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Hier ruhen in Gott:
der k. b. Kammerherr, Staatsrat u. Präsident
des Oberappellationsgerichtes
Friedrich Freiherr von Wulffen
geb. den 28. Febr. 1790, gest. den 10. April 1858.
und seine Gemahlin
Luise Freifrau von Wulffen
geb. von Hennebrith von Henneberg
Ehrenstiftsdame des St. Anna-Ordens,
geb. den 15. März 1799, gest. den 2. Febr. 1860.
Den Eltern folgten:
August Freiherr von Wulffen
geb. den 27. Januar 1834, gest. den 24. April 1876.
Emil Freiherr von Wulffen
k. b. Major a. D. Ritter des eis. Kreuzes II. Cl. u. a. h. O.
geb. den 27. Dezbr. 1828, gest. den 5. Sept. 1876.
Friedrich Freiherr von Wulffen
k. b. Kammerherr u. Oberstaatsanwalt
H. O. R. Ehrenbürger der Stadt Passau,
geb. den 14. Oktbr. 1822, gest. den 11. Oktbr. 1882.
Karl Freiherr von Wulffen
kgl. bayer. Major d. Reserve
geb. am 1. November 1866 zu Passau,
gest. am 27. Oktober 1923 zu München.
Ich will euch zu Mir nehmen
damit auch ihr da seid, wo Ich bin.
Joh.XIV.III.
Carl Freiherr von Wulffen
k. b. Kammerherr u. Oberhofmeister,
geb. den 18. März 1824, gest. den 28. Mai 1909.
Rechte Seite
Friedrich Emil
Frhr. von Wulffen
des Oberstaatsanwalts-
Sohn,
geb. 5. Febr. gest. 18. Juni 1874.
Sockel
A. Lallinger.
Ω
Wulffen, August Freiherr von; 27.1.1834 – 24.4.1876 (München); Präsidentens-Sohn
Wulffen, Emil Freiherr von; 27.12.1828 – 5.9.1876 (Dachau); Königlich Bayerischer Major a. D.
Wulffen, Friedrich Emil Freiherr von; 5.2.1874 – 18.6.1874 (München); Oberstaatsanwalts-Sohn
Wulffen, Friedrich Freiherr von; 14.10.1822 – 11.10.1882; Königlich bayerischer Kammerherr und Oberstaatsanwalt
Wulffen, Friedrich Freiherr von; 28.2.1790 – 10.4.1858 (München); Königlich bayerischer Kammerherr, Staatsrat und Präsident des Oberappellationsgerichtes
Wulffen, Karl Freiherr von; 1.11.1866 (Passau) – 27.10.1923 (München); Königlich bayerischer Major d. R.
Wulffen, Karl Freiherr von; 18.3.1824 – 28.5.1909 (München); Königlich bayerischer Kammerherr und Oberhofmeister
Wulffen, Luise Freifrau von (vw) / Hennebrith von Henneberg,von (gb); 15.3.1799 – 2.2.1860 (München); Staatsrats-Witwe und Ehrenstiftsdame des St. Anna-Ordens
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* 28.2.1790
† 10.4.1858 (München)
Königlich bayerischer Kammerherr, Staatsrat und Präsident des Oberappellationsgerichtes
Friedrich Freiherr von Wulffen.
Der kürzlich in München verstorbene I. Präsident des Oberappellationsgerichts, Friedrich Freiherr von Wulffen, war am 28. Februar 1790 als der Sohn des fürstlich passau'schen Oberstallmeisters Friedrich Leopold Frhrn. v. Wulffen geboren. In dem jugendlichen Alter von 14 Jahren trat er in die orientalische Akademie zu Wien ein, um sich daselbst für die Diplomatie im Dienst des österreichischen Staates auszubilden. Jedoch die kriegerische Zeit zu Anfang dieses Jahrhunderts, die so viele Pläne zerstörte oder änderte, äußerte ihren Einfluß auch auf diesen und führte Hrn. v. Wulffen nach Bayern zurück, wo er nach vollendetem Rechtsstudium im Jahre 1813 als Protokollist am k. Kreis- und Stadtgerichte München in den Staatsdienst trat, dem er sich von da an bis an sein Lebensende widmete. Nur auf kurze Zeit wurde seine Beamtenlaufbahn unterbrochen, als er in den deutschen Befreiungskriegen zu den Waffen griff und in das freiwillige Jägerbataillon des Salzachkreises als Oberlieutenant eintrat. Das Bataillon wurde indeß nicht mehr im Felde verwendet, so daß Frhr. v. Wulffen schon im Herbste des Jahres 1814 in den Civildienst zurücktrat. Noch im genannten Jahre erfolgte seine Beförderung zum Stadtgerichtsassessor in Erlangen, wie es im Dekrete heißt, »um ihm die allerhöchste Würdigung seiner sowohl im Civildienste gewordenen vortheilhaften Auszeichnung als des von ihm bei der allgemeinen Landesbewaffnungsanstalt erprobten Patriotism zu bezeugen.« Nachdem sein Anerbieten: beim Wiederausbruche des Krieges im Jahre 1815, abermals die Feder mit dem Schwerte zu vertauschen, in Folge der raschen Beendigung des Krieges abgelehnt worden war, wurde er noch in demselben Jahre an das kgl. Kreis- und Stadtgericht München versetzt, wo er als Rath bis zum Jahre 1822 wirkte. Zum Direktor des k. Kreis- und Stadtgerichts Fürth befördert, leitete er diesen Gerichtshof bis zum Jahre 1824, in welchem er als Rath an das Appellationsgericht des Oberdonaukreises berufen wurde. In dieser Stellung verblieb er 13 Jahre, nach welchem Zeitraume er im Jahre 1837 zum Rath des Oberappellationsgerichts ernannt wurde. Im Jahre 1841 in das Justizministerium als Rath berufen, hatte er daselbst nur kurz zu verweilen, denn schon im nächsten Jahre wurde er zum Präsidenten des Appellationsgerichts von Unterfranken und Aschaffenburg befördert. Im Laufe des Jahres 1843 wurde ihm dann die Verwaltung des Kreises Niederbayern als Regierungspräsident und im Jahre 1846 die Justizverwaltung desselben Kreises übertragen. Im Jahre 1848 wurde er in das Frankfurter Parlament gewählt. Im Jahre 1855 – nachdem ihm einige Jahre vorher das Kommenthurkreuz des Verdienstordens vom heil. Michael verliehen worden war – wurde er endlich zum Präsidenten des obersten Gerichtshofes ernannt.
Landshuter Zeitung Nr. 103. Freitag, den 7. Mai 1858.