Ω
CARL AUGUST FREIHERR
VON SECKENDORF
KÖNIG. BAYER. STAATSRATH UND
OBER CONSISTORIAL PRAESIDENT
COMMANDEUR DES CIVILVERDIENST-
ORDENS DER BAYER. KRONE.
GEB. DEN 27. APRIL 1774
GEST. DEN 5. MAERZ 1828
CAROLINE FREYFRAU VON SECKENDORF
GEBORNE FREYFRAU VON MOLSBERG
GEB. D. 22. NOV. 1782
GEST. D. 16. JULI 1847.
FERDINAND FREYHERR VON SECKENDORF
GEB. D. 26. MAI 1811
GEST. D. 17. AUG. 1830.
Liegestein
Phillipp
Freiherr von Seckendorff
¿
Ω
Seckendorf, Ferdinand Freiherr von; 26.5.1811 – 17.8.1830 (München); Staatsrats-Sohn
Seckendorf, Karoline Freifrau von (vw) / Molsberg, Freiin von (gb); 22.11.1782 – 16.7.1847 (München); Staatsrats-Witwe
Seckendorf, Philipp Freiherr von; 6.6.1814 – 10.1.1854 (München); Postoffizial
|||
* 27.4.1774
† 5.3.1828 (München)
Staatsrat
Todes-Anzeige.
Heute früh gegen 3 Uhr entschlief nach langjährigem körperlichen Leiden und nach Empfang des heiligen Abendmahles, zum seligern Erwachen, mein geliebtester Gemahl
Herr Karl August Freiherr v. Seckendorf,
königlicher Staatsrath und Präsident des protestantischen Oberkonsistoriums, Reichsrath und Kommandeur des Civil-Verdienstordens der bayerischen Krone,
in einem Alter von beinahe 54 Jahren an Lungenlähmung, in Folge organischer Fehler des Herzens und des Rüken-Markes.
Welches ich unsern Anverwandten, Gönnern und Freunden in meinem und der hinterlassenen vier Kinder Namen tiefgebeugt mit der Bitte anzeige, uns ihr stilles Beileid zu widmen.
München, den 5 März 1828.
Karoline Freifrau v. Seckendorf,
geborne Freiin v. Molsberg, Wittwe.
Allgemeine Zeitung Nro. 70. Montag, den 10. März 1828.
Karl August Freiherr von Seckendorf, königl. baier. Reichs- und Staatsrath und Präsident des protestantischen Ober-Consistoriums zu München, Großkreutz des Civil-Verdienstordens der baier. Krone; geb. im J. 1773, gest. d. 6. März 1828.
Er ward im J. 1800 als Assessor am Reichskammergericht zu Wetzlar angestellt und trat bei der 1806 erfolgten Auflösung desselben mit mehrern Andern in baier. Dienste, wo er 1807 zum Vice-Präsidenten des Hofgerichts zu Bamberg und bei der folgenden Jahres geschehenen Organisation zum Präsidenten des Appellationshofes für den Mainkreis vorrückte. – Bei der Ministerial-Organisation von 1817 zum wirklichen Staatsrath ernannt, war der als solcher in der Sektion der Justiz angestellt und in der Folge bei Errichtung des protestantischen Oberconsistoriums zum Chef-Präsidenten desselben ausgewählt. In dieser höchst bedeutenden Würde (Baiern zählt bekanntlich mehr als eine Million Protestanten unter seinen Bewohnern) war er zugleich gesetzliches Mitglied der Kammer der Reichsräthe, wo er durch ein kluges Verhalten jederzeit das Interesse seiner Kirche mit dem der katholischen in Uebereinstimmung zu bringen suchte. Bei der Regierungsveränderung von 1825 aus der Reihe der wirklichen Staatsräthe in permanente Quieszenz versetzt, behielt er doch bis zu seinem erfolgten Tode die Stelle eines Präsidenten des Oberconsistoriums bei.
Neuer Nekrolog der Deutschen. Ilmenau, 1830.