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Das Grab ist nicht erhalten
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Chorinsky Freifrau von Ledske, Mathilde, Gräfin (vh) / Ruef (gb); 16.5.1833 (München) – 21.11.1867 (München), Mordopfer; Schauspielerin
»Die Leiche der vergifteten Gräfin Chorinsly ist diesen Nachmittag unter inniger Theilnahme hier beerdigt worden. Die Gräfin hatte, wie erwähnt, getrennt von ihrem Gemahl gelebt, derselbe, Oberlieutenant im österreichischen Genie-Corps, ist aber gestern Morgens mit seinem Vater, dem kais. Statthalter von Oberösterreich, hier eingetroffen und sofort gestern und ebenso heute wieder vom Untersuchungsrichter vernommen worden. Weiteres läßt sich vorerst noch nicht mittheilen – daß aber hier ein scheußliches Verbrechen vorliegt, scheint leider nur zu gewiß zu sein.«
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Rueff (gb)
* 16.5.1833 (München)
† 21.11.1867 (München), Mordopfer
Schauspielerin
Theater. Vorgestern producirten sich wieder die Kärnthner Sänger, und fanden ein besser besetztes Haus, als bei ihrem ersten Auftreten und auch mehr Beifall. In dem flotten Lustspiel »Der kleine Richelieu« glänzte Fräulein Mathilde Rueff, Richelieu, in jeder Scene durch liebenswürdige Keckheit, feine Stellung der Pointen in den prickelnden Sätzen des Humors und sprudelnden Hitzköpfchens. Fräulein Rueff wurde nach jedem Akte gerufen. Gegen die Virtuosität der Frl. Rueff war die Begleitung langsam und nicht exact.
Augsburger Tagblatt No. 113. Samstag, den 25. April 1857.
Theater. Vor leeren Bänken gab man vorgestern das Schauspiel »Sie ist wahnsinnig« und den Schwank »Gustel von Göggingen« von Görner. In dem Schauspiele erzielte Hr. Urban als Harleigh einen schönen Erfolg; denn Beifall und Hervorruf lohnte seine Leistung, die ihn uns als Mimen schätzen lehrte. Auf das erschütternde Stück, in welchem inniges Zusammenspiel herrschte, mußte der Schwank einen widerlichen Eindruck machen; doch Fräulein Mathilde Rueff gewann sich durch ihre Munterkeit nach und nach die Herzen und wußte es dahin zu bringen, daß sie gerufen wurde.
Augsburger Tagblatt No. 125. Donnerstag, den 7. Mai 1857.
München, 27. Nov. Gestern Nachmittag wurde die Leiche der unglücklichen Gräfin Chorinsky unter zahlreicher Begleitung zur Erde bestattet; der Schleier, welcher sich um das unheimliche Ereigniß hüllte, ist noch nicht gelüftet. Vorgestern Abend wurde hier auf Anordnung des Untersuchungsrichters der Ehemann der Ermordeten, welcher in Begleitung seines Vaters hieher gekommen war, in Untersuchungshaft genommen; ferner heute Nacht in Wien die der That verdächtige Frauensperson, die sich für eine Baronin v. Vay ausgibt.
Donau-Zeitung Nr. 328. Passau, Freitag, den 29. November 1867.
Mord durch Gift,
verübt von Personen aus hochadeligen Familien, ist ein Verbrechen, von welchem die Geschichte in vielen Staaten zahlreiche Beweise liefert, um so überraschender, erschreckender und empörender, als man bei solchen Personen vorzugsweise eine gut, moralische Erziehung vorauszusetzen berechtigt ist. Es gab und gibt Menschen, behaftet mit der Manie (Sucht, heftige Neigung) zum Brandstiften oder Giftmischen, die ohne irgend eine andere Absicht nur Häuser brennen, oder Leichen wollen liegen sehen, weil sie ihre Lust daran haben. Dieser schreckliche krankhafte Zustand ist jedoch ein seltener.
Der Mord durch Gift, von dem jetzt die Rede sein soll, beruht auf dem dringenden Verdachte, daß er von einer jungen adeligen Dame von sanften Gesichtszügen an einer andern adeligen, nur einige Jahre älteren Dame verübt worden sei, wobei ausdrücklich bemerkt wird, daß sie vor dem rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisse nicht für eine Mörderin gehalten werden darf, wenn auch eine moralische Ueberzeugung an ihre Schuld glauben möchte, denn das Reich der Möglichkeiten ist unermeßlich, wie man sich durch das Lesen einer Sammlung aus den Akten geschöpfter, spannender Criminalgeschichten überzeugen kann.
Man weiß, wie schnell in Hauptstädten, wo Ereignisse aller Art täglich aufeinander folgen, selbst ein wichtiges vergessen wird. Um so auffallender ist es, daß nun schon vier Wochen lang fast ausschließlich von dem Verbrechen des Giftmordes in München gesprochen wird, der in der neuen Amalienstraße Nr. 12 am 21. November Abends geschah. Als diese entsetzliche Nachricht mit telegraphischer Eile durch alle Schichten der Bevölkerung sich verbreitete, rannten Hunderte vor das bezeichnet Haus, und wohl mag es in der ersten Bestürzung der Miethegeberin Einigen gelungen sein, in das Zimmer zu gelangen, worin das Verbrechen begangen wurde.
So viel bis zur Stunde von dieser Schaudergeschichte bekannt ist, mit deren Untersuchung die Gerichte eifrig beschäftigt sind, wollen wir unsern freundlichen Lesern möglichst ausführlich mittheilen.
Die Gräfin Mathilde von Chorinsky-Ledske, eine Dame von etwa 30 Jahren, von ihrem Gatten getrennt, der sich in Oesterreich aufhielt, befand sich seit ungefähr einem Jahre dahier in München, und zuletzt in Miethe bei der Wittwe H. in obengenannter Wohnung. Sie führte immer ein stilles, anständiges, zurückgezogenes Leben. Am Donnerstag den 21. November Abends erhielt sie wieder einen Besuch von einer schönen jungen Dame, die am 19. November von Wien hier angekommen, und unter dem Namen einer Baronin von Vay in dem Gasthofe zu den »Vier Jahreszeiten« abgestiegen war. Vor diesem Abendbesuche, gleich nach ihrer Ankunft, hatte sie die Gräfin aufgesucht, und es scheint da eine wechselseitige vertrauensvolle Innigkeit zwischen beiden Damen eingetreten zu sein, wie bei zwei Freundinnen, die sich nach langer Zeit wieder sehen.
Aber der Besuch am 21. November Abends, an welchem die beiden Damen gemeinsam zu Nacht aßen, nahm ein verhängnisvolles Ende. Sie waren noch mit ihrem Mahle beschäftigt, als ein Lohndiener in Folge eines von der Baronin von Vay erhaltenen Auftrages, zwei Theaterbillete brachte. Zur Erwiederung dieser Aufmerksamkeit schickte die Gräfin ihre Quartiergeberin fort, um eine Droschke zur Fahrt in das Theater zu holen. Nach ihrer eiligen Rückkehr fiel ihr zwar auf, daß das Zimmer der Gräfin verschlossen war, erklärte sich aber diesen Umstand durch die Vermuthung, die beiden Damen würden es vorgezogen haben, anstatt auf die Droschke zu warten, lieber zu Fuße in das Theater zu gehen.
Eine schreckliche Enttäuschung war der arglosen Wittwe vorbehalten! Freitag und Samstag vergingen, ohne daß sie die Gräfin wieder zu sehen bekam; in ihrer Bekümmerniß schloß sie am Samstag Abends das versperrte Zimmer auf, und wurde von Entsetzen ergriffen bei dem Anblicke der auf dem Boden neben dem Sofa entseelt liegenden unglücklichen Gräfin. Durch die Nachforschungen der von diesem Ereignisse augenblicklich in Kenntniß gesetzten Gerichtsbehörde wurde ermittelt, daß die angebliche Baronin von Bay während des kurzen Ganges der Quartiergeberin um eine Droschke, diese Frist benützt habe, um das Zimmer und das Haus schleunigst zu verlassen, ferner, daß sie in auffallender Aufgeregtheit in den Gasthof zurückgekommen, und unverzüglich abgereiset sei. Die Leichenöffnung ergab die Ermordung der Gräfin durch Vergiftung mit Blausäure!
Dieser Mord geschah ohne Verübung eines Raubes; er mußte also aus andern Gründen geschehen sein, und die Volksstimme, die sich in vielen Fällen als eine richtige Beurtheilung zu bewähren pflegt, war schnell fertig mit der Ansicht: daß die Baronin von Vay dringende Gründe gehabt haben möge, ein unüberwindliches Hinderniß der Erfüllung eines geheimen Wunsches auf diese Art für immer aus dem Wege zu räumen.
Der Telegraph zwischen München und Wien kam wegen dieses Mordes in dauernde Thätigkeit.
Nach der Oeffnung der Leiche der vergifteten Gräfin, wurde von Professor A. Buchner die chemische Untersuchung vorgenommen, und die Vergiftung durch Blausäure, wie schon bei der Oeffnung zu erkennen war, vollkommen bestätigt. Diesem Chemiker ist es gelungen, die Blausäure nicht nur im Inhalte des Magens in bedeutender Menge nachzuweisen, sondern auch aus dem Blute der Vergifteten noch am fünften Tage nach deren Tode mit voller Sicherheit darzustellen. Die unglückliche Gräfin Chorinsky gehörte vor ihrer Verheirathung früher der Bühne an; vor etwa 10 Jahren war sie als Fräulein Rueff ein gerne gesehenes Mitglied des Stadttheaters in Augsburg.
2.
Die Wiener »Presse«, ein gutunterrichtetes Journal, bestätigt, daß die angebliche Baronin Vay, welche im Verdachte des Giftmordes an der Gräfin Chorinskv steht, bereits am 26. November Nachts in Wien in ihrer Wohnung, Stadt, Krugerstraße Nr. 13 durch den Polizei – Obercommissär Breitenfeld verhaftet, und in den provisorischen Polizeiarrest in der Sterngasse gebracht wurde. Sie ist keine Baronin von Vay, sondern heißt Julie Baronin Ebergenyi, ist Ehrenstiftsdame des adeligen Brünner-Damenstiftes, 25 Jahre alt, katholisch, von Szechenvi bei Steinamanger in Ungarn gebürtig, Tochter eines dortigen Gutsbesitzers, eines allgemein geachteten Cavaliers.
Ihre Verhaftung erfolgte auf Grund eines aus München am Vormittage angekommenen Telegramms, welches die genaue Personalbeschreibung enthielt. Das Telegramm war an die Wiener Polizeidirektion gerichtet, und der Chef derselben, Hofrath Strobach, leitete sofort persönlich die nöthigen Vorerhebungen ein, und nachdem es ermittelt worden, daß die Baronin Ebergenyi bereits von München eingetroffen war, wurde der genannte Obercommissär beauftragt, ihre Verhaftung vorzunehmen.
Als Herr Breitenfeld die Wohnung der Frau Baronin betrat, war diese sichtlich betroffen, und vermochte vor Verlegenheit kaum die einfachsten Fragen zu beantworten. Nach und nach jedoch suchte sie wieder Fassung zu gewinnen, und da sie hörte, daß ein Verhaftsbefehl gegen sie erlassen worden, erwiederte sie scheinbar gefaßt, daß sie vollkommen unschuldig sei, und dem Herrn Commissär mit ruhigem Gewissen folgen könne.
Im Laufe des Vormittags vom Mittwoch wurde bereits das Landesgericht in Strafsachen von der vollzogenen Verhaftung der Baronin E. in Kenntniß gesetzt, worauf der Landesgerichtsrath Max Fischer mit der Untersuchung betraut wurde. Gegen 10 Uhr Vormittags verfügte sich der genannte Rath in die Wohnung der verhafteten Baronin, wo eine genaue Hausdurchsuchung stattfand, und sämmtliche vorgefundene Briefe, Aufzeichnungen und sonstige Schriftstücke mit Beschlag belegt wurden.
Die Ergebnisse des ersten Vorverhöres boten zwar noch keine bestimmten Anhaltspunkte zu einem positiven Verdachte, doch liegen Umstände und Anzeichen bedenklicher Natur vor, welche die Verhaftung rechtfertigen, und genügende Anhaltspunkte zu einer Untersuchung bieten. Die Verhaftete wird dem Landesgerichte in Strafsachen eingeliefert. Baronin Julie Ebergenyi ist eine schöne Dame von mittlerer Größe. Aus ihren blauen Augen spricht eine gewisse Milde und Sanftmuth; der Ausdruck ihres Gesichtes, ihre Haltung und ihr Benehmen zeugen von Intelligenz. Der deutschen Sprache ist sie zwar vollständig mächtig, die Aussprache aber verräth die Ungarin. Ueber die Verhältnisse, durch welche der Baronin E. etwa zu einer feindlichen That gegen die Gräfin Chorinsky gebracht werden konnte, weiß man nichts Näheres, doch vermuthet die öffentliche Meinung, daß ein bezüglicher Beweggrund in der Tiefe ihres Herzens verborgen liegen dürfte. Die Verhandlung gegen die Baronin Ebergenyi ist übrigens nach der österreichischen Strafprozeß-Ordnung in Wien zu führen, obgleich der Vergiftungsfall in München geschehen ist.
Graf Chorinsky, öster. Oberlieutenant, Gemahl der hier vergifteten unglücklichen Gräfin, kam in Begleitung seines allgemein hochgeachteten Vaters, des Reichsrathes und Statthalters, und zwar vor der Verhaftung der Baronin E. in Wien, nach München. Warum? Vielleicht um zu zeigen, daß er nichts zu scheuen brauche. Nach der ersten Vernehmung durch den Untersuchungsrichter dahier, wurde der Herr Oberlieutenant am 25. November Abends verhaftet. Als er sich entkleiden mußte, fand sich bei ihm ein Medaillon mit der Photographie einer Dame. Man erkannte in dieser Photographie das Bildniß jener Dame, der angeblichen Baronin von Vay, welche muthmaßlich das schreckliche Verbrechen hier begangen hat, und es ist in Folge dessen auch gelungen, daß diese Dame am 26. November in Wien verhaftet werden konnte. Der Herr Oberlieutenant ist am 26. November Mittags in das Leichenhaus geführt worden, um die Leiche der Ermordeten zu rekognosciren. Nachmittags wurde die Ermordete unter zahlreicher Theilnahme beerdigt.
Wie konnte nur der Herr Graf auf den gefährlichen Einfall gerathen, das Porträt der Baronin von Vay bei sich zu tragen, und mit demselben in die Hände der Justiz zu reisen? Dieß mußte ihn ja in hohem Grade verdächtigen. Es klingt fast unglaublich, und darf, wie die übrigen, über diesen Mord im Umlaufe befindlichen Gerüchte, wenn sie nicht als amtliche bezeichnet sind, nur mit Vorsicht aufgenommen werden.
3.
Zur Vergiftung der Gräfin Chorinsky ist von Wichtigkeit, Näheres über das Verhältniß kennen zu lernen, in welchem der zu München verhaftete Oberlieutenant Graf Chorinsky zu der angeblichen Baronin von Vay, eigentlich Ebergenyi, in Wien stand. Nach einem Berichte des »Neuen Wiener-Tagblattes« empfing die genannte Dame den Besuch des Oberlieutenants Grafen Chorinsky sehr häufig. Als eines Tages ihre Quartiergeberin, die Frau Baronin H., eine nahe Verwandte des Statthalters, in Erfahrung brachte, daß »ihre Stiftsdame«, wie man die Baronin im Hause kurzweg nannte, in sehr nahen Beziehungen zu dem Grafen Chorinsky stehe, und daß dieser sie öfters besuche, glaubte sie es ihrem Gewissen schuldig zu sein, die Ehrenstiftsdame darauf aufmerksam zu machen, daß der Graf Chorinsky verheirathet sei, und seine Frau in München lebe. Baronin Ebergenyi läugnete aber mit Entschiedenheit, daß es der Graf Chorinsky sei, der sie besuche; sie behauptete immer, der Herr Oberlieutenant sei der Graf Coronini, und sie konnte dieß um so leichter glauben machen, da Frau Baronin H. seit Jahren erblindet ist, und nur an der Sprache ihren Verwandten den Graf Chorinsky, zu erkennen glaubte. So oft die Ehrenstiftsdame »ihres Grafen Coronini« erwähnte, geschah es immer mit mitleidsvollen Worten, mit dem Ausdrucke warmer Freundschaft und Sympathie. So eingezogen und sparsam die Baronin Ebergenyi im Hause auch immer lebte, so entfaltete sie doch in Bezug auf ihre Toilette einen verschwenderischen Luxus.
Sie ließ sich die schönsten Reitkleider anfertigen kaufte stets die theuersten Seidenstoffe, und überhaupt alle zu einer eleganten Toilette nöthigen Gegenstände und insbesondere scheute sie keine Kosten, wenn sie in hocharistokratischen Häusern zu den Hausbällen geladen war, was sich sehr häufig ereignete. Gewiß ist, daß sie von Seite des Herrn Oberlieutenants Grafen Chorinsky keine Geldunterstützungen erhielt, daß sie jedes noch so geringe Geschenke mit Stolz zurückwies, und daß nur die leidenschaftlichste Liebe, deren ein Frauenherz fähig ist, sie an den Oberlieutenant fesselte.
Dieser soll ihr versprochen haben, daß er dem katholischen Glauben entsagen, und zu dem protestantischen Glauben sich bekennen werde; dann werde er die gerichtliche Trennung von seiner Frau veranlaßen, und sie (Baronin Ebergenyi) heirathen. Der genannte Oberlieutenant faßte gegen seine junge Gattin, die er in Linz als Schauspielerin kennen gelernt hatte, eine tiefe Abneigung. Die Eltern konnten sich diese plötzliche Wandlung in den Gefühlen ihres Sohnes nicht erklären, denn sie selbst hatten die Frau ihres Sohnes liebgewonnen.
Man wußte nicht, was zu geschehen habe, ob man, dem Wunsche des in der Fremde weilenden Sohnes entsprechend, dessen Gattin aus dem Hause entfernen, ihr einen andern Aufenthaltsort anweisen, oder auf die Rückkunft des Sohnes, welcher nicht mit ihr unter Einem Dache leben wollte, Verzicht leisten sollte. Da gab die junge Gräfin selbst den Ausschlag. Sie erklärte, daß sie nunmehr nach München gehen wolle und sich dort zu ernähren trachten werde. In München wurde sie in anständigster Weise durch ihren Schwiegervater, Herrn Grafen Chorinsky, erhalten.
Nach einem Berichte der Wiener Presse übergab die Baronin Ebergenyi vor ihrer Verhaftung ihrem Dienstmädchen ein Paket mit der Bitte, es vorsichtig und nicht im eigenen Hause zu verwahren. Das Dienstmädchen übergab das Paket seiner Schwester, welche indessen, durch verschiedene Anzeichen bewogen, Verdacht schöpfte, und es später der Polizei überlieferte. Im Pakete soll sich eineTheemaschine befunden haben. Mit Rücksicht auf die traurige Katastrophe soll sich der bis jetzt bei der Staatsanwaltschaft Wien verwendete, wegen seines Fleißes und seiner besondern Brauchbarkeit beliebte Adjunkt Graf Karl Chorinsky, Bruder des Oberlieutenant, von seinem Posten haben entheben lassen, und bereits vom Bureau weggeblieben sein, was aber auch schon wieder in Abrede gestellt wurde.
Der Vater Graf Chorinsky, Statthalter von Niederösterreich, der erst kürzlich in’s Herrenhaus berufen wurde, ist sehr niedergeschlagen, fast gebrochen nach Wien zurückgekehrt. Das Verhältniß des jungen Grafen Chorinsky zu seiner Familie war kein glückliches, und der Vater, ein von Allen geehrter Staatsmann, soll schon früher bekümmert der Zukunft des jungen Mannes entgegengesehen haben. Der junge Graf verließ die österreichische Armee, trat in die päpstliche Armee ein, und war auch in Ancona, als der Commandant der päpstlichen Truppen, General Lamoriciére, daselbst kapituliren mußte. Kurze Zeit, nachdem er verheirathet war, verließ der Graf seine Frau, die Aufnahme fand im Hause ihres Schwiegervaters, in welchem sie bis zum Ende des vorigen Jahres verblieb. Unrichtig ist die Meldung einiger Blätter, daß Oberlieutenant Chorinsky auch in Mexiko gewesen sei. Dieser Criminalprozeß wird wohl Anlaß zu österreichisch-ungarischer Competenzstreitigkeit geben, da Wien nicht der Ort der That und für die Baronin Ebergenyi auch nicht das zuständige Gericht ist, da dieselbe als Ungarin unter die ungarische Justiz gehört.
4.
Es ist leicht erklärbar, daß die öffentlichen Mittheilungen über diese Vergiftung und über diese dabei thätigen Personen sich nicht selten widersprechen, etwas behaupten, und kurz darauf, besser unterrichtet, widerrufen. Die Mittheilungen werden nämlich aus den entgegengesetztesten Quellen geschöpft, und der Neuigkeit wegen ohne weitere Untersuchung veröffentlicht. Deßhalb ist es nöthig, sie vorläufig bekannt zu machen, wie sie lauten, um den Lesern das eigene vorläufige Urtheil zu erleichtern.
Diese Vergiftungsgeschichte bildet nicht nur in München, sondern auch, und zwar vorzüglich, in allen Kreisen der großen österreichischen Hauptstadt Wien das Tagesgespräch, und Jedermann weiß angeblich etwas Neues zu erzählen. Die öffentlichen Prozeßverhandlungen werden das Richtige feststellen. Die Verhaftete hat bisher nicht nur kein Geständniß abgelegt, sondern läugnet auch auf das Entschiedenste, beruft sich auf ein Alibi ( Abwesenheit vom Orte des Verbrechens während dessen Verübung) und trägt eine auffallende Ruhe zur Schau. Anders steht es jedoch mit den Erhebungen.
5.
Ueber den abenteuerlichen Sinn des Grafen Gustav von Chorinsky gibt es zur Aufklärung desselben verschiedene Mittheilungen. Der Graf schied im Laufe der letzten 10 Jahre viermal aus der k. k. österreichischen Armee, und wurde stets wieder in dieselbe aufgenommen. 1859 trat er neuerdings, nachdem er in früheren Jahren bis zum Oberlieutenant avancirt war, und ohne Beibehalt des Militärcharakters quittirte, als Kadet in die Armee ein, und avancirte in Mortara zum Offizier. Nach beendigtem Kriege schied er wieder aus der Armee; damals entstand ein intimes Verhältniß mit der Schauspielerin Rueff, seine Gattin späterhin. Wie man sagt, soll der junge Graf damals dem Mädchen ein schriftliches Heirathsversprechen gegeben, und auch auf andere Weise gegen die Rueff sich verpflichtet haben.
Inzwischen begannen die Werbungen für die päpstliche Armee, und Graf Chorinsky, der damals in Graz verweilte, ließ sich für das österreichisch-päpstliche Korps allwerben. Er wurde Hauptmann und stand in Foligno. Eines Tages, als gerade die Vorbereitungen zur Entscheidungsschlacht der Päpstlichen gegen die Italiener im Gange waren, erschien Fräulein Rueff in Foligno. Sie hatte in Deutschland vergebens auf eine Antwort ihres Bräutigams gewartet. In Foligno erinnerte sie den Grafen an sein Eheversprechen, und dieser erklärte sich bereit, sein Versprechen sofort zu erfüllen.
Ausnahmsweise wurde dem Grafen die sofortige Vollziehung der Ebe erlaubt, da sonst bei einer auf dem Kriegsfuße befindlichen Truppe Ehebewilligungen nicht leicht ertheilt werden. Die Trauung wurde in der Kirche zu Foligno in Gegenwart der Offiziere des 2. Bataillons vollzogen. Fürst Odesealchi machte den Brautführer. Während der Trauung ereignete sich ein merkwürdiger Umstand, der aber auch anderswo bisweilen eingetreten ist, und in der Stadt großes Aufsehen erregte. Das Brautpaar stand schon am Altare, der Priester hatte bereits die üblichen Gebete gesprochen, als man plötzlich bemerkte, daß die Trauringe fehlten. Die Trauung mußte unterbrochen werden; man schickte in die Wohnung des Bräutigams, wo die Ringe gefunden wurden. Jetzt erst konnte die Trauung geschlossen werden.
Allgemein hielt man diesen Umstand für verhängnißvoll, und die abergläubischen Italiener erklärten kopfschüttelnd, diese Ehe müsse zu einem großen Unglücke führen. Die spätere Zeit bewies die Richtigkeit ihrer Ahnung. Graf Chorinsky kämpfte in der Schlacht von Castelfiardo, die bekanntlich für die Päpstlichen verloren ging und kehrte dann mit seinen Kameraden nach Oesterreich zurück. 1864 trat Graf Chorinsky neuerdings als Kadet in die österreichische Armee, machte den Feldzug in Schleswig-Holstein mit, und avancirte neuerdings zum Offizier. Nach Beendigung des Feldzuges wurde er dem Generalstabe zugetheilt, in welchem er bis in die neueste Zeit diente.
6.
Die Mitteilungen über die Persönlichkeit und das Wesen der in Wien verhafteten Baronin Ebergenyi, (von Einigen auch Ebermenyi genannt), scheinen Parteifärbungen zu tragen, und sohin verschieden zu lauten. Den Einen zu Folge war sie liebenswürdig, sparsam, eine Wohlthäterin der Armen, eingezogen, erhielt eine ausgezeichnete Erziehung, und wurde im Jahre 1865 zur Ehrendame des adeligen Brünner-Damenstiftes ernannt. Ihre ganze Lebensweise in Wien war eine überspannte. Zur frühesten Morgenstunde pflegte sie auszureiten. »Ich bin wie auf dem Pferde geboren«, sagte sie oft zu ihrer Quartiergeberin, »meine einzige Leidenschaft ist das Reiten, und eher könnte ich Alles lassen, als dieses Vergnügen.« Sie besuchte nie einen feinen Gasthof, sondern ließ sich immer ein einfaches Mahl aus einem unansehnlichen Gasthofe in ihre Wohnung bringen.
Andere schildern sie als herrisch, rauh, verschwenderisch, emancipirt. Sie soll auch die nicht mehr seltene Gewohnheit gehabt haben, stark zu rauchen. Sie soll den Grafen Chorinsky nicht geliebt haben, dagegen der Graf sterblich in sie verliebt gewesen sein, und vollständig geleitet von ihren Launen. Sie sprach bisweilen in solchem Tone mit ihm, daß sie ihn unmöglich geliebt haben konnte; er ließ sich aber Alles gefallen und war zufrieden, wenn er sie nur sehen konnte.
In dem früher erwähnten, in den Händen der Polizei befindlichen Pakete, welches Fräulein Ebergenyi von München nach Wien heimbrachte, lag auch eine Theemaschine, die wahrscheinlich bei dem Abendessen bei der Gräfin Chorinsky benützt wurde, und ein Schlüssel, den man sofort nach München gesendet hat, und der genau in das Thürschloß jenes Zimmers paßte, in welchem man die Gräfin todt gefunden hat. Dieser Schlüssel ist ein Verdachtsgrund von der schrecklichsten Bedeutung!
Ueber die Familienverhältnisse der Baronin Ebergenyi erfährt man noch nachträglich:
Ihr Vater hatte sein Vermögen in einer etwas zu üppigen Lebensweise rasch verzehrt, weßhalb seine Frau sich von ihm scheiden ließ; sie nahm die Kinder zu sich, und ließ ihnen die beste Erziehung angedeihen. In den letzten Jahren befreite der Onkel der Verhafteten das Gut von den Schulden, und übertrug die Verwaltung seinem ältesten Neffen mit der Verpflichtung, daß dieser seine Geschwister anständig versorgen müsse. Als vor einigen Jahren die Mutter starb, heirathete Herr von Ebergenyi bald darauf eine junge Dame aus dem Bürgerstande, und aus diesem Grunde sagten sich fast sämmtliche Kinder vom Vater los.
Die verstorbene Gräfin Chorinsky war eine Dame mittlerer Größe, hatte braune Augen, rothe Haare und einen sehr weißen Teint. Ihr Gesicht war schmal und ein Zug der Schwermuth darin ausgeprägt. Ihre äußere Erscheinung war jedoch eine sehr sympathische und ihr Benehmen trug den Stempel der Noblesse an sich. Ihre Toilette war elegant, fein, geschmackvoll. Im vergangenen Winter lag sie drei Monate in München an einem Halsleiden im Bette und auf Anrathen ihres Arztes begab sie sich in die Kuranstalt Reichenhall, wo sich jedoch ihr Leiden nicht merklich besserte. Sie lebte zurückgezogen.
Im Umgange mit andern Personen, war sie sehr zurückhaltend; mit Männern verkehrte sie fast gar nicht, und zwar aus Rücksicht für ihren Gemahl, damit er ihr, wie sie sich ausdrückte, nichts zur Last legen könne. Deßhalb schlug sie auch immer die Einladungen zu Unterhaltungen mit Entschiedenheit aus. Ihre Familienverhältnisse berührte sie fast nie; geschah dieß aber, so bemächtigte sich ihrer eine tiefe Schwermuth. Von ihrem Schwiegervater sprach sie stets mit Achtung, von ihrem Gatten jedoch sagte sie wiederholt, daß nur er die Ursache ihrer Gemüthsstimmung sei. Sehr häufig gedachte sie ihres Kindes, und mit Thränen in den Augen pflegte sie zu sagen: »Gott hat es frühzeitig zu sich genommen; es war gut, daß es so kam.«
7.
In Bezug auf die Vergiftung der Gräfin Chorinsky verlauten noch nachträglich verschiedene Einzelheiten, welche mit der schrecklichen That in Verbindung gebracht werden.
So wird auch erzählt, daß die Correspondenz der Ebergenyi mit dem Grafen Chorinsky, während sich die Erstere in München befand, nicht direkt an den Grafen adressirt, sondern an eine Mittelsperson, und zwar an einen dem Grafen sehr ergebenen pensionirten Beamten, Namens Romberg, gerichtet war. Zwei Briefe, die am Mittwoch den 20. November anlangten, also einen Tag vor der That, wurden auf solche Weise an den Grafen befördert; als dann weiter kein Brief eintraf, fühlte sich Romberg, der jedoch nicht wußte, von wem die Briefe kamen, veranlaßt, dem Grafen davon Mittheilung zu machen.
Er verfügte sich Freitag (am 22. November) gegen Abend in die Wohnung des Fräuleins Ebergenyi (in welche sich der Graf Chorinsky einlogirt hatte). Der Graf war nicht allein; an seiner Seite trat auch Fräulein E. aus der Zimmerthüre, um zu erfahren, was Romberg begehre. Die Unterredung war kurz; der Graf schien sehr aufgeregt, benahm sich ziemlich unwirsch, und Romberg kehrte bald in seine Wohnung zurück. Doch nur eine Stunde spater erhielt er ein Billet vom Grafen, lautend: »Lieber Romberg, kommen Sie augenblicklich zu mir!«
Es war ein sehr stürmischer Abend, aber Romberg machte sich nichts daraus, und folgte dem Befehle des Grafen. Als er in das Empfangszimmer des Fräuleins E. trat, wurde er von beiden Personen, dem Grafen Ch. und seiner Geliebten, mit ausnehmender Zuvorkommenheit empfangen. Plötzlich sagte der Graf zu ihm:
»Können Sie noch heute Abends nach München fahren und sich erkundigen, ob die Baronin Ledske lebt, oder schon todt ist? Wir Beide lieben uns, und möchten uns heirathen.«
Diese unvorsichtige und verfängliche Aeußerung hätte der Graf nicht machen sollen.
Romberg erklärte sich dazu bereit, und der Graf fügte hinzu:
»Sie fahren also heute Abends von hier weg. Samstag Nachmittags 4 Uhr treffen Sie in München ein. Sie verfügen sich sofort in die Amalienstraße Nr. 12, erkunden dort, was vorgefallen, und fahren mit dem halb 9 Uhr Zug von dort nach Wien zurück.«
Durch eine Zugsverspätung geschah es, daß er am Samstag Abends erst spät in München eintraf. Sonntag früh ging er auf Erkundigung. Straße und Haus hatte er bald gefunden. Er erfuhr, daß die Gräfin seit zwei Tagen todt sei, und daß die Polizei die Leiche mit Beschlag belegt habe. Zur Polizei ging Romberg nicht, er trachtete vielmehr, sobald als möglich von München wegzukommen.
Montag Vormittags traf er in Wien ein. Sein erster Gang war in’s Kriegsministerium, wo er erfuhr, daß Graf Chorinsky abwesend sei; Dienstag früh ging R. abermals in’s Kriegsministerium, wo man ihm sagte, daß der Graf in Begleitung seines Vaters, des Statthalters, nach München gefahren sei. Ein Brief lud ihn zu Ebergenyi. Sie war elegant gekleidet, hatte eine lange goldene Kette umgehängt, und schmauchte behaglich eine Cigarette, die in einem feinen Meerschaumspitzchen stak.
»Liebster Romberg,« rief sie bei seinem Anblicke, »ich freue mich, daß Sie da sind. Ich und der Gustav, wir haben uns die schrecklichsten Gewissensbisse gemacht, daß wir Sie bei dieser Kälte und so unverwahrt nach München fahren ließen. Haben Sie sich nicht erkältet? Ist Ihnen in München nichts passirt?«
Romberg sah der Dame fest in’s Auge, und jedes seiner Worte absichtlich betonend, erwiederte er:
»Mir ist in München nichts passirt; die Baronin Ledske ist schon todt, aber die Münchener Polizei hat die Leiche mit Beschlag belegt.«
Die Stiftsdame E. hatte diesen Worten mit der größten Unbefangenheit zugehört; sie schlug die Augen nicht nieder, als ihr der ehrliche R. in dieselben sah.
Am nämlichen Abende las man in den Blättern, daß in München die Leiche der Gräfin Chorinsky in ihrer Wohnung aufgefunden worden sei, unter Umständen, welche den Verdacht eines Mordes erregten, was Romberg veranlaßte, seine Erlebnisse der Polizei zu melden.
Das Damenstift zu Brünn hielt eine Berathung über die fernere Mitgliederschaft und Zugehörigkeit der Ehrenstiftsdame von E. zu dem Stifte. Die Statuten des Ordens weisen indessen nicht nach, daß die Entlassung eines Mitgliedes im Disciplinarwege ohne richterliches Erkenntniß, welches gleichzeitig die Entziehung der Ehrenchargen ausspricht, erfolgen kann, und es ist deßhalb von dem Antrage eines Mitgliedes, die des Giftmordes beschuldigte von E. auszuschließen, und die bezügliche Beschlußfassung der allerhöchsten Sanktion zu unterbreiten, Abstand genommen worden; dagegen wurde beschlossen, »die Rechte des Stiftsmitgliedes von E. und die Anforderungen, welche sie aus dem Vereine statutenmäßig herzuleiten hat, bis zur Austragung ihres Prozeßes zu sistiren.
8.
Während die verhaftete Julie von E. in’s Gefängniß abgeführt wurde, betheuerte sie wiederholt daß sie unschuldig sei, und durch fremde Schuld dieses Schicksal trage. Bei der vorgeschriebenen Leibesuntersuchung in der Aufnahmskanzlei des Landgerichtes weinte sie bitterlich und ununterbrochen. Sie verlangte die Kost aus eigenen Mitteln bestreiten zu dürfen, und ließ sich ihre Baarschaft – etwa 320 Gulden – in das Landesgericht bringen. Sie lebt sehr mäßig, nimmt meist nur Suppe, Kaffee und Thee zu sich, zeigt jedoch große Unruhe und Aufregung, und geht fast immer in ihrer Zelle auf und ab.
Cigarren und Zeitungen, die sie verlangte, wurden ihr nicht bewilligt. Seit dem Tage ihrer Einschließung haben sich ihre Gesichtsfarbe und Züge sichtbar verändert. Oft fragt sie »wie lange die peinliche Berwahrungshaft noch dauern werde?« Es wurde ihr auch die Benützung ihres eigenen Bettzeuges bewilligt, und dieses gleich am ersten Tage zugeführt. Sie wird fast täglich und zu verschiedenen Stunden verhört.
Den Gefangenhausaufseher, welcher sie zu beaufsichtigen und dem Untersuchungsrichter vorzuführen hat, fragte sie wiederholt, ob Graf Chorinsky auch bereits und wo eingeliefert sei, worüber sie natürlich keinen Bescheid erhielt. Schreibrequisiten wurden ihr zwar bewilligt, allein ein Briefwechsel strenge untersagt. Auch erhielt sie ein ungarisches Gebetbuch. Ihre Zelle wird die ganze Nacht hindurch beleuchtet, und von den Nachtposten beobachtet. Wiederholt äußerte sie den Wunsch, ihre Verwandten zu sehen.
Vor etwa 8 Monaten war zu Laibach selbst in wohlunterrichteten Kreisen die Rede davon, daß der Graf Chorinsky sich scheiden lasse, und nach vorausgegangenem Uebertritte zum Protestantismus danach trachte, sich wieder zu vermählen. Der Graf ist beiläufig 35 bis 37 Jahre alt, groß, von sehr einnehmendem Aeußern, blond, und hat kräftig markirte Züge; er ist im Umgänge sehr heiter und gutmüthig, und war wegen seiner Unterhaltungsgabe allgemein gern gesehen. Nur mit Geld verstand er nie umzugehen und war durch seine Gutmüthigkeit beständig in größter Geldverlegenheit, obgleich er von seinem Vater beteutend unterstützt wurde.
Einer auswärtigen Zeitung ist von hier aus berichtet worden, daß man dem hier verhafteten Grafen Chorinsky Eisen angelegt habe. Diese Nachricht ist eine Erdichtung; sie gehört zu den zahlreichen Unrichtigkeiten, welche die Wienerzeitungen fast täglich über die Vergiftungsgeschichte mittheilen. So lange die Untersuchung hier und in Wien nicht beendet ist, was voraussichtlich nicht so schnell der Fall sein wird, werden selbstverständlich von den Untersuchungsrichtern Niemanden Eröffnungen gemacht, und man wird deßhalb gut thun, das, was in dieser Beziehung in Blättern gemeldet wird, mit größter Vorsicht aufzunehmen. Die Herren Berichterstatter auswärtiger Zeitungen wollen pikante Neuigkeiten mittheilen und wenn sich solche nicht ereignen, je nun, so fabriziren sie dieselben nach persönlicher Phantasie. Dieß ist eine Erbsünde der meisten Journale überall; aber ein geübter Leserblick läßt unter den vielen vorübergaukelnden, aufgetischten Artikelgerichten die ungebratenen Zeitungsenten leicht herausfinden.
Am 12. Dezember war in Wien der Gerichts-Chemiker Professor Heller vor den Untersuchungsrichter des Fräuleins von Ebergenyi geladen, und nahm die bei derselben vorgefundenen Fläschchen und die Theemaschine oder Theekanne zur chemischen Untersuchung in Empfang. Aus ganz zuverlässiger Quelle wird mitgetheilt, daß die Gräfin Mathilde Chorinsky ein verbotenes Liebesverhältniß gehabt habe, und am 13. November vorigen Jahres im Gebärhause zu München einem unehelichen Knaben das Leben gegeben hat, daß diese Thatsache sich in den Listen des Gebärhauses, die vorschriftmäßig der Polizeidirection übergeben werden müssen, verzeichnet findet, und daß auch in den Taufregistern des Pfarrers an der Aukirche unter dem 14. November 1866 die an dem Knaben Albert von Ledske vollzogene Taufe bestätigt wird.
Chorinsky & Ebergenyi oder Der Giftmord in der Neuen Amalienstraße zu München. München, 1867.
In Sachen Gustav Chorinsky’s kann die Wiener »Presse« das Protokoll mittheilen, das in Betreff des Geisteszustandes desselben von einer Gerichtkomission aufgenommen wurde, lautend:
»Erlangen, 15. Mai. 1869.
Zur Untersuchung des Geisteszustandes des Grafen Gustav Chorinsky aus Wien hat man sich in das Lokal der k. Kreis-Irrenanstalt dahier verfügt und hat daselbst, nachdem der k. Gerichtsarzt Dr. Wollner verhindert ist und dem praktischen Arzt Hrn. Dr. Hetzel dahier an dessen Stelle als Sachverständigen beigezogen hat, letzteren und den Direktor besagter Anstalt, Hrn. Dr. Hagen, angetroffen, welche als Sachverständige unter Hinweisung auf die Wichtigkeit und Bedeutung eines Eides und die strafrechtlichen Folgen des Meineides nach Vorschrift beeidigt wurden.
Es wurde hierauf Chorinsky vorgeführt und nachdem die Herren Sachverständigen denselben lange Zeit beobachtet und ihn zu verschiedenen Äußerungen veranlaßt hatten, so gaben dieselben einstimmig folgendes Gutachten ab:
Gustav Chorinsky, welcher in die Kreis-Irrenanstalt dahier am 24. Dezember v. J. verbracht worden ist, hat sich von Anfang an in hohem Grade geistesgestört erwiesen. Mehrere Monate lang war er vollständig tobsüchtig, was er durch vieles Schreien und Lärmen, Umherlaufen und Brüllen, Neigung zur Gewaltthätigkeit und besonders durch Zerstörung von Kleidern und Fournituren kundgab. Auch jetzt noch besteht eine große Zornmüthigkeit, in Folge deren er bei Wiederspruch leicht aggressiv wird. Außerdem ist Chorinsky von Anfang den manigfaltigsten Wahnforstellungen preisgegeben gewesen und ergeht sich noch jetzt in denselben; er ist bald Kaiser Nikolaus, bald König Wilhelm, bald Attila, bald Erzherzog Heinrich, hat die Prinzessin Dagmar zur Frau, ja ist selbst Marie Antoinette; oder er sagt auch, er sei mehrere Hundert oder auch tausend, tausend Jahre alt, sei der erste Mensch. Dabei verkennt er seine Umgebungen vollständig, benennt Andere mit willkürlichen Namen, gibt ihnen Stellen oder läßt sie erschießen, vernachlässigt sein Äußeres, seine Kleider und ist zuweilen unreinlich. Aus Allem Vorstehenden ergibt sich, daß Chorinsky’s Zustand in einer Verbindung von Tobsucht mit Wahnsinn bestehe, und daß derselbe daher für dispositionsunfähig erklärt werden muß. Der als Kurator für Chorinsky aufgestellte und heute beigezogene Fabrikant Winkelmann hat Erinnerungen nicht vorzubringen.«
Der Naabthal-Bote Nro. 50. Wochenblatt für Schwandorf und Umgebung. Sonntag, den 28. Juni 1869.
I. Der Mord
Im Anfang des Monats Oktober 1867 hatte sich unter dem Namen Mathilde Baronin von Ledske eine Dame bei der Cabinetsdienerwitwe Elise Hartmann in München eingemiethet. Sie lebte äußerst einfach und sparsam, fast ohne allen gesellschaftlichen Verkehr. Am 20. Nov. wurde ihre Einsamkeit durch Besuch unterbrochen. Sie erzählte der Witwe Hartmann, daß aus Wien eine ihr bis dahin unbekannte, aber von sehr lieber Seite empfohlene Dame angekommen sei, und traf Anordnungen, aus denen hervorging, daß sie die Fremde für den nächsten Abend zum Thee gebeten hatte. Die letztere kam schon am Morgen des 20. Nov. zweimal auf kürzere Zeit zu der Baronin; am 21. Nov. gingen beide Damen aus und kauften im Laden des Kaufmanns Kaiserberger einen Unterrock. Nachmittags um 4½ Uhr stellte sich der Gast aus Wien wieder ein und beide brachten mehrere Stunden in heiterer und vertraulicher Unterhaltung zu. Der nebenanwohnende Student Struve hörte, daß sie von Bekannten aus Rom, von Photographien u. dgl. m. miteinander plauderten. Schon im Laufe des Tages hatte Frau von Ledske zu Fanny Hartmann, der Tochter ihrer Hauswirthin, geäußert, sie wollte mit ihrem Gast das Actientheater besuchen; um 6 Uhr abends erbat sie sich von Fanny, die zufällig in ihr Zimmer kam, ein Opernglas und um 6½ Uhr rief die Fremde vom Gange aus nach der Frau Hartmann und frug, als die letztere infolge dessen erschien, ob die Stiege beleuchtet und ob ihre Tochter zu Hause sei? Frau Hartmann beantwortete beide Fragen und bemerkte zu ihrer Verwunderung, daß die fremde Dame sie nicht einen einzigen Blick in das Zimmer der Baronin thun ließ. Auf ihre dringende Bitte, sofort eine Droschke herbeizuholen, entfernte sich Frau Hartmann, kam aber schon nach fünf Minuten zurück, um zu melden, daß der Wagen augenblicklich Vorfahren werde. Das Zimmer der Baronin war verschlossen, es ließ sich niemand sehen und sie glaubte, daß die Damen, ohne die Droschke abzuwarten, den Weg ins Theater zu Fuß angetreten hätten. Die Baronin zeigte sich auch am 21. Nov. nicht, indeß Frau Hartmann hielt es für wahrscheinlich, daß sie bei ihrer Freundin aus Wien geblieben wäre. Als sie auch am 22. Nov. kein Lebenszeichen gab, erkundigte sich ihre Wirthin im Gasthof Zu den vier Jahreszeiten, wo die Fremde abgestiegen war. Hier erfuhr sie, daß die letztere bereits am Abend des 21. Nov. und zwar allein abgereist sei. Nun ward sie ernstlich besorgt und drang mit ihrer Tochter durch eine nicht benutzte Seitenthür in das Zimmer der Frau von Ledske. Der Anblick, der sich den beiden Frauen darbot, war grauenerregend: die Leiche der Baronin lag auf dem Fußboden zwischen dem Tisch und dem Sofa, mit dem Kopf auf dem Rande des Sofas, so, als ob sie langsam hinabgeglitten wäre. Aus dem Munde war ein Blutstrom hervorgequollen. Spuren äußerer Gewalt bemerkte man nicht; der Tod schien schon seit längerer Zeit eingetreten zu sein. Der Tisch war noch gerade so wie am Nachmittag des 21. Nov., zum Thee servirt, es standen zwei Tassen da, jede halb gefüllt, ferner Backwerk, Fleisch und Obst. Der Thee war aus der Kanne in den gläsernen Wasserkrug gegossen, die Theekanne fehlte, ebenso der Schlüssel zur Stubenthür und ein Kommodenschlüssel. Die Kerze war nicht heruntergebrannt, sondern ausgelöscht.
Diese auffallenden Umstände deuteten auf ein Verbrechen hin und es wurde deshalb am 24. Nov. von dem Gerichtsarzt Professor Dr. Martin und dem Professor Dr. Riedinger die gerichtliche Obduction der Leiche vorgenommen. Es ergab sich, daß der Tod weder durch eine innere, aus dem Organismus sich entwickelnde Krankheit, noch durch äußere Gewalt verursacht worden war. Der charakteristische Geruch des Mageninhalts, die Blutüberfüllung der Gefäße des Kopfes und der Brust, ein bedeutender Blutaustritt auf der Magenschleimhaut, die abnorme Flüssigkeit des nicht gerinnenden Blutes waren untrügliche Beweise für eine Vergiftung durch Blausäure. Die chemische Untersuchung bestätigte diese Annahme. Der Thee, die Milch, der Rum, die Früchte waren zwar frei von Gift, aber im Speisebrei des Magens wurde Blausäure nachgewiesen. In dem betreffenden Vortrage heißt es: »Der dickbreiige Mageninhalt, welcher hauptsächlich aus zerkleinertem Schinken und Kartoffelresten bestand, roch etwas faulig, aber außerdem so auffallend nach Blausäure, daß man schon dadurch auf die Vermuthung einer Blausäurevergiftung geführt wurde. Dieser mit Wasser verdünnte Magenbrei röthete Lackmuspapier ziemlich stark; als ein Theil davon destillirt wurde, ging gleich anfangs so viel Blausäure über, daß das Destillat nicht nur den charakteristischen Blausäuregeruch in hohem Grade besaß, sondern auch die bekannten chemischen Reaktionen der Blausäure in unverkennbarer Weise zeigte.
Nach beiläufiger Bestimmung war im Mageninhalt am neunten Tage nach dem Tode der Gräfin Chorinsky etwa 1–2 Gran wasserfreier Blausäure enthalten, d. h. so viel, als in 1 Quentchen der officinellen Blausäure und in ungefähr 2 Unzen Bittermandel- oder Kirschlorberwassers enthalten ist. Gräfin Chorinsky mußte aber eine größere Menge Blausäure erhalten haben, weil ein Theil des Giftes, abgesehen von der Verdunstung, in das Blut und andere Organe überging und deshalb nicht mehr im Magen gefunden werden konnte.
Bei einer wenige Tage nach der Section vorgenommenen mikroskopischen Beobachtung des Blutes waren die meisten rothen Blutkörperchen darin zerstört. Um zu sehen, ob sich in diesem Blute, welches wie ganz frisches Blut, aber durchaus nicht nach Blausäure roch, diese Säure am fünften Tage nach dem Tode chemisch nachweisen lasse, wurde ein Theil desselben gehörig mit Wasser verdünnt und der Destillation unterworfen. Die erste Portion des Destillats, welche besonders aufgefangen wurde, besaß den Geruch nach Blausäure ganz unverkennbar. Silberlösung brachte darin sogleich eine weiße Trübung hervor, die sich beim Schütteln zu einem flockigen, sich wie Cyansilber verhaltenden Niederschlag zusammenbegab. Das mit Kalilauge und hierauf mit ein paar Tropfen Eisenoxydul-Oxydlösung vermischte Destillat wurde beim Ansäuern mit Salzsäure intensiv blau und bildete nach einiger Zeit einen Niederschlag von Berlinerblau. Mit einigen Tropfen Schwefelammonium vermischt und auf ein kleines Volumen eingedampft, gab es mit Eisenchlorid eine intensiv blutrothe Färbung, welche bewies, daß sich hier Rhodanammonium gebildet hatte, das nur aus der im Destillat vorhandenen Blausäure entstanden sein konnte.
Durch diese Versuche ist also der Beweis auf das bestimmteste geliefert, daß sich noch am fünften Tage nach dem Tode Blausäure in dem Blute damit Vergifteter sicher erkennen läßt. Es ist dies selbst ein paar Wochen später noch gelungen; ja sogar in dem fast vertrockneten Blute, welches sich aus der Mundhöhle der Leiche über den obern Theil der Kleidung und auf die Stelle des Zimmerbodens ergossen hatte, auf welcher die Baronin Ledske am zweiten Tage nach ihrer Ermordung liegend gefunden wurde, konnte man auf die vorhin beschriebene Weise Spuren von Blausäure deutlich nachweisen, ebenso in den zur Untersuchung überschickten Eingeweiden, und namentlich in der Leber und Milz.«
Auf Grund des Befundes und des Gutachtens der Chemiker erklärten die Gerichtsärzte, daß die Baronin an rascher Zersetzung des Blutes infolge einer Vergiftung mit Blausäure gestorben sei, daß der Tod recht wohl zwei Tage vor der Auffindung der Leiche erfolgt sein könne, daß die Beibringung der Blausäure in Verbindung mit Kali, mithin als Cyankali, erfolgt sein möchte, daß schon das im Magen gefundene Quantum, welches indeß nur der geringere Theil des Giftes sei, zur Tödtung eines Menschen hinreiche, daß neben der Blausäure keine andere Ursache mitgewirkt habe und daß der Tod unter raschem Schwinden des Bewußtseins und ohne Schmerzensäußerungen sehr schnell erfolgt sein müsse.
Schon die ersten Erhebungen schlossen eine Vergiftung durch Zufall sowie einen Selbstmord aus. Es waren nicht die mindesten Anhaltepunkte weder dafür, daß die Baronin im Besitze eines Blausäurepräparats gewesen, noch daß sie ein solches etwa aus Irrthum hätte genießen können, vorhanden. Ihre Bekannten, insbesondere der Student Mikulitsch, welcher mit ihr in einem zärtlichen Verhältniß stand, und ihre Hausgenossen schilderten sie als eine lebensfrohe heitere Frau. Sie hatte sich noch am Abend des 21. Nov. vergnügt unterhalten und das Theater besuchen wollen, also offenbar nicht an eine Selbstentleibung gedacht. Das Auslöschen des Lichts, das Verschwinden des Zimmerschlüssels und der Theekanne wiesen ganz bestimmt auf einen Mord durch jene fremde Dame hin.
Die Baronin hatte werthvolle echte Schmucksachen und eine kleine Summe baares Geld besessen. Alles war noch vorhanden, auch die goldene Uhr, welche sie zu tragen pflegte, dagegen wurden Briefe und ein goldener Siegelring vermißt. Man schloß aus diesen Thatsachen, daß man es hier nicht mit einem Raubmorde, sondern mit einem Morde aus andern Motiven zu thun habe, und bot zunächst alles auf, um der fremden Dame auf die Spur zu kommen.
Am Mittwoch den 20. Nov., früh um 5¾ Uhr, war mit dem Zuge von Salzburg her eine junge, mit ausgesuchter Eleganz gekleidete Dame im Hotel Zu den vier Jahreszeiten vorgefahren. Sie hatte sich Maria Baronin Vay aus Wien genannt, ein Zimmer gefordert, Toilette gemacht, ein Gouté eingenommen und sich dann entfernt, um wie sie sagte die Stadt zu besichtigen.
Zugleich mit der Dame war ein Herr eingetroffen, er erhielt ein Zimmer nebenan, machte später seiner Nachbarin einen Besuch, ging abends mit ihr ins Theater und soupirte nachher mit ihr zusammen.
Beide übernachteten im Hotel, die Dame schlief sehr lange und lag noch im Bett, als das Stubenmädchen zwischen 10 und 11 Uhr in die Stube kam. Endlich stand sie auf, war aber offenbar sehr zerstreut, denn sie vergaß sich zu waschen und ließ ihre Fingerringe liegen. Sie brannte sich eine Cigarre an, die sie aus einem sogenannten Schlickpfeifchen rauchte, und zog sich an. Sie trug ein schwarzes mit weißer Seide ausgenähtes Kleid, eine Joppe von demselben Stoff, einen schwarzen Astrachanpelz und ein dunkles Hütchen, mit lilafarbenen Bändern garnirt. Ihr Schmuck bestand in Ohrgehängen und Busennadel von schwarzer Email, couvrirt mit weißen Todtenköpfen.
Sie ging aus, kam aber nachmittags 3 Uhr zurück und ließ sich ein Fläschchen Muscat Lunel und eine halbe Flasche Rothwein geben. Sie genoß von den Weinen nichts, sondern goß sie in zwei kleine Krystallflaschen, welche sie aus ihrem Koffer nahm und von dem Kellner zupfropfen ließ. Bei dem Lohndiener Deininger bestellte sie zwei Theaterbillets und sagte ihm, als er dieselben brachte, sie würde noch zwei Tage in München bleiben. Wie schon erwähnt, war die Fremde von 4½ bis 6½ Uhr bei der Baronin von Ledske und hatte die Frau Hartmann nach einer Droschke geschickt. Während ihrer kurzen Abwesenheit hörte der Student Struve eine Thür heftig zuschlagen, wahrscheinlich die vom Gange zur Treppe führende Thür. Um 7 Uhr erschien die Fremde erhitzt und in höchst aufgeregtem Zustande in ihrem Hotel, verlangte hastig ihre Rechnung und äußerte: sie habe soeben ein Telegramm von ihrem Gemahl erhalten und müsse unverzüglich nach Paris abreisen. Ein Telegramm war im Gasthofe nicht abgegeben worden, indeß es wurden die Sachen eilig gepackt, auch die beiden Fläschchen, von denen das eine mit Muscat-Lunel, wie die Dienerschaft im Gasthofe bemerkte, theilweise geleert war, und alles zur Abreise gerüstet. Die Dame war offenbar in großer Verwirrung, sie theilte brillante Trinkgelder aus, dem Kellner gab sie zweimal und wollte ihm sogar zum dritten mal Geld in die Hand drücken, endlich fuhr sie in Begleitung desselben Herrn, der am Tage zuvor ihr Cavalier gewesen war, auf den Bahnhof, reiste aber nicht nach Paris, sondern nach Wien.
Der Verdacht, daß diese Dame die Mörderin sei, war unter solchen Umständen ein sehr starker, allein sie war entflohen und der Name Marie Baronin Vay aus Wien ein falscher. Man erlangte indeß sehr bald und in höchst wundersamer Weise die nöthigen Aufschlüsse über ihre Person. Die Polizei hatte bei Durchsuchung des Nachlasses entdeckt, daß die Verstorbene nicht eine Baronin Ledske, sondern die Gräfin Mathilde Chorinsky-Ledske war. Seit dem Jahre 1862 lebte sie von ihrem Gatten, dem Oberlieutenant Gustav Grafen Chorinsky Freiherrn von Ledske, freiwillig geschieden, anfänglich in Wien im Hause ihrer Schwiegerältern, später in Augsburg und in Ulm, seit 1866 aber in München. Den Sommer des Jahres 1867 brachte sie in Kirchberg bei Reichenhall zu, am 4. Sept. miethete sie bei der Witwe Hartmann ein Logis. Sie erhielt von ihrem Schwiegervater monatlich 50–80 Fl., die Zinsen einer Caution von 12000 Fl., welche ihr Gatte hinterlegt hatte, und wurde von dem letztern bitter gehaßt. Aus mehrern Briefen, die man in ihrer Wohnung fand, ging hervor, daß der Graf in seiner Gemahlin geradezu den Fluch seines Lebens erblickte, weil sie seinen auf eine andere Verbindung gerichteten Wünschen im Wege stand und er die Zinsen jener Caution sehr ungern entbehrte.
II. Mathilde & Gustav
Gustav Chorinsky, der Sohn des Statthalters von Niederösterreich, einem alten mährischen Geschlecht entsprossen, war im Jahre 1832 geboren und schon mit 17 Jahren ins Militär eingetreten. Im Sommer 1858 stand er zu Linz in Garnison und lernte daselbst seine spätere Frau, die damalige Schauspielerin Mathilde Ruef, die Tochter eines gräflich Herding’schen Privatsecretärs, kennen. Der junge Offizier war groß, von einnehmendem Aeußern, ein guter Gesellschafter, aber leichtsinnig, immer in finanziellen Verlegenheiten, weil er mit dem Gelde nicht umzugehen verstand, und in hohem Grade leidenschaftlich. Fräulein Ruef galt, obwol bereits 25 Jahre alt, für hübsch und talentvoll, die schlanke Figur, das schöne blonde Haar, die dunkeln Augen und der blendend weiße Teint machten sie zu einer anmuthigen Erscheinung. Ihr Ruf war tadellos, ihr Benehmen trug das Gepräge der Noblesse. Graf Chorinsky näherte sich der liebenswürdigen Schauspielerin und suchte ihre Liebe zu gewinnen. Fraulein Ruef erinnerte ihn an den Unterschied des Standes, der sie trennte, und beschwor ihn, von ihr abzulassen. Aber gewohnt, in Herzensangelegenheiten nur dem Drange seines Gefühls und nicht der Stimme der Vernunft zu gehorchen, besiegte er ihren Widerstand, verlobte sich im Mai 1858 mit ihr und einige Wochen später ergab sie sich ihm vollständig. Der Graf war, wie wir sagten, stets in Geldnoth, die Braut half aus und streckte ihm verschiedene Summen als Darlehn vor. Im Februar 1859 quittirte er den Dienst, sie verließ die Bühne und beide siedelten sich in Glusersbach bei Salzburg an. Auf Veranlassung des Vaters wurden sie jedoch von der Polizei getrennt, er ging nach Wien, sie nach Baiern. Schon am 20. April 1859 finden wir den Grafen Chorinsky wieder bei einem in Italien stehenden Regiment. Er ließ die Geliebte nach Verona kommen, dort blieb sie während des Feldzugs und gebar ein todtes Mädchen. Der Graf zeichnete sich aus und avancirte zum Oberlieutenant. Nach dem Friedensschlusse von Villafranca reiste das Paar nach Deutschland, Mathilde trat in Augsburg zur katholischen Religion über, ihr Bräutigam kehrte zu seinem Regiment zurück und bemühte sich, die Heirathserlaubniß zu erhalten. Als ihm dieselbe versagt wurde, trat er in die damals in Organisation begriffene päpstliche Armee ein und wurde vom General Lamoricière am 1. März 1860 dem zweiten Jägerbataillon in Ancona als Hauptmann zugetheilt. Am 12. Juli erhielt er die heißersehnte dienstliche Einwilligung zu seiner Vermählung. Er theilte dies seiner Braut schriftlich und telegraphisch in Ausdrücken des höchsten Entzückens mit, sie kam und am 17. Juli fand in Foligno im Kirchenstaat die Trauung statt.
Die Aeltern des Grafen verziehen dem Sohne den von ihnen gemisbilligten Schritt und erkannten seine Gattin als Schwiegertochter an.
Am 4. März 1861 wurde die Gräfin vorzeitig von einem Knaben entbunden, der bald nach der Geburt wieder starb. Im April mußte der Graf das nach der Schlacht von Castelfidardo bereits zertrümmerte und nun aufgelöste päpstliche Heer verlassen und zog mit seiner Gattin nach Heidelberg. Das eheliche Glück war schon in dieser Zeit gestört, ja der Graf scheint sich sogar bis zu Mishandlungen seiner Frau vergessen zu haben, wenigstens stellte er am 1. Aug. einen sehr merkwürdigen Revers aus, in welchem er sich verpflichtete, seine Gemahlin künftig nicht zu schimpfen, nicht zu kneipen, nicht zu schlagen.
Im November 1861 gingen beide zu einer befreundeten Familie in Nancy, er verließ seine Gattin im December und begab sich nach Brünn zu seinem Vater, der damals Statthalter von Mähren war, um seine Aufnahme in die österreichische Armee zu betreiben. Allein da er ohne Vermögen und von früher her tief in Schulden die erforderliche Caution nicht aufzubringen vermochte, scheiterten vorläufig seine Bemühungen.
Mit der Gräfin blieb er in lebhaftem Briefwechsel und die Briefe aus den ersten Monaten der Trennung athmen noch Liebe, mitunter sogar Sehnsucht. Aber die Briefe wurden kälter und seltener, denn sein leicht reizbares und unbeständiges Herz war für eine junge Dame des adelichen Stifts Maria-Schul in Brünn in heftiger Neigung entbrannt. Jetzt empfand er seine Ehe als eine lästige Fessel, deren er sich um jeden Preis entledigen wollte. Er suchte seine Frau zur Scheidung zu bestimmen, anfänglich schrieb er schonend, heuchelte Schmerz über die unseligen Verhältnisse und spiegelte ihr vor, das Bündniß mit ihr hindere seinen Eintritt in das Heer. Als sie nicht sofort zustimmte, trat er mit einer wahrhaft empörenden Rücksichtslosigkeit und Roheit auf. Ohne alle Geldmittel sah sie sich genöthigt, ihre Pretiosen zu veräußern und so ihr Leben zu fristen, endlich faßte sie den Entschluß, persönlich nach Brünn zu reifen. Sie hoffte auf eine Versöhnung, allein sie wurde furchtbar enttäuscht. Kalt und grausam stieß er sie zurück, seine Liebe hatte sich in Haß verkehrt. Die Gräfin suchte Schutz und Unterkommen bei einer Schwester, die in Berlin wohnte, ließ sich indeß von ihr bereden, noch einen Versuch zu machen und kam noch einmal nach Brünn. Es erfolgte eine Scene, die, wie sie in ihrem Tagebuche schreibt, den Glauben an den Mann, welchen sie so innig und so treu, mehr als Gott geliebt hatte, völlig zerstörte. Er entblödete sich nicht, ihr für den Fall, daß sie es wagen sollte, sich den Seinigen zu nahen, mit schändlichen Lügen und Verleumdungen zu drohen; er forderte sie geradezu auf, Hand an sich zu legen und ihm dadurch die Freiheit zurückzugeben, ja er war so schamlos, der Frau, die seinen Namen trug, anzusinnen, daß sie ihre Reize verwerthen und ihr Fortkommen durch Prostitution suchen sollte! Die in ihren heiligsten Gefühlen und in ihrer Würde tief gekränkte Frau suchte Schutz bei den Aeltern ihres Mannes und fand dort liebevolle Aufnahme. Sie blieb in ihrem Hause wohnen und ward wie ihr Kind geehrt und geachtet, er aber schied aus der Familie, ging auf die Güter eines Vetters und vergaß seine Gattin und die Stiftsdame aus Brünn bald in den Armm einer andern ehebrecherischen Frau.
Im Jahre 1864 vor dem Ausbruche des schleswigholsteinischen Kriegs wurde der Graf wieder in die Armee aufgenommen und bekam, nachdem er durch die Vermittelung eines freigebigen Verwandten Caution gestellt hatte, das Patent als Offizier. Er zog 1866 wieder mit in den Krieg, wurde in der Schlacht von Königgrätz verwundet und verlangte, nach Wien zurückgekehrt, die Entfernung der ihm verhaßten Gattin aus seinem Vaterhause.
Mathilde war gefügiger geworden, sie hatte in der Zwischenzeit hinter dem Rücken ihrer Schwiegerältern mit dem schon genannten Studenten Albert Mikulitsch einen vertrauten Umgang angefangen und fühlte sich schwanger. Gern räumte sie ihrem Mann unter solchen Umständen den Platz. Es ward nun ein Arrangement getroffen, daß sie die Zinsen jenes Cautionskapitals angewiesen erhielt und Wien verließ. Sie begab sich, wie wir bereits sagten, erst nach Augsburg, dann nach Ulm, zuletzt nach München und gebar daselbst am 13. Nov. 1866 einen Knaben, den sie der Feinbüglerin Marie Ciski anvertraute. Den Verkehr mit Mikulitsch setzte sie fort und schrieb ihm noch drei Tage vor ihrem Tode einen zärtlichen Brief.
Der Graf Chorinsky genas von seiner Wunde und wurde sodann bei einer Abtheilung des Generalstabs im Kriegsministerium zu Wien verwendet.
Infolge eines Telegramms der münchener an die wiener Polizei, welches den plötzlichen Tod der Gräfin, aber nicht den Verdacht eines Mordes mittheilte, reisten der Statthalter Graf Chorinsky und sein Sohn von Wien nach München; am 25. Nov. früh trafen sie dort ein, der Statthalter machte dem Polizeidirector von Burchtorff einen Besuch und bat um Auskunft über die nähern Umstände des Ablebens seiner Schwiegertochter. Sein Sohn, der zunächst Betheiligte, war nicht mit erschienen. Der Polizeidirector begleitete den Statthalter – gegen dessen Willen – in das Hotel Zum Bayerischen Hof. Hierbei fiel ihm auf, daß der Graf nicht direct auf die Einfahrt des Gasthofs zu, sondern unter dem Vorwande, die Monumente auf dem Promenadenplatz ansehen zu wollen, die er jedoch keines Blickes würdigte, über den Platz wegging. Dort stießen sie auf einen Herrn im Civilanzug, welchen der Statthalter dem Polizeidirector zu dessen nicht geringer Ueberraschung als seinen Sohn vorstellte. Der junge Graf war sichtlich bestürzt, sein scheues, verlegenes Wesen, die ängstliche Art, wie er bei einem Gange zur österreichischen Gesandtschaft die des Weges kommenden Gensdarmen ansah und sich angelegentlich nach ihren Dienstobliegenheiten erkundigte, bestärkte den bereits rege gewordenen Verdacht des Polizeidirectors: er machte den Eindruck eines Schuldbewußten. Der Verdacht wuchs, als der Graf sich weigerte, die Wohnung seiner Frau zu betreten, ihre Leiche zu sehen und der Beerdigung beizuwohnen. Es entschlüpften ihm Aeußerungen des glühendsten Hasses gegen die Verstorbene, er sprach von seiner übeln pecuniären Lage und daß ihn der Verlust der Zinsen vom Cautionskapital sehr genirt habe. Herr von Burchtorff hatte Vater und Sohn gebeten, ihn abends um 6 Uhr nochmals zu besuchen, traf aber, durch einen dienstlichen Weg verhindert, erst halb 7 Uhr auf der Polizeidirection wieder ein. Der Graf Chorinsky jun. ging auf der Straße auf und ab und wollte anfänglich durchaus nicht in das Bureau eintreten; er wich den Blicken des Polizeidirectors augenscheinlich aus.
Inzwischen hatte man in Erfahrung gebracht, daß vor einigen Wochen von Wien aus durch die österreichische Gesandtschaft Erkundigungen nach der Wohnung der Gräfin Chorinsky eingezogen worden waren, und vor wenigen Stunden hatte der Polizeidirector ermittelt, daß jene Erkundigungen von dem Gatten der Gräfin ausgegangen und daß der Ruf des letztern kein unbefleckter war. Der Polizeidirector setzte den Untersuchungsrichter unverweilt von allen diesen verdächtigen Thatsachen in Kenntniß, es ward ein Verhaftsbefehl ausgefertigt und der Oberlieutenant Graf Chorinsky noch an jenem Abend auf dem Bureau der Polizeidirection festgenommen. Er war auf das äußerste betroffen, erging sich aber gleich darauf in Aeußerungen des wüthendsten Ingrimms gegen seine verstorbene Frau.
Bei Durchsuchung seiner Effecten fand man außer einem Rosenkranz, mehrern Gebeten und andern Dingen vier Photographien, die in verschiedenen Aufnahmen eine und dieselbe junge Dame darstellten. Ein Medaillon, welches er am Halse trug, zeigte dasselbe Bild.
Man legte die Bilder sofort denjenigen Personen vor, welche mit der angeblichen Baronin Vay in München in Beziehung gekommen waren, und alle erkannten das Porträt dieser Dame mit der größten Bestimmtheit wieder. Der Gefangene bezeichnete sie auf Befragen als die Stiftsdame Julie von Ebergenyi, wohnhaft Wien Krugerstraße 13, und räumte nur zögernd ein, mit ihr genauer bekannt zu sein.
Der Telegraph meldete, was man in München entdeckt, nach Wien, und es begann nun jener das Interesse der ganzen gebildeten Welt im höchsten Grade spannende Doppelproceß, welcher den Grafen Gustav Chorinsky in München, die Stiftsdame Julie von Ebergenyi in Wien wegen des Verbrechens des Mordes auf die Anklagebank führte.
III. Julie & Gustav
Julie Malvine Gabriele Ebergenyi von Telekes ist am 9. Febr. 1842 zu Szecheny, dem Gute ihres Vaters, Victor Ebergenyi von Telekes, im eisenburger Comitat in Ungarn geboren. Sie erhielt eine standesmäßige Erziehung, aber eine nur oberflächliche Bildung, und war nicht sonderlich begabt. Sie wuchs heran zu einer zwar nicht gerade schönen, aber sehr gefallsüchtigen Jungfrau und blieb bis zum Jahre 1867 im älterlichen Hause. Ihre Mutter war gestorben, ihr Vater hatte wieder geheirathet und zwar ein Mädchen aus dem Bürgerstande. Dies nahm Julie zum Vorwande, nach Wien zu gehen, wo sie für ihre Genußsucht und ihre Unternehmungslust mehr zu finden hoffte als auf dem einsamen väterlichen Schlosse. Im Januar 1867 machte sie in Wien bei der Baronin Skaletz, ihrer Taufpathin, einen Besuch und blieb einen Monat bei ihr; dann miethete sie sich eine eigene luxuriös eingerichtete Wohnung und schlug die Aufforderung ihres Vaters, heimzukehren, rundweg ab.
Sie besaß nur ein jährliches Einkommen von 300 Fl., es fehlten ihr also die Mittel, standesgemäß zu leben. Sinnlich, leichtfertig, ohne sittliche und religiöse Grundsätze, trat sie mit bekannten Lebemännern der Residenz in Verbindung und verkaufte ihre körperlichen Reize. So stand sie nach ihrem eigenen Geständnisse bis Mitte Juli 1867 in einem intimen Verhältnisse mit einem ältern hochgestellten Offizier, welcher die Verbindung nur deshalb löste, weil er ihre immer höher steigenden Anforderungen an seinen Beutel nicht mehr befriedigen konnte und wollte. Ein anderer »Freund« hatte sie nach ihrer Versicherung so lieb gewonnen, daß er ihr seine Kasse zur Verfügung stellte, die sie um 3000 Fl. erleichterte.
Um einen Titel für ihr selbständiges Leben zu haben, wünschte sie Ehrenstiftsdame des freiwilligen adelichen Damenstifts Maria-Schul in Brünn zu werden, ihre Bitte ward gewährt und sie bezahlte die Taxe von 50 Dukaten aus dem Seckel jenes wohlhabenden Freundes.
Im April 1867 machte sie die Bekanntschaft des Grafen Gustav Chorinsky; sie sah ihn zufällig in einem Familiencirkel. Schon am folgenden Tage machte er ihr seine Aufwartung, es dauerte nicht lange, so erklärte er ihr seine Liebe, und ohnehin freigebig mit ihrer Gunst, hatte sie ihm bald nichts mehr zu gewähren. Dieses Verhältniß war anfangs nur sehr lose geschürzt und Julie ließ sich dadurch von ihren Liebschaften mit andern Männern nicht abhalten. Es nahm indeß durch die zügellose Leidenschaft des Grafen und seine Eifersucht bald einen ernsten Charakter an. Chorinsky begnügte sich nicht damit, daß Julie sich ihm ganz hingegeben und an seiner Brust ruhte, so oft er es wünschte, er wollte sie ausschließlich besitzen und glaubte volle Befriedigung nur in dem durch die Ehe gewährleisteten immerwährenden Zusammenleben zu finden. Beide verabredeten die Heirath, es ward ein Verlobungsfest gefeiert, bei welchem Elise von Thurneisen, eine Freundin Juliens, ihr Bruder Stephan und Graf Heinrich Chorinsky, ein Bruder des Bräutigams, anwesend waren. Man befand sich in der heitersten Stimmung, die Gläser klangen auf die baldige Vereinigung des Paares. Gustav Chorinsky stellte sich Bekannten und Verwandten als Verlobter der Baronin von Ebergenyi vor und hielt im September 1867 bei ihrem Vater förmlich um sie an. Er erhielt die Antwort: der Vater ertheile seinen Segen. In Betreff der Ausstattung werde das Mögliche geschehen, damit die Eheschließung nicht aufgeschoben zu werden brauche. Die Ausstattung wurde auch wirklich in Angriff genommen. Julie kaufte ein Brautkleid und ließ zur Auszeichnung der Wäsche einen Stempel mit den Buchstaben J. C. und der Grafenkrone anfertigen. Als spätester Termin der Hochzeit wurde abwechselnd der Herbst 1867 oder das Frühjahr 1868 festgesetzt, und die Liebenden rechneten mit Zuversicht auf das Gelingen ihres Plans.
Die Angehörigen Juliens, insbesondere deren Schwester Agathe, wünschten mit Rücksicht aus die Antecedentien der Braut die Beschleunigung der Hochzeit, und Julie selbst hatte gewichtige Gründe, keine Zeit zu verlieren, denn sie vermuthete, daß sie guter Hoffnung sei. Es wurden von ihr deshalb der Dr. Schlesinger und die Hebamme Reiner in Wien consultirt, beiden präsentirte sie sich als Gräfin Chorinsky. Das einzige Hinderniß der Ehe bildete die noch lebende rechtmäßige Gemahlin des Grafen. Eine Scheidung, an die man wol dachte, war kaum zu erreichen, denn der Graf, der den Ehebruch seiner Gattin erst nach ihrem Ableben in München erfuhr, hatte keine Scheidungsgründe zur Hand und überdies half ihm dieser Ausweg wenig. Julie und Chorinsky gehörten der katholischen Kirche an und würden sich, auch wenn letzterer geschieden worden wäre, nicht haben heirathen können. Es blieb also nur Eins übrig: der Tod der Gräfin. Dieser machte ihn frei und machte auch die Caution von 12000 Fl. verfügbar, deren Interessen sie zog. Dieses Kapital bedurfte der Graf, um einen Hausstand zu gründen, weil er sowol als Julie verschuldet waren und keine andern Einnahmen hatten als die Gage des Bräutigams.
So standen die Sachen, als Julie von Ebergenyi im November 1867 nach München reiste und bald darauf die Gräfin vergiftet durch Blausäure todt in ihrem Zimmer gefunden wurde.
Wir kehren zurück zu dem Moment, wo von München die Verhaftung der Baronin telegraphisch gefordert ward.
Am Abend des 26. Nov., als bereits die Nacht hereinbrach, verfügte sich der Polizeicommissar Breitenfeld in die Wohnung der Stiftsdame Ebergenyi und kündigte ihr an, daß er den Befehl habe, sie als des Mordes verdächtig in das Gefängniß abzuführen. Sie war sichtlich bestürzt, rang nach Fassung und vermochte kaum die an sie gerichteten Fragen zu beantworten. »Mich wollen Sie wegführen? Ich bin unschuldig, wahrhaftig, ich bin unschuldig!« rief sie aus. Ein merkliches Zittern flog durch ihren Körper, während ihr Antlitz von einer tiefen Blässe bedeckt ward. Es war, als ob sie ein Fieberschauer überfallen hätte. Sie wankte und sank weinend in ein Fauteuil. Einige Secunden lang schien sie mit sich selbst zu Rathe zu gehen, dann erhob sie sich und sprach mit fester Stimme, anscheinend ruhig: sie sei bereit, nur bitte sie um Erlaubniß, sich anziehen zu dürfen. Die Bitte wurde ihr, da sie bereits im Nachtkleide war, gewährt; man brachte sie im Wagen in das Polizeigefängniß, ihre Schwester Agathe, die Zeugin des Vorfalls war, reiste sofort nach Ungarn ab.
In Gegenwart des Untersuchungsrichters Dr. Fischer und des Polizeicommissars Breitenfeld legte Julie von Ebergenyi auf dem Polizeibureau folgendes Geständniß ab:
»Es sei richtig, sie habe bei einem Photographen unbemerkt Cyankali genommen und dieses der Gräfin Mathilde Chorinsky, während sie auf beiderseitiges Wohl getrunken hätten, in den Thee gestreut.«
In Gegenwart des Polizeidirectors Hofraths von Strobach und des Protokollführers fügte sie gleich darauf noch hinzu: »Sie sei in München unter dem Namen Baronin Vay im Hotel Zu den vier Jahreszeiten abgestiegen und habe sich der Gräfin Chorinsky als eine Durchreisende unter dem Vorwande, sich von ihrer Liebenswürdigkeit persönlich überzeugen zu wollen, vorgestellt. Beide Damen hätten sich verabredet, am Abend des 21. Nov. das Theater zu besuchen, und sie habe den Nachmittag bei der Gräfin zugebracht. Als sie fortgegangen, habe die Gräfin bereits zwischen dem Tisch und Kanapee auf dem Boden gelegen. Sie wisse nicht, ob das Gift plötzlich gewirkt habe, ebenso wenig, ob die Gräfin todt gewesen.Die Hauswirthin habe sich zu Hause befunden, deren Tochter aber nicht, dieselbe habe in jener Zeit ein Kleid fortgetragen.«
Als die Angeschuldigte diese Bekenntnisse abgelegt hatte und, wie es schien, im Begriff war, die Einzelheiten und den Zusammenhang der fürchterlichen That mitzutheilen, hielt sie plötzlich inne und sprach mit kühler, beinahe apathisch erscheinender Resignation:
»Ich sage es aufrichtig, ich war es nicht – aber schreiben Sie nur, daß ich es war – ich stürze mich in mein Unglück. Es war jemand aus München, der die Idee gehabt hat, die That zu verüben – daß ich in München war, gestehe ich zu. Aber gehen wir lieber in das Landesgericht hinaus, ich gehe zu Grunde, denn ich kann diese Person nicht nennen.«
Sie bat hierauf, den letzten vollgeschriebenen Bogen aus dem Protokoll zu entfernen, versprach, nun die lautere Wahrheit zu sagen und fuhr fort:
»Ich war in München, aber daß ich sie nicht umgebracht habe, das kann ich hoch und theuer beschwören. Ich war dort bei der Gräfin Chorinsky, das ist so – sie war auch sehr freundlich- sie erzählte mir von ihrer Ehe mit ihrem Manne die nähern Details – sie hat auch einen sehr unglücklichen Brief nach Haus geschrieben. Gewiß hat sie sich selbst umgebracht, denn sie hat so geweint über die Verhältnisse mit ihrem Mann – das ist furchtbar. Sie erzählte mir auch eine Geschichte, daß sich ihr Mann versöhnen wollte – sie war aber so unglücklich, ich glaube, die Frau hat es auch auf mich abgesehen gehabt, mich ins Unglück zu stürzen.Ich sah sie beim Wandkasten stehen. Sie trug ihre Schale hin, dann wieder zurück, fiel mir weinend um den Hals, lehnte sich etwas an das Kanapee und stürzte plötzlich leblos zu Boden.«
»Auf das hin« – schloß die Inquisitin sichtlich befriedigt – »bin ich schleunigst fortgegangen und nach Hause zurückgekehrt. Anfangs dachte ich mir, sie habe furchtbar Komödie gespielt, weil sie sonst Komödie gespielt haben soll, dann aber…«
Hier schwieg sie, nach einer Pause setzte sie, um den Verdacht eines Selbstmordes, den sie bereits ausgesprochen hatte, zu bekräftigen, hinzu:
»Ich sagte ihr: ich käme von ihrem Mann, den ich recht lieb hätte und der mich öfter besuchte. Deshalb hat sie es offenbar auf mich abgesehen gehabt, denn sie erklärte, sie fluche allen, welche mit ihrem Mann Sympathie hätten.«
Im weitern Gange des Verhörs ward sie immer verschlossener, sie begegnete allen Fragen mit der stereotypen Phrase: »Es wird sich alles lösen«, und äußerte, als der Richter ihr ernst ins Gewissen redete: »Ich kann höchstens sagen: wenn alles auf die Gräfin Chorinsky anspielt, nun so soll die es sein, bei der ich auf Besuch war. Ich nehme alles auf mich, das heißt, ich nehme die Sache nur pro forma auf mich, bis sich alles lösen wird.«
Zuletzt suchte sie dem Gerichte vorzuspiegeln, daß mit ihr zugleich eine Baronin Vay in München gewesen sei und daß diese das Verbrechen verübt habe, und am Schlusse des ersten Verhörs stellte sie die Reise nach München, die sie bis dahin ohne weiteres eingeräumt hatte, schlechthin in Abrede. Man sieht, unter dem Eindrucke der Verhaftung war eine Regung des bessern Gefühls über sie gekommen, das Gewissen hatte ihr geschlagen und sie bestimmt, die Wahrheit anzugeben. Aber es war nur eine flüchtige Regung. Kaum waren die verhängnißvollen Worte über die Lippen, so standen ihr die Folgen vor der Seele: die Verurtheilung wegen Mordes, der Tod am Galgen! Ihr elastischer Geist schnellte empor, sie entschloß sich, den verzweifelten Kampf aufzunehmen, dem Gewissen wurde Schweigen geboten und sie legte sich noch in derselben Stunde ihren Operationsplan zurecht. Sie wollte nach zwei Seiten einen Stützpunkt suchen: entweder einen Selbstmord der Gräfin wahrscheinlich machen, oder den Verdacht von sich ab auf eine dritte, noch unbekannte Person wälzen.
Es ist einer der merkwürdigsten psychologischen Vorgänge, den wir hier sehen: das Bekenntniß und gleich darauf die entschlossene Lüge. Was sich bei andern Verbrechern auf mehrere Tage vertheilt, das ist hier der Proceß von wenigen Minuten. Auch sonst findet man nicht selten, daß ein Mörder, wenn der Arm der Gerechtigkeit ihn ergreift, bis ins Innerste erschüttert wird und gesteht, aber das Geständniß später widerruft. Allein der Widerruf erfolgt gewöhnlich erst, nachdem längere Zeit vergangen und der Verbrecher wieder kaltblütig geworden ist. Hier haben wir Wahrheit und Lüge dicht beieinander. Julie von Ebergenyi entwirft noch während des ersten Verhörs ihr Vertheidigungssystem, mit jeder Lüge, die sie ausspricht, wächst ihre Keckheit, die zuerst reuhige Sünderin hat sich in unglaublich kurzer Zeit in eine verstockte Lügnerin verwandelt, sie tritt energisch und verwegen in die Schranken, um Leben und Freiheit zu retten.
IV. Die Beweisführung
Der Graf Chorinsky war also in München, Julie von Ebergenyi in Wien verhaftet. Die Untersuchung wider den erstern wurde von dem bairischen Bezirksgerichte in München geführt, weil in dem Sprengel dieses Gerichts der Mord verübt und der Angeschuldigte betroffen worden war. Die Ebergenyi dagegen ward bei dem Landgerichte in Wien processirt, weil kein Staat einen seiner Unterthanen, der im Auslande wider das Strafgesetz gefrevelt hat, ausliefert.
Beide Untersuchungen greifen natürlich vielfach ineinander, beide waren Männem anvertraut, die ihr Fach gründlich verstanden. Es ist dem Scharfsinne, dem unermüdlichen Fleiße und der Geduld des bairischen und des österreichischen Untersuchungsrichters gelungen, in allen wesentlichen Stücken die Wahrheit aufzudecken. Man erhielt ein Bild, welches treu ist bis in die kleinsten Züge.
Wir zählen nun nacheinander die in der Untersuchung erhobenen Belastungsgründe auf, und man wird die Ueberzeugung gewinnen, daß in der Kette des Beweises auch nicht ein einziges Glied fehlt.
Wir sagten schon, daß der Graf Chorinsky seine Gemahlin anfänglich heiß liebte, allmählich aber kalt und gleichgültig gegen sie wurde und zuletzt sein Eheband nur noch als eine qualvolle Fessel, die ihn von Zukunft, Glück und Reichthum schied, fühlte. Seine Liebe schlug um in grimmigen Haß, er wollte von ihr geschieden sein und wenn eine Scheidung nicht durchzusetzen wäre, das Aeußerste wagen, um seine Freiheit wieder zu erringen. Die Stiftsdame Julie von Ebergenyi liebte er bis zum Wahnsinn, sie hatte ihm bereits alle Rechte des Gatten eingeräumt und die Hochzeit war festgesetzt.
Die Untersuchung erhob alle diese Punkte zur Gewißheit, insbesondere fielen ein Tagebuch der Gräfin Chorinsky, Briefe des Grafen an seine Frau und ein Brief von der Schwester Juliens, Agathe von Ebergenyi, an den Grafen Chorinsky in die Hand des Gerichts, welche volles Licht über die Sache verbreiten.
In dem Tagebuche, welches mit den Worten beginnt: »Meine Liebe ist mein Hort und in diesem Hort will ich sterben«, schreibt die Gräfin bald nach ihrer Verheirathung: »Gott segne meinen Mann und lasse mich nie vergessen, wie edel er an mir gehandelt hat! Amen.« Ferner: »Heute früh fuhr mein Mann fort; es ist nun so todt und öde; als der Zug an meinen Fenstern vorüberfuhr, stand gerade noch ein Stern am Himmel, möge er ihm Glück bedeuten.«
An einer andern Stelle: »Heute kam ein Brief von Brünn, der mich sehr gefreut hat, weil mir mein Gustav darin sagt, daß alle mich achten, sein Vater und die ganze Familie; ich bin glücklich, sehr glücklich darüber, und ich möchte den guten lieben Schwiegervater persönlich sehen und sprechen. Auch die Mutter hat mich lieb und achtet mich; ich küsse ihre Hände und danke Gott, daß er mir beistand, beide zu versöhnen.« … »An Gustav’s Geburtstag: Gott erhöre mein Gebet und gebe meinem Manne Glück, daß er bald (in die Armee) eintreten könne; ich werde zwar sehr traurig sein und weiß nicht, wie ich ohne ihn leben soll. Das Leben hat für mich wirklich viel Trübes: Gott gebe mir diesen braven Mann, denn ich liebe ihn und weiß es, er liebt auch mich und doch sind wir getrennt; möge ihn Gott segnen, ihm beistehen, damit er wieder froh sein kann, dann werde auch ich wieder zufriedener sein. Gebe der Allgütige, daß Gustav’s Liebe nie erkalte, ich würde sonst lieber den Tod wünschen; ich lebe so nur halb, und fern von ihm leben zu müssen – o ich habe mir das nie gedacht; Gott segne mein Leben, mein Glück, meinen Gustav! Bleibe mein, Gustav, behalte mir Deine Liebe, ich lebe mit Dir! Gute Nacht an Deinem Geburtstage, glückauf; o nur einen Moment bei Dir, was wäre ich so froh!«
Der Ton des Tagebuchs wird indeß bald ein anderer. Wir lesen: »Ich ahnte, was er mir schreiben wollte; es bleibt mir also nichts übrig, als in ein Kloster zu gehen, damit er wieder frei werde und eine reiche Partie machen könne; es ist zu hart, zu viel auf einmal für mich; mein Gott, sei mir barmherzig! – O, Du mein armer Gustav!« – Oder: »Heute kam ein Brief von Gusti, der mir sehr wehe that, aber ich sage ihm das nicht, denn er muß sehr unglücklich sein, weil er dies schreiben konnte. Ich will alles, alles dulden, denn ihn treibt nur die Verzweiflung zu so bittern Worten.« Später: »Ich bin empört; was ich schon früher beschlossen, ich lasse mich nicht scheiden, wegen zu empörender Behandlung«; dann: »Als ich zur Abreise bereit war, kam ein Brief meines Mannes; zitternd öffne ich ihn; o Gustav, das habe ich nicht verdient; – Du schreibst zu grausam; welcher böse Dämon hat Dich solche Worte finden lassen? Du bist es nicht mehr; es ist ein anderer, der schrieb; so mich kränken! Herr, Gott, mein Gott, ich habe genug gelebt. Adieu, mein liebes Zimmerchen; ich küsse die Stelle, wo sein liebes Haupt gelegen; o, wie war ich glücklich hier.« – Ferner wieder: »Bis 12 Uhr (Mittag) erwartete ich in furchtbarer Aufregung meinen Gustav; endlich höre ich seine Schritte; sein erstes Wort beim Eintritt war: »Was thust Du hier? Wann gehst Du wieder?« Was weiter für Reden folgten, will ich nicht sagen. Es ist genug der Täuschung; er liebt eine andere.« … In einer andern aus Brünn datirten Stelle: »… Ich habe eine Scene erlebt, von der besser wäre, ich hätte sie nie erlebt. Ich habe ihn mehr geliebt als Gott, dafür bin ich auch bestraft. Er behandelte mich so empörend, daß ich ihm die Thür wies und ihn einen Elenden nannte. Er sagte, er wolle die schändlichsten Lügen gegen mich ersinnen, wenn ich es wagte, in das Haus seiner Aeltern zu gehen. Mein Ideal ist zerstört, mein ganzer sittlicher Halt gebrochen, mein Leben entehrt!«
Aus Frankfurt am Main datirt: »Ich bebe, so oft man mich nach meinem Namen fragt und ob ich ihn noch liebhabe. Ich möchte oft laut aufschreien vor Schmerzen und ich darf den namenlosen Jammer nicht verrathen. Aber mitten drinnen flüstere ich oft den Namen Gustav, und da lachen mich dann die Mädchen aus, necken mich, ohne zu wissen, wie schmerzlich mich das berührt. Gott vergebe ihm, er weiß nicht, was er thut, er müßte sonst sich selbst verachten.Er sollte meine Stütze bei den Aeltern sein und er wurde mein ärgster Feind. Allerdings sprechen die romanhaften Verhältnisse vor der Ehe gegen mich, aber ich handelte nur so, weil ich ihn liebhatte. Es wäre daher seine Pflicht, jeden Verdacht gegen mich fern zu halten und was ich ihm zu Liebe that, nicht falsch deuten zu lassen.Es regt sich in mir der Verdacht, daß er mich bei seiner Mutter verdächtigt hat, das wäre das Aergste und Schändlichste, was er je gethan. Ich will die Mutter darüber fragen.Die Mutter war soeben da, sie sagte, daß er mich nicht verdächtigte – soll ich es glauben, oder war es nur Schonung? Gott, verlasse mich nicht.«
Als die Gräfin in München wohnte, fürchtete sie sich vor einer Gewaltthat ihres Gatten, sie erklärte, sie würde sich um keinen Preis wieder mit ihm vereinigen. Sie besorgte, daß sie eines unnatürlichen Todes sterben würde, und als ihr eine Kartenschlägerin prophezeite: »Es wird eine fremde Dame kommen, die bringt den Tod, dann kommt der Mann und der alte Herr und dann die Todtengräber« – äußerte sie: »Ach das geht meinen Mann an, der hat mir schon früher nach dem Leben getrachtet.«
Die Briefe des Grafen an seine Gattin ergänzen die Notizen des Tagebuchs. Bald nach der Hochzeit schreibt er in den schwärmerischsten, überschwenglichsten Ausdrücken. Als er seine Frau verlassen hat und sich um den Wiedereintritt in die österreichische Armee bewirbt, wird der Ton kühler und dann herzlos und roh. Da heißt es: »Ich muß wieder heirathen und zwar ein reiches Mädchen, wäre es auch eine alte Jüdin, um nur aus der Geldverlegenheit herauszukommen. Du kannst ja wieder protestantisch werden, nach Berlin gehen und einen alten reichen Mann nehmen, damit Du mich mit Geld unterstützen kannst. Ich danke Dir für Deine Liebe, besser als Du kann niemand mit mir sein, allein ich bin jetzt rasend, toll und närrisch. Geld ist die Hauptsache, Liebe ist Sinnestäuschung. Mache mich nur frei, aber verschiebe es nicht auf die lange Bank, sonst machst Du mich noch verzweifelter, noch nie war ich so in Geldverlegenheit wie jetzt.«
In einem andern Briefe: »Ich rathe Dir, meinen Vater um 300 Fl. Geld anzugehen, ferner eine Erklärung beim Notar aufsetzen zu lassen, daß Du nie einen Anspruch auf mein Vermögen machen willst, denn sonst habe ich Schwierigkeiten bei meinem Eintritt ins stehende Heer. Nach Amerika gehe ich nicht zu diesen Schweinstruppen. Wenn es in Oesterreich nichts mehr ist, gehe ich nach Rußland.«
Wieder ein anderes mal: »Eins von uns ist zu viel. Du kannst ja irgendwo in ein «Haus» gehen, besser wirst Du es jedenfalls finden als jetzt. Ich bin wüthend auf Dich, denn wozu erst meine Aeltern fragen, ob wir uns scheiden lassen sollen? Ich will es einmal; ich bereue es, daß ich so dumm war, mein Wort zu halten und Dich zu heirathen. Merktest Du denn nicht schon lange, daß meine Zärtlichkeit erheuchelt war? Jetzt kenne ich ein Wesen, das edel und rein, von angesehenem Hause ist, der ich aber meine Gefühle nicht sagen darf, weil ich gebunden bin … Du hast meine Carrière zerstört, Du wirst Dich doch nicht länger aufdringen wollen. Wenn Du nach Wien kommst, werde ich mir das Leben nehmen. Du wirst doch nicht glauben, daß Du meiner Familie angenehm bist? Sollten die Aeltern so dumm sein, Dich aufzunehmen, ich bin dagegen, weil Du mich genirst. … Du bist mein Fluch, oft zuckt mir die Hand nach der Pistole, wenn ich denke, daß ich für ewig verheirathet bin. Schreibe mir nur nichts mehr als höchstens von einer gültigen Ehescheidung. Du kannst ja unter Abänderung des Namens zum Theater gehen.«
Endlich: »Diese Zeilen sind die letzten, die ich an Dich richte. Du bist nicht mehr werth, daß man «Du» zu Dir sagt. Ich werde Ihnen die Hälfte meines Einkommens geben, zu mehr bin ich nicht gesetzlich verpflichtet. Auch sende ich Ihnen Ihre Sachen zurück, die mich immer unangenehm berühren, so oft ich sie sehe.«
Wir werden später erfahren, daß der Graf in Briefen an dritte Personen seine Gemahlin mit den gemeinsten Schimpfworten belegte und den tödlichsten Haß gegen sie aussprach. Vorerst lassen wir noch zwei Briefe des Grafen an die Stiftsdame Ebergenyi, welche von seiner Leidenschaft für sie Zeugniß ablegen, einen Brief von Julie und einen Brief von Agathe von Ebergenyi an den Grafen folgen.
»Gustav an Julie.
Wien, am 2. August 1867.
Mein mehr als abgöttisch angebetetes, schönstes, einziges Weiberl! meine kleine allerliebste erhabenste Jützi! Du mein Abgott! meine Gottheit! mein Alles in Allem! Ich muß Dich bald heirathen. Du mußt mir Alles ermöglichen, wir müssen bald vor der Welt verehelicht sein.Mein Glück kann ich nur in der Vereinigung, in der Ehe mit Dir finden, ach Deine Versicherungen machen mich so namenlos selig.Ich schwöre es Dir bei meiner Ehre, bei Gott und der heiligen Maria als Edelmann und Offizier, ich muß und werde Dich heirathen, um auch der Welt zu zeigen, wie abgöttisch ich Dich liebe. Gott hat Dich mir als Schutzengel gesendet. Mehr als selig macht mich Dein Brief, mit Thränen danke ich Dir kniefällig dafür. Du bist so namenlos schön und reizend, ich schwöre Dir bei Gott, daß ich mit der rasendsten Liebe für ewig bin nur Dein Dich mehr als abgöttisch anbetendes Mannerl.
Dein ewig treuester Gustav.«
»Gustav an Julie.
Wien, am 9. August 1867.
Meine namenlos geliebte Jützi! Du mein Abgott! mein Alles, mein schönstes einziges liebstes Weiberl! Ich muß heute beim Obersten bleiben, ich bin so verzweifelt, daß ich weinen und schluchzen möchte, – aber warum kann ich jetzt nicht zu Dir, mein schönstes Weibi? Ich muß Dich im Frühjahr heirathen; ich kann es ohne Dich nicht länger aushalten, wir werden uns auch gewiß im Frühjahr heirathen, sonst sterbe ich. Gott muß uns helfen! Unter Thränen schwöre ich Dir ewige Treue
Dein Dich anbetendes Mannerl Gustav.«
»Julie an Gustav. (Ohne Datum.)
Mein unvergleichlich und über alles geliebter Gustav ! Die gestrigen Zeilen kann ich nur auf diese Weise fortsetzen mit den Worten der unbeschreiblich wahnsinnigen Liebe, die bei mir so überhandnimmt, daß ich mich kaum auskenne, noch ohne Dich mehr leben könnte.Jetzt wird endlich bald die Zeit heranrücken, wo entschieden wird, ob ich mich mit ganzer Seele dem Vergnügen hingeben kann u. s. w.
Deine treu Dich liebende Julie.«
»Agathe Ebergenyi an Gustav Chorinsky. (Ohne Datum.)
Mein lieber Gustav! Nachdem Julie den Wunsch äußerte, die nächstfolgenden Briefe an Sie zu schreiben, so bitte ich Sie, nicht ungehalten zu sein, daß ich sogar die Pommade an Sie adressire.Wir wollen ihr das alles so schicken, denn wir wollen alles, was sie bekommt, daß das elegant sei, dann habe ich auch noch eine Frage an Julie zu stellen – lachen Sie mich nicht aus – also ob Julie zu ihrer Staffirung auch Hosen haben will? Das ist eine wichtige Frage, bitte die Antwort ja nicht zu vergessen.Sobald Eure Heirath declarirt werden kann, so bitte ich Sie, lieber Gustav, daß Sie mir das gewiß im selben Momente schreiben, denn wie es declarirt ist, will ich wenigstens versuchen, auch etwas zu Ihrem Avancement beizutragen – nun aber lachen Sie gewiß über mich, nicht wahr? Aber was wollen Sie, ich bilde mir halt ein bischen etwas ein thun zu können und das wäre so eine immense große Freude halt für mich. Und dann, wenn es declarirt ist, kommen wir auch sogleich nach Wien u. s. w.«
Wenn man diese Briefe liest und sich die Situation vergegenwärtigt, wird man begreiflich finden, daß die beiden Verlobten den Entschluß faßten, die Gräfin auf gewaltsame Weise aus dem Wege zu schaffen. Ueber die Art der Ausführung schwankten sie längere Zeit. Schon im Juli 1867 frug der Graf einen gewissen Theodor Rampacher, der eine Art Factotum im gräflichen Hause war und für geringen Lohn die verschiedenartigsten Dienste leistete, ob er nicht vom Regiment Deutschmeister her, bei welchem er früher gestanden, einen alten Lumpen kenne, dem man eine delicate Angelegenheit anvertrauen dürfe und der sich dazu brauchen lasse. Dabei machte der Graf eine Handbewegnng, als wenn er jemand Niederschlagen oder würgen wollte. Rampacher nannte den Hauptmann Dierkes und übernahm es, denselben zu einer bestimmten Stunde an das Eugen-Monument zu einer Zusammenkunft zu bestellen. Julie Ebergenyi war bei diesem Gespräche zwischen Chorinsky und Rampacher zugegen, es wurde indeß dabei nicht erwähnt, was der Lump von Deutschmeister thun sollte. Einige Tage später traf der Graf den Hauptmann Dierkes am Eugen-Denkmal. Er frug: »Sind Sie bereit, mir eine Gefälligkeit zu erweisen?« Dirkes erwiderte: »Mit Vergnügen!« Hierauf verlangte der Graf seine Karte und sagte: »Ich werde Ihnen schreiben.« Dierkes hörte jedoch nichts wieder und erfuhr nicht, welche Gefälligkeit gemeint war. Die räthselhafte Anwerbung dieses Hauptmanns Dierkes stand jedenfalls mit dem Mordplan in Verbindung, denn in einem Briefe des Grafen an seine Geliebte heißt es:
»Mein einzigstes, herzigstes, schönstes Weiberl! Ich möchte nur schon mit Dir verheirathet sein. Du wirst sehen, wie ich Dich auf den Händen tragen, vergöttern und anbeten werde.Rampacher und Dierkes traf ich beim Eugen-Monument. Du hast halt in allem recht. Ich sagte dem Dierkes das, was Du mir heute sagtest, und er gab mir seine Adresse an und das Versprechen, stets gleich bereit zu sein.
Dein ewig treuestes Mannerl.
Dein Gustav.«
Bald darauf wurde eine höchst zweideutige Person, ein Baron Louis Lo Presti von Presburg, ein Bekannter der Ebergenyi’schen Familie, flehentlich um Beistand angegangen. Aus seiner Aussage geht hervor, daß die Anwendung der brutalsten Gewalt gegen die Gräfin – angeblich nur, um die Einwilligung zu einer Scheidung zu erpressen – in Vorschlag gebracht wurde. Julie namentlich ging mit Eifer darauf ein, als man proponirte, der Graf solle mit seiner Frau an einen abgelegenen Ort bei Presburg ziehen, seine Herrenrechte geltend machen und sie mishandeln, bis sie selbst die Lösung der Ehe fordere.
Lo Presti ward von ihr wiederholt gebeten, einen Todtenschein der Gräfin beizubringen – wie dies geschehen sollte, erfährt man nicht – und ferner zu ihrem Besten eine Collecte unter der Aristokratie von Ungarn zu veranstalten.
Der Baron scheint seine Mitwirkung abgelehnt zu haben, die Verwendung des Hauptmanns Dierkes gab man auf, wahrscheinlich, weil es bedenklich gefunden wurde, in ein so gefährliches Unternehmen Dritte einzuweihen. Ende August 1867 bestellte Fräulein von Ebergenyi unter der Adresse ihrer Modistin, Maria Ernst, Rattengift. Es ward verabreicht, aber von der Ernst, die nicht wußte, wie sie zu dieser Sendung kam, zurückgeschickt. Die Angeschuldigte gab an, sie habe das Gift, um ihr Holz vor den Ratten zu schützen, in ihren Keller setzen wollen, aber Ratten gab es in jenem Keller nicht und das Holz kam erst im November an.
Kaum war der Versuch, Rattengift zu bekommen, durch ein Versehen der Modistin Ernst misglückt, so wandte sich Julie Ebergenyi brieflich an den Photographen Camillo Angerer, einen ihrer »Freunde«, und bat ihn um Zusendung aller zum Photographiren dienlichen Präparate. Sie bemerkte dabei, daß ihr Bruder diese Chemikalien wünsche, um sich in dieser Kunst zu üben. Angerer übersandte ihr infolge dessen Silber, Chlorgold und ungefähr vier Loth Cyankali, ein Gift, welches gerade damals in Wien zu verschiedenen Aufsehen erregenden Morden und Selbstmorden verwendet worden war.
Der Bruder der Ebergenyi hat sich indeß niemals mit Photographiren beschäftigt und die Präparate dazu nicht erhalten. Als man der Angeschuldigten dies vorhielt, erklärte sie, dem Photographen Knebel in Steinamanger mit jenen Chemikalien ein Geschenk gemacht zu haben. Allein bei der Post war von deren Aufgabe nichts bekannt und Knebel leugnete bestimmt, sie empfangen zu haben.
Die Inquisitin befand sich demnach im Besitze des zum Morde tauglichen Mittels, denn ihre weitern Ausflüchte, sie habe das Cyankali einem Bekannten übergeben und sie habe es in die Donau geworfen, verdienen keinen Glauben.
Es scheint auch, daß das Gift nicht erst am 21. Nov., sondern schon im September benutzt worden ist. Am 11. Sept. nämlich händigte der Graf Chorinsky dem bereits erwähnten Rampacher in der Wohnung seiner Geliebten eine Schachtel mit candirten Früchten ein und beauftragte ihn, nach Brünn zu reisen und die Schachtel dort unter der Adresse der damals in Kirchberg bei Reichenhall weilenden Gräfin Chorinsky zur Post zu geben. Es war ein fingirter Ausgeber »Wammer« bezeichnet, ein Zettel lag dabei: »Jetzt rathen Sie, gnädige Frau, von wem?« Auf einem zweiten Zettel stand: »Ein aller Bekannter.« Versiegelt war die Schachtel mit einem Petschaft, welches die Anfangsbuchstaben von Dierkes‘ Namen trug. Julie hatte dasselbe eigens in Steinamanger anfertigen lassen.
Die Sendung kam am 13. Sept. 1867 bei der Gräfin an, aber sie genoß nichts von den Früchten, sondern vertheilte dieselben. Die Personen, welche sie verzehrten, verspürten kein Unwohlsein und auch die chemische Untersuchung etlicher noch vorhandener Früchte konnte die Beimengung von Gift nicht feststellen.
Dennoch muß man annehmen, daß ein Vergiftungsversuch gemacht worden ist. Dafür spricht der Umstand, daß dem Grafen Chorinsky und seiner Geliebten gegenüber der gehaßten Gräfin die Ausführung eines harmlosen Scherzes nicht zugetraut werden kann, dafür spricht der für die Ueberbringung der Schachtel nach Brünn gemachte Kostenaufwand von 30 Fl., die Rampacher erhielt, dafür sprechen die Umwege und die Vorsicht in Betreff des Aufgabeorts, des Siegels, der Schrift, dafür die dem Rampacher dringend auferlegte Pflicht der Verschwiegenheit, ferner die Aengstlichkeit, welche Julie über das Schicksal der Schachtel an den Tag legte, endlich der Umstand, daß Graf Chorinsky hartnäckig jede Kenntniß von dieser Sendung leugnete. Julie von Ebergenyi räumte übrigens halb und halb den Mordversuch ein, indem sie in der Untersuchung erklärte: »Eine gewisse Horvath, von der sie die Schachtel erhalten haben wollte, habe im Nebenzimmer daran herumhantiert und müsse etwas hineingethan haben, denn sie habe nach ihrem Zugeständnisse es schon damals auf die Gräfin abgesehen gehabt.«
Am 14. Sept. nahm Graf Chorinsky ein versiegeltes Packet, aus dem sich ein Klirren wie von Gläsern entnehmen ließ, mit nach Szecsen und gab es seiner Schwägerin Agathe, von der es später zurückverlangt wurde. Wahrscheinlich befand sich darin das vorsichtigerweise beiseitegeschaffte Gift, welches er sich wiedergeben ließ, als man es von neuem bedurfte.
Im Zusammenhange mit dieser Sendung und die darangeknöpften Erwartungen enthüllend, steht das von dem Grafen gerade damals verbreitete Gerücht, seine Frau sei in Reichenhall an einem Halsleiden plötzlich gestorben.
Daß die Früchte unschädlich waren, erklärt ein Chemiker auf eine sehr einleuchtende Art. Er sagt: »Nach seiner durch viele Versuche erprobten Erfahrung gehe bei einer Vermischung von Cyankali mit Zucker das Kali in sehr kurzer Zeit eine Verbindung mit dem Zucker ein, die Blausäure werde frei, verflüchtige sich und es könnten daher solchergestalt vergiftete Zuckerstoffe schon nach wenigen Tagen genossen werden.«
Im October und November 1867 sehen wir das Liebespaar Vorbereitungen treffen, welche auf einen direkten Angriff gegen das Leben der Gräfin deuten. Der Graf wandte sich an Fräulein Agnes Mariot, die von 1850–59 Erzieherin im Hause seiner Aeltern und mit seiner Gemahlin befreundet war, bat sie für eine geschiedene Frau Namens Marie Berger um ein Empfehlungsschreiben an die Gräfin und erhielt ein solches. Gleichzeitig zog er genaue Erkundigung über den Aufenthalt und die Wohnung seiner Gattin ein, vermied es aber, sich diese Aufschlüsse von seinem Vater, der, wie er wußte, mit der Schwiegertochter correspondirte, geben zu lassen, sondern wendete sich zuerst vergeblich an den Polizeicommissar Breitenfeld in Wien, dann mit Erfolg an den Legationsrath Zwierzina bei der österreichischen Gesandtschaft in München. Julie von Ebergenyi wurde von ihm mit Geld Süddeutscher Währung und zwei auf die Namen Marie Vay und Victoria Horvath lautenden Paßkarten versehen, welche er am 10. Nov. seinem Vater, dem Vorstande der Statthalterei, unter dem Vorwand einer Gefälligkeit für den Grafen Karl Esterhazy, abgeschwindelt hatte. Julie hatte sich bereits vorher Visitenkarten auf den Namen Marie Baronin Vay stechen lassen, um als solche auftreten zu können. Ihr Geliebter theilte ihr die Adressen einiger Hotels in München mit, gab ihr den Brief der Mariot, durch welchen sie sich bei seiner Gemahlin als Marie Berger vorstellen sollte, besorgte einen Wagen und fuhr mit ihr auf den Westbahnhof.
Julie von Ebergenyi ist am 19. Nov. nach München gereist, sie hat die Gräfin besucht und ist unmittelbar vor ihrem Tode mehrere Stunden lang allein mit ihr zusammengewesen.
Wir erwähnten bereits, daß sie die Reise nach München anfänglich zugab, später aber leugnete. Sie versuchte sogar einen Alibibeweis zu führen. Schon vor der Verhaftung schrieben sie und der Graf je zweimal nach Szecsen und baten die Angehörigen Juliens, im Falle einer gerichtlichen oder polizeilichen Anfrage zu beschwören, daß Julie vom 19.–22. Nov. in Szecsen gewesen sei. Auch nach der Verhaftung wurden diese Bemühungen von beiden fortgesetzt.
Ein Brief, den Julie heimlich im Gefängniß an ihren Bruder Stephan schrieb, lautet: »Lieber Stefi! Vertrauensvoll bitte ich Dich, indem Gustav sowol als ich vollkommen unschuldig sind, wenn Du es noch nicht gethan, gleich heute oder morgen bei meinem Rath (dem Untersuchungsrichter) zu beschwören, daß ich vom 19.–22. in der Früh bei Euch war. Was die Zeitungen anfangs gebracht haben, ist alles unwahr, und ungültig. Wenn Du meine Bitte befolgst, so sind Gustav und ich dieser Tage rehabilitirt, bestell. Morgen habe ich noch großes Verhör. Wenn Du entweder schon geschworen hast, oder gewiß heute oder morgen beschwörst, so werde ich und Gustav vielleicht schon morgen freigelassen. Zerreiße diese Zeilen. Obzwar wir ganz unschuldig sind, so will ich Dich doch bitten um Verzeihung, daß Ihr so vielem Kummer ausgesetzt seid.
Meine Heirath mit Gustav wird jetzt sehr bald zu Stande kommen. Mit der Bitte, nicht mehr zu zürnen und gewiß meine Bitte zu befolgen, küßt Dich Deine mit größtem Vertrauen ergebene Julie.
Lege jedenfalls den Eid ab und desto früher, desto besser, im Falle Du es noch nicht gethan.«
Juliens Verwandte weigerten sich, die Angeschuldigte herauszuschwören, und Agathe schrieb ihrer Schwester: »Ich zittere, das Bisherige hilft nichts, sinne etwas anderes aus, das ist unmöglich. Schreibe mir um Gottes willen schnell wieder. Du denkst nicht, wie die Menschen sind. Ich beschwöre Dich, auf die Hiesigen berufe Dich nie, die werden nichts für Dich thun.«
Die Identität der fremden Dame, welche am 20. Nov. in München anlangte und sich als Baronin Marie Vay in das Fremdenbuch einzeichnete, mit der Stiftsdame Julie von Ebergenyi ist über allen Zweifel erhoben worden.
Ihr Hausmeister in Wien und ihr Dienstmädchen haben sie am 19. Nov. abreisen sehen, sie trug damals ein schwarzes seidenes Kleid, eine dergleichen Jacke, einen Hut mit Lilabändern, einen Astrachanpelz, eine schwarz-emaillirte Schmuckgarnitur mit weißen Todtenköpfen und ein Cigarrenpfeifchen mit einer auf Emaille gebrannten Krone. Als Reisegepäck führte sie einen kleinen grauen Koffer bei sich. Alle diese Gegenstände sind im Besitz der Stiftsdame Ebergenyi vorgefunden und von den Zeugen, mit denen die Baronin Vay in München zusammenkam, anerkannt worden.
Der Kutscher, welcher sie in Wien auf den Westbahnhof fuhr, wurde ermittelt, ebenso zwei Träger, die dort ihr Gepäck besorgten. Der eine löste für sie eine Eintrittskarte in den Wartesalon erster Klasse und wollte sie bei dem Abgange des Zugs in ein Damencoupe placiren, sie stieg aber mit den Worten: »Ich rauche ja selbst«, in ein Coupé für Herren.
Die Hauswirthin der Gräfin Chorinsky und deren Tochter, die Dienstleute in dem Hotel Zu den vier Jahreszeiten, der Lohndiener Deininger, der ihr die Theaterbillets brachte, und ein Ladenmädchen in der Handlung des Kaufmanns Kaiserberger recognoscirten die Angeschuldigte als die unter dem Namen Baronin Vay reisende Dame. Bei Kaiserberger, wo sie in Gesellschaft der Gräfin Chorinsky einen grauen Unterrock kaufte, sagte sie noch beim Herausgehen zur Gräfin: »In anderthalb Stunden komme ich zu Ihnen zum Thee.«
Heinrich Umlauft, ein Handlungsdiener aus Tirol, stieg in Salzburg in das Coupé, wo Julie von Ebergenyi saß, er war in München ihr galanter Cavalier, begleitete sie am 20. Nov. ins Theater, soupirte nachher mit ihr und fuhr mit ihr am 21. Nov. auf den Bahnhof. Auch Umlauft erkannte sie wieder, und endlich ward sie in Salzburg auf der Rückreise nach Wien von mehrern Personen gesehen.
Anfänglich behauptete die Inquisitin trotz alledem, sie sei nicht in München gewesen. Die Baronin Vay habe ihre Toilette täuschend nachgeahmt, von ihr den Schmuck und das Cigarrenpfeifchen geborgt, für sie den Unterrock besorgt und ihr denselben nebst zwei Fläschchen mit Muscat Lunel und Rothwein zugesendet.
Ihre Taktik ging darauf hinaus, das Gericht glauben zu machen, daß die von ihr fingirte Baronin Vay den Mord vollbracht habe. Sie berief sich darauf, die Baronin habe ihr in einem Briefe mitgetheilt, daß die Gräfin plötzlich an einem Schranke stehend mit einem Fluche gegen die Familie ihres Mannes auf den Lippen todt niedergefallen sei. Den Brief wollte sie kurz vor ihrer Verhaftung im Beisein ihrer Schwester Agathe verbrannt haben.
Im Gefängnisse verfaßte sie unter dem Namen der Baronin Vay ein Schreiben, welches ein Geständniß der letztern enthielt und sogar die Sendung der Schachtel mit candirten Früchten in einer Nachschrift bespricht. Es sollte durch die Nichte ihrer Zellengenossin, Pauline Wiedermann, aus dem Arrest geschmuggelt, von dieser copirt und von Linz oder Presburg mit der Post an das Untersuchungsgericht geschickt werden.
Gleichzeitig fertigte sie eine Instruction für den Grafen Chorinsky, wie er seine Aussagen einrichten sollte, damit sie beide freikämen.
Beide Schriftstücke wurden saisirt und verwandelten sich in gefährliche Waffen wider Julie von Ebergenyi.
Der Brief der angeblichen Baronin Vay lautete:
»Liebe Julie! Mein so langes Stillschweigen wirst Du als Undankbarkeit deuten, was aber nicht der Fall, denn Du bist die einzige Seele, gegenüber der ich alles selbst schriftlich berühre, was an mein Herz liegt, weil ich Deiner Discretion so überzeugt bin, als wäre es dem Gott geweiht. Dir von diesen Worten den vollen Beweis zu geben, will ich Dir sagen, daß ich die letzte Zeit mit so viel Kummer und Sorgen zu kämpfen gehabt, der größten Enttäuschung unterworfen gewesen, daß ich selbst bei meiner Dir bekannten Heiterkeit, beinahe Leichtsinn, es kaum ertragen kann und vom Fluch Gottes mich begleitet glaube, indem mir jetzt alles misglückt, was ich unternahm.
Oberflächlich glaube ich Dir erzählt zu haben, daß ich ein intimes Verhältniß habe, wodurch ich meine Zukunft verbessern zu hoffen glaubte. Jetzt, wo der Moment hier wäre zu der günstigsten Folge, habe ich so bittere Erfahrungen gemacht, daß ich diesen Menschen, ohne seinen Namen zu verrathen, den elendesten Schuft nennen kann.
Verzeih, wenn ich mich etwas ereifere, er verdient die schändlichsten Namen. Ich habe ihm zu Liebe meine ganze Familie geschändet, reiste, was ich zwar genöthigt war, immer zu thun, sowie ich es noch thue – unter fremdem Namen, selbst vor Dir, meine liebste Bekannte, stellte ich mich unter einem andern Namen vor, was ich Dir auch bei meiner mittheilsamen Stimmung aufkläre, weil ich Dich nicht betrügen will, – bitte Dich aber doch um Verzeihung, und schenke mir das Glück, daß Du mir mit diesem falschen Namen Marie Vay nicht weniger zürnen wirst und vielleicht auffassen, daß die Verhältnisse mich dazu bewogen.
Außer diesen Sachen hat mich dieser Lump zu so vielen schlechten Thaten gebracht, daß ich jetzt gar nicht weiß, wie und wo es zu verantworten; denn daß ich bisjetzt so glücklich durchgekommen, daß auf mich kein Verdacht gefallen, nur durch seine verdorbene Leitung, wo er mich mit allen Schleichwegen bekannt gemacht und mit verschiedenen Anerkennungsmitteln versehen.Leider, daß ich das alles zu spät einsehe, und würde ich mich nicht abhalten, als Verrätherin dazustehen, – so könnte er auf das Schlimmste gefaßt sein, was er wirklich verdienen möchte.
Ich bin zwar auch nicht so ganz schuldlos, aber gewiß nicht mit so schlechten Absichten gethan. Habe, liebe Julie Geduld mit meiner langen Beschreibung – mir erleichtert auf das meiste, eine so genaue freundschaftliche Mittheilung machen zu können, mein so sehr tiefbetrübtes Herz – daher will ich Dir auch eine That schildern, was Du Dir vielleicht nie gedacht, noch vorstellen hättest können. Wenn er auch Baron ist, so bleibt er vor mir doch nur der elende Schuft, der mich selbst zu diesem Verbrechen gebracht, welches Schauder erregend ist.
Aus diesem Grunde konnte ich Dir eine so ausführliche Beschreibung geben über den Tod der Mathilde Chorinsky, weil ich diejenige war, die es zwar mit den bittersten Thränen – aber vor Dir gestehe, es gethan zu haben, weil er mich mit dem Versprechen, mich zu heirathen, dazu brachte, und jetzt hörte ich, daß er eine so häßliche Maitresse haben soll.
Die gute Mathilde hat zwar mehrere Curmacher gehabt – hat aber diesen am meisten gefesselt, wenigstens hat er es behauptet – und, da er sich doch losmachen wollte, hat dieser infame Lump mich zu diesem furchtbaren Verbrechen auserkoren, welchen Dank ich dafür habe, daß ich lebelang das unglücklichste Wesen bleib.
Ich machte mich auch gefaßt, wenn in paar Tagen noch keine Seelenruhe bei mir eintrifft, mir das Leben zu nehmen und auf eine Weise, daß ja niemand meinen Körper findet, daß ich nach meinem Tod wenigstens verhüten kann, daß meiner armen Familie diese unbeschreibliche Schande nicht zutheil wird. Ich glaube, die Fluchworte der Mathilde, ungeachtet daß ich kein Glied der Chorinsky’schen Familie kenne, sind mehr auf mich übergegangen, was ich zwar eines Theiles verdiene, jedoch nicht mit so schlechter Absicht geschehen, als von seiner Seite.
Hier halte ich mich nur ein, zwei Stunden auf, bin ganz incognito; wann ich nach Wien kommen, oder überhaupt, ob ich je mehr kommen kann, ist in große Frage zu stellen; daher, liebe Julie, bitte ich Dich, die Gegenstände, die ich Dir Freitag, 22. geschickt, entweder sogleich zu vertilgen, oder Dir behalten, wenn Du es benöthigen könntest – nur diese kleine Flasche mit die weißen Zuckerln werfe sogleich weg, daß niemand es in die Hände bekommen kann, noch gesehen wird, alles übrige stelle ich Dir zur Verfügung.
Da ich glaube und hoffe, daß Dich interessiren wird, daß ich gestern das letzte Cigarette geraucht, welches Du so gut warst mir zu geben – aber auch das Cigarrenspitz, welches ich auch nach den Deinen auf Porcellaine gemalt von dem elenden Kerl mit seiner Baronkrone bekommen, zerbrochen.
Wie Du siehst, liebe Julie, wie in allen diesen Kleinigkeiten, so in allen andern habe ich Unglück – ich sehe schon meinen baldigen Untergang. Wenn Gott es will, werde ich mich ergeben trachten.Seither, als Dir die Gegenstände geschickt, war ich für 2 Tage in Wien, wollte Dich auch aufsuchen, da aber am Fenster nicht die Erkennungszeichen war, so hab‘ ich es unterlassen, eben aus diesem Grund, weil ich nicht bestimmt weiß, ob Du in Wien bist oder Heimath, so adressire ich diesen Brief zu Deiner Freundin und hoffe, daß sie es Dir auf das sicherste einhändigen wird, wo Du immer sein solltest.
Ich war auch ein paar Tag in Paris, wo ich einen Curmacher von Dir kennen lernte, er läßt Dir die Hände vielmals küssen, er wird bald in Deine Heimath kommen, wo er Euch aufsuchen wird. Indem ich Dir einen meiner Gewohnheit gemäß Dir gegenüber einen ausführlichen Brief geschrieben, so nehme ich mit schwerem Herzen Abschied von Dir, wer weiß, ob ich nicht genöthigt sein werde, bald meinem Leben ein Ende zu machen. Meine Stunde zur Abreise naht, ich bin hier wieder unter einem fremden Namen. Es küßt Dich viel tausendmal im Geiste, was ich viel lieber thäte in Wirklichkeit, weil ich überhaupt viel, ja unendlich viel mit Dir besprechen möchte, Deine Rathschläge zu erbitten, weil ich durch Dich veredelt werden könnte. Indem ich mein Herz erleichtert, so weit es bei mir möglich, nehme ich wiederholt Abschied mit dem dankbarsten Kuß Deine ergebene
Marie Vay.
Ich kann Dir gar nicht sagen, wie mich neugierig macht und es wissen möchte, was die Mathilde Chorinsky mit dieser Schachtel gemacht, welches ich durch die Gefälligkeit ihr nach Reichenhall zukommen hab lassen – daß Du mir diese Gefälligkeit erwiesen – danke ich Dir sehr dafür, überdies war dies auch durch die Bitten, diesen infamen Schuften zu Folge, daß ich Deine Güte in Anspruch genommen. Adieu wiederholt, zerreiße diesen Brief, daß niemand in die Hände bekommt.«
Die Instruction der Ebergenyi aus dem Arrest an den Grafen Chorinsky geht dahin: »Wegen der Schachtel von Brünn, Rampacher, sage, daß Du nicht weißt, was darin war. Du es nicht schicken wolltest, wie Du die Adresse gelesen, ich aber Dich durch alle möglichen Sachen genöthigt – ich da gesagt hätte: infolge eines Versprechens ich das wegschicken muß, sonst wäre ich selbst nach Brünn, was Du vermeiden wolltest, daher den Rampacher dazu aufgefordert.
Wegen den Verdacht des Todes Mathilde sage, daß ich Dir Freitag nachmittags diese Nachricht mitgetheilt, ohne gesagt zu haben, von wem ich es erfahren. Darüber hast Du mir eine Scene gemacht und ich Dir dessenungeachtet noch nichts gesagt u. s. w.
Als Sonntag die bestätigte Nachricht gekommen, warst Du so verzweifelt, daß ich es beinahe verübelt. Wenn Du diese Worte befolgst, sind wir gleich befreit.
Da ich glaube, daß Du andere Unannehmlichkeiten hast, so baue auf mich, sage, daß ich Dir versprochen, die Schulden zu übernehmen. Sollte ich früher hinauskommen wie Du, so werde ich alles thun, was in meiner Macht ist. Sei gefaßt, lasse Dich durch keine Reden des Rathes bethören, glaube an meine Worte und Treue, ich werde Dir in allem beistehen und Dich nicht verlassen und ich bürge Dir, daß wir beide vollkommen rehabilitirt befreit werden. So oft ich hier kann, gehe ich in die Kirche und glaube Dir näher zu sein. Wenn ich huste, so erwidere es. Es küßt Dich viel tausendmal Deine ergebene, treu Dich liebende J.
Lasse Dich beim Rath sogleich melden und sage, daß die Sache sich zu lange hinauszieht, folglich Du ihm jetzt sagen willst, wie die Sachen verhalten. Stilisire die Themas ganz so, wie ich es Dir aufgeschrieben; in 6 bis 10 Tagen sind wir befreit.
Lies diese Zeilen nicht übereilt, sonderst besonnen und ruhig durch. Sage auch, daß ich Dir damals gesagt habe, daß ich zu Hause gewesen. Was Du immer bis jetzt gesagt, sage alles so, wie ich Dir die Punkte aufschrieb.
Staune nicht, es kommt Dir auf eine verlaßliche Art zu. Gott segne Dich, mein Gustav! Du wirst Deine Stellung zurückerhalten, befolge nur meinen Rath. Es küßt Dich tausendmal Deine Dich treu liebende Julie.
Adresse: zu übergeben an Grafen Gustav Chorinsky beim Rath Nr. 2.«
Als Julie hörte, daß diese beiden Aufsätze in die Hand des Gerichts gefallen waren, rief sie voller Verzweiflung: »Nun bin ich verloren!« Aber nur einen Moment gab sie den Kampf auf, schon in der nächsten Stunde änderte sie ihr Vertheidigungssystem und gestand, als Baronin Marie Vay nach München gereist zu sein. Eine Freundin, welche sie aus Discretion nicht nennen dürfe, habe sie aufgefordert, in die bairische Hauptstadt zu kommen, um dort jemand kennen zu lernen, der sie zu heirathen wünsche. Sie sei, da sie auf das Glück, Gustav’s Frau zu werden, doch keine Aussicht gehabt, auf den Antrag eingegangen und ohne sein Wissen gereist. In München will sie mit einer Dame Namens Victoria Horvath, auf welchen Namen, wie wir uns erinnern, der zweite ihrer Pässe lautete, zusammengetroffen sein. Die Horvath soll sie mit der Gräfin bekannt gemacht, in ihrem Aufträge will sie die beiden Fläschchen gekauft, mit Wein gefüllt, ihr will sie dieselben übergeben haben. Die Horvath soll mit der Gräfin und ihr an jenem verhängnißvollen Abend zusammengewesen sein. Sie erzählt dann weiter: »Die Horvath schickte mich fort unter dem Vorwande, daß sie mit der Gräfin unter vier Augen zu reden habe. Ich ging auf die Straße und bald darauf holte mich die Horvath ein und sagte mir: die Gräfin sei plötzlich mit einem Fluche auf Chorinsky zu Boden gefallen und verschieden. Die Horvath trennte sich von mir und ich reiste ab.«
Es bedarf bei der Abgeschmacktheit dieser Fabel kaum der Erwähnung, daß alle Forschungen nach einer Baronin Vay und einer Victoria Horvath resultatlos geblieben sind. Niemand hat eine solche Person mit Julie in Verkehr gesehen, auch ihre Freunde und Diener nicht. Nach einem aufgefangenen Briefe des Grafen Chorinsky ist die Idee »dieser Horvath« von ihm ausgegangen und infolge einer zwar nicht nachweisbaren aber gelungenen Verständigung zwischen beiden Gefangenen von der Ebergenyi aufgegriffen worden, obwol sie dem Untersuchungsrichter vorher versichert hatte, sie kenne keine Horvath.
Uebrigens sind beide Angeschuldigte hinsichtlich der Beschreibung der Persönlichkeit der Horvath und ihres Verkehrs mit ihr in die auffallendsten Widersprüche gerathen und das Eingreifen der Horvath oder einer andern dritten Person, wie Julie es schildert, ist nach den durch Zeugenaussagen und Augenschein festgestellten Verhältnissen des Orts und der Zeit eine bare Unmöglichkeit.
Die Ebergenyi hat, als das Trugbild der Baronin Vay ihr nicht mehr haltbar schien, den Namen der zweiten Paßkarte Victoria Horvath substituirt und diese Fiction mit mehr Ausdauer als Verstand festgehalten.
Die Freunde der Ebergenyi scheinen selbst nicht daran geglaubt zu haben, daß ihre Erfindung eine glückliche sei, wenigstens suchte man ihr einen andern Rath zu ertheilen. In einem Coupé zweiter Klasse des Zuges von Pesth nach Wien fand man ein Blatt Papier, welches ihr heimlich zugestellt werden sollte, folgenden Inhalts: »Geben Sie alle Umstände so an, wie sie waren, nur behaupten Sie, daß der Tod der Gräfin durch ein auf Gift verabredetes Duell erfolgte, daß Sie durch Ziehen der Sacktuchspitzen, an deren einer ein Knopf war, das Los entschieden, daß die Gräfin den Knopf zog. Dieses Geständniß ist erst dann zu machen, wenn bei der Zusammentreffung in vierzehn Tagen bis drei Wochen Sie durch das Schnurrbartdrehen eines auf dem Gange oder auf der Stiege stehenden Herrn die Nachricht erhalten, daß Chorinsky ebenfalls derart verständigt wurde.«
V. Julie & Gustav – Das Ende
Die Angeschuldigte kam am 22. Nov. wieder in Wien an und war wie umgewandelt. Die sonst so leichtlebige, sanguinische Baronesse schien melancholisch geworden zu sein, ihre Wangen waren blaß, ihr Blick unstet, ihre Augen thränenschwer. Man hörte sie tief seufzen, sie unterließ ihre gewöhnlichen Spaziergange und mied die Gesellschaft. Ihr erster Gang war zu ihrem Geliebten, auch Rampacher kam dorthin. Der Graf stürzte in Hemdärmeln höchst aufgeregt auf ihn zu, umarmte und küßte ihn und schob ihn zur Thür hinaus. Seine Anwesenheit war offenbar unbequem, er hatte gestört, vermuthlich weil Julie gerade über die Ereignisse in München berichtete oder weil das Paar die weitern Maßregeln berieth.
Rampacher ging nach Hause, wurde aber nach einer halben Stunde wieder geholt und der Graf sagte zu ihm: »Rampacher, Sie können uns einen großen Gefallen thun, wenn Sie sogleich nach München reisen. Wir wollen heirathen, es handelt sich nur darum, zu wissen, ob die Baronin Ledske in München noch lebt.« Das Fräulein fügte hinzu, er brauche nicht in die Wohnung hinzugehen, sondern sich nur bei den Dienstboten oder in einem Kaffeehause zu erkundigen.
Rampacher reiste nach München, erfuhr dort, daß die Baronin Ledske die Gemahlin des Grafen und todt sei. Hierauf kehrte er eilig zurück, traf aber weder den Grafen noch dessen Vater, die beide inzwischen Wien verlassen hatten, und machte, da ihm die Sache höchst verdächtig vorkam, bei der Polizei Anzeige. Offenbar war er vom Grafen nach München geschickt worden, weil dieser über den Tod seiner Frau volle Gewißheit haben wollte und es bei der rapiden Flucht der Mörderin möglich blieb, daß die Gräfin nur betäubt worden und später wieder zu sich gekommen war.
Die Angeschuldigte hat weiter auch Spuren des Verbrechens vertilgt und Gegenstände besessen, welche von dem Morde herrühren.
Am 23. Nov. gab sie ihrem Dienstmädchen einen Theekessel, in welchem etliche Theeblätter klebten, mit dem Aufträge, denselben auszuwaschen, und am 24. Nov. früh händigte sie ihr den ausgewaschenen Theekessel und ein versiegeltes Packet ein mit dem Bemerken, sie solle den Kessel und das Packet ihrer Schwester zustellen, die Schwester aber solle beides sorgfältig verbergen, keinem Menschen etwas davon sagen und die Sachen nur, wenn sie selbst es verlange, zurückgeben.
Der Theekessel ist das Eigenthum der Gräfin Chorinsky und von dieser noch am Abend ihres Todes gebraucht worden. Zeugen, namentlich der Student Mikulitsch, haben ihn bestimmt wiedererkannt.
In dem Packete befanden sich mehrere an die Gräfin Chorinsky geschriebene Briefe, meist von ihrem Schwiegervater herrührend, ferner aber auch ein kleines Glasfläschchen mit 30–35 Gran Cyankali, in der Form weißer Stängelchen, in der Structur ganz ähnlich dem Cyankali, welches der Photograph Angerer der Ebergenyi verabfolgt hatte.
Weiter wurden im Portemannaie der Angeschuldigten der Siegelring der Gräfin und in ihrer Wohnung mehrere Schlüssel, welche keine nachweisbare Bestimmung hatten, mit Beschlag belegt; einer dieser Schlüssel paßte zu der Kommode der Gräfin Chorinsky in München.
Diesen überwältigenden Beweisen gegenüber wußte sich Julie von Ebergenyi nur mit der albernen Fabel zu helfen: Victoria Horvath habe ihr den Theekessel, das Packet, zwei Fläschchen und einen Zimmerschlüssel – der Schlüssel zum Zimmer der Gräfin war, wie wir früher mittheilten, verschwunden – übergeben und sie gebeten, den Schlüssel in die Donau zu werfen und die übrigen Sachen an einem sichern Orte außerhalb ihrer Wohnung aufzubewahren. Diese Bitte habe sie erfüllt.
Es ließe sich nun noch anführen, daß die Gefangene, um der Recognition durch Zeugen vorzubeugen, ihre Frisur änderte und sich mit Kohle Ringe um die Augm zog, daß sie an Gefangenen, Aufseher und Wachtposten ihre Verführungskünste versuchte und auch wirklich Mittel und Wege fand, nach außen und mit ihrem Mitschuldigen, dem Grafen Chorinsky, dessen Angaben plötzlich in ziemlichen Einklang mit ihren Fabeln kamen, in Verbindung zu treten. Allein es wird genügen, wenn wir zum Schlusse noch auf eine Reihe von Briefen hinweisen, welche der Graf Chorinsky am 18. Nov., dem Tage vor ihrer Reise, und am 19., 20. und 21. Nov., während sie in München war, schrieb.
Niemand wird diese Briefe ohne Entsetzen über die sich in ihnen kundgebende sittliche und religiöse Verkehrtheit lesen, sie liefern den schlagendsten Beweis von dem verbrecherischen Zweck der Reise, von der Ausführung der That durch die Ebergenyi, es spiegelt sich darin der roheste Cynismus, die gemeinste Brutalität, teuflischer Haß auf der einen, gierige sinnliche Liebe auf der andern Seite, ihre Grundzüge sind eine krankhafte, schmuzige Phantasie, eine Bestialität vergleichen.
Wir theilen diese Briefe der Zeitfolge nach mit:
»Gustav an Julie.
18. Nov. 1867.
Meine über alles angebetete, vergötterte, einzig und namenlos treue, in alle Ewigkeit geliebte Jützi! Du mein Abgott, meine Gottheit! Mein schönstes, allerliebstes, mir auf ewig mit Leib und Seele angehörendes Weiberl. Ich bitte Dich so innig, aus meinem ganzen Herzen, das nur für Dich allein schlägt, hab mich nur lieb, denn ich schwöre Dir, so wahr uns jetzt alles mit Gottes Hülfe gelingen soll, daß ich nur Dich allein für ewig so abgöttisch, so leidenschaftlich, so glühend, so mit aller Treue liebe, ewig lieben werde, daß ich nur den Tag segnen werde, wo wir uns verloben und dann heirathen werden. Diese namenlose Wonne, Dich vor der ganzen Welt zeigen, alle Neider zu Boden werfen zu können, allen Menschen es beweisen zu dürfen, wie abgöttisch ich Dich liebe, wie Du nur allein mein Abgott, mein abgöttisch angebetetes Weib bist, das wird der höchste Triumph, die namenloseste Freude meines Lebens sein!Ich versichere Dich, daß ich auf Dich das höchste namenloseste Vertrauen habe, daß Du mir es aber auch schenken mußt, denn Du weißt gar nicht, wie rasend ich Dich liebe. Ich muß noch heute einiges mit dir besprechen, ich bitte Dich, sei nur nie böse auf mich, es thut mir stets so wehe, ich werde Dir gewiß nichts mehr sagen, was Dich je irritiren könnte, denn das ist mein höchster Schmerz. Ich kann Dich gewiß nie in böser Absicht irritiren, ich muß so weinen, denn ich lebe, athme, denke nur für Dich allein, liebe Dich so heilig, so rein, so treu, wie Du es verdienst, wie du allein meine Religion, meine Gottheit, mein so namenlos angebetetes Ideal bist.
Ich werde Dir noch heute einige Hotels in M- aufschreiben, wir werden beide beten, daß uns alles glückt, und nicht nachlassen. Wir müssen uns jetzt heirathen, denn ich könnte so nicht fortleben. Ich bitte Dich auf den Knien, glaube und vertraue fest auf mein heiligstes Offiziers- und Cavaliersehrenwort, daß ich Dich ewig heilig treu lieben werde, so wie ich Dich jetzt so abgöttisch treu liebe. Ich bitte Dich unter Thränen und kniefällig, sei nur heute noch gut und lieb mit mir, ich werde Dir etwas recht Herziges zeichnen und Dir eine kleine Ueberraschung machen. Ich hoffe so auf Dich, daß es Dir gelingen wird. Wenn es aber nicht möglich wäre, so werden wir machen, daß man dann energisch vorgeht, und daß wir binnen kürzester Frist declarirt sein werden. O Gott, nur das soll bald sein, das ist mein allerhöchster Wunsch und Gebet, ich werde es mit aller Kraft durchsetzen. Ich bitte Dich, mein Weiberl, glaub mir, ich vertraue Dir so fest, ich weiß, daß Du keinen Tag länger ausbleibst als nöthig, Du sehnst Dich ja selbst nach mir, Deinem treuesten, Dich so abgöttisch liebenden Mannerl. Wenn es aber nöthig wäre, daß Du einen Tag länger verweilest, wenn Du damit Dein Ziel zu erreichen hoffst, so gebe ich Dir mein heiligstes Versprechen, daß ich nicht verzweifeln, sondern vertrauensvoll auf Dich, meinen Abgott, warten will. Ich bitte Dich auf den Knien, schreib mir nur ein paar zärtliche Worte, wie sonst, ich will Dich dafür segnen, ich habe so eine namenlose Sehnsucht nach Dir, mein Abgott. Ich bete für Dich und segne Dich und versichere Dich mit innigster Glut meiner rasendsten Liebe, Treue, Anbetung, nur mit Dir kann ich leben und meine ganze Zufriedenheit und Seligkeit finden. Habe Mitleid mit meinen Fehlern, ich werde mich bessern, denn du veredelst mich, mein Abgott! Ich sende Dir meine glühendsten Küsse, ich habe Dich so namenlos leidenschaftlich glühend gern und weiß es auch von Dir, mein Weibi, Du bist mein zweites Ich, wir zwei sind ewig nur Eins, ich bin so selig durch Dich, kann nur durch Dich leben und bin mit ewig gleicher treuester Liebe Du mein göttlichstes Weiberl, Du ewig nur meine Jützi, mein Abgott, Dein ewig treuestes Mannerl
Dein Gustav.«
Dieser Brief war also am Tage vor der Abreise Juliens nach München geschrieben. Beide waren nochmals zusammengekommen und hatten jedenfalls den Mordplan definitiv festgestellt.
Am 19. Nov. begleitete Gustav seine Geliebte zum Bahnhofe und am Abend schrieb er ihr folgenden Brief:
»Meine Götterjützi! Mein Abgott! Mein Alles!
In Thränen gebadet sitze ich vor Deinem lieben Bilde und ringe die Hände vor Sehnsucht nach Dir, mein Abgott. Möge Dir doch alles gelingen und Du baldigst wieder für immer in meinen Armen liegen! Das letztere wünsche ich wol am sehnlichsten, denn was ich leide und empfinde, weiß nur Gott allein u. s. w.
Es ist so kalt, so stürmisch, o welche Angst erfaßt mich um Dich, Du bist viel zu leicht angezogen, Du mein Abgott, mein Alles, mein Weibi. Ich kann nur beten für Dich, kann Deine Zeilen kaum mehr erwarten. Du stürzest Dich in keine Gefahr, darauf habe ich Deinen Schwur. O wärst Du nur schon bei mir! Ich kann Deinen Brief nicht mehr erwarten, ich liege heute in Deinem Betterl und weine, weine, weine!
Gott, o Gott, komm nur bald zu mir, ich bin Dir so treu, ich liebe Dich so glühend, wie noch nie, wir müssen uns jetzt heirathen. Ich kann kaum schreiben, solch Augenweh habe ich. Gott segne und beschütze Dich, ich bete für Dich und wiederhole alle meine heiligsten Schwüre, küsse Dich tausendmal im Geiste, Du mein Weibi, mein Ich, Du meine abgöttisch geliebte, mehr als je angebetete einzige Jützi.«
Am andern Morgen, den 20. Nov., fährt der Graf in seinen Ergüssen fort:
»Meine Jützi, mein Abgott, mein Alles! Die ganze Nacht schlief ich nicht, wälzte mich unruhig in Deinem Betterl. Dein Bild hing über meinem Bette, ich küßte es, betete für Dich und weinte. Mir fiel ein, daß es so kalt war, ob Du nicht krank seiest.
Heute Nacht zerschlug sich ein Fenster in Deinem Salon bei Deinem Nähtischel, weil Lisi die Fenster nie fest zumacht und so ein starker Sturm war. Ach wie zitterte ich und weinte um Dich, mein Weibi! Ich war jede Viertelstunde wach, sah auf die Uhr um 5 1/4, wo Du in München ankamst und hätte mir bald vor Wuth eine Ohrfeige gegeben, weil ich vergaß, Dir kleines bairisches Geld für den Wagen mitzugeben. Dann hatte ich Angst, daß Du am Ende eine Verwechselung mit dem Pulver machen könntest, daß sie Dich überredet. Doch nein, ich muß Dir vertrauen, Du schwörst es mir ja so heilig, daß Du sie nicht schonst. Du mußt mich ja heirathen, wir können nur zusammen leben. Du mein Götterweibi. Ach, es ist furchtbar ohne Dich, die Zeit will nicht vergehen, ich sehne mich so namenlos nach Dir wie noch nie. Ich kann nicht schreiben vor Thränen. Später schreibe ich weiter, ich habe solche Angst nach Dir. O lieber sterben, wie ohne Dich sein, Du mein Abgott!«
Am Abend des 20. Nov. folgt die Fortsetzung:
»Morgen ist Deine Ankunft wieder einen Tag näher. Gute Nacht, mein Weibi, wüßte ich nur, wie es Dir geht. Ich bin so ängstlich, wenn Du nur schon wieder bei mir wärest, mein Weibi! Morgen bekomme ich mit Gottes Hülfe ein Brieferl von Dir, das mir Trost geben wird. Gott segne, beschütze, erhalte Dich für mich, der ich nur von Dir lebe. Ich schicke Dir ohne Unterlaß die glühendsten Küsse, bin Dir so treu und weine so viel nach Dir, mein göttliches Weibi.«
Das Mörderpaar hatte verabredet, daß Julie ihre Erlebnisse in München sofort schriftlich ihrem Gustav mittheilen, die Briefe aber nicht unter seiner, sondern unter Rampacher’s Adresse schicken sollte. Der letztere hatte die Weisung, diese Briefe dem Grafen ohne Verzug zuzustellen.
Julie schrieb in München zwei Briefe, die am 21. Nov. eintrafen und von Rampacher sofort an den Grafen abgegeben wurden.
In dem einen dieser Briefe heißt es: „Ich habe das Empfehlungsschreiben an das Aas abgegeben, das Aas ist, wie Du wissen wirst, krank.« Sie hatte sich also der Gräfin als die durch Agnes Mariot empfohlene Marie Berger schon am 20. Nov. vorgestellt. Hiermit stimmt die Notiz im Tagebuch der Gräfin überein: »Am 20. Nov. Brief von Agnes par bouté.«
Als Schützling der Mariot war die Ebergenyi freundlich empfangen worden, sie theilte dies dem Grafen Chorinsky mit und dieser befürchtete, sie würde gerührt von der Güte ihres Opfers das Vorhaben aufgeben. Eine Niederschrift Chorinsky’s vom 21. Nov. gibt Aufschluß über das, was in seiner Seele vorging. Sie lautet:
»Meine einzigste, göttlichste, rasend geliebte Jützi! Mein Abgott! Meine Gottheit! Heute um halb 4 Uhr vor meinem Essen läutete Rampacher und brachte mir zu gleicher Zeit Deine zwei allerliebsten Brieferl. Gottlob! daß Du nicht kalt hattest und eine angnehme Fahrt, heute bete ich fortwährend für das Gelingen! Aber etwas ärgert mich, nämlich, daß Du von dieser Canaille schreibst, daß sie Dich so freundlich empfing, am Ende gewinnt oder rührt sie Dich noch, dieses Komödiantenaas.
Doch nein, Du hängst zu sehr an mir, willst mein Weibi werden, und ich will Dich gewiß selig machen. Ich bin auch desperat, daß Du erst Samstag oder Sonntag kommst, warum so lange ausbleiben? Ich war bei Agnes, denn wie soll ich den Briefträger finden, der den Brief hinträgt; ich will es noch versuchen, doch ob es mir gelingt, weiß ich nicht, ich sagte Agnes, Du habest mir (als geschiedene Frau) geschrieben, daß das Aas krank ist, doch selbst ihre große gefährliche Krankheit nicht ahnt, und Agnes versprach mir, den allenfallsigen Brief des Aases zu geben und der wird dann verbrannt. O Gott, was zittere ich um Dich, mein Abgott, wenn Du nur vorsichtig bist und es Dir gelingt, das ist mein einziger Wunsch, sonst müßten R. und D. hin, sie sind schon avisirt, Gott, nur Du laß Dich nicht zu weit ein, daß man Dich ertappen könnte, was ich leide aus Angst und Kummer, kann nur Gott wissen; ich will Dir ewig dankbar sein, nur für Dich so treu und innig leben, fort und fort küsse ich unter Thränen Deine lieben Zeilen, danke Dir für alle darin ausgedrückte Liebe, ich hoffe zu Gott, Du läßt Dich nicht erweichen, sondern denkst an Deine Zukunft als meine zukünftige rechtmäßige Gattin. O, Gott führe Dich nur baldigst glücklich und gesund in meine Arme, ich bin so wahnsinnig unruhig ohne Dich, die ich mit jedem Momente rasender liebe und anbete, Du mein Götterweibi.«
Ein zweiter Brief ohne Datum, aber jedenfalls am Abend des 21. Nov. geschrieben, hat einen ähnlichen Inhalt. Chorinsky sagt darin:
«Meine Engelsjützi! Mein ewig treuestes Weiberl! Du meine Gottheit! Ich will Dir nur nochmals, bevor ich mich in Dein liebes Betterl legen werde, tausendmal für Deine gar so lieben Zeilen danken. Die Zeit ist so tödlich lang für mich und meine Angst so groß. Daß Dich nur niemand sieht, daß Du es nur gescheit anfängst, Dich nicht rühren noch anplauschen läßt, denn dies Aas ist das durchtriebenste Luder auf der Welt. Ich bin so in Spannung, denn ich möchte nicht, daß Dir was geschieht, oder daß dies Luder noch länger uns im Wege steht. Gottlob! daß Du wenigstens keine unangenehme Reise und keine Kälte hattest; wenn es nur bei der Retourfahrt ebenso wäre und Du nur mit dem Kurierzuge kommen möchtest. So ungewiß sein zu müssen, ist doch etwas Gräßliches!Gottlob! daß Du keine Bekannten gesehen hast, gib nur hier auch Obacht. Hoffentlich ist auch bei der Retourreise keine Karten- noch Sachenvisitation. Wenn ich Dir nur hinschreiben könnte! Du hast mich lieb, das ist aber auch das Einzige, was mich am Leben erhält. Wie ich Dich anbete, kann ich Dir nie beschreiben, aber wie will ich Dich glühend unter Thränen umarmen und küssen, wenn ich Dich wiedersehe und das muß bald sein, sonst sterbe ich noch. Diese infame Canaille, wie kannst Du nur schreiben, daß sie so «überaus freundlich» war, diese Bestie, doch was willst Du einen ganzen Nachmittag bei ihr machen? Diese dummen gemeinen Lügen einer so stinkenden Kröte anhören? Ach könntest Du, die mich heirathen muß, Dich von einer so gemeinen Canaille bethören lassen? Nein, so was hoffe ich nicht, ich bete fort für Dich, daß es nur gelingt und wir dann baldigst vor der Welt ein Paar werden können.Ich bete gewiß für Dich, gebe mich aber noch nicht zu sehr der Hoffnung hin, weil Du es nicht wünschest, kann Dich aber kaum mehr erwarten, ich sitze auf glühenden Nadeln, wenn Du nur alles gleich wegwirfst, sobald der Verkauf abgeschlossen ist und nicht selbst dabei bist.Ich gehe noch morgen früh zur Post, möglich, daß ich den Briefträger gerade erwische, doch ob er mir den Brief gibt, weiß ich nicht, überdies sagte ich Agnes, daß Du Frau bist, getrennt von Deinem Manne und geschieden, dann daß Du sie sehr krank fandest, sie aber keine rechte Idee von ihrem schweren Leiden (falls sie schreibt, sie befände sich wohler) habe, Du jedoch sehr beängstigt schriebst und telegraphirtest, ich bekomme jedoch von Agnes den Brief des Aases. Ach soll ich noch länger warten, wie Sonntag oder Montag? Das ist ja eine furchtbare Aussicht, ich bin ganz weg vor Schmerz darüber, ich kann nur beten, daß Du fest und standhaft, klug und überlegt bleibst, Dich durch nichts abbringen läßt und sobald als möglich nach Verkauf abreisest und Dich nicht mehr zeigst und sogleich alles wegwirfst, was an eine Reise mahnt. Ich möchte nur wissen, ob ich zu Hause zu Dir schreiben soll, daß sie unten sagen, Du seiest bei ihnen gewesen.Gott segne, beschütze, erhalte Dich, mein Weibi, ohne Unterlaß denke in glühendster Liebe und Sehnsucht und Bangen an Dich, mein Alles, mein Engelsjützerl.«
Die Briefe vom 19., 20. und 21. Nov. hatte der Graf nicht abgesendet, sondern nur geschrieben, weil es ihm Bedürfniß war, zu schreiben und sie zum Beweise, daß er an seine Julie gedacht, in ihr Nachtkästchen gelegt. Die Ebergenyi hatte die Schriftstücke aufgehoben, »um gegen den Grafen Chorinsky einen Beweis in der Hand zu haben«, bei ihr wurden sie in Beschlag genommen.
Diese Briefe bedürfen keines Commentars.
Mit Grauen wendet man sich ab von einem Manne, der für das Gelingen des Mordes an seiner Gattin betet und wähnt, Gott werde ein solches Gebet erhören.
Es empört sich das menschliche Gefühl, wenn man liest, wie ein Graf, ein Offizier seine dem Tode geweihte Gattin mit gemeinen Schimpfnamen belegt, wie er von der zärtlichsten Sorge erfüllt ist, daß seine Geliebte, die auszieht, um seine Gemahlin zu vergiften, sich auf der Reise erkälte, daß sie durch den Mangel kleiner Münze Unannehmlichkeiten haben könne!
Die massenhaften, schwülstigen Versicherungen von Liebe und Treue würde man kaum einem jungen Menschen, der zum ersten male liebt, verzeihen. In dem Munde eines fünfunddreißigjährigen Mannes, der bereits sieben Jahre verheirathet ist und gegenüber einer Dame, deren Gunst für Geld jedermann feil war, sind sie unnatürlich und widerwärtig.
Die Versuche des Grafen und der Ebergenyi, die Briefe auf unverfängliche Weise zu erklären, sind so kläglich und so gänzlich mislungen, daß wir sie füglich übergehen können.
Aber nicht blos Abscheu, sondern geradezu Ekel flößt uns das mörderische Paar ein, wenn wir hören, daß sie in Wahrheit gar nicht von einer sie völlig umstrickenden, mächtigen Leidenschaft, der Liebe zueinander und dem brennenden Verlangen sich zu ehelichen, erfüllt waren. Man kann sich psychologisch erklären, daß eine solche Leidenschaft den Menschen verblendet, und es ist schon öfter vorgekommen, daß zwei Liebende zum Mord getrieben worden sind, um einander zu besitzen.
Aber hier füllte die Liebe die Herzen nicht einmal aus. Julie hatte noch Zeit und Lust, während ihr Gewerbe Mord war, in München mit dem Commis Umlauft eine Liebelei anzufangen, und der Graf Chorinsky hatte neben seiner »Engelsjützi, seinem Abgott, seinem einzigsten, schönsten Weiberl« noch eine zweite Geliebte, die Witwe Hottovy, welcher er bis zum 4. Dec. 1867 ebenso überschwengliche Briefe schrieb, deren ewiges treuestes Mannerl er sich ebenfalls nannte.
Erinnern wir nochmals an das Geständniß Juliens, daß sie der Gräfin Cyankali eingegeben, ein Geständniß, welches deshalb so durchaus glaubwürdig ist, weil die Angeschuldigte dabei Umstände angab, die damals in Wien völlig unbekannt waren, z. B. die Lage der Leiche und die Abwesenheit der Fanny Hartmann behufs der Ablieferung eines gefertigten Kleidungsstückes, und niemand wird mehr daran zweifeln, daß Julie Ebergenyi von Telekes am Abend des 21. Nov. 1867 die Gräfin Mathilde von Chorinsky Ledske mit Cyankali meuchelmörderisch vergiftet hat.
Ebenso klar ist, daß der Graf Gustav Chorinsky die Greuelthat nicht nur gewollt, sondern geradezu veranlaßt hat. Wer von seiner Schuld dennoch nicht vollständig überzeugt sein sollte, dem empfehlen wir die meisterhaft gearbeitete Anklageschrift des Staatsanwalts in München wider den Grafen nachzulesen. Dort heißt es am Schlusse:
»Als endlich die Reise der Julie von Ebergenyi nach München beschlossen war, besorgte Graf Chorinsky die Umwechselung des Geldes, die Paßkarten, den Empfehlungsbrief u. s. w. Er schrieb, während sie den Mordanschlag ausführte, jene Ergüsse nieder, die beredte Zeugen seiner vollkommenen Kenntniß ihres Vorhabens sind, seiner Angst um sie, seiner Besorgniß des Fehlschlagens, seines wahrhaft teuflischen Hasses gegen seine Frau, seiner Furcht, daß es ihrer Liebenswürdigkeit gelingen könnte, die Mörderin umzustimmen und von ihrem Vorhaben abzubringen. Er bereitete inzwischen Fräulein Agnes Mariot, jene Freundin seiner Frau, welcher er den Empfehlungsbrief für seine meuchelmörderische Buhlerin abgelockt hatte, durch das unwahre Vorgeben, daß nach erhaltener Mittheilung seine Frau sehr gefährlich krank sei, auf deren durch Mord nahe bevorstehenden Tod vor und suchte den vielleicht widersprechenden Inhalt einer etwaigen Antwort auf den Empfehlungsbrief von vornherein durch die Vorspiegelung zu paralysiren, daß sie von ihrem gefährlichen Zustande nichts ahne.Wie seine Geliebte nach dem Morde, offenbar in der Absicht, sich wieder in den Besitz des sofort ihre Spur verrathenden Empfehlungsbriefes zu setzen, eine Menge der in letzter Zeit an Mathilde Chorinsky gelangten Briese an sich raffte, so traf auch er Veranstaltung, daß eine etwaige, den Empfehlungsbrief erwähnende Zuschrift seiner Frau an die Mariot ihm ausgehändigt würde, ja war sogar bemüht, derartige Briefe schon bei den Briefträgern aufzufangen. Gleichzeitig sann er darauf, einem aufkeimenden Verdachte mit einem falschen Alibibeweise zu begegnen, wie er denn auch nach seiner Verhaftung von hier aus durch Telegramm und Schrift die Angehörigen Juliens zur eidlichen Bestätigung ihrer Anwesenheit in Szecsen vom 19.–22. Nov. zu bestimmen versuchte.Nach ihrer erfolggekrönten Heimkehr fand ihn Rampacher in höchster Aufregung und Furcht – weil bei der rapiden Flucht der Mörderin ungewiß geblieben, ob Mathilde wirklich todt oder nur betäubt war, reiste dann in seinem Auftrage mit dem nächsten Zuge hierher, um diese qualvolle Ungewißheit zu heben. Die durch die hiesige Polizei vermittelte Gewißheit ihres Todes belebte seinen Muth wieder so weit, daß er mit seinem Vater im falschen Gefühle seiner vierfachen Unangreifbarkeit als Ausländer, Offizier, Edelmann und Sohn des Statthalters von Niederösterreich die vom Anstande gebotene Reise hierher zu machen wagte. Allein sein Muth reichte nicht so weit, sich unbefangen zu zeigen, die Leiche der Gemordeten zu sehen, ihr das letzte Geleit zu geben, und so wurde sein von dem königlichen Polizeidirector von Burchtorff beobachtetes, scheues, befangenes Benehmen, seine Aufregung, seine Bestürzung über die für unmöglich gehaltene Verhaftung zu einer Kette weiterer Zeugnisse seiner Schuld. Auch die vom Gefängnißwärter bekundeten Thatsachen, daß er die verrätherischen Photographien der Mörderin nicht herausgeben wollte und auf die Behauptung ihres Besitzes augenfällig hohen Werth legte, erheischt die gleiche Beurtheilung.Nicht minder verfänglich war sein Verhalten und seine Vertheidigungsweise in der Voruntersuchung. Wiederholt schwebte ein Bekenntniß seiner Schuld auf seinen Lippen, das er einmal förmlich ankündigte, dann unter dem Vorwande körperlicher Erschöpfung und Krankheit verzögerte, bis er endlich statt dessen eine durchaus wahrheitswidrige schriftliche Verantwortung abgab. Seine Verhöre strotzen von Unwahrheiten und Widersprüchen.
Daß er anfangs seine intimen Beziehungen zur Ebergenyi verneinte, daß er behauptete, seine Frau habe ihn zur Heirath gezwungen, sein Verhältniß zu seiner weitern Geliebten Marie Hottovy, das noch im Augenblicke der Verhaftung bestand, sei seit Jahren gelöst, die Wohnung der Ebergenyi sei das Winterquartier ihrer Familie, sie habe keine Kenntniß von seiner Verehelichung gehabt, sei vom 19.–22. Nov. in Szecsen gewesen, seine falsche Beschreibung ihres Reiseanzugs und ihres Gepäcks find nur einige Unwahrheiten, die seine beiden ersten Verhöre enthalten, und ebenso viele Beweise seines schuldbeladenen Gewissens. Wenn er dann im Widerspruche mit seiner Geliebten leugnet, daß sie ihm nach ihrer Rückkehr, den Mord verkündete und sich selbst als Thäterin bezeichnte, daß er von jenen hier gekauften Weinfläschchen, deren eins er selbst in Wien ausgetrunken hat, daß er von jener Schachtel, bei deren Versendung er die hervorragendste Thätigkeit entfaltete, daß er von dem Erwerbe und Besitze der photographischen Chemikalien seitens der Julie Ebergenyi keine Kenntniß hatte; wenn er auf die Frage, wer der in einem Briefe erwähnte Louis, nämlich Lo Presti, und die in einem andern Briefe erwähnte Agnes, nämlich Mariot, sei, behauptet, erstern nicht zu kennen, und letztere als ein Dienstmädchen der Agathe Ebergenyi bezeichnet, wenn er bezüglich des Verkehrs mit der Horvath und der Beschreibung ihrer Person mit seiner Geliebten in die auffallendsten Widersprüche geräth, wenn er von der Anfertigung jener Visitenkarten, die er doch als geniale Idee bewunderte, nichts wissen will, so kann dies alles die ohnehin schon niederdrückende Wucht des Schuldbeweises nur noch verstärken.«
Am klarsten tritt jedoch sein Schuldbewußtsein in Briefen hervor, die er heimlich im Gefängniß schrieb, um sie auf Schleichwegen an die Adressaten gelangen zu lassen und dadurch seine Freiheit wiederzugewinnen. Wir geben auch diese höchst charakteristischen Briefe ihrem Wortlaute nach:
Brief des Gefangenen an den Statthalter Chorinsky:
»Ich will nur nochmals die Bitte beifügen, daß entweder Du oder Karl sogleich zu mir kommt, daß Ihr mich nicht in Schand und Elend kommen laßt, nur Du und die Mutter bewogt mich, her nach München zu kommen, wo Du endlich zur Einsicht kamst, was die M- für eine keusche, solide Person war. Solange ich es Euch schrieb, daß sie es stets mit andern Männern hielt, daß sie Euer Haus schändete, was lebende Beweise bezeugen, während der Ehe und nach der Trennung von mir andere Bandeleien hatte, und es nur schauspielermäßig vor Euch verbarg, so lange hieltet Ihr mich für einen Verleumder. Ihr schriebt ihr Briefe, als ob sie ein Ideal wäre, und daß sie gern und ohne Widerrede aus Euerm Hause nach dem 3. Juli 1866 ging, war nicht edel, sondern weil sie Mutter war, entbinden mußte und die Zeit zum Abtreiben vorüber war. Und daß ich so eine Person nicht ausstehen konnte, und daß ich mich an jemand andern kettete, kann mir Gott nicht verübeln.
Ich habe nie jemand im Leben so geliebt wie die arme Julie, der man jetzt ein Verbrechen aufdichtet, was sie gewiß nicht that, sie ist unschuldig, nur wegen der Liebe zu mir soll sie leiden; wenn ich mir denken müßte, daß sie deshalb leiden müßte, so kann ich nicht fortleben, nein, nein, nie, noch nie habe ich so gelitten wie jetzt; nur weil sie mich kannte und mich gern hatte, soll am Ende ihr Name und ihre Zukunft leiden und ich soll am Ende auch meine blutig verdiente Charge und Namen, Orden verlieren; eher mit ehrlichem Namen sterben, wie geschändet sterben. Daher flehe ich bei Gott und der heiligen Maria, mir allsogleich den Karl herzuschicken oder selbst zu kommen, weil ich noch vieles zu bitten und zu sagen habe, was ich nur Euch sagen kann. Geh doch zum Kaiser oder laß den Vater der Armen, die blos wegen mir leidet, was mich Tag und Nacht weinen und heulen macht, zum Kaiser gehen, daß er Gnade gibt und die Sache vergibt und aufhebt.
Jedenfalls, wenn Du mich je geliebt hast, so schickst Du mir den Karl oder kommst selbst, wenn Dir nur etwas an meinem Leben liegt.«
Ein zweiter Brief des Gefangenen an seinen Vater:
»Mein einzig geliebter Vater!
Um Gottes willen flehe ich Dich aus Knien an, besonders da Du und die Mutter mich nach dem verfluchten München brachten, mach‘ jetzt energische Schritte, daß ich erlöst werde, denn sonst kann ich noch verloren sein. Ich will blos frei sein und nicht ins Elend gerathen. Das überlebe ich nicht. Nur meinethalben, nur unserer Familie halber bitte ich Dich, mache Du beim Kaiser, der das Recht hat, eine Untersuchung aufzuheben, Schritte, daß von der Person, die man beschuldigt, der Proceß aufgehoben wird. Beust und Hohenlohe sollen für Dich darum bitten. Sie soll landesverwiesen werden, nur daß ich frei werde. Um Gottes willen, ich kann ja nicht fortleben. Ich will auch Geistlicher werden, ich will fort aus Oesterreich, nur nicht geschändet. Auf Knien flehe ich zu Dir, daß diese Sache durch den Kaiser beendet wird, denn ich kann so nicht fortleben. Ich beschwöre Dich, so wahr ich Dein Sohn bin, erlöse mich von hier, dem boshaftesten Neste der Welt, wenn ich so gefehlt hätte, so gebührt mir und unserm Namen Rücksicht. Ach rette mich, ich bete ohne Unterlaß, ich knie vor Dir und flehe zu Dir. Wenn sie frei wird, so muß ich es auch werden, nur deswegen flehe ich zu Dir. Vielleicht kann Edelsheim was thun, der ihre Familie gut kennt. Nur diesmal rette mich, mach‘ mich wenigstens frei, jeder Vater thäte es, wenn sein Sohn auch noch so gefehlt hätte. Ich beschwöre Dich, mach‘ Schritte beim Kaiser, ich werde dann nichts anderes thun, als was Du willst; aber nur der Kaiser kann jetzt etwas thun. Schnell, schnell um Gottes willen, daß es nicht zu spät werde, bei Gott beschwöre ich Dich darum und sei nicht böse auf mich, wo ich Dich so lieb habe. Warum kommt niemand zu mir, die Sache ist so verwickelt, ich kann mich nicht retten, nur Du kannst und Gott wird es Dir lohnen. Dein Dich namenlos liebender Sohn G.«
Brief des Gefangenen an den Grafen Heinrich Chorinsky:
»Liebster Heinrich! Durch einen gräßlichen Zufall bin ich hier so elend geworden, doch ich bin unschuldig, das schwöre ich Dir. Ich bitte Dich, sag‘ dem Vater nochmals, er soll zum Erzherzog Albrecht, Johann Nuppenau, Oberst Döpfner, ja selbst zum Kaiser gehen und trachten, daß ich erlöst werde. Geh‘ auch zur Julie, sag‘ ihr, sie soll nichts Schlechtes denken von mir; ich bin so unschuldig wie ein Lamm. Man hat mich hier arretirt, mir meine Sachen weggenommen. Ihr alle wißt, daß ich fort in Wien saß. Ach ich bitte Dich, geh‘ auch zu Mathiasch, sonst fragen sie nach mir, und sag‘ ihm mein Elend. Schreibe mir über alles, doch so, daß man es hier lesen kann, da die Briefe mir geöffnet zukommen müssen. Meine arme Mutter, mein armer Vater, ihr armen Geschwister, ich flehe zu Euch, helft mir mit Rath und That. Schauderhaft ist es, so eingesperrt zu sein, Tag und Nacht allein unter Schloß und Riegel. Nie ahnte ich, so eine Qual unverschuldet tragen zu müssen. Dem Vater sagte ich, daß ich Julie so gern habe, was für ein edles Wesen sie ist, ihre Familie ist auch so nobel, gut, und was werden die von mir denken. Doch das Einzige beruhigt mich, daß jeder, der mich kennt, wissen muß, daß ich unschuldig leide. Ich lass‘ den Vater dringendst bitten, wenn er mich nur etwas lieb hat, sich mit Ebergenyi zu verständigen, daß ich derselben einiges verschwieg, was mich jetzt so wurmt – denn sie hielten mich für ledig; wie die Rede auf meinen Stand kam, so hielt ich es für unnöthig, es zu erwähnen. Wenn man nur wüßte, wer mir dies Elend angethan hat, damit ich endlich zu Euch kommen könnte; ich halte es hier kaum mehr aus; was ist’s mit meiner Stellung, ich bleibe doch zugetheilt? Der Vater soll mit Oberst Döpfner wegen meiner Conduite reden, daß sie nicht verschlechtert wird; wie hätte ich je so schlecht und dumm sein können, ein Verbrechen zu begehen? Mir ging es ja so gut und ich war so geachtet, und nun bricht so ein Elend über mich zusammen. Gott, ich kann nur beten, daß ich gerettet werde, und dann will ich auch erst beweisen, wie namenlos ich Euch liebe.Wenn ich nur Nachrichten über Euch und alles, was mich interessirt, erhalten könnte; ich verschmachte hier allein. Könnte mich niemand besuchen? Karl, oder Du oder Stephi? ich möchte so gerne mit Euch reden und Euch überzeugen, wie furchtbar ich unschuldig leide. Erfülle liebreichst meine Bitte, Du kannst Dir denken, wie furchtbar es mir am Herzen liegt, nichts zu wissen, schreibe unter Adresse des Herrn Unt. Richt. Geiger, der die Briefe an mich lesen muß, und küsse mir alle im Hause. Gott, wann werde ich endlich wieder bei Euch sein? Dich sammt allen umarmt unter Thränen aufs herzlichste Dein unglücklicher Bruder.«
Brief des Gefangenen an Stephan von Ebergenyi:
»Lieber Stefi! Ich bitte Dich, trachte, daß du mir meine Bitte erfüllst und daß es nur bald vor Gericht bestätigt wird, daß Julie am 19.–22. Nov. in Szecsen war. Geht doch nach Wien, macht sie frei um Gottes willen. Antwortet mir ja nicht, da ich nicht schreiben soll. Um Gottes willen erfüllt meinen Wunsch. Ich bete Tag und Nacht, daß sie bald die Meine wird. Nur fest ausharren! Euer unglücklicher Gustav.«
Brief des Gefangenen an Gustav Hollan, einen Onkel von Julie von Ebergenyi.
»Liebster Onkel Gusti! Ich beschwöre Dich bei allem, was Dir heilig ist, wenn Du mich je lieb hattest, wenn Du je meine arme Jützi gern hattest, die ich so namenlos liebe, laß diese Zeilen auch der Agathe lesen und sag‘ ihr, was ich leide. Ich hier gefangen und noch dazu muß ich mein rasend geliebtes Jützerl in Wien so elend wissen, weshalb wir uns so liebten, weil uns ein Freund, der uns versprach, daß er uns die Papiere verschaffen werde und uns die Heirath ermöglichen wolle, ein Freund, den ihr auch kennt, uns sitzen ließ. Bei mir fand man die Photographien der armen Jützi, bei ihr fand man meine Briefe, die Jützi trotz meiner Bitten nicht verbrannt hat, sondern ihrem Stubenmädchen gab, welche Gans sie dann hergab. Julie gestand einmal, daß sie hier war, doch sie hatte kein Gift bei sich, ich weiß auch, sie hatte keines, sie wollte blos die Papiere haben und da gab ihr eine gewisse Horvath, die gewiß auch in München war, Opiumpulver und diese Horvath hat vielleicht alles gethan, denn Jützi glaubte noch, sie lebe; deshalb haben wir ja den Rampacher nach München geschickt, so soll Jützi sagen, oder wenn es nicht möglich ist, ihr das beizubringen, so soll Agathe mit Edelsheim oder mit ihrem Vater zum Kaiser gehen, sie sollen meinen Vater auch bitten. Ich schreibe ihm auch dasselbe, Du sollst den alten Eb.-Stefi auch auffordern, daß Ihr zum Kaiser geht, daß diese Sache, dieser Proceß vom Kaiser aufgehoben wird. Wenn nicht anders, so gehe ich mit ihr nach Amerika oder Australien, nur bei ihr sein. Ach, so rasend haben wir uns lieb! Sie soll sagen, daß die Horvath, die mit der Vay in München war und mit ihr in Pesth war, wahrscheinlich dies that, zum Kaiser einen Fußfall machen. Ich bitte Dich, thue mir das und schreibe nach Wien unter der Chiffre F. V. post rest. Wien. Macht nur etwas für Julie. Edelsheim soll etwas thun. Zeige diesen Brief der Agathe, sprich mit ihr.«
Brief des Gefangenen an den Grafen Hannes Wilczek:
»Liebster Hannes! Ich bitte Dich als Vetter und Cavalier auf Knien, erweise mir den letzten Liebesdienst und komme nur auf einen Tag zu mir, Heinrich wird Dir sagen, wo ich bin. Ich bitte Dich, rette mich, bitte Hohenlohe und sprich selbst mit dem Kaiser. Willst Du dieses alles nicht thun, so schicke mir, aber durch einen verläßlichen Menschen, der sich als Doctor ausgibt, wohl verpackt eine Pistole mit Munition. Es steht meine Ehre am Spiele und ich glaube, Du bist zu viel Cavalier, um einen Feldzugskameraden ins Elend stürzen zu lassen. Ich bin nicht schuldig, doch kann ich keine andere Person ins Elend bringen lassest, eher opfere ich mich. Auf Knien bitte ich Dich, schick‘ mir umgehend einen vertrauten Menschen, der sich als Arzt meldet, mit einer kleinen Pistole sammt Munition, die er mir, wenn ich allein mit ihm, geben soll. G.«
Brief des Gefangenen an Julie von Ebergenyi:
»Liebste beste Julie! Da ich meinen Brief durch die Hände des Untersuchungsrichters gehen lassen muß, so können Sie ersehen, daß ich gefangen bin. Schon Montag abends kam ich in Arrest, wurde aller meiner Sachen beraubt, da man mich eines großen Vergehens beargwöhnt; o hätte ich Ihnen nur früher gesagt, daß ich gebunden war, jetzt müssen Sie es durch fremde Leute oder Zeitungen erfahren, und dann noch diesen Verdacht für mich auf so gräßliche Weise. Verachten Sie mich nicht, stoßen Sie mich nicht von sich, ich bin unschuldig und treu dem, was ich sagte; ich bin Ihrer Achtung, Zuneigung noch immer ganz gleich werth; bitte Sie, nehmen Sie diese Zeilen, die nur ein Lebenszeichen von mir sind, da man mich die frühern Tage nicht schreiben ließ, in unveränderter Freundschaft auf. Gott segne, erhalte Sie, Sie edle Freundin, immer werde ich mit gleichen Gesinnungen Ihrer gedenken.Gott gebe baldiges Wiedersehen, beten Sie für mich. Ihr ergebenster G.«
Der letztgedachte Brief wurde nicht heimlich geschrieben, sondern dem Untersuchungsrichter zur Beförderung übergeben, offenbar zu dem Ende, daß Julie seine Verhaftung erfahren und auf ihrer Hut sein sollte.
Auch diese von uns mitgetheilten Briefe bedürfen keines Commentars. Der Staatsanwalt in München sagte in der Anklageschrift mit vollem Recht: »Deutlicher kann das Geständniß der Mitwissenschaft, die Verzweiflung eines schuldbeladenen Gewissens sich nicht aussprechen«, und fährt fort: »So ist denn durch alle diese Umstände und die Gewißheit, daß bei dem zwischen ihm und Julie bestehenden Verhältnisse ein zunächst sein Interesse berührendes, so schwieriges und höchst gefahrvolles Unternehmen nothwendiger Gegenstand vielfacher und eingehender Berathung gewesen sein muß, vollkommen dargethan, daß er in den verbrecherischen Zweck jener Reise vollkommen eingeweiht war, und daß er in der Absicht, denselben zu fördern, ihr Rath und Belehrung ertheilt, und sie mehrfach, insbesondere durch Ermittelung und Bekanntgabe der hiesigen Wohnung seiner Gattin, durch Verschaffung falscher Reisepässe zur Fahrt hierher, durch Erwirkung und Behändigung eines Empfehlungsschreibens für die Julie Ebergenyi seitens der Agnes Mariot an seine Gattin, durch Einwechselung süddeutschen Geldes zur Reise hierher, durch Empfehlung hiesiger Gasthöfe, durch Besorgung des zur Fahrt auf den Bahnhof nöthigen Wagens, endlich durch vorherige Rathschläge und Zusicherungen der Verheimlichung der That und Erzielung eines Alibibeweises unterstützt und hierdurch die Ermordung seiner Gattin Mathilde rechtswidrig befördert, ja geradezu verursacht hat. Zwar haben die beiden Mitschuldigen, da sie leugnen, sich nie über die zwischen ihnen stattgefundenen Beredungen, über den Antheil eines jeden von ihnen an dem Mordplane ausgesprochen, und Julie von Ebergenyi hat versucht, den Grafen zu entlasten, aber gleichwol läßt sie in dem von ihr im Gefängniß auf den Namen der Vay geschriebenen Bekenntnisse, diese – und das war ja sie selbst – sagen, sie sei durch ihren Geliebten zur That verführt worden, während der Graf Chorinsky, so sorgfältig er sich auch sonst vor dem Bekenntnisse einer Schuld hütet, doch wiederholt in seinen Briefen als die höchste Qual bezeichnet, daß Julie aus Liebe zu ihm, daß durch ihn noch jemand anders und eine ganze Familie leide. Indessen auch abgesehen von diesen Bekenntnissen spricht eine auf tägliche Erfahrung gestützte Vermuthung dafür, daß, wenn ein Mann und ein Weib gemeinsam zu einem solchen Verbrechen schreiten, die Anregung von dem starkem, dem thatkräftigern Theil ausgeht, sohin von dem Manne. Diese allgemeine Vermuthung wird hier durch die beteiligten Charaktere zur Gewißheit erhoben.
Die Grundzüge des Wesens der Ebergenyi sind Leichtsinn und Genußsucht. Diese Fehler haben sie aus dem älterlichen Hause nach Wien und auf jenen abschüssigen Weg geführt. Ihr Leichtsinn führte sie zu der Verbindung mit Chorinsky, dessen Verheirathung schon in den ersten Tagen kein Geheimniß mehr für sie war, und ließ sie nebenbei die Verhältnisse mit ihren frühem Liebhabern fortsetzen. Ihr Leichtsinn ließ sie durch die Verlobung mit dem verheiratheten Chorinsky in jenen Conflict gerathen, der nur durch den Mord der rechtmäßigen Gattin gelöst werden konnte. Ihr Leichtsinn tritt in kaum begreiflicher Weise zu Tage in der Ausführung des Verbrechens, indem sie gleich auffallend durch ihre Kleidung, ihren Schmuck, ihr freies Benehmen hierher reist, in einem der ersten Hotels absteigt, dort Bekanntschaften anknüpft, ihren Umgang mit dem Opfer nicht verschleiert, offen die Vorbereitung zur Giftmischung trifft und endlich die That in einer Weise unter Umständen ausführt, welche mehr noch durch ihre fast naive Sorglosigkeit als durch ihre unbedachtsame Verwegenheit in Staunen versetzt. Der gleiche Leichtsinn tritt endlich auch in der Nachlässigkeit hervor, die sie in Beseitigung der Spuren des Verbrechens bethätigte, sowie in der Plan- und Systemlosigkeit ihrer Verantwortung.
Man kann mit Grund behaupten, daß eine solche Persönlichkeit den Entschluß eines Meuchelmordes nicht aus sich selbst schöpft, zumal wenn ihr nicht zwingende Beweggründe zur Seite stehen. Und diese fehlen. Sie hat trotz aller schönen Worte in den Briefen und bei der Verhandlung in Wien keine tiefe, leidenschaftliche Liebe für ihn. Die Thatsache, daß sie während des Verhältnisses mit ihm und als dieses schon zur Verlobung gediehen war, ihre intimen Beziehungen zu andern nicht abbrach, daß sie selbst hier während der Ausführung des Mordes zu einer kleinen Liebelei Lust und Zeit fand, beweist dies zur Genüge, und sie kennzeichnete die Qualität ihrer Zuneigung selbst am besten, als sie in ihrem ersten Verhör sagte: «Ich habe ihn außerordentlich gern, weil er wirklich sehr gemüthlich ist.» Doch der Haß gegen Mathilde Chorinsky erfüllte sie nicht. Es liegt zwar ein Brief, angeblich von ihr, vor, worin sie dieselbe mit verächtlichen, gehässigen Ausdrücken bezeichnet, allein da das Schriftstück von Chorinsky geschrieben ist, wird schwer zu entscheiden sein, ob hier die Copie eines von ihr verfaßten Originals oder das Concept von ihm vorliegt. Jedenfalls hatte sie so viel Unbefangenheit, in ihren von München an Gustav gesendeten Briefen die Liebenswürdigkeit ihrer Nebenbuhlerin in solchem Maße anzuerkennen, daß Chorinsky um die Ausführung ihres Planes ernstlich besorgt wurde. Auch der dienstliche Rang und die Vermögensverhältnisse, der eifersüchtige Charakter Chorinsky’s konnten für ein leichtfertiges, genußsüchtiges Wesen ihrer Art keinen Anreiz zur Verübung eines so schweren Verbrechens üben, und es entspricht ganz ihrem Charakter, wenn sie in ihrer Verantwortung wiederholt behauptet, es sei ihr keineswegs sehr um eine Verheirathung zu thun und die Ungebundenheit ihres unverehelichten Lebens weit lieber gewesen.
Ganz entgegengesetzt war sein Charakter geartet. Von jeher war er gewohnt, in Liebesangelegenheiten sich zügellos dem Drange seiner Leidenschaften hinzugeben. Wie bereits erwähnt, fühlte er sich nur befriedigt und sicher in dem vollen Besitze der Geliebten, in der Herrschaft, die die Ehe und die häusliche Gemeinschaft gewähren. Sein Hang zur Eifersucht ließ in einem losern Verhältnisse Raum zu Gefahren sehen – die namentlich hier keine Gespenster waren, und von deren wirklichem Vorhandensein er nach seinen Briefen auch sehr deutliche Ahnungen hatte.
Deshalb war er von Anbeginn bemüht, der anfangs von seiner Geliebten wol kaum anders als ihre übrigen derartigen Verhältnisse angesehenen losen Verbindung jene Festigkeit und jenen Ernst aufzuprägen, der schließlich zur Katastrophe geführt hat. Dieselbe Leidenschaftlichkeit, welche bei der Werbung um Mathilde Ruef nicht zur Ruhe kam, bis er unter Mißachtung seiner Standesverhältnisse, seiner Kindespflichten, unter Verzicht auf eine ihm theuere Lebensstellung, unter Gleichgültigkeit gegen eine hoffnungslose materielle Lage, sie heimgeführt hatte, bemächtigte sich auch hier wieder seiner und trieb ihn unter Nichtbeachtung des unübersteiglichen Hindernisses seines Ehebandes nach Verheirathung mit Julie Ebergenyi zu streben, an die er sich, nach seinem Ausspruche, wie durch eine übernatürliche Macht gefesselt fühlte.
Aus zahllosen Stellen seiner Briefe ist zu entnehmen, daß der Gedanke einer Heirath sein Gedanke war, und daß er dessen Ausführung unablässig mit größter Energie verfolgte. Ja, so weit ging er in diesem Drängen, daß er die Geliebte nöthigte, sich bereits eines mit der Chiffre seines Geschlechts- und ihres Vornamens versehenen Petschafts zu bedienen und entgegen der Sitte, nach welcher die Ausstattungswäsche mit dem Mädchennamen bezeichnet wird, jene Wäschstempel mit derselben Chiffre fertigen zu lassen. Bei so unbändigem Drange seiner Leidenschaft mußte in ihm bald der Plan der Auflösung seines Ehebandes keimen und wurzeln, und die einzige Möglichkeit war der Tod seiner Frau. Für einen Mann, der, von andern Schändlichkeiten nicht zu sprechen, seiner Gattin, um frei zu werden, direct den Selbstmord zumuthen konnte, war bei der neugeschaffenen Situation nur ein kleiner Schritt zum Morde, und von einem Manne, der so selbstsüchtig und unedel denkt, daß er die Geliebte zum Morde ausziehen läßt, daß er sie schutzlos den Gefahren und ruhig den Folgen einer so verruchten That preisgibt, kann man alles, selbst das Schlimmste erwarten.
Die durch das Walten der göttlichen Gerechtigkeit erhaltenen Briefe des Grafen an seine Buhlerin während ihrer Reise nach München, die darin stets wiederkehrende Furcht, daß Julie Ebergenyi von der Ausführung der That abstehen könnte, die Erinnerung an den Eid, den sie ihm geschworen, den Mord zu vollbringen, die Hinweisung auf ihre Zukunft als seine Gattin, die Versicherung seiner ewigen Dankbarkeit für die That, sie alle beweisen schlagend, daß er sie durch stürmische Ueberredung, durch fortgesetztes Bedrängen, durch stetes Versprechen der Ehe zu dem Entschlusse der That getrieben und mit Mühe darin befestigt hat, daß demnach seine Geliebte nur das Werkzeug in seiner Hand, und er der eigentliche Mörder seiner Gattin war.«
Die Untersuchung in dem Doppelproceß war geschlossen, sie hatte ein so überwältigendes Belastungsmaterial zu Tage gefördert, daß die Frage, ob der Spruch auf Schuldig oder Nichtschuldig lauten würde, kaum entstehen konnte. Die öffentlichen Verhandlungen boten deshalb auch nach dieser Richtung kein Interesse dar und weder die Richter, noch die Geschworenen, noch das Publikum befanden sich, wie in andern berühmten, unserer Sammlung einverleibten Criminalfällen, nach beendigter Beweisaufnahme in Aufregung oder nur in Spannung darüber, welches Verdict zu fällen sei, wie das Urtheil in Betreff der Schuld lauten würde. Es stand eben felsenfest, daß der Graf Chorinsky und Julie von Ebergenyi den Mord der Gräfin verabredet, daß Julie ihn ausgeführt und daß der Graf hierzu Rath gegeben und Beihülfe geleistet hatte. Der einzige Zweifel war, ob der Graf Chorinsky zurechnungsfähig sei und welche Strafe erkannt werden würde.
VI. Der Prozess gegen Julie Ebergenyi
Am 22. April 1868, früh halb 10 Uhr, begann vor dem kaiserlichen Landesgericht in Wien die Schlußverhandlung wider die Stiftsdame Julie Ebergenyi von Telekes. Der Saal war gedrängt voll. Unter den Zuhörern bemerkte man die Fürsten Esterhazy und Bathiany, Mitglieder auswärtiger Gesandtschaften, Reichsrathsabgeordnete u. s. w. Die Angeklagte ging langsamen Schrittes und sichtlich erschüttert auf ihren Platz, schlug die Augen nieder und blickte starr vor sich hin. Ihre Toilette war einfach, aber geschmackvoll: sie trug eine schwarze, weißgesteppte Seidenrobe, um den Hals geschlungen ein leichtes blauseidenes Tuch, in den Ohren Diamantringe.
Ihre Gestalt ist von mittlerer Größe, ihre Züge sind nicht unschön, das spitzige Kinn und die schmalen Lippen lassen auf Energie schließen. In den Augen brennt ein unedles, wollüstiges Feuer und um den Mund bemerkt man einen häßlichen Zug. Ihre Stimme ist dünn und hart. Oft greift sie mit den Händen nach den pochenden Schläfen und drückt das Tuch vor das Gesicht. Auf die Fragen des Präsidenten nach ihrem Namen und Stand antwortet sie leise, unter vielen Thränen.
Nachdem der Staatsanwalt die Anklage entwickelt hat, beginnt das Verhör, aus welchem wir zur Charakteristik der Angeschuldigten Folgendes hervorheben:
Präsident. Sie haben in Wien verschiedene Wohnungen gehabt und es ist Ihnen gekündigt worden, weil Sie Männerbesuche empfingen.
Angeklagte. Das ist Verleumdung.
Präsident. Wann haben Sie den Grafen Gustav Chorinsky kennen gelernt?
Angeklagte. Im Sommer 1867.
Präsident. Wann hat er Sie besucht?
Angeklagte. Schon am nächsten Tage.
Präsident. Wann wurden die Beziehungen inniger?
Angeklagte. Nach ein paar Tagen.
Die Angeklagte räumt ein, daß der Graf und sie sich sehr bald ernstlich mit dem Gedanken beschäftigten, sich zu heirathen. Sie sagt, sie habe gewußt, daß Chorinsky verheirathet sei, aber geglaubt, er könne durch einen Religionswechsel die Scheidung erreichen.
Präsident. Sie haben Ihrer Schwester mitgetheilt, daß Sie die Braut des Grafen Chorinsky seien, daß seine Frau an einem unheilbaren Halsübel leide und Ihnen bald Platz machen werde.
Angeklagte. Ich hatte gehört, daß sie bereits todt sei.
Präsident. War bereits ein Termin zur Abschließung der Ehe festgesetzt?
Angeklagte. Nein. Es war nur unser heiligster Wunsch, uns recht bald zu heirathen.
Präsident. Sie haben sich zu Ihrer Vermählung ein Spitzenkleid gekauft. Ist das richtig.
Angeklagte. Richtig.
Präsident. Der Graf Chorinsky schrieb an Ihre Schwester: »Hochgeborene gnädige Frau! Gestatten Sie, daß ich als zukünftiger Gatte meiner angebeteten himmlischen Julie an Sie schreibe.« In einem andern Briefe des Grafen an Sie heißt es: »Ich möchte Dich heirathen. Du mußt es mir ermöglichen, Gott wird uns helfen!«
Angeklagte. Der gute Gustav! Er hat mich innig geliebt.
Präsident. Sie hatten schon früher ein Verhältniß mit einer Person, welches als ein leichtgeschürztes bezeichnet wird.
Angeklagte. (Erröthend.) Seit ich meinen Gustav kenne, stand ich nie in solchen Beziehungen.
Präsident. Die Person, die gemeint ist, hat Sie im Juli zum letzten mal besucht. Sie löste die Verbindung mit Ihnen, weil Sie zu große materielle Ansprüche machten.
Angeklagte. Schweigt.
Präsident. Hatten Sie jemals die Befürchtung, daß Ihr Verhältniß zum Grafen Folgen haben könnte?
Angeklagte. Ja.
Präsident. Sie waren deshalb bei dem Frauenarzt Dr. Schlesinger und bei einer Hebamme?
Angeklagte. Ja.
Präsident. Verlangten Sie nicht Medicamente, um Ihren Zustand zu beseitigen?
Angeklagte. (In höchster Aufregung.) Verleumdung!
Präsident. Wie sprach der Graf von seiner Gattin?
Angeklagte. Nicht mit besonderer Liebe.
Präsident. Waren es nicht Aeußerungen des tödlichsten Hasses?
Angeklagte. Weint.
Präsident. Es heißt in einem Briefe des Grafen an Sie: »Wenn es Dir nur gelingt, sonst müßten R. und D. hin.« Was bedeuten diese Worte?
Angeklagte. Ich wollte nach München gehen, um zwischen dem Grafen und der Gräfin eine Versöhnung anzubahnen.
Präsident. Sie wollten die beiden Gatten versöhnen?
Angeklagte. Ja, wenn nicht, wollte ich die Gräfin bestimmen, in eine Scheidung zu willigen.
Es kommt nun zur Sprache, daß Chorinsky und seine Geliebte sich an den Baron Lo Presti gewendet haben und daß derselbe gerathen hat, der Graf solle seine Gattin nach Presburg kommen lassen und sein Züchtigungsrecht so schonungslos geltend machen, daß sie dieser Cur nicht widerstehen könne. Ferner, daß die Angeklagte den Baron gebeten hat, ihr einen Todtenschein der Gräfin zu besorgen.
Sie räumt es ein und bemerkt, ihre Freundin Victoria Horvath habe ihr den Tod der Gräfin mitgetheilt.
Präsident. Kennen Sie diese Annonce: »Gift, Composition für Ratten und Mäuse?« Wie kommt sie unter Ihre Liebesbriefe?
Angeklagte. Durch Zufall.
Präsident. Was wollten Sie damit machen?
Angeklagte. Ich wollte ein Mittel haben, um – um (sie trocknet sich den Schweiß ab) um die Ratten im Keller zu tödten.
Präsident. Haben Sie das Gift bestellt?
Angeklagte. Ja.
Präsident. Unter Ihrem Namen?
Angeklagte. Nein, unter dem Namen Marie Ernst, Marchande de Modes.
Präsident. Wußte der Graf darum?
Angeklagte. Nein.
Präsident. Was geschah mit dem Gifte?
Angeklagte. Ich habe es zurückgeschickt, nachdem ich mich überzeugt hatte, daß keine Ratten dawaren.
Die Angeklagte gesteht zu, von dem Photographen Camillo Angerer Chemikalien, darunter vier Loth Cyankali, erhalten zu haben, behauptet aber, sie habe das Packet mit der Post an den Photographen Knebel geschickt, um diesem ein Geschenk zu machen.
Die Sendung der candirten Früchte anlangend beharrt Julie von Ebergenyi dabei, die Schachtel sei ihr von Victoria Horvath übergeben und dabei gesagt worden, sie solle die Sendung anonym und von Brünn aus machen, weil es sich um eine Ueberraschung handle.
Das Verhör kommt dann auf die Reise nach München.
Präsident. Was war der Grund Ihrer Reise?
Angeklagte. Ich wollte sehen, ob eine Versöhnung möglich sei.
Präsident. Das ist neu. Sie sprechen heute von einer Versöhnung, die Sie bewerkstelligen wollten, was meinen Sie damit?
Angeklagte. Bewerkstelligen? Nein. Ich wollte die Gräfin nur ausforschen und wenn keine Versöhnung möglich wäre, sie zur Scheidung überreden.
Präsident. Und wenn nun eine Versöhnung erfolgt wäre?
Angeklagte. Dann hätte ich zwar meine Liebe zum Grafen nicht aufgeben können, aber ich hätte doch dem Rechte einer andern gegenüber zurücktreten müssen.
Präsident. Erzählen Sie das Nähere über Ihre Reise nach München.
Die Angeklagte erzählt, daß sie am 20. Nov. früh in München angekommen sei.
Präsident. Haben Sie die Gräfin Chorinsky am ersten Tage in München besucht?
Angeklagte. Nein.
Präsident. Was geschah weiter?
Angeklagte. Vor meinem Besuche bei der Gräfin traf ich die Witwe Horvath auf der Straße und füllte in ihrem Aufträge zwei Fläschchen mit Wein. Dann gingen wir zusammen zur Gräfin zum Thee. Die Gräfin trank keinen Thee, weil es ihr zu warm war; sie nahm die Lampe, um sich für das Theater anzukleiden, sie bat mich, die Frau Hartmann nach einer Droschke zu schicken. Ich that es und als ich zurückkehrte, machte mir die Witwe Horvath bemerklich, daß sie mit der Gräfin allein zu bleiben wünsche. Ich nahm den Hut, die Gräfin und die Baronin zündeten mir eine Kerze an.
Präsident. Beide Damen zündeten Ihnen die Kerze an?
Angeklagte (verwirrt). Das, das weiß ich nicht mehr.
Präsident. Wer hat Ihnen die Kerze gegeben?
Angeklagte. Ich glaube, ich glaube, die Horvath. Sie pflegt immer ein Stückchen Kerze bei sich zu führen.
Präsident. Das ist eine sehr sonderbare Gewohnheit.
Angeklagte. Ich ging hinab; nach wenigen Minuten kam die Horvath und erzählte mir, die Gräfin sei vom Schlage getroffen. (Tiefe Stille. Die Angeklagte fährt mit einem Tuche über die Stirn und wischt große Schweißtropfen ab.) Die Horvath verbot mir hinaufzugehen und stellte mir ein Packet zu, welches ich aufheben sollte. Ich habe das Packet nicht näher angesehen. Die Horvath hat mir auch einen Schlüssel eingehändigt und mich beauftragt, denselben in die Donau zu werfen.
Präsident. Woher wußten Sie, daß die Gräfin ermordet war?
Angeklagte. Die Horvath hat mir gesagt, sie habe die Gräfin mit Wein vergiftet.
Präsident. Was für ein Interesse hatte die Horvath am Tode der Gräfin?
Angeklagte. Sie wollte deren Curmacher heirathen, wenigstens sagte sie mir dies.
Präsident. Sagen Sie mir, was ist es mit der Baronin Vay? Ihre Aussagen sind voller Widersprüche. Sie haben einen Brief durchzuschmuggeln versucht, welcher ein Geständniß der Vay enthält. Sie haben dieselbe als eine Dame geschildert, welche Ihre Toilette nachahmt.
Angeklagte. Das ist wahr.
Präsident. Die Vay existirt also?
Angeklagte. Die Vay nicht, aber die Horvath hat es so gemacht.
Der Präsident hält ihr das von ihr in der Voruntersuchung abgelegte, aber später von ihr widerrufene Bekenntniß vor.
Angeklagte. Ich habe es nur abgelegt, um die Horvath zu retten. Ich bin unschuldig.
Diese Bruchstücke des Verhörs werden genügen. Man sieht, daß die Angeklagte den wuchtigen Beweisen nur ein albernes Märchen entgegenzusetzen hat. Ihre Erfindungskraft ist erschöpft, sie vermag nur noch zu leugnen und klammert sich an die Fiction einer unbekannten Person. Das Dunstgebilde sinkt zusammen und jedermann weiß, daß Julie von Ebergenyi das gethan hat, was sie der angeblichen Horvath aufbürdet. Dennoch haben die Freunde der Angeklagten den hoffnungslosen Versuch gemacht, die Täuschung aufrecht zu erhalten.
Es gingen während der Verhandlung vor dem Landesgerichte Briefe ein, welche die Existenz der Witwe Horvath darthun sollten. In dem ersten, datirt Josephstadt-Wien, 23. April 1868, meldet sich die Horvath selbst und schreibt:
»Hohes Untersuchungsgericht!Ich mache dem hohen Gerichte bekannt, daß ich mich in Wien befinde, um in den mir bekannten Proceß «mitzugehen». Meine Ankunft in Wien fand am 21. April 1868 statt und bitte ich, diese an das hohe Gericht gerichteten Zeilen mit Genauigkeit durchzulesen. Ich habe die Gräfin Chorinsky mit Cyankali vergiftet; ich habe der Julie Ebergenyi sämmtliche von der Gräfin herrührende Sachen zur Aufbewahrung übergeben. Auch den Schlüssel habe ich der Ebergenyi zur Aufbewahrung übergeben, ich habe ihr den Auftrag gegeben, denselben wegzuwerfen; auch die Fläschchen und den Ring habe ich ihr gegeben. Ich erkläre öffentlich, daß ich die Mörderin der Gräfin Chorinsky bin, ich habe den Schlüssel abgezogen, ich habe auf dem Gange draußen gewartet, die Zimmerfrau ist fortgegangen, hat einen Comfortable geholt; ich habe mich mit der Gräfin eingesperrt, ging, als ich wußte, daß die Quartierfrau einigemal bei der Thür war, nach einer Stunde fort, versperrte das Zimmer, packte die Sachen zusammen und übergab sie der Ebergenyi. Ich habe die Kerze angezündet, nahm sie vom Kasten und die Ebergenyi ging fort. Ich kam später hinunter und habe der Ebergenyi gesagt: «Die Chorinsky ist todt, es hat sie der Schlag getroffen.» Sie wurde todtenbleich und wollte noch hinaufgehen, und da sie zum Thor gehen wollte, kam die Droschke. Ich stieg ein und gab ihr das Packet zum Mitnehmen nach Wien. Mich fragte sie: «Du, Wiky, was ist drin in dem Packe?» Ich sagte: «Eine Theekanne.» Da wurde sie wieder todtenbleich; wollte nach der Wohnung der Chorinsky zurückgehen, ich aber ließ es nicht zu.Ich verfolge den Gang des Processes, werde mich aber nicht früher stellen, als bis die Schwurgerichtsverhandlüng in München vorbei ist. Wird die Ebergenyi als unschuldig erklärt, so bleibt der Schleier über dieses Geheimniß u. s. w.Wiky Horvath.«
In einem zweiten anonymen Schreiben theilt ein Unbekannter mit: »Die mystische Person der Horvath sei ihm sehr genau bekannt und er werde sie seinerzeit hervortreten lassen.«
Der dritte Brief, ebenfalls anonym, lautet:
»Sollte wirklich eine gewisse Horvath im Processe Julie Ebergenyi verwickelt sein und eine Hauptrolle gespielt haben und kein Gericht, kein Comitat sie zu finden wissen, so bin ich so frei, dem hohen Gericht eine verehelichte Horvath, Baronin, früher Schauspielerin, als eine Dame zu schildern, die auf sehr hohem Fuße lebte, zwar so, daß, als sie Witwe wurde, ihr Vermögen auf die Neige ging.Sie wohnte im Jahre 1863 in Gießhübel bei Brünn nächst Mödling, ich bin aber nicht im Stande, ihren jetzigen Aufenthalt zu ermitteln. Würden meine Angaben in diesem Proceß dem hohen Gerichtshofe von Wichtigkeit sein, so würde ich nicht zögern, mich zu stellen.«
Die Briefe wurden natürlich nicht beachtet, sondern im Einverständnisse mit dem Vertheidiger zu den Acten gelegt.
Das Zeugenverhör und die sonstige Beweisaufnahme ergab nichts Neues, wir kennen bereits die sämmtlichen Verdachtsgründe, welcher einer nach dem andern bestätigt wurden und sich zu einer die Angeschuldigte erdrückenden Kette zusammenschlossen.
Der Staatsanwalt hatte eine leichte Aufgabe, er brauchte nur zu recapituliren, was in der Verhandlung vorgekommen war. Sein Schlußantrag ging dahin: Der hohe Gerichtshof wolle Julie Ebergenyi von Telekes des vollbrachten Verbrechens des Meuchelmordes als unmittelbare Thäterin für schuldig erkennen, dieselbe zum Tode durch den Strang verurtheilen und des Adels sowie ihrer Würde als Stiftsdame verlustig zu erklären.
Der Vertheidiger griff getreu der Vorschrift des Gesetzes, daß er nichts, was seiner Ueberzeugung widerspreche, vorbringen solle, den Beweis, daß seine Clientin den Mord vollbracht habe, mit keinem Worte an. Er beleuchtete nur die mildernden Umstände, daß die Angeklagte verführt worden, durch einen ihrem Geliebten geleisteten Eid gebunden gewesen sei. Und dann bestritt er die Zulässigkeit der Todesstrafe, weil weder ein Zeuge der That vorhanden, noch das Geständniß der Ebergenyi klar und bestimmt sei. Eins von beiden aber erfordere das Strafgesetzbuch, um die Todesstrafe verhängen zu können.
Am 25. April verkündigte das kaiserliche Landesgericht das Urtheil:
»Julie Ebergenyi von Telekes ist des vollbrachten Verbrechens des Meuchelmordes schuldig und wird deshalb zur schweren Kerkerstrafe in der Dauer von 20 Jahren verurtheilt. Da nach dem Gesetze vom 15. Nov. 1867 die Eisenstrafe entfällt, wird in Supplirung derselben auf eine Woche Einzelhaft nach Schluß jedes Strafjahres erkannt. Gleichzeitig wird der Verlust des Adels für das Geltungsgebiet des österreichischen Strafgesetzes ausgesprochen.«
In den Gründen des Urtheils werden die Verdachtsmomente der Reihe nach aufgezählt, dann heißt es zur Rechtfertigung der erkannten Strafe:
»Als erschwerend wurde in Anrechnung gebracht, daß der Mord an der Ehegenossin des mitschuldigen Theils begangen wurde, die besondere Arglist und Tücke, mit der die Angeklagte bei der Gemordeten sich einführte und die freundliche Aufnahme zur meuchlerischen That benutzte. Als mildernd wurde in Erwägung gezogen die außerordentliche Gemüthsaffection der Angeschuldigten, der Umstand, daß die That offenbar auf Antrieb eines Dritten verübt wurde, und die frühere Unbescholtenheit der Verurtheilten. Der Gerichtshof mußte sich sagen, daß die Schuld jenes Dritten weit schwerer in die Wagschale fiele, als die eines Weibes, das auf sein Geheiß handelte, und daß die Idee der Gerechtigkeit Abbruch leiden würde, wenn der Anstifter seine Schuld etwa durch eine zeitweilige Freiheitsstrafe leichtern Kaufes bezahlen würde.«
Die Angeklagte athmete, als sie hörte, daß der Spruch auf 20 Jahre schweren Kerker lautete, auf, als wenn ihr ein Stein von der Brust fiel. Sie wandte Berufung ein, aber vergeblich, das Oberlandesgericht bestätigte das Erkenntniß, sie ward nach Neudorf in das Zuchthaus abgeführt, der erste Act des gerichtlichen Dramas war geschlossen.
Im Publikum und in der Presse hat sich keine Stimme erhoben, welche die Gerechtigkeit des Schuldig bezweifelte, nur die Milde des Urtheils wird von verschiedenen Seiten getadelt, und wir glauben nicht mit Unrecht. Der Tod durch den Strang wäre nach unserer Ueberzeugung für diese listig vorbereitete, verwegen ausgeführte, heimtückische That, bei welcher die Mörderin den Entschluß lange vorher gefaßt und hartnäckig festgehalten hatte, die einzig und allein entsprechende Strafe gewesen. Wir vermögen auch die geltend gemachten Milderungsgründe nicht anzuerkennen, denn wir glauben nicht, daß Julie die Verführte war, noch weniger, daß der Eid, den sie ihrem Gustav schwur, einen erheblichen Einfluß auf ihren Willen gehabt hat. Gift ist des Weibes Waffe. Julie Ebergenyi hat das Rattengift bestellt, sie hat sich schlau das Cyankali verschafft, sollte nicht auch der ganze Plan in ihrem Kopfe entsprungen sein? Ein warmblütiger Mann wie der Graf hat diesen Schlangenweg, die Gräfin los zu werden, gewiß nicht vorgeschlagen. Nach allen psychologischen Erfahrungen und nach dem Charakter des Mörderpaares muß man vielmehr annehmen, daß Julie die Anstifterin und Gustav nur ihr Gehülfe war, allerdings aber ein Gehülfe, der mit der ganzen Glut seines Hasses auf den Gedanken einging, für die Reise und das Gelingen des Mordes that, was er thun konnte, und mit verzehrender Ungeduld erwartete, ob das Gift in der Hand seiner viel kälter und besonnener handelnden Geliebten ihm die heißersehnte Freiheit zurückgeben würde. Auch die teuflische List, mit welcher man die Gräfin durch einen Empfehlungsbrief ihrer Freundin Mariot berückte, trauen wir dem jähzornigen, rohen und gemeinen Grafen nicht zu, das ist der Streich einer geriebenen Courtisane, wie die Ebergenyi war, und der Graf hat nur gehorsam ausgerichtet, was sie ihm aufgetragen hatte.
Wir können ferner die Entschuldigung nicht gelten lassen, die Angeklagte habe unter der Herrschaft einer mächtigen, den ganzen Menschen packenden Leidenschaft gestanden. Eine Buhlerin wie sie ist keiner tiefen Liebe fähig, sie gab ihren Leib, während sie mit dem Grafen verlobt war, andern Männern preis, sie hatte, den Giftbecher in der Hand, noch Zeit, sich, mit einem Commis, der ihr zufällig in den Wurf kam, einzulassen, sie würde unbedenklich ihrem Gustav den Laufpaß gegeben haben, wenn sie einen reichern, vornehmern Freund gefunden hätte.
Endlich gehören wir nicht zu den unbedingten Gegnern der Todesstrafe, sondern erachten, daß Verbrecher wie diese den Galgen von Gott und Rechts wegen verdienen und daß es nichts weniger als human ist, solche Giftmischer nach 20 Jahren wieder auf freien Fuß zu setzen. Ja wir besorgen, daß Julie Ebergenyi, wenn sie, 46 Jahre alt, aus dem Kerker entlassen wird, von neuem der menschlichem Gesellschaft gefährlich wird, wenigstens fehlt es an jeder Garantie, daß wirklich Reue und Buße in dieses harte, verlogene Herz einkehrt.
Allein wir räumen ein: nach dem österreichischen Strafrechte durfte nicht auf den Tod erkannt werden, denn kein Zeuge war dabei gewesen, als die Ebergenyi der Gräfin den vergifteten Wein oder Thee reichte, und ihr Geständniß, welches sie in continenti zurücknahm, war lückenhaft und nicht detalllirt. Warum man aber bei dieser Lage der Dinge nicht lebenswieriges Zuchthaus für angemessen gehalten hat, vermögen wir nicht einzusehen. Dasselbe kaiserliche Landesgericht verurtheilte, wie wir in dem Proceß »Albert Troll und Katharina Petrfilka« berichtet haben, den Raubmörder Albert Troll, der in Gemeinschaft mit seiner Geliebten einem jungen Mädchen, Elise Kolb, zu Pfingsten 1867 in der Vorstadt Gumpendorf den Hals abgeschnitten hatte, zu schwerem Kerker auf lebenslang. Hier war ebenfalls ein Mord begangen, ein Mord im Complot wie dort. Die Mörderin gehörte den höhern Lebenskreisen an, sie war also desto strafbarer, sie hatte noch weit größere Heimtücke angewendet, und ob auch ihr Motto ein anderes war, ihre Bosheit war darum wahrhaftig nicht geringer, ihr Werkzeug, das Gift, noch gefährlicher, ihr ganzes Thun noch durchdachter und raffinirter. Nach unserer unmaßgeblichen Meinung hätte sie mit demselben Maße gemessen werden müssen wie der Raubmörder Troll und dessen Geliebte Katharina Petrfilka.
VII. Der Prozess gegen Gustav Chorinskyi
Am 22. Juni 1868 stand der Graf Chorinsky vor dem Schwurgerichte in München. Die Verhandlung wider ihn, der ebenfalls ein sehr gewählter Kreis von Zuhörern, unter ihnen der Herzog Karl Theodor von Baiern, der Justizminister von Lutz u. a. beiwohnten, gewann dadurch ein besonderes Interesse, daß Zweifel entstanden, ob der Angeklagte bei gesundem Verstande gewesen sei. Wir müssen deshalb das Verhör des Angeklagten, was die Zeugen über seine Person und sein Vorleben, was die Sachverständigen über seine Zurechnungsfähigkeit gesagt haben, wir müssen auch das Plaidoyer ausführlicher mittheilen, als dies in Betreff des Processes wider Julie Ebergenyi geschehen ist.
Früh halb 9 Uhr wurde der Angeklagte in den Schwurgerichtssaal eingeführt. Ohne ein Zeichen innerer Erregung schritt er auf die Anklagebank und beantwortete ruhig und klar die an ihn gerichteten allgemeinen Fragen.
Bei Verlesung der Anklageschrift fährt er, als darin die Ebergenyi leichtsinnig und genußsüchtig genannt wird, auf: »Ist nicht wahr.« Vom Präsidenten zur Ruhe verwiesen, unterbricht er zwar nicht wieder, aber bewegt die Lippen fieberhaft, rückt unruhig auf dem Stuhle hin und her, reibt die Finger heftig gegeneinander und stößt etliche male mit dem Absatze des Stiefels stark auf den Boden.
Bei jener Stelle in einem Briefe an seinen Vater, in der es heißt: Man möge ihm helfen, er wolle Geistlicher werden, gleitet ein Lächeln über sein Gesicht.
Auf Befragen des Präsidenten gibt der Angeklagte an:
»Was ich früher gesagt habe, bitte ich nicht so zu nehmen, als wenn ich es nur aus Bosheit gesagt, oder aus Bosheit nicht alles gesagt hätte, was zur Erklärung diente, denn solange ich die Ebergenyi in ihrer schrecklichen Lage gewußt habe, fürchtete ich, daß irgendein Ausdruck von mir ihr schaden könnte, und deshalb habe ich immer zurückgehalten und nichts gesagt; aber jetzt werde ich die Wahrheit sagen von dem Momente an, wo ich die verstorbene Mathilde Ruef kennen gelernt habe. Ich kam im Jahre 1858 von Agram nach Linz in Garnison und bemerkte dort nach einiger Zeit im Theater von der Loge aus, daß mich eine Dame scharf fixirte. Ich schaute auch hin und sie gefiel mir so ziemlich. Ich machte ihre Bekanntschaft bei einer dortigen Schauspielerin, bei welcher wir uns öfters trafen, weil mein damaliger Oberst den Offizieren streng verboten hatte, sich mit Schauspielerinnen öffentlich zu zeigen. Bei einer solchen Gelegenheit war ein kleines Gelage mit Maitrank, und da war es, wo ich in beiderseitigem etwas starkem Rausche sie überredete, in einem Extrazimmer …. (Hier murmelt der etwas schwer zu verstehende Chorinsky einige Worte, welche der Journalistenloge und dem Saale unverständlich bleiben.) Nur das ist mir erinnerlich, daß sie nicht Jungfer war. Sie erzählte mir alle Familiengeheimnisse, sie wäre eine von Ruef, ihre Familie stamme aus Würtemberg und sei dort sehr angesehen; ihre Mutter sei eine Gräfin. Sie sagte ferner, sie besitze Vermögen, welches ein gewisser Moritz Hirsch in Würtemberg in Verwahrung habe. Sie hat mich gebeten, ihr Vorschüsse zu leisten, und ich habe ihr versprochen, sie zu heirathen, allein dies hätte in Oesterreich schwer gehalten, weil in Oesterreich ein Offizier keine Dame, die beim Theater ist, heirathen darf. Sie sprach auch von einer Verlobung, die ich mit ihr geschlossen hätte, aber eine Verlobung ist das nicht gewesen; ich habe ihr wie vielen andern Frauenzimmern gesagt, ich wollte sie heirathen, es ist mir aber hinterher nicht eingefallen. Sie brach ihren Contract, verließ das Theater und reiste nach München und Augsburg. Später ging sie nach Brünn und Troppau. Wir correspondirten und ich schickte ihr öfter Geld. Hierdurch kam ich so in Schulden, daß mein Oberst mir empfahl, den Dienst zu quittiren. Auch mein Vater gab mir denselben Rath und meinte, ich sollte nach Olmütz gehen, ins Kapitel eintreten und Domherr werden.Endlich schrieb mir Mathilde, ich möchte zu ihr nach Salzburg kommen. Das that ich und lebte einige Zeit mit ihr. Als mein Vater es erfuhr, veranlaßte er ihre Ausweisung.Ich machte den Feldzug in Italien mit und wurde bei Solferino Oberlieutenant. Auf der Heimkehr traf ich mit Mathilde in Verona zusammen und reiste mit ihr nach München und Augsburg. Ich trat dann wieder bei einem Regiment in Graz, später in Wien ein und hatte hier ein Verhältniß mit der Tochter eines pensionirten Artillerieobersten. Es kostete mir das viel Geld und ich ward wieder hart von meinen Gläubigern gedrängt. Da schrieb mir ein General, er wüßte im päpstlichen Heere eine famose Stelle für mich. Es würden Offiziere gesucht, die schon einen Feldzug mitgemacht hätten und eine Division oder ein Bataillon als Hauptleute commandiren könnten. Ich trat sofort ein.«
Der Präsident forderte den Angeklagten auf, sich kürzer zu fassen und nur das auf die Gräfin Bezügliche zu erzählen. Der Graf fuhr fort:
»Meine Vermählung mit Mathilde Ruef hat stattgefunden, als ich noch in päpstlichen Diensten war. Aber ich war nur acht Tage bei ihr, da bemerke ich, daß ich nicht mit ihr leben konnte, weil sie einen so fürchterlichen Geruch hatte.«
Präsident. Das hätten Sie aber schon früher merken können.
Angeklagter. Ich hatte ihr früher nie beigewohnt.
Präsident. Sie haben aber selbst gesagt, daß Sie in Linz den Beischlaf mit ihr vollzogen hätten.
Angeklagter. Bei Tage bemerkte man diesen Geruch nicht so wie bei Nacht. Uebrigens war sie auch zänkisch und ich erfuhr, daß sie kein Vermögen besaß und nicht von Adel war.
Präsident. Ihre Briefe an Mathilde aus jener Zeit athmen die glühendste Liebe.
Angeklagter. Das ist ganz richtig, weil ich erst viel später hörte, daß sie mit einem preußischen Offizier Umgang gepflogen hatte.
Präsident. Welche Liebesverhältnisse haben Sie in der ersten Zeit nach dem Zerwürfnisse mit Mathilde unterhalten? Haben Sie nicht eine gewisse Baronin Schrei in Brünn kennen gelernt?
Angeklagter. Ja, ich bin öfters zu ihr nach Brünn gekommen, aber weiter war es nichts.
Präsident. Haben Sie nicht auch ein Verhältniß mit einer gewissen Hottovy gehabt? Es liegen Briefe vor, in denen Sie ihr sehr zärtlich geschrieben haben.
Angeklagter. Ich habe ihr sehr zärtlich geschrieben, weil sie sehr gebildet ist und ich ihr noch 100 Fl. schuldig war.
Präsident. Wann haben Sie die Bekanntschaft der Stiftsdame Ebergenyi gemacht?
Angeklagter. Ich sah sie zum ersten mal am 6. Mai vorigen Jahres.
Präsident. Sie haben ein Verlobungsfest mit ihr gefeiert?
Angeklagter. Nein, wir haben blos Champagner getrunken.
Präsident. Hat die Ebergenyi gewußt, daß Sie verheirathet waren?
Angeklagter. Ja, ich habe es ihr gesagt.
Präsident. Ist nichts über den Zeitpunkt der Verehelichung bestimmt worden?
Angeklagter. Nein.
Präsident. Sie haben in einem Briefe an Ihre Frau erklärt, eins von Ihnen sei überflüssig, und dadurch zu erkennen gegeben, sie solle sich selber das Leben nehmen.
Angeklagter. Nein, ich habe ihr nie einen solchen Antrag gemacht.
Präsident. Wo war Julie Ebergenyi vom 19.–22. Nov. 1867?
Angeklagter. Hier.
Präsident. Warum haben Sie das anfangs geleugnet?
Angeklagter. Ich habe es anfangs nicht gesagt, weil sie mich gebeten hatte, es niemand zu sagen.
Präsident. Sie geben also zu, daß Julie mit Ihrer Einwilligung in München war?
Angeklagter. Nein, mit meiner Einwilligung nicht.
Präsident. Sie haben Zeugen verleiten wollen, auszusagen, daß Julie damals in Szecsen war.
Angeklagter. Ich habe es nur gethan, weil sie mich darum gebeten hatte.
Präsident. Was hat die Ebergenyi für eine Veranlassung gehabt, nach München zu reisen?
Angeklagter. Sie hat mir eine Dame vorgestellt, welche sie Horvath nannte, mit deren Hülfe wollte sie Papiere meiner Frau, die für die von mir beabsichtigte Scheidung von Wichtigkeit waren, bekommen.
Präsident. Sie haben sich also auf unrechtem Wege der Papiere bemächtigen wollen?
Angeklagter. Nein, nicht auf unrechtem Wege.
Präsident. Was sollen das für Papiere sein?
Angeklagter. Der Todtenschein des von Mathilde geborenen Kindes u. dgl.
Präsident. Warum haben Sie hiervon nichts in der Voruntersuchung gesagt?
Angeklagter. Weil ich der Ebergenyi nicht schaden wollte.
Präsident. Wer hat der Ebergenyi die Pässe besorgt?
Angeklagter. Ich habe sie besorgt, einen für die Horvath, einen für sie.
Präsident. Man besorgt doch nicht für fremde Leute Pässe.
Angeklagter. Das kommt in Wien öfters vor, und ich kannte die Horvath ja.
Präsident. Wie oft hatten Sie dieselbe gesehen?
Angeklagter. Drei- oder viermal.
Präsident. Ich glaube, daß die Ebergenyi beide Pässe gehabt hat, denn diese Horvath ist eine Person, die in ganz Ungarn nicht aufgefunden werden konnte.
Angeklagter. Dieselbe wurde mir vorgestellt.
Präsident. Warum reiste die Ebergenyi auf den falschen Namen einer Baronin Vay?
Angeklagter. Ich weiß nicht, warum.
Graf Chorinsky leugnet, daß die Ebergenyi Visitenkarten auf den Namen einer Baronin Vay habe machen lassen, und stellt in Abrede, ihr das Reisegeld verschafft zu haben. Er gesteht dagegen, daß sie durch ihn einen Empfehlungsbrief an Mathilde von Fräulein Agnes Mariot bekommen habe.
Präsident. Was hat die Ebergenyi nach ihrer Rückkehr von München gethan?
Angeklagter. Sie hat mich durch einen Dienstmann rufen lassen, und auf meine Frage, ob sie etwas bekommen habe, gesagt: »Nein, nein! Ich werde es Dir später erzählen!« Später machte sie mir Andeutungen, die Horvath möchte der Mathilde etwas gethan haben, und hierüber erschrocken, schickte ich den Rampacher nach München, um sich zu erkundigen, wie es mit Mathilde stehe.
Präsident. So etwas thut nur, wer seine Frau liebt, dies war aber nach Ihrem eigenen Zugeständnisse nicht der Fall.
Angeklagter. Ich habe eben geglaubt, es sei der Mathilde etwas geschehen.
In Betreff der Uebersendung der candirten Früchte gibt der Angeklagte an: die Horvath habe ihm die Schachtel zugestellt, er habe geglaubt, seiner Frau solle von der Horvath ein Schabernack gespielt werden, und deshalb die Besorgung durch Rampacher veranlaßt.
Weiter räumt er den Rath Lo Presti’s, seine Frau nach Ungarn zu holen und sie dort so zu tractiren, daß sie in die Scheidung willige, ein. Dagegen bestreitet er, von der Anschaffung des Rattengiftes und der Chemikalien, insbesondere des Cyankali, durch seine Geliebte das Geringste zu wissen. Auf Vorhalt aus den Briefen, die er schrieb, während Julie in München war, gibt er an: Wenn darin von einem Ziele, was zu erreichen sei, gesprochen werde, so beziehe sich das auf die Erlangung der den Ehebruch Mathildens nachweisenden Dokumente. Unter der Gefahr, in die sich Julie rächt stürzen solle, habe er ein sich zwischen Mathilde und ihr etwa entspinnendes Handgemenge verstanden. Die Worte: »Gib Acht, daß Du die Pulver nicht verwechselst«, erklärt er damit, daß die Ebergenyi zweierlei homöopathische Pulver bei sich gehabt habe.
Präsident. Nachdem Ihnen diese Briefe in der Voruntersuchung vorgelesen worden waren, versprachen Sie, Geständnisse abzulegen. Dies ist nicht geschehen. Was haben Sie zu gestehen?
Angeklagter. Der Untersuchungsrichter fragte mich, ob ich ein Geständniß ablegen wollte, und ich antwortete blos Ja.
Präsident. Die Sache ist etwas anders. Im Protokolle heißt es: »Graf Chorinsky erklärte, er werde sich in einigen Tagen zum Verhör melden und ein vollkommenes Geständniß ablegen; und im Verhör vom 27. Dec. 1867 erklärte der Angeklagte, er wolle ein reumüthiges Bekenntniß ablegen, und bat, man möge ihm nur einige Tage Zeit lassen, um alles gehörig in seinem Geiste zu sammeln und zu ordnen.«
Angeklagter. Das habe ich nicht gesagt, das ist ein Irrthum des Untersuchungsrichters.
Präsident. Die Ebergenyi hat in der Voruntersuchung gestanden, die Gräfin mit Cyankali umgebracht zu haben.
Angeklagter. So eine That hat Julie nicht gethan. Dazu ist sie ein zu frommes und religiöses Mädchen.
Präsident. Julie Ebergenyi ist schuldig erklärt worden des Mordes und Sie werden der Anstiftung dieses Verbrechens und der Hülfeleistung dabei beschuldigt.
Angeklagter (heftig). Nein, das ist nicht wahr; ich glaube es nicht, nie und nimmermehr, daß Julie das gethan hat. Ich habe nichts gethan.
Präsident. Ich frage Sie zum Schluß: Bleiben Sie bei der Behauptung stehen, daß Sie an den Ihnen zur Last gelegten Handlungen unschuldig sind?
Angeklagter (rasch und entschieden). Ja.
Das Zeugenverhör und die verlesenen Urkunden erhoben zur Gewißheit, was wir bereits über den objektiven Thatbestand des Mordes und die Inzichten wider Julie Ebergenyi und den Grafen Chorinsky als feststehend früher mitgetheilt haben. Wir beschränken uns deshalb lediglich auf die Aussagen derjenigen Zeugen, welche über die Erziehung, den Charakter und das Benehmen des Angeklagten deponirt haben.
Ritter von Glanz war im Jahre 1844 und 1845 Hofmeister des Grafen. Er schildert ihn als einen sehr erregbaren Knaben und sagt: »Bei den geringsten Anlässen gerieth er in die höchste Aufregung und geberdete sich dann so widerspenstig, daß seine Mutter gerufen werden mußte. Auf ihre Ermahnungen hin warf er sich ihr mitunter plötzlich an den Hals, umarmte sie, küßte sie stürmisch und bat sie um Verzeihung. Manchmal halfen aber diese Ermahnungen auch nichts. Gewöhnlich kam der Knabe nach einiger Zeit von selbst zu mir und gab seine Reue zu erkennen. Eine Zeit lang ging es nachher gut, aber bei der unbedeutendsten Ursache ereignete sich wieder eine ähnliche Scene. Ich wußte nicht, was daraus werden sollte, wenn das so fortginge.Das Studiren war nicht seine Sache, er wollte nicht aus eigenem Antriebe lernen, sondern es mußte ihm alles durch wiederholtes Repetiren eingeprägt werden.«
Der Buchhalter Mari, welcher früher als Feldwebel unter dem Grafen diente, gab an:
»Der Graf Chorinsky war zornig und leichtsinnig. Er ließ sich von seiner Umgebung leiten. Als ich einmal einen Mann in Arrest hatte setzen lassen, geberdete sich der Graf ganz wüthend und schrie mich so an, daß ich wol sah, es rappelte bei ihm, er war ein Narr.«
Präsident. Man nennt im gewöhnlichen Leben oft einen Menschen einen Narren, ohne damit sagen zu wollen, er sei geisteskrank. Wollen Sie durch das Wort Narr ausdrücken, der Graf sei geisteskrank?
Mari. Nein, ganz und gar nicht.
Angeklagter. Der Zeuge kann über mich gar nichts sagen. Ich war in päpstlichen Diensten und besitze die besten Zeugnisse, auch habe ich drei Decorationen.
Mari. In der päpstlichen Armee wurde bekanntlich alles decorirt, Herr Graf. Jeder Kapitän bekam den Piusorden.
Nach der Versicherung des jungen Mikulitsch (des Geliebten der Gräfin Chorinsky) hat letztere geäußert: es komme ihr manchmal vor, als ob ihr Mann etwas rappele; er sei ihr ein Räthsel, denn sie könne nicht begreifen, wie man ein schuldloses Weib so leidenschaftlich Hassen und verstoßen und auf der andern Seite doch wieder so gut sein könne.
Die Ebergenyi hat sich gegen eine Freundin über den Jähzorn und die Heftigkeit des Grafen beklagt.
Die Gräfin Stohm lernte den Grafen 1863 und 1864 in Brünn kennen: »Er hatte ein sehr gutes Herz. Seine schwache Seite war seine fürchterliche Schreibwuth. Er wollte mit einer Stiftsdame in Brünn eine Liebschaft anknüpfen und schrieb ihr Briefe von zwanzig enggeschriebenen Seiten. In die Briefe packte er ganze Packete von Blumen, sodaß man sie auf der Post nicht nehmen wollte. Er ging stundenlang vor ihrem Zimmer auf und ab und warf Blumen in die Fenster. Ein Stück von einem ihrer Kleider trug er auf dem Herzen, einen von ihr benutzten Schuh bewahrte er wie ein Heiligthum auf und schenkte ihr Haare aus seinem Barte.Er beklagte sich über die Untreue seiner Gattin und wünschte von ihr geschieden zu sein. Als die Scheidung nicht durchzusetzen war und sein Verhältniß mit jener Stiftsdame gelöst werden sollte, gab er sich dem heftigsten Schmerze hin. Er bekam Zuckungen und lag länger als eine halbe Stunde ohne Besinnung da. Auf den Knien flehte er mich an, ihm noch eine Zusammenkunft zu gestatten, und erbot sich, er wolle sich als Bettelmann mit einem großen Barte verkleiden, sodaß ihn gewiß kein Mensch erkennen werde.Kurze Zeit darauf sah er ein Fräulein von Prohaska nur ein einziges mal und sofort behauptete er, es habe ihn bei ihrem Anblicke ein magnetisches Feuer durchströmt, jetzt sei er ganz glücklich, sie sei ein Engel und nebenbei Millionärin.«
Der Oberst Döpfner, in dessen Bureau Chorinsky seit dem November 1866 beschäftigt war, spricht sich dahin aus: »Er ist seiner dienstlichen Aufgabe immer fleißig und pünktlich nachgekommen: sein Auftreten aber war unstet und unsicher. Er schien ganz von einer Richtung des Geistes eingenommen zu sein.«
Aehnlich der Rittmeister von Prittwitzer im Generalstabsbureau: »Während der Dauer seiner Dienstleistungen habe ich nie eine Geistesstörung wahrgenommen. In seinem Charakter ließ sich zeitweise ein heftiges Aufbrausen wegen geringfügiger Ursachen bemerken, doch war er schnell wieder besänftigt und ich schrieb dies seinem lebhaften Temperament zu. Für geistig gesund hielt ich ihn immer.«
Uebrigens hatten Döpfner und Prittwitzer nur dienstliche und keine nähern persönlichen Beziehungen zu Chorinsky.
Graf Wilczek, ein entfernter Verwandter des Angeklagten, hat nie eine Spur von Aufregung, noch weniger von Geistesstörung wahrgenommen. Chorinsky war bei seinen Kameraden beliebt und hatte sehr feine Begriffe von militärischer Ehre, weshalb er gern als Vermittler bei militärischen Ehrensachen in Anspruch genommen wurde; sein Charakter zeigte Herzensgüte, Anhänglichkeit an die Familie und er hielt ihn für einen ganz ehrenhaften Mann.
Dagegen lautet die vom Generalmajor Erzherzog Heinrich unterzeichnete Conduitenliste über seine letzte Dienstzeit im 12. Infanterieregiment: »Graf Chorinsky entstammt einer sehr achtbaren alten adelichen Familie, besitzt eine schwächliche Gesundheit, ist sehr leichtsinnig, lügenhaft, ohne ausgebildeten Charakter, ohne Ausdauer, von gewöhnlicher geistiger Begabung, ein großer Schwätzer, hat wenig Ehrgefühl, ist ohne besondere militärische Kenntnisse, spricht italienisch, französisch und englisch ziemlich gut, auch etwas russisch, kann gut reiten, fechten und schwimmen, benimmt sich brav vor dem Feinde – in der Schlacht von Königgrätz erhielt er einen Säbelhieb in die Brust und wurde mit dem Militärverdienstkreuz und der Kriegsdecoration ausgezeichnet –, ist ehrerbietig, aber nicht offen gegen seine Vorgesetzten, gegen Gleichgestellte herablassend und gefällig, wegen seines Leichtsinnes aber nicht angesehen; gesellig, artig, zieht sich aber von der bessern Gesellschaft zurück und sucht gern schlechte auf, ferner hat er eine große Neigung zum Schuldenmachen.«
Dem Operateur Bacher, welcher den Grafen im April sechs Wochen lang behandelte, ist der Angeklagte als sehr verwirrt aufgefallen, so, als ob es bei ihm nicht richtig sei. »Er redete oft auf der Straße mit sich selber, bemerkte oft die besten Bekannten nicht, ging bald schnell, bald langsam, bald machte er eine Miene, als ob er eine Festung stürmen wollte.«
Chorinsky fährt auf und ruft: »Daß er mich wegen meiner erfrorenen Füße operirt hat ist wahr, alles andere, was er sagt, ist unwahr und dumm.«
Der Feldmarschallieutenant Marenzi ist nur oberflächlich mit dem Grafen zusammengetroffen. Er hat gehört, Chorinsky sei in Laibach, wo er sich aufhielt, um Mannschaft für die päpstliche Armee anzuwerben, in eine Dame aus achtbarer Familie derart verliebt gewesen, daß er mehrere Stunden mit einer Pistole vor ihrem Fenster auf- und niederspazierte und drohte, er werde sich erschießen, wenn sie nicht am Fenster erscheine. In der Garnison habe man sein Betragen als das eines verrückten Kopfes bezeichnet, im persönlichen Umgange aber nichts Ungewöhnliches an ihm bemerkt.
Der Zeuge Rampacher bemerkt bei seiner Vernehmung beiläufig: er halte den Grafen für einen völligen Narren.
Der Angeklagte stampft mit dem Fuße, verzerrt das Gesicht, verdreht die Augen, gesticulirt mit den Händen und ruft: Ich bin nicht närrisch.
Rampacher erzählt nun, die Ebergenyi habe dem Grafen, wenn er fortgegangen sei, stets aus dem Fenster nachsehen müssen. Wenn sie es unterlassen, sei er jedesmal umgekehrt und habe ihr Vorwürfe gemacht. Er habe oft vor ihr auf den Knien gelegen, aus Eifersucht geweint und sich überhaupt äußerst excentrisch geberdet, sodaß er zu der eben von ihm ausgesprochenen Ueberzeugung gekommen sei.
Der Angeklagte schreit: »Die Behauptung geistiger Beschränktheit ist eine freche Unwahrheit, eine schwere Beleidigung, die ich mir ein für allemal verbitte.«
Die Witwe Marie Hottovy räumt ihr Verhältniß mit dem Grafen ein, behauptet aber, es sei in den letzten Monaten ein rein freundschaftliches und nicht mehr unkeusch gewesen. Sie will oft geistige Störungen an ihm beobachtet haben und fährt dann fort: »Wenn er recht erregt war, zerkratzte er sich die Brust mit seinen Nägeln und verwundete sich mit einem Messer. (Die Aerzte fanden allerdings derartige Narben.) So oft ich ein carrirtes oder geblümtes Kleid anhatte, suchte er den Anfang und das Ende des Musters, er zählte die Felder und berechnete deren Zahl. Ebenso machte er es mit dem Muster der Tapeten. Er sagte oft: «Geh‘ weg mit dem Kleide, es macht mich confus.»In derartigen Erregungen agirte er mit den Händen, wiederholte eine Viertelstunde hindurch dieselben Worte und verdrehte die Augen. Einmal stach er sich mit einer Schere, stürzte nieder und war besinnungslos. Er hatte die seltsame Gewohnheit, seinen Geliebten statt der Haare Nägel zu schenken.«
Präsident. Warum thaten Sie das?
Angeklagter. Nägel bedeuten Glück, Haare Unglück. Die Narben auf meiner Brust rühren von einem Duell her und ich war nie närrisch.
Der Eisenmeister in der Fronfeste zu München bezeugt: »Der Graf wollte anfänglich immer Briefe heimlich wegschicken und suchte die Aufseher zu bestechen. Er war leidenschaftlich und erregbar, namentlich höchst empfindlich gegen die geringste Nachlässigkeit in Bezug auf Essen und Trinken. Bei einem kleinen derartigen Versehen wurde er ganz wüthend, ging mit geballten Fäusten auf mich los und schrie, er wolle nichts mehr essen. Auf ein ernstes Wort von mir wurde er wieder ruhig und bat mich bald nachher wegen seiner Ungebührlichkeit um Verzeihung. Er hatte einmal eine Wasserflasche zerbrochen und war darüber außer sich. Als ich ihm sagte, sie kostete nur 18 Kreuzer, freute er sich kindisch, so billig wegzukommen.Im Frühjahr wurde ich in der Nacht an sein Bett gerufen. Er lag im Fieber und klagte über Herzkrampf. Ich legte ihm Senfteig auf die Brust, am andern Morgen verordnete Professor Dr. Martin Bäder und der Anfall wiederholte sich nicht.Die Aufregung des Grafen war am stärksten im Anfang seiner Haft und in der letzten Zeit, nachdem ihm das Urtheil gegen die Ebergenyi durch einen Brief mitgetheilt worden war. In den ersten Tagen schlief der Graf fast gar nicht; als er die ersten Briefe von der Ebergenhi empfangen hatte, wußte er sich vor Freuden nicht zu lassen, der Jubel dauerte fünf Tage, dann ging es wieder los.«
Auf einige Fragen des Directors der Irrenanstalt von München, Dr. Solbrig, fügte der Eisenmeister noch hinzu: »Zuckungen habe ich nur in jener Nacht, wo ich gerufen wurde, Schaum vor dem Munde nie bemerkt. Ich glaube, der Graf könnte in seiner Aufregung einen Mann angreifen, z. B. einen Burschen niederschlagen, wenn derselbe auf seinen Ruf nicht gleich käme, aber er war gutmüthig und leicht zu besänftigen. Ueber die neuen Kleider, die ihm sein Vater in das Gefängniß schickte, freute er sich wie ein kleines Kind.«
Der Untersuchungsrichter Geiger gibt seine Aussage dahin ab: »Ich habe den Grafen Chorinsky während der Untersuchung oft besucht und zwar nicht blos in meiner amtlichen Eigenschaft, sondern auch wegen seiner Privat- und Familienverhältnisse, besonders wohnte ich auch den Unterredungen bei, wenn sein Bruder Karl ihn besuchte. Er hatte einiges Zutrauen zu mir gefaßt und ich glaubte, daß er sich mir gegenüber so gegeben hat, wie er wirklich war. In seinem Benehmen, seiner ganzen Vertheidigungsweise und seiner Korrespondenz lag für mich kein Anhaltspunkt für die Annahme, daß er geistig irgendwie getrübt sei. Er war auffallend gereizt und reizbar; es beherrschte ihn stets eine besondere Unruhe, er konnte bei keinem Gegenstand länger bleiben. Es scheint ihm die reifere Ueberlegung abzugehen und ich halte ihn trotz seiner 38 Jahre für keinen wirklichen Mann, denn er besitzt nicht die gemessene Ruhe eines Mannes. Der Graf Chorinsky wird, wie ich glaube, von seinen Leidenschaften überwältigt und fortgerissen und ich spreche ihm jene sittlichen Grundsätze nicht zu, vermöge deren andere Menschen ihre Leidenschaften zügeln. Seine Liebe zur Ebergenyi ist mir besonders aufgefallen. Sinnliche Naturen pflegen zu erkalten, nachdem sie ihr Ziel erreicht haben, bei ihm aber ist die Leidenschaft eher gestiegen.Merkwürdig ist ferner seine Schreibsucht; er schrieb Briefe nicht von 3 oder 4, nein von 12–20 klein- und enggeschriebenen Quartseiten an die Ebergenyi, auf allen Seiten stehen dieselben überschwenglichen Betheuerungen seiner innigsten Liebe.Sein Blick ist mitunter stier. Mit seiner Familie hat er, seitdem sein Vater die von ihm aus dem Gefängniß feierlich begehrte Einwilligung zu seiner Verehelichung mit der Ebergenyi versagt hat, zwar nicht ganz gebrochen, spricht aber in undankbarer und indiskreter Weise über sie. Seit dem Beginn der Untersuchung hat er sich den Nagel des kleinen Fingers wachsen lassen, um denselben später der Ebergenyi zu schenken. Ich halte ihn in Bezug auf seine geistigen Kräfte nicht für geschmälert, ich suche seine Schwäche nicht auf der intellektuellen, sondern auf der moralischen Seite.«
Vertheidiger. Halten Sie ihn für gutmüthig?
Geiger. Wenn ich absehe vom Gegenstande der vorliegenden Untersuchung, könnte ich ihn als gutmüthig ansehen, wie dies sinnliche Menschen ja gewöhnlich sind.
VIII. Der Prozess gegen Gustav Chorinsky – Gutachten und Urteil
Am 26. April begann die Vernehmung der Sachverständigen, welche ihre Gutachten über den Geisteszustand des Angeklagten abzugeben hatten.
Professor Dr. Martin aus München, der ihn in der Haft bereits besucht und beobachtet hat, erklärt: »Die körperliche Untersuchung des Angeklagten berechtigt nicht zu einem Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit, denn der Kopf ist vollkommen proportional und normal, abgesehen von einer kleinen Erhöhung über dem linken Scheitelbein, welche jedoch die Entwickelung des Gehirns nicht hemmt. Sein Brustbein hat eine Einsenkung, welche von einer rhachitischen Bildung aus der Jugendzeit herrührt, was jedoch keinerlei störenden Einfluß übt, da der übrige Theil des Brustkorbes ausgedehnt ist. Kein anderes edles Organ desselben ist krank. Auffallend ist, daß die rechte Pupille etwas weiter ist als die linke, und daß sich die Pupillen träger zusammenziehen als bei andern Personen, dann die Bewegung seiner Extremitäten im Affect. Auch in der Fronfeste habe ich keine Erkraukmg und keinen epileptischen Anfall beobachtet; nur jene Aufregung war bemerkbar, die jeder Mensch unter solchen Umständen hat. Dies war namentlich so lange der Fall, als er über der Ebergenyi und sein Schicksal nicht im Klaren war. Auch beobachtete ich diese Aufregung immer, wenn ihm der Untersuchungsrichter eine Frage vorlegte, auf welche er nicht die passende Antwort wußte. Hier suchte er sich den Untersuchungsrichter vom Leibe zu halten, bis er mit der Antwort im Reinen war. Was sein Abspringen von einem Gegenstande zum andern betrifft, so habe ich dies nicht gefunden; doch bemerke ich, daß ich das Gespräch mit ihm geleitet habe. Gegen mich war er stets sehr freundlich, küßte und umarmte mich bei jedem Besuche. Nach allen diesen Beobachtungen geht mein Gutachten dahin: ich habe weder in der Voruntersuchung noch in der Verhandlung irgendwelche Anhaltepunkte zu der Annahme gefunden, daß die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur Zeit der That, insbesondere aber am 19., 20.–33. Nov. 1867 irgendwie alterirt und seine Urtheilskraft beschränkt gewesen sei.«
Uebereinstimmend hiermit sagt der Director der Irrenanstalt Professor Dr. Solbrig:
»Der Angeklagte spricht nicht immer gleichmäßig, er stößt hier und da mit der Zunge an, namentlich wenn er rasch und in Aufregung spricht. Der Graf hat mir erzählt, er sei öfters an der Lunge, am Typhus, an seinen Verwundungen krank gewesen, indeß hätten diese Krankheiten keinen weitern Einfluß auf sein persönliches Gesundheitsgefühl gehabt, nur habe er hier und da Ohnmachtsanfälle. Er bekomme Zuckungen, Herzklopfen und bei sehr hohen Affecten oder großen körperlichen Anstrengungen werde er ohnmächtig.
Diese Abnormitäten sind jedoch nicht als Seelenstörungen zu betrachten und überdies ist es, wenn der Angeklagte wirklich zu solchen Zufällen hinneigt, auffallend, daß die nun schon seit vier Tagen gegen ihn andauernde Procedur bei ihrer Einwirkung auf sein Gemüth, die Hitze, das große Publikum keine solche Ohnmacht hervorgerufen haben.
Aus allen Lebensperioden des Angeklagten liegen Zeugnisse über sein sittliches Verhalten vor. Alle sagen, daß Chorinsky eine nervöse, reizbare, launenhafte, zornmüthige, zu heftigen Reactionen geneigte Natur ist. Andererseits sind aber auch Belege da für seine Gutmüthigkeit, seinen Humor und für sein phantastisches, excentrisches und etwas komödienhaftes Benehmen. In der Liebe besonders war er zu Abenteuern aufgelegt, eine Neigung, die er allerdings mit vielen Offizieren seines Alters und Standes theilt. Er scheute auch den Spott seiner Kameraden nicht, wenn er seine wirkliche oder affectirte Liebe kundthun wollte. Psychologisch fällt dies jedoch nicht ins Gewicht. Für junge Offiziere ist es nichts Unerhörtes, wenn sie gelegentlich von einer geliebten Dame den Strumpf, den Schuh, den Handschuh oder ein Stück Kleid mitnehmen, an die Brust drücken und tragen, oder in einer schönen Sommernacht Blumen in das Fenster der Geliebten werfen, oder mit einem geladenen Revolver, der aber niemals losgeschossen wird, drohend auf- und abgehen.
Ein launischer Mensch, ein zorniger Mensch ist noch kein Narr, wenn man ihn auch mitunter so nennt.Eine Geistesstörung des Angeklagten ist weder aus körperlichen Abnormitäten noch aus psychologischen Momenten abzuleiten. Dies beweisen auch seine Briefe. Sie sind meist aus der kritischen Zeit, immer lebhaft in der Form, aber stets logisch gegliedert, der Inhalt immer der Sachlage angepaßt, nichts confus. Die Liebesbriefe sind alle gleich, überschwenglich, aber das sind auch die Liebesbriefe anderer. Die Ebergenyi ist sicher keine phantastische Person, dennoch schreibt sie ebenso phantastisch. Wo es sich um ernste Dinge handelt, schreibt Chorinsky eindringlich und völlig angemessen, wie z. B. die Briefe an seine Frau wegen der Scheidung zeigen. Er.stellt ihr darin vor, wie sie ohne ihn leben könne, schmeichelt und wird, da er sieht, daß er sein Ziel nicht erreicht, grob.
Die Conduitenlisten ergeben, daß Chorinsky Verstand hat, denn kein dummer Mensch lernt so viele Sprachen und zeichnen wie er. Die Briefe an die Ebergenyi, während sie in München war, sind allerdings im Stil eines italienischen Bravo gehalten, der die Madonna für das Gelingen, eines Mordes anfleht, aber eine geistige Störung verrathen sie nicht. Der Schreiber ist nur sehr ungeduldig und weiß sehr gut, um was es sich handelt, was die Folgen der That sind.
In meinen Unterredungen mit ihm hat er immer formell correct gesprochen, er war unbefangen und gesprächig, weil es sich um unbedeutende Dinge handelte. In der Verhandlung, wo etwas darauf ankam, sprach er wenig, er leugnete die Thatsachen nicht, sondern suchte sie nur für sich weniger gravirend zu machen, sodaß ich glaube, vom Standpunkte des Angeklagten konnte keiner geschickter operiren. Ferner habe ich die große Selbstbeherrschung des Angeklagten beobachtet. Wo er auffuhr, oder im Begriff war aufzufahren, wurde er auf einen Wink des Vertheidigers wieder ruhig. Das thut kein Geisteskranker. Vor und nach den Sitzungen war er nicht aufgeregt, sondern benahm sich cavaliermäßig. Dies erkläre ich mir daraus, daß er den Willen hatte, ruhig zu sein, und es scheint mir dies natürlich, weil ein tapferer Soldat gerade in der Gefahr kaltblütig ist.
Ich bin demnach überzeugt, daß, wenn die dem Angeklagten zur Last gelegte That juristisch erwiesen werden kann, seine Zurechnungsfähigkeit nicht zu beanstanden ist. Wenn er in großem Affect ein Verbrechen mit Anwendung von Gewalt begangen hätte, würde ich sehr zweifelhaft sein, hier aber handelt es sich um einen prämeditirten Mord, es gingen mehrere Versuche voraus, der Angeklagte hatte, wenn dabei auch der Affect des Hasses im Spiele war, Zeit genug zur Ueberlegung. Ich wiederhole deshalb meine schon ausgesprochene Ansicht.«
Director Morel aus Rouen dagegen glaubt, daß der Angeklagte sich nicht in einem Zustande des Gemüths und der Seele befinde, um als verantwortlich erscheinen zu können. Wollte man aber auch annehmen, daß dieser Schluß etwas übertrieben sei, so werde man doch zugeben, daß er eine sehr beschränkte Urteilsfähigkeit besitze, wofür man Beispiele in allen Umständen seines Lebens ohne Ausnahme habe. »Ich will nun aber«, fährt er fort, »in Kürze zu beweisen versuchen, wie ich zu obigem Schlusse gekommen bin. Die Krankheit, an welcher der Angeklagte leidet, ist eine nervöse, die sowol in England als auch in Frankreich und Deutschland wohl bekannt ist. Man heißt sie «moralischer Wahn» oder auch «Handlungenverrücktheit». Solche Menschen glauben jedoch nie, daß sie verrückt sein. Sie haben es selbst an dem Angeklagten sehen können. Man heißt diese Krankheit auch die «Raisonnirkrankheit», in Frankreich auch den «heitern Wahnsinn». Solche Menschen sind manchmal geistreich, großmüthig, wie auch dieser Unglückliche hier, freundschaftlich, und wollen alles küssen und embrassiren. Bei alledem ist ihr Urtheil ein beschränktes; jedoch besitzen sie natürliche Fähigkeiten. Wenn ich Herrn Solbrig richtig verstanden habe, so hat er gesagt, daß Narren gewöhnlich nicht viele Sprachen lernen. Dagegen muß ich ihm bemerken, daß ich in meiner Anstalt Kranke habe, welche die verschiedensten Sprachen sprechen. Als ich in Deutschland reiste, um die Cretins zu studiren, habe ich sogar welche gefunden, die die Orgel in der Kirche spielten und zeichneten. Leute wie der Angeklagte schwanken von einem Extrem zum andern; sie können nicht anders; rasch gehen sie von der Liebe zum Haß über. Auf meine Frage, woher auf einmal dieser gewaltige Haß kam gegen die, welche er vorher so sehr geliebt, gab er mir blos zur Antwort: «Diese hasse ich, diese ist eine Jüdin, sie stinkt wie eine Jüdin.» Dieser rasche Uebergang ist gerade das Charakteristische an diesen Unglücklichen. Als Kinder schon bringen sie ihre Aeltern in Verzweiflung, als Familienväter plagen sie Weib und Kinder, und werden sie Beamte, so bringen sie alles in Unordnung und Verwirrung, und am Ende kommt es so weit, daß man sie in eine Irrenanstalt thun muß. Diese Art von Irren kennt man schon seit langem. Herr Collega Solbrig hat darauf hingewiesen, daß Narren nicht so leicht zu beruhigen seien. Da muß ich aber gleichfalls widersprechen. Bei richtiger Behandlung beruhigen sie sich sehr leicht, sodaß eine Zwangsjacke etwas ganz Ueberflüssiges ist. In meiner Anstalt wenigstens werden Sie keine finden. Kindisch bleiben diese Leute immer, sie sind eben «Grands enfants».
Wenn der Angeklagte freigesprochen wird und seinen frühem Lebenswandel fortsetzt, wird er ganz gewiß in etlichen Jahren paralytisch werden. Auf dem Wege dazu ist er jetzt schon, das beweisen die erweiterten Pupillen.«
Dr. Mayer, Universitätsprofessor zu Göttingen und Irrenhausdirector dortselbst: »Ich bedaure, daß der Angeklagte während seines ganzen Lebens nur einmal einer gründlichen ärztlichen Untersuchung unterworfen worden ist. Ich gestehe, daß ich mit einem gewissen Mistrauen an die Beobachtung der sich mir im Gefängnisse bietenden Erscheinungen gegangen bin. Der Angeklagte begegnete mir aber so unbefangen, daß jeder mögliche Verdacht einer Simulation vollständig entschwand. Der Widerwille des Angeklagten gegen jede Zumuthung, daß sein Geist gestört sein könnte, beweist, daß er nicht durch Simulation von Wahnsinn seine Strafe zu mildern gedenkt. Die Beobachtungen des Ritters von Glanz, der den Angeklagten in seinem dreizehnten Lebensjahre beobachtete, scheinen mir nach der Qualität des Zeugen von besonderer Wichtigkeit zu sein. Hiernach war dem Grafen ein gewisses nervöses Wesen eigen, was nach den Berichten der Familie schon lange vorher bestanden haben soll. Bei sehr geringfügigen Anlässen gerieth er in unbezwingliche Aufregung, sodaß mit Recht Herr von Glanz bemerkte, was daraus werden solle, wenn das so fortgehe. Mit 16 Jahren, als die sexuelle Entwickelung begann, verließ er das väterliche Haus und trat in die Armee. Er wurde wegen seines Leichtsinns vom Obersten getadelt und bestraft; noch ernster ist, daß er sich von einer Geliebten zur andern stürzte, und nachdem er den vollen Genuß des Erstrebten schon erlangt hatte, heirathete. Kaum war er einige Monate im Besitze einer Geliebten, so trat er wieder in ein neues Verhältniß. Frau Gräfin von Stohm hat von einem Verhältnisse in Brünn erzählt, dazwischen spielt has Verhältniß mit der Zeugin Hottovy, woraus das Verhältniß mit der Ebergenyi begann. Ich habe natürlich viel mit ihm über dieses Verhältniß gesprochen, welches das Centrum seiner Seelenbewegung bildet. Obwol die Ebergenyi eine offenbare Courtisane war, was man nur mit geschlossenen Augen nicht bemerken konnte, so blieb ihm doch diese Thatsache fremd; dies weist auf Mangel der Beobachtungsgabe und des Urtheils hin. Es frappirte mich, zu hören, mit welcher Begeisterung er von ihr sprach; sie war seine Heilige, das Ideal seines Lebens. Auffallend ist das magnetische Feuer, mit welchem er zu seiner Frau, dann zu der Dame, von der die Gräfin Stohm erzählt, zu der Hottovy, endlich zu der Ebergenyi hingezogen wurde. Selbst von einer Geistesstörung abgesehen, muß es frappiren, wie er eine nach der andern liebte und dann mit Fußtritten wieder fortjagte. Alle Zeugen bezeichnen seine nervöse Reizbarkeit als charakteristisch; ich glaube nicht, wie Herr Collega Solbrig, daß diese eigenthümliche Reizbarkeit sich in der Sphäre des gesunden Lebens bewegt. Ob ihn der Gedanke an ein entgegenstehendes Hinderniß, ob ihn die Verweigerung eines Wunsches erregt, er fällt in gleich große, excentrische Heftigkeit, ist aber rasch wieder gut. Ein gutes Wort, ein ruhiges Zusprechen besänftigt ihn vollständig. Ich glaube nicht, wie Herr Collega Solbrig – wenn ich ihn richtig verstanden habe – daß sich ein Narr so leicht beruhigen lasse.«
Solbrig (unterbrechend). »Ich habe nicht gesagt, daß Irre überhaupt nicht zu beruhigen seien; ich will nur sagen, daß eine Person, von der man sieht, daß sie eine bei irgendwelcher Gelegenheit entstandene heftige Aufregung sofort wieder dämpfen kann, ein gewisses Maß der Selbstbeherrschung hat.«
Professor Mayer (fährt fort). »Ebenso auffallend ist mir ein anderer wichtiger Umstand. Die Stimmungen im normalen Leben pflegen gewöhnlich den Vorstellungen zu folgen. Obwol mir Collega Morel den Angeklagten als lebhaft irritirt schilderte, so fand ich ihn doch unmittelbar nach dieser Angabe traurig und sehr still dasitzend. Als ich ihn fragte, ob er sich vielleicht vor der Verhandlung ängstige, verneinte er es und sagte, es werde sich schon machen mit seinem Proceß; sein Gemüthszustand entstehe von selbst und er sei besonders in den Morgenstunden davon befallen. Ein solcher Wechsel der Stimmung ohne äußere Gründe scheint mir sehr auffallend.
Ich darf ferner die Erzählung des Angeklagten nicht unerwähnt lassen, daß ihm die Ebergenyi erschienen, vor sein Bett getreten sei und zugerufen habe: «Gustav, komm, komm!» Auch glaubte er das Rauschen ihres Kleides zu vernehmen, und wähnte auch zu hören, wie sie hinausging. Ich lege gerade kein großes Gewicht auf einzelne Erscheinungen, da ich nach meiner Methode den ganzen Fall in seinen gesammten Erscheinungen auffasse, ohne das einzelne Symptom zu sehr zu betonen. Für bedeutender halte ich daher die Beobachtung der Zeugin Hottovy, daß der Angeklagte halbe Stunden lang gezählt habe, auch wenn sie ihn zu hindern suchte. Es scheint mir das zu den Erscheinungen zu gehören, welche die Aerzte als Zwangsgedanken bezeichnen.
Ich glaube, daß er hauptsächlich unter dem Einflusse der geschlechtlichen Aufregung in jene epileptischen Anfälle gerieth, von denen mehrere Zeugen sprachen. Dafür spricht auch der Umstand, daß sie im Gefängnisse seltener wurden, weil er dort den geschlechtlichen Excessen entzogen war. Die Anfälle sind epileptischer Natur, wenn auch die Convulsionen fehlen, was ja öfters stattfindet. Nach den heutigen Erfahrungen der Wissenschaft halte ich demnach den Angeklagten für geisteskrank von Natur, und halte ihn nicht blos für zeitenweise mehr oder weniger zurechnungsfähig, wie Dr. Morel, sondern rechne ihn zu jenen Wesen, denen man ihre Thaten gar nicht zurechnen darf.«
Dr. Gudden, Direktor der Irrenanstalt zu Werneck, führt des genauern aus, daß die kleinen Abnormitäten der Schädelbildung des Angeklagten von einer Zangengeburt herrühren, daß solche in einzelnen Fällen zwar große Diversionen der Schädelknochen hervorbringen können, daß aber im vorliegenden Falle nicht die mindeste Einwirkung auf die Ausbildung des Gehirns vorliege. Auffallend sei die größere Weite der rechten Pupille, auch sei ihm die Unruhe im Gesichte aufgefallen, welche während der Verhandlung, namentlich wenn er aufgeregt wurde, unverkennbar sei. Diese Erscheinungen dürften sich vielleicht doch auf Vorgänge im Gehirn zurückführen lassen, welche mit seiner Erregtheit im Zusammenhange stünden. Im übrigen theile er völlig die Anschauungen der Collegen Martin und Solbrig, und gebe sein Gutachten dahin ab, daß dem Angeklagten, wenn er nach dem Urtheile der Geschworenen der Theilnahme an der Ermordung der Gräfin für überwiesen erachtet werde, die volle Verantwortlichkeit für dieses Verbrechen zur Last falle, d. h. daß er in diesem Falle für vollkommen zurechnungsfähig erachtet werden müsse. Ganz anders würde er urtheilen, wenn der Graf Chorinsky persönlich z. B. einen Nebenbuhler in der Aufregung erstochen hätte, so aber habe er nicht nur die Tragweite seiner Handlungen berechnen und überlegen können, sondem er habe auch die Folgen gekannt, wie dies aus seinen Briefen, die er in den kritischen Tagen schrieb, deutlich hervorgehe. Die Auffassung des Hrn. Dr. Morel sei ihm nicht geläufig; er wisse nicht, was er sich unter dem »moralischen Wahn« oder der »moralischen Krankheit« denken solle.
Der Staatsanwalt richtet noch an Dr. Mayer die Frage, ob die Lehre von dem moralischen Wahne in der Wissenschaft sich schon Geltung verschafft habe.
Dr. Mayer erklärt, diese Lehre gehöre zwar noch in das Bereich der Controversen, aber sie gewinne täglich mehr Anhänger.
Der Angeklagte war während des Verhörs der Sachverständigen aus dem Saale entfernt worden, jetzt trat er wieder ein und der Präsident eröffnete ihm den Inhalt der verschiedenen Gutachten.
Am Nachmittage des 26. Juni 1868 begann das Plaidoyer. Der Staatsanwalt Wülfert faßte in einem zwei volle Stunden in Anspruch nehmenden gediegenen Vortrage alle die einzelnen Indicien, welche die Verhandlung für die Theilnahme des Angeklagten an dem Morde geliefert hatte, zu einem umfassenden klaren Bilde zusammen und ging darauf zur Prüfung der Frage über, ob der Graf Chorinsky im strafrechtlichen Sinne für die That verantwortlich gemacht werden könne. Er sagte: »Wer die Folgen einer That kennt, ist strafgesetzlich verantwortlich, wenn sich auch in seinem geistigen Leben nicht überall ganz normale Erscheinungen zeigen. Es gibt eine Reihe von Verfehlungen gegen das Gesetz, deren Strafbarkeit nicht sofort jedem Menschen erkennbar ist; aber es gibt auch gewisse Handlungen, die selbst dem geistig Beschränkten als unrecht erscheinen, weil sie ein grober Eingriff in die Rechtssphäre sind. Unter diesen Verbrechen ist der Mord das schwerste; es wird mithin der geringste Grad von geistiger Erkenntniß nöthig sein, um dessen Strafbarkeit einzusehen. Jedermann, ist im Stande, die Rechtswidrigkeit des Mordes zu erkennen. Und da es sich hier um einen Mord handelt, der unzweifelhaft monatelang überdacht, die Frucht reiflicher Ueberlegung gewesen ist, so wird um so mehr darauf zu bestehen sein, daß die Unfähigkeit, das Rechtswidrige zu erkennen, klar vorliege. Nun frage ich, erkannte der Angeklagte die Strafbarkeit seines Unternehmens oder nicht? Ich glaube, Ihnen die Antwort hierauf am deutlichsten durch die Niederschreibungen des Angeklagten vom 19.–22. Nov. 1867 geben zu können, welche von Angst und Sorge strotzen, und in welchen sich klar das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit der Handlung ausspricht. Ebenso hat der Angeklagte in seiner ganzen Vertheidigungsweise von Anfang an ein Verhalten eingeschlagen, welches erkennen läßt, daß er sich klar bewußt war, welche Gefahr über ihm schwebte. Man hat in seinen Antworten anfänglich nichts Auffälliges gefunden, er hat sich mit größter Unumwundenheit über gleichgültige Dinge geäußert; als aber die eigentlichen Verhöre begannen, da hat er so knapp als möglich geantwortet und Erklärungen gegeben in Hülle und Fülle, welche seine Unschuld darthun sollten. Auch sein ganzes Auftreten hier im Saale beweist klar, daß er vollständig erkennt, um was es sich handelt. Er ist sich auch jetzt bewußt, eine rechtswidrige That begangen zu haben. Sein ganzes Handeln in dieser Sache ist das eines Vernünftigen; es entspricht jedes Wort, jede Handlung, jede That dem Zwecke, den sie verfolgt. Wer so zweckmäßig handelt, wer einsieht, was er begangen, und sich so zu vertheidigen weiß, ist nicht unzurechnungsfähig. Die zwei Sachverständigen, welche sich für die Unzurechnungsfähigkeit ausgesprochen haben, suchen dieselbe auf dem Gebiete des Willens – ob er nämlich sich frei bestimmen konnte für die Handlung, die er beging. Es liegen jedoch schlagende Beweise vor, daß Chorinsky vollkommen Herr seines Willens ist; die ganze Art seines Auftretens beweist dies. Die andern Experten haben mit Recht betont, daß er außerordentliche Proben von Selbstbeherrschung gegeben hat. Es wäre auch nicht möglich, das ein Mann, der die Freiheit des Willens im strafrechtlichen Sinne nicht hat, eine Stellung wiederholt und zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten hätte behaupten können. Man weiß nichts von Strafen und Ungehörigkeiten; mit Ausnahme von Schuldenmachen und leichtsinnigen Streichen war sein Verhalten im Dienste immer entsprechend, obwol gerade der Militärstand den größten Gehorsam und die strengste Selbstverleugnung auferlegt. Hier ist es erster Grundsatz, den eigenen Willen einem fremden unterzuordnen, und wir haben auch nicht die leiseste Andeutung, daß der Angeklagte sich gegen diesen ersten Grundsatz jemals verfehlt hat. Im Gegentheil, er wird als tüchtiger Soldat geschildert, und ganz gewiß kann niemand sagen, daß, wer eine Compagnie im Felde führen kann, nicht die nöthige Herrschaft über sich selbst besitze. Gewiß war es also rechtlich durchaus in die Willensfreiheit des Angeklagten gestellt, ob er seine Gattin ermorden wollte oder nicht. Daß er nicht den moralischen Fond gehabt habe, einem solchen Entschlusse von Anfang an kräftig zu widerstehen, macht ihn in den Augen des Gesetzes nicht straflos, denn jeder ist eben verpflichtet, die sittlichen und rechtlichen Gesetze zu beobachten, und wenn er dies nicht thut, weil er vorzieht, seinen Trieben und Neigungen zu folgen, so ist er den Strafgesetzen verantwortlich. Angesichts dessen, was über das ganze Leben und die dienstliche Stellung des Angeklagten bekannt ist, bestreite ich entschieden, daß von den erwähnten zwei Sachverständigen der Beweis geliefert ist, der Graf sei so mangelhaft geistig ausgestattet, daß er die Strafbarkeit seiner Handlungen nicht hätte einsehen können, ich pflichte deshalb dem Gutachten der drei übrigen Sachverständigen bei. Die zwei andern Sachverständigen constatiren nur, daß der Graf, vorzüglich in Liebesangelegenheiten, besonders erregbar war; diese Erregung war aber vorübergehend, und außer diesem Zustande handelte er so vernünftig wie jeder andere. Sie werden mir daher beistimmen, wenn ich schließe, daß jenes ahnungsvolle Wort der Gräfin auf der ersten Seite ihres Tagebuchs: «Meine Liebe ist mein Hort, und in diesem Horte will ich sterben», sich erfüllt hat, freilich ganz anders, als sie dachte. Daß die selbstgewollte Zerrüttung der Ehe, daß das Hinderniß, welches die Ehe für die Vereinigung mit einer andern bildete, daß diese Umstände die Gründe des Verbrechens geworden sind, und daß Graf Chorinsky die Ebergenyi veranlaßt hat, seine Gattin zu tödten, darin werden Sie mit mir gewiß einverstanden sein.«
Hierauf erhielt der Vertheidiger Dr. Schauß das Wort. Er spricht sich zunächst über die Zurechnungsfähigkeit seines Clienten aus, indem er geltend macht: »Alle Zeugen geben dem Beschuldigten ein Zeugniß, welches dahin lautet: «Er ist ein gutmüthiger Mensch.» Entweder sprechen alle diese Zeugen die Unwahrheit, oder was er gethan und gesprochen ist Wahnsinn. Verbinden lassen sich die beiden Behauptungen, daß er ein gutmüthiger Mensch sei und daß er dieses Verbrechen verübt habe, absolut nicht. Man hat Ihnen gesagt, daß der Beschuldigte ein in der Liebe excentrischer Mensch sei. Ich habe alle Hochachtung vor der Liebesexcentricität, und ich glaube, keiner in diesem Saale ist so unglücklich, daß er sie nicht einmal in seiner jungen Brust gefühlt; aber nicht einer von uns ist in seiner Liebesexcentricität so weit gekommen wie in hundertfältigem Maße der Angeschuldigte. Wo sind die Verliebten zu finden, die sich die Brust zerfleischen, das Messer in die Brust stechen, ganze Nächte in den Straßen zubringen, alte Schuhe an sich nehmen und herumschleppen, Theile ihres Körpers abschneiden und der Geliebten aufdringen zur ewigen Erinnerung? Das ist Wahnsinn. Ich will nun zu beweisen versuchen, daß der Beschuldigte wirklich verrückt ist. (Angeklagter protestirt jedesmal, so oft ihn der Vertheidiger einen Verrückten u. dgl. nennt.) Ich will vor allem anführen, was der Untersuchungsrichter gesagt hat. Er sagte: «Der Angeschuldigte ist unruhig, aufwallend, leicht reizbar, einer ruhigen Ueberlegung nicht fähig, von den Leidenschaften nicht nur beeinflußt, sondern gänzlich bewältigt.» Ich glaube nun, gerade das ist das Kriterium der Unzurechnungsfähigkeit, daß man seine Leidenschaften nicht zügeln kann. Wir wissen, daß seine Geburt nicht ohne Schwierigkeiten vor sich ging, ein Umstand, der, wie wir von den Sachverständigen gehört haben, bei der Frage über die Zurechnungsfähigkeit schwer ins Gewicht fällt. Auch wissen wir, daß der Angeschuldigte in den ersten Jahren seines Lebens krank war und einen schweren Typhus durchgemacht hat. Auf meine Frage, warum er die Verstorbene in dem Maße gehaßt habe, daß der Haß selbst über das Grab noch hinausreiche, erhielt ich keine Antwort. Erst als ich ihn bearbeitete mit dem Einflusse, den ich über ihn habe, und den ich dem eines Irrenarztes über seinen Kranken vergleiche, vertraute er mir das Geheimniß an, daß sie einen ekelhaften Geruch, so einen Judengeruch gehabt habe. Ich lege die Hand ins Feuer für die Ueberzeugung, daß er glaubte, was er mir mittheilte, weil es unsinnig gewesen wäre, mir gegenüber einen derartigen Umstand aufzutischen. Man hat gesagt: die moralische Krankheit würde zur Immoralität. Das hätte einem grauen Haupte, wie Morel ist, nicht gesagt werden sollen. Morel vertritt keine Principien, die zur Immoralität führen. Er ist die erste Größe Frankreichs in seiner Wissenschaft und Führer einer ganzen Schule. Betrachten Sie ihn, ob er der Mann ist, um in seinem reifen Alter als Schwindler eine Krankheit zu erfinden, damit die Spitzbuben frei werden!
Meine Herren Geschworenen! Sie werden, wenn Sachverständige sagen: wir halten den Beschuldigten für reif, in eine Irrenanstalt gebracht zu werden, sich dreimal besinnen, ihn dem Henker auszuliefern. Glauben Sie denn, daß in Deutschland, ja in ganz Europa, nur die Frage der Thäterschaft geprüft werden wird, o nein, auch die psychiatrische Frage wird geprüft werden, und jedes nicht überlegte Wort wird gerichtet werden. Glauben Sie, daß ein Mann wie Morel ausgesprochen haben würde, in wenig Jahren ist der Angeklagte paralytisch, auf die Gefahr hin, daß man ihm dann vorwerfe: du hast die Unwahrheit gesagt? Wenn Sie aber auch glauben sollten, daß der Angeklagte Herr über seinen Willen war und moralische Kraft genug besaß, um seinen Trieben widerstehen zu können, so werden Sie mindestens geminderte Zurechnungsfähigkeit annehmen, die nach dem Wortlaute des Gesetzes gegeben ist, wenn die Fähigkeit der Selbstbestimmung oder die zur Erkenntniß der Strafbarkeit der That nöthige Urtheilskraft oder Freiheit der Willensbestimmung des Handelnden zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber doch in erheblichem Grade gemindert war. Die Anwendbarkeit dieses Artikels auf den Angeschuldigten wird wol niemand bestreiten. Ich erinnere Sie nochmals an das, was schon Morel bemerke: das ganze psychische Dasein des Angeklagten habe zwei Pole, Liebe und Haß. Wenn sich seine Seelenstimmung diesen beiden Polen nähert, ist sie krank, und alles, was zwischen diesen beiden Polen liegt, was er innerhalb derselben zu thun hat, kann trotzdem recht vernünftig sein.
Erlauben Sie, daß ich jetzt aus die Frage eingehe, ob Chorinsky an der That überhaupt betheiligt ist. Ich sage: diese Betheiligung ist nicht erwiesen. Mit Andeutungen und Folgerungen aus Briefen kann kein Verbrecher überführt werden, es würde sonst jede Gerechtigkeit aufhören; besonders muß ich das bestreiten bei der Anstiftung zu einem Verbrechen. Art. 54 des Strafgesetzbuchs verlangt hierzu ausdrücklichen Rath oder Auftrag durch Ueberreden, Versprechen oder Geben eines Lohnes u. s. w., mit andern Worten, man muß der geistige Vater der That sein. Was liegt nun für die intellektuelle Urheberschaft hier vor? Nichts! Eigentlich hat der Staatsanwalt dies selbst zugegeben. Die Beweise sind nur aus der Individualität des Angeklagten genommen; das genügt aber nicht.«
Der Vertheidiger sucht nun zu deduciren, daß die Ebergenyi auch möglicherweise aus eigenem Antriebe nach München gereist und den Mord verübt haben könne. Vielleicht habe sie das ungewisse Verhältniß mit dem Grafen satt bekommen und sich entschlossen, selbst zu handeln. Er schließt, indem er nochmals die Gutmüthigkeit des Grafen betont: »Es ist viel schneller gerichtet als geprüft. Prüfen Sie, aber lassen Sie sich nicht auf Vermuthungen ein. Urtheilen Sie nur nach wirklichen Beweisen und lassen Sie sich nicht beherrschen von der öffentlichen Meinung. Das würde eine große Gefahr für die Gerechtigkeit sein und das Institut der Schwurgerichte gefährden, welches uns so heilig ist.«
Nach dem Résumé des Präsidenten wurden den Geschworenen drei Fragen vorgelegt, die erste bezog sich darauf, ob der Graf Chorinsky der Anstifter des Mordes sei, die dritte betraf die Zurechnungsfähigkeit, die zweite Frage lautete: »Ist der Angeklagte schuldig, das Verbrechen der Theilnahme an einem Verbrechen des Mordes dadurch begangen zu haben, daß er die von Julie Ebergenyi beschlossene That unterstützte, der Julie Ebergenyi vor Beginn der Ausführung der That Belehrungen über die Art und Weise der Vollbringung derselben ertheilte, und behufs der Ausführung der That der Julie Ebergenyi mehrfache Hülfe leistete, so insbesondere durch Ermittelung und Bekanntgabe der Wohnung seiner Gattin Mathilde, durch Verschaffung falscher Reisepässe von Wien nach München, durch Verschaffung eines Empfehlungsbriefes, durch Einwechseln süddeutscher Münze, Bezeichnung hiesiger Gasthöfe, Besorgung des Wagens, mit dem die Ebergenyi auf die Eisenbahn fuhr, sowie durch vorherige Rathschläge und die Zusicherung eines Alibibeweises den vollbrachten Mord befördert und dazu Hülfe geleistet hat?«
Diese ebengedachte Frage wurde von den Geschworenen nach zweistündiger Berathung bejaht, die erste und dritte dagegen verneint. Hierauf beantragte der Staatsanwalt, den Angeklagten zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe zu verurtheilen.
Der Vertheidiger hielt mit Rücksicht auf die vorliegenden Milderungsgründe das Strafminimum von acht Jahren für ausreichend.
Der Gerichtshof erwog, daß hier ein monatelang vorbereiteter, raffinirt ausgeführter Gattenmord vorlag, andererseits daß der Angeklagte von einer der mächtigsten Leidenschaften zum Verbrechen getrieben worden war und überhaupt ein aufgeregter, nervös gereizter Mensch ist, und erkannte wider ihn eine zwanzigjährige, auf einer Festung zu erstehende Zuchthausstrafe und Landesverweisung nach verbüßter Strafe. Die Umwandlung der Zuchthaus- in Festungsstrafe ward gerechtfertigt durch seine Standes- und Familienverhältnisse, sowie durch die Zeugnisse seiner Vorgesetzten, die ihn als einen tapfern Offizier bezeichneten.
Der Angeklagte hörte das Urtheil ohne sichtliche Bewegung an. Er war unangenehm berührt, als der Staatsanwalt in seinem Strafantrage ihn nicht mehr Graf, sondern nur noch Gustav Chorinsky titulirte, und sprach sich nach dem Schlusse der Verhandlung verwundert darüber aus, daß die Strafe so hart ausgefallen sei. Wie er überhaupt auf seine Geburt und seinen Stand großen Werth legte, schien er auch erwartet zu haben, daß man es in Baiern nicht wagen würde, einen österreichischen Grafen, den Sohn eines kaiserlichen Statthalters, wie jeden andern gemeinen Verbrecher zu behandeln.
Die Manie zu schreiben verließ ihn auch nach Beendigung seines Processes nicht. Kurz vor seiner Abführung auf die Festung Rosenberg in Oberfranken schrieb er einen langen Brief an seinen Vater und bat darin um die Erlaubniß – Marie Hottovy heirathen zu dürfen. Er erging sich in den feurigsten Betheuerungen seiner Liebe und schwur, er werde wirklich verrückt werden oder sich das Leben nehmen, wenn diese seine Bitte nicht erfüllt werde.
Nach diesem Briefe ist seine zärtliche Liebe zur Ebergenyi in bittern Haß umgeschlagen. Die Ebergenyi ist der Dämon, der ihn für kurze Zeit seiner Marie entrissen. Er sagt: »Es war ja blos ein Wahnsinn diese Epoche mit Julie, die ich verfluche, nachdem ich durch beschworene Zeugen erfahren habe, wie elend sie mich betrogen. Unter dem Schwure, mich durch gerichtliche Schritte von Mathilde zu befreien, versicherte sie mich ihrer Unschuld und täuschte mich aufs künstlichste. Sie ließ sich für Geld im Arrest und in den Hotels verkuppeln und hatte noch eine Anzahl Liebhaber, was ich zu meinem höchsten Schmerze und meiner Wuth von allen beschwören hören mußte. Selbst im Arrest hat sie mit Arrestanten innige Verbindungen angeknüpft. Das muß zum Haß und zur Verachtung führen. Ich habe alles von ihr vernichtet und verfluche jene Zeit; nie will ich ihren Namen mehr hören.«
Dieser Brief scheint zu bestätigen, was der Direktor Morel sagte: »Leute wie der Angeklagte schwanken von einem Extrem zum andern, sie können nicht anders; rasch gehen sie von der Liebe zum Haß über.« Dennoch können wir uns nicht davon überzeugen, daß der Graf Chorinsky unzurechnungsfähig oder auch nur in dem Zustande geminderter Zurechnungsfähigkeit gewesen wäre, als er mit der Ebergenyi den Mordplan beredete und zur Ausführung des Verbrechens mitwirkte.
Chorinsky hat einen ganz bestimmten Zweck vor Augen gehabt – den Tod seiner Frau, die Ehelichung der Geliebten – und, um diesen Zweck zu erreichen, als es mit der Scheidung nicht ging, zunächst in einer Schachtel candirte Früchte geheimnißvoll und listig abgesendet, um entweder seine Gemahlin zu vergiften, oder sie für spätere giftige Geschenke empfänglich zu machen; dann hat er bei einem höchst zweifelhaften Menschen, dem Baron Lo Presti, sich Rath geholt, den Rath verworfen und zwei andere nicht minder zweifelhafte Subjecte Rampacher und Dierkes gedungen; endlich hat er den Mord durch seine Julie vollziehen lassen. Wir sehen also einen durchdachten, consequenten Plan. Nachdem der letzte Entschluß gefaßt ist, besorgt der Graf den Empfehlungsbrief, das bairische Geld, die Paßkarten, den Wagen. Er ertheilt Verhaltungsmaßregeln, lebt jede Stunde im Geiste mit der Mörderin zusammen, spricht von den Folgen der That und wie man sich vor ihnen schützen könne. Daraus folgt unwiderleglich, daß er weiß, um was es sich handelt, und auf die Vertheidigung bedacht ist. Ferner nach der That die Sendung Rampacher’s, der von ihm mit in Scene gesetzte Alibibeweis, die von ihm erfundene Witwe Horvath, sind das nicht schlagende Beweise, daß er logisch richtig denkt? Und sein Benehmen in München, die Scheu vor der Polizei, seine enorme Lügenhaftigkeit – sind das Zeichen von Wahnsinn? Seine im Arrest geschriebenen Briefe, die Bitte an seinen Vater, zum Kaiser zu gehen, die Vermittelung einflußreicher Staatsmänner in Anspruch zu nehmen, die Bitte an den Freund, ihm eine Pistole zu senden, um sich tödten zu können, das sind doch alles deutliche Belege dafür, daß er seinen vollen Verstand besaß.
Endlich seine Haltung und Taktik in der fünftägigen Verhandlung! Er antwortet, er lügt sogar ganz correct, wo er die Lüge für zweckdienlich hält, er versteht alles, er folgt den Verhören genau und hat sich in der Gewalt. So benimmt sich kein Mensch, der den Verstand verloren hat.
Wir räumen ein, Chorinsky ist ein aufgeregter, leidenschaftlicher, jähzorniger, nervöser Mann, aber das ist himmelweit verschieden von einem Verrückten. Wir gestehen zu, Chorinsky ist ein Querkopf und hat seine Schrullen, aber ein Querkopf ist noch kein Narr, und wer Schrullen hat, gehört noch nicht ins Irrenhaus. Nein, Chorinsky wußte genau so gut wie jeder Leser dieser Zeilen, daß der Mord ein Verbrechen ist, deshalb hat er die That in seiner Weise vorsichtig und listig vorbereitet, deshalb hat er schon im voraus über seine Vertheidigung nachgedacht, deshalb hat er mit der Waffe der Lüge sich vor dem Schwerte der Gerechtigkeit retten wollen.
Wir bedauern, daß in einem solchen Falle, wo der Laie wahrhaftig nicht zweifelhaft sein wird, zwei angesehene Aerzte eine unhaltbare Theorie aufgestellt und noch dazu dieselbe auf einen Menschen, auf den sie nicht entfernt paßte, anzuwenden versucht haben. Es beweist dies, daß große Gelehrte mitunter sehr weit neben das Ziel schießen. Wir sind fest davon überzeugt, das sittliche Gefühl würde sich empört haben, wenn der Spruch der Geschworenen auf Nichtschuldig gelautet hätte.
Möglich, daß Gustav Chorinsky, entnervt durch seine Ausschweifungen, gebrandmarkt für immer, mit der Blutschuld auf dem Gewissen, in der Einsamkeit der Festung wahnsinnig wird. Zu der Zeit, wo der Mord vollbracht wurde, war er sicher ebenso Herr seiner Vernunft wie jeder andere Mörder, der, fortgerissen von der bösen Lust, Hand legt an ein Menschenleben.
Was die Höhe der Strafe anlangt, so dünkt es uns, daß 20 Jahre auf der Festung kaum eine ausreichende Buße sind für einen mit solcher Tücke verübten Gatten- und Giftmord; indeß geben wir zu, daß der Gerichtshof in München nicht wohl ein anderes Urtheil fällen durfte als das Landesgericht in Wien. Von dem mörderischen Paare konnte nicht ein Theil zum Tode oder zu lebenswierigem Zuchthause, der andere aber nur zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurtheilt werden, und man hatte, nachdem der Spruch in Wien ergangen war, in München kaum noch eine Wahl.
Das Drama ist zu Ende, entrüstet wenden wir uns ab von den Personen, die darin aufgetreten sind, mit Entsetzen blicken wir in den Abgrund von Unzucht, Lüge, Roheit, sittlicher Fäulniß und Gemeinheit, der sich vor unsern Augen öffnet; wir schließen mit dem Wunsche: möchte die Welt nie wieder einen solchen Criminalproceß sehen, der dadurch noch widerwärtiger und skandalöser wird, daß er in den Kreisen der ersten Gesellschaft spielt!
Der Neue Pitaval. Eine Sammlung der interessantesten Criminalgeschichten aller Länder aus älterer und neuerer Zeit. Die Stiftsdame Julie Ebergenyi von Telekes und der Graf Gustav Chorinsky Freiherr von Ledske (Wien und München. Giftmord.). 1867 und 1868. Leipzig, 1868.
Ebergenyi – und Graf Chorinsky. In der Kreis-Irrenanstalt in Erlangen ist am Sylvestertage der wegen Meuchelmordes durch Gift, begangen an seiner Frau Mathilde Chorinsky, gebornen Rueff, zu zwanzigjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt gewesene Graf Gustav Chorinsky gestorben. Chorinsky befand sich seit drei Jahren im Irrenhause. Sein Zustand war ein in hohem Grade kläglicher. Seine Gehirnzerrüttung brachte ihm den Tod.
Gustav Chorinsky’s Leichnam ist am 2. Vormittags mit dem Postzuge der Elisabethbahn in Wien eingetroffen, um dem Vernehmen nach im Familiengrabe bestattet zu werden.
Dagegen befindet sich die wegen desselben Verbrechens zu achtzehn Jahren verurtheilte, in Neudorf ihre Strafe büßende Julie Ebergenyi sehr wohl. Sie hofft baldigst begnadigt zu werden, wenigstens macht sie große Anstrengungen hiezu, denn sie schreibt nicht selten an verschiedene Advokaten Briefe, worin sie bittet, man möge ihr Gnadengesuche machen und für sie mannigfache Wege zum Zwecke ihrer Befreiung unternehmen. Freilich blieb bisher jeder Schritt erfolglos – und Julie Ebergenyi ist auch jetzt um die Hoffnung ärmer, jemals mit ihrem Gustav Zusammenkommen zu können.
Der Grenzbote Nro. 12. Sonntag, den 14. Januar 1872.
(Julie Ebergenyi im Irrenhause.) Am letzten Samstag hat die einstmalige Geliebte des im Wahnsinn verstorbenen Grafen Gustav Chorinsky, die Strafgefangene in Neudorf, Julie Ebergenyi, Aufnahme im Irrenhause am Brünndlfeld gefunden. Als man ihr, die schon seit Längerem Spuren von Geisteszerrüttung zeigte, am Freitag die Mittheilung machte, sie werde anderen Tags Neudorf verlassen, rief sie in Extase aus: »Ah, also doch Gräfin Chorinsky!« Ebergenyi wurde in der Abtheilung für weibliche Irre untergebracht und wird, trotzdem sie Strafgefangene ist, gleich mit den anderen Unglücklichen gehalten, die in dieser Anstalt ihre Tage verbringen.
Der Grenzbote Nro. 19. Sonntag, den 12. Mai 1872.
Julie Ebergenyi †.
Das Drama, das sich im Sommer des Jahres in München auf so entsetzliche Weise abgespielt und dem die Gattin des Oberlieutenants Grafen Gustav Chorinsky, die ehemalige Schauspielerin Mathilde Rueff, zum Opfer durch die Hand der Giftmischerin Julie v. Ebergenyi und ihres eigenen Mannes, gefallen war, hat durch den Tod der Ebergenyi seinen Abschluß gefunden, indem sämmtliche Betheiligte nun aus dem Leben geschieden sind.
Julie Ebergenyi starb Donnerstag Abends um halb 9 Uhr in der niederösterreichischen Landes-Irrenanstalt am Brechdurchfall.
Allsogleich meldete Dr. Maresch das Ableben Julie Ebergenyi’s der Mutter derselben und gestern Abends 8 Uhr langte auf telegraphischem Wege folgende Antwort an: Euer Wohlgeboren! Gewähren Sie meiner Tochter eine anständige Leichenbestattung im eigenen Grabe.
Dieser Wunsch wird auch ausgeführt.
Julie Ebergenyi, welche in Neudorf ihre 20jährige Kerkerstrafe abbüßen sollte, verfiel nach etwa zwei Jahren in dieser Strafanstalt in Wahnsinn. Sie mußte in die Landes-Irrenanstalt gebracht werden. Sie ahmte die Rufe eines Kukuks und Hahnes nach, tobte oft stundenlang in ihrer Zelle und verfiel in letzterer Zeit, in Tanzwuth, an der sie durch Stunden in einer thatsächlich entsetzlichen Weise litt.
Anfangs war sie in die erste Zahlklasse der Irren eingetheilt, bis ihr, nach dem vor etwa einem Jahre erfolgten Tode ihres Vaters, der ihr jede Unterstützung versagt hatte, eine halbe Kost- und Toilette-Zulage von Seite ihrer Mutter zu Theil wurde. Stets dachte sie an »ihren Gustav« und stets war ihr Sinnen auf ihn gerichtet. Und merkwürdiger Weise, als sie von seinem Ableben Kunde erhielt, wurde sie ruhiger und in den letzten Monaten hörte man sie fast selten den ihr so theuer gewordenen Namen nennen. Sie schrieb zwar noch immer Briefe wie vorher an den Mann ihres Herzens, doch adressirte sie sie an den Himmel. Ihr einstens so feuriges und sinnliches Auge war starr und nur hie und da flammte es in seiner alten Kraft, viele Tage und Stunden kehrte ihr Bewußtsein wieder und da war es vorzüglich ihre Toilette, die sie auf’s Sorgfältigste beachtete.
Verflossenen Montag veranstaltete die Direktion des Irrenhauses ein Kränzchen, an dem auch die Verstorbene Theil nahm. In einem braunen Seidenkleide. mit langem weißen Ueberwurf und prachtvollem Kopfputze, trat sie in den Saal und für die »Königin des Abends« wurde Julie Ebergenyi allgemein gehalten. Heiter drehte sie sich im Tanze und wohl Niemand hätte in ihr die Geisteskranke erkannt und noch weniger geahnt, daß sie schon in einigen Tagen eine Leiche sein werde.
Es ist wohl eigenthümlich, ob Verhängniß oder Zufall, daß Gustav Graf Chorinsky und Julie Edergenyi, beide aus der Straf- in die Irrenanstalt gebracht werden mußten und nach so kurzer Zeit einander ins Grab folgten.
Die Leiche der Verstorbenen wurde zur Obduktion, die morgen Vormittags stattfindet, ins allgemeine Krankenhaus gebracht und werden derselben außer den Haus- auch die Irrenärzte beiwohnen.
Fremden-Blatt Nr. 252. Wien; Samstag, den 13. September 1873.
Julie Evergenyi, Graf Chorinsky’s Mitschuldige – todt.
Der Tod hat nunmehr auch die zweite Hauptperson aus dem großen Gerichtsdrama Chorinsky-Ebergenyi vom Schauplatze verschwinden lassen: Julie Ebergenyi von Telekes ist am 11. d. Abends um halb 9 Uhr im Landes-Irrenhause ans dem Brünnlfelde an der Cholera gestorben. Das einst so blühende, verführerische Weib war in der Anstalt, wo sie bei anderthalb Jahre zugebracht haben mag, zuletzt an Leib wie an Seele gebrochen. Als sie den furchtbaren Entschluß faßte, Mathilde Rueff, die geschiedene Gattin Chorinsky’s, aus dem Wege zu räumen, zählte Julie Ebergenyi fünfundzwanzig Jahre; die Vergiftung geschah in München am 21. Dezember 1867. Sechs Tage darauf wurde die Mörderin in Wien, in ihrer Wohnung in der Krugerstraße, verhaftet; die Festnehmung Chorinsky’s erfolgte am 29. Dezember in München, wohin sich der Graf zum Leichenbegängnisse seiner Frau begeben hatte. Im April 1868 begann in Wien vor den Schranken des Gerichtshofes jenes mit so grausamer Spannung fesselnde Drama, welches damals ganz Europa beschäftigte; das Urtheil über Ebergenyi, welche hartnäckig die Schuld leugnete, lautete auf zwanzig Jahre schweren Kerkers. Gleiche Strafe traf im Juli 1867 den Genossen der That, Gustav Chorinsky, dessen Zurechnungsfähigkeit von dem Irrennarzte Morel vor den Geschwornen bekanntlich energisch bestritten wurde. Chorinsky starb in der Irrenanstalt in Erlangen am 20. Dezember 1871.
Man weiß, daß Julie Ebergenyi nur schwer an den Gedanken sich gewöhnen konnte, ewig von »Gustav« getrennt zu sein; sie hoffte fieberisch und unablässig auf Vereinigung und Befreiung. Als sie an dem Tode des Mannes nicht mehr zweifeln konnte, war auch jede Aussicht geschwunden, daß Julie Ebergenyi aus der Geistesnacht erwachen könnte, die das schuldbeladene Weib umfangen hatte.
Ihr Todeskampf.
Julie Ebergenyi kämpfte vierzehn Stunden mit dem Tode. Donnerstag Morgens halb 5 Uhr erwachte sie unter heftigen Krämpfen. Da die Gefangene in den letzten Jahren ihrer Haft solchen Leiden ausgesetzt war, ohne daß die berufen Aerzte ihr Linderung derselben zu schaffen vermochten, so fand der erneuerte Eintritt der Krämpfe von Seite der Wärterinen keine sonderliche Beachtung. Nach kurzer Zeit traten jedoch Erscheinungen ein, die auf den veränderten Charakter der Krankheit hinwiesen, Die mit Heftigkeit aufeinanderfolgenden Anfälle von Gelenks-, Waden- und schließlichen Kinnbackenkrämpfen deuteten auf den nahen Eintritt einer Katastrophe, deren Erkenntniß sich die am Krankenlager der Ebergenyi erschienenen Aerzte nicht verschlossen. Der Primar-Arzt Dr. Marschner schickte bereits um 10 Uhr Vormittags ein in diesem Sinne gefaßtes Telegramm an die Stiefmutter der Erkrankten, Frau Alphonsine v. Ebergenyi, nach Scacsna. Geraume Zeit, während des andauernden Todeskampfes, war Julie Ebergenyi im vollen Besitze ihrer geistigen Kräfte; erst Nachmittags nach der zweiten Stunde begannen diese zu schwinden, ihre Klagen wurden leiser, ihr Ringen schwächer und von halb 4 Uhr bis zum Eintritte des Todes blieb sie in völliger Bewußtlosigkeit.
Ihr Todeskampf und die eingetretenen lichten Augenblicke hatten Zeugen in den häufig an ihr Lager tretenden Aerzten, in den an ihrer Seite weilenden Wärterinen. Die kurzen abgerissen hervorgestoßenen Sätze zeigten nichtsdestoweniger einen geistigen Zusammenhang, in ihnen allen trat das Bewußtsein gänzlicher Hilflosigkeit und Verlassenseins in schmerzvoller Weise zutage. Kurz nach dem Eintritt des Todes wurde die Leiche der unglücklichen Ebergenyi in die Leichenkammer des allgemeinen Krankenhauses überführt. Sie war das einundzwanzigste von jenen Opfern, die der unheimliche Gast von den Bewohnern der Landes-Irrenanstalt gefordert.
Gemeinde-Zeitung Nr. 213. Wien; Sonntag, den 14. September 1873.