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12 – 7 – 8* (Engelhard)

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Das Grab ist nicht erhalten

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Jakob Engelhard

† 19.12.1853 (München), 21 Jahre alt, Tod durch öffentliche Hinrichtung; Todesurteil wegen Giftmordes an seiner Mutter

Bayerische Landbötin (29.10.1853)

Tagesbericht.

(Außerordentliche Schwurgerichtssitzung für Oberbayern im Jahre 1853.) München, 27. Oktober. Fortsetzung der Verhandlung gegen Jakob Engelhard wegen doppeltqualifizirten Mordes.

Jakob Engelhard hatte im Jahre 1852 ein Liebesverhältniß mit einer gewissen Anna Kötter aus Gersbrunn, welche zu jener Zeit in gesegneten Umständen sich befand und unterdessen geboren hat. Nicht allein deßhalb, sondern wahrscheinlich auch, um ganz ungenirt seiner Lust fröhnen zu können, suchte er seine Mutter zu bewegen, ihm das elterliche Anwesen zu übergeben, oder doch den ihn treffenden Theil hinauszubezahlen, damit er sich ein Anwesen oder eine Wirthschaft kaufen könne. Die Mutter, welche, wie schon erwähnt, noch sehr rüstig war, weigerte sich, dem Verlangen ihres Sohnes Jakob nachzugeben, insbesondere auch deßhalb, weil ihre 3 anderen Kinder noch sehr jung waren. Mitunter erklärte sie dem Jakob gegegenüber, daß sie gar nie Lust habe, ihm, »der nicht gut thue,« das Anwesen zu übergeben. Diese Aussicht für die Zukunft und die näher liegende Wahrscheinlichkeit, daß er durch den frühzeitigen Tod seiner Mutter gesicherte Hoffnung auf das Anwesen habe, da er der älteste Sohn ist, scheint in dem ungerathenen Sohn den frevelhaften Entschluß hervorgerufen zu haben, diejenige, welcher er nach göttlichen und menschlichen Gesetzen vor Allem zur aufopferndsten Liebe verpflichtet war, seine leibliche Mutter, auf grauenvolle tückische Wege aus dem Wege zu räumen.

Zu Oberpframmern lebte eine 73 Jahre alte Person, Ursula Staudinger, welche aus Arsenik Wasser zur Vertilgung der Fliegen bereitete und verkaufte, und zu diesem Zweck ungeachtet des bestehenden Verbotes im Besitze von weißem Arsenik war. Zu dieser kam der »Huberbauern Jakob« von Schattenhofen im Laufe des Septembers 1852 dreimal, ohne aber sie zu treffen. Einmal scheint er hinterlassen zu haben, daß er Fliegenwasser habe kaufen wollen, da die Ursula Staudinger um jene Zeit wirklich mit Fliegenwasser auf das Huberbauerngut zu Schattenhofen kam und da sie Niemand zu Hause antraf, auf das Feld hinaus ging und zur Bäuerin sagte, sie bringe das bestellte Fliegenwasser. Da die Bäuerin widersprach, solche Bestellung gemacht zu haben, und Jakob Engelhard, obgleich anwesend, sich nicht in das Gespräch einließ, der Ursula Staudinger damals auch noch nicht persönlich bekannt war, mußte diese sich mit dem Fliegenwasser wieder entfernen.

Am Sonntag der Kirchweihe in Oberpframmern, den 17. Okt. 1852 Abends nach 6 Uhr kam Jakob Engelhard wieder zu Ursula Staudinger in deren Wohnung, gab sich als den Huberbauernsohn zu erkennen, sagte, daß er bereits dreimal dagewesen, sie (die Urs. Staud.) auch auf dem Felde gesehen, deßhalb aber nichts zu ihr gesagt habe, weil seine Mutter und die übrigen Hausangebörigen von seinem Vorhaben nichts wissen dürfen. Jakob Engelhard legte 2 Zwanziger auf den Tisch und verlangte »Arsenik«, da er den Hachinger Bach hinauf Vieh curire, wozu er »dies Gift« brauche. Nochmals fügte er bei, daß seine Mutter davon nichts wissen dürfe. Ursula Staudinger weigerte sich anfangs, Arsenik herzugeben, da aber Engelhard entschieden auftrat, gab sie ihm ein größeres Stück und mehrere kleinere Stücke weißen Arseniks zusammen ungefähr 4 bis 5 Loth. Engelhard wickelte das Gift in ein Papier und entfernte sich damit.

Vom 18. Oktober an begann am »Huberhofe« eine Reihe auffallender Erkrankungen: in der ersten Woche erkrankten die Wittwe Engelhard und ihr jüngerer Sohn Georg und der Baumann Kaspar Schwaiger; die Krankheitserscheinungen waren allenthalben die nämlichen: Mattigkeit, Kopfschmerz, Schwindel, Brechreiz und heftiger Durst. Bei Georg Engelhard waren sie am unbedeutendsten und bald wieder gehoben. Kaspar Schwaiger war am 19. Okt. befallen worden und zwar schon viel heftiger. Am 21. Okt. holte Jak. Engelhard bei dem Bader Bernauer in Zorneding Arznei für den Schwaiger, nach deren Genuß Letzterer am 24. Okt. genas. Am 22. Okt. fühlte sich die Bäuerin unwohl, doch legte sie der Krankheit keine Bedeutung bei, ließ sich von ihrem Geschäfte nicht abhalten und war an demselben Tage zu einer Gemeindeversammlung nach Moosach gegangen, von wo sie gegen Mittag zurückkehrte. Niemand dachte damals an eine Lebensgefahr und Maria Engelhard hatte nicht einmal ein Mittel angewendet. Am 22. Okt., nachdem seine Mutter von Moosach heimgekehrt war, fuhr Jakob Engelhard mit einer bestellten Holzfuhr zum Wirth Brandstetter in Haidhausen, wo er ziemlich spät eintraf und übernachtete. Im Withshause erzählte er, daß seine Matter zu Hause am Tod krank sei und daß er sie schwerlich mehr am Leben treffen werde. Am folgenden Tage ließ er dem Schmid Georg Broß von Feldkirchen, einem Gevatter der Engelhard’schen Familie, sagen, daß seine (des Jak. Engelhard) Mutter schwer krank sei, daß sie bereits versehen worden sei und er sie kaum mehr lebend antreffen werde. Diesen Angaben entsprach aber das Benehmen des Jak. Engelhard durchaus nicht: er war sehr lustig, blieb bis gegen Mittag im Wirthshause zu Haidhausen, unterhielt sich hier mit Karten und Ausspielen von Gänsevierteln und war ziemlich betrunken.

Schmid Broß kam am 25. Okt. nach Schattenhofen und traf seine Gevatterin mit ihren gewöhnlichen Verrichtungen beschäftigt. Sie widersprach auf Befragen, ernstlich krank zu sein, meinte, sie sei nur etwas unwohl, müsse sich bisweilen erbrechen, es sei so »eine Sucht« und nicht so arg. Als Broß den Jakob Engelhard über die erwähnte Botschaft zu Rede stellte, läugnete er von einer schweren Erkrankung seiner Mutter etwas gesagt zu haben. (Hieraus läßt sich vermuthen, daß Jakob Engelhard bei seiner Abfahrt nach Haidhausen auf eine raschere tödtliche Wirkung des damals schon seiner Mutter beigebrachten Giftes gerechnet und hierauf seine Aeußerungen gestützt hatte, während die starke Natur der kräftigen Frau den zerstörenden Wirkungen des Giftes noch längere Zeit widerstand und erst nach wiederholten Gaben unterlag.) In der Nacht vom 25. auf 26. Okt. mußte sich die Bäuerin ziemlich stark erbrechen, sie stand aber am Dienstag den 26. Okt. zu ihren gewöhnlichen Verrichtungen auf. An diesem Tage früh 6 Uhr versammelten sich wie gewöhnlich sämmtliche Hausgenossen bei der Morgensuppe. Die Bäuerin aß mit, und auch Jakob Engelhard fehlte nicht und schien zu essen. Im Laufe dieses Tages erkrankten unter den gewöhnlichen Erscheinungen fast alle Hausangehörigen.

Die Bäuerin und der Dienstknecht Kaspar Schwaiger wurden neuerdings von heftigen Ueblichkeiten und Erbrechen befallen; die Magd Theres Roth wurde so krank, daß sie vom folgendem Tage an den Dienst verlassen und in der Absicht, in ihre Heimath zu gehen, unterwegs in einem Hause, weil unfähig weiter zu kommen, liegen bleiben mußte; auch die Töchter Theres und Anna Engelhard wurden an diesem Tage krank, und die Brüder Georg und der Angeklagte Jakob blieben von sichtbaren Krankheitserscheinungen frei. Dagegen wurden selbst 2 Hunde, welche den Rest der Morgensuppe gefressen hatten, krank und der eine davon verendete noch am selben Tage.

Am Mittwoch den 27. Okt. konnte die Bäuerin nicht aufbleiben, klagte über Summen im Kopf, Leibschmerzen, Erbrechen und immerwährenden Durst. Da auch der Knecht sich zu Bett legen mußte, wurde Jakob Engelhard wieder abgeordnet, um die ärztliche Hilfe des Baders Bernauer in Anspruch zu nehmen. Wieder gab Bernauer lediglich auf Angabe der Krankheitserscheinungen Arznei her und verordnete auch dem Jakob Engelhard selbst ein Brechmittel, weil derselbe über Appetitlosigkeit geklagt hat. Am folgenden Tage den 28. Okt. begab sich der Bader Bernauer selbst nach dem Huberbauern-Hofe, um die Kranken zu besuchen. Den Jakob Engelhard, der angibt, auf die Arznei 10–12 mal erbrochen zu haben (was übrigens kein Zeuge aus eigener Wahrnehmung bestätigt) fand er ohne erkennbare Krankheitszeichen. Die Krankheit der Uebrigen hielt Bernauer für eine Art von Brechruhr und verordnete deßthalb die Fortsetzung der Tags vorher gegebenen Arznei. (Das Erkranken der Hunde, was eine bestimmte Muthmaßung für die wahre Ursache der fraglichen Krankheitserscheinungen hätte darbieten können, scheint dem Bader verschwiegen worden zu sein).

Am Samstag den 30. Okt. wiederholte Bernauer seinen Besuch; er fand die Bäuerin um Vieles besser, hielt die Krankheit für gehoben und meinte nur, die Bäuerin solle noch ein den Magen stärkendes Mittel nehmen, welches Jakob Engelhard abholen sollte. Nachdem aber die Bäuerin Abends Suppe gegessen hatte, wurde sie wieder von Erbrechen befallen. An diesem Abende wurde auch die seit 28. Okt. bei der Bäuerin eingestellte Wärterin Ottilie Huber nach dem Genusse von Kaffee, welcher den Nachmittag hindurch am Herde warm gestellt gewesen war, von Ueblichkeiten und Erbrechen befallen.

Am Sonntag den 31. Okt. Morgens 8 Uhr ging Jakob Engelhard vom Hause weg, um beim Bader in Zorneding die für seine Mutter bestimmte Medizin zu holen. Auf Befragen sagte er zu Bernauer, seiner Mutter gehe es schon recht und verschwieg die seit dem vorigen Abend abermals eingetretene Verschlimmerung. Nach erhaltener Arznei ging er nicht sogleich nach Hause, sondern zu seiner Geliebten, die damals in Zorneding diente, erzählte dieser die Erkrankung der sämmtlichen Hausangehörigen und bemerkte, »es solle Eins von dem Anderen nichts mehr essen«. Jakob Engelhard hielt sich bis Nachmittag auf.

Als derselbe um halb 4 Uhr nach Hause kam, traf er seine Mutter nicht mehr am Leben, sie hatte an diesem Tage nicht mehr erbrochen, aber über heftiges Brennen im Leibe, zunehmende Schwäche geklagt und gegen 2 Uhr Nachmittags den Geist aufgegeben. Alle übrigen erkrankten Personen wurden nach Verlauf einiger Tage, die Einen früher, die andern später, wieder gesund und es wiederholten sich ähnliche Krankheiten von nun an weder auf dem Huberbauerngut noch in der Umgegend.

Als die Leiche zur Beerdigung aus dem Hause geschafft wurde, verbreitete sich ein äußerst starker Vewesungsgeruch. Indeß wurde sie beerdigt und erst am 4. Nov., als der Verdacht einer Vergiftung rege geworden war, wieder ausgegraben und der wiederholten gerichtsärztlichen Besichtigung und Sektion unterzogen. Nirgends zeigte sich ein Merkmal äußerer Verletzung. Dagegen war die Schleimhaut der Speiseröhre, von der Mitte beginnend, nach unten zunehmend geröthet; auf der innern und äußern Seite des Magens waren unregelmäßig zerstreut und in ungleicher Größe und Gestalt rothe zum Theil ins Bläuliche fallende Flecken. Auch die Gedärme zeigten sich innen und außen stark geröthet und von Luft aufgetrieben. Alle übrigen Organe zeigten sich in der natürlichen Beschaffenheit und wurde nirgends eine krankhafte Veränderung wahrgenommen. Der Magen und die Gedärme wurden hierauf im chemischen Laboratorium der k. Universität zu München einer durch mehrere Tage fortgesetzten und durch Anwendung der verschiedensten Methoden erprobten Untersuchung unterworfen. Dem Gutachten der Sachverständigen, des Hrn. Medizinalrathes Dr. Kopp und des k. Universität-Professors Dr. Ludw. Andr. Buchner, zufolge ergaben alle gemachten Versuche die volle, jeden Zweifel ausschließende Gewißheit, daß sowohl im Magen, als in den Gedärmen der Wittwe Maria Engelhard Arsenik enthalten war.

Am 4. Nov. ward auch der Körper des verendeten Hundes ausgegraben, aber schon in dem Maase verwesen gefunden, daß derselbe theilweise zerfiel und eine Sektion mit Erfolg nicht mehr möglich war.

Im gerichtsärztlichen Endgutachten wird aus den beobachteten Krankheitserscheinungen aus dem Sektionsbefunde und den Ergebnissen der chemischen Untersuchung der bestimmte Ausspruch begründet: »Maria Engelhard ist eines gewaltsamen Todes durch Vergiftung mit weißem Arsenike gestorben.« Dabei ist von Hrn. Gerichtsarzt Dr. Stadlmaier hervorgehoben, daß die Wirkungen des Arseniks nach seiner Eigenthümlichkeit nicht nur örtlich an den Stellen, wo er mit dem Körper in Berührung komme, sondern auch allgemein in Veränderung und Hemmung der Nerventhätigkeit und rascher Zersetzung der Säfte sich äußere, weßhalb auch schnell vorschreitende Auflösung der durch Arsenikvergiftung getödteten Leichen zu erfolgen pflege. (Hiemit stimmt nicht nur der Zustand der Leiche der Bäuerin, sondern auch die schon am 7. Tage nach dem Tod des Hundes so weit vorgeschrittene Verwesung desselben überein.) (Schluß folgt.)

Nachschrift. Jakob Engelhard wurde soeben wegen doppelt qualifizirten Mordes zur Todesstrafe verurtheilt.

Bayerische Landbötin No. 260. München; Samstag, den 29. Oktober 1853.

Bayerische Landbötin (30.10.1853)

Tagesbericht.

(Außerordentliche Schwurgerichtssitzung für Oberbayern im Jahre 1853.) München, 28. Oktober. Schluß der Verhandlung gegen Jakob Engelhard wegen doppeltqualifizirten Mordes.

Als Jakob Engelhard verhaftet wurde, fand die ihn eskortirende Gendarmerie-Mannschaft in seiner Jankertasche in einem Papier ein weißes Pulver, welches später als Arsenik erkannt wurde, in geringer Quantität auf. Engelhard erklärte damals, dieses Pulver von dem Bader in Glonn erhalten zu haben. In seiner späteren Vernehmung behauptete er, dasselbe von einer ihm unbekannten in den dreißiger Jahren stehenden Weibsperson, ohne daß er es verlangt, erhalten zu haben, um das Ungeziefer am jungen Vieh damit zu vertilgen. Erst später, nachdem ihm die eidliche Angabe der Ursula Staudinger vorgehalten wurde, gestand er, von dieser ein Pulver gekauft zu haben, das er allerdings schädlich für das Ungeziefer, nicht aber für den Menschen gehalten habe. Wie früher so behauptete er auch in der öffentlichen Verhandlung, daß seine Mutter ohne sein Zuthnn gestorben sei: sie sei plötzlich krank geworden, habe öfters erbrochen und über Kopfschmerzen geklagt. Ob sie daran gestorben, wisse er auch nicht; der Bader Bernauer habe gesagt, die Krankheit der Matter sei die Cholera gewesen. Das nur zum Zweck der Vertilgung der Läuse gekaufte Gift habe er, nachdem er es zu Pulver gestoßen hatte, seiner Mutter gezeigt, welche sein Handeln gut geheißen und befohlen hätte, den übrigen Hausangehörigen Alles zu verschweigen. Dennoch habe er das Papier mit dem Pulver auf die sog. Tram oberhalb des Tisches gelegt, und zwar so, daß man es sehen konnte. Am 26. Okt. sei dieses Pulver, als die Mutter am Morgen aufdeckte, durch das Schwingen des Tischtuches herunter und in die Suppe gefallen. Die Mutter habe es mit der Bemerkung, daß es nichts schaden könne, weil es nicht gekocht war, untergerührt, alle Hausangehörigen hätten davon gegessen, wären aber, selbst er, krank geworden. Da außer ihm und seine Mutter Niemand im Zimmer gewesen, so habe diesen Vorfall auch Niemand gesehen, auf den er sich berufen könne. Diese Angabe wurde aber durch mehrfache Zeugenaussagen Lügen gestraft: der Knecht, welcher beim Essen gewöhnlich der Tram gegenüber saß, hätte, wenn etwas darauf gelegen wäre, dies sehen müssen; doch nie hat er etwas bemerkt, dann selbst angenommen, es wäre das Paquet auf der Tram gelegen, hätte es durch das Schwingen eines Tuches nicht herunterfallen können, da mehrfache von Gerichtswegen vorgenommene Versuche, selbst ganz leichtes Papier auf solche Weise herabzubringen, mißlungen sind.

Die Bäuerin erklärte dem Bader gegenüber, daß die Ursache ihrer Erkrankung wahrscheinlich der Genuß gekochter und nicht ganz reifer Zwetschgen sei: hätte sie von dem Pulver und dem Herabfallen desselben in die Suppe etwas gewußt, würde sie sicher ihr Unwohlsein auf den Genuß der angeblich mit dem Pulver vermengten Suppe erklärt haben. Aber auch Jakob Engelhard hat von diesem Vorfall dem Bader nichts gesagt, offenbar, weil er zu jener Zeit diese Einrede noch nicht erfunden hatte. Selbst das Erkranken und Umstehen des Hundes, was vielleicht den Bader auf die Entdeckung der wahren Ursache der Erkrankung hätte führes könnes, wurde verheimlicht.

Ueber die angebliche Krankheit des Angeklagten erklärte der Gerichtsarzt, daß hier gar keine Spur von Genuß eines Giftes vorhanden sei, sondern höchstens ein gastrischer Zustand. Ja es sei sogar anzunehmen, daß Jakob Engelhard sich ein Brechmittel nur deßhalb verschafft habe, damit er, wenn er, um sein grausames Verbrechen vor den Augen der Hausangehörigen ganz zu verhüllen, doch auch etwas von den vergifteten Speisen genießen mußte, sogleich ein Gegenmittel hatte, um jede Gefahr für sich zu entfernen.

Ueber das Schicksal der Engelhard’schen Familie erzählt man sich im Volke Folgendes: Bei Lebzeiten des Großvaters hatte die vergiftete Maria Engelhard mit dem Dienstknechte ihres Vaters ein Liebesverhältniß, welches Letzterer nicht billigte. Plötzlich war der Vater verbrannt und zwar in einer Hütte, die bei einem Kohlenhaufen errichtet war und worin der Vater während des Kohlenbrennens schlief. Die böse Welt bezeichnete im Stillen die Maria Engelhard und den Dienstknecht, die sich nach dem Tode des Vaters ehelichten, als die Urheber des schnellen Absterbens des Vaters. Auch die Großmutter soll keines natürlichen Todes gestorben sein. Ewähnter Dienstknecht, nachmaliger Ehemann der Maria Engelhard wurde beim Wildern erschossen und die Maria Engelhard von ihrem leiblichen Sohne vergiftet.

Bei der ganzen Sachlage beharrte der k. Staatsanwalt auf der Anklage in ihrem ganzen Umfange und beantragte, den Jakob Engelhard des doppeltqualifizirten Mordes mit Vorbedacht beschlossen und mit Ueberlegung ausgeführt, für schuldig zu sprechen.

Die Aufgabe des Vertheidigers, des k. Adv. Dr. Simmerl, war bei dieser großen Anzahl und Wucht von Ueberführungsgründen eine wahrhaft trostlose. Doch suchte derselbe Alles, was für den Angeklagten nur günstig war, hervorzuheben und die Vergiftung als den traurigen Erfolg eines unglücklichen Zufalles darzustellen und beantragte deßhalb Freisprechung. Die Geeschwornen, denen nur eine Frage vorgelegt wurde, erklärten den Jakob Engelhard, dem Antrage der Staatsbehörde entsprechend, für schuldig, worauf derselbe wegen doppeltqualifizirten mit Vorbedacht beschlossenen und mit Ueberlegung ausgeführten Mordes zur Todesstrafe verurtheilt wurde. Hatte Jakob Engelhard während der ganzen Verhandlung nicht die mindeste Spur von Reue, im Gegentheile sich als einen zum Lügen sehr geneigten, wenn auch hierin nicht gewandten und als sehr rohen Menschen gezeigt, so nahm er auch das Todesurtheil mit der größten Kaltblütigkeit auf.

Bayerische Landbötin No. 261. München; Sonntag, den 30. Oktober 1853.

Katholisches Sonntagsblatt (6.11.1853)

Während in den drei fränkischen Landesprovinzen Bayerns die vierte Quartal-Sitzung des Schwurgerichtes aus Mangel an (Verbrecher) Material im heurigen Jahre ausfällt, sitzen in München dermalen noch in außerordentlichem Gericht die Geschwornen von Oberbayern bei einander, und haben mit den Richtern bereits 5 Todesurtheile gefällt; darunter über einen unglücklichen Sohn, Jakob Engelhard von Schattenhofen, der seiner eigenen Mutter wiederholt die Speisen mit Arsenik vergiftete, woran sie auch gestorben. Es verdient bemerkt zu werden, daß die Zeugen von der verstorbenen Mutter, der alten Huberbäuerin aussagten, sie sei eine nicht sonderlich fromme Frau gewesen und habe in Hinsicht auf Religionsangelegenheiten keine sehr strengen Ansichten gehabt. Und von der Familie im Allgemeinen wurde erwähnt, daß auf ihr ein besonderes Mißgeschick ruhe, indem der Großvater des Angeklagten im Brand verunglückte, die Großmutter eines so auffallenden Todes starb, als ob sie vergiftet worden wäre, und die Leiche des Stiefvaters, der auch schon gestorben, erst nach dreivierteljährigem Vermissen im Walde aufgefunden wurde. Hier sieht man also deutlich, wohin eine Familie kommt, wenn kein Eifer in der Religion und keine rechte Frömmigkeit darin herrscht. Ein anderer zum Tode verurtheilter Mörder Namens Felix Dörndl hatte mit seinem abscheulichen Gewissen allerhand Exzesse zu bestehen. Die von ihm mit getödtete Geliebte seines Freundes war ihm, wie er sagte einigemal im Traume erschienen zur großen Seelenqual; ein andermal sei ihm, da er sich eben mit einem Strohband hängen wollte, der liebe Gott selbst erschienen und hatte ihn gewarnt: er solle Ihm nur einen Finger reichen und Er wolle ihm, dem Elenden dafür die ganze Hand reichen. Auch die Mutter Gottes sei ihm erschienen; wenn er aber Gott und der Mutter Gottes gefolgt hätte, wäre er nicht herausgekommen (aus den Händen der Gerechtigkeit); sondern er müsse sich an den Teufel halten, der habe ihm herausgeholfen (wenigstens aller Anfangs; o welch‘ ein verblendeter Bösewicht!). Wir wollen zu Gott hoffen, daß die Tugendbündnisse unter der Jugend immer größeren Eingang finden; dann werden gerade in Ober- und Niederbayern, wo der Bauernstand im Allgemeinen noch sehr wohlhabend und daher die Jugend so übermüthig und unenthaltsam ist, Zucht und Ordnung sicherlich weit eher gedeihen, als durch jedes andere nicht religiöse Mittel.

Katholisches Sonntagsblatt No. 46. München, den 6. November 1853.

Ansbacher Morgenblatt (22.12.1853)

– 19. Dez. Diesen Morgen wurde der Muttermörder Engelhart unter den üblichen Ceremonien zur Richtstätte geführt. Die Straßen, welche der Zug passirte und die »weite Gasse« vor dem Stadtgerichte, wo sein Urtheil ihm nochmals verlesen wurde, waren mit Neugierigen gefüllt, während in der Domkirche zu U. L. Frau ein zartfühlenderer Theil unserer Bevölkerung sich zu fromem Gebete für eine glückliche Sterbestunde des Delinquenten versammelt hatte. Letzterer benahm sich sowohl auf dem ganzen Wege, als da er das Schaffot bestieg, sehr resignirt; die Exekution ging ungewöhnlich schnell, ein einziger Schwertstreich machte seinem Leben ein Ende. Am Richtplatze selbst war wegen des Nebels und starken Frostes die Volksmenge – und namentlich das zarte Geschlecht – nicht so zahlreich, wie sonst, anwesend.

Ansbacher Morgenblatt Nro. 300. Donnerstag, den 22. Dezember 1853.

Regensburger Tagblatt (22.12.1853)

– Vollstreckung des Todesurtheils an dem Muttermörder Jakob Englhart, Bauerssohn von Schattenhofen. Trotz kaum durchdringlich dichtem Nebel und 9 Grad Kälte strömte schon zeitig eine namhafte Volksmenge nach den Straßen, durch welche der Armesünder zu kommen hatte. Jakob Englhart, welcher mit wahrer Reue im Herzen und Ergebenheit in sein trauriges Schicksal in heutig früher Morgenstunde aufrichtige Beichte abgelegt und hierauf das heil. Abendmahl gereicht erhielt, bestieg gegen halb 9 Uhr Vorm. den mit gewöhnlicher Bedeckung umgebenen Armensünderwagen. Er war, wie herkömmlich, im Armensünderrocke angethan, übrigens sorglich vor Kälte geschützt. Zwei über Brust und Schultern hängende Tafeln bezeichneten sein gräßliches Verbrechen, »wegen qualifizirten Mordes.« Der Unglückliche verwandte auf dem ganzen Wege kein Auge von den ihm gegenüber gesessenen beiden Seelsorgern, deren fromme Trostsprüche er mit großer Andacht anhörte und öfters laut mitbetete. Am Stadtgerichtsgebäude angelangt erfolgte in Anwesenheit der kgl. Vollzugskommission durch den Stadtgerichtsfunktionär Frhr. v. Poißl mit lauter, gut betonter Stimme die öffentliche Verlesung des Todesurtheils, nach welcher über den Verurtheilten der Stab gebrochen und ihm zu Füßen geworfen wurde. Von da ab fuhr in offener Chaise vor dem Armensünderwagen die kgl. Gerichtskommission, der kgl. Kreis- und Stadtger.-Rath Hr. Weichsler, dessen Aktuar Muckenthaler und der kgl. Gerichtsarzt Hr. Prof. Dr. Hofmann mit dem Zuge nach der Richtstätte. Englhart blieb rüstig bis zum letzten Augenblick. Mit verbundenen Augen geführt von den Wasenmeistern G. Schmid von Augsburg (Vorführer) und Jos. Schnellinger von Untersendling, (welcher auf dem Wagen hinter Engelhart gestanden) bestieg er standhaft das Schaffot. Kaum auf den Stuhl gebracht, trennte Ein von dem Nachrichter Schellerer sichergeführter Schwertstreich sein Haupt vom Rumpfe. Sein Leichnam wurde sofort in den Sarg und nach der Anatomie gebracht. Die von Hrn. Cooperator Schmidbauer hierauf gehaltene Rede hielt durch die treffliche Durchführung des gewählten Themas: »Ehre deine Mutter alle Tage deines Lebens, und vergiß nie, was sie deinetwegen ausgestanden«, die das Schaffot umstehende Menge bis zum Schlusse gefesselt. – Die traurige Execution ging heute mit außergewöhnlicher Raschheit vor sich, was bei der unfreundlichen, kalten Witterung die vollkommenste Anerkennnung verdient, Der Richtplatz und der Platz vor dem Stadtgerichtsgebäude waren von Infanterie umstellt. Die Seitens der k. Polizei wie der k. Stadtkommandantschaft umfassend getroffenen Sicherheitsmaßregeln ermöglichten, daß trotz der Volksmenge auch kein Unfall zu beklagen war. (N.N.)

Regensburger Tagblatt Nr. 352. Donnerstag, den 22.12.1853.

Katholisches Sonntagsblatt (25.12.1853)

Der bereits in Nr. 46 genannte unglückliche Sohn und Muttermörder Jakob Engelhart von Schattenhofen wurde vorigen Montag den 19. d. durch das Schwert öffentlich in München hingerichtet. Er hatte 3 Tage vorher die Urtheilspublikation sehr gleichgiltig und fast lächelnd hingenommen; dagegen die beiden ihm zugewiesenen Seelsorger HH. Benefiziat Sintzel und Cooperator Schmidbauer mit freudigem Händedruck empfangen. Am 18. nahm er von seinen drei Geschwisterten, seinem Taufpathen, einem Nachbarn und einem Knechte seines elterlichen Anwesens unter Thränen Abschied für dieses Leben, und bat sie dringlichst, sie möchten an seinem Unglücke sich zu gewissenhafter Befolgung der Christenpflichten erbauen. Die nach der Hinrichtung auf dem Schaffote gehaltene Rede des Herrn Cooperators ist, insoweit uns hierüber ein Urtheil zusteht, in jeder Hinsicht ausgezeichnet zu nennen. »Es ist freilich furchtbar, sagt er unter anderm, wenn, wie dieß bei Engelhart der Fall gewesen, erst die Todesstrafe den Menschen zu Gott führen muß. Der Unglückliche hatte erst in seiner Gefangenschaft Gott und sich selbst kennen und wieder recht beten gelernt, dadurch Reue in das Herz, Offenheit in den Mund, Thränen in das Auge und Muth in die Seele bekommen. Aber noch furchtbarer ist es, wenn der Verbrecher dem Arm der Gerechtigkeit hienieden entgeht; denn dafür wird er nur einem strengeren ewigen Richter im Jenseits anheimfallen.«

Was der hochw. Redner auf dem Schaffote über die Entstehung und Folgen des Lasters gesagt hat, läßt sich nur sehr unvollkommen in Kürze mittheilen. »Jede sündhafte Neigung kann in Leidenschaft ausarten, wenn der Mensch ihr nicht widersteht; kann ihn mit sich fortschleppen und auf eine Richtstätte liefern. Wehe dem Menschen, der seine Herzensregungen nicht überwacht, der das Schlangenei, das der böse Feind ihm in’s Innere legt, nicht augenblicklich zerdrückt; der die Waffen gegen das Böse nicht gebraucht, nicht betet, nicht meidet. Weh‘ ihm, wenn er von sich wirft den Schild des Glaubens, den Helm der Hoffnung und das Schwert des Wortes Gottes. Denn sieh! sobald die Wollust oder Habsucht, oder Neid oder Hochmuth, oder Arbeitsscheu oder Spielsucht, oder die Herrsch- und Rachgierde etc. kurz, sobald die Leidenschaft herrschend wird in dir (und wie bald, wie leicht kann sie herrschend werden) so bald auch bist du ihr Knecht, und sie macht mit dir und aus dir was sie will; macht dich blind und taub gegen deine Pflicht.«

Auch an die Eltern richtete der Redner einige ernste Worte, und ermahnte sie zu einer ernsthaft christlichen Erziehung ihrer Kinder: durch Unterricht, Züchtigung und gutes Beispiel. »Ihr klaget, sagte er, über schlechte Zeiten und Menschen, über Verfall der Religion und Sittlichkeit, über Ausartung, Rohheit und Zügellosigkeit der Jugend u. s. f.; aber das Alles liegt größtentheils an der Kinderzucht. Wenn ihr Eltern und Vorgesetzte es wollt, so blüht Religion und Sittlichkeit wieder auf; wenn ihr wollt, wird die Jugend frömmer und gesitteter, und eure Nachkommenschaft besser und glücklicher. Nachlässig und übel erzogene Kinder werden nicht nur eine Geißel der menschlichen Gesellschaft, sondern zunächst auch eine Geißel ihrer eigenen Eltern, wenn nicht gar wie in diesem Falle der ungerathene Sohn ein Mörder seiner eigenen Mutter. Denn die hl. Schrift sagt: 5 Mos. 27, 16. »Gottes Fluch über den, der seinen Vater und seine Mutter nicht ehrt; und alles Volk soll sagen: Amen.«

Anmerkung. Merkwürdiger Weise waren dießmal bei der Hinrichtung weniger Frauenspersonen als sonst auf den Straßen des Zuges, und noch weniger am Schaffote zu sehen. Dieß gereicht, dafern sie nicht Schnee und Kälte abgehalten hat, ihnen immerhin zur Ehre. In den vereinigten Staaten Nordamerika’s ist es Sitte, die armen Sünder vor ihrer Hinrichtung erst in die Kirche zu führen und dort noch eine Ermahnungsrede anhören zu lassen. Der berühmte Bischof Herr von Cheverus hatte einstmals als Priester 2 junge Irländer zum Tode zu bereiten, und mußte also auch vor der Hinrichtung die Kanzel besteigen. Als er nun unter der ungeheuren Volksmasse auch eine Menge von Weibern sah, gerieth er in heiligen Eifer dergestalt, daß er in folgende Worte ausbrach: »Die Redner fühlen sich gewöhnlich geschmeichelt, wenn sie ein zahlreiches Auditorium haben; allein ich für meine Person schäme mich heute desjenigen, welches ich vor Augen habe. Es gibt also wirklich Menschen, für welche der Tod ihres Gleichen ein ergötzliches Schauspiel, ein Gegenstand der Neugierde ist?! Und insbesondre ihr Frauen, was wollt denn ihr hier thun? etwa den kalten Todesschweiß abtrocknen, der von dem Antlitz dieser Unglücklichen herabrollt? oder die schmerzlichen Bewegungen erfahren, welche diese Szene in jeder gefühlvollen Seele hervorrufen muß? Gewiß nicht! Also nur um ihre Todesangst zu sehen, und zwar mit trocknen Augen, voll eifriger Neugierde sie zu sehen seid ihr gekommen! O ich schäme mich eurer! Nur für Menschenmord habt ihr ein Auge! Ihr rühmet euch gefühlvoll zu sein, und nennt dieß die erste Tugend des Weibes; aber wenn die Hinrichtung eines Andern ein Vergnügen, und der Tod eines Menschen eine euch anlockende Ergötzung der Neugierde ist, so darf ich an diese euere Tugend nicht mehr glauben! ihr verleugnet dann euer Geschlecht, das ihr entehrt und beschimpft!«

Als der Redner geendet hatte, ging die Hinrichtung vor sich; aber nicht eine einzige weibliche Person wagte dabei zu erscheinen; Alle kehrten mit Scham über sich selbst, und erröthend über die barbarische Neugierde, welche sie herbeigeführt hatte, aus der Kirche nach Hause.

Katholisches Sonntagsblatt No. 53. München, den 25. Dezember 1853.



© Reiner Kaltenegger · Gräber des Alten Südfriedhofs München · 2007-2026


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