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Otto Steichele
Portepeefähnrich im k. 3. Feld. Art. Reg.
geb. 5. März 1876, gest. 28. Novbr. 1896.
Adalbert
Ritter von Steichele
Wirklicher Geheimer Kriegsrat,
geb. 29. April 1836, gest. 6. Febr. 1912.
Den Heldentod starb
August Steichele
k. b. Major & Abt.-Kommdr.
geb. 7. Dez. 1874, gefallen 22. Juli 1918.
Amalie von Steichele
geb. Baumann. Wirkl. Geh. Kriegsratswtw.
geb. 5. Okt. 1846. gest. 1. Dez. 1935.
J. Lallinger
Ω
Steichele, Adalbert Ritter von; 29.4.1836 – 6.2.1912 (München); Kriegsrat
Steichele, Amalie von (vw) / Baumann (gb); 5.10.1846 – 1.12.1935; Kriegsrats-Witwe
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* 7.12.1874
† 22.7.1918
Major
Lokales
München, 30. Juli
Hof- und Personalnachrichten
Artilleriemajor August Steichele, der am 22. Juli im 44. Lebensjahre gefallen ist, zählte seit 1910 zur Münchner Garnison. Er war der einzige Sohn des 1912 verstorbenen früheren langjährigen Intendanten des II. Armeekorps Wirkl. Geh. Kriegsrats Adalbert v. Steichele. Der Militärverdienstorden 4. Kl. mit Krone und Schwertern und das Eiserne Kreuz 2. und 1. Kl. zierten seine Brust.
Münchner Neueste Nachrichten Nr. 381. Mittwoch, den 31. Juli 1918.
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* 5.3.1876
† 28.11.1896 (München), Tod durch Unfall
Portepeefähnrich
Während für August Steichele der »Heldentod« vermerkt wird, fehlt auf dem Grabstein ein Hinweis auf die Todesursache für den so jung verstorbenen 20jährigen Otto. Über die Umstände seines Todes wurde seinerzeit in der Presse berichtet: Bei einer nächtlichen Balgerei in der Ingolstädter Kaserne wurde Otto Steichele von seinem Kameraden Adolf Karl Graf von Holnstein so schwer mit einem Säbel verletzt, daß er nach langem Leidensweg (4. August – 28. November) schließlich in München verstarb.
Was aus heutiger Sicht schlicht als tödliche Fahrlässigkeit erscheint, erhitzte damals vor dem Hintergrund des herrschenden Militarismus die Gemüter. Ein allgemein bekannter – und im Artikel der Münchener Ratsch-Kathl erwähnter – Fall mit Symbolcharakter war »Der Fall Brüsewitz«: Am 11. Oktober 1896 stieß der Techniker Theodor Siepmann im Karlsruher Cafe »Zum Tannhäuser« versehentlich gegen die Stuhllehne des Premier-Leutnant Henning von Brüsewitz. Die Entschuldigung Siepmanns erschien dem Militär als unzureichend; als er mit dem Säbel auf Siepmann losgeht, fällt ihm der Wirt in den Arm und kann vorerst Schlimmeres verhindern.
Siepmann verläßt auf Zureden des Wirtes das Cafe durch die Hintertür, wird aber von Brüsewitz verfolgt, der den Flüchtenden ersticht. Von Brüsewitz geht in das Lokal zurück, erzählt dort den »Vorfall« und tut nach dem Mord noch zwei Tage Dienst. Im Januar 1897 wird er durch das Militärgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und 20 Tagen verurteilt, die er nur zur Hälfte verbüßen muß.
Vermischte Nachrichten.
München, 30. Nov. Vergangenen Samstag Früh verschied nach langem schweren Leiden an den Folgen eines ihm von einem Kameraden beigebrachten Stiches der zur Kriegsschule commandirte Portepeefähnrich im 3. Feld.-Art.-Regt. Otto Steichele, ein Sohn des Kriegsrathes Ritter v. Steichele. Der Kamerad, der dem unglücklichen, jungen Mann den Stich beibrachte, ist ein Graf Holnstein, Sohn des Stallmeisters. Wie s. Zt. verlautete, handelte es sich nicht um ein Versehen sondern soll der junge Graf seinen Kameraden, der ihn neckte, wie das öfters vorzukommen pflegt, hiewegen einfach niedergestochen haben. Der Fall sollte von zuständiger Seite um so weniger so verschleiert gehalten werden, als im Falle der Bestätigung dieses Gerüchts das Volk ein wesentliches Interesse daran hat, daß dem gewaltthätigen jungen Herrn die Offiziers-Laufbahn verschlossen bleibe. Als Cadett trat der Graf bekanntlich eine geweihte Hostie mit den Füßen, als Portepeefähnrich sticht er den bürgerlichen Kameraden über den Haufen, der es wagte, ihn, den Herrn Grafen, anzuulken, wie würde der Herr erst die Leute »brüsewitzen«, wenn er trotz alldem Offizier werden sollte?
Moosburger Zeitung No. 139. Organ des »Bayerischen Bauernbundes«. Donnerstag, den 3. Dezember 1896.
Prozeß Holnstein.
Im jüngst verhandelten Prozeß Holnstein ist wieder einmal das zweierlei Maaß klar zu Tage getreten. Während man einen Zeitungsredakteur, der ehrlich seine Überzeugung verficht, ins Gefängnis steckt und womöglich Wolle spinnen läßt, verhilft man einem angehenden Marsjünger dafür, daß ein junges, hoffnungsvolles Menschenleben durch seine Hand vernichtet worden ist, zu einer Festungsstrafe, die nicht nur keine Strafe ist, sondern im Gegenteil, dem so Bestraften noch zu einem Nimbus verhilft, um den ihn viele seiner Kameraden, die im Geiste des Militarismus groß gezogen werden, beneiden dürften. Ein Civilist hat unseres Wissens für fahrlässige Tötung noch niemals Festung erhalten. Ein zweiter Punkt, der sich einem durch die Verhandlung unwillkürlich aufdrängt ist der: Wie kommt es und wozu ist es nothwendig, daß der Säbel eines Kriegsschülers, der doch nichts zu vertheidigen hat, als höchstens sich selbst, wenn er sein Pensum nicht gelernt hat, scharf geschliffen ist? Uns scheint es, daß dieser Umstand ebenso viel Schuld ist an dem Tode des bedauernswerthen Fähnrichs Steichele, wie das unverantwortliche Gebahren des Grafen Holnstein. Wir leben doch in Friedenszeiten, wozu braucht man da geschliffene Säbel? Die Vorgänge der letzten Woche à la Brüsewitz scheinen allerdings eine Antwort darauf zu geben, aber dann muß man freilich sagen, es ist herrlich weit gekommen im Deutschen Reiche.
Münchener Ratsch-Kathl Nr. 7. München, den 23. Januar 1897.
Adolf (genannt Karl) Graf von Holnstein aus Bayern wurde in München am 23. März 1877 als Sohn des Kgl. Bayer. Oberststallmeisters, Reichsrats der Krone Bayern etc. Maximilian Karl Theodor Graf von Holnstein aus Bayern (1835–1895) und dessen Gemahlin Maximiliane, geb. Freiin von Gumppenberg-Pöttmes (1850–1937), geboren. Die Mutter war eine Enkelin des Prinzen Carl von Bayern.
Der Personalakt im Kriegsarchiv gibt Auskunft, dass Adolf Karl Graf von Holnstein am 1. Oktober 1889 als Zögling in die I. Klasse eintrat. Neben den von zivilen Lehrern erteilten gymnasialen Fächern, die zum Abschluss des Realgymnasiums führten, unterrichteten Offiziere Reiten, Fechten, Exerzieren, Schießen, Dienstkenntnisse und Turnen. Dazu Tanzstunden für den gesellschaftlichen Schliff. Man wollte, wie es hieß, »den ganzen Menschen, nicht nur seinen Geist formen.«
Im Sommer 1895 bestand Adolf Karl von Holnstein die Reifeprüfung. »Seine hervorragende Sicherheit in bezug auf die neueren Sprachen« wurde hervorgehoben; Betragen, Fleiß, Religion waren »sehr gut«. Am 13. Juli 1895 war Graf Holnstein als Portepeefähnrich im 1. Ulanen-Regiment ausgetreten. Er besaß nun die Hochschulreife und war gleichzeitig Offiziersanwärter.
Die »Münchener Post« veröffentlichte am 25. September 1896 folgenden Bericht:»Der Portepeefähnrich Steichele vom 2. [zutreffend 3.] Feldartillerie-Regiment … (Sohn des Intendanten des 2. Armeekorps) wurde in Ingolstadt … durch einen Kameraden, der dem höchsten bayerischen Adel angehören soll, tödlich verletzt. Er hatte sich mit dem Gegner abends beim Schlafengehen geneckt … Sei es nun, daß einer die Sache ernst aufnahm, oder war es ein unglücklicher Zufall, kurz, Steichele erhielt … mit einem Artilleriesäbel einen Stich in den Leib, durch den Zwerchfell, Lunge und Magen verletzt wurden, so daß der Verwundete sehr schwer darniederliegt …«
Was war nun wirklich passiert? Das K. B. Kriegs-Ministerium veranlasste eine Untersuchung: Graf Holnstein hatte sich schon zu Bett begeben, als die Zimmergenossen sich um den Säbel eines hereinkommenden Kameraden zu balgen begannen. Adolf Karl von Holnstein sprang auf, erwischte den vermeintlich nicht angeschliffenen Säbel und »fuchtelte«, wie er aussagte, »damit herum«. Das war am 4. August. Am 28. November 1896 erlag Otto Steichele, 20jährig, in München den schweren Verletzungen.
Graf Holnstein wurde zu einer zehnmonatigen Festungshaft verurteilt, die er auf Oberhaus in Passau verbüßte. Sein Gnadengesuch zog Adolf Karl von Holnstein zurück. Er bat um Beurlaubung zur Reserve – da er durch das ihm zugestoßene Unglück die nötige Berufsfreudigkeit verloren habe und sich nicht mehr imstande sah, späterhin die Pflichten eines aktiven Offiziers zu übernehmen.
Adolf Karl von Holnstein begann zu spielen, machte enorme Schulden. Als es kaum noch Hoffnung gab, ging er nach Amerika. In Philadelphia vermählte er sich am 16. November 1905 mit Mildred Harrison, einer reichen Erbin aus erster Familie. Graf Holnstein wurde Fabrikbesitzer.
Das Paar lebte sehr glücklich, bis 1914 der Erste Weltkrieg ausbrach. Der Graf kehrte auf einem Kohlenfrachter nach Deutschland zurück und trat beim I. Reserve-Infanterieregiment 18 ein. Am 18. März 1915 wurde er zum Leutnant befördert. Durch ein Artelleriegeschoß in die Brust fiel der im Rang eines stellvertretenden Bataillons-Adjutanten stehende Graf Holnstein am 4. November 1916 am Roten-Turm-Paß in Rumänien. Er wurde in Hermannstadt in Siebenbürgen beigesetzt.
Die Mutter ließ für ihren jüngsten Sohn im Holnstein´schen Mausoleum in Schwarzenfeld eine Gedenktafel anbringen: »Mein treuer Sohn ruhe in Frieden. Er starb den Heldentod für die Größe seines Vaterlandes, dem zu dienen er von weither geeilt und das siegreich und gefestigt aus diesem Kampfe hervorgehen zu sehen sein heißester Wunsch war.«
© Martin Irl, Holnstein-Archiv, Schwarzenfeld, 2011.