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Das Grab ist nicht erhalten
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Ostermaier, Michael; – 14.7.1853 (München), 22 Jahre alt, Tod durch öffentliche Hinrichtung; Zieglers-Sohn aus Altomünster / Schuhmachergeselle
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† 14.7.1853 (München), 22 Jahre alt, Tod durch öffentliche Hinrichtung
Zieglers-Sohn aus Altomünster / Schuhmachergeselle
Vermischtes.
München, 30. Mai. Der Gegenstand der heutigen Verhandlung des Schwurgerichtshofes bildet ein Verbrechen, das seiner Natur nach eben so gräulich ist, wie das Bachmaier'sche an der Wirthswittwe Ros. Mayer verübte. Als Angeklagter erscheint der im 23. Jahre stehende ledige Schuhmachergeselle Michael Ostermayer aus Altomünster, Ger. Aichach, welcher beschuldigt ist, daß er am 16. Mai 1852 Morgens nach 7 Uhr in einem rechts an der Ebersberg-Münchener-Landstraße befindlichen Gehölze zwischen Haar und Trudering den Sattlergesellen Fried. Kehle aus Bondorf in Baden, mit dem er mehrere Tage gereist war, in der Absicht, an ihm eine Entwendung zu vollführen, mit einem im Griffe feststehenden Messer einen Stich in den Unterleib versetzt, dadurch denselben lebensgefährlich verwundet und sogar dessen Tod verursacht, mithin ein Verbrechen des Raubes IV. Grades begangen habe. Michael Ostermaier, ein Zieglerssohn aus Altomünster, trat zu Weihnachten 1851 zu Enching, Ger. Vilsbiburg, als Schuhmachergeselle in Arbeit. Ende April 1852 trat er außer Arbeit, mußte aber wegen einer Schuld sein Felleisen zurücklassen, da er von seinem Gläubiger gerade noch rechtzeitig beim Visiren getroffen wurde. Bei dieser Gelegenheit bemerkte der Schuhmachergeselle Schreiner, dem Ostermaier das Geld schuldete, daß dieser ein 9 Zoll langes, wie ein Metzgermesser aussehendes Messer in der Brusttasche verwahrte. Nach der Aussage von Meistern, bei denen Ostermeier in Arbeit stand, wird derselbe als arbeitsscheu, dem Trunk und Spiel ergeben, geschildert; auch steht er im Rufe, sich an Diebstählen betheiligt zu haben. Am 10. Mal v. Js. traf er mit dem Sattlergesellen Kehle, der erst 19 Jahre alt, nur kurze Zeit auf der Wanderschaft war und als ein sehr braver friedliebender Mensch geschildert wurde, in Laufen zusammen und setzte mit ihm die Wanderschaft über Reichenhall, Traunstein, Prien, Rosenheim und Ebersberg fort, wobei Kehle dem Ostermaier 15 kr. vorstreckte. Auf dem Wege von Ebersberg nach dem Landgerichte Au, wohin ihre Wanderbücher visirt waren, befanden sie sich in der Nacht vom 15. auf den 16. Mai in Haar, übernachteten daselbst in einem Bette und setzten des andern Morgens zwischen 6 und 7 Uhr den Weg gegen Trudering fort. Als Beide in ein ½ Stunde von Haar entferntes Gehölze gekommen waren, ging Kehle etwas vom Fußsteige ab in das Gehölz, um sich umzukleiden, insbesondere ein frisches Hemd anzulegen. Ostermaier folgte ihm nach, blieb aber in einiger Entfernung stehen und beschäftigte sich, während Kehle sich auskleidete, damit, daß er mit einem, von dem Verstorbenen vor seinem Ende gerade so wie oben beschriebenen Messer an einem Baum herumhackte. Als Kehle eben mit dem Anlegen der Halsbinde beschäftigt war, kam, wie Kehle vor seinem Tode eidlich angab, sein Kamerad Ostermaier auf ihn zu und versetzte ihm einen Stich in den Unterleib, so daß er (der Verletzte) zusammenbrach. Doch raffte er sich wieder auf und schleppte sich mit Mühe bis zu der etwa 200 Schritte entfernten Landstraße, auf welcher der Ebersberger Stellwagen [Fuhrwerk für die Personenbeförderung im Liniendienst] gefahren kam. (Schluß folgt.)
Ansbacher Morgenblatt Nro. 126. Donnerstag, den 2. Juni 1853.
Vermischtes.
München, 30. und 31. Mai. (Schluß der Verhandlung gegen Mich. Ostermaier wegen Raubes IV. Grades.) Da aus der Wunde das Netz und die Gedärme hervordrangen, brachten die Passagiere den Schwerverletzten in den Wagen, um ihn so schnell wie möglich in Straßtrudering der ärztlichen Hilfe zu übergeben. Wie groß der Schmerz gewesen sein muß, läßt sich daraus entnehmen, daß zwei Männer, welche die Geberden nicht mehr ansehen konnten, ausstiegen. In Trudering empfing der Verwundete die hl. Oelung, der Chirurg Siebenmorgen von Haidhausen wurde gerufen, brachte das über den Bauch angelegte Netz wieder unter die Bauchdecke, schloß die klaffende Wunde mit einigen Heften und ließ den Verwundeten auf einem Wagen ganz langsam in das Krankenhaus zu Haidhausen bringen, wo ihn Abends ¾ 9 Uhr der Tod von dem furchtbaren Leiden befreite. – Vor seinem Ende konnte Kehle noch genaue Angaben über den Verlauf des Ereignisses, sowie über den Thäter, der sich sogleich nach der That, ohne von den Effekten des Kehle etwas mitzunehmen, entfernt hatte, machen. Ostermaier hatte im Landgerichte Au nach Bruck und von da nach Augsburg visiren lassen. Die Gendarmerie eilte ihm nach und holte denselben bei Hattenhofen ein. Während des Fahrens auf der Eisenbahn um Kehle befragt, antwortete Ostermaier, er habe ihn im Gehölze bei Trudering verlassen, als er ein Hemd angezogen. Was weiter mir ihm vorgegangen, wisse er nicht. Auf dem Wege vom Bahnhof zur Polizei bemerkte man an Ostermaier, daß sich der innere Seelenkampf durch förmliche Stöße kundgab. Beim Vorzeigen der Leiche erklärte er, daß diese die Leiche des Kehle sei; auch äußerte er einem Gendarmen gegenüber, daß Kehle gestochen worden sei. Zu Rede gestellt, woher er dieß wisse, erklärte er: dieß habe er von dem Stationskommandanten erfahren, der ihn verhaftete, was aber dieser verneint. – Wie bisher in der Voruntersuchung, so läugnet Ostermaier auch in der öffentlichen Verhandlung mit großer Frechheit. Jedes Wort seiner Antworten bekundet den allen Gefühles baaren Menschen. Die heutige Angabe weicht von der in der Voruntersuchung gemachten insofern ab, als er heute behauptet: er und Kehle hätten sich in dem Wäldchen, obwohl sie erst eine Stunde vorher vom Bette aufgestanden waren, niedergelegt, um zu schlafen. Nach einer Stunde hätte ihn Kehle geweckt und ihm gesagt, er solle fortgehen, sie könnten ja doch nicht mit einander reisen. Hierauf habe er auch den Kehle verlassen. Ferner behauptet Ostermaier, daß ihn der Gendarm, der ihn verhaftete, sogleich ins Gesicht geschlagen habe. Der Stationskommandant, der gleichfalls dazu kam, habe mit der Aeußerung, »so dieses ist der Kerl« ihm gleichfalls eine »Watschen« ins Gesicht gegeben; ein anderer Gendarm hätte zu ihm geäußert »du bist ein schönes Schindluder« und gleichfalls ihn ins Gesicht geschlagen; ein Vierter hätte bemerkt: »da sehen's nur den liederlichen Kerl an, wie der Stopfer sieht er aus.« Dieses Lügengewebe wurde aber durch die eidlichen Angaben der betreffenden Zeugen gänzlich vernichtet. Die Wucht der Ueberführungsgründe wurde noch durch zwei Zeugen vergrößert. Ein ehemaliger Keuchengenosse des Ostermaier erzählt, daß dieser ihm den ganzen Verlauf des traurigen Ereignisses mitgetheilt habe. Ostermaier hätte sich als den Mörder des Kehle bekannt und die Absicht gehabt, ihn seines Felleisens und der übrigen Effekten zu berauben. Daran sei er aber durch das Aufraffen des Verletzten und das vernommene Rollen eines Wagens (des Stellwagens) abgehalten worden. Ferner hätte ihm Ostermaier erzählt, daß er den Plan, den Kehle zu ermorden, mehrere Tage mit sich herumgetragen, nie aber eine günstigere Gelegenheit gefunden habe, als in dem Gehölze. Dieser Keuchengenosse wurde, nachdem er dem Untersuchungsrichter dieses Geständniß des Ostermaier mitgetheilt hatte, in das der Keuche Ostermaiers zunächstliegende Gefängniß gesperrt und veranlaßte da den Ostermaier, als ein Gerichtsdienergehilfe in letzterem Gefängniß anwesend war, ohne daß Ostermaier etwas davon merken konnte, zur Wiederholung des Geständnisses. Der Gerichtsdienersgehilfe bestätigte eidlich obige Angabe.
Die Geschwornen sprachen denn auch nach kurzer Berathung den Ostermaier des Raubes IV. Grades schuldig und der Gerichtshof verurtheilte ihn zur Todesstrafe. Auch bei Verkündigung des Wahrspruches und des Todesurtheils bewahrte Ostermaier die Gleichgiltigkeit und Kälte, die er während der ganzen Verhandlung gezeigt hatte.
Ansbacher Morgenblatt Nro. 127. Freitag, den 3. Juni 1853.
Vermischte Nachrichten.
München, 5. Juni. Michael Ostermeier, der, wie mitgetheilt wurde, bei den Verhandlungen vor dem hiesigen Schwurgericht am 30. und 31. v. M. die angeklagte That beharrlich und in der frechsten Weise läugnete, dessenungeachtet aber vom Schwurgericht zum Tode verurtheilt wurde, hat nun vorgestern im Gefängniß ein vollständiges und, wie man annehmen darf, reuiges Geständniß abgelegt und sofort auch einen Geistlichen verlangt.
Augsburger Tagblatt No. 154. Dienstag, den 7. Juni 1853.
München, 11. Juli. Die Frohnveste war von heute Früh an bis Abends spät von Neugierigen umlagert, um den zum Tod verurteilten Mörder Ostermeier zu Gesicht zu bekommen.
Der Bayerische Landbote No. 195. München; Mittwoch, den 13. Juli 1853.
München, 11. Juli. Heute Vormittags 9 Uhr wurde dem Mich. Ostermeier das über ihn gefällte Todesurtheil publizirt, welches derselbe ruhig und gefaßt anhörte; er soll sich während seiner Haft nach dem gefällten Wahrspruch der Geschwornen sehr reuig und ordentlich betragen haben. Die Hinrichtung selbst findet nächsten Donnerstag Morgens 9 Uhr statt. Dem hiesigen Scharfrichter wird der von Neuburg an der Donau assistiren. Wie wir vernehmen, wird die k. Polizeidirektion streng darauf sehen, daß in den Straßen, welche der Zug zu passiren hat, (die nämlichen wie bei der letzten Hinrichtung), nicht etwa Fuhrwerk oder dgl. stehen bleibe und die freie Passage hindere; auch das Feilbieten von Eßwaaren u. s. w. am Exekutionsplatze ist streng verboten.
Donau-Zeitung Nro. 191. Vereinigte Blätter des Kourier an der Donau und der Passavia. Passau; Donnerstag, den 14. Juli 1853.
München, 14. Juli. In Betreff der heute stattfindenden Hinrichtung des Raubmörders Ostermeier erwähnen wir zur allenfallsigen Notiz für Fremde, daß der Delinquent Vormittags 9 Uhr aus der Frohnveste gebracht wird und der Zug sodann den Anger herab durch das Dultgäßchen, die Sendlinger- und Rosengasse, Schrannenplatz, Weinstraße, Schäfflergasse und Löwengrube in die Weitegasse vor das k. Schwurgerichtsgebäude sich bewegt, woselbst die nochmalige Verlesung des Urtheils und die Brechung des Stabes vorgenommen wird. Hierauf geht der Zug durch die Neuhausergasse, Karlsthor, Schützen- und Salzstraße zur Richtstätte auf dem Marsfelde.
Münchener Tages-Anzeiger No. 195. Donnerstag, den 14. Juli 1853.
München, 14. Juli. Heute ging die Hinrichtung des Michael Ostermeier von Altomünster vor sich. Schon um 7 Uhr früh hatte sich eine Abtheilung Infanterie vor der Frohnveste aufgestellt, um den Platz vor derselben frei zu halten. Ostermeier blieb gefaßt bis zum letzten Augenblick, vor seiner Ausführung, er betete von selber mit andern Gefangenen in der Kapelle der Frohnveste lange und mit lauter kräftiger Stimme. Der Metzgerknecht Bachmaier kniete in der Kapelle unmittelbar hinter ihm. Ostermeir äußerte öfters, daß er gern den Tod erleide, wenn er nur die Gewißheit hätte, auch die Verzeihung der Menschheit mit hinüber nehmen zu können. Auf dem Wege zur Richtstätte schien des Unglücklichen Kraft ganz gebrochen, er hatte sich kaum mehr zum Erkennen entfärbt. Die Straßen und Plätze in und außer der Stadt von der Frohnveste bis zum Richtplatze waren überfüllt von Neugierigen. Die Hinrichtung geschah schnell, und mit Einem Hieb. Sehr lobenswerth waren die getroffenen polizeil. Anordnungen, daß z. B. kein Wagen in der Nähe des Richtplatzes gefahren, daß kein Schaugerüste errichtet werden dürfte u. dgl. Cavallerie- und Infanterie-Patrouillen durchzogen die Straßen der Stadt bis nach geschehener Execution.
Der Bayerische Landbote No. 197. München; Freitag, den 15. Juli 1853.
Deutschland.
München, 14. Juli. Vollstreckung des Todesurtheils an dem Raubmörder Michael Ostermaier. Der Verurtheilte, der in heutig frühester Morgenstunde reuig Beicht abgelegt und hierauf das heil. Abendmahl empfangen hatte, wurde um die achte Morgenstunde durch die kgl. Gerichtskommission dem hiesigen Nachrichter Schellerer zum Vollzuge des Urtheils übergeben. Gefaßt und in Gott ergeben bestieg er gegen 9 Uhr den Armensünderwagen, der ihn von der Frohnfeste ab auf bereits mitgetheilter Route, nach dem Stadtgerichtsgebäude und von da ab nach der Richtstätte führte. Ostermaier, angethan mit dem Armensünderrocke, mit über die Brust und Schulter hängenden schwarzen Tafeln mit der Aufschrift: »wegen Raubes IV. Grades« und mit einem Stricke um den Leib, dessen Ende der hinter ihm gestandene Nachrichtersgehilfe (Wasenmeister Hermann von Neuburg a. D.) gehalten, saß rückwärts auf demselben, ihm gegenüber zwei der Geistlichen, die ihn seit Montags erfolgter Urtheils-Publikation zum Tode vorbereiteten, die HH. Benefiziaten Breitbach und Grill. Eine Abtheilung Cuirassiere eröffnete und schloß den Zug; berittene Gensdarmen umgaben den Wagen mit dem Delinquenten. Um 9¼ Uhr langte der Zug am Stadtgerichte an. Hier wurde dem Ostermaier durch die kgl. Gerichtskommission noch einmal das Todesurtheil öffentlich abgelesen und der Stab über den Verurtheilten gebrochen. (Ostermaier sank bei diesem Momente sichtlich zusammen.) Von da ab schloß sich in offener Chaise die kgl. Gerichtskommission mit dem Gerichtsarzte dem Zuge an. Um 9½ Uhr am Richtplatze angelangt, wurde Ostermaier vom Wagen herab in das unter dem Blutgerüste befindliche Armensünderstübchen gebracht und die nöthigsten Vorrichtungen an ihm noch vorgenommen. Nach kurzem inbrünstigen Gebete bat er die ihn begleitenden Geistlichen, in seinem Namen Alle, die hier zugegen und nicht zugegen seyen, Alle, denen er Beleidigung, Schaden zugefügt, um Verzeihung zu bitten. Ostermaier kam mit verbundenen Augen, von zwei Nachrichtersgehilfen geführt, standhaft und gefaßt, mit gegen Himmel gerichteten Blicken auf das Schaffot. Schlag ¾ auf 10 Uhr war sein Haupt durch einen Schwertstreich vom Rumpfe getrennt. Nachdem der abgehauene Kopf von dem Nachrichtersgehilfen der Volksmenge nach allen vier Seiten des Schaffots vorgezeigt und dem Entseelten hierauf zu Füßen gelegt worden, wurde der entseelte Körper vom Stuhle genommen, in den bereit gehaltenen Sarg gelegt, dieser sofort vom Blutgerüste herabgebracht und alsdann, unter Eskorte zweier berittenen Gensdarmen, nach dem Leichenhause (nicht auf die Anatomie) gebracht. Hierauf hielt Hr. Benefiziat Breitbach vom Schaffote herab eine, dem eben vollzogenen Akte angemessene Rede an die das Blutgerüste umstehende Volksmenge, in der er in dringlicher Sprache zur Bewahrung der Sittenreinheit ermahnte und vor den Verlockungen der Verführung verwarnte. (Die lehrreiche Rede, die in keinem Hause fehlen sollte, ist für 3 kr. in der Expedition d. Bl. zu haben. Der Erlös ist für wohlthätige Zwecke bestimmt.) Mit dem Gebete des Herrn schloß dieser traurige Akt. Die Volksmenge, die sich schon während der über eine halbe Stunde gewährten Rede ziemlich gelichtet hatte, verlief sich zeitig nach gefolgtem Amen. Das Blutgerüst hatte 1 Bataill. des 1. Inf.-Reg. in Carrée umstellt, hinter diesem vertheilt eine Abtheilung Cuirassiere. Ersteres kehrte mit fliegender Fahne und klingendem Spiele zur Stadt zurück. Während dem sofort erfolgten Abbruche des Schaffots blieben heute sehr löblicher Weise Gensdarmen um dasselbe, und vereitelten hiedurch jedwede, noch vorigen Jahrs vorgekommene Mißbräuche mit dem Blute des Dahingerichteten. Unfälle von besonderer Bedeutung kamen heute, trotz der enormen Volksmenge, glücklicherweise nicht vor, dagegen fehlte es nicht an vorgekommenen Uebelkeiten unter dem Civil und Militär. Von beiden Seiten war umfassende Vorsorge getroffen und nöthig gewordene Hilfe schnell geleistet. Anerkennend haben wir hervorzuheben, daß heute vor dem Stadtgerichtsgebäude Infanterie statt der Cuirassiere aufgestellt war, und hiedurch leicht möglichem Unglücke durch Pferde unter der dichten Volksmenge vorgebeugt wurde. Die zu diesem traurigen Akte äußerst zahlreich hinzugeströmte Volksmenge, die schon zeitig die Straßen, die der Zug zu passiren hatte, wie den Richtplatz selbst, besetzt hatte, widmete dem reuigen Sünder – viele Theilnahme. Das sogenannte zarte Geschlecht aus allen Ständen, deren selbst mit Säuglingen und Wickelkindern nicht fehlten, bildete leider wieder die Majorität der sich Hinzudrängenden. Viele solcher Zarten in Glacéehandschuhen begnügten sich nicht, den Armensünder einmal vorübergefahren gesehen zu haben, nein, sie eilten und drängten noch durch Zwischengäßchen, um denselben ja nochmals und dann zu wiederholtenmalen zu sehen! Nachstehend die vom kgl. Kreis- und Stadtgerichte ausgegebene, heute publizirt gewordene gerichtliche
Darstellung des Verbrechens des Michael Ostermaier.
Michael Ostermaier, 22 Jahre alt, lediger Schuhmachergeselle von Altomünster, welcher heute die Todesstrafe erlitt, war schon im Jahre 1847 wegen Diebstahls-Verbrechens in Untersuchung und stand im Rufe eines leichtsinnigen, dem Spiele und Trunke ergebenen Menschen. Am Anfänge des vorigen Jahres befand er sich zu Eching in Arbeit, verließ jedoch im Mai v. J. diesen Platz und begab sich, nachdem er vorher sein Felleisen als Pfand für eine Schuld von 6 fl. zurückgelassen hatte, auf die Wanderschaft. Am 10. desselben Monats traf er in Laufen den 19jährigen Sattlergesellen Friedrich Kehle aus Bondorf im Großherzogthume Baden, und reiste mit demselben über Reichenhall, Traunstein, Rosenheim und Ebersberg, wobei Kehle dem Ostermaier, da dieser ohne Baarschaft war, 15 kr. lieh. Auf dem Wege von Ebersberg nach der Vorstadt Au befanden sie sich während der Nacht vom 15. auf den 16. Mai zu Haar, wo sie Beide in einem und demselben Bette schliefen. Am Morgen des letzterwähnten Tages setzten dieselben ihre Reise fort, und in dem Walde zwischen Haar und Trudering ging Kehle vom Fußwege etwas abseits, um sich umzukleiden und ein frisches Hemd anzuziehen. Während derselbe mit dem Umbinden der Halsbinde beschäftiget war, näherte sich ihm Ostermaier und versetzte ihm, wie er später selbst eingestand, in der Absicht, ihn seiner Habe, namentlich seines Felleisens und seiner in 6 fl. 29¾ kr. bestehenden Baarschaft zu berauben, mit seinem beiläufig 9 Zoll langen, im Griffe feststehenden Messer einen Stich in die linke Seite des Bauches, worauf Kehle sogleich niederstürzte, sich jedoch wieder aufraffte und unter Hilferufen der ungefähr 200 Schritte vom Orte der That entfernten Landstraße zueilte, auf welcher eben der Ebersberger Stellwagen heranfuhr. Kehle wurde in den Stellwagen aufgenommen und unter den heftigsten Schmerzen nach Straßtrudering und von da in das Krankenhaus zu Haidhausen gebracht, wo er noch am nämlichen Tage gegen 9 Uhr Abends starb. Bei der gerichtlichen Leichenöffnung ergab sich, daß die ihm zugefügte Stichwunde in der Länge von 1 Zoll und 1 Linie die Bauchdecke und den Magen durchdrungen und sich bis in die Gegend der Verbindung des Kreuzbeines mit dem Darmbeine erstreckt hatte, wo ein größeres Blutgefäß verletzt war. Nach dem gerichtsärztlichen Gutachten waren diese Verletzungen nothwendig, unmittelbar und ihrer allgemeinen Natur nach tödtlich. Michael Ostermaier, welcher durch das Rollen des herannahenden Stellwagens aufgeschreckt, ohne die von Kehle im Walde zurückgelassenen Effekten zu berühren, sogleich die Flucht ergriffen hatte, eilte durch die Wälder über Perlach der Au zu, und wollte sich von da nach Augsburg begeben, wurde aber am darauffolgenden Tage bei Hattenhofen verhaftet, nach durchgeführter Untersuchung vor das Schwurgericht von Oberbayern verwiesen und in der Sitzung am 30. und 31. Mai l. J. abgeurtheilt. Die Geschwornen erkannten ihn des Verbrechens des Rauben IV. Grades für schuldig, worauf er am 31. Mai l. J. vom Schwurgerichtshofe gemäß Art. 233 u. 239, Theil I. des Strafgesetzbuches zur Todesstrafe verurtheilt wurde. Der oberste Gerichtshof, welcher das Urtheil nach Art. 233 des Strafprozeßgesetzes vom 10. Nov. 1848 von Amtswegen zu prüfen hatte, fand weder in dem gegen Ostermaier durchgeführten Strafverfahren, noch in dem Strafurtheile einen Nichtigkeitsgrund. Se. Maj. der König haben hierauf durch Allerhöchstes Signat vom 6. d. M auszusprechen geruht, daß zur Begnadigung des Michael Ostermaier kein zureichender Grund gefunden worden sey. Demgemäß wurde heute Vormittags das Todesurtheil an Michael Ostermaier durch öffentl. Enthauptung mit dem Schwerte vollzogen.
Ostermaier wurde heute Abend 6 Uhr, unter gewöhnlich geistlicher Funktion, beerdigt. Seine Leiche liegt im neuen Leichenacker, Sektion 33, Reihe 5, Grab Nro. 21.
Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik Nr. 196. Freitag, den 15. Juli 1853.
München, d. 15. Juli. Die Leiche des gestern hingerichteten Ostermeier ward vom Schaffot hinweg sogleich in einem Sarge nach dem Leichenacker gebracht und unter geistlicher Einsegnung Abends 6 Uhr im neuen Leichenacker (Section 33, Reihe 5, Grab Nr. 21) beerdigt.
Der Bayerische Landbote No. 198. München; Samstag, den 16. Juli 1853.