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11 – 9 – 56* (Reeb)

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Das Grab ist nicht erhalten

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Ludwig Reeb

† 10.2.1852 (München), Opfer eines Raubmords
Zigarrenfabrikantens-Sohn

Allgemeine Zeitung (11.2.1852)

Ein Raubmord der heute Vormittag hier begangen wurde erregt alle Gemüther. Vormittag 10 Uhr fand man den 18jährigen Cigarrenhändler Reeb ermordet und beraubt in seinem Laden, der sich im Rondell vor dem Karlsthore, sohin an einem der frequentesten Plätze befindet. Dem Unglücklichen war die Kehle fast durchschnitten und noch andere Wunden beigebracht, die ohne Zweifel seinen augenblicklichen Tod herbeigeführt haben müssen. Die Behörden sind in größter Thätigkeit um den oder die Mörder, die eine so schreckliche That am hellen Tage und in einem offenen Laden an einem so frequenten Platze begangen haben, zu ermitteln, und hoffentlich wird dieß auch gelingen und die rächende Justiz einschreiten können.

* Ein anderer uns zukommender Münchner Brief sagt über diesen unerhörten Fall: »Heute Vormittag um 10 Uhr wurde in einem kleinen Tabak-Kramladen, zunächst am Karlsthor, wo sich, wie Sie wissen, eine Wache, und vor welchem stets mehrere Fiaker sich aufgestellt befinden, ein junger Mann von 19 Jahren, der einzige Sohn einer Wittwe, in seinem Blute entseelt getroffen. Er hatte mehrere Stiche im Kopf, und die Kehle soll ihm halb durchschnitten seyn. Aus einigen Schnittwunden an den Fingern ist abzunehmen daß das Opfer seinem Mörder Widerstand entgegengesetzt habe. Eine Uhr mit goldener Kette, welche der Verlebte trug, und Geld aus dem Ladentische sind, wie man sagt, von dem noch unbekannten Thäter geraubt worden.«

Allgemeine Zeitung Nr. 42. Augsburg; Mittwoch, den 11. Februar 1852.

Landshuter Zeitung (12.2.1852)

München, 10. Febr. Heute fand hier ein schauderhafter Mord statt. Der junge Kaufmann Reeb wurde in dem Kaufladen vor dem Karlsthore während den Vormittagsstunden durch einen tiefen Schnitt in den Hals getödtet, die aus einigen Gulden bestehende Kasse und die Uhr des Getödteten geraubt. Aus dem Umstande, daß der Getödtete noch mehrere nicht tödtliche Stiche an sich hat, geht hervor, daß er sich sehr gewehrt haben muß, dann daß der Mörder mehrere waren. Der Platz, an dem die Mordthat stattfand, ist einer der frequentesten, namentlich halten sich viele Fiaker fortwährend an demselben auf. Bis jetzt hat man keine Spur der Thäter, doch soll eine Knabe die That beobachtet haben.

Landshuter Zeitung Nr. 37. Donnerstag, den 12. Februar 1852.

Landshuter Zeitung (17.2.1852)

Bayern.

München, 14. Febr. Heute Nachmittag nach 3 Uhr fand die Beerdigung des durch Mörderhand gefallenen Ludwig Reeb statt. Den mit vielen Kränzen gezierten Sarg des Verblichenen trugen sechs seiner Freunde, sechs weitere Freunde, diese brennende Wachslichter tragend, begleiteten denselben zur Grabesstätte. Theilnehmende Freunde und Bekannte folgten dem Sarge in langem Zuge. Nach vollzogener kirchlicher Einsegnung der eingesenkten Leiche hielt der funktionirende Herr Cooperator Krüll die Grabrede, in welcher derselbe mit tiefergreifenden Worten das kurze Leben und traurige Ende des Verlebten schilderte. Wie vorauszusehen, hatte sich zu dieser Trauerfeier eine äußerst zahlreiche Volksmenge auf dem Leichenacker eingefunden. König Max hat der Mutter des Unglücklichen, einer armen Wittwe mit 3 Töchtern, seine Theilnahme und Unterstützung zusichern lassen.

Landshuter Zeitung Nr. 41. Dienstag, den 17. Februar 1852.

Allgemeine Zeitung (14.3.1852)

München, 13 März. Der des erwähnten Raubmords an dem Cigarrenhändler Ludwig Reeb bezichtigte und hier verhaftete Metzgerbursche Georg Treiber hat ein umständliches gerichtliches Bekenntniß seiner That abgelegt. Nach seiner Aussage wäre er in den Tabak-Laden lediglich um Cigarren zu kaufen eingetreten. Die an dem jungen Reeb befindliche silberne Uhr hätte da seine Begierde nach ihrem Besitz erweckt, und als er Widerstand gefunden, habe er, rasch entschlossen, das Messer gezogen und über den schmalen Ladentisch hin den Mord vollbracht. So das Stadtgespräch. Heute früh wurde die Confrontation des Treiber vor der wiederausgegrabenen Leiche vorgenommen, wobei er reumüthig in die heftigsten Gemüthsbewegungen verfallen seyn soll. Uebrigens ist derselbe ein wegen vieler Diebstähle bisher schon übelverrufenes Individuum.

Allgemeine Zeitung Nr. 74. Augsburg; Sonntag, den 14. März 1852.

Georg Treiber, Mörder des 18jährigen Cigarrenhändlersohnes Reeb in München (1852)

Anklageschrift vorgetragen in der außerordentlichen Schwurgerichtssitzung von Oberbayern am 26. Juli 1852.

Das k. Appellationsgericht von Oberbayern zu Freising hat unterm 6. Juli 1852 gegen Georg Treiber, 27 Jahre alt, ledigen Metzgerknecht von München, beschuldigt,
daß er am 10. Februar 1852 den Cigarren-Fabrikantenssohn Ludwig Reeb zu München vermittelst eines Messers lebensgefährlich verwundet, sofort demselben in diesem Zustande Geld und Anderes entwendet habe,
auf Anklage erkannt , denselben vor das Schwurgericht verwiesen, und die Abfassung einer Anklageschrift verordnet.
Demgemäß erklärt der k. Staatsanwalt, daß aus der, geführten Untersuchung folgende Thatsachen hervorgehen.

§. 1.

Die Cigarrenfabrikantenswittwe Karoline Reeb von München hat auf dem Karlsplatz, Haus Nr. 7 im Rondell vor dem Karlsthor, einen Verkaufsladen, in welchem ihr achtzehnjähriger Sohn Ludwig Reeb das Verkaufsgeschäft zu führen pflegte. Am Dienstag den 10. Februar, Morgens 8 Uhr, verließ er die in der Nähe des Karlsthors, nämlich in Herzogspitalgasse Haus Nr. 2 befindliche Wohnung seiner Mutter, und begab sich in den Laden. Bei seinem Abgang vom Hause steckte er eine silberne Sackuhr zu sich, welche er an einem stählernen Uhrkettchen in der Westentasche trug, und nahm auch sein Porte monnaie mit einiger Baarschaft mit sich. Ludwig Reeb befand sich im Laden, welcher zwischen dem Weigerleithner’schen Glaserladen und einer Lotteriekollekte in der Mitte liegt, und lediglich von der Straße aus einen Zugang mittels einer zugleich als einziges Fenster dienenden Glasthüre hat, mit dem Innern des Hauses aber in keiner Verbindung steht, allein, indem der Hund, welchen er vom Hause mitnahm, und den er bei seiner Ankunft im Laden heimzujagen pflegte, wirklich allein nach hause zurückkehrte.

Ein in der Stunde zwischen 8 und 9 Uhr auf seinem Platz vorübergehender Lohnkutscherknecht, Lorenz Söllner, hörte in der Gegend des Reeb’schen Ladens jämmerlich schreien, und der Laut des Geschreies schien ihm von einem jungen Menschen herzukommen, da er aber nichts Arges dachte, so schenkte er dieser Wahrnehmung keine weitere Aufmerksamkeit.

Der Gendarme Luber machte damals Patrouille vom Promenadeplatz, wo er um 8 ¼ Uhr abging, durch die Maxburg und das Herzogmaxburggäßchen zum Karlsthor hinaus, wo er, da er langsam ging, ungefähr um 8½ Uhr ankam, rechts vor dem Karlsthor am Rondell hinüber seinen Weg gegen den Dultplatz zu fortsetzte, und wie er am Reeb’schen Cigarrenladen vorbeikam, trat aus dem Reeb’schen Laden selbst gerade ein Bursche heraus, welcher eine frisch angebrannte Cigarre, an der noch keine Asche sich befand, rauchte.

Die Wagnermeisterin Julianna Grünwald, wohnhaft am Karlsthor, kam ungefähr um 8½ Uhr an den Reeb’schen Laden, um dem Ludwig Reeb zu sagen, daß er bei ihnen Scheiten abholen könne; sie fand die Ladenthüre nicht gesperrt, erblickte aber, als sie dieselbe öffnete, den Ludwig Reeb nicht, und wartete daher vor dem Laden heraus eine halbe Stunde lang, befragte auch den benachbarten Melber Soyter Und den Glaser Weigerleithner, von denen jedoch noch keiner den Ludwig Reeb gesehen hatte, kehrte auf kurze Zeit nach Hause zurück und begab sich wieder an den Reeb’schen Laden, in welchen sie in Begleitung des Glasersohnes Mathias Weigerleithner hineintrat, und da fanden sie bei näherem Nachsehen den Ludwig Reeb hinter der sogenannten Ladenbudel todt in seinem Blute liegend, mit Messerstichen bedeckt am Boden.

§. 2.

Ueber die Art der Verübung der That geben Aufschluß jene Wahrnehmungen, welche theils bei dem gerichtlichen Augenschein und der Obduktion, theils von Zeugen gemacht worden sind.

Der Reeb’sche Verkaufsladen, welcher, wie erwähnt, das Tageslicht nur durch die den einzigen Zugang bildende Glasthüre empfängt, die aus zwei je zwei Schuh breiten Flügeln besteht, von denen der linke Flügel zugleich die Waarenauslage enthält, so daß also der Laden nur schwach erleuchtet sein kann, und eben deshalb auch das, was im Laden geschieht, den auf der Straße Vorübergehenden leicht verborgen bleibt, ist eng und klein, und wird der geringe Raum noch durch eine im Laden angebrachte Ladenbudel verengt, welche die ganze Breite des Lädchens in so weit einnimmt, daß nur ein schmaler Raum als Durchgang von dem Platz vor der Ladenbudel zu jenem hinter derselben übrig bleibt, so schmal, daß hier nur eine Person passiren kann. Der Raum von der Eingangsthüre bis zu der Ladenbudel, also der Platz, woselbst die zum Einkaufen eintretenden Personen stehen, ist nur 2½ Schuh lang, und hinter der Ladenbudel befinden sich an den drei Wänden des Ladens Stellagen, die in den obern Abtheilungen mit Cigarrenkistchen, unten mit Tabakfäßchen angefüllt sind, zwischen welchen Stellagen ein freier Raum von etwa 9 Schuh Länge und 4½ Schuh Breite blieb, welcher den Platz für den den Verkauf besorgenden Ludwig Reeb bildete.

In diesem freien Raum hinter der Ladenbudel lag der Leichnam des Ludwig Reeb, in dessen gewöhnlicher Kleidung, den Kopf gegen die Rückwand des Lädchens, die Füsse gegen die innere Seite der Ladenbudel gerichtet, Füsse und Arme in halber Biegung. Der Oberleib lag in einer großen Blutlacke, die dunkeln, langen Haare, (welche erst bei der Obduktion abgeschnitten wurden) mit Blut getränkt, die nach oben gekehrte Seite des Gesichts, sowie die Aussenseite beider Hände mit Blut überzogen.

Der Leichnam hatte dreizehn frische Stichwunden und zwar an der linken Stirnseite,
am Kinne,
an der linken Seite des Halses unter dem Ohrenläppchen,
an dieser linken Halsseite am vordern Rand des Kopfnickers, eine senkrecht verlaufende, 1 Zoll tiefe, ¾ Zoll lange Wunde mit scharfen, klaffenden Rändern und fast halbmondförmiger Gestalt, bei deren Verlauf die arteria carotis sinistra angestochen war und diese Pulsader selbst eine zwei Zoll lange Wunde hatte, eine Stichwunde am hinteren, oberen Rand des Kopfnickers, am untern Rand des Hinterhauptbeines – also im Genick – eine vollkommen horizontal verlaufende Wunde mit scharfen klaffenden Rändern, ¾ Zoll lang, 3 Zoll 4 Linien tief, bei deren Verfolgung in das Innere das Rückenmark in der Gegend zwischen dem Hinterhaupt und dem ersten Halswirbel quer durchschnitten war,
ferners zwei Stichwunden an der rechten Schläfenseite, eine solche an der rechten Seite des Halses,
eine gleiche zwischen dem ersten und zweiten Rückenwirbelbein,
eine Stichwunde am Daumen der rechten Hand, die Beugsehne durchschneidend, eine solche am Daumen der linken Hand, bis auf den Knochen eindringend,
eine solche am Zeigfinger der linken Hand.

Nach dem gerichtsärztlichen Gutachten starb Ludwig Reeb eines gewaltsamen Todes, und zwar an der Verletzung des Rückenmarks und der carotis (linken Halspulsader), von welchen beiden Wunden eine jede absolut tödtlich war, und den Tod nothwendig und unmittelbar bewirkte.

Blutspritzer in der Umgebung des Leichnams zeigten sich an einem an der Hinterwand stehenden Tabakfäßchen und an der Seitenwand neben der Leiche, jedoch nicht weiter als höchstens 2 Schuh vom Boden herauf.

Der Hut des Ludwig Reeb lag in einer hinteren Ecke des Lädchens und darin waren einige Blutstropfen.

Aus dem Rock des Ludwig Reeb waren drei Knöpfe ausgerissen, welche in dem vergossenen Blute vorgefunden wurden, und die ihm bei Gelegenheit des mörderischen Ueberfalles ausgerissen worden sein müssen, indem Ludwig Reeb seinen Rock Tags vorher selbst noch ausgebessert hatte, und als er das Letztemal das Haus seiner Mutter verließ, seine Knöpfe in Ordnung waren.

Die Sackuhr, welche Ludwig Reeb bei sich gehabt hatte, war entwendet und das Stahlkettchen, woran er sie trug, abgesprengt.

Sein Porte monnaie mit stählerner Schließe und Zwinge sammt Baarschaft war ebenfalls entwendet und in der Blutlacke, in welcher sein Oberkörper lag, fand sich ein zweifellos bei der Vergewaltigung des Reeb hlnabgefallenes Guldenstück vor.

Das auf der Ladenbudel stehende hölzerne Geldschüsselchen, in welchem sich noch am 9. Februar Nachmittags ein Zweiguldenstück, drei Guldenstücke und etwas kleinere Münze befunden hatte, war von Geld leer und ein Blutstropfen darin.

Die auf der inneren Seite der Ladenbudel befindliche Schublade war ein wenig herausgezogen, und es lag in derselben ein ganz reines Tischmesser, sowie auch in einer Stellage ein ganz reines Tabakmesser lag. Ebenso lag auf dem untersten Brett der links im Laden befindlichen Stellage in der Ecke gegen die Rückwand des Ladens an der vorderen Kante ein Groschen und ein Kreuzer, letzterer in der Art auf den Groschen gelegt, daß beide Geldstücke, muthmaßlich als geleistete Zahlung, in die Ecke des Stellagenbrettes hingelegt waren.

Ein im Laden befindlicher kleiner Kehrwisch war am vordern Theil der Borsten röthlich gefärbt, was zweifellos davon herrührt, daß der Thäter den Kehrwisch in ein im Laden befindliches Schäffel mit Wasser tauchte, um das bei Ausführung der That an seine Kleider gekommene Blut abzuwaschen, wofür auch der Umstand spricht, daß an der Handhabe des Kehrwisches zunächst den Borsten sich ein anscheinend von einem blutigen Finger herrührender Blutstreif zeigte.

§. 3.

Behufs der Ermittlung des Thäters wurden die sorgfältigsten Nachforschungen gepflogen, es konnten nur gegen eine Person, gegen diese aber die dringendsten Beweisgründe beigebracht werden, und dies ist Georg Treiber, Metzgerknecht von München.

Georg Treiber, welcher schon in den Jahren 1846 bis 1850 wegen Unsittlichkeit, Konkubinats und Gewaltthätigkeiten 6 Polizeistrafen erlitt, welcher einen im Frühjahr 1851 an seinem damaligen Dienstherrn Johann Maierhofer in Traunstein während des großen Brandes dortselbst verübten Diebstahl selbst nicht in Abrede zu stellen vermag, dessen Leumund sohin in hohem Grade getrübt ist, befand sich während des Winters 1851 auf 1852 in München, ohne eine ständige und hinreichende Subsistenzquelle nachweisen zu können und wurde um jene Zeit von seiner vormaligen Geliebten Rosina Killer, Bauerstochter von Germering, wegen eines Alimentationsrückstandes ad 56 fl., den diese von ihm zu fordern hatte, sehr bedrängt, und da er ausser Stande war, Zahlung zu leisten, gerichtlich in dem Maaße verfolgt, daß ihm sogar ein Wagen, welchen ihm seine nunmehrige Geliebte Anna Seitz gekauft hatte, und womit er Fuhrwerk getrieben haben soll, abgepfändet wurde.

Ein am 18. Februar an den Gendarmerie-Brigadier Feichter gelangter anonymer Brief eines Lohnkutscherknechts machte darauf aufmerksam, daß Georg Treiber um die Zeit des fraglichen Vorfalls am Reeb’schen Laden 3 bis 4mal vorübergehend gesehen wurde, wobei er herumschaute, als suche er Jemanden.

Georg Treiber wurde am 21. Februar verhaftet, wobei er sich verlegen zeigte, und gab in seiner ersten Vernehmung an, er wisse nicht, wo er am 10. Februar gewesen sei, und fügte bei, daß er damals bei seiner Schwester Kreszenz in der Maistraße gewohnt habe, und erst in der Woche seiner Arretierung (welche am 15. Februar begann) zu seinem Vater gezogen sei.

Schon über diese seine erstmalige Vernehmung äußerte sich Georg Treiber zu dem damals gleichfalls in der Frohnfeste gefangenen Lakirergesellen Joseph Lindner von München, welcher schon längere Zeit wegen eines Diebstahls sich in Untersuchungshaft und im nämlichen Arrestlokale wie Georg Treiber befand, daß er sich nicht ausweisen könne, wo er an jenem Tage war, und daß er bei seiner ersten Vernehmung angegeben habe, er wisse nicht, wo er gewesen sei, er werde aber in seiner nächsten Vernehung sagen, er sei um diese Zeit, da der Mord geschah, zu Hause gewesen, und er werde sich auf den bei seinen Leuten wohnenden Rosenkranzmacher berufen, welchem man glauben müsse, da er ein Fremder sei, wenn man auch seinen Leuten nicht glauben wolle.

Wirklich richtete Treiber in seiner nächsten Vernehmung seine Angaben in dieser Art ein, indem er sagte, er sei an jenem Tage zu Hause bei seinen Eltern gewesen, bei denen er damals schon gewohnt habe, sich auf das Zeugniß seiner Familienangehörigen, sowie eines dort wohnenden Rosenkranzmachers bezog; und hinsichtlich seiner damals getragenen Kleidung angab, daß er einen braunen Janker angehabt habe.

Auch über diese zweite Vernehmung besprach sich Treiber mit seinem Arrestkameraden Lindner und sagte zu demselben, er habe hinsichtlich seiner damals getragenen Kleidung angegeben, er habe seinen Janker angehabt, es sei aber nicht wahr, er habe die Joppe seines Bruders Michael angehabt. Georg Treiber suchte auch für diese seine Behauptungen falsche Zeugen anzuwerben, indem er deßhalb am 4. März 1852 aus der Frohnveste einen Brief an seine Eltern und Geschwisterte gelangen lassen wollte, worin er sie von demjenigen in Kenntnis setzte, was er in der Untersuchung hinsichtlich seines damaligen Aufenthalts und hinsichtlich seiner damals getragenen Kleidung angegeben hatte, und sie ersuchte, sie und seine Geliebte Anna Seitz sollen auch alle so angeben. Allein dieser Brief gelangte nicht an den Ort seiner Bestimmung, sondern wurde aufgefangen. Seine Hausgenossen bestätigten jedoch seine Angabe ohnehin nicht, es geht vielmehr aus ihrer Aussage hervor, daß er an jenem Tage nicht zu Hause war, ja daß er selbst zum Mittagsessen nicht heim kam.

Daß Georg Treiber damals nicht, wie er Anfangs behauptete, zu Hause, sondern daß er zur Zeit der vorgefallenen That vielmehr im Reebschen Cigarrenladen anwesend war, ist dadurch bewiesen, weil er, wie zeugschaftlich hergestellt ist, schon Morgens ½8 Uhr in das Wirthshaus zum kleinen Löwengarten, welches zunächst vor dem Karlsthore liegt, kam, dort 2 Halbe Bier und um 1 kr. Brod verzehrte, und sich bald nach 8 Uhr aus diesem Wirthshause entfernte; daß ferner der Gendarm Luber (welcher nunmehr als Dampfschifffahrts-Conducteur angestellt ist) den Georg Treiber wiederholt auf das Bestimmteste als denjenigen Mann anerkannt hat, welchen er am 10. Februar Morgens um 8½ Uhr aus dem Reeb’schen Laden herausgehen sah.

Zur Würdigung des Zeugnisses des Luber ist anzuführen, daß er, obleich der Verdacht gegen Georg Treiber erst durch den erwähnten Brief von 18. Februar rege, und Georg Treiber erst am 21. desselben Monats verhaftet wurde, doch schon am 14. Februar die Personalbeschreibung des von ihm aus dem Laden herausgehen gesehenen Mannes in einer mit dem bei der erst später geschehenen Verhaftung des Treiber aufgenommenen Signalement im Wesentlichen übereinstimmenden Art machte, daß Luber hinsichtlich der Kleidung des, von ihm beobachteten Mannes gleichfalls schon am 14. Februar angab, derselbe habe eine Joppe getragen, während Treiber noch am Anfang seiner Untersuchung behauptete, an jenem Tage einen Janker getragen zu haben, und sich erst später herausstellte, daß er damals eine Joppe angehabt habe, daß – wie noch weiter unten angeführt werden wird – Treiber selbst nicht in Abrede zu stellen vermag, daß er mit frisch angezündeter Cigarre aus dem Reeb’schen Laden herausging und bei seinem Herausgehen einem Gendarmen begegnete, daß Luder den aus dem Reeb’schen Laden herausgetretenen Mann aus dem Grunde ins Auge faßte, weil dieser selbst ihn starr ansah und Luber nicht nur bei der gerichtlichen Vorstellung, sondern auch schon damals, als Treiber aus der Frohnveste in den Gottesacker zur Recognition der Leiche des Ludwig Reeb geführt wurde, den Treiber bestimmt wieder erkannte, weil auch Luber hinsichtlich mehrerer anderer ihm während der Untersuchung vorgestellten Bursche ebenso bestimmt angibt, daß keiner von denselben der von ihm Gesehene sei.

Nachdem schon aus obiger von Georg Treiber zu Jos. Lindner gemachten Aeußerung hervorging, daß er an jenem Tage die Joppe seines Bruders Michael angehabt habe, so wurde bei einer am 25. Februar gepflogenen Haussuchung diese Joppe, in welcher auch ein rothes Sacktuch sich vorfand, zu Amtshanden genommen.

Es lassen sich zwar an derselben noch Flecken bemerken, ohne daß jedoch jetzt noch hergestellt werden könnte, was es für Flecken seien, weil daran schon gewaschen worden war; ebenso ist bezüglich der Hose und des Gilets, welches er an jenem Tage nach Aussage seines Bruders Michael Treiber getragen hatte und welche beide Stücke zu Amtshanden kamen, in dieser Beziehung anzuführen, daß sich das Gilet bei einer am 28. Fehruar geschehenen Besichtigung als neu gewaschen zeigte, und daß hergestellt ist, daß Georg Treiber an dieser seiner im Arrest angehabten Hose und zwar an der Außenseite des Hosenlatzes mit seinem mit Speichel benetzten Finger wischte, und mit den Fingernägeln daran kratzte.

Es richtete sich bei solch‘ vielfachen gegen Georg Treiber sprechenden Anzeigungen gegen die Familienangehörigen des Georg Treiber eine Vermuthung der Mitwissenschaft an diser That, daher mehrere derselben in vorläufige Haft genommen, jedoch derselben alsbald wieder entlassen wurden, nachdem sich hiewegen gegen dieselben ein näherer Verdacht nicht begründen ließ.

§. 4.

Das Bewußtsein der eigenen Schuld, das Bewußtsein der zahlreichen gegen ihn zeugenden Thatsachen mochte den Georg Treiber veranlassen, von seinem anfänglichen Läugnen abzugehen und in ihm den Entschluß zur Reife bringen, die begangene That auch wirklich einzugestehen. Aber nur allmälig gelangte er dazu, seine That vollständig zu offenbaren, indem er zunächst seinem Arrestkameraden Joseph Lindner erzählte, daß er am 10. Februar Morgens 7½ Uhr vom Hause fortgegangen sei, sich um einen Platz umzusehen, daß er zum Löwenwirth vor dem Karlsthor gegangen sei, wo er Bier getrunken.

Dann sei er in das Cigarrenlädchen am Rondell vor dem Karlsthor, um sich Cigarren zu kaufen, gegangen. Im Laden habe er den Ladner ermordet am Boden liegend getroffen; da er nun im Augenblick daran gedacht habe, daß er der Rosina Killer Alimentation zu bezahlen habe, so habe er die Uhr dem am Boden liegenden Ermordeten aus der Gilettasche gerissen und das Geldtäschchen aus der Hosentasche genommen, sei dann fort in der Richtung gegen die evangelische Kirche in die Au hinaus über die neue Isarbrücke gegangen, habe dort die Taschenuhr zusammengeschlagen und das Uhrwerk sowie das Geldtäschchen in die Isar geworfen, dann sei er neben dem Wasser gegen Giesing hinaufgegangen und habe seine Joppe und Gilet mit einem Sacktuch, das er in das Wasser tauchte, ausgewaschen, das Uhrgehäuse auf der Münze verkauft und sei Abends nach Hause gegangen.

Schon am 10. März aber sagte Treiber zu Lindner, er wolle sich melden und ein offenes Geständniß ablegen und erzähste nun dem Lindner den Hergang in der Art, daß er bei dem Löwenwirth (vor dem Karlsthor) Morgens eingekehrt sei, daß er aber angeben wolle, er habe dort 7 bis 8 Halbe Bier getrunken, damit man ihm die nachherige That als im Rausch begangen anrechne.

Er erzählte dem Lindner weiter, daß ihm dort die Verfolgungen der Rosina Killer einfielen. Er sei dann gegen die Stadt zu, und beim Karlsthor in den Reeb’schen Laden gegangen, um sich Cigarren zu kaufen. Er sei in das Lädchen, habe sich dort eine Cigarre um 6 dl. gekauft, und da er mit der Zahlung etwas lang brauchte, so habe sich Reeb (nemlich der im Laden befindliche Verkäufer) geäußert, er solle weiter machen, er könne nicht wegen ihm so lange herstehen. Während dessen habe er (Treiber) eine stählerne Uhrkette an Reeb wahrgenommen und sich hiebei gedacht, daß ihn die Killer gar so sehr drücke, und er, wenn er dem Reeb diese Uhr nehme, der Killer etwas bezahlen könnte. Er habe nun dem Reeb die Uhr aus der Gilettasche herausgerissen, wobei einige Glieder der Kette an der Uhr hängen blieben.

Reeb habe ihn nun vorne gepackt, um ihm zu halten, worauf Treiber sein Taschenmesser gezogen habe, um den Reeb zu schrecken. Da aber Reeb nicht losgelassen habe, so habe er (Treiber) auf denselben gestochen, ihm mehrere Stiche versetzt, und denselben Mit einem Stich in der Art getroffen, daß Reeb umfiel. Er habe den Reeb zuerst in das Gesicht, und zwar an die Stirne und an das Kinn getroffen, und ihn dann mehrmals in den Hals gestochen. Er werde jedoch bei seiner Vernehmung angeben, er erinnere sich nicht mehr, wohin er den Reeb getroffen, damit man glauben solle, er sei vom Bier angestochen gewesen. Nachdem Reeb auf dem Boden gelegen, habe er ihm ein Geldtäschchen, worin sich etwa 5 fl., nämlich ein Zweiguldenstück, das Uebrige in Sechsern und Groschen befand, aus der Hosentasche gezogen, dasselbe eingeschoben, die gekaufte Cigarre angezündet und sei mit der brennenden Cigarre im Munde zum Laden hinausgegangen, wobei er einem Gendarmen begegnete; sofort sei er gegen die protestantische Kirche zugegangen, habe dort in einen Schneehaufen das Messer hineingeworfen, sei dann über die neue Isarbrücke hinüber, habe das Werk der Taschenuhr herausgerissen und dasselbe, sowie das Geldtäschchen in die Isar geworfen, habe mit einem Sacktuch, welches er in die Isar tauchte, seine Joppe und Hose ausgewaschen, und habe dann in der Münze das Uhrgehäuse verkauft.

Hinsichtlich dieses Sacktuches sagte Treiber insbesondere, daß es das (obenerwähnte) zu Amtshanden gekommene und ihm vorgezeigte rothe Sacktuch sei (welches in der Joppe des Michael Treiber vorgefunden wurde) und bezüglich welchen Sacktuchs er früher in dem obenbemerkten an seine Eltern und Geschwisterte gerichteten Brief, der jedoch aufgefangen wurde, denselben seine Absicht, dieses Sacktuch als einem bei ihnen wohnenden Bettgeher gehörig darzustellen, kundgegeben hatte.

Es ließ sich auch Georg Treiber zum Verhör melden, und in seinem Verhör vom 11. März. d. J. gab er die Erklärung ab, er wolle offen der Wahrheit gemäß eingestehen, daß er den Cigarrenhändler Reeb vor dem Karlsthore in seinem Lädchen umgebracht habe. Er sei nämlich am 10. Februar Morgens von Hause fort, um sich um einen Dienst umzusehen, und sei beim Löwenbräuer neben dem Stachusgarten eingekehrt, wo er sich Bier und Brod geben ließ.

Es fiel ihm ein, daß seine frühere Geliebte, Rosina Killer, ihn wegen rückständiger Alimentation so hart bedränge, und ihn, da er zu zahlen außer Stand war, sogar auspfänden ließ. Um sich diesen Gedanken aus dem Kopf zu schlagen, habe er acht bis neun Glas Bier getrunken, sei dann gegen die Stadt hereingegangen, und habe sich in das Reeb’sche Cigarrenlädchen begeben, um sich Cigarren zu kaufen. Er traf dort den Cigarrenhändler (Ludwig Reeb) und verlangte eine Cigarre um 6 dl., die er auch erhielt. Da er dem Reeb das Geld nicht schnell genug behändigte, so sagte dieser, Treiber solle weiter machen, indem er nicht immer für ihn herstehen könne. Treiber habe nun in die Tasche gegriffen und 1 kr. 2 dl. bezahlt. Es sei ihm hiebei plötzlich der Gedanke gekommen, dem Reeb die Uhr zu nehmen, um aus deren Erlös etwas an die Killer zahlen zu können. Er riß daher dem Reeb die Uhr aus der Gilettasche heraus und von dem Kettchen ab, worauf Reeb ihn an der Joppe gepackt habe. Treiber habe nun sein Schnappmesser aus der Tasche gezogen, dasselbe geöffnet, und wollte den Reeb damit schrecken, indem er geglaubt habe, wenn er das Messer sehe, werde er wohl auslassen.

Reeb habe ihn aber nicht ausgelassen, und er habe daher einigemal mit dem Messer auf denselben zugestossen, ohne daß er sagen könnte, wo er ihn hintraf, jedoch sei gleich Blut geflossen und der Getroffene zu Boden gesunken.

Als Reeb zu Boden lag, habe er demselben aus einer Hosentasche ein ledernes Geldtäschchen genommen, wobei sich der Verwundete noch bewegte. Er habe das Geldtäschchen, worin im Ganzen 4 bis 5 fl. waren, darunter ein Zweiguldenstück, das Uebrige Sechser, zu sich gesteckt, die gekaufte Cigarre noch angezündet, und die Cigarre rauchend den Laden verlassen, sei gegen die protestantische Kirche zugegangen, habe das Messer, womit er dem Reeb die Stiche versetzt hatte, und welches ein gewöhnliches Taschenmesser mit fingerlanger, ziemlich breiter Klinge war, welches, wenn es geöffnet war, fest im Griffe stand, in der Allee bei der protestantischen Kirche in einen Schneehaufen geworfen, sei dann durch die Sonnen- und Müllerstraße gegen die Reichenbacherbrücke gegangen, sei dann jenseits der Brücke der Isar entlang gegangen, habe das Werk der Uhr und das Gehäuse zusammengeschlagen, und das Uhrwerk, sowie das Geldtäschchen in die Isar geworfen, und mit einem Sacktuch, welches er in die Isar tauchte, und als welches er das zu Gerichtshanden gekommene rothe Sacktuch anerkennt, das Blut von seinen Kleidungsstücken wegzubringen gesucht. Er habe nämlich damals die mit in den Arrest gebrachte Kappe, Weste, blaugestreifte Hose und die von ihm anerkannte zu Gerichtshanden gekommene Joppe seines Bruders Michael angehabt, hievon sei ihm das Gilet, Hose und Joppe in Folge der von ihm dem Reeb beigebrachten Messerstiche blutig geworden. Um das Blut aus diesen seinen Kleidungsstücken auszuwaschen, brauchte er bei drei Viertelstunden.

Nachher habe er das Uhrgehäuse auf der Münze verkauft, sei dann in einige Wirthshäuser und Abends heimgegangen.

Während Ablegung dieses Geständnisses, welches er in einem gleichfalls selbstverlangten Verhöre vom 12. März 1852 in allen seinen Theilen bestätigte, traten an ihm die naturgemäßen Zeichen tiefen Ergriffenseins hervor, indem seine Gesichtsfarbe bald roth aufflammte, bald leichenblaß wurde, er auch zu weinen begann.

Es wurde auch nach Vorschrift des Gesetzes dem Georg Treiber der inzwischen begrabene und zu diesem Behuf wieder ausgegrabene Leichnam des Ludwig Reeb auf dem Gottesacker vorgezeigt, und bei Ansichtigwerdung der Leiche bei Oeffnung des Sargdeckels wurde er innerllch so bewegt, daß er umzusinken drohte, und den von ihm Erstochenen mit den Worten anerkannte: »Ja, er ist’s schon.« Auch nachher noch, als der Todte wieder weggebracht wurde, gab er seine Erklärung ab, daß dieser der Mann ist, dem er im Cigarrenladen die Stichwunden beibrachte, und in einem am nämlichen Tag mit ihm gepflogenen Verhöre wiederholte er sein Geständniß mit dem Bemerken, an seinem ganzen Unglücke sei nur die Killer schuld, welche ihn so unbarmherzig gedrängt habe.

Nachdem Treiber vom Gottesacker in den Arrest zurückgefuhrt worden war, erzählte er dem Joseph Lindner, daß er bei Abführung auf den Gottesacker jenen Gendarmen gesehen habe, dem er damals (nämlich bei dem Heraustreten aus dem Reeb’schen Laden) begegnet war, und daß der Gendarme auch, wie er ihn gesehen, sogleich laut geäußert habe:
»der ist’s schon«.

Er erzählte dem Lindner ferners, daß er am Gottesacker vor dem Leichname beinahe zusammengesunken wäre, wenn man ihn nicht unterstützt hätte, er habe den Reeb sogleich erkannt, obgleich ihm die langen Haare – wie auch wirklich bei der Obduktion geschehen war – abgeschnitten gewesen seien.

Nachdem sich auf eingezogene Erkundigung nicht bestätigen wollte, daß ein solches Uhrgehäuse auf der Münze verkauft worden sei, gab Treiber in einem weiteren Verhöre vom 15. März an, daß er das Uhrgehäuse beim Auswaschen der Joppe verloren habe, indem er es vorher in seine Joppentasche gesteckt hatte, und daß es ihm beim Waschen der Joppe heraus und in das Wasser gefallen sein müsse, indem, wie er nach dem Waschen in die Tasche hineingriff, es nicht mehr darin war. Er habe diesen Umstand früher aus dem Grunde verschwiegen, weil er der Meinung gewesen sei, man würde ihm das Verlieren des Uhrgehäuses nicht glauben; im Uebrigen wiederholte er sein früheres Geständniß mit dem Beifügen, daß er den ganzen Verlauf der Sache, wie er solchen gerichtlich eingestanden, auch seinem Arrestkameraden Joseph Lindner erzählt habe. Auch das bei diesem Verhöre Angegebene theilte er wieder seinem Arrestkameraden Joseph Lindner mit, welchen er auch, als er am 28. April die zu Amtshanden gekommene Joppe seines Bruders Michael im Arrest zu dem Behufe, um in diesem Anzug Zeugen vorgestellt zu werden, erhielt, fragte, ob man es kenne, daß die daran befindlichen Flecken von Blut herrühren, indem er die Blutflecke mit Seife ausgewaschen habe.

Endlich beharrte er auch auf seinem abgelegten Geständnisse noch in seinen beiden letzten Verhören vom 27. April gleichförmig in der Weise, wie er in seinen bisherigen Vernehmungen nach und nach sämmtliche Umstände der That eingestanden hatte.

Weitere auf die That bezügliche Einzelnheiten wurden noch bekannt durch die Mittheilungen, welche Georg Treiber während der Dauer seiner Haft der damals wegen Diebstahlsbegünstigung in Untersuchung befangenen und in dem Arrestlokal neben ihm gefangenen, nunmehr aber nicht mehr in Untersuchung befindlichen Handschuhnäherin Anna Erl machte, und mit welcher er auch wegen der Nähe der beiderseitigen Arreste sich durch die Mauer unterreden konnte. Mit dieser Anna Erl suchte er sich meistens dann zu unterhalten, wenn sein Arrestkamerad Joseph Lindner gerade nicht im Arrest war und fragte sie auch jedesmal, ob sie sich allein an der Mauer befinde, damit nämlich ihre anderen Arrestkamerädinen nichts davon hören sollten.

Seine Mittheilungen an die Anna Erl hinsichtlich der Verübung der That bestehen darin, daß er ihr erzählte, er habe in einem Cigarrenladen vor dem Karlsthor auf der rechten Seite einen umgebracht, der ein junger Kerl war, und den er in ein Ladeneck hineingebracht habe. Treiber sagte nämlich hierüber:
»Bitt hat er mich auch noch«
eine Angabe, welche ihre objektive Bewahrheitung findet in den am Daumen der rechten Hand, am Daumen und Zeigefinger der linken Hand des Reeb sichtbaren tiefen Stichwunden.

Auch darüber äußerte sich Treiber zur Anna Erl, er habe bei dem nicht mehr gekriegt, als fünf Gulden, ein Porte monnaietäschchen mit einer stählernen Schließe zum Einschnappen, und die Uhr, aber um fünf Gulden und eine Uhr bringe er gleich wieder einen um, es reue ihn nur das Guldenstückel, das ihm herausgefallen sei – es wurde nämlich, wie erwähnt, ein solches in der Blutlacke aufgefunden – das, setzte Treiber bei, hätte ein Biergeld für zehn Maß Bier gegeben, womit er sich hätte lustig machen können.

Demgemäß ist Georg Treiber angeklagt, daß er am 10. Februar 1852 den Cigarrenfabrikantenssohn Ludwig Reeb zu München vermittelst eines Messers lebensgefährlich verwundet, sofort demselben in diesem Zustande Geld und Anderes entwendet, und dadurch ein Verbrechen des Raubes IV. Grades begangen habe.

Freising am 10. Juli 1852.
Seel, Staatsanwalt.

Otto Seel: Georg Treiber, Mörder des 18jährigen Cigarrenhändlersohnes Reeb in München. Anklageschrift vorgetragen in der außerordentlichen Schwurgerichtssitzung von Oberbayern am 26. Juli 1852. Zweite Auflage. München, 1852.

Bayreuther Zeitung (11.9.1852)

München, 9. Sept. So eben vor 10 Uhr Vormittags wurde der wegen Beraubung und Ermordung des jungen Cigarrenfabrikanten Reeb zum Tode verurtheilte Metzgergeselle Georg Treiber auf dem Marsfeld durch den Scharfrichter Scheler vom Leben zum Tode gebracht. Die Hinrichtung geschah mit größter Präcision und leider unter dem Zuströmen von einer zahllosen, gegen 40,000 Menschen betragenden Einwohnermasse, bei der, wie immer, auch das weibliche Geschlecht und fast alle Stände vertreten waren. Ohne hierüber weiter in Klagen auszubrechen, möchte ich nur auf eine Art pädagogischer Verirrung hier aufmerksam machen, in Folge welcher eine Masse Eltern ihre sämmtlichen Kinder und darunter gar viele unter zwei und drei Jahren zum Anschauen des gewiß grauenvollen Acts mitgebracht hatten!

Bayreuther Zeitung Nro. 253. Samstag, den 11. September 1852.



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