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AA – 58 (Nibler · Schintling)

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Die Grabinschrift ist nicht erhalten

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Dr. Emanuel Maria von Nibler

* 16.11.1784
† 15.1.1851 (München)
Königlicher Advokat

Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik (19.1.1851)

Nekrolog.

Dr. Emanuel von Nibler war der Sohn des seiner Zeit ausgezeichneten Hofgerichts-Advokaten Licentiaten Nibler dahier. Seinen Talenten entsprechend, widmete ihn sein Vater den Studien, welche er vom Jahre 1804 bis 1807 auf der Universität zu Landshut in der Art vollendete, daß er durch Diplom des Universitäts-Senates vom 12. September 1807 zum Doctor der beiden Rechte creirt, die hohe Schule verließ. Nachdem derselbe sich in einem Zeitraum von neun Monaten der Gerichts-Praxis beim königlichen Landgerichte München gewidmet hatte, bestand er im August 1808 nach erhaltener Dispensation von der vorgeschriebenen einjährigen Praxis die Prüfung im Staats-Concurse, nahm hierauf den Acceß beim königlichen Stadtgerichte München und widmete sich gleichzeitig der Advokaten-Praxis bei seinem Vater, weil er für die Sphäre eines Rechtsanwaltes besondere Vorliebe hatte. Ohne um eine Anstellung im Staatsdienste nachgesucht zu haben, wurde er in einem Alter von 25 Jahren durch allerhöchstes Rescript vom 20. Jänner 1809 zum Aktuar des königl. Landgerichtes Landau im damaligen Unterdonaukreise ernannt, und bei der neuen Organisation der Landgerichte mit collegialer Verfassung am 4. März 1809 zum ersten Assessor des nämlichen Gerichtes befördert. Sein 6jähriges Wirken in dieser Eigenschaft wurde durch nachstehenden Inhalt des allerhöchsten Rescriptes vom 29. März 1815 gewürdiget:

»Wir haben beschlossen, den – bei ihm amtlich bezeugten vorzüglichen Rechts- und Geschäftskenntnissen, ausgezeichneten Fleiße und bewährten Diensteifer vorzüglicher Bedachtnahme würdigen bisherigen ersten Assessor des Landgerichtes Landau Dr. Emanuel Nibler die bei dem Stadtgerichte zu Straubing erledigte Assessor-Stelle zu verleihen etc. etc.«

Im November des nämlichen Jahres starb der Vater des nun Dahingeschiedenen, und obwohl demselben, erst im 31. Lebensjahre stehend, und bei der Anerkennung seiner bisherigen Dienstesleistungen die schönste Aussicht zum Vorrücken im höhern Staatsdienste blühte, konnte er seiner angebornen Neigung zur freieren Entwicklung seiner Thätigkeit im Gebiete der Advocatur nicht widerstehen – und er bat, gegen Verleihung der durch den Tod seines Vaters in München erledigten Advokaten-Stelle auf den Staatsdienst mit seinen Vortheilen Verzicht leisten zu dürfen.

Nach dem Inhalt des allerhöchsten Rescriptes vom 6. Februar 1816 wurde »der gestellten Bitte zur Belohnung seiner bisher mit besonderer Auszeichnung geleisteten Dienste« stattgegeben, und derselbe unter Bezeigung der vollsten Zufriedenheit über seine bisherige Geschäftsführung des bisher bekleideten Amtes enthoben.

Sein Vater war vom Jahre 1790 bis zu seinem Tode einer der thätigsten und geschicktesten Advokaten in München, sein Sohn trat in seine ausgebreitete Praxis ein, und rechtfertigte das in ihn gesetzte Vertrauen im vollsten Maße. Durch die dem Königreiche gegebene Konstitution vom Jahre 1818 und respective durch das allerhöchste Edict über die Siegelmäßigkeit verlor der nun Verstorbene dieses Recht, welches er durch Erlangung der akademischen Doktor-Würde erworben hatte, und welches für ihn in Beziehung auf seine Geschäftssphäre von äußerster Wichtigkeit war. Er mußte deßwegen wiederholt die Gnade Sr. Majestät des Königs in Anspruch nehmen, und in Nachweisung seiner Würdigkeit um Erhebung in den Adelstand bitten. Durch Diplom vom 1. Februar 1823 geruhte Se. Majestät der König, den Bittsteller für sich und seine ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechts in den Adelstand des Königreiches Bayern zu erheben. Im Monat Januar 1849 hatte derselbe sein 40jähriges Dienstes-Alter zurück gelegt, welches den Staatsdiener gesetzlich berechtigt, mit einem seiner Besoldung entsprechenden lebenslänglichen Pensionsbezug sich in die Ruhe des Privatlebens zurückzuziehen. Zu dieser Zeit trat in Folge der Welt-Ereignisse des Jahres 1848 ein ganz neues Verfahren vorläufig in der Criminal-Gerichtspflege mit Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Verhandlungen ein – und auch dem Verfahren in allen übrigen Verwaltungszweigen wurde durch neue Gesetzes-Vorlagen eine durchaus veränderte Richtung angedeutet. In einem Alter von 65 Jahren fühlte er nicht mehr den Muth und die Kraft, sich dem Studium der neuen Gesetze mit der Ausdauer zu unterziehen, um wie bisher mit den Besten seines Standes die Concurrenz halten zu können, und er beschloß daher, noch das volle Vertrauen seiner Clienten besitzend, eine Praxis niederzulegen, in welcher er noch 2 Concipienten beschäftigte. Durch königliches allerhöchstes Rescript vom 27. März 1849 wurde seine Verzichtleistung auf seine Advokaten-Stelle genehmigt, und demselben die allerhöchste Zufriedenheit mit seiner langjährigen ausgezeichneten Dienstesleistung zu erkennen gegeben. Das schönste Zeugniß über sein Wirken erhielt er aber durch seine Standesgenossen selbst, indem der Anwalt-Verein in München in einem Schreiben vom 7. April 1849 als Organ seiner Standesgenossen seiner 40jährigen Wirksamkeit als eines Collegen gedachte, welcher eben so sehr in Folge seiner Intelligenz, seines praktischen Scharfblickes und seines ehrenhaften Charakters eine Zierde des Standes war, als seine Loyalität und collegial würdiges Benehmen mit seltenem Takte jene Grenzlinie festzuhalten wußte, welche mit fester Manneskraft die Rechte der Clienten zu schützen weiß, ohne deßhalb jene Rücksichten aus dem Auge zu verlieren, welche man der Persönlichkeit und individuellen Anschauungsweise des gegnerischen Anwaltes schuldig ist. Er erhielt das gleiche Zeugniß von seinen Standesgenossen nach seinem Tod wiederholt dadurch, daß die sämmtlichen Mitglieder der hiesigen Anwaltschaft, ihm die letzte Ehre erweisend, seiner Beerdigungsfeier anwohnten, ein Zeugniß, welches sich nicht minder auf ergreifende Weise in der zahlreichen Versammlung seiner ehemaligen Clienten und seiner Verehrer aus allen Ständen am Grabe aussprach, als die leibliche Hülle jenes Mannes ihre Ruhesiätte fand, dessen Geist, Wille und Charakter ihr Vertrauen, ihre Freundschaft und Verehrung in seinem Leben, sowie ihre trauernde Theilnahme und ihr ehrendes Andenken nach seinem Tode ihm gesichert hatte. Seine Ruhetage gedachte er der Ordnung seiner häuslichen und sonstigen Verhältnisse zu widmen, aber nicht lange konnte er diese von ihm so sehr ersehnte Ruhe genießen. Denn kaum war er von einem Unwohlseyn während der letzten Monate des abgewichenen Jahres etwas genesen, trat am Abende des 1. Jänners jene Krisis ein, welche seinem Leben am 15. ds. Mts. Vormittags 9 Uhr in Mitte seiner Kinder ein Ziel setzte. Seine unermüdliche, uneigennützige Thätigkeit beschränkte sich jedoch nicht auf die Sphäre seiner anwaltschaftlichen Praxis, sondern umfaßte mit gleichem Eifer und Erfolge auch andere gesellschaftliche und gemeinnützige Zwecke; es genügt eine beispielweise Hinweisung auf sein Wirken für die hiesige Schützengesellschaft, seine Vorstandschaft im Häuser- und Maximillans-Jubiläums-Vereine, welch letzterer insbesondere, von ihm ins Leben gerufen und fortan verwaltet, aus den geringfügigsten Mitteln ein Stammvermögen von 10,000 fl. angesammelt und für wohlthätiges Bestehen für alle Zukunft gesichert hat.

Seine Familie verlor in ihm einen besorgten Vater, seine Freunde den wohlwollendsten Freund, seine Mitbürger den uneigennützigsten, besten Rathgeber, und wer den Scharfblick desselben zu bewundern, seine gerade Ehrlichkeit, seine biedere, jedes Falsch hassende Offenheit, zu achten Gelegenheit hatte, wer weiß, mit welcher Integrität des Charakters, mit welcher Uneigennützigkeit er seine glänzenden Talente zur Vertretung seiner Clientel anwendete, wird die seltene Theilnahme, die aufrichtige Trauer um den zu früh Verschiedenen, wird die Achtung, die jetzt noch demselben von Seite aller Gerichte wurde, eben so erklärlich finden, als den Schmerz aller Jener, die ihm näher gestanden sind.

Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik Nro. 19. Sonntag, den 19. Januar 1851.

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Katharina von Nibler (vh)

Ertel (gb)

* 26.10.1846
† 7.3.1863 (München)
Privatiers-Tochter / Apothekers-Gattin

Der Bayerische Landbote (10.4.1851)

Trauer-Anzeige.

Dem Allmächtigen hat es gefallen, heute Morgens 6 Uhr unsere vielgeliebte Gattin, Mutter und Tochter,

Anna Friederike von Nibler,
geborne Ertel,

im 28sten Lebensjahre in ein besseres Jenseits abzurufen.

In christlich frommer Weise vorbereitet, ergab sie sich in den Willen des Herrn.

Indem wir unseren Freunden und Bekannten diese Anzeige machen, bitten wir um stille Theilnahme an unserem tiefsten Schmerze.

München, den 7. April 1851.

August v. Nibler, Apotheker in Füssen, Gatte.
Katharina v. Nibler, Tochter.
Traugott Ertel, Inhaber eines mechanisch-mathematischen Instituts,
Katharina Ertel, Eltern.,
und sämmtliche Geschwisterte und Verwandte.

Die Beerdigung findet Mittwoch den 9. April Nachmittags 4 Uhr vom Leichenhause aus statt.

Der Bayerische Landbote No. 100. München; Donnerstag, den 10. April 1851.



© Reiner Kaltenegger · Gräber des Alten Südfriedhofs München · 2007-2025


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