Ω
Die Grabinschrift ist nicht erhalten
Ω
Strauß, Antonie Freiin von; 24.1.1833 – 12.4.1902
Strauß, Elise Freifrau von (vh) / Strelow (gb); 9.3.1806 – 4.7.1853 (München); Staatsrats-Gattin
Strauß, Franziska Freifrau von (vh); 25.5.1848 – 17.5.1897
Strauß, Friedrich Freiherr von, Dr.; 3.7.1787 (Mainz) – 21.6.1855 (München); Staatsrat und Botaniker
Strauß, Lucie Freiin von; 5.4.1843 – 1.9.1890; Staatsrats-Tochter
Strauß, Regina Freiin von; 4.3.1831 – 10.2.1897
Strauß, Therese Freifrau von (vh); 14.10.1850 – 8.8.1889; Bezirksamtmanns-Gattin
|||
* 3.7.1787 (Mainz)
† 21.6.1855 (München)
Staatsrat und Botaniker
Dr. Friedrich Karl Joseph Frhr. von Strauß,
k. bayer. Straatsrath im ordentlichen Dienste, Comthur des Verdienstordens vom hl. Michael, Ritter des Verdienstordens der bayer. Krone, Ehrenmitglied der k. bayer. Akademie der Wissenschaften etc.
(Nekrolog.)
Am 21. Juni 1655 starb zu München nach einem dreiwöchentlichen Krankenlager Hr. Dr. Friedrich Karl Joseph Frhr. v. Strauß, k. bayer. Staatsrath im ordentlichen Dienste etc.
Er war geboren am 3. Juli 1787 zu Mainz, als der Sohn des churfürstl. Mainz'schen Direktorialgesandten und Ministerresidenten Maximilian Frhrn. v. Strauß zu Regensburg.
Seine wissenschaftliche Vorbildung erhielt er auf dem Lyceum zu Regensburg, machte dann seine juristischen Studien in den Jahren 1805–1809 auf der Universität Göttingen, und begann die praktische Laufbahn im Jahre 1809 in Aschaffenburg.
Als in Gemäßheit des Organisations-Patents des vormaligen Großherzogthums Frankfurt die dortige Verwaltung geordnet ward, wurde Frhr. v. Strauß von Karl, dem damaligen Fürsten Primas und Großherzoge von Frankfurt, am 19. Nov. 1810, zum Präfektur-Generalsekretär des Departements Aschaffenburg ernannt, eine Stellung, wodurch er unmittelbar nach dem Präfekten den Rang hatte und in dessen Abwesenheit als Chef des ganzen Departements Aschaffenburg angesehen ward.
Am 9. April 1817 zum supernumerären Regierungsrathe bei der Kammer des Innern des damaligen Ober-Mainkreises ernannt, rückte er am 14. Oktober 1818 in die erledigte statusmäßige Stelle daselbst ein, und wurde durch allerhöchste Entschließung vom 23. Febr. 1832 zur Regierung des Oberdonaukreises, am 20. Jan. 1837 aber zur Regierung des Isarkreises in gleicher Eigenschaft versetzt.
In jedem dieser Regierungsbezirke seine Kenntnisse und Erfahrungen bethätigend, erhielt er am 1. Januar 1838 das Ritterkreuz des Verdienstordens vom heil. Michael und wurde am 25. Mai desselben Jahres zum Direktor der Regierung von Schwaben und Neuburg, Kammer des Innern, befördert, mit dem 1. Nov. 1840 aber »aus k. allerhöchstem Vertrauen« in gleicher Eigenschaft zur Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg versetzt.
Stets wurde ihm in allen diesen Dienstkategorien das Zeugniß ausgezeichneten Fleißes, unermüdeten Eifers und fortwährender Anstrengung zu Theil, daher seine Brust am 1. Januar 1853 mit dem Ritterkreuz des Verdienstordens der bayer. Krone geschmückt ward.
Die von Frhrn. v. Strauß in den verschiedenen Dienstesstufen gesammelten Erfahrungen über die Verhältnisse in den einzelnen Regierungsbezirken Bayerns veranlaßten des Königs Ludwig Majestät, denselben in die höchste berathende Stelle des Königreiches zu berufen, und ihn am 29. Novbr. 1847 zum Staatsrathe im ordentlichen Dienste zu ernennen.
Hier bewährte er sich als ein seinem Monarchen treu ergebener Diener, als kenntnißreicher, gewissenhafter und klarer Arbeiter, als gefühlvoller Mensch – und das königliche Vertrauen übertrug ihm auch mehrmals während der Beurlaubung eines der Staatsminister die interimistische Führung des betreffenden Staatsministerium, wie er denn namentlich in einer sehr bewegten Zeit – vom Mai bis Oktober 1848 – die Geschäfte des Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten leitete.
Als im Landtagsabschiede vom 25. Juli 1850 – dem besonderen Wunsche und Antrage der Kammern willfahrend – ausgesprochen worden war: »daß Se. Königl. Majestät wegen Fortsetzung der bestehenden Sammlung der administrativen Verordnungen die geeignete Einleitung werden treffen lassen«, erbot sich Frhr. v. Strauß aus eigenem Antriebe, diese mühevolle Aufgabe neben seinen übrigen Berufsgeschäften unentgeltlich zu übernehmen, und er löste sie mit seltenem Fleiße und mit großer Sachkenntniß in 15 erschienenen Bänden (fortgesetzte Sammlung der im Gebiete der inneren Staatsverwaltung des Königreichs Bayern bestehenden Verordnungen von 1835 bis 1852, aus amtlichen Ouellen bearbeitet) zur allerhöchsten königlichen Zufriedenheit, welche ihm zu wiederholtenmalen in den schmeichelhaftesten Ausdrücken kundgegeben wurde.
Am 1. Januar 1852 ward ihm die Auszeichnung des Komthurkreuzes des Verdienstordens vom hl. Michael zu Theil.
Frhr. v. Strauß machte sich aber auch um die vaterländische Naturgeschichte verdient, indem derselbe eine sehr interessante Abhandlung über die Pilz-Flora Bayerns diesseits des Rheins publizirte. (Frhr. v. Strauß beschäftigte sich bereits frühzeitig mit Bestimmung und Untersuchung von Pilzen, von welchen der eifrige Forscher theils Original-Zeichnungen, theils Kopien seltener Abbildungen entwarf und mit großer Genauigkeit ausführte. Als Frucht dieser rein wissenschaftlichen Thätigkeit hinterläßt er eine sehr umfangreiche und werthvolle Sammlung von Pilzen und Abbildungen derselben. Strauß ist es auch, dem wir das erste Verzeichniß der in Bayern diesseits des Rheins bis jetzt gefundenen Pilze verdanken, worunter eine große Anzahl von ihm erst entdeckt und beschrieben wurde. Der Jahrgang 1850 der »Regensburger Flora« enthält die Bekanntmachung dieses Verzeichnisses.)
In gebührender Anerkennung dieser gewiß seltenen Studien eines so hochgestellten Staatsmannes, dann in rühmlichem Andenken seines Wirkens als früherer kgl. Ministerial-Kommissär an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, überreichte ihm die dortige philosophische Fakultät unterm 1. März 1852 das Ehrendiplom des philosophischen Doktorats, und die kgl. bayer. Akademie der Wissenschaften ernannte ihn am 15. Dezember 1852 zu ihrem Ehrenmitgliede.
Eine strenge Rechtlichkeit und eine unerschütterliche Geradheit und Biederkeit waren die Grundzüge des Charakters des Mannes, der am obengenannten Tage im 68. Lebensjahre – nachdem ihm seine Gattin vor wenigen Jahren im Tode vorausgegangen war – mit Hinterlassung von sieben zum Theil noch unmündigen Kindern verschied. (N. M. Z.)
Neue Würzburger Zeitung No. 176. Mittwoch, den 27. Juni 1855.