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Das Grab ist nicht erhalten
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Mader, Heinrich; – 12.3.1869 (München), 49 Jahre alt, Tod durch Sturz in eine ungesicherte Baugrube; Königlicher Registrator
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† 12.3.1869 (München), 49 Jahre alt, Tod durch Sturz in eine ungesicherte Baugrube
Königlicher Registrator
Todes-Anzeige.
Heute Morgens 9½ Uhr verschied schnell und unerwartet unser geliebter Bruder, Schwager und Onkel,
Herr Heinrich Mader,
Registrator bei der k. Regierungs-Finanzkammer von Oberbayern,
in seinem 50. Lebensjahre.
Um stilles Beileid bitten
München, den 18. März 1869.
Die tieftrauernd Hinterbliebenen.
Die Beerdigung findet am Montag den 15. d. Mts. Nachmittags 4 Uhr vom südlichen Leichenacker aus statt.
Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik Nr. 73. Sonntag, den 14. März 1869.
(Lokalbericht.) Der leider so häufig wahrzunehmende Nachlässigkeit unsrer städtischen Arbeiter in Bezug auf die Verwahrung gefährlicher Wegstellen zur Nachtzeit fiel gestern Abends 10 Uhr der in weitem Kreise bekannte und beliebte Regierungsregistrator Hr. Mader zum Opfer. Derselbe war im Begriffe, auf dem Heimwege den Sendlingerthorplatz zu passiren, als er in eine behufs Umpflanzung von Bäumen hergestellte, höchst mangelhaft verwahrte und ohne Beleuchtung gelassene Grube stürzte und hiebei außer einem Beinbruche eine Gehirnerschütterung erlitt, welche nach wenigen Stunden den Tod des Unglücklichen zur Folge hatte. Wir können bei diesem Anlasse unserer städtischen Behörde die Bemerkung nicht ersparen, daß der richtige Begriff der Gemeinde-Autonomie sicherlich nicht darin liegt, sich von Niemanden, auch der Rücksicht auf das öffentliche Interesse nicht, »einreden zu lassen«. Auch die Lässigkeit, mit welcher in gewohnter Weise die Straßenreinigung betrieben wird, verdient eine öffentliche Rüge; trotzdem wir seit vier Tagen Thauwetter haben und trotzdem Hunderte von beschäftigungslosen Händen gewiß durch Straßenreinigung sich gerne einen kleinen Verdienst verschaffen würden, überläßt man die Beseitigung der Schneeschollen der lieben Sonne und das Trocknen der Straßen dem Winde.
Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik Nr. 73. Sonntag, den 14. März 1869.
Deutschland.
Bayern. München, 13. März. Gestern Nachts verunglückte dahier der k. Regierungsregistrator Hr. Mader, indem er auf dem Nachhausewege am Sendlingerthorplatze in eine der schlechtverwahrten Gruben fiel, welche dort zur Anpflanzung von Bäumen gegraben sind. Der unglückliche Mann erlitt einen doppelten Beinbruch, mußte längere Zeit hilflos in jener Grube liegen, bis ihn endlich zufällig Vorübergehende fanden und in seine Behausung schafften, wo er nach einigen Stunden an Gehirnlähmung starb. Allgemein ist das Bedauern über den Tod jenes allgemein geachteten und beliebten Mannes.
Landshuter Zeitung No. 61. Dienstag, den 16. März 1869.
(Aus der Magistratssitzung.) Bezüglich der Notiz in den N. Nachr. vom 14. ds., wo anläßlich eines jüngsten beklagenswerthen Unglückes den städtischen Arbeitern der Vorwurf häufiger Nachlässigkeit gemacht wurde, konstatirt Baurath Zenetti, daß bisher keine Klage laut geworden und auch die Grube am Sendlingerthorplatze abgesperrt und beleuchtet gewesen sei. (Wir müssen es unserem Referenten überlassen, sich bezüglich der angefochtenen Stelle in seinem Berichte zu erklären.)
Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik Nr. 76. Mittwoch, den 17. März 1869.
Kr. München. Oeffentl. Magistrats-Sitzung am 16. März. Auf Grund der neuerlichen Bemerkung der »N. N.«, daß die Fahrlässigkeit der Verwahrung von Seite der städtischen Arbeiter den Unfall des Registrators Mader vor dem Sendlingerthore veranlaßt habe, und daß man oft über solche Fahrlässigkeit zu klagen habe, bemerkt Baurath Zenetti, daß in dieser Richtung bisher noch keinerlei Klagen eingelaufen seien, und daß auch im genannten Falle eine solche nicht vorgelegen habe; daß aber leider oft aus Bosheit oder Muthwillen die getroffenen Sicherheitsmaßregeln zerstört würden. Uebrigens sei auch Mader nicht auf dem öffentlichen Wege geblieben, sondern von demselben zur Seite abgewichen.
Der Bayerische Landbote No. 77. München; Donnerstag, den 18. März 1869.
München, 17. März.
(Zum neulichen Lokalbericht.) Hr. Baurath Zenetti hat nach dem Wortlaute Ihres Referates in der gestrigen magistratischen Sitzung erklärt: daß die (für den Registrator Mader verhängnißvoll gewordene) Grube am Sendlingerthorplatz abgesperrt und beleuchtet gewesen sei. Ihr Referent bedauert, dieser Erklärung mit dem Bemerken im ersteren Punkte entgegentreten zu müssen, daß nach dem Stande der bisherigen Erhebungen an 3 Seiten der fraglichen Grube theils ausgehobene Erde, theils Schrägen angebracht waren, daß dieselbe jedoch an der vierten, gerade nach dem Thorplatzhe gerichteten Seite in keiner Weise verwahrt war, so daß der Verunglückte, ohne ein Hemmniß zu finden, in die Grube stürzen konnte. Abgesperrt war hienach evident die Grube nicht. Bezüglich des zweiten Punktes ist zu bemerken, daß keine Sicherheits-Laterne, wie unbedingt nöthig gewesen wäre, angebracht und daß die in einiger Entfernung befindliche Straßenlaterne zur kritischen Zeit bereits ausgelöscht war. Wenn Hr. Baurath weiter anführte, daß bisher keine Klagen über häufige Nachlässigkeit städtischer Arbeiter bei solchen Gelegenheiten laut georden seien, so kann Ihr Referent nur bedauern, daß diese Klagen noch nicht bis zu Hrn. Baurath gedrungen sind, zu hören waren solche bisher in der That häufig genug, namentlich über die Sorte von Beleuchtung, welche nicht selten bei Pflasterarbeiten u. dgl. auf öffentlichen Straßen zur Anwendung kömmt. Wir möchten dem Hrn. Baurathe ganz besonders empfehlen, den Grad des Vertrauens, den derselbe den Rapporten seiner Untergebenen in diesen Dingen zu schenken scheint, zu mäßigen, er wird die Belege für unsere Behauptungen in überzeugendem Maße gewinnen. Einstweilen wollen wir, durch Hrn. Baurath in die Schranken gefordert, nur noch erzählen, welche Bewandtniß es im vorliegenden Falle mit der Vorkehrung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sicherem Vernehmen nach hatte; der die Arbeiten zunächst leitende Palier beauftragte beim Weggehen von der Arbeitsstelle seine beiden Taglöhner, die kritische Grube durch Erdaufwürfe und Schrägen zu sichern, ohne daß, wie die angegebenen Details des Unfalles darthun, die Beauftragten dieser Weisung gehörig entsprachen und ohne daß genügende Kontrole geübt wurde. (Wir selbst werden seiner Zeit das Resultat der Untersuchung mittheilen, um beiden Theilen dadurch gerecht zu werden. D. Red.)
Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik Nr. 77. Donnerstag, den 18. März 1869.
München, 18. März.
Herr Baurath Zenetti erklärte in der jüngsten Magistratssitzung: die Hrn. Registrator Mader so verhängnißvoll gewordene Grube sei abgesperrt und beleuchtet gewesen. Jener geehrte Herr, welcher uns den Unglücksfall mittheilte und der selbst kurze Zeit, ehe das Unglück passirte, an der Grube vorüberging ermächtigt uns zu erklären, daß die Absperrung keine vollständige war und daß die Grube nicht beleuchtet gewesen. Das jeden Orts zu bezeugen ist er bereit.
Bayerischer Kurier Nr. 78. München; Freitag, den 19. März 1869.
Vermischte Nachrichten.
N. N. München, 19. März. In der letzten Magistratssitzung ergriff Herr Stadt-Baurath Zenetti das Wort, um wegen des Unglückes auf dem Sendlingerthorplatz, das dem k. Reg.-Registratur Mader das Leben kostete, die Schuld von den städtischen Arbeitern abzuwälzen und diese überhaupt gegen schon früher erhobene Beschwerden zu schützen. Redner bezeichnete auch die darüber in der Presse enthaltenen Urtheile als zu hart und ungerechtfertigt. Wir können dagegen kein Jota von unserm Bericht streichen, indem uns ein sicherer Gewährsmann, der am kritischen Abend um halb 10 Uhr die verhängnißvolle Stelle passirte, schreibt: daß die sechs Gruben nicht abgesperrt waren und daß keine Baulaternen vorhanden waren; mit zwei Schrägen, etwa 7 Fuß lang, kann man nicht 6 Gruben auf eine Länge von 30 oder 40 Schritten absperren. Hr. Stadtbaurath bemerkte übrigens selbst, daß er persönlich keine Einsicht an Ort und Stelle genommen habe, was unsers Dafürhaltens doch nothwendig gewesen wäre, ehe er sich ein so absprechendes Verdikt über Presse erlauben konnte. Es ist übrigens eine Untersuchung im Gange.
Bayreuther Anzeiger No. 79. Samstag, den 20. März 1869.
Hauptstadt-Neuigkeiten.
München, 10. April.
Der unglückliche Sturz des k. Registrators Madler in der Nacht vom 12. März d. J., der demselben das Leben kostete, war heute Gegenstand der stadtgerichtlichen Verhandlung gegen 4 magistratische Arbeiter, die damals die verhängnißvollen Gruben auf dem Sendlingerthorplatz zu graben und zu verwahren hatten. Da sich nun durch die Zeugenaussagen und namentlich jene des Hrn. Prof. Dr. v. Nußbaum herausstellte, daß an dem Tod Madlers lediglich die schlechte Verwahrung der Grube die unmittelbare Schuld trägt, so erklärte sich das Stadtgericht in dieser Sache incompetent und verwies sie wegen Vergehens der fahrlässigen Tödtung an das Bezirksgericht.
Münchener Bote für Stadt und Land No. 86. München; Sonntag, den 11. April 1869.
München, 11. Okt. In der Nacht vom 12. auf den 13. März ist, wie damals gemeldet wurde, der Regierungsregistrator Mader zu München während des Nachhausegehens auf dem Sendlingerthorplatz in eine mehrere Fuß tiefe unversichert gebliebene Grube gefallen und hat durch diesen Sturz eine so bedeutende Gehirnerschütterung erlitten, daß er nach wenigen Stunden starb. Da die Grube von 4 magistratischen Arbeitern unter Aufsicht des magistratischen Gärtners Grimm hergestellt worden war, wurde gegen Grimm und die 4 Arbeiter Unteruchung wegen fahrlässiger Tödtung eingeleitet. Heute kam die Sache am Bezirksgerichte München links der Isar zur Verhandlung, die damit endigte, daß die 4 Arbeiter freigesprochen wurden, weil sie keine Weisung erhalten hatten, die Grube gehörig zu versichern und eine Sicherheitslaterne dortselbst aufzustellen, daß aber Grimm, welche die entsprechende Verischerung der Grube anzuordnen unterlassen hat, wegen fahrlässiger Tödtung zu 40 fl. Geldstrafe verurtheilt worden ist.
Landshuter Zeitung No. 235. Mittwoch, den 13. Oktober 1869.