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2 – 5 – 40* (Fornaro · Hopfenbeck · Kolligs)

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Das Grab ist nicht erhalten

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Karl Kolligs

* 20.8.1812 (Heiligenstadt)
† 29.7.1833 (München), Tod in Untersuchungshaft
Jurastudent

Aschaffenburger Zeitung (13.8.1833)

Teutschland.

München, 9. Aug. Von den wegen politischen Vergehens in der Frohnveste inhaftirten Studirenden starb der 21jährige Preuße Karl Kolligs aus Heiligenstadt an einer Hirnentzündung. Von den übrigen sollen mehrere bedenklich krank, und einer von Wahnsinn befallen seyn. An der Krankheit dieser und dem mehr oder minderen Unwohlseyn der anderen ist indessen nicht (wie man vielleicht auswärts irrig glauben könnte) die Lokalität, die im Gegentheile sehr gesund ist, sondern die Wirkung eines solchen ungewohnten Zustandes auf Geist und Körper, und die bange Erwartung einer jedenfalls langwierigen Untersuchung Schuld. Da sich aus den Verhören eine vielseitige Complicität ergiebt, so dauern unter den Studirenden die Haussuchungen und Verhaftungen fort, deren in dieser Woche wieder mehrere vorgenommen wurden. Außer den zwei Söhnen eines hiesigen Beamten sind alle bisher verhafteten Studirenden solche, die im ersten Jahre auf hiesiger Universität studiren, und von auswärtigen Hochschulen hieher kamen.

Aschaffenburger Zeitung No. 193. Dienstag, den 13. August 1833.

Allgemeine Zeitung (15.8.1833)

Deutschland.

München, 9 Aug. Von den wegen politischen Vergehens in der Frohnveste inhaftirten Studirenden starb der 21jährige Preuße, Karl Kolligs aus Heiligenstadt an einer Hirnentzündung. Von den übrigen sollen mehrere bedenklich krank, und einer von Wahnsinn befallen seyn. An der Krankheit dieser, und dem mehr oder mindern Unwohlseyn der andern ist indessen (nicht wie man vielleicht auswärts irrig glauben könnte) die Lokalität, die im Gegentheile sehr gesund ist, sondern die Wirkung eines solchen ungewohnten Zustandes auf Geist und Körper, und die bange Erwartung einer jedenfalls langwierigen Untersuchung Schuld. Da sich aus den Verhören eine vielseitige Komplizität ergibt, so dauern unter den Studirenden die Haussuchungen und Verhaftungen fort, deren in dieser Woche wieder mehrere vorgenommen wurden. Außer den zwei Söhnen eines hiesigen Beamten sind alle bisher verhafteten Studirenden solche, die im ersten Jahre auf hiesiger Universität studiren, und von auswärtigen Hochschulen hieher kamen.

Allgemeine Zeitung No. 227. Augsburg; Donnerstag, den 15. August 1833.

Allgemeiner Anzeiger und Nationalzeitung der Deutschen (16.8.1833)

Schauerliches Hinscheiden eines schuldlosen Gefangenen.

Meinen verehrten Freunden und Verwandten mache ich das am 29. v. M. zu München so unerwartet erfolgte Ableben meines geliebten Sohnes Karl mit blutendem Herzen bekannt und erlaube mir, die Veranlassung, welche diesen unersetzlichen Verlust herbeyführte, kurz zu berühren.

Auf die einseitige, von einem erfurter Polizeyagenten, selbst ohne Vorwissen der ihm vorgesetzten Behörde, zu München gemachte Anzeige, daß mein Sohn während seines Aufenthaltes auf der hohen Schule zu Göttingen irgend einer Verbindung angehört haben solle, wurde er, ohne daß specielle Thatsachen zum Grunde lagen und obgleich das ihm von der Universitätsbehörde zu Göttingen bey seinem Abgänge ausgestellte Zeugniß:
»daß er während seines dortigen Aufenthaltes in keiner verbotenen Verbindung gewesen sey, sich vielmehr überall tadellos betragen habe«
wenigstens vorläufig das Gegentheil bekundete, sogleich ergriffen und in enges, dumpfiges, mit Steinen gepflastertes Gefängniß, worin er kaum das Tageslicht erblicken konnte, geworfen.

Ein hoch verehrter Mann zu München, welcher die Reinheit der Sitten des unglücklichen Jünglings und seinen tadellosen Lebenswandel kannte, erbot sich zu jeder Art von Bürgschaft, wurde aber mit diesem menschenfreundlichen Anerbieten zurückgewiesen, selbst der Zutritt seiner tröstenden Freunde nur augenblicklich im Beyseyn des Inquisitors gestattet und der Gefangene sogleich wieder in seinen dumpfen Kerker zurückgeführt. Ja die von allen requirirten Behörden und selbst von der münchner Poilizey eingezogenen, durchaus günstigen Zeugnisse über sein früheres Betragen blieben auf eine mildere Behandlung des Gefangenen ohne Einfluß.

Auf die erste, uns über das Schicksal unseres Kindes, von ihm selbst in Herz ergreifenden Ausdrücken zugekommene Nachricht eilte die zärtliche Mutter, vor der das Herz des Sohnes immer offen lag, nicht achtend der weiten Reise und der Beschwerden derselben bey ungünstiger Witterung, Tag und Nacht fort, um dem geliebten Kinde den mütterlichen Trost zu bringen und im festen Glauben an seine Unschuld ihm die Freyheit zu erwirken.

Aber, o Gott! sie eilte dem Schrecklichsten, dem Schaudervollsten entgegen, denn sie kam gerade noch zur rechten Zeit in München an, um im Leichenhause, im offenen Sarge den letzten mütterlichen Kuß auf die erstarrten kalten Lippen des Lieblings zu drücken und selbst einer Leiche gleich am Sarge ihres erstgebornen Kindes besinnungslos nieder zu sinken.

Unverdiente, über einen Monat lange Leiden in dumpfer Einschließung, tägliche Aufregung, Aerger und Bitterkeit über die harte Behandlung hatten die physischen Kräfte des immer so muthvollen, kräftig blühenden, unbefleckten und zu den herrlichsten Erwartungen berechtigenden Jünglings gebrochen. Er erkrankte und obgleich die unverkennbarsten Symptome, Deliriren u. dergl. ein Tod drohendes Uebel ankündigten, so nahm man gleichwohl keine Kenntnis davon, vielleicht, weil man glaubte, er habe nur den Verstand verloren. Keinem seiner Freunde wurde etwas davon bekannt und erst am Tage vor seinem Hinscheiden hatte man die Barmherzigkeit, ihn in das allgemeine Krankenhaus zu schaffen.

Die achtbaren Aerzte desselben versäumten nichts, um den unglücklichen Jüngling noch zu retten, was früher wol so leicht möglich gewesen wäre, aber ihre Hülfe kam zu spät. Er ging, von einer Gehirnentzündung ergriffen, reinen Herzens, im 21. Jahre seines schönen Lebens, in ein besseres glücklicheres Jenseits hinüber. Seine Freunde konnten ihm nur noch im Leichenhause noch einmahl die kalte Hand drücken und ihn wenigstens im Sarge, als letzten Liebesdienst, mit Blumen bekränzen.

Dank, inniger Dank den edlen Bewohnern Münchens, welche sich der vernichteten Mutter so liebevoll erbarmten, daß sie, obgleich im Innern zerrissen und krank, doch wenigstens noch lebend die Heimath wieder erreichen konnte, wohin sie ein hochherziger, trefflicher münchner Arzt, unaufgefordet, aus reiner Menschenliebe, schützend begleitete.

Möge der allmächtige Lenker unserer Schicksale alle Eltern, welche ihre Söhne hohen Schulen anvertrauen müssen, vor ähnlichen Ereignissen bewahren, aber auch den Herzlosen vergeben, welche einem unglücklichen Vater am Abend seines Lebens seine schönste Hoffnung raubten und seinem, von dem erst im vorigen Jahre erlittenen Verluste einer geliebten Tochter noch blutenden Herzen eine so tiefe Wunde schlugen, daß sie ihn bis zum Grabe begleiten wird.

Nur die stille Theilnahme aller fühlenden guten Menschen, der ich in voraus so gewiß seyn kann, soll mich in meinem namenlosen Schmerze aufrichten.

Heiligenstadt, am 8. August 1833.

Kolligs,
Regierungsrath und Land- und Stadtgerichtsdirector.

Allgemeiner Anzeiger und Nationalzeitung der Deutschen Nr. 221. Freitag, den 16. August 1833.

Die Bayer'sche Landbötin (27.8.1833)

München. Der junge Preuße Kolligs starb nicht in der Frohnfeste, sondern im Krankenhause, wo ihn seine Mutter noch sah.

Die Bayer'sche Landbötin Nro. 103. München; Dienstag, den 27. August 1833.

Bayreuther Zeitung (9.9.1833)

Deutschland.

Der »Allgemeine Anzeiger« und »Nationalzeitung der Deutschen« enthalten aus Heiligenstadt vom 8. August eine öffentliche Erklärung des Regierungsrathes, Land- und Stadtgerichtsdirektors Kolligs über den Tod seines Sohnes, der aus der Frohnveste zu München, wo er in Untersuchung lag, und dort am 29. Juli im 21sten Jahre an einer Gehirnentzündung starb. Diese Erklärung hat viel Aufsehen gemacht und auch der »Schwäbische Merkur« vom 2. September theilt nun dieselbe vollständig mit. Es würde wohl den K. Bayerischen treffenden Behörden nicht schwer fallen, diese gegen sie gerichtete öffentliche Anklage durch offizielle Darlegung des Thatbestandes zu entkräften. Bis dieß geschieht, geben wir einstweilen, was der »Bayerische Volksfreund« dagegen äußert: Es heißt in gedachter Erklärung u. A., »Kolligs wäre, in einem dunpfen, engen, finstern, mit Steinen gepflasterten Gefängniß gewesen, und ohngeachtet der Symptome des Irreredens und des nahen Todes ohne Hülfe gelassen worden.« »Hieran, sagt der Volksfreund, ist zu berichtigen, daß wie allgemein bekannt, nicht ein Gefängniß in der Frohnveste mit Steinen gepflastert, sondern alle mit Bretterböden belegt sind; daß die Verwahrungsorte nicht die oben angegebenen Eigenschaften haben, sondern daß sie geräumig, hell, und, da sie gegen Morgen und Mittag liegen, der Sonne und reinen Luft zugänglich sind, und so viel bekannt, hatte Kolligs noch dazu eines der besten Behältnisse. Zwei Aerzte und ein Chirurg sind für den ärztlichen Beistand der Gefangenen aufgestellt, welche täglich die Frohnveste besuchen, und die nöthigen Ordinationen vornehmen. Es darf mit Gewißheit versichert werden, daß, wie in allen Fällen, auch dem Kolligs die schleunigste ärztliche Hülfe bei Wahrnehmung seines Zustandes, oder bei dessen Meldung, geworden ist.«

Bayreuther Zeitung Nro. 184. Montag, den 9. September 1833.

Allgemeiner Anzeiger und Nationalzeitung der Deutschen (6.11.1833)

Justiz- und Polizeygegenstände.

Berichtigung.

Nachstehende, uns in Bezug auf den in der Nr. 221 d. allg. Anz. etc. der D. vom 16. August d. J., mit der Unterschrift des königl. preuß. Regierungsraths und Land- und Stadtgerichtsdirectors Kolligs eingerückten Aufsatz, von dem königl. bayerischen Kreis- und Stadtgericht zu München zugegangene, aus den betreffenden Untersuchungsacten zusammengestellte Berichtigung:

»Carl Kolligs wurde am 21. Jun. l. J. durch die hiesige Polizeydirection verhaftet und am 22. ejusd. [ejusdem (mensis): desselben (Monats)] dem Untersuchungsgerichte überliefert. Dieses prüfte sogleich die Arretirungsursachen und faßte den zu den Acten motivirten Beschluß dahin, daß auf den Grund der polizeylichen Mittheilungen, dann der bey Carl Kolligs gefundenen Papiere, und der in anderen Untersuchungen vorkommenden thatsächlichen Verhältnisse die Generaluntersurchung gegen Carl Kolligs zu eröffnen, und derselbe sonach vor der Hand in Detension zu behalten sey. Nicht irgend eine Studentenverbindung an der Universität Göttingen, sondern der Verdacht der Theilnahme an einer allgemeinen, und damit die mehr oder minder größere Betheiligung an den frankfurter Vorfällen war das Object der beschlossenen Generaluntersuchung.

Das im Eingangs erwähnten Aufsatze berührte Zeugniß der Universitätsbehörde zu Göttingen würde demnach an dem Beschlusse nichts geändert haben; allein es kam weder zu den Acten, noch hat sich Carl Kolligs auf ein solches bezogen. Auch ein Bürgschaftsanerbieten von wem immer, wurde nie actenmäßig gemacht, würde auch unter solchen Verhältnissen nach bayerischen Gesetzen unzulässig gewesen seyn. Nur die Minderung oder gänzliche Hebung der ursprünglichen Verdachtsgründe konnte die Entlassung des Verhafteten herbey führen. Die Untersuchung selbst beruhte größtentheils auf Correspondenzen mit mehreren deutschen Behörden, und es waren nach Einlauf der Antwortschreiben bereits am 22. Jul. die Acten an das erkennende Crimlnalgericht nach Landshut abgesendet, um über den Antrag des Untersuchungsgerichts auf Entlassung des Carl Kolligs aus dem Arreste Beschluß zu fassen, als am 27. Jul. Nachts Carl Kolligs erkrankte und am 29. starb. Ueber das Arrestlocal und die Behandlung des Carl Kolligs als Gefangenen werden folgende gleichfalls actenmäßig erhobene Angaben genügen:

Carl Kolligs hatte die Gefängnißnummer 4 im dritten Stocke der Frohnfeste, gegen Sonnenaufgang gelegen, keineswegs ein enges, dumpfes, mit Steinen gepflastertes Gefängniß, worin man kaum das Tageslicht erblickt, wie der mehrmahls erwähnte Aufsatz es schildert. Bey einer Höhe von 14 Fuß, einer Breite von 12 Fuß und einer Länge von 15 Fuß hat das Gefängniß weder Steinpflaster (sondern gewöhnlichen Bretterboden), noch ist Luft und Licht gehemmt, wofür schon der Umstand spricht, daß Carl Kolligs von der ihm ertheilten Erlaubniß, zu lesen und an seine Eltern Briefe zu schreiben, Gebrauch machte.

Der Zutritt zu den Gefangenen wird nach bestehender Anordnung allerdings nur im Beyseyn des Inquirenten gestattet; aber in solcher Weise hat Carl Kolligs während seiner nicht volle sechs Wochen dauernden Gefangenschaft von fünf Personen, in Abtheilungen, wenigstens wöchentlich einmahl, Besuch erhalten. Können sich auch solche Besuche nicht über Gebühr ausdehnen, so hängt die Dauer derselben doch meistentheils, und bey Kolligs war dieß immer der Fall, von der eigenen Discretion des Besuchten oder der Besuchenden ab.

Eine Krankheit wurde am Genannten weder bemerkt, noch äußerte er sich hierüber. Auch der Gefängnißarzt hat keine andere Bemerkung gemacht, als daß des Carl Kolligs Gemüthsstimmung getrübt sey, wie es bey den meisten Arrestanten der gebildeten Classe, vorzüglich in den ersteren Wochen der Gefangenschaft, der Fall ist.

Dem Inquirenten gab Kolligs noch am 27. Jul. Nachmittags bey Gelegenheit, als er gelesene Bücher zurückstellte, und Papier zum Briefschreiben verlangte, die Versicherung seines Wohlseyns. Am anderen Morgen, den 28. Jul. erfolgte die Anzeige des Gefängnißarztes, daß Carl Kolligs vom Wahnsinne befallen sey, worauf alsogleich die Ueberbringung desselben in ein Separatzimmer des Krankenhauses angeordnet und vollzogen wurde; allein schon am 29. Jul. erfolgte die Todesanzeige.

Die Angabe des zu berichtigenden Aufsatzes, daß man vom Erkranken des Carl Kolligs keine Kenntniß genommen, und erst am Tage vor seinem Hinscheiden die Barmherzigkeit hatte, ihn in das Krankenhaus zu schaffen, stellt sich sonach von selbst in ihrem wahren Lichte dar.

Der Unbefangene wird nach dieser einfachen Darstellung der thatsächlichen Verhältnisse das Ereigniß zu beurtheilen wissen.

München, den 14. September 1833.«

bringen wir, höherer Weisung gemäß, hiermit zur Kenntniß des Publicums.
Erfurt, den 24. October 1833.
Der Magistrat.

Allgemeiner Anzeiger und Nationalzeitung der Deutschen Nr. 303. Mittwoch, den 6. November 1833.

Neuer Nekrolog der Deutschen (1835)

Carl Kolligs,
Student der Rechte in München;
geb. d. 20. Aug. 1812, gest. den 29. Juli 1833.

Er war der Sohn des Regierungsraths und Land- und Stadtgerichts-Direktors Kolligs, und dessen Gattin Henriette, geb. Richter zu Heiligenstadt. Seine Geburt erfüllte die Eltern um so mehr mit der lebhaftesten Freude, da ihre Ehe in den ersten sechs Jahren kinderlos blieb und sie nun ihren heißesten Wunsch erfüllt sahen. Die zärtlichste Sorgfalt wurde daher auf die Erziehung und Ausbildung des Knaben verwendet, und er sowohl durch Hauslehrer, als auf den Gymnasien zu Heiligenstadt und Wetzlar in allen nöthigen Schulkenntnissen unterrichtet.

Im Jahre 1831 bezog er zuerst die hohe Schule zu Göttingen, wo er sich dem Rechtsfache, zugleich aber auch den philosophischen und andern Wissenschaften widmete. Sein biederer, männlich fester Charakter und sein streng sittlicher Wandel hatten ihm mehrere gleichgesinnte Jünglinge zugeführt, mit denen er sich vereinigte, allen auf hohen Schulen nicht selten vorkommenden Unsittlichkeiten und Rohheiten entgegen zu arbeiten und nur die möglichste wissenschaftliche Ausbildung, als einziges Ziel des Universitätslebens, im Auge zu behalten.

Die Mitglieder dieser Verbindung versammelten sich daher in freien Stunden, und jeder war verpflichtet, einen zuvor bearbeiteten, wissenschaftlichen Gegenstand nach der Reihenfolge, in Form einer Rede, vorzutragen, sich auch in freier Beurtheilung und Lösung mancher anderer absichtlich aufgestellter Fragen und Zweifel zu üben.

Der Zweck dieser Verbindung schien hiernach nur ein edler zu sein und wurde von der Universitätsbehörde. welche sie kannte, nicht misbilligt.

Kolligs erhielt daher, als er nach einem Aufenthalte von 1½ Jahren Göttingen verließ, von der gedachten Behörde das amtliche Zeugniß: »daß er keiner verbotenen Verbindung angehört, sich auch überall fleißig und anständig betragen habe.«

Da er Süddeutschland und dessen öffentliche Institute ebenfalls kennen zu lernen wünschte, so gestatteten ihm seine Eltern, Michaelis [»Michaelis« ist die volkstümliche Bezeichnung des Festes des hl. Michael am 29. September] 1832 die hohe Schule zu München zu besuchen. Auch hier wußte er sich durch seinen tadellosen Wandel und seine Liebe zu den Wissenschaften den Beifall und das persönliche Wohlwollen der achtbarsten Männer der Hochschule, eines Schelling, Thiersch, Maßmann – zu erwerben, und der letzte hatte sogar das Zutrauen zu ihm, daß er ihn, während eines mehrmonatlichen Aufenthaltes in Italien, zu seinem Stellvertreter in der Oberaufsicht über die Turnanstalt vorschlug, in welcher Eigenschaft er sich die allgemeine Liebe und Achtung der Teilnehmer an der Anstalt ebenfalls erwarb.

Schon in früher Jugend hatte er sich in Mäßigkeit und Entbehrung geübt und sich manche Entsagung freiwillig auferlegt, so daß er die eingebildeten Bedürfnisse kaum dem Namen nach kannte.

Sein ganzes Leben war frei von jeder Unsittlichkeit, rein und unbefleckt.

Welche herrlichen Früchte, welche Freuden für ihr Alter konnten sich die Eltern von einem solchen Sohne versprechen. Aber er mußte untergehen in der schönsten Blüthe seines Lebens – untergehen auf eine schaudervolle Weise. – Der allgem. Anzeiger d. D. 1833 N. 221, berichtet über seinen Tod: »Auf die einseitige Anzeige eines Erfurter Polizeibeamten, daß Kolligs während seines Aufenthaltes zu Göttingen irgend einer Verbindung angehört haben solle, wurde er, ohne daß specielle Thatsachen zum Grunde lagen, sogleich in München ergriffen, in ein schaudervolles Gefängniß geworfen, die Bürgschaft eines daselbst sehr angesehenen Mannes (des Hofraths Thiersch) nicht angenommen und erhielt sogar, nachdem amtliche günstige Zeugnisse für ihn eingetroffen waren, keine mildere Behandlung. Diese über einen Monat langen Leiden in dumpfer Einschließung brachen seine physischen Kräfte; er erkrankte, und obgleich die unverkennbarsten Symptome ein tödliches Uebel verkündigten, so nahm man doch keine Rücksicht darauf. Erst am Tage vor seinem Tode schaffte man ihn in das allgemeine Krankenhaus, wo er nach 23 Stunden starb. Seine von Heiligenstadt herbeigeeilte Mutter fand ihren Sohn im Sarge.«

Selbst die Aerzte des Krankenhauses erklärten K.'s Krankheit für vernachlässigt. Der unglückliche Vater drückte sich, durch die Behandlung seines Sohnes empört, mit harten Beschuldigungen in mehreren öffentlichen Blättern aus. Es erfolgten dagegen Erwiederungen und Rechtfertigungen, die aber dennoch ein großes Dunkel hinterließen, und mehr für die Behauptungen des Vaters sprechen.

Neuer Nekrolog der Deutschen. Weimar, 1835.



© Reiner Kaltenegger · Gräber des Alten Südfriedhofs München · 2007-2026


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