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Das Grab ist nicht erhalten
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† 28.10.1852 (München), 28 Jahre alt
Opfer eines Duells
Deutschland.
Bayern. München. Aus Anlaß des unglücklichen Zweikampfs zwischen den HH. v. Cöster und Conradi hatte die N. Münchener Ztg. die Schuld der Provocation bloß auf Seite des Hrn. Conradi gesehen. Briefe aus Stuttgart (dem der bei München begüterte Hr. Conradi ursprünglich angehört) rühmen den friedlichen, edlen Charakter und die ausgezeichnete Bildung desselben. Wir hören daß in jenem beklagenswerthen Fall die Schuld auf beiden Seiten gelegen habe. Baron Cöster habe bei Hrn. Conradi gewohnt. Da er ihm die Hausmiethe schuldig geblieben, habe Conradi ihn in unhöflicher Weise schriftlich daran gemahnt. Hr. v. Cöster habe dieß mit ein paar Ohrfeigen erwiedert. Diese Beschimpfung glaubte Hr. Conradi mit einer Ausforderung beantworten zu müssen; sie ward angenommen und Hr. v. Cöster fiel, von der Kugel seines Gegners ins Herz getroffen. Ist an dieser Stelle etwas zu ergänzen oder zu berichtigen, so werden wir das nachtragen. Uebrigens liegt der eine der Kämpfer im Grab, der andere befindet sich auf flüchtigem Fuß, während seine Gattin in München und seine Familie in Stuttgart von tiefer Trauer ergriffen sind, gleich den Angehörigen des Gefallenen. Beide junge Männer also haben schwer gebüßt.
Allgemeine Zeitung Nr. 315. Augsburg; Mittwoch, den 10. November 1852.
Aus München erhalten wir aus achtbarster Quelle folgende Berichtigung, die wir mitzutheilen uns beeilen: »In der Allg. Ztg. vom 10 Nov., Nr. 315, wird die angebliche Veranlassung zu dem beklagenswerthen Zweikampfe mitgetheilt welcher zwischen dem jungen Baron v. Cöster und Hrn. Conradi aus Stuttgart am 28. Oct. stattgefunden, und für erstern so unglücklich geendet hat. Zugleich wird die Bemerkung hinzugefügt daß Ergänzungen und Berichtigungen zu dieser Erzählung nachgetragen werden sollten. Man fühlt sich daher veranlaßt der vollsten Wahrheit gemäß folgendes zu berichtigen und zu widerlegen: 1) daß die Angabe Hr. Conradi habe noch die Wohnungsmiethe zu fordern gehabt – unwahr ist, wie dessen eigene Quittung vom 20 Oct. darthut, während die Veranlassung zu dem Duell am 26 stattfand. 2) Daß es mithin ebenso unwahr ist daß zur Berichtigung dieses angeblich rückständigen Miethzinses eine schriftliche Mahnung von Seite des Hrn. Conradi erfolgt sey. 3) Daß es unwahr ist daß von Seite des Barons Cöster mit ein paar Ohrfeigen hierauf geantwortet, oder überhaupt von diesem irgend eine Real-Injurie ausgeübt wurde. 4) Daß es unwahr ist daß die Ausforderung von Seite des Hrn. Conradi erfolgt sey, und endlich: 5) daß es unwahr ist daß Baron v. Cöster ins Herz getroffen wurde; vielmehr geschah die Verwundung in die rechte Seite, und erschien im Laufe der ersten Tage weder tödlich noch gefährlich, und erst ein hinzugetretener Purpurfriesel verschlimmerte deren Zustand so plötzlich, daß nach sechs Tagen der Tod erfolgte. Die Veranlassung zu dem Zweikampfe war ein Wortwechsel welcher am 26 October stattfand, und welcher eine Ausforderung von Seite des Barons Cöster hervorrief. Man hofft daß die Aufnahme dieser lediglich auf Wahrheit und Thatsachen gegründeten Berichtigung baldigst erfolgen, und hiermit die Erinnerung an dieses für die Angehörigen beider Theile so traurige Ereigniß für immer beendigt seyn möge!«
Allgemeine Zeitung Nr. 317. Augsburg; Freitag, den 12. November 1852.
München, 7. Nov. Gestern Morgen wurde der jüngst im Duelle erschossene Baron Ernst v. Cöster auf dem hiesigen Friedhofe beerdigt. Es hatten sich zu diesem Trauerakt, dem zwar ein Priester jedoch nicht kirchlichen Gewande beiwohnte, eine große Anzahl von Offizieren und Honoratioren eingefunden. Die Rede, welche der anwesende Priester am Grabe hielt, in welcher er zugleich die Motive auseinandersetzte, weßhalb keine offizielle kirchliche Funktion hier stattfinden könne, rührte sehr viele der Anwesenden zu lautem Schluchzen.
Donau-Zeitung Nro. 311. Passau; Freitag, den 12. November 1852.
Hiesiges.
München, 8. Jan. Der Gutsbesitzer Conradi, der, wie man sich erinnert, nach jenem vor ungefähr 2 Monaten mit dem jungen Baron Cöster bestandenen unglücklichen Pistolenduell von hier sich entfernt, und seitdem in Württemberg aufgehalten hatte, ist, wie von Ulm hieher berichtet wurde, dieser Tage auf Begehl des Oberamtsgerichtes daselbst verhaftet worden. Da Conradi ein württembergischer Unterthan ist, so scheint es, daß die Untersuchung, welche von dem kgl. bayerischen Landgerichte München eingeleitet worden war, nunmehr bei der genannten württembergischen Justizbehörde fortgeführt werden wird, wenigstens vernimmt man, daß diese Behörde um Uebersendung des Untersuchungsactes bei dem diesseitigen kgl. Landgerichte bereits nachgesucht hat.
Münchener Tagblatt für Stadt und Land No. 8. Sonntag, den 9. Januar 1853.
Württemberg. Biberach, 20 Oct. Wir haben Ihnen früher hier von der wegen des bekannten Pistolenduells mit unglücklichem Ausgang zwischen dem Frhrn. v. Cöster in München und dem in Schwabing ansässigen Gutsbesitzer Conradi von Stuttgart auf den Grund der vom hiesigen königl. Oberamtsgericht geführten Untersuchung erfolgten Verurtheilung des letzteren Nachricht gegeben, in Folge welcher Conradi, nach erhaltenem Strafaufschub, sich seit dem 1 Aug. d. J. auf der Festung Hoherasperg befindet. Inzwischen ist nun, wie man vernimmt, die erkannte dritthalbjährige Festungshaft auf ein Gesuch des Verurtheilten im Wege der Gnade durch königliche Entschließung auf acht Monate herabgesetzt worden, und derselbe wird daher bis zum nächsten Frühjahr seine Freiheit wieder erlangen. Wie man hört, soll die Begnadigung der Verurtheilten von Seite der königlich bayerischen Regierung (?) selbst in einer Weise befürwortet worden seyn welche an einem günstigen Erfolg des eingereichten Gnadengesuchs nicht wohl zweifeln lassen konnte, zumal auch der Fall selbst für eine Ausübung des Begnadigungsrechts mehrfache Gründe an die Hand gegeben haben dürfte. Es erhält hiemit, der wohl auch das strafrechtliche Verfahren gegen die Secundanten bei dem Duell in Bayern erledigt seyn wird, ein unseliges Ereigniß seinen versöhnenden Abschluß, das beide Familien lange Zeit in Trauer und Kummer versetzt hat.
Allgemeine Zeitung Nr. 294. Augsburg; Freitag, den 21. Oktober 1853.
Aus Biberach (in Württemberg) ist hier die Nachricht eingetroffen, daß dem in Schwabing ansäßigen Gutsbesitzer Conradi, der bekanntlich den jungen Frhrn. v. Cöster im Duell erschossen hat und deßhalb sich seit dem 1. Aug. d. J. auf der Festung Hohenasperg befindet, im Wege der Gnade die ihm vom Oberamtsgericht Biberach zuerkannte dritthalbjährige Festungshaft auf 8 Monate herabgesetzt wurde, so daß Hr. Conradi bis zum nächsten Frühjahr wieder in den Kreis seiner Familie zurückkehren wird. – Sein Begnadigungsgesuch soll auch von unserer k. Regierung befürwortet worden sein.
Bayerische Landbötin No. 254. München; Samstag, den 22. Oktober 1853.