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Hier ruht der Gründer der
Bürger-Sänger-Zunft
Meistersinger
Karl Stöhr
Damenschuhmachermeister
25. Okt. 1808 – 22. Febr. 1876
Ein Meister der ersann
Geselle der was kann
Und Lehrling jedermann.
Errichtet im Jubeljahr 1940
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Stöhr, Karl; 25.10.1808 (München) – 22.2.1876 (München); Damenschuhmachermeister und Gründer der »Bürger-Sänger-Zunft«
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* 25.10.1808 (München)
† 22.2.1876 (München)
Damenschuhmachermeister und Gründer der »Bürger-Sänger-Zunft«
München. Oeffentl. Magistrats-Sitzung am 11. Febr.
— Derselbe Ref. erstattet hierauf umständlichen Vortrag über eine Beschwerde des Privilegiumsinhabers und hiesigen Bürgers Alois Raila gegen die Schuhmacher Karl Stöhr und Schmerber wegen Führung und Verkaufs von im Handelswege bezogenen Gumischuhen, erachtet die genannte Beschwerde und den sofortigen Erlaß eines Verbotes dieses Verkaufes an Stöhr etc. für begründet, indem nach dem Gutachten eines vernommenen unbetheiligten Sachverständigen zur Verarbeitung und Zubereitung des Kautschucks, aus welchem die Gumischuhe verfertiget werden, eigenthümliche Vorrichtungen erforderlich sind, wie sie die Schuhmacher nicht besitzen, sohin die Gumischuhe nach der Art ihrer von der Arbeitsweise der Schuhmacher ganz und gar verschiedene Verfertigung nicht als Schuhmacherarbeit betrachtet werden können, abgesehen davon aber auch die produzirenden Gewerbsmeister nach Ziff. 5. Abs. 3. der Verordn. v. 24. Juni 1835 z. Gew.-Ges. (den Fall, in Folge ihrer Gewerbeordnung oder obrigkeitlich bisher gestatteter Ausübung ausgedehnterer Befugnisse ausgenommen) auf den Verkauf der eigenen Gewerbserzeugnisse beschränkt sind, eine erwähnte Befugniß aber (auf den Handel mit bezogenen Schuhmacherarbeiten) den Schuhmachern weder nach ihrer Gewerbsordnung vom 18. November 1775 noch nach bisheriger Uebung zusteht, vielmehr ihnen durch Magistratsbeschluß vom 10. März 1820 nur der Verkauf ihrer eigenen Fabrikate zugesprochen wurde. Das Collegium faßt auch einstimmig in diesem Sinne den Beschluß.
Der Bayerische Landbote No. 43. München; Mittwoch, den 12. Februar 1851.
Nichtpolitische Zeitung.
München, 23. Febr. Sitzung der Gemeindebevollmächtigten [...] Am Schlusse der Sitzung widmete der Vorstand des Kollegiums Banquier Guggenheimer dem gestern verstorbenen früheren bürgerlichen Magistratsrathe Karl Stöhr Worte der ehrenden Erinnerung. Stöhr war das Muster eines Bügers im Haushalte, im eigenen Geschäfte (er war früher Hofschuhmacher), wie in seiner öffentlichen Thätigkeit zum Besten der Gemeinde- und Wohlthätigkeitsanstalten. Weithin bekannt ist sein Name geworden in Folge seiner langjährigen Wirksamkeit als Meister vom Stuhle in der hiesigen Bürgersängerzunft. Eine reiche Begabung, ein freier, edler und dabei durch und durch einfacher Charakter, die liebenswürdige Bescheidenheit gepaart mit männlichem Freimuth, ein feinsinniges Verständniß für die wechselnden Aufgaben der Zeit, eine ausgesprochene Liebe zum Genusse der Natur in ihren Jahr um Jahr sich verjüngenden Schönheiten haben ihm überall, wohin er kam, rasch warme Freunde gewonnen, so daß sein Hingang von Tausenden betrauert wird. München insbesondere verliert an ihm einen wackeren, kenntnißreichen, allbeliebten Bürger!
Augsburger Abendzeitung Nr. 55. Donnerstag, den 24. Februar 1876.