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Die Grabinschrift ist nicht erhalten
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Dollmann, Karl von, Dr. jur.; 10.10.1811 (Ansbach) – 9.1.1867 (München); Jurist
Roth, Karl Johann Friedrich Ritter von, Dr. jur. utr.; 23.1.1780 (Vaihingen/Wttbg.) – 21.1.1852 (München); Jurist
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* 10.10.1811 (Ansbach)
† 9.1.1867 (München)
Jurist
Zur Tagesgeschichte.
† Wir erfüllen hiemit die betrübende Pflicht, den zahlreichen Freunden, Verehrern und Schülern des Hrn. Universitätsprofessors Hofraths Dr. v. Dollmann die Trauerbotschaft zu bringen, daß derselbe gestern Vormittag halb 10 Uhr in einem Alter von 55 Jahren und 3 Monaten an den Folgen des Typhus gestorben ist. Obgleich man durch die ärztlichen Bulletins der letzten Tage auf das Aergste vorbereitet war, so erregte doch die Nachricht von dem wirklich erfolgten Tode dieses ausgezeichneten Rechtslehrers allgemein die innigste Theilnahme, denn Dollmann war von Jedem, der ihn kannte, hochgeachtet und geehrt, ja von seinen zahlreichen Schülern, denen er nicht blos ein aufopfernder Lehrer, sondern auch ein treuer Freund und Rathgeber stets war, gleich einem Vater geliebt und verehrt. Seine Familie verliert an ihm den besten Gatten und Vater, das Vaterland den aufrichtigsten Patrioten, die Wissenschaft einen ihrer eifrigsten und tüchtigsten Jünger, die hiesige Universität eine ihrer hervorragendsten Zierden. Möge ihm die Erde leicht sein!
Neuer Bayerischer Kurier für Stadt und Land Nro. 10. Freitag, den 11. Januar 1867.
Karl Friedrich v. Dollmann.
München, 12 Jan. Es ist als ob der Tod sich an das Räuberhandwerk gewöhnt hätte das er diesen Sommer getrieben; er bricht in die geistigen Schatzkammern unseres Landes ein, und raubt uns die herrlichsten Kräfte.
Zu den vielen bedeutenden Männern, welche inmitten der deutschen Noth die Augen schlossen, ist auch Professor Dollmann zu zählen, der am 8. d. M. in München starb.
Die Heimath des Verlebten war Franken, wo er am 10. Oktober 1811 zu Ansbach geboren ward. Seine Verhältnisse waren diejenigen welche die meisten tüchtigen Menschen gebildet haben. Im Schweiße seines Angesichts verdiente er das Brot für sich und die Seinigen. Solange seine Eltern lebten, »war die Noth die Erzieherin« des jungen Studenten; als sie starben, »war ihr Segen sein einziges Erbe.«
Dollmann habilitierte sich nach Vollendung seiner juristischen Studien zuerst in Erlangen und dann in München, wo er später Professor wurde.
Wer dort studiert hat, vom Ministerialrath herab bis zum blonden Candidaten, hat bei ihm die Criminalien gehört. Viele der begabtesten jungen Lehrer sind seine Schüler gewesen. Der halbe Richterstand des Landes, welcher jetzt die Strafrechtspflege übt, hat von Dollmann die ersten Lehren dieser Wissenschaft empfangen, und in der Stunde, wo seine Lippe verstummte, haben vielleicht fremde Lippen seinen Namen citirt.
Daß Dollmann bei den großen juristischen Thaten welche Max II vollzog eine bedeutende Stellung einnahm, davon zeugen die commentirten Gesetzessammlungen die er im Verein mit den begabtesten Männern der Rechtspflege herausgegeben. In den Kammerberathungen über das neue Strafgesetzbuch war er Regierungscommissär; der Commentar zu diesem Buch, den er leider nimmer vollendete, ist ein Meisterstück der Einsicht.
Dollmann ist ein echter Jurist gewesen – nicht nur voll Rechtsgelehrsamkeit, sondern auch voll Rechtsgefühl.
Obwohl sein Beruf ihn in die dunkeln Seiten der menschlichen Gesellschaft führte, hat er doch deren Lichtseiten nie zu würdigen vergessen. Eine herrliche Wärme und jene Innigkeit die alle Menschen haben denen es einst hart ergangen ist, (?) sind die Kennzeichen seines Gemüths.
Doch er hatte nicht nur die Freude für alles Schöne, sondern auch einen hohen Grad des Verständnisses dafür.
Ein geistiger Feinschmecker zu sein ist ehrenvoll, und wenn der gelehrte Mann am Abend den classischen Quartetten lauschte die statt kichernder Stimmen seinen Salon belebten – dann war er ein solcher.
Die römische und griechische Literatur hatten für ihn den Jugendzauber nicht verloren, und vereinten sich mit einem äußerst zarten Sinn für die Natur. Seine weiten Spaziergänge, wie sie in unserer Eisenbahnzeit immer seltener werden, waren die eines Poeten, wenn er auch keinen Bleistift in der Tasche trug.
Was die Grundsätze Dollmanns betraf, so hatten dieselben etwas stramm correctes, das den auflösenden Theorien und der Negation der Neuzeit widerstrebte. Er war der Mann des Positiven, in Religion und Erziehung, in Wissenschaft und Politik. Seine Gesinnung war tief monarchisch, sie war es von der Höhe der Erkenntniß aus.
Als der Tod ihm die erste Gattin genommen, vermählte sich Dollmann in zweiter Ehe mit der Tochter des Consistorialpräsidenten v. Roth.
Ein schöner patriarchalischer Zug gieng durch sein Haus, und die Laren die es heiligten und hier verehrt wurden waren Fleiß und Bürgertugend. Wie er über diese, wie er über den Charakter des Menschen dachte, haben die schönen Worte gezeigt die er bei der Jubelfeier des Reichsraths v. Bayer im vorigen Jahr sprach. Nun haben sich auch diese hellen Augen geschlossen, und das gedankenvolle Haupt sank müde zurück aufs Kissen. Eine Lungenlähmung hat dem Typhus, an welchem der Verlebte seit drei Wochen krankte, ein Ende bereitet. Gestern war das Begräbniß.
Jenes Stöhnen des Sarges der hinuntergleitet, jenes Rasseln der ersten Scholle die darauf fällt, hat etwas schauerliches. Dieser Moment ist ein Unicum in der Sammlung des Herzzerreißenden, die unser Leben bildet.
Keinem bleibt dieser Moment erspart, aber doppelt ergreifend ist er wenn es ein Meister war welcher zur Ruhe gieng.
Die schwachen Hände welche diese Zeilen sandten, wollen nur den Tribut der Liebe auf ein frisches Grab legen. Sie zittern noch vom Schmerze.
Allgemeine Zeitung Nr. 15. Dienstag, den 15. Januar 1867.
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* 23.1.1780 (Vaihingen/Wttbg.)
† 21.1.1852 (München)
Jurist
Roth Karl Johann Friedrich, Dr. jur. utr., von, Ritter, 1780 (Vaihingen/Wttbg.) – 1852, Präsident des protestantischen Oberkonsistoriums; nach seinen juristischen Studien in Tübingen wurde er 1801 Konsulent der Reichsstadt Nürnberg und trat 1806 als Finanzrat des Pegnitzkreises in den bayerischen Staatsdienst (später Oberfinanzrat und Ministerialrat im Finanzministerium); seit 1828 war R. Präsident des protestantischen Oberkonsistoriums; 1848 aus politischen Gründen seines Amtes enthoben, wird R. Staatsrat; er war auch Mitglied der BAkdW und gab Hamanns Schriften in 7 Bänden heraus; als Beschützer der Erweckungsbewegung besetzte er die Erlanger theologische Fakultät neu und bestand den Kniebeugenstreit; dieser erfahrene, gebildete und strenggläubige Jurist steuerte der rationalistischen Richtung im Protestantismus und organisierte die evangelische Landeskirche; er sie von innen aus erneuert und wurde oft als »verkappter Katholik« geschmäht; R. ist für die evangelische Kirche Bayerns das, was J. M. Sailer für die katholische bedeutet, beide wurden von Ludwig I. sehr gefördert.
© Dr. phil. Max Joseph Hufnagel: Berühmte Tote im Südlichen Friedhof zu München. Zeke Verlag; 4. Auflage. Würzburg, 1983.