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12 – 2 – 41·42* (Seitz)

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Das Grab ist nicht erhalten

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Ludwig Seitz

† 18.12.1898 (München), Opfer eines Duells
Major

Allgemeine Zeitung (11.12.1898)

Amtliche Nachrichten.

Militärdienst. Dem Major Seitz, etatsmäßigen Stabsoffizier im 5. Chev.-Regt., wurde der Abschied mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit dem für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen bewillgt.

Allgemeine Zeitung Nr. 343. München; Sonntag, den 11. Dezember 1898.

Allgemeine Zeitung (19.12.1898)

Bayerische Chronik.

München, 19. Dezember.

Duell mit tödlichem Ausgang. Der Polizeibericht meldet: »Ein Pistolenduell fand am Sonntag, dem 18. Dez., morgens kurz vor 8 Uhr im sogen. Lappenbusch (ein Gehölz unweit des Oekonomiegutes Großlappen bei Alt-Freimann, an der München-Freisinger Landstraße) zwischen zwei Offizieren eines in den Reichslanden garnisonirenden Kavallerie-Regiments, einem Premierleutnant und einem Major statt. Letzterer erhielt einen Schuß durch die Brust und blieb todt am Platze. Der Premierleutnant hat sich der Militärbehörde selbst gestellt.«

Wie wir weiter erfahren, hat das Duell zwischen dem Major Ludwig Seitz, der etatsmäßiger Stabsoffizier des in Saargemünd garnisonirenden 5. Chevauleger-Regiments war und vor kurzem pensionirt wurde, und dem Premierleutnant des gleichen Regiments, Eugen Pfeiffer, stattgefunden. Die Ursachen des Duells und der Verabschiedung des Majors Seitz decken sich. Sein Gegner hatte Veranlassung, sich in seiner Familienehre gekränkt zu fühlen, weßhalb er Seitz in Gegenwart des Offizierkorps zur Rede gestellt hatte. Letzterer war unverheirathet. Das ehrengerichtliche Verfahren hatte geraume Zeit in Anspruch genommen.

Allgemeine Zeitung Nr. 351. München; Montag, den 19. Dezember 1898.

Der Wendelstein (21.12.1898)

Bayern und Süddeutschland.

Bei jeder Gelegenheit werden die schärfsten Reden gegen das Duell gehalten, die Minister versprechen alles Mögliche und das Ende vom Lied ist, daß doch wieder geknallt wird und die jungen Leute mit zerhackten Gesichtern herumlaufen. Erst vorgestern fand wieder ein Duell mit tödtlichem Ausgange statt. Der Premierlieutenant Pfeiffer des in Saargemünd garnisonierenden bayerischen Chevaulexregiments, der nach München commandiert ist, erschoß den seit kurzer Zeit in Pension lebenden Major des gleichen Regiments, Namens Seitz. Derselbe erhielt einen Schuß in die Brust, der seinem Leben sofort ein Ende machte. Pfeiffer hat dem Major den Gruß verweigert und ihm auf die Frage, weshalb das geschehe, erklärt, daß er einen Schuft nicht grüße. Pfeiffer glaubte Ursache zu haben, annehmen zu dürfen, daß Seitz seiner Gattin zu nahe getreten sei. Der Premierlieutenant hat sich der Militärbehörde gestellt. Was werden die Folgen dieses Mordes sein? Sehr geringe! Pfeiffer wird ein paar Jahre Festung erhalten und begnadigt. Damit ist der Mord gesühnt. Was sagt der Herr Kriegsminister dazu? Jedenfalls nichts, denn die Sache konnte nur auf diesem Wege »standesgemäß« ausgetragen werden.

Der Wendelstein Nr. 287. Katholisches Volksblatt für das bayerische Oberland. Rosenheim; Mittwoch, den 21. Dezember 1898.

Allgemeine Zeitung (21.12.1898)

Bayerische Chronik.

München, 20. Dezember.

Beerdigung. Heute Nachmittag wurde die Leiche des im Duell gefallenen Majors a. D. Seitz vom Garnisonslazareth nach dem südlichen Friedhofe überführt, wo sich bei der Leichenhalle die Verwandten und eine Anzahl Offiziere eingefunden hatten. Um 4 Uhr folgte das Begräbniß, das sich ohne Theilnahme der Geistlichkeit und ohne militärischen Trauersalut in aller Stille vollzog. Als der Sarg der Erde übergeben war, richtete ein Kamerad des Verstorbenen eine kurze Ansprache an die Trauerversammlung und widmete dem Kameraden, der, gefolgt von verwandtschaftlicher Liebe und kameradschaftlicher Treue, zur letzten Ruhe gebracht wurde, Worte des Abschieds. Nach einem stillen Gebet trennte sich die Trauerversammlung.

Allgemeine Zeitung Nr. 353. München; Mittwoch, den 21. Dezember 1898.

Der Wendelstein (24.12.1898)

Bayern und Süddeutschland.

München, 22. Dez. Ueber das Offiziersduell, das sozusagen unter den Augen des Kriegsministers in unmittelbarster Nähe Münchens stattgefunden hat und den sofortigen Tod des einen Offiziers herbeiführte, wird hoffentlich bald eine authentische Aufklärung veröffentlicht werden. Das Duell wird auf eine delikate Familienangelegenheit zurückgeführt. Der dabei getödtete Major Seitz wurde s. Zt. nach Saargemünd in das bayr. Chevauxlegersregiment versetzt. Premierlieutenant Pfeifer stand bei dem gleichen Regiment. Pfeifer hat eine schöne Frau, die Tochter eines sehr reichen fränkischen Industriellen. Man sagt, sie habe seinerzeit eine Mitgift von mehreren Millionen erhalten. Sie ist schon längere Zeit verheirathet. Der Ehe sind mehrere Kinder entsprossen. Um diese Frau drehte sich die Affaire. Premierlieutenant Pfeifer soll Briefe bei ihr gefunden haben, die ihn veranlaßten, gegen seinen Vorgesetzten vorzugehen. Major Seitz wurde in Folge dessen jüngst pensionirt. In dem Duell ist also ausnahmsweise einmal der Schuldige gefallen. Premierlieutenant Pfeifer hat sich sofort nach dem Duell der Behörde gestellt. Es fragt sich vor Allem, schreibt eine hiesige Centrumskorrespondenz, welche Rolle der Offiziersehrenrath und das Ehrengericht dabei gespielt haben und inwieweit die Anordnungen des Allerh. Erlasses vom 1. Jan. 1897 beachtet worden sind. Das Kriegsministerium hat jenen Erlaß mit dem ausdrücklichen Bemerken begleitet, daß »behufs Vermeidung von Zweikämpfen der Offiziere aus Anlaß von Privatstreitigkeiten und Beleidigungen einheitliche Bestimmungen getroffen worden sind, durch welche den Ehrenräthen und Ehrengerichten, sowie den Truppenbefehlshabern erweiterte Befugnisse zur Schlichtung dieser Streitigkeiten übertragen wurden.«

Der Wendelstein Nr. 290. Katholisches Volksblatt für das bayerische Oberland. Rosenheim; Samstag, den 24. Dezember 1898.

Münchener Ratsch-Kathl (24.12.1898)

Wieder ein Duellmord.

Premierleutnant Pfeiffer hat den Major Seitz bei Neufreimann im Duell erschossen. Ursache: Das Weib. Wir lassen es dahingestellt sein, ob hier das Weib als schuldiges oder als unschuldiges Angriffsobjekt eines moralisch Gesunkenen in Betracht kommt. Wäre das Erstere der Fall, so würden wir in der gleichen Lage die Ehrlose von der häuslichen Schwelle gejagt, im zweiten Falle aber, so gut wie im ersten, den ruchlosen Attentäter der vorgesetzten Stelle zur Anzeige gebracht haben, die einen solchen Herrn schwerlich noch würdig erachtet haben dürfte, länger den Rock des Königs zu tragen. Wir wissen wohl, daß auch in diesem Falle die vorgesetzte Stelle die Sache dem betreffenden Ehrengericht übergeben hätte, das genau so entschieden haben würde, wie es faktisch entschieden hat, aber dieses hätte nach unserer Auffassung das Duell vermeiden können, wenn es den Verbrecher an der Hausehre des Kameraden mit schlichtem Abschied entlassen, also satisfaktionsunfähig gemacht hätte. Aber die Leute der seperaten Ehre haben ihre eigenen Gesetz- und Rechtsanschauungen, die heute noch im strikten Widerspruche zu den allgemeinen Landesgesetzen und dem bürgerlichen Moralbegriffe stehen. Sie müssen dem sogenannten Ehrencodex folgen, sie müssen den Raufbold machen oder gar den Mörder, wenn dieser Ehrencodex es verlangt, sie müssen das allgemeine Landesgesetz mit Füßen treten, wenn das Kasten-Gesetz es fordert und zum Verbrecher werden. Und das allgemeine Gesetz, das für Alle unverletzlich ist, es läßt gegen den Raufbold einer Kaste, den Mörder aus einem kleinen Bruchtheil der Gesellschaft, Milde walten, es stoßt ihn nicht als einen entehrten Verbrecher aus dieser hinaus, es überliefert ihn nicht dem Zuchthause, wohin der Mörder gehört, sondern ein unverhältnißmäßig kurzen physisch vollständig unbeschwerten Festungshaft. Und selbst diese kurze und gelinde Strafe wird in der Regel auf dem Gnadenwege gut zu zwei Drittel erlassen. Ist das ein Gesetz, das unter der Zustimmung des Volkes zu Stande kam? Das Volk macht sich eben keine Gesetze nach seinem Willen, weil es eben keine oder doch viel zu wenig Leute in das Parlament wählt, die den wirklichen Volkswillen vertreten, sondern liberale und ultramontane Verräther, die trotz aller Rechts- und Sittenheuchelei sich mit dem Verbrechen abfinden, wenn es die bevorzugte Gesellschaft als eine Lebensbedingung verlangt. An und für sich könnte es ja der gesitteten Gesellschaft gleichgiltig sein, ob sich die von der angemaßten separaten Ehre ihre respektiven Schädel und Glieder zerschmettern, ihre mannhafte Heldenbrust durchlöchern oder nicht. Es müßte dieses von ihrem Standpunkte aus sogar propagirt werden, denn je mehr diese Kasten sich auf diese Weise dezimirten, desto rascher müßte ja da bevorzugte Verbrechen von der Welt verschwinden. Aber das wäre ein Trugschluß, denn der Nachwuchs würde die Reihen dieser Kasten wieder schließen. Das Einzige, was geschehen kann, ist ein ehrliches Gesetz, das den Duellraufbold und den Duellmörder in gleichem Maße und mit den gleichen Folgen bestraft, wie den gewöhnlichen Raufbold und Mörder. Da würde den Herrschaften mit der eingebildeten seperaten Ehre rasch das Raufen und Morden vergehen, aber zur Schaffung eines solchen Gesetzes müßten durchwegs ehrenfeste Männer des Volkes im Reichstage sitzen. Da müßte das Volk Männer als seine Verteter aufstellen, denen Gerechtigkeit und Gleichheit vor dem Gesetze keine Farce, sondern als ein unerschütterliches Gebot gilt.

Münchener Ratsch-Kathl No. 103. Samstag, den 24. Dezember 1898.



© Reiner Kaltenegger · Gräber des Alten Südfriedhofs München · 2007-2026


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