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Büste
LUDWIG MAURER UNIVERSITÄTSPROF.
GEB. 11. DEZ 1859 GEST. 10. JAN. 1927
Liegestein
Die Inschrift ist nicht erhalten
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Maurer, Georg Ritter von, Dr. jur.; 2.11.1790 (Erpolzheim bei Bad Dürkheim/Rheinl.-Pfalz) – 9.5.1872 (München); Rechtshistoriker und Staatsrat
Maurer, Johanna Wilhelmina Friederike (vh) / Heydweiller (gb); 29.9.1798 – 15.6.1831 (München); Staatsrats-Gattin
Maurer, Ludwig, Dr.; 11.12.1859 (München) – 10.1.1927 (München); Mathematiker
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* 2.11.1790 (Erpolzheim bei Bad Dürkheim/Rheinl.-Pfalz)
† 9.5.1872 (München)
Rechtshistoriker und Staatsrat
Am 26. April 1872 starb zu München der namentlich als Mitglied der Regentschaft in Griechenland vielgenannte Georg Ludwig von Maurer. Er wurde am 2. Nov. 1790 zu Erpolsheim bei Dürkheim in der bairischen Rheinpfalz geboren und legte den ersten Grund zu seiner wissenschaftlichen Bildung auf dem Gymnasium zu Heidelberg. Während der Jahre 1808–11 trieb er an der dortigen Universität juristische Studien und ging alsdann nach erlangtem Doctorgrade im Jahre 1812 nach Paris, wo es namentlich Rechts-, Cultur- und Geschichtsstudien waren, welche ihn fesselten und denen er seine Zeit fast ausschließlich widmete. Diese Studien trugen ihm Früchte, als er nach seiner im Frühling des Jahres 1814 stattgehabten Rückkehr ins Vaterland in Mainz als Mitarbeiter am Kreisgerichte Beschäftigung fand. Seine eingehende Bekanntschaft mit dem französischen Rechte qualificirte ihn zu einer solchen Verwendung in hohem Grade. In Speier, wohin er in gleicher Eigenschaft berufen wurde, fand er für die Anwendung seines Wissens ein noch größeres Feld, und nicht weniger an seinem Platze war er in Landau, wohin er von Speier als Substitut des Staatsprocurators ging. Im Jahre 1816 wurde er nach Zweibrücken versetzt, wo er ein Jahr lang als stellvertretender Generalstaatsprocurator thätig war. Er wurde alsdann als Appellations- und Revisionsgerichtsrath und im Jahre 1824 als Staatsprocurator beim Bezirksgerichte zu Frankenthal angestellt. Eine seiner hervorragendsten Schriften publicirte er um diese Zeit, seine »Geschichte des altgermanischen und namentlich altbairischen mündlichen Gerichtsverfahrens« (Heidelberg 1824), welche den Preis von der Akademie der Wissenschaften zu München erhielt. Auf dieses vortreffliche Werk ist seine Berufung an die münchener Universität im Jahre 1826 zurückzuführen. Er las daselbst deutsches Privatrecht, deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte und französische Rechtsgeschichte. Einen Ruf an Eichhorn's Stelle nach Göttingen lehnte er im Jahre 1829 ab. Er wurde ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften, erhielt den Geh. Hofrathstitel und später den eines Staatsrathes und gewann eine immer einflußreichere Stellung. Im Winter des Jahres 1831 wurde er Reichsrath für die Lebensdauer und ein Jahr darauf Mitglied der Regentschaft in Griechenland. Im Einvernehmen mit dem Regentschaftspräsidenten Armansperg lag er seinen Pflichten in Griechenland mit seltener Gewissenhaftigkeit und treuer Hingabe an seine Aufgabe ob; bald indessen entfernte er sich von dem Präsidenten in mehr als Einer Frage und folgte fortan seinen eigenen Ansichten. Das Strafgesetzbuch, die Gerichts- und Notariatsordnung, die Gesetzbücher für Straf- und Civilverfahren und andere legislatorische Schriften für Griechenland waren Maurer's Werk. Beim Ausbruche der Zwistigkeiten innerhalb der Regentschaft trat er mit Energie und Umsicht gegen den Präsidenten Armansperg auf und veröffentlichte nach seiner im Jahre 1834 erfolgten Rückberufung nach Baiern eine Rechtfertigungsschrift unter dem Titel »Das griechische Volk in öffentlicher, kirchlicher und privatrechtlicher Beziehung vor und nach dem Freiheitskampfe bis zum 31. Juli 1834« (3 Bde., Heidelberg 1836). Nach dem Falle des Abel'schen Ministeriums im Februarmonat des Jahres 1847 trat Maurer als Minister des Aeußern und der Justiz in das neue Ministerium ein. Bekanntlich hatte dieses Ministerium eine nur kurze Lebensdauer, da es am 30. Nov. 1847 sich auflösen mußte, um dem Ministerium Berks-Wallerstein die Bahn zu lassen. Maurer's Thätigkeit theilte sich von nun an zwischen seinem Wirken im Reichsrathe und einer fortgesetzten wissenschaftlichen Production. Er hat für die deutsche Rechtsgeschichte Bedeutendes geleistet. Wir heben unter seinen Arbeiten auf den verschiedenen Gebieten seiner Wissenschaft die nachstehenden hervor: »Grundriß des deutschen Privatrechts« (München 1828), »Ueber die bairischen Städte und ihre Verfassung unter der römischen und fränkischen Herrschaft« (München 1829), »Ueber die deutsche Reichsterritorial- und Rechtsgeschichte« (München 1830), »Die Ausgabe des Stadt- und Landrechts Ruprecht's von Freysing« (Stuttgart 1839), »Einleitung zu der Geschichte der Mark-, Hof-, Dorf- und Stadtverfassung« (München 1854), »Geschichte der Markenverfassung in Deutschland« (Erlangen 1856), »Geschichte der Fronhöfe, der Bauerhöfe und der Hofverfassung in Deutschland« (4 Bde., Erlangen 1862–63) und »Geschichte der Dorfverfassung in Deutschland« (Bd. 1 und 2, Erlangen 1865–66). Das Leben Georg Ludwig von Maurer's bezeichnet in politischer und wissenschaftlicher Beziehung eine weitgreifende und segensreiche Thätigkeit.
Unsere Zeit. Deutsche Revue der Gegenwart. Monatsschrift zum Conversationslexikon. Leipzig, 1872.
Maurer Georg Ludwig, Dr. jur., von, Ritter, 1790 (Erpolzheim bei Bad Dürkheim/Rheinl.-Pfalz) – 1872, Rechtshistoriker, Universitätsprofessor, Ministerverweser und Staatsrat; nach Studium zu Heidelberg und Paris trat M. in den bayerischen Staatsdienst und war als Substitut, später als Appellationsrat und Staatsrat an den Gerichten der Pfalz tätig; 1826 wurde M. Professor der deutschen Rechtsgeschichte und des deutschen Privatrechts an der Universität München und Mitglied der BAkdW; um zu verhindern, daß M. einem Ruf nach Göttingen folgte, ernannte ihn Ludwig I. 1829 zum Staatsrat im außerordentlichen Dienst, damit begann die Periode der staatsmännischen Wirksamkeit Ms.; seit 1831 Reichsrat der Krone Bayern, war er 1832/34 Mitglied des Regentschaftsrats für König Otto von Griechenland, zusammen mit K. von Abel, wo er ein Strafgesetzbuch, eine Gerichts- und Notariatsordnung sowie Verfahrungsordnungen für Straf- und Zivilverfahren für Griechenland verfaßte; 1847 war M. Ministerverweser des Justizministeriums und des Ministeriums des Königlichen Hauses und des Äußern sowie Staatsrat; M. hat sich durch seine rechtsgeschichtlichen Forschungen sehr verdient gemacht.
Hauptwerke: Geschichte des altgermanischen Rechtsverfahrens, Historische Darstellung der deutschen Gemeindeverfassung (12 Bde.).
© Dr. phil. Max Joseph Hufnagel: Berühmte Tote im Südlichen Friedhof zu München. Zeke Verlag; 4. Auflage. Würzburg, 1983.