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Grabstätte der Familie
Hebberling
Hier ruht an der Seite
seiner Mutter und Schwestern
Maximilian Hebberling
Generalleutnant
geb. 2¿ Juli 1814, gest. ¿. Aug. 1888.
Ihm folgte seine Gattin
Frau Pauline Hebberling
geb. von Krempelhuber
geb. 2¿. Juni 1828, gest. 22. ¿ 1900.
¿ heißgeliebter Sohn
Edmund Hebberling
¿
Sockel
¿
Ω
Hebberling, Edmund; 1.1.1855 – 28.6.1891 (Würzburg); Hauptmann und Batteriechef im 2. Feld-Artillerie-Regiment Horn
Hebberling, Josefine von; – 15.8.1873 (München), 76 Jahre alt, Opfer eines Raubmords; Hofkammerrats-Tochter
Hebberling, Maximilian Benedikt; 21.7.1814 (Neuburg a. D.) – 10.8.1888 (München); Generalleutnant
Hebberling, Pauline Maximiliane Amalia Karoline (vw) / Krempelhuber, von (gb); 2¿.6.1828 – 22.¿.1900; Kaufmanns-Tochter / Generalleutnants-Witwe
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† 1.1.1855
† 28.6.1891 (Würzburg)
Hauptmann und Batteriechef im 2. Feld-Artillerie-Regiment Horn
Lokales.
München, 1. Juli.
(Beerdigung.) Im südlichen Friedhofe fand heute Nachmittag 4 Uhr die Beerdigung des in Würzburg nach schwerem Leiden verstorbenen Hauptmanns und Batterie-Chefs im 2. Feld-Artillerie-Regiment, Edmund Hebberling, statt. Dem von 6 Artillerie-Unteroffizieren getragenen, mit Helm und Säbel, sowie Blumen und Kränzen, darunter solchen von den Offizierskorps der Feld-Artillerie-Regimenter Nr. 2 und 3, reich geschmückten Sarge folgte nach den nächsten Verwandten eine Offiziersdeputation des 2. Feld-Artillerie-Regiments, dann kam der Kommandeur der 1. Feld-Artillerie-Brigade, General-Major v. Malaisé mit zahlreichen Offizieren. Da die hier garnisonirende Artillerie z. Z. auf dem Lechfelde ist, erwies eine mit dem Trompeterkorps ausgerückte Schwadron schwerer Reiter die letzten Ehren. Der Verstorbene war im Jahre 1855, als Sohn des spätern Kommandanten des Kadettenkorps, Generals v. Hebberling, geboren, wurde im Kadettenkorps erzogen, im Jahre 1873 zum Sekondlieutenant, 1883 zum Premierlieutenant im 3. Feld-Artill.-Regmt. ernannt und 1888 zum Hauptmann im 2. Feld-Art.-Regmt. befördert, welches in ihm einen tüchtigen Offizier verliert.
Münchner Neueste Nachrichten No. 292. Donnerstag, 2. Juli 1891.
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† 15.8.1873 (München), Opfer eines Raubmords
Hofkammerrats-Tochter
Allgemeine Bestürzung hat der gestern gemeldete in der Amalienstraße verübte Raubmord hervorgerufen, welchem eine hochbejahrte Dame, die 77jährige Hofkammerrathstochter Frl. Josepha Hebberling, zum Opfer fiel. Die das Verbrechen begleitenden Umstände sind grauenerregend. Die That geschah gestern Nachts 2 Uhr und zwar in folgender Weise: Der Mörder gelangte in den Hofraum des Hauses Nr. 6 an der Amalienstraße jedenfalls dadurch, daß er vom Bauplatze der neuen protestantischen Kirche an der Gabelsbergerstraße ein paar Gartenmauern überstieg. Im Hofraume selbst befinden sich ein paar Feuerleitern, deren eine er an das offene Küchenfenster der im zweiten Stocke befindlichen Wohnung des Frl. Hebberling anlegte und durch dasselbe einstieg. Er überfiel nun sogleich sein unglückliches Opfer, aber zugleich war auch die Köchin, ein junges, vor einigen Tagen erst in den Dienst eingetretenes Mädchen, erwacht und war im Begriff Lärm zu machen, als der Mörder sie packte und mit aufgehobenem Beile drohte, sie sofort zu erschlagen, wenn sie den geringsten Laut von sich gebe; wenn sie ruhig bleibe, wolle er ihr das Leben schenken. Das natürlich auf den Tod erschrockene Mädchen ließ sich von der Drohung nicht nur einschüchtern, sondern ließ es sich auch gefallen, daß der Mörder sie in ihre Kammer einschloß. Frl. Hebberling ward mit dem Beile der Schädel zertrümmert, so daß sie jedenfalls gleich bewußtlos war; sie starb Morgens gegen 7 Uhr. Die Beute des Mörders besteht, soweit bis jetzt ermittelt, in einigen Obligationen, darunter ein Pfandbrief zu 500 fl., Schmucksachen, Silberzeug und einigem Baargeld, zusammen im Werthe von etwa 1500 fl., welches alles er in ein Kästchen oder Cassette packte und dann den Rückweg über die Stiege nahm, das hintere Hausthor aufschloß und dann durch die Gärten flüchtete. Die leere Cassette ward gestern früh an der Glypkothek aufgefunden. Daß der Mörder mittels einer Leiter einstieg und dann den Rückweg durch das Hofthor nahm, läßt vermuthen, daß er wohl einen Schlüssel zu diesem, nicht aber zur Wohnung des Frl. Hebberling hatte, obwohl im ganzen Hause kein Schlüssel zu jenem Hofthore abgängig ist. Auch bis heute ist noch keine Spur des Verbrechers aufgefunden.
Neue Ingolstädter Zeitung Nr. 188. Mittwoch, den 20. August 1873.
Vermischtes.
München, 16. Aug. Unsere Stadt durchläuft die schauerige Kunde eines entsetzlichen Verbrechens. Gestern Nachts zwischen 12 und 1 Uhr wurde die im Hause des Photographen Pössenbacher in der Amalienstraße wohnende Privatiere Fräulein v. Hebberling, eine alte Dame, in ihrer Wohnung überfallen, durch einen Schlag aus den Kopf getödtet und dann ausgeraubt, während man ihre Köchin geknebelt hielt, so daß dieselbe mit dem Schrecken davonkam. Die Thäter bedienten sich zum Einsteigen einer Leiter vom Hofe aus, woraus sich vermuthen läßt, daß es mit den Lokalitäten gänzlich bekannte Leute gewesen seien, die hoffentlich rasch ermittelt und ergriffen werden können. Die Aufregung im Hause der That, wie in der ganzen Nachbarschaft ist begreiflicherweise eine sehr große, denn das Verbrechen ist um so kühner, als das Pössenbacher’sche Haus wie die ganze Amalienstraße dicht bewohnt ist und die Mörder zwei Stock hoch hinaufklettern mußten. Man klagt allgemein über die zu geringe Anzahl unserer Sicherheitsorgane, und es wäre höchste Zeit, daß der Magistrat eine zeitgemäße Vermehrung der Sicherheitsmannschaft, koste es was es wolle, anregte und durchführte, denn Sicherheit der Person und des Eigenthums ist eine der berechtigtsten Forderungen des Einwohners, namentlich in den großen Städten, die, wie jeder Polizeimann leider erfahren muß, von Jahr zu Jahr ein größeres Contingent von Gesindel aufzuweisen haben.
Weilheimer Tagblatt für Stadt und Land No. 188. Mittwoch, den 20. August 1873.
Lokales.
Bei dem in der Nacht vom 15. auf den 16. d. Mts. an der Hofkammerrathstochter Josephine Hebberling dahier verübten Raubmord kamen außer verschiedenem Silberzeuge, meist veralteter Form, alten Schmuckgegenständen und einer goldenen Damenuhr mit dünner, goldener Kette, dann außer einigen alten Münzen, insbesondere 3 Conventionsthalern alten bayer. Gepräges mit dem Marienbilde und einem alten sächsischen Thaler, auf der einen Seite mit drei, auf der anderen mit zwei Brustbildern, welche Münzen sich in einem etwa 16 Centm. langen, oben breiten und nach unten spitz zulaufenden Geldbeutel aus grünem Stoffe mit rother Einfassung und breitem Schlosse befunden hatten, auch noch eine Menge Werthpapiere und Coupons abhanden. Auf die Entdeckung des Verbrechers, welcher in der Nacht vom 15. auf 16. l. Mts. Fräulein Hebberling ermordet und beraubt hat, ist eine Belohnung von 200 fl. ausgesetzt.
Der Bayerische Landbote No. 198. München; Sonntag, den 24. August 1873.
München. Bei dem in der Nacht vom 15. auf den 16. d. M. an der Hofkammerrathstochter Frl. Josephine Hebberling dahier verübten Raubmorde sind außer verschiedenem Silberzeuge, alten Schmuckgegenständen und einer goldenen Damenuhr noch Werthpapiere im Betrage von etwa 2570 fl , sowie ein Revers der bayer. Hypotheken- und Wechselbank über ein Depositum von 20,000 fl., lautend auf den Obersten Max Hebberling, abhanden gekommen. Auf die Entdeckung des noch nicht ermittelten Täters ist ein Preis von 200 fl. gesetzt.
Zweibrücker Zeitung No. 201. Donnerstag, den 28. August 1873.
Die Prämie auf Ermittlung des Mörders des Frln. Hebberling ist vom Staatsministerium des Innern auf 500 Gulden erhöht worden.
Weilheimer Tagblatt für Stadt und Land No. 205. Mittwoch, den 10. September 1873.
Der Mörder des Frl. Hebberling in München soll in Bamberg beim Umwechseln eines geraubten Pfandbriefes ergriffen worden sein. Derselbe soll ein Verwandter der Ermordeten sein!
Fürther Tagblatt No. 220. Samstag, den 13. September 1873.
München, 11. Sept. Der Mörder der Frl. Hebberling soll entdeckt sein in der Person eines Vetters und ehemaligen Lieutnants. Derselbe wurde in Bamberg verhaftet als er eine (geraubte?) Obligation versilbern wollte.
Kemptner Zeitung No. 214. Sonntag, den 14. September 1873.
Von der Familie Hebberling geht uns folgende Einsendung zu: »Das in mehreren Blättern mitgeteilte Gerücht, als sei in Bamberg ein des an Frl. J. B. verübten Raubmordes verdächtiges Individuum und zwar ein Verwandter desselben, ein (ehemaliger) Offizier verhaftet worden, beruht auf Unwahrheit. Nach eingezogenen Erkundigungen wurde in Bamberg überhaupt kein dieses Mordes Verdächtiger verhaftet. Abgesehen davon existiert in unserer Verwandtschaft selbst nach den weitesten Begriffen dieses Wortes Gottlob kein Individuum, zu dem man sich einer solchen Unthat verstehen könnte, insbesondere aber auch kein ehemaliger Offizier.«
Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik. München; Mittwoch, den 17. September 1873.
Oberbayerische Schwurgerichtssitzung.
München, 6. Mai. Vor dem oberbayerischen Schwurgerichte begann heute die Verhandlung gegen den 35jährigen Porzellandreher Heinrich Stöhr aus Burgberg, Gerichts Lichtenfels in Oberfranken, dem schwere Reate zur Last gelegt sind, darunter der Raubmord an Frl. von Hebberling, welcher seiner Zeit unter den Bewohnern unserer Stadt große Entrüstung verursacht hatte.
Die thatsächlichen Momente sind folgende: Am 15. August v. Js. ungefähr um Mitternacht hörte die Magd der Frl. Hebberling, welch‘ letztere den zweiten Stock des Hauses Nr. 6 an der Amalienstraße bewohnte, heftig schellen; sie kleidete sich rasch an und wollte durch das Küchenzimmer zu ihrer Herrin. Zu ihrem Erstaunen fand sie die von der Küche in den Hausgang führende Thüre von Außen verschlossen; sie rüttelte und klopfte an der Thür und rief dem Fräulein. Nach ein paar Minuten war die Thür geöffnet und vor ihr stand zu ihrem Entsetzen ein Mann, in der einen Hand ein Licht, in der andern ein Beil, ohne Fußbegleitung in Hemdärmel, den Kopf mit einer Larve verdeckt, durch welche nur die Augen, die Nase und ein Theil des Schnurrbartes sichtbar waren; um auch an den Beinkleidern nicht erkannt zu werden, hatte der Mann über dieselben einen Frauenrock gezogen, welcher auf dem Küchentische lag und der Magd Josepha Kreitmeier gehört. Er sagte zur Letzteren: »Sind Sie ruhig, es geschieht Ihnen Nichts«, und sperrte die Küchenthüre hinter ihr wieder ab. Josepha Kreitmeier weiß vor Schrecken nicht mehr, wie sie an das Bett der Hebberling kam; diese lag wie leblos da und Kreitmeier bemerkte sofort, daß sie am Kopfe verwundet war.
Inzwischen hatte der Mann, welcher im Salon Licht und Leuchter genommen und die Schlüssel zu den einzelnen Behältnissen in der Wohnung gefunden, begonnen, in allen Räumlichkeiten herumzuleuchten und die Kästen, Schränke etc. zu öffnen. Nach einigen Minuten fragte er: »Wo ist das Geld?« Fräulein Hebberling richtete sich auf, schaute auf den im Wohnzimmer stehenden Sekretär und sagte zur Magd die einzigen Worte vor ihrem Tode: »Thu dies herunter«, wobei sie auf ein ihr gegenüberhängendes Oelgemälde deutete, auf welchem der bereits abgerissene Glockenzug lag. Die Kreitmeier folgte diesem Befehle, Frl. Hebberling wollte nach dem Glockenzug greifen, der Fremde aber rieß denselben von der Wand weg und legte ihn auf einen Stuhl. Hierauf setzte er das Suchen fort und als er sich in das Speisezimmer begab, hob er die vom Alkoven dahin führende Thüre aus den Angeln und lehnte sie an den Ofen vom Speisezimmer, um auf diese Weise die Hebberling und deren Magd nicht aus den Augen zu verlieren. Ehe er in das Speisezimmer trat, wickelte er die in den vorderen Zimmern genommenen Gegenstände in einen Teppich, womit der Tisch des Wohnzimmers bedeckt gewesen war.
Nachdem er ungefähr eine Stunde lang gesucht hatte, richtete er die genommenen Werthsachen nebst einer kleinen hölzernen Kasette zu einem Pack zusammen und entfernte sich dann durch den Hausgang, dessen Ausgangsthür er sorgfältig abgesperrt hatte, mit einer brennenden Kerze über die Stiegen hinunter durch die hintere Hausthür, deren Schlüssel auf einem Tische in der Küche der Hebberling’schen Wohnung lag. Vom hinteren Hofraum stieg der Räuber über die Planke in den angrenzenden Garten und gelangte dann über den Bauplatz der neuen protestant. Kirche in die Gabelsbergerstraße. An der Planke des fraglichen Gartens hatte er den Rock der Kreitmeier und die Stearinkerze zurückgelassen und eine Woche später wurden auf dem erwähnten Bauplatz ein Beil und ein Stemmeisen gefunden, die dort versteckt waren.
In der Hebberling’schen Wohnung ließ der Räuber ein mit D. G. gemerktes Sacktuch zurück, offenbar in der Absicht, um die Verfolgung auf eine falsche Spur zu leiten. Den Weg zur Wohnung der Frl. Hebberling machte der Räuber durch die benachbarten Gärten, lehnte eine 30 Fuß lange Leiter, welche am nebenanstehenden Atelier zur Befestigung des Blitzableiters angebracht war, an das Hauptgebäude gerade unter dem Fenster der Hebberling’schen Küche, von dessen Brüstung die oberste Stufe der Leiter noch etwa 3 Schuh entfernt war. Von da aus schwang er sich an dem zum Wasseraufzuge gehörigen Seiles zum Küchenfenster, durch welches er in die Küche selbst gelangte.
Die 76 Jahre alte Frl. Hebberling verlor, nachdem sie die oben angeführten Worte zur Magd gesprochen, sofort das Bewußtsein, das auch nicht mehr zurückkehrte. Der gegen 2 Uhr Morgens gerufene Arzt fand sie mit Blut überströmt, eine Rettung war unmöglich und um 6¼ Morgens trat der Tod ein. Die Unglückliche erhielt nach dem ärztlichen Gutachten mit einem Handbeile einen wuchtigen Schlag auf die rechte Scheitelgegend, wodurch ein gewaltiger Sprung im Schädel veranlaßt wurde, der in der Mitte des ersten Scheitelbeines begann und von da bis in die rechte Hälfte der Hinterhautschuppe sich fortsetzte. Verletzungen, welche unter allen Umständen den alsbaldigen Tod zur Folge haben mußten.
Auf ähnliche Weise wie bei Frl. Hebberling wurde im ersten Stocke des Oekonomie-Anwesens der 83 Jahre alten Stadtkämmererswittwe, K. Bösner zu Regensburg eingebrochen, wobei es jedoch nur beim bloßen Versuche räuberischer Erpressung blieb. Dortselbst trat in der Nacht zum 7. Juni v. Js. ungefähr um 1 Uhr auf einmal in das Schlafzimmer der Bösner und deren Tochter ein Mann mit einer sogen. Spitzbuben-Larve angethan, barfuß in der einen Hand ein Licht, in der andern ein Handbeil und verlangte sofort 300 fl. Während nun die Tochter dem Eindringling erklärte, daß sie dieses Geld nicht habe, wurde auch ihre Mutter wach, worauf der Vermummte drohend das Beil mit den Worten erhob: »Heraus du Alte, 300 fl. muß ich haben.« Die beiden Frauen hatten jedoch den Muth, über den Mann herzufallen und entwanden demselben nach mörderischen Ringen das Beil, wobei die Karolina Bösner fortwährend um Hilfe schrie, was den Banditen mit Zurücklassung des Beiles zur Flucht veranlaßte.
Stöhr gesteht auch dieses Reat und behauptet nur, daß er weder Gewalt angedroht, noch gebraucht, sondern in seiner Noth nur um 20–30 fl. gebeten habe. Die alte Frau erlitt bei dem Ueberfall einen solchen Todesschrecken, daß sie seitdem mit einer Irritation des Nervensystems zu kämpfen hat und ein ärztliches Zeugniß bekundet, daß sie als Zeugin nicht erscheinen könne, denn der Anblick des raffinirten Räubers würde auf ihren Gesundheitszustand einen nachtheiligen Einfluß üben. Dem Angeklagten sind noch drei weitere Reate zur Last gelegt, die er aber, da ihm deren Verübung nicht direkt nachgewiesen werden kann, hartnäckig leugnet.
(Schluß folgt.)
Der Grenzbote Nro. 20. Sonntag, den 17. Mai 1874.
Oberbayerische Schwurgerichtssitzung.
(Raubmord an Frl. Hebberling.)
(Schluß.)
Allein bei der Gleichartigkeit der Ausführung und dem Umstande, daß der Verbrecher in die Wohnungen bejahrter und alleinstehender Damen eingedrungen, wobei es nur dem Zufälle zuzuschreiben ist, daß dieselben nicht, gleich wie Frln. Hebberling, dem Mörder zum Opfer fielen, lassen mit Recht annehmen, daß Stöhr der Thäter ist.
Der erste Fall betrifft einen nächtlichen Besuch in der Hochparterre-Wohnung der 60 Jahre alten Gräfin Askanie v. Berchem (Türkenstraße 84). In der Nacht zum 19. Februar v. Js. Morgens 3 Uhr hörte die Gräfin in dem an ihr Schlafzimmer anstoßenden Eckzimmer ein Geräusch, glaubte anfänglich das Dienstmädchen sei schon mit Einheizen beschäftigt, schöpfte aber dann doch Verdacht, sah durch’s Schlüsselloch hinaus und bemerkte, daß ein Licht im Zimmer sei. Sie rief: »Kathi, bist Du’s?« worauf sofort das Licht erlosch. Sie eilte nun auf der andern Seite des Schlafzimmers in das Zimmer ihrer zwei Dienstmädchen und befahl ihnen aufzustehen. Die Thüre, welche vom Zimmer der Mädchen in die Garderobe und von dieser in den Gang führt, war offen, woraus hervorgeht, daß der Dieb, welcher sich in der Wohnung ungefähr ein und eine halbe Stunde aufgehalten haben mag, auch in das Zimmer der Mägde gekommen ist. Einiges Silberzeug, welches er bereits zusammengerafft und in einer Serviette eingewickelt hatte, ließ er bei seiner Flucht zurück, desgleichen auch hier ein Beil, ein Stemmeisen und ein langes Messer, endlich zwei Lappen einer gewirkten Jacke oder Unterhose mit dem Zeichen B. 4., ohne Zweifel, um auch hier den Verdacht auf eine falsche Spur zu lenken. Ein paar Geldrollen dagegen im Betrage von über 100 fl. und ein Portemonaie mit kleiner Baarschaft und einige andere unbedeutende Gegenstände waren verschwunden. Der Dieb war, wie vorgefundene Fußspuren zeigten, von der Jägerstraße aus, wo damals Stöhr wohnte, über eine Planke in den Garten der preuß. Gesandtschaft gelangt, von diesem über einen Zaun in den Hausgarten der Gräfin Berchem und von da in jenem Hoftheil, auf welchen zwei Fenster des Speisezimmers herausgingen, die eingedrückt waren.
Ein weiteres Verbrechen des Versuches zu einem Verbrechen des Raubes, wovon Stöhr gleichfalls nichts wissen will, wurde am 24. Januar v. Js. an der 62 Jahre alten Metzgersfrau Rosalia Hummel verübt, welche ganz allein im vierten Stock des Hauses Nr. 19 am Marienplatze dahier wohnt. Als diese Frau am erwähnten Tage Abends halb 7 Uhr heimkam, wunderte sie sich, daß die Hausthüre noch offen war, da diese im Winter regelmäßig um 6 Uhr geschlossen wird. In ihrer Wohnung angekommen, kleidete sie sich um und hörte alsbald schellen. In der sicheren Erwartung, daß ihr Schwiegersohn Ig. Holzer von Augsburg, welcher damals bei ihr auf Besuch war, heimlich gekommen sey, öffnete sie, das Oellämpchen im Hausgange auf den Boden stellend, die Thüre und sagte: »Heute kommst Du aber beizeiten etc.« Sie erhielt keine Antwort und sah auch Niemand im Stiegenhause. Sie ging nun etwas vorwärts, um hinauszusehen: von da an hört ihr Bewußtsein über das, was weiter vorging, auf. Ihr Schwiegersohn kam ungefähr um 7 Uhr heim und als ihm auf zweimaliges Läuten nicht geöffnet wurde, war er der Meinung, seine Schwiegermutter sey ausgegangen. Er holte einen Schloßer, und als er wieder zurückkam, war die Wohnungsthüre halb offen, Rosalia Hummel lag bewußtlos auf dem Boden des Hausganges; das Gesicht war ganz blau und an den Ohren, sowie am Halse, zeigten sich deutlich Spuren von Eindrücken, und das ärztliche Gutachten nimmt an, die alte Frau habe wahrscheinlich einen heftigen, wegen des Chignons keine Spuren zurücklassenden Schlag auf den Kopf erhalten und sey hierauf so lange gedrosselt worden, bis sie bewußtlos zusammenfiel. Die Besinnungslosigkeit hielt eine ganze Woche mehr oder minder ausgeprägt an, jetzt aber ist der Gesundheitszustand der schwer mißhandelten alten Frau wieder hergestellt, ohne daß irgend ein Nachtheil geblieben ist. Nach allen Umständen wurde die Vergewaltigung nur in der Absicht rechtswidriger Zueignung vorgenommen, wobei jedoch der Räuber durch die unerwartete Heimkunft des Kaufmannes Ig. Holzer versprengt wurde. Sehr gravirlich für Stöhr ist der Umstand, daß er die Lebensgewohnheiten und Verhältnisse der Hummel genau wußte und eine sog. Diebslarve in der Wohnung der letzteren gefunden wurde, wie Stöhr sie bei derlei Exkursionen zu benützen pflegte.
Endlich das letzte Reat bildet einen Einbruchsdiebstahl im Pfarrhofe zu Bobingen. Als in der Christnacht 1872 Hr. Pfarrer Schmid von der sog. Mette heimkam, gewahrte er, daß mittlerweile (auch seine 62jährige Schwester war in der Kirche und der Pfarrhof während des Gottesdienstes von den Bewohnern verlassen) eingebrochen, Behältnisse und verschiedene Gemächer aufgesprengt und daraus Silberlöffel, Loose und Baargeld, letzteres im Betrage von etwa 60 fl., gestohlen worden waren. Auch an dieser Stelle blieb der abgebrochene Stiel eines Handbeiles zurück und in dem aufgesprengten Pult fand sich eine rothe Diebsmaske vor. Stöhr, dem dieser Einbruch zur Last gelegt ist, hatte die Zeit, um jeden Verdacht wegzubringen, derart benutzt, daß er schon am andern Morgen dahier bei seiner Geliebten, die er ausnahmsweise am Tage vorher nicht besuchte, erschien, wobei er ihr Geld gab. Was ihn jedoch am meisten verdächtigt, ist der Umstand, daß in seinem Notizbuch auch die Nummern der obigen Loose verzeichnet sind. Er will heute glauben machen, er habe die Loose schon im Oktober 1872 von einem unbekannten Packträger gekauft, was um so weniger möglich ist, als sie damals noch gar nicht gestohlen waren.
Der k. Staatsanwalt Hr. Hindringer leitete die Begründung der Anklage mit einer allgemeinen Charakteristik des Angeklagten ein. Als die Einzelnheiten des Hebberling’schen Mordes bekannt wurden, habe die ganze Stadt ein Gefühl der Unsicherheit beschlichen und man habe sich gesagt: Vor dem Menschen, der das gethan, ist Niemand sicher, der dringt in jedes Stockwerk eines Hauses ein; ausgerüstet mit Mordwerkzeugen scheut er nicht die Anwesenheit von Menschen, und wenn ihm bei Ausführung seiner Diebspläne Jemand in den Weg tritt, erschlage er ihn. Die beispiellose Kaltblütigkeit und Berechnung, womit er bei seinen Verbrechen gehandelt, zeige, daß nie ein gefährlicherer Mensch als der, den man den Hebberling-Mörder nenne, auf der Anklagebank gesessen sei. Gestern Morgen, ehe er in das Schwurgerichtsgebäude geführt wurde, habe er sich ohnmächtig gestellt, der Gerichtsarzt jedoch dies sofort als Simulation erklärt. Ebenso habe er sich in der Verhandlung als Heuchler gezeigt, dessen Thränen jedoch Niemanden zu täuschen vermögen. Nach diesen einleitenden Worten sah sich Herr Staatsanwalt mit Rücksicht auf das Ergebniß der öffentlichen Verhandlung veranlaßt, über das Erkenntniß des Appellationsgerichtes, welches den Angeklagten nur wegen Raubes verwiesen, hinauszugehen und den Antrag auf Schuldig des Mordes zu stellen, da die Ausrede des Stöhr, er habe die Josephine Hebberling nur betäuben wollen, eine unstichhaltige ist, vielmehr angenommen werden muß, derselbe habe nach der ganzen Vorbereitung und Durchführung der räuberischen Handlung, insbesondere nach dem wuchtigen Schlag, welchen derselbe auf die im Bette liegende Greisin geführt, Letztere um’s Leben bringen wollen.
Der Vertheidiger, Herr Dr. Blab jun., dagegen plaidirte in einem mit großer Eloquenz durchgeführten Vortrage auf Todtschlag, welchem Ansinnen die Geschwornen auch beipflichteten; die übrigen Schuldfragen wurden gleichfalls sämmtlich bejaht. Der Gerichtshof erkannte demgemäß auf lebenslängliches Zuchthaus und dauernden Verlust der Ehrenrechte.
Der Grenzbote Nro. 21. Sonntag, den 24. Mai 1874.
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* 21.7.1814 (Neuburg a. D.)
† 10.8.1888 (München)
Generalleutnant
Nekrologe von im Jahre 1888 verstorbenen hervorragenden Offizieren
Max Benedikt Hebberling,
Königlich Bayerischer Generallieutenant z. D.Geb. 21. Juli 1814 zu Neuburg a. d. D.; gest. 10. August 1888 zu München.
Sohn eines Königlichen Hofkammerrathes, trat er nach absolvirtem Cadettencorps 1834 den 31. Juli als Junker des 15. Infanterie-Regiments in die Armee und wurde 1835 den 28. October zum Unterlieutenant im Regiment befördert. 1837 als Inspectionsoffizier ins Cadettencorps commandirt, verrichtete er daselbst von 1842 bis 1844 Adjutantendienste, wurde 1846 den 29. Mai zum Oberlieutenant befördert, vermählte sich in diesem Jahre mit Pauline v. Krempelhuber, aus welcher Ehe nebst der Wittwe mehrere Töchter und ein Sohn als Artillerie-Premierlieutnant leben, und wurde 1847 den 21. Mai zum Infanterie-Leibregiment versetzt. 1849 den 9. October zum Hauptmann 2. Klasse im 8. Infanterie-Regiment »Sekkendorf« befördert, dort 1855 den 31. März Hauptmann 1. Klasse, wurde er 1859 den 9. März Major im 10. Infanterie-Regiment, 1861 den 22. October zum 15. Infanterie-Regiment versetzt, und 1862 den 11. September zum Vorstand und Commandanten der seit vier Jahren erst errichteten Kriegsschule in München ernannt. 1866 den 20. Mai bei zeitweiliger Auflösung der Kriegsschule, zum 1. Infanterie-Regiment versetzt, bald mit der Führung des 4. Jäger-Bataillons beauftragt, machte er mit demselben den Feldzug 1866, besonders die Gefechte bei Uettingen-Waldbrunn, mit, und wurde unterm 17. August dieses Jahres zum Oberstlieutenant und Bataillonscommandeur befördert, jedoch bereits 1867 den 7. Februar bei der Neuorganisation der Militär-Bildungsanstalten zum Commandanten des Cadettencorps ernannt. 1870 den 1. Februar zum Obersten befördert, hatte er vom 1. Mai desselben Jahres an die Inspection der Militär-Bildungsanstalten mit zu versehen. Im Kriege 1870/71 wurde er zum Truppencommandanten der Festung Ulm (rechtes Ufer) ernannt, aber bereits 22. September 1870 wieder als Commandant des Cadettencorps zurückbeordert. 1873 den 26. Januar zum Commandanten der Festung Ingolstadt, am 1. Mai des Jahres Generalmajor und Commandeur der 4. Infanterie-Brigade, wurde er 1874 den 22. December im Reichsdienst zum Commandanten der Festung Ulm ernannt, 1875 à la suite der Armee gestellt, 1878 den 1. December zum Generallieutenant charakterisirt und ist 1882 den 26. November in Pension getreten, unter Anerkennung der nahezu fünfzigjährigen, mit Eifer und Treue geleisteten Dienste und mit Verleihung des Prädikates »Excellenz«. Vorzugsweise in militärisch-pädagogischer Art thätig, verstand es der stattlich schöne Mann, mit der nöthigen militärischen Strenge Humanität und Bildungsformen gut zu verbinden, und wirkte hierdurch anregend auf die Jugend. Das Comthurkreuz des Militär-Verdienst-Ordens, das Ritterkreuz des Michael-Ordens, der Preußische Kronen-Orden und das Comthurkreuz 1. Klasse des Württembergischen Friedrich-Ordens zierten seine Brust. K.
Jahresberichte über die Veränderungen und Fortschritte im Militärwesen. Berlin, 1989.