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8 – 2 – 23* (Kolb · Thoma)

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Das Grab ist nicht erhalten

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Johann Georg Kolb

† 5.6.1835 (München), 30 Jahre alt; Wegen Mordes an dem Fuhrmann Deinzer zum Tode verurteilt, stirbt zwei Tage nach Verkündung des Todesurteils am Nervenfieber (Typhus)
Maurer und Soldat

Augsburger Tagblatt (5.6.1835)

Vermischte Nachrichten.

München am 3. Juni. So eben (4 Uhr) wurde im k. Stadtgerichtsgebäude dem beurlaubten Soldaten Kolb (vom 1. Linien-Infanterie-Regiment), welcher den sogenannten Eichlober (Fuhrmann) auf der Straße nach Freising vor 2 Jahren erschossen hat, das Todesurtheil mit der Bestätigung Sr. Majestät feierlich vorgelesen Der K. Kreis- und Stadtgerichtsdirektor B. v. Lerchenfeld, der Stadtgerichtsrath Steger, der Auditor und der Beichtvater des Malefikanten waren gegenwärtig. Sein kranker Zustand hält ab, dem Urtheile gemäß, ihn in 24 Stunden hinzurichten, weshalb ihm 3mal 24 Stunden Frist geschenkt wurden, welche der Unglückliche schwerlich mehr erleben dürfte, da die Publikation des Urtheils ihn zu sehr erschütterte; er brachte diese Zeit mit Gebet zu. Der Richtplatz wird vor den Salzstädeln auf dem Marsfelde erwählt; Samstag Vormittags 10 Uhr ist die festgesetzte Zeit.

Augsburger Tagblatt Nr. 154. Freitag, den 5. Juni 1835.

Augsburger Tagblatt (6.6.1835)

Vermischte Nachrichten.

München, den 4. Juni. Der gestern in der Frohnfeste (nicht im k. Stadtgerichtsgebäude) zum Tode verurtheilte Soldat Kolb hat das Nervenfieber bekommen und befindet sich sehr schlecht, weswegen die Execution des Urtheils bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit aufgeschoben worden ist. Er lebte im Concubinat mit der Fuhrmanns-Frau, welche ihn wahrscheinlich zu seinem Verbrechen verleitete. Vor 2½ Jahren schoß er ihn an den sogenannten Saustädeln am linken Isarufer nächst der Cuirassier-Kaserne nieder. Es wäre dies die erste Hinrichtung in unserer Königsstadt seit dem Regierungs-Antritte Seiner Majestät des Königs Ludwigs, höchstwelcher Sich damals zu entschließen geruhte, die hier zum Tode verurtheilten Individuen die ersten zehn Jahren zu begnadigen, welche nun beinahe vorüber sind. »Eichlober« wurde bewußter Fuhrmann deswegen geheißen, weil er so gerne Karten spielte. Die Frau des »Eichlobers« sitzt schon lange im Zuchthause. Sein Sohn ging mit dem 4ten Transporte nach Griechenland, bekam unterwegs (in Triest) Streit mit einem Italiener, den er in Folge desselben so stark beschädigte, daß er Tags darauf seinen Geist aufgab. Jener wird, wenn er nicht binnen ½ Jahr um 300 fl. ausgelöst wird, (was aber unmöglich ist, da seine Angehörigen hier vermögenlos sind) dort hingerichtet.

Augsburger Tagblatt Nr. 155. Samstag, den 6. Juni 1835.

Münchner Tagblatt (6.6.1835)

Hiesiges.

Der beabschiedete Soldat Georg Kolb, welchem wegen verübten Mordes an einem hiesigen Fuhrmann am verfloßnen Mittwoch Vormittags 10 Uhr das Todesurtheil publizirt wurde, nach welchem derselbe heute hingerichtet hätte werden sollen, ist gestern Morgens 4 Uhr in der Frohnfeste am Nervenfieber gestorben.

Münchner Tagblatt Nr. 155. Samstag, den 6. Juni 1835.

Der Bayerische Volksfreund (10.6.1835)

Bayern.

München. Der wegen qualifizirten Mordes zum Tode verurtheilte Georg Kolb ist im außerehelichen Stande erzeugt, seiner Profession ein Schneidergesell, diente 6 Jahre beim Militär und pflog schon während dieser Dienstzeit eine tadelhafte Aufführung. Nach seiner Entlassung hieng er stets dem Müßiggange nach, und so kam es, daß er als gedungene Mörder die Tat verübte, für welche er am Schaffot büßen sollte, wenn ihn nicht der Herr über Leben und Tod früher durch die Krankheit des Scorbuts und Nervenfieber in das Jenseits gerufen hätte.

Mehrere Tage paßte Kolb mit geladener Waffe dem Fuhrmann Deinzer zur bestimmten Zeit seines Nachhausegehens auf, ohne sein Vohaben ausführen zu können, bis es ihm endlich gelang, den sorglos Heimkehrenden durch einen ganz in seiner Nähe abgefeuerten Pistolenschuß meuchlings zu morden. In die Brust getroffen, gab der Verwundete schnell seinen Geist auf. Der Mörder entfloh, und was gewiß merkwürdig ist, ging andern Tag Morgens 6 Uhr in die Kirche, um die Messe zu hören. Bei ihm war sonach Religion blos äußere Werkheiligkeit, ohne daß die Heilige selbst in seinem Herzen und Gemüth ihren Sitz hatte, ohne daß der wahrhaft himmlische Götterfunke ihn beseelte: Gott! wie mag ein solch blutbefleckter Mensch vor den Altar treten, wie sein Gebeth zu Gott erheben – nur in Folge innigster Reue wäre dieses möglich – doch auch diese war bei ihm nicht eingetreten; denn nach langen hartnäckigen Läugnen, und langer Dauer seiner Untersuchung, legte er erst vor Obrigkeit das Geständniß der verruchten That, und wie die Sage geht, noch mit vielem Gleichmuthe ab. Seiner Strafe auf dieser Welt entging er, möge ihm der barmherzige Gott Jenseits gnädig seyn. Der, welcher Herzen und Nieren prüft, wird auch seine Verhältniße während seines Lebenslaufes brücksichtigen, besonders da Kolb eines jener Geschöpfe ist, welche sich legitimer Eltern nicht zu erfreuen haben, bei denen größtentheils Vernachläßigung in der Jugenderziehung eintritt; die schon von Kleinen an kein gutes Beispiel sehen und hören, früh in die Welt hinausgeschleudert ohne Leitung und Aufsicht sich selbst überlassen werden, und so statt des Keim des Guten, jenen des Bösen einsaugen. Möchten doch jene, die im Taumel der Leidenschaft Geschöpfen ihr Daseyn geben, ohne sich dann gewissenloser Weise um ihre Erziehung und Bildung zum tauglichen Staatsbürger zu bekümmern, durch dieses tragische Beispiel erinnert werden, daß sie vielleicht Diebe und Mörder, überhaupt unglückliche Menschen zur Last der menschlichen Gesellschaft in die Welt gesetzt haben, und daß vielleicht der Fluch dieser Unglücklichen, wenn auch unbekannt, auf ihnen lastet.

Diese wenigen Worte, möchten sie doch gutes Erdreich gewinnen, und dieses traurige Ende Kolbs in manchen leichtfertigen Gemüthe den Sinn zum Bessern, zur Tugend und wahren innigen Religiosität befestigen, welche nur allein sichern Hort vor Sünde und Verbrechen gewährt.

Der Sohn des Ermordeten, welcher mit dem 4ten Transport nach Griechenland abgegangen ist, soll dem Vernehmen nach in Triest Streit mit einem Italiener bekommen und denselben tödtlich verwundet haben, in Folge dessen derselbe auch gestorben ist. Der Thäter soll nun auch seiner Verurtheilung entgegen sehen.

Der Bayerische Volksfreund Nro. 92. München; Mittwoch, den 10. Juni 1835.

Allgemeine Zeitung (11.6.1835)

Inland.

München. Der nahen Hinrichtung des Johann Georg Kolb, Mörders des Fuhrmanns Deinzer, kam (wie bereits berichtet) der Tod zuvor, der ruhig zu Werke geht, ohne Geräusch, ohne Spektakel zu erregen. Kolb lag beinahe 4 Jahre im Gefängnisse, hartnäckig im Leugnen verharrend; endlich gestand er; die Folge war die ausgesprochene Hinrichtung. Da aber Kolb schon lange kränkelte, war er zur Zeit, als die Sentenz verkündet werden mußte, so krank, daß man vorsichtig die wenigen lichten Augenblicke der Besinnung abwarten und eilig erhaschen mußte, ihm den Vorgang begreiflich zu machen. Dieses geschah Mittwoch den 3. d. Nachmittags 4 Uhr, was jedoch schon vorschriftsmäßig am Vormittag hätte geschehen sollen. Kolb begriff den Vortrag, und nahm, fast in sich vorbereitet, das schreckliche Wort stille auf. Tags darauf aber hatten die Krankheitsumstände und die Gefahr so sehr zugenommen, daß er im Delirium diesen Tag und den folgenden zubrachte; es war also unmöglich, die Bestätigung seines Geständnisses und den Eid ihm abzunehmen, der die Komplicität hätte erhärten sollen. Am 5. Morgens war er eine Leiche. Es war ihm bestimmt, ruhig abzutreten, nicht gewaltsam aus diesem Leben getrieben zu werden.

Allgemeine Zeitung von und für Bayern Nr. 162. Nürnberg; Donnerstag, den 11. Juni 1835.



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