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34 – 6 – 8 (Gradl)

Ω

Die Grabinschrift ist nicht erhalten

Ω

»Unter dem Zudrang einer großen Menschenmenge wurde heute Nachmittag 3¼ Uhr im südlichen Friedhofe das dritte Opfer des entsetzlichen Verbechens an der Karlstraße, die Köchin Marie Gradl beerdigt. Die Verstorbene, welche ein Alter von 54 Jahren erreichte, stand seit Jahren im Dienste der Ministerialrathswittwe v. Roos. Sie theilte mit der Familie buchstäblich Freud und Leid und genoß deren Liebe und Vertrauen in solchem Maße, daß sie nie zu empfinden hatte, daß sie eine Dienende sei. Der Tod hat sie nun mit der Familie auf immer vereint. Dem mit Kränzen geschmückten Sarge folgten die Verwandten der Verstorbenen, die Mitglieder des christkatholischen Begräbnißvereines, dem die Gradl angehörte, und zahlreiche Bekannte.«

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Marie Gradl

† 14.2.1896 (München), Mordopfer
Köchin

Allgemeine Zeitung (19.2.1896)

Bayerische Chronik.

München, 19. Februar.

* Raubmord in der Karlstraße. Die Untersuchung wird von den HH. Regierungsrath Bauer und II. Staatsanwalt Guggenheimer in angestrengtester Weise fortgeführt. Wie wir versichern können, sind nunmehr feste Anhaltspunkte gegeben, welche schon in den nächsten Tagen eine Aufklärung erwarten lassen.

* Beerdigung. Gestern Nachmittag wurde im südlichen Friedhofe das letzte Opfer des Mordes in der Karlstraße, die Köchin Marie Gradl, zur Ruhe bestattet. Seit langen Jahren im Hause der Frau v. Roos, war sie kaum mehr als Dienerin betrachtet worden. Eine große Menschenmenge hatte sich eingefunden, zahlreiche Kränze waren gespendet worden.

Allgemeine Zeitung Nr. 41. München; Mittwoch, den 19. Februar 1896.

Allgemeine Zeitung (1.10.1896) 1ter Prozesstag

Der Raubmord in der Karlstraße.

München, 1. Oct. Die furchtbare That am 14. Februar, welcher drei Menschenleben, drei wehrlose Frauen, zum Opfer fielen, bildet den Gegenstand der heutigen, für mehrere Tage berechneten Verhandlung vor dem Schwurgericht. Allmählich erst hat sich die begreifliche große Erregung gelegt, welche sich der ganzen Stadt bemächtigt hatte, aber noch lebt in Jedem die Erinnerung an die entsetzliche Kunde und die Hoffnung, dass es der Gerechtigkeit gelingen werde, die That zu sühnen. Im Interesse der Sicherheit wie der Menschlichkeit musste dieses Ziel mit allen Kräften erstrebt werden. Wie sich auch das Bild der Verhandlung gestalten, wie auch das Urtheil der Geschworenen, an welche eine schwere Verantwortung herantritt, ausfallen werde, Eines muss bei völliger Objectivität rückhaltlos schon heute anerkannt werden, daß alle mit dem Falle betrauten Behörden mit größter Umsicht ihre volle Schuldigkeit gethan haben.

Um unsern Lesern ein übersichtliches Bild über die Einzelheiten bieten zu können, wollen wir in aller Kürze die hauptsächlichsten für die Beurtheilung der That maßgebenden Momente hier hervorheben und die Ausführung der That etc. selbst hier kurz skizziren.

Im Hause Nr. 33 an der Karlstraße bewohnte seit vielen Jahren die k. Ministerialrathswittwe Frau Karolina v. Roos mit ihrer Tochter Julie Roos die II. Etage. Zur Besorgung der häuslichen Geschäfte stand die Köchin Marie Gradl, eine ältere Person, seit einer Reihe von Jahren in deren Diensten. Die beiden erstgenannten Damen lebten mit ihrer treuergebenen Dienerin in stiller Zurückgezogenheit und empfingen weder Besuche noch machten sie solche. Am Vormittag des 13. Februar, als die Köchin bereits mit der Zubereitung des Mittagsmahles begonnen hatte, wurde Frau v. Roos von einem heftigen Nasenbluten befallen, weßhalb sie nach ihrem Hausarzt, Hrn. vr. Köck, schicken ließ. Dieser kam gegen Mittag 12 Uhr an die Roos'sche Wohnung, fand aber keinen Einlaß, weßhalb er sich, ohne etwas Böses zu ahnen, wieder entfernte. Am Morgen des 14. Febr. (Faschingssamstag) fiel es im ganzen Hause allgemein auf, daß aus der Roos'schen Wohnung keinerlei Lebenszeichen drangen. Das Kaffeebrod hing noch in einem Netze vor der Thüre, ebenso steckte in derselben noch ein am Abend vorher befestigter Zettel. Endlich entschloß man sich, die Gendarmerie zu benachrichtigen, welche denn auch alsbald die Wohnung gewaltsam öffnen ließ. Man durchsuchte dieselbe und fand zunächst im Zimmer der Frau v. Roos auf deren Bett ausgestreckt die völlig angekleidete Leiche des Frl. Roos. Als man den Abort öffnete, entdeckte man auch die Leichen der Frau v. Roos und der Marie Gradl. Da weder Blut- noch Schleifspuren zu finden waren, auch sonst in der Wohnung Alles in bester Ordnung zu sein schien, dachte man wohl zunächst auch an kein Verbrechen, um so weniger, als an den Leichen auch keinerlei äußerliche Verletzungen wahrgenommen werden konnten.

Auch die alsbald herbeigerufenen Aerzte, Bezirksamt Dr. v. Weckbecker, Physikatsassistent Dr. Völkl und Dr. Köck konnten sich gutachtlich über die Todesursache nicht äußern. Um aber der Möglichkeit einer Vergiftung Rechnung zn tragen, wurden die vorhandenen Medikamente und Lebensmittel beschlagnahmt. Eine Vergiftung durch Kohlenoxydgas erschien ausgeschlossen, denn erstens befand sich keine Gasleitung im Hause und zweitens war von Gasgeruch in der Wohnung nichts zu verspüren. Erst die am 16. Februar vorgenommene Section der Leichen sollte Licht in Bezug auf die Todesursache bringen. Die obducirenden Aerzte stellten nämlich sowohl durch den äusseren Befund, als auch durch die bei der Leichenöffnung vorgefundenen pathologischen Veränderungen im Halse etc. mit aller Gewissheit fest, dass die drei Frauen eines gewaltsamen Todes durch Erwürgung, bezw. Erstickung, gestorben waren. Es wurden äußerlich Hautvertrocknungen und Blutaustritte in mehr oder minder grosser Ausdehnung constatirt, die zweifellos auf eine beträchtliche gewaltsame Einwirkung auf den Hals schließen ließen. Der innere Befund ergab Blutergüsse in die Kehlkopfschleimhaut, in der Rückseite des Herzens, großen Blutreichthum in den Lungen und Nieren, blutigen Schaum in den Bronchien, intensiv blaue Färbung der Handflächen und Nägel u. s. w., kurzum alle Merkmale der Erstickung. Bei Frau v. Roos und Marie Gradl wurden auch Merkmale eines Kampfes, Kratzer u. dgl. gefunden. Der Sectionsbefund ergab ferner, daß Vergiftung als Todesursache ausgeschlossen sei. Als Zeit der That wurde der Vormittag des 14. Februar bezeichnet. Die That wurde nach dem Gutachten der Aerzte in der Weise ausgeführt, daß der Mörder zuerst die Magd von hinten anfiel und erwürgte, dann die Tochter und zuletzt Frau v. Roos. Daß es sich aber nicht bloß um einen Mord, sondern um einen Raubmord handelte, wurde alsbald durch den Sohn der ermordeten Frau v. Roos, Bezirksingenieur v. Roos von Rosenheim, erwiesen, denn dieser constatirte das Fehlen von 13 Pfandbriefen der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank im Gesammtwerthe von 4100 M., dann ca. 350 M. Baargeld, einem Firmthaler und einem silbernen Kreuz. Dagegen wurden die Wertpapiere der Köchin im Gesammtbetrage von 6400 M. und ein Baarbetrag von 12 M. 89 Pf. unversehrt vorgefunden.

Natürlich entfaltete nunmehr die Polizei eine geradezu fieberhafte Thätigkeit, um den Mörder zu eruiren und dingfest zu machen. Dies war indessen bei dem Umstande, daß der Mord erst 24, bezw. 48 Stunden nach vollzogener That entdeckt wurde, ungemein schwierig. Es wurden verschiedene Personen verhaftet, namentlich Verwandte der Köchin, allein alle mußten wieder freigelassen werden, da sich der Verdacht gegen dieselben nicht aufrecht erhalten ließ. Der Milchmann Göttl, welcher alltäglich die Milch in die Roos'sche Wohnung brachte, lenkte die Thätigkeit der Polizei in neue Bahnen. Göttl theilte nämlich mit, er habe ein oder zwei Tage vor dem Morde im Aborte der Roos'schen Wohnung auf einer Staffelei einen Arbeiter an der Abortröhre herumhantiren sehen. Da zur Vornahme von Reparaturen dieser Art von keiner Seite Auftrag gegeben war, so hatte der betreffende Arbeiter den Auftrag jedenfalls nur zu dem Zwecke fingirt, um in die Wohnung zu kommen.

Da der Mörder jedenfalls Localkenntnisse haben mußte, so richtete die Polizei ihr Augenmerk auf jene Arbeiter, die im Herbste vorigen Jahres die Closeteinrichtung im Hause Nr. 33 an der Karlstraße vorzunehmen hatten. Unter diesen hatte sich eben der heute angeklagte Berchtold befunden, dem eine solche That zugetraut wurde. Berchtold war bereits wegen Körperverletzung vorbestraft und hatte erst am 14. Januar l. Js. wegen eines Velocipeddiebstahls eine dreimonatige Gefängnißstrafe verbüßt. Ausschlaggebender als dies war jedoch, daß Berchtold zu einer Zeit in der Au gewohnt hatte, wo zwei räthselhafte Todesfälle dortselbst vorgefallen waren. Am 18. März 1891 war der Hausknecht Joh. Schneider und am 23. Februar 1893 die Heubindersfrau Marie Emetskofer plötzlich gestorben. Bei genauerem Nachsehen fand man, daß ersterem 11,000 M. und letzterer 5000 M. an Werthpapieren abhanden gekommen waren. Da Berchtold sich nun um jene Zeit trotz magerer Einnahmen in keinem Verhältniß zu diesen stehende große Ausgaben gestattete, so hatte man ihn in Verdacht, er habe die beiden Personen getödtet und beraubt. Da aber für erstere Annahme die Section der Leichen keine Anhaltspunkte ergab und auch die Erhebungen bezüglich des Abhandenkommens der Werthpapiere ein mehr negatives Resultat hatten, wurde das Verfahren gegen Berchtold eingestellt. Für die neuerliche Mordthat an der Karlstraße boten nun diese Momente genügend Anhaltspunkte, den Berchtold zu verhaften und weitere Erhebungen zu pflegen, und so erfolgte denn am 22. Februar d. Jrs. Morgens 6 Uhr, die Verhaftung Berchtolds in seiner an der Wagnerstraße Nr. 2 in Schwabing gelegenen Wohnung, woselbst seine Frau eine Krämerei betrieben hatte. Auch die Frau selbst wurde verhaftet, indessen bald wieder freigelassen. Die bei Berchtold vorgenommene Haussuchung nach den Werthpapieren etc. verlief resultatlos. Da der Verhaftetete behauptete, von dem Morde nichts zu wissen, resp. seine Unschuld betheuerte, galt es, Indicien zu sammeln, die ihn in ihrer Gesammtheit überführen sollten. Berchtold gab nun zunächst an, daß er seit Beendigung der Closetarbeiten im Hause Nr. 33 gar nicht mehr in der Karlstraße gewesen sei. Sowohl am Tage der That, als an den derselben vorangehenden Tagen will sich Berchtold an verschiedenen Neubauten umgesehen haben, hiebei diesen und jenen Personen begegnet sein, dieselben gegrüßt und von ihnen Gegengruß erhalten haben. Diese von ihm namhaft gemachten Personen widersprachen dies zum Theile, theils erklärten sie, sie könnten sich an eine Begegnung mit Berchtold nicht mehr erinnern. In einer späteren Vernehmung corrigirte Berchtold seine Angaben theilweise wieder und machte insbesondere für den Tag der That geltend, daß er gar nicht aus dem Hause gekommen sei. Am 13. Februar habe er, nachdem er sich vergeblich um Arbeit umgesehen hatte, am Schöffengericht des k. Amtsgerichts München I mehreren Verhandlungen angewohnt, über welche er auch Details erzählte. In einer weiteren Vernehmung berief sich Berchtold auf den sog. Bierführerhans, den er am 14. Februar, Vormittags zwischen 10 und 12 Uhr in Schwabing getroffen haben will. Letzterer bestätigte diese Begegnung, erklärte aber, daß sie auch nach 12 Uhr gewesen sein könne. Die Angabe Berchtolds, seit August v. Js. nicht mehr in der Karlstraße gewesen zu sein, wurde durch verschiedene Zeugen widerlegt, die ihn sowohl am 13., als auch am 14. Februar in der Karlstraße, und zwar in der Nähe des Hauses Nr. 33, dortselbst gesehen haben wollen. Eine Köchin in diesem Hause bezeichnte den Berchtold als jenen Mann, den sie am 14. Febr. über die Stiege im Hause Nr. 33 heruntergehen sah. Ein Officiersbursche sah am gleichen Vormittag einen Mann über die Stiege heraufkommen, hörte, wie er im zweiten Stock anläutete, Einlaß begehrte, weil er etwas richten müsse, und auch von der Köchin erhielt. Der Eiermann Florian Schmidt hingegen hat ungefähr um dieselbe Zeit im Hause einen Mann vor sich hergehen sehen, der bis in den dritten Stock ging. Nachdem Schmidt bei Frau v. Roos 17 Stück Eier verkauft hatte und sich wieder entfernte, kam der Mann von oben wieder herunter, läutete im zweiten Stock und erhielt Einlaß. Gleich darauf will Schmidt einen »Rumpler« und den Ruf »Jesses, Jesses, o mein Gott!« gehört haben. Beide Zeugen glauben, daß Berchtold dieser Mann gewesen ist. Von dem Zeugen Kern wurde Berchtold mit aller Bestimmtheit als jener Mann erkannt, welcher ihn (den Kern) am 14. Februar Vormittags in der Karlstraße in der Nähe des Neubaues des Botanischen Gartens (Pflanzenphysiologisches Institut) ansprach und ihm eine Uhr mit der Nummer 21,017 um den Preis von 6 Mark zum Kauf anbot. Diesen Mann sah Kern, der in der Karlstraße die Wohnung eines Regimentskameraden aufsuchen wollte, in das Haus Nr. 33 gehen und gegen 12 Uhr Mittags wieder aus demselben, und zwar an der Hand blutend, herausgehen. Ein anderer Zeuge will dann den Berchtold Mittags 12 Uhr gesehen haben, wie sich Berchtold im Pissoir am Stachus die Hand wusch. Als auffällig muß es bezeichnet werden, dass die Frau des Berchtold am Vormittag des 14. Februar einen sie bedrängenden Gläubiger nicht bezahlen konnte, während sie dann Nachmittags einen auf 60 M. lautenden Wechsel einlöste.

Bekanntlich wurde die Untersuchung gegen Berchtold auch nach der Richtung bezüglich der beiden an Schneider und Emetskofer verübten Diebstähle von Wertpapieren hin ausgedehnt. Die gepflogenen Erhebungen ergaben, daß Berchtold nach dem Tode der Emetskofer außer den schon früher constatirten auffälligen Ausgaben auch noch einen Wechsel über eine größere Summe eingelöst, einen Waggon Kohlen – Berchtold betrieb um jene Zeit einen unrentablen Holz- und Kohlenhandel – bestellt und bezahlt hatte.

Auf Grund all dieser Erhebungen gelangte die Ferienstrafkammer des k. Landgerichts München I zu dem Beschlusse, den Berchtold wegen je eines Verbrechens des Mordes, verübt an Frau v. Roos, Frl. Roos und Marie Gradl, im rechtlichen Zusammenflusse mit je einem Verbrechen des erschwerten Raubes und im sachlichen Zusammenhange mit einem Vergehen des einfachen Diebstahls, verübt an der Heubindersfrau Marie Emetskofer, vor das Schwurgericht bei dem k. Landgericht München I zu verweisen und das Hauptverfahren gegen ihn zu eröffnen.

In Folge dessen erscheint Berchtold heute vor dem oberbayerischen Schwurgericht, um sich wegen der ihm zur Last gelegten schweren Verbrechen zu verantworten. Den Vorsitz führt Oberlandesgerichtsrath Crämer, als Beisitzer fungiren die Landgerichtsräthe Seelig, Frhr. v. Eberz, als Ersatzbeisitzer die Landgerichtsräthe Frhr. v. Sutor und Biehler. Als Geschworene wurden ausgeloost die Herren Jos. Unterholzer (München), Ed. Kilp (München), Rud. Landherr (Althegnenberg), Aug. Hagenbuchner (München), Mich. Nußbaum (München), Frz. Wieser (München), Kasp. Krabler (München), Mich. Bichl (Rudelzhofen), F. X. Dautl (München), A. Ott (München), B. Wassermann (München), Ed. Harburger(München). – Ersatz-Geschworene: H.Baumann (München), Thomas Schäffler (München), Math. Sedlmeier (Lukka). – Die Anklage wird durch den II. Staatsanwalt Schlicht vertreten, während Rechtsanwalt Dr. A. v. Panwitz dem Angeklagten als Vertheidiger zur Seite steht.

Morgens nach 7 Uhr wurde Berchtold in einem Landauer, gefesselt und von zwei Gendarmen bewacht, von der Angerfrohnfeste zum Landgerichtsgebäude gebracht. Die Eingänge zu dem letzteren waren mit doppelten Gendarmerieposten besetzt. Der Eingang zu dem Gebäude befand sich für die Geschworenen und die mit Karten versehenen Personen von der Löwengrube, für die Zeugen von der Augustinerstraße aus, der Hof Augustinerstockes war für den Verkehr vollständig abgesperrt. Der Zudrang des Publicums von der Ettstraße her war sehr stark, doch konnte nur einem mäßigen Theil der Zutritt in den Saal gestattet werden, so daß derselbe nicht überfüllt war. In dankenswerthester Weise hat das Präsidium des kgl. Landgerichts für die Presse gesorgt, indem noch eine zweite Reihe Sitzplätze, welche mit auf- und zuklappbaren Schreibtischen versehen sind, für die Vertreter der Presse eingeräumt wurden. – Auf und vor dem Gerichtstische liegen verschiedene Gegenstände, welche als Ueberführungsmittel dienen sollen, als eine Schreibtafel, Berchtolds Haushaltungsbuch, zusammengeballtes Zeitungspapier, ein kleines Medicingläschen, ein Paar schwarze Wollhandschuhe, Bettdecken und einige Kleidungsstücke. Hinter dem Tische des Staatsanwalts sitzen zwei vom Justizministerium abgeordnete Stenographen. Der Angeklagte Berchtold selbst trägt in seinem Aeußern eine große Ruhe zur Schau und macht im allgemeinen keinen ungünstigen Eindruck. Vor Eintritt in die Verhandlung spricht er längere Zeit mit seinem Vertheidiger Dr. v. Pannwitz. Als Sachverständige sind geladen die Professoren Dr. Messerer, Medicinalrath Dr. Grashey, Assistenzarzt Dr. v. Nobiling, Dr. v. Weckbecker, Dr. Schweiger und Dr. Hauer, Physikatsassistent Dr. Völtl, Universitätsprosessor Dr. Hilger, die Schriftexperten Sittl und Weißmann.

Nach Ausloosung von 12 Geschworenen und 3 Ersatzgeschworenen verabschiedet sich der Präsident von den in ihre Heimath zurückkehrenden Geschworenen, indem er ihnen seinen Dank aussprach, worauf Hr. Harburger (München) Namens der Geschworenen erwiderte. Sodann richtete der Vorsitzende die übliche Belehrung an die Geschworenen, indem er sie auf den schweren ihrer Veurtheilung unterliegenden Fall hinwies, und sie ersuchte, sich durch keinerlei äußere Umstände, sowie namentlich auch nicht durch die Presse, beeinflussen zu lassen. Den Berichten derselben seien ja einige Thatsachen zu Grunde gelegen, aber das ganze Material sei den Geschworenen durch sie eben doch nicht bekannt geworden. – Die 210 Zeugen gelangen ihrer großen Anzahl wegen in 4 Gruppen nach einander zum Aufruf, die beiden ersten Gruppen haben erst am nächsten Montag wieder zu erscheinen mit Ausnahme des k. Oberregierungsraths Bauer und der geladenen Sicherheitsorgane. Die erste Zeugengruppe umfaßt 74, die 2. Gruppe 46, im ganzen also 120 Personen, die für den Fall Berchtold geladen sind. Die 3. Gruppe und die 4. Gruppe, welche für den Fall Emetskofer geladen sind, umfassen 32 bezw. 58 Personen.

Nach Erhebung der Personalien des Angeklagten und Verlesung dcS Eröffnungsbeschlusses begann um 10¼ Uhr das Verhör Berchtolds, und zwar zunächst so weit der Diebstahl an der Emetskofer, welcher bekanntlich in das Jahr 1893 zurückdatirt, in Betracht kommt. Ueber seine persönlichen Verhältnisse befragt, gab Berchtold an: Ich heiße Johann Berchtold, bin am 28. Nov. 1862 zu München geboren, katholisch, verheiratheter Maurer, Landwehrmann 2. Aufgebots und habe bis zu meiner Verhaftung am 21. Febr. l. J. im Hause Nr. 2 an der Wagnerstr. in Schwabing gewohnt. Berchtold gibt zu, folgende Vorstrafen erlitten zu haben: 1) Am 24. Juli 1874 vom verm. Stadtgericht München I. Isar wegen Körperverletzung 2 Tage Gefängniß; 2) am 16. Nov. 1882 vom Schöffengericht München I wegen Körperverletzung 5 M. Geldstrafe, 3) vom gleichen Gericht am 24. December 1885 wegen 3 Vergehen der Körperverletzung 14 Tage Gefängniß und 4) am 13. September 1895 vom k. Landgerichte München I wegen eines Velociped-Diebstahls 3 Monate Gefängniß. Der Vertheidiger constatirte, daß Berthold außerdem noch am 20. Februar 1894 vom Schöffengericht und Amtsgericht München I wegen Körperverletzung mit 60 M. Geldstrafe, eventuell 20 Tage Gefängniß belegt wurde. Er hatte eine Frau, die ihn »Raubmörder« geschimpft hatte, geschlagen. Auf Antrag des Verteidigers wurden die oben erwähnten Urtheile verlesen. Aus diesen Urtheilen geht hervor, daß Berchtold ein zu Roheiten geneigter Mensch ist, daß er aber in den bezeichnten Fällen speciell in Bezug auf den Diebstahl offen und unumwunden geständig war. Das Verhör wegen des Vergehens des Diebstahls gestaltete sich folgendermaßen:

Vors.: Bevor ich in das Verhör selbst eintrete, möchte ich Ihnen, meine Herren Geschworenen, ein kleines Situationsbild von dem Diebstahle in der Au geben. Die Emetskofer'schen Eheleute wohnten im Hause Nr. 13 an der Quellenstraße; im Hause Nr. 14 wohnte Berchtold. Am 23. Febr. 1893 Mittags fand der Mann seine Frau todt vor, Werthpapiere und Geld gestohlen.

Vors.: Berchtold, kennen Sie diese Photographie der Frau Emetskofer?
Angekl.: Ja, die stammt von dem Jahre 1888 oder 1889.
Vors.: Wann sind Sie in das Haus Nr. 14 an der Quellenstraße in der Au eingezogen?
Angekl.: Das weiß ich nicht genau.
Vors.: Können Sie sich noch an den 23. Febr. 1893 erinnern?
Angekl.: Ja.
Vors.: Ehe man die Frau fand, waren die abhanden gekommenen Wertpapiere bereits verkauft und zwar in der Kaufinger-, Müllerstraße und am Stachus, also immer an Orten, die den Ausgangspunkt zur Au bilden. Also Sie sind des Diebstahls beschuldigt. Wo waren Sie am 23. Februar 1893?
Angekl.: Ich stand wie gewöhnlich früh 6 Uhr auf, ging auf meinen Holzlagerplatz, Paulanerplatz 15, und machte dort Holz klein, womit ich um 9 Uhr fertig war. Ich ging dann nach Hause, zog mich an und ging dann wieder fort. Ich kam am Laden des Baders Rump vorbei, wo ich mich rasiren lassen wollte. Da der Laden geschlossen war und trotz mehrmaligen Läutens nicht geöffnet wurde, ging ich zu Bader Maisch, wo ich mich rasiren ließ. Dann ging ich über die Reichenbachbrücke, durch die Reichenbachstraße auf den Victualienmarkt. Dort maß ich eine Maurerarbeit aus, ging auf demjelben Wege wieder nach Hause zurück, wollte meiner Hausfrau in der Ohlmüllerstraße den rückständigen Zins bezahlen und kam um ½ oder ¾11Uhr wieder nach Hause. Ich weiß die Zeit nicht mehr genau, wann ich fortging. Als ich nach Hause kam, wurden vor dem Hause Läden abgeladen. Ich ging in meine Wohnung, zog meine Joppe aus, ging dann in meine Holzniederlage; da mir gesagt wurde, beim Brunnthalerwirth sei Holz zu verkaufen, ging ich hinüber, sah das Holz an, kaufte, bezahlte es und ließ es auf meinen Holzplatz bringen. Während ich und ein gewisser Oberhäusler hier mit dem Holze beschäftigt waren, erfuhr ich, daß Frau Emetskofer todt aufgefunden worden sei. Ich trug noch eine Kraxe Holz aus und ging dann zum Mittagessen.
Vors.: All das kann erst nach 12 Uhr Mittags geschehen sein. Sie können erst nach 12 Uhr von dem Tode der Frau Emetskofer erfahren haben.
Angekl.: Das kann schon möglich sein.
Vors.: Kannten Sie Frau Emetskofer?
Angekl.: Ja.
Vors.: Was geschah nach dem Mittagessen?
Angekl.: Ich machte wieder Holz.
Vors.: Sprachen Sie bei Tisch nicht von dem Tode der Emetskofer?
Angekl.: Natürlich.
Vors.: Bei der Section waren Sie als Identitätszeuge zugezogen.
Angekl.: Ja.
Vors.: Ein gewisser Neumayer sagte: Ich glaub net, daß die Frau eines natürlichen Todes gestorben ist, worauf Sie äußerten: I glaub a net.
Angekl.: Ja.
Vors.: Im Winter geht die Maurerarbeit schlecht, der Verdienst war also schlecht. Woher hatten Sie auf einmal das viele Geld, um den schuldigen Zins, Holz u. dgl. zu bezahlen und eine Schuld von 400 Mark bei Scheicher zu begleichen. Das ist doch auffällig.
Angekl.: Während des Winters ging das Brennmaterialiengeschäft gut, außerdem erhielt ich von meiner Schwiegermutter 200 M. Das Geld an Scheicher habe ich am 19. oder 20. oder 21. Februar schon bezahlt.
Vors.: Ihre Schwiegermutter genoß Armenunterstützung und hinterlassen hat sie auch nichts, es ist also Ihre Angabe nicht glaublich.
Angekl.: Als meine Schwiegermutter im Jahre 1893 zu uns zog, hatte sie noch Geld.
Vors.: Sie leugnen, daß Sie der Mann waren, der die Papiere an die verschiedenen Bankiers verkaufte?
Angekl.: Ja.
Vors.: Der Betreffende hat drei verschiedene Namen angegeben und damit unterschrieben. Die Schriftexperten bezeichnen die Unterschriften als von einer und derselben Hand herrührend, wenn auch die Schrift verstellt wurde.
Angekl.: Ich habe die Papiere nicht verkauft.
Vors.: Was für eine Kleidung trugen Sie damals?
Angekl.: Diese Joppe hier, gestrickte Weste, braune Hose mit weißen Streifen und lange Stiefel.
Staatsanw. Schlicht: Sie haben einmal zugegeben, am 23. Febr. 1893 die Schuld an Scheicher mit 414 Mark beglichen zu haben.
Angekl.: Das ist nicht möglich oder falsch aufgefaßt worden. Hr. Scheicher wird bestätigen, daß ich das Geld vor dem Tode der Frau Emetskofer zurückbezahlt habe.

Der Vertheidiger constatirt, daß der Angeklagte sich unmöglich mehr an all die kleinsten Details erinnern könne. Er reconstruire sich seine Angaben nach jenen vor 3 Jahren.

Als erster Zeuge wurde nun die Zimmermannsfrau Walb. Schabmeier vernommen. Diese war Nachbarin Berchtolds, denn sie wohnte Quellenstraße 10/II. Ihr erzählte Hr. Emetskofer am 23. Februar 1893, Mittags 11¾ Uhr, daß seine Frau auf seinem Bette liege und sich nicht rühre. Zeugin ging mit Emetskofer in dessen Wohnung und entdeckte, daß die Frau todt war. An Nase und Mund hatte sie je eine Kratzwunde. Es kamen alsbald mehrere Frauen, denen Zeugin von dem Geschehniß Mitteilung machte. Frau Emetskofer war völlig angekleidet, die Wohnung war, entgegen der sonstigen Gewohnheit der Frau Emetskofer, nicht aufgeräumt. Als die Seelennonne kam und sofortige Zahlung des Tieferlegens (des Grabes) verlangte, sah Hr. Emetskofer nach und entdeckte jetzt erst den Abgang des Geldes, im ganzen 4900 M. Der Tod hatte die Frau Emetskofer überrascht, ehe sie das Fleisch hatte holen können. Der Schlüssel der Hausthüre steckte innen. Damals tauchte die Vermuthung auf, daß Frau Emetskofer keines natürlichen Todes gestorben sei. Die Kästen etc. in der Emetskofer'schen Wohnung waren nicht durchwühlt.

Die Taglöhnerswittwe Atzenhofer wohnte im Jahre 1893 Paulanerplatz 5. Ihre Nachbarin, Frau Braunschober theilte ihr mit, Frau Emetskofer sei vom Schlage getroffen worden. Gegen 6 Uhr früh hat Zeugin mit ihrer Nachbarin davon gesprochen, daß Frau Emetskofer schon wieder zum Waschen hergerichtet hatte. Hr. Emetskofer kam nach 12 Uhr nach Hause und fand seine Frau todt. Als Zeugin, hievon in Kenntniß gesetzt, in die Emetskofer'sche Wohnung gekommen war, sah sie die Frau angekleidet im Bette mit dem Oberbette zugedeckt. Auch diese Zeugin bemerkte an der Leiche Kratzer an Nase und Mund.

Frau Schabmaier, nochmals vorgerufen, versicherte, daß sie diese Kratzer Tags vorher an der Frau Emetskofer nicht bemerkt habe.

(Fortsetzung folgt.)

Allgemeine Zeitung Nr. 271. München; Donnerstag, den 1. Oktober 1896.

Allgemeine Zeitung (2.10.1896) 2ter Prozesstag

Der Raubmord in der Karlstraße.
(Fortsetzung der Verhandlung.)

Es wird mit der Zeugenvernehmung wegen des zunächst zur Verhandlung stehenden Vergehens des Diebstahls fortgefahren.

Frau Schabmaier erzählt auch, daß Frau Emetskofer 3–4 Jahre vor ihrem Tode vom Schlage gerührt wurde, 7 Wochen im Krankenhause und seitdem kränklich war. – Die Seelennonnengehülfin Stöckl wurde durch Hrn. Emetskofer 12¼ Uhr zur Leiche der Frau Emetskofer gerufen. Emetskofer hat zur Zeugin gesagt, er sei zuerst beim Doctor, dann im Pfarrhof gewesen. Zeugin hat zuerst nicht die mindeste Verletzung an der Leiche gesehen. Erst als dieselbe aufgebahrt war, wurde ein ganz kleiner, nach Aussage des Hrn. Dr. Weckbecker schon älterer Ritzer an der Nase der Leiche entdeckt.

Die Schreinerswittwe Forster wohnte zwischen dem Berchtold'schen und Emelskofer'schen Hause. Ihr fiel es auf, daß sich Frau Emetskofer den ganzen Vormittag nicht sehen ließ, woraus sie schloß, die Frau sei krank. Um 8 oder halb 9 Uhr fuhr der Lehmwagen an. Frau Emetskofer sei nicht wie sonst aus dem Hause gekommen. Im Laufe des Vormittags kam eine Bettlerin zur Frau Emetskofer, um das übliche Almosen zu holen. Frau Berchtold kam zur Zeugin und theilte ihr mit, daß man die Emetskofer todt ausgefunden habe. Auf Befragen erklärte Zeugin wiederholt, der Lehmwagen sei zwischen 8 und halb 9 Uhr gekommen. Sie wisse die Zeit deßhalb so genau, weil der Wagen schon vor der Bettlerin da war. Ob Berchtold nach dem 23. Februar 1893 größeren Aufwand machte, besser gekleidet war als vorher, weiß Zeugin nicht. Frau Berchtold habe ihr gesagt, daß das Brennmatelialiengeschäft ihres Mannes sehr gut gehe.

Sachverständiger Dr. Schweiger gibt an, daß er die Emetskofer im Jahre 1889 in Behandlung hatte. Seine Untersuchung ergab, daß die Frau an den rechten und linken Extremitäten gelähmt war; wegen ungünstiger Wohnungsverhältnisse wurde sie auf seine Anordnung am 13. April in das Krankenhaus r. d. I. verbracht, aus welchem sie am 30. Mai 1889 vollständig geheilt entlassen wurde. Im Jahre 1892 kam sie zeitweise wieder in meine Sprechstunde und klagte über Beschwerden im Athemholen, was die Folge eines Herzleidens war. Seit jener Zeit hatte ich sie nicht mehr in Behandlung. Es ist möglich, daß sich solche Anfälle wiederholen.

Zeugin Förster, welche nochmals vorgerufen wurde, gab auf Befragen an, man habe nie etwas davon gewußt, daß Emetskofer Geld hatte. Ihres Wissens sei Berchtold nie in die Wohnung Emetskofers gekommen.

Gendarmerie-Wachtmeister Zahn berichtet: Ein Gendarm habe bei der Brigade die Meldung vom Tode der Emetskofer gemacht. Er – Zeuge – sei erst in die Wohnung der Emetskofer gekommen, als die Frau schon aufgebahrt war. An der Nase oder am Kinn habe sich eine kleine Wunde, aber keine frische befunden. Von einem Druckflecken am Arme hat der Zeuge nichts gesehen. Der Ehemann Emetskofer habe ihm mitgetheilt, daß er sein ganzes Geld, Ehering, Uhr etc. vermisse. Auf Befragen erklärte Zeuge, der Verdacht sei zunächst auf eine Bettlerin, dann auf Berchtold gefallen, welcher sich keines Vertrauens erfreute, weil er stets Geld ausgab und niemals arbeitete. Emetkofer war ein ruhiger Mann; es sei aber doch das Gerücht entstanden, er habe das Geld selbst verräumt. – Damals ist dem Zeugen auch mitgetheilt worden, Berchtold sei als Frau verkleidet gewesen und ein Maurer Neumaier hat geäußert, die Bettlerin sei der verkleidete Berchtold gewesen. Zeuge selbst hat Berchtold nie maskirt gesehen.

Die Zeugin Malersfrau Bierdimpfl erzählt, daß ihr die Emetskofer erlaubt habe, sich jede Woche ein Almosen zu holen. Sie sei dann alle 14 Tage, und zwar immer Donnerstags, zur Emetskofer gekommen. In der Regel sei die Hausthüre geschlossen gewesen. An dem in Rede stehenden Tage aber habe die Thüre offen gestanden. Zeugin hat das Haus betreten – es sei zwischen 9–10 Uhr gewesen. Da sie Niemand gesehen habe, ist sie wieder fortgegangen.

Nachmittag 3½ Uhr wurde die Verhandlung wieder aufgenommen. Sachverständiger Dr. v. Weckbecker erklärt, daß er die Leicbe der Frau Emetskofer im Auer Friedhofe besichtigte, wobei er lediglich an der Nase eine kleine Anschwellung und am Kinn eine ältere Hautaufschürfung bemerkte. Ein Anlaß, eine gewaltsame Todesursache anzunehmen, war nicht gegeben. Weil aber bekannt war, daß Entwendungen stattgefunden hatten, veranlaßte er die Section.

Landgerichtsrath Dr. Messerer deponirt, daß er dieselbe am 24. Februar 1893 zusammen mit Stabsarzt Dr. Nobiling sehr genau vorgenommen habe. Es fand sich jedoch keine gewaltsame Einwirkung weder am Gesichte, noch im Halse. »Wäre eine Veränderung vorhanden gewesen, so wäre sie uns nicht entgangen.« Dagegen zeigten sich Veränderungen unbedeutender Art an beiden Armen, nämlich mehrere kleine Blutaustritte; die Lunge war blutreich, ebenso die Schleimhäute der Luftröhren-Abzweigungen; in den Abschnitten des Herzens fand sich flüssiges Blut. Das Herz war aber schwer krank; es wurde eine fettige Entartung des Herzens, sowie Herzklappenfehler constatirt; Leber und Milz hatten mittleren Blutgehalt, Magen und Gedärme waren blutarm, dagegen das Gehirn sehr blutreich. Es zeigte Veränderungen, die darauf schließen ließen, daß die Verstorbene einmal einen Gehirnschlag erlitten. Was anderes ist es, fährt der Sachverständige fort, wenn ich gefragt werde, ob es möglich ist, daß Frau Emetskofer auf gewaltsame Weise ihren Tod fand. Eine solche Möglichkeit muß ich bejahen. Ich betone hiebei noch einmal, daß wir keine Veränderungen wahrnahmen, die auf eine solche Annahme schließen lassen. Es war bei der hochgradig kranken Frau leicht möglich, sie zu tödten, indem man ihr ein Tuch über den Kopf warf oder ihr den Mund zuhielt. Wäre der Tod auf gewaltsame Weise erfolgt, so würden für diese Möglichkeit dann die Blutaustritte am rechten Arm zu gelten haben. Aber dies ist bloß eine Möglichkeit. Meine Ansicht ist die, daß der Tod ein natürlicher war.

Die Vertheidigung beantragt die Vernehmung dieses Zeugen auch über den Sectionsbefund des Hausknechts Schneider, der im Jahre 1891 unter eigenthümlichen Umständen todt und bestohlen aufgefunden wurde. Berchtold wurde auch dieser That bezichtigt, obwohl er, wie der Vertheidiger constatirt, erst ein Jahr später in die Nähe der ehemaligen Wohnung Schneiders zog. Der Vertheidiger behauptet hiebei, daß sich die Anklage gegen Berchtold nicht aus Indicien, sondern nur auf anonyme Briefe gründe. Im Falle Schneider wurde Berchtold durch einen anonymen Brief, im Falle Emetskofer durch zwei und im Falle Roos durch eine Reihe anonymer Briefe verdächtigt, die alle von einer und derselben Hand herrühren und den Ausgangspunkt der heutigen Verhandlung bilden.

Der Zeuge Maurer Albert Neumaier wohnte im Jahre 1893 in der Quellenstraße als Nachbar der Emetskofer. Er war zur Section derselben zugezogen, um die Identität zu bezeugen. Zu der Section hatte sich auch Berchtold eingefunden und im Laufe des Gesprächs äußerte Neumaier, er glaube, daß die Emetskofer umgebracht worden sei, worauf Berchtold erwidert habe: Ja, das glaube ich auch.

Zeuge Bäckergehülfe Kürdel sagt aus, der Lehmwagen sei an jenem Tage zwischen 9 und 10 Uhr oder höchstens einige wenige Minuten vor 9 Uhr angefahren.

Sicherheitscommissar Seiffert, der die Recherchen wegen des Diebstahls im Fall Emetskofer vornahm, deponirt, daß man nach dem Tode der Emetskofer erst, als bekannt wurde, daß Geld fehle, an eine strafbare That gedacht habe. Die Bankhäuser wurden sofort verständigt und ihnen die Nummern der abhanden gekommenen Papiere mitgetheilt. Bereits am nächsten Tage liefen von den Bankiers Meldungen ein, daß die Werthpapiere verkauft seien; der Verkäufer wurde als ein corpulenter Mann im Alter von 35 bis 40 Jahren geschildert, der den Eindruck machte, ein Baumeister zu sein; er trug eine graue Joppe. Man hatte zunächst auf Berchtold keinen Verdacht; erst dann wurde er verdächtig, als ihn die Leute als den Thäter bezeichnten. Die Bankiers, denen Berchtold vorgeführt wurde, konnten seine Identität mit dem Verkäufer nicht feststellen. Zeuge hielt in Folge dessen die Mittheilungen über Berchtold für Verleumdungen. Daß man die Zahlung von 414 M. an Scheicher nicht eruirte, kam daher, daß die Zeugen, so lange Berchtold auf freiem Fuße war, nicht den Muth zu einer Aussage hatten. – Zeuge constatirt, daß das Geschäft Berchtolds nicht schlecht ging. Ueber Berchtolds üppigen Lebenswandel befragt, gibt Zeuge die Auskunft, daß jener einmal 3¾ Pfd. Kalbfleisch gekauft habe.

Zeuge Oberregierungsrath Bauer hat, als von der Brigade Au am 23. Februar 1893, Nachmittags zwischen zwei und drei Uhr, die Meldung zur Polizei kam, daß die Emetskofer in ihrer Wohnung an der Ouellenstraße todt aufgefunden worden sei, zur Aufnahme des Tatbestandes sofort den Sicherheitscommissar Seiffert abgesandt und ist mit dem k. Bezirksarzte Dr. v. Weckbecker sogleich nachgekommen, hat aber die Emetskofer bereits im Sarge liegend gefunden. Der Ehemann machte ihm die Mittheilung von dem Diebstahl, und da man im Gesicht Spuren von kleinen Verletzungen fand, ordnete man die amtliche Obduction der Leiche an. Nach dem Verzeichniß, welches der Ehemann von den Werthpapieren besaß, wurde eine Bekanntmachung an die Bankiers gesandt, worauf die Veräußerung eines Theiles der Werthpapiere gemeldet wurde. Durch das von den Bankiers gegebene Signalement des Verkäufers, welches dem Emetskofer mitgetheilt worden war, wurde durch den Letzteren der Verdacht auf den Berchtold gelenkt. Dieser wurde den Bankiers vorgeführt, welche ihn aber als den Verkäufer der Werthpapiere nicht zu erkennen vermochten. Es wurde auch deßhalb die Untersuchung eingestellt. Emetskofer habe ihn (Zeugen) aber fortwährend gequält, den Berchtold zu verhaften und noch auf seinem Todtenbette behauptet, Berchtold habe ihn bestohlen. Auch zahlreiche anonyme Briefe seien an die Polizei gekommen. Berchtold erklärte von 8 bis 10 Uhr zu Hause gewesen zu sein, dann sei er in die Stadt und habe dort im hl. Geistgäßchen etwas vermessen. Dies konnte jedoch nicht erwiesen werden. Ihn (Zeugen) habe das Signalement der Bankiers im Zusammenhalt mit den Aussagen des Emetskofer zu der Annahme gebracht, daß Berchtold der Dieb gewesen sei. – Auf die Bemerkung des Vertheidigers, daß auch noch eine Reihe anderer Personen im Verdacht waren und Recherchen gegen dieselben gepflogen wurden, bejaht Zeuge Oberregierungsrath Bauer dies mit dem Beifügen, daß eben jede sich zeigende Verdachtslinie verfolgt wurde. – Hier bemerkte der Angeklagte Berchtold, daß Oberregierungsrath Bauer ihm bei seiner Vorführung mehrere anonyme Briefe vorgezeigt und geäußert habe, er (Berchtold) sei in Folge dessen in Verdacht gekommen. Die Schrift habe er nicht erkannt. – Emetskofer hatte den Berchtold auch als den Urheber des an Schneider begangenen Verbrechens bezeichnet. Hierüber kam es zwischen Staatsanwalt und Vertheidiger zu einer längeren Auseinandersetzung. Der Vertheidiger stellt die Behauptung auf, daß dieser Fall Schneider der Ausgangspunkt der ganzen jetzigen Anklage gegen Berchtold geworden sei. In jenem Fall sei Berchtold durch einen anonymen Brief denuncirt worden. Der Staatsanwalt verwahrte sich gegen das Hereinziehen des Falles, da ja die Untersuchung wegen desselben eingestellt worden sei. Der Fall spiele nur insofern herein, als auch Schneider unter auffallenden Umständen todt und bestohlen aufgefunden worden sei. Die Folge dieser Controverse war, daß der Act Schneider adhibirt und Sachverständiger Dr. Messerer aufgefordert wurde, sein damaliges Gutachten zu studiren.

Zeuge Maurer Kolb, der am 23. Februar mit Berchtold am Holzlagerplatz arbeitete, erzählte, daß Berchtold um 8 oder 8½ Uhr fortgegangen sei, um sich in die Stadt zu begeben. Um 9¼ oder 9½ Uhr sei Berchtold wieder zurückgekommen. Die Zeit könne er, da es schon so lange her ist, nicht mehr genau angeben. Früher hatte Kolb angegeben, Berchtold sei gegen 10 Uhr fortgegangen, um sich nach Arbeit umzusehen. Berchtold sei gegen 11 Uhr heimgekommen und habe dann beim Brunnthalerwirth Holz gekauft. Diese früheren Angaben des Zeugen stimmen mit den von Berchtold damals gemachten überein. Zeuge gibt noch an, daß er sich heute an seine früheren Aussagen und an die Reihenfolge der Vorgänge am 23. Februar nicht mehr genau erinnern könne.

Bäckermeister Oberhäusler wird über die Zeit des Abladens des Lehmwagens vor seinem Hause vernommen. Berchtold behauptet bekanntlich, der Wagen sei erst nach seiner Rückkehr aus der Stadt abgeladen worden, die Zeugin Forster jedoch sagte aus, daß dies schon um 8½ Uhr geschehen sei. Oberhäusler deponirt, der Wagen sei erst um 9 Uhr vor das Haus gekommen und dann abgeladen worden. Inzwischen sei Berchtold während des Abladens gekommen. Zeuge hat früher angegeben, er habe den Berchtold zwischen ¾10 und ¾11 Uhr gesehen. Diese früheren Aussagen bezeichnet Zeuge als richtig. Heute könne er sich an keine Zeit genau erinnern. Am kritischen Tag habe er den Berchtold zweimal gesehen. Berchtold sei während des Lehmabladens, das ca. ½ Stunde in Anspruch genommen, in das Haus und wieder herausgegangen. Zeuge Kindel erklärt, es komme nicht darauf an, wann der Wagen angefahren, sondern wann er abgeladen worden sei. Erst mußte der Ofen abgerissen werden, ehe man den Lehm brauchen und abladen konnte.

Hausmeister und Fouragehändler Johann Riedmaier gibt an, er sei am 23. Febr. vom Brunnthaler Wirth beauftragt gewesen, Berchtold zu sagen, daß zwei Bauern Holz zu verkaufen hätten. Zu Berchtold könne er dann um 8 oder 8½ Uhr, aber auch zwischen 10 und 11 Uhr gekommen sein. Berchtold habe sich in seiner Holzhütte mit Kleinmachen von Holz beschäftigt, sei aber dann mit dem Zeugen zum Brunnthaler Wirth gegangen, habe von zwei Bauern Holz gekauft und mit Silbergeld bezahlt. Zeuge erklärt auf Vorhalt: An die Zeit kann ich mich nicht mehr erinnern.

Zeuge Bader Maisch deponirt, daß Berchtold am 23. Febr. etwa um 11¾ Uhr oder kurz vor 12 Uhr gekommen sei, um sich von ihm rasiren zu lassen. Er trug eine helle Joppe, an die Farbe seiner Hosen kann ich mich nicht mehr erinnern. Berchtold, der schon jahrelang sich nicht mehr von mir hatte rasiren lassen, kam dann auch später nicht mehr. Sein Bart mag damals etwa 3 Wochen alt gewesen sein. – Berchtold bleibt dabei stehen, daß er schon vor 10 Uhr beim Bader Maisch gewesen sei.

Es wird nun die Aussage der inzwischen verstorbenen Zeugin Maria Thürheim verlesen: Nach ihrer Angabe hat sie am kritischen Tage den Berchtold eher vor 9 Uhr als nach 9 Uhr auf der Straße getroffen und bei ihm Holz bestellt, das er noch vor 12 Uhr gebracht habe. Es sei möglich, daß er bei dem in ihrem Haus wohnenden Bader Rumpf geschellt habe. Berchtold sei ihr als ordentlicher Mann bekannt gewesen.

Zeugin Marie Melanda, Schriftsetzersgattin, bei welcher Berchtold gewohnt hatte, gibt an, daß dieser ihr den Miethzins von drei Monaten im Betrage von 36 M. schuldig gewesen sei. Am 23. Februar habe er zwischen 11 und 11½ Uhr den Betrag bezahlt und zwar auf einmal. Früher hatte die Zeugin angegeben, er habe damals nur 20 M., den Rest nach acht Tagen bezahlt. Diese ihre frühere Angabe stimmt auch mit der Aussage Berchtolds. Ails diesen Vorhalt erklärt Zeugin, sich heute nicht mehr genau erinnern zu können.

Die Milchhändlerin Therese Grimmer sagt aus, daß Berchtold um 11¼ Uhr und zwar allein zum Brunnthaler gegangen sei, um Holz zu kaufen. Zurück habe sie ihn nicht kommen sehen. – Zeugin Maria Wachter, die in der Nähe Berchtolds wohnt, hat am kritischen Tage denselben zwischen 11 und 12 Uhr Holz abladen sehen. Ob Jemand bei ihm war, weiß sie nicht. – Die Taglöhnerswittwe Kleber hat den Berchtold um 11½ Uhr Holz holen sehen.

Gendarmeriesergent Fürst befragt, ob er die Kleber Vormittags oder Nachmittags und an welchem Tage er sie vernommen habe, erklärt, das nicht mehr zu wissen. Der Vertheidiger bezeichnet es als sehr interessant, daß ein Gendarm nicht mehr wisse, was er vor 14 Tagen gethan habe, während man von Berchtold verlange, daß er genau wissen soll, was er vor 3½ Jahren gethan habe.

Lieferant Scheich er gibt an, daß in seinen Büchern am 23. Februar 1893 eine Zahlung von 414 M. von Berchtold eingetragen sei. Ob die Zahlung auch an diesem Tag oder vorher gemacht wurde, vermag er nicht anzugeben. Am 22. Februar sind zwei Postanweisungen eingelaufen, welche am 23. gebucht wurden. Gleich hinter dieser Buchung steht die Zahlung Berchtolds eingetragen. Sein Vetter buche, so viel er (Zeuge) wisse, die Zahlungen stets sofort.

Hierauf wird die Sitzung um 8 Uhr auf Morgen Vormittag 8½ Uhr vertagt.

Prozeß Berchtold.
(Zweiter Tag der Verhandlung.)

Bei Beginn der heutigen Verhandlung wurde zunächst die Zeugin Melander noch einmal vorgerufen. Sie bleibt auf ihrer Behauptung, Berchtold habe ihr den Zins mit 36 M. auf einmal bezahlt, stehen, während Sicherheitscommissar Seuffert deponirt, daß ihm die Melander seinerzeit mitgetheilt, Berchtold habe ihr ein 20-Markstück gegeben, wobei er in einem aufgeregten Zustande gewesen sei. Der Rest sei später bezahlt worden. Dasselbe behauptet Berchtold selbst. Weiter gibt Zeugin an, daß Berchtold damals eine graue Joppe mit grünem Kragen und eine graue Hose getragen habe.

Nunmehr gibt Professor Dr. Messerer seine Gutachten über den Befund an der Leiche der Schneider ab.

Danach wurde die Leiche am 20. März 1891 secirt. Sie war bereits in vorgeschrittener Fäulniß. Gesicht und Ohren waren stark blau gefärbt, der übrige Körper war blaß und zeigte keine Spur von Gewalteinwirkung, weder außen noch im Innern des Körpers. Es fand sich eine chronische Gehirnhautentzündung vor, ebenso zeigte sich im Gehirn, daß Schneider einmal einen Schlaganfall durchgemacht hatte. Es konnte ferner eine chronische Nierenentzündung constatirt werden. Der Befund war derart, daß man mit Bestimmtheit sagen konnte, die Todesursache sei eine natürliche gewesen, und zwar in Folge bedeutender Blutung im rechten Oberlappen der Lunge, verursacht durch das kranke Herz; in diesem Herz hatte sich ein Blutgerinsel gebildet, welches fortgeschwemmt worden war und zu der Blutung geführt hatte. Kleine Spuren von Gewalt wären bei der vorgeschrittenen Fäulniß des Körpers nicht mehr zu entdecken gewesen. Die Annahme eines gewaltsamen Todes ist bei Schneider eine viel entferntere als bei der Emetskofer. Schneider ist gewiß eines natürlichen Todes gestorben.

Zeuge Math. Scheicher jun., Buchhalter bei seinem Onkel Scheicher, gibt an, daß die Zahlung von 414 M. durch Berchtold bestimmt am 23. Februar gemacht worden sei. – Sachverständiger Ammler erklärt nach Einsichtnahme des vorgelegten Cassaeintrags ebenfalls, daß die Zahlung am 23. Februar erfolgt sei.

Hr. Scheicher sen. gibt zu, es sei vorgekommen, daß er Zahlungen, die auf Rechnung gemacht wurden, später eintrug und auch daß Teilzahlungen notirt und erst später bei vollständiger Zahlung der Schuld gebucht wurden. Berchtold habe immer ziemlich pünktlich bezahlt und auch ziemlich viel Waaren bezogen. Am 18. Febr. habe er Berchtold brieflich monirt und daraufhin sei dann die Zahlung erfolgt.

Landgerichtsrath Trautmann, der die Untersuchung gegen Berchtold führte, wurde zur Verhandlung geladen, da letzterer behauptete, er habe schon am 19. oder 21. bezahlt, seine Aussage sei falsch verstanden und unrichtig protokollirt worden. Hierüber befragt, bestätigte Landgericbtsrath Trautmann, daß das Protokoll den Angaben Berchtolds gemäß abgefaßt worden sei.

Berchtold will vom Untersuchungrichter gefragt worden sein, ob er am 23. Februar bezahlt habe; darauf habe er erwidert, er glaube vorher bezahlt zu haben. Als ihm der Buchauszug vorgelegt worden sei, habe er gesagt, dann muß ich mich auf das Buch verlassen. Das sei nun als ein Zugeständniß aufgefaßt worden. – Landgerichtsrath Trautner bezeichnet diese Angabe als unrichtig.

Oberregierungsrath Bauer deponirt wegen des Signalements des Verkäufers der bei Emetskofer gestohlenen Werthpapiere Folgendes. Als er – Zeuge – auf die versandte Bekanntmachung hin das Signalement des Verkäufers erfahren hatte, ließ er es auf die Bekanntmachung schreiben. Dieselbe ging dahin: Der Verkäufer sei etwa 38 Jahre alt gewesen, mit blondem Haar und Bart, kurzgeschnittenem Vollbart, corpulent, ziemlich groß, sprach Münchener Dialekt, trug graue Joppe und wahrscheinlich lange Stiefel; der Verkäufer habe einem Baumeister oder Maurermeister ähnlich gesehen. – Zeuge hat dieses Signalement dem verstorbenen Emetskofer bekannt gegeben und ihm dringend an das Herz gelegt, sich zu besinnen, ob er ihm Jemand nennen könne, auf welchen das Signalement passe. Sofort hat Emetskofer erwidert: Das paßt ja ganz genau auf meinen Nachbarn Berchtold. Von da ab hat Emetskofer fortwährend darauf bestanden, gegen Berchtold vorzugehen. Dieses Drängen und das Signalement waren die Ursache, daß gegen Berchtold eingeschritten wurde, auf anonyme Briefe allein würde dies nicht geschehen sein. Bei Eintreffen solcher werden lediglich vertrauliche Recherchen gepflogen.

Es folgte nun die Vernehmung des Bankiers Lazarus Bär (Domfreiheit), welcher Nachstehendes deponirt: Am 23. Febr. 1893 kam ein Mann in mein Geschäft, welcher Werthpapiere zum Kaufe anbot. An die Person des Verkäufers kann ich mich nicht mehr erinnern. Als mir vor 14 Tagen in der Angerfrohnfeste Berchtold vorgestellt wurde, konnte ich mich nicht mehr erinnern, ob er derselbe Mann war, der mir im Jahre 1893 vorgestellt worden war. Der Verkäufer machte einen guten Eindruck und sah einem Baumeister ähnlich; es schien ihm – dem Zeugen – als ob der Mann schon viel mit Wertpapieren zu thun gehabt habe. Im Jahre 1893 bei Vorstellung des Berchtold habe er erklärt, der Verkäufer sei ihm größer vorgekommen; eine graue Joppe habe er getragen, ob lange Stiefel, wisse er nicht. Der Verkäufer hat den Namen Maier angegeben.

Der 1893 im Geschäft des Bankiers Bär als Lehrling tätige Zeuge Giegold gibt an, der Verkäufer der Werthpapiere sei ein großer, kräftiger Mann gewesen und habe sich nur kurze Zeit im Geschäfte aufgehalten. Der Angeklagte Berchtold komme ihm nicht so groß vor.

Commissär Seuffert wird vorgerufen und bestätigt, daß die früher dahier an der Neuhauserstraße befindlichen Bankiers Gebr. Ritscher bezüglich des Verkäufers das gleiche Signalement gaben, wie die übrigen Bankiers. Die Schlußnote, welche von Ritscher dem Verkäufer vorgelegt worden war, wurde nun verlesen; sie war unterschrieben mit »Karl Schmid, Kohlstraße Nr. 3/0«.

Bankier Georg Greiner deponirt, daß auch ihm bei Emetskofer gestohlene Wertpapiere verkauft wurden, und zwar Vorm. zwischen 9¾ und 10¼ Uhr, gerade als er – Zeuge – auf die Post gehen wollte. Die dem Verläufer vorgelegte Schlußnote wurde von diesem mit Karl Kraus, Kohlstraße Nr. 3/0, unterzeichnet. – Der Verkäufer, welcher es nicht sehr eilig zu haben schien, machte den Eindruck eines Handwerksmannes. Es schien, daß der Mann in derartigen Geschäften sich auskenne. – Zeuge kann sich an die Kleidung nicht erinnern und erkennt auch den Angeklagten Berchtold nicht mehr als den Verkäufer der Papiere, da dieser keine grauen, sondern blonde Haare hatte. Auch an die Statur könne er sich nicht mehr erinnern, wenn er – Zeuge – im Jahre 1893 sagte, der Verkäufer sei mittlerer Statur gewesen, so wird dies wohl richtig gewesen sein. Zeuge glaubt, daß der Verkäufer eine helle Kleidung trug.

Bankier Henry Schröter in der Müllerstraße bestätigt den Verkauf von ebenfalls bei Emetskofer entwendeten Papieren am 23. Februar 1893 nach 10 Uhr. Die Schlußnote selbst sei vom Verkäufer mit »Anton Maier, Orleansplatz 5/0« unterschrieben. Zeuge hat im Jahre 1893 ausgesagt, daß ihm der Mann den Eindruck eines Bäckers oder Müllers gemacht habe. Der Verkäufer, der es eilig zu haben schien, hatte sehr viel Aehnlichkeit mit Berchtold, doch glaube er nicht, daß letzterer mit dem Verkäufer identisch sei. Berchtold hat für sein Alter viel zu graue Haare, es wäre ihm sicher aufgefallen, wenn der Verkäufer so ausgesehen hätte. Das Profil des Berchtold ist ein anderes als das des Verkäufers. Er hat auch eine anders geformte Nase, ist magerer und hat dünnere Beine. Der Verkäufer schien auch mehr dem Mittelstande anzugehören, während Berchtold mehr den Eindruck eines Mannes aus dem Arbeiterstande macht.

Zum Schluß der heutigen Vormittagssitzung stellte der Vertheidiger den Antrag auf Ladung des Dr. v. Schrenk-Notzing als Sachverständigen in Rücksicht darauf, daß in der gegenwärtigen Anklage die Suggestion eine noch größere Rolle spiele als im Falle Cynski. Die Vertheidigung stehe auf dem Standpunkt, daß gewisse hysterisch angelegte Persönlichkeiten durch die über Berchtold cursirenden unwahren Gerüchte derart beeinflußt worden sind, daß sie, ohne es zu wollen, diese Lügen als Wahrheit auf Eid hin bestätigten. Auch für den Fall Roos beantrage er diesen Sachverständigen zu laden, da mindestens ebenso viel Anhaltspunkte für die Annahme eines Lustmordes als für jene eines Raubmordes vorliegen.

Der Staatsanwalt trat diesem Antrag insofern entgegen, als er sich auf die Emetskofer beziehe, insofern der Vertheidiger nur allgemeine Behauptungen, nicht aber bestimmte Thatsachen vorbringe. Nach längerer Discussion zwischen Vertheidiger und Staatsanwalt faßt das Gericht den Beschluß dahin, den vorgeschlagenen Sachverständigen für den Fall Roos auf nächsten Montag zu laden, da die Voraussetzungen des Vertheidigers wohl nur auf die Zeugen Kern und Florian Schmidt möglicherweise zutreffen können.

(Fortsetzung folgt.)

Allgemeine Zeitung Nr. 272. München; Freitag, den 2. Oktober 1896.

Allgemeine Zeitung (3.10.1896) 2ter und 3ter Prozesstag

Proceß Berchtold.
(Zweiter Tag der Verhandlung.)
(Fortsetzung.)

München, 2. Oct. Wir tragen aus der Vormittagssitzung zunächst den Schluß des Verhörs des Zeugen Bankier Schröter nach:

Zeuge müsse heute wie damals sagen, daß eine sehr täuschende Aehnlichkeit zwischen dem Verkäufer der Papiere und Berchtold bestehe. Bei der Confrontation im Jahre 1893 sei er lange im Zweifel gewesen, ob er die Identität bejahen oder verneinen soll. Der Vertheidiger bemerkt, daß er dem Zeugen die von diesem s. Z. bekundeten Aussagen deßhalb so genau vorhalte, weil Berchtold nachweisbar schon seit Jahren einen Doppelgänger habe, der stärker und größer als dieser sei.

Der früher bei Schröter u. Co. angestellte Commis Hugo Ellenrieder gibt an, daß der Verkäufer von hagerer Statur mit knochigem Gesicht war. Er war kleiner als der ihm später vorgestellte Berchtold. Möglich sei, daß er kleiner erschien, weil er sich am Schalter bücken mußte. Zeuge bemerkte, daß der Verkäufer krumme Beine hatte. Im Gesicht habe er große Aehnlichkeit mit Berchtold. Der Verkäufer, der den Eindruck eines Müllers oder Maurers gemacht habe, habe nach Verlassen des Ladens die Richtung nach dem Sendlingerthorplatz eingeschlagen. Noch einmal erklärt Zeuge, daß er sich nicht getraue zu sagen, Berchtold sei der Verkäufer der Papiere. Letzterer habe auch blonde, kurz geschorene Haare gehabt, während Berchtold graue Haare hat.

Zeugin Melander gibt auf Befragen an, daß Berchtold beim Bezahlen der Schuld einige graue, jedoch mehr blonde Haare gehabt habe.

Zeugin Forster, ebenfalls hierüber befragt, wiederholt, daß Berchtolds Haare schon lange grau gewesen seien.

Zeuge Maisch bekundet, daß Berchtold am 23. Februar noch blonde Haare gehabt habe, nach einigen Monaten aber bereits grau geworden sei.

Sicherheitscommissar Seuffert erklärt, daß Berchtold bei Vorstellung bei den Bankiers noch als blond gelten konnte, daß er aber auffallend schnell grau wurde.

Zeuge Schleicher erklärt, daß Berchtold, als er die Schuld bei ihm bezahlte, mehr grau als blond gewesen sei. – Zimmermann Joseph Schabmeier gibt an, daß Berchtold früher blond gewesen sei, daß er aber bald nach dem Tode der Emetskofer auffallend schnell grau geworden sei.

Nachmittags 3½ Uhr wurde die Verhandlung wieder aufgenommen. Bei Beginn der Verhandlung übergab der Vertheidiger einen an ihn gerichteten anonymen Drohbrief als Beweismittel mit der Behauptung, daß dieser Brief von derselben Hand geschrieben sei, wie die übrigen anonymen Briefe, wenn die Schrift auch sichtlich entstellt worden sei.

Von den Gutachten der Schriftexperten ist folgendes hervorzuheben: Der Verkäufer der Werthpapiere hat bekanntlich die Schlußnoren unterschrieben. Zunächst wurde das im Jahre 1893 abgegebene Gutachten des inzwischen verstorbenen, seinerzeit unvereidigt vernommenen Schreiblehrers Pernath verlesen. Diesem waren auch Schriftproben des damals gleichfalls verdächtigen Jg. Forster, eines Nachbars des Berchtold, vorgelegt worden. Er kam zu dem Urtheile, daß die Unterschriften auf den Schlußnoten nicht von der Hand des Forster herrühren, sondern von Berchtold geschrieben seien.

Ehe es zur Vernehmung des weiteren Schriftexperten Sittl kam, tadelte der Vorsitzende die späte Bezeichnung dieses Sachverständigen. Gegen diesen Vorwurf protestirte der Vertheidiger und führte dagegen Beschwerde, daß er selbst noch nach Zustellung des Eröffnungsbeschlusses mit dem Angeklagten nur in Gegenwart eines Gefängnißaufsehers verkehren konnte, daß sogar seine Briefe, welche er an die Frau des Berchtold geschrieben habe und welche mit seiner Firma versehen waren, beschlagnahmt worden seien. Dadurch sei ihm nicht nur der Verkehr mit dem Angeklagten, sondern auch seine Vertheidigung sehr erschwert worden. Er – der Verteidiger – habe nur deßhalb keine Judicialbeschwerde beim Oberlandesgericht eingereicht, um die Untersuchungshaft des Angeklagten Berchtold nicht noch länger hinauszuziehen.

Der Schrifterperte Sittl erklärt, daß die drei Unterschriften auf den Schlußnoten unbestritten von einer Hand herrühren. Nach einer ausführlichen Begründung dieser seiner Behauptung kommt Sittl zu dem Resultat, daß die Unterschriften wohl eine Aehnlichkeit mit der Schrift Berchtolds haben, daß aber die Gründe gegen die Aehnlichkeit weit mehr überwiegen.

Es wurden dann dem Experten Schriftproben aus dem Jahre 1893 zur Vergleichung mit denen des Berchtold aus dem Jahre 1896 vorgelegt. Der Experte kam zu dem Schluß, daß die Unterschriften zwar Aehnlichkeiten mit den Schriftproben Berchtolds aufweisen, doch seien die Gründe gegen die Annahme der Identität der Schriften die überwiegenderen. Vom Vorsitzenden wurde darauf hingewiesen, daß der seinerzeit gleichfalls verdächtigte Forster »Orleansplatz«, Berchtold aber »Oleansplatz« geschrieben habe, wie auch die Unterschrift auf der Schlußnote bei Bankier Schröter geschrieben war. Berchtold macht hiegegen geltend, daß Commissar Seuffert ihm einen Zettel vorgelegt habe, auf dem Oleansplatz gestanden sei und danach habe er sich beim Schreiben gerichtet. Commissar Seuffert bestreitet diese Behauptung auf das entschiedenste.

Apotheker Hauer von Oberhausen, der eine Reihe von Schriftphotogrammen aufweist, kommt zu dem Schlusse, daß die Unterschriften auf den Schlußnoten von ein und derselben Hand seien; weiter könne er mit Bestimmtheit behaupten, daß diese Unterschriften von derselben Hand herrührten, wie die Schrift in dem Arbeitsbuch Berchtolds, also von diesem. Durch diese Photogramme ist es auch möglich festzustellen, ob eine Schrift verstellt oder nachgefahren bezw. gemalt wurde. Aus den diesjährigen Schriftproben Berchtolds constatirt der Sachverständige mehrere solcher Verstellungen.

Der Vertheidiger legt nun eine Schriftprobe des vor kurzem zu einer 5jährigen Zuchthausstrafe verurtheilten Kraus vor, der von der Staatsanwaltschaft als irrsinnig erklärt worden sei, wobei er darauf aufmerksam macht, daß dessen Schrift denselben Charakter wie die des Berchtold zeige.

Oberlehrer Weißmann, der als Sachverständiger, bezw. Schriftexperte vernommen wird, gibt an, daß er nach gewissenhafter Prüfung der Schriften zu dem Resultat gekommen ist, daß die Schriftzüge auf den Quittungen nur von Berchtold herrühren können. Dafür stehe er mit seiner langjährigen Erfahrung und mit seinem ganzen Gewissen. Von einem anderen Autor, wie Forster u. s. w., könne keine Rede sein. Auf seine Anregung hin sei auch die Probe mit den Photogrammen veranlaßt worden.

Schriftexperte Sittl, über den Werth von Schriftphotogrammen befragt, gibt an, daß er diese nicht sehr hoch schätze, da, wie er selbst schon beobachtet habe, mitunter Schatten ausbleiben, worunter dann der Charakter der Schrift leide.

Die Anklage nimmt nun auch an, daß Berchtold nach dem 23. Februar 1893 Ausgaben gemacht habe, die in keinem Verhältnisse zu seinen Einnahmen standen. Hierüber wurden folgende Zeugen vernommen.

Viehhändler Nikolaus Strobl hat im Jahre 1892 von Berchtold ein Pferd gekauft, wofür er 250 oder 350 M. bezahlt habe. Daß Berchtold größere Ausgaben gemacht, habe er nicht bemerkt. – Zimmermann Sigmund Zimmermann ließ im Frühjahr eine Auswechslung in seiner Herberge von Berchtold machen, wofür er diesem 75 M. bezahlte. – Sophia Biondino, Locomotivführersfrau, ließ von Berchtold eine Be- und Entwässerungsanlage machen, wofür sie im ganzen 750 M. bezahlte. Hiervon mußte Berchtold aber die Steine, den Kalk und anderes Material, sowie die Erdarbeiter bezahlen. Berchtold war ihr als fleißiger Mann bekannt.

Waffenschmied Xaver Meiller ließ größere Reparaturarbeiten, sowie eine Auswechslung in der Werkstätte durch Berchtold vornehmen, wofür er ihm am 26. Juli 1892 die Summe von 403 M. bezahlte. Berchtold selbst betheiligte sich an diesen Arbeiten nicht, sondern nur seine Gehülfen. Er kam nur zum Nachsehen. – Zimmermann Joseph Bauer, Herbergbesitzer, ließ von Berchtold einen Kamin ausführen und die Wohnung richten, wofür er im Monat Juni die Summe von 239 M. bezahlte. – Zeugin Maria Hösl ließ im April eine Auswechslung im Betrag von 230 M. ausführen. – Metzgermeister Karl Mösel ließ eine Mezzaninwohnung einrichten und bezahlte hiefür 70 M. Auf Befragen gibt Mösel an, daß Berchtold sehr viel beschäftigt war. – Krämer Johann Werner bezahlte für Herabputzen seines Hauses im Sommer 1892 die Summe von 80 M. Nachtheiliges kann er von Berchtold nicht sagen. – Melber Franz Florian bezahlte an Berchtold für Tüncherarbeiten 50 M. – Fabrikbesitzer Joseph Kreil ließ diverse Reparaturarbriten von Berchtold ausführen, wofür er 130 M. bezahlte.

Von der Herbergsbesitzerin Magdalena Meier erhielt Berchtold 120 M. ausbezahlt, vom Gastwirth Joseph Meier 46 M., vom Spirituosenhändler Joh. Meier 30 M., vom Hoffischer Fritz Steinbacher 171 M.

Zeuge Anstreicher Ewald arbeitete im Jahre 1892 bei Berchtold. Er kennt Berchtold schon seit 17 Jahren; dieser habe stets graue Haare, aber nie einen Anflug von Vollbart gehabt. Im Jahre 1893 sei Berchtold in Noth gewesen, es sei viel in das Leihhaus getragen worden, ob dies im Frühjahr oder Herbst war, wisse er nicht. Von Reisen oder großem Auswand seitens Berchtolds habe er nie etwas gesehen.

Die meisten Zeugen geben dem Berchtold das Zeugniß eines ruhigen und fleißigen Menschen.

Nach 8 Uhr wird die Verhandlung aus Samstag, Vormittag 8½ Uhr, vertagt.

Proceß Berchtold.
(Dritter Tag der Verhandlung.)

München. 3. Oct. Vor Eintritt in die Verhandlung gibt der Vorsitzende bekannt, daß der von der Vertheidigung geladene Entlastungszeuge Werkmeister Wilh. Mathes wegen Erkrankung nicht erscheinen kann. Auf Antrag der Vertheidigung wird beschlossen, den Zeugen am morgigen Sonntag commissarisch in seiner Wohnung im Beisein des Vertheidigers vernehmen zu lassen.

Es wurde sodann in der Vernehmung jener Zeugen fortgefahren, welche über Berchtolds Einnahmen im Jahre 1893 nach dem Tode der Emetskofer Auskunft geben können.

Privatier Georg Huber, der den Berchtold als einen braven und fleißigen Arbeiter schildert, bezahlte an ihn 30 M. Auf Befragen gibt er an, daß er den Berchtold seit ca. 6 Jahren kenne und daß dieser stets graue, kurzgeschorene Haare hatte. – Bäckermeister Oberhäuser weiß, daß Berchtold auch mit altem Eisen handelte. Berchtold habe immer auf gute Kleidung gesehen. Auch habe Berchtold einige Perlhühner gehalten, ob zum Handel oder aus Luxus könne er nicht sagen. Die Gastwirthsfrau Crescenz Ruhland bekundet, daß Berchtold ihrem ersten Mann im Jahre 1892 ein Pferd mit Geschirr um 300 M. abgekauft habe. Weiter wird constatirt, daß Berchtold im Jahre 1892 einen Brückenwagen um 65 M., ferner einen Wagen um 145 M. erworben hat. – Die Wäscherin Maria Ruhland gibt an, daß Sicherheitscommissar Seuffert sie gelegentlich der Recherchen wegen des Diebstahls bei Emetskofer gefragt habe, ob sie glaube, daß Berchtold der Dieb sei. Als sie ihm mit »Nein« geantwortet habe, habe Seussert gesagt, er glaube es auch nicht. – Eine Frau Lembauer, die mit der Frau Berchtold in Feindschaft lebte, hat in einem anonymen Brief den Berchtold als Dieb bezeichnet.

Es wird nun der Maurer Johann Buscher, ein Verwandter der Frau des Berchtold, vernommen. Zunächst wird ein Auszug aus dem Gewerberegister verlesen, nach welchem Berchtold im Jahre 1892 ein Brennmaterialiengeschäft, im Jahre 1894 einen Baumaterialienhandel angemelder hat, welche Geschäfte im Jahre 1895 abgemeldet wurden. Im Jahre 1892 hatte er auch ein Maurergeschäft angemeldet, welches er ebenfalls im Jahre 1895 wieder abmeldete. Im Jahre 1894 meldete er für seine Frau eine Kleinkrämerei an, die am 18. Juni 1896 abgemeldet wurde.

Buscher arbeitete während der Winter 1891, 1892 und 1893, wenn er als Facadenmaurer keine Arbeit hatte, bei Berchtold als Taglöhner. Er erhielt 2 M. bis 2 M. 50 Pf. pro Tag. Das Brennmaterialgeschäft ging sehr gut. Zeuge schildert den Berchtold als einen Mann, der so viel Geld verdiente, daß er sich und seine Familie ohne Nahrungssorgen durchbringen konnte. Berchtold sei ein sehr tüchtiger Arbeiter gewesen. Im Oktober 1892 erhielt er zwei Fuhren Kohlen mit ca. 200 Centner, die bald verkauft waren. Bei kalter Witterung verkaufte er per Woche 3 bis 4 Klafter Holz. Im Kohlen- und Holzgeschäft wurde viel verdient. Berchtold sei ein braver Familienvater und nie, wie ihm nachgesagt wurde, gegen seine Frau roh; er war wohl aufbrausend, aber gleich wieder gut. Was die Art und Welse betrifft, wie sich Berchtold trug und kleidete, so muß Zeuge sagen, daß Berchtold schon als Soldat sehr viel auf sein Aeußeres hielt, und lieber Hunger litt, wenn er nur proper sein konnte. Wenn er bei Cassa war, so protzte er gern, weil er immer aufgezwickt wurde, wenn er kein Geld hatte. Es hieß dann, wenn er Geld sehen ließ, gleich: »Da schauts den Protzen an.« In dem Viertel, in welchem Berchtold wohnte, wurde nie Gutes über ihn gesprochen. Anonyme Briefe sind dort an der Tagesordnung. Namentlich am Paulanerplatz wohnen, wie es in der Au heißt, »die schlimmsten Weiber Europa's«. Mit bewegter Stimme fährt Zeuge nun fort: »Ich selbst kann aus eigener Erfahrung sprechen. Als ich mich, nachdem Berchtold verhaftet war, um dessen Frau annahm, wurden mir fortwährend anonyme Briefe zugesandt. Da es der Frau der Berchtold nicht möglich war, mit ihren Kindern eine Wohnung zu finden und sie auch vom Magistrat kein Obdach angewiesen erhielt, nahm ich sie bei mir auf. Nun gaben aber die übrigen Einwohner in diesem Hause nicht eher nach, als bis auch mir gekündigt wurde. Da nun die Frau nirgends eine Unterkunft finden konnte und gleichsam mir allen Hunden gehetzt wurde, rieth ich ihr, unter ihrem Mädchennamen eine Wohnung zu suchen. Sie fand denn endlich, aber erst vor einigen Tagen, eine Wohnung in Haidhausen. Gestern Abend aber schon kam der Hauseigenthümer und erklärte der bedauernswerthen Frau, daß sie aus dem Hause müsse. Wenn sie bis heute früh ihre Sachen nicht abholen ließe, so werde er dieselben auf die Straße setzen. Er wollte ihr sogar die Kosten für den Möbeltransportwagen bezahlen. Er könne sie unmöglich länger im Hause behalten, da ihm die anderen Hauseinwohner keine Ruhe ließen und erklärt hätten, auszuziehen oder sich Vorhängeschlösser machen zu lassen; denn jetzt käme Berchtold wieder heraus. Es ist eine Niederträchtigkeit, wie man mit der Frau umgeht. Sie weiß nicht, wo sie sich hinwenden soll.

Im Verlaufe dieser Angaben Buschers verlor Berchtold seine bisher bewahrte Ruhe und begann heftig zu weinen, faßte sich aber wieder, als Zeuge Buscher in seinen Angaben fortfuhr. Buscher gibt an, daß Berchtold im Jahre 1893 häufig versetzt habe, ist aber der Ansicht, daß er es nicht für sich gebraucht hätte, da er stets bereit war, Anderen auszuhelfen, und daß er, um dies thun zu können, selbst seine eigenen Sachen versetzte. Ihm – dem Zeugen – habe Berchtold auf eine solche Art Hülfe geleistet. Buscher bestätigte auch, daß Berchtold stets graue Haare hatte und daß ihm dessen Frau einmal sagte, ihr Mann habe ein Haarfärbemittel.

Zeuge Schuhmacher Lambart gibt an, daß er in den Jahren 1891 und 1892 als Taglöhner bei Berchtold aushülfsweise beschäftigt war und dann immer als Taglohn 3 Mark erhielt. – Zeuge Maurer Laubmaier deponirt, daß fast den ganzen Sommer 1892 bei Berchtold als Maurer arbeitete; als Zeuge sich im Jahre 1891 den Arm gebrochen hatte, habe ihn Berchtold auch beschäftigt und ihm damals leichtere Arbeiten übertragen. Der Zeuge schildert Berchtold als einen fleißigen Mann, der stets viel Arbeit hatte. Er kenne ihn schon lange, er sei seit der Zeit, als er vom Militär weggekommen sei, grauhaarig. – Der Maler Löwenhauser bestätigt, daß er 1892 und 1893 bei Berchtold als Taglöhner in Arbeit stand und einen täglichen Lohn von 3 Mark bezog; er habe während dieser Zeit viel Arbeit gehabt.

Zeuge König, Rendant der Ortskrankencasse VIII, gibt an, Berchtold habe im Jahre 1892: 14 Arbeiter mit 290 Arbeitstagen, im Jahre 1893: 1 Arbeiter mit 38 Arbeitstagen und im Jahre 1894: 3 Arbeiter mit 99 Arbeitstagen angemeldet. – Berchtold macht dagegen keine Erinnerung geltend, erklärt aber, vorübergehend in Arbeit stehende Leute habe er nicht angemeldet.

Zeuge Loni, der früher Buchhalter in der Kohlenhandlung Arnold u. Winter war, gibt an, daß an Berchtold Kohlen abgegeben worden seien. In den Büchern findet sich dessen Name jedoch nicht vorgetragen. Berchtold hält dem entgegen, daß er im Winter 1892/93 von diesem Geschäft 70–75 Centner Kohlen bezogen habe, und zwar habe er damals mit einem älteren Mann im Geschäft unterhandelt, dessen Beschreibung Berchtold gibt. Zeuge räumt ein, daß ein der Beschreibung ähnlicher Mann im Geschäft war. Doch habe Berchtold wohl nicht die erwähnten Bestellungen gemacht, da er sonst eine Quittung erhalten hätte, außerdem auch die Aufträge in den Büchern verzeichnet werden; Berchtolds Name aber sei nicht zu finden. Die Fuhrleute cassieren zwar auch Gelder ein, doch sei es nicht möglich, daß ein Fuhrmann eine Zahlung, wie Berchtold sie gemacht haben will, unterschlagen habe.

Zeugin Stark bestätigt, daß vor der Berchlold'schen Holzhütte einmal eine große Fuhre Kohlen abgeladen worden sei, kann aber nicht angeben, ob dies 1892 war.

Zeuge Menzinger, der jetzige Inhaber des Geschäfts Arnold u. Winter, deponirt, daß die Quittungsbücher aus dem Jahre 1892 nicht mehr vorhanden sind, weßhalb er auch nicht sagen kann, ob Berchtolds Name dort eingetragen sei. Im Lagerbuch stehe eine Klafter Holz eingetragen, im Ausgang jedoch nicht. Jetzt werden die größeren Bestellungen im Lagerbuch eingetragen, ob dies früher auch so gehalten wurde, weiß Zeuge nicht. – Berchtold schaltet hier ein, daß er von dieser Firma gar kein Holz bezogen habe.

Zeuge Commissar Seuffert erklärt auf Befragen, daß die Nachbarn des Berchtold diesen wegen seines gutgehenden Kohlen- und Holzgeschäfts beneideten und ihm aufsässig waren.

Zeuge Buchhalter Siegel des Kustermann'schen Geschäfts deponirt, daß Berchtold Kohlen in kleineren Quantitäten bezogen habe. Vom August 1892 bis December 1892 habe Berchtold für 166 M., im Februar-Mai 1893 97 M. für Kohlen bezahlt, im Jahre 1894 noch einmal 17 M. Kleinere Partien Kohlen, die Berchtold dazwischen gekauft habe, seien nicht gebucht worden. Die Aussage des Zeugen, daß Berchtold einmal mit einem Coupon bezahlt habe, bestreitet dieser. Weiter gibt Zeuge an, wenn Berchtold eine ganze Fuhre Kohlen bestellt, aber diese nicht unter dessen Namen eingetragen worden sei, so sei diese Fuhre jedenfalls auf einen anderen Namen bestellt worden. – Berchtold bemerkt hiezu, daß er auch durch andere Personen Kohlen habe bestellen lassen. Ob diese dann auf seinen oder anderen Namen bestellt haben, wisse er nicht.

Hier constatirt der Staatsanwalt, daß Berchtold die Vernehmungsprotokolle im Falle Roos mit anderer Schrift unterzeichnet habe als die über den später hereingezogenen Fall Emetskofer. Diese letzteren seien mit verstellter Handschrift unterschrieben. – Demgegenüber erklärt der Vertheidiger, daß eine absichtliche Verstellung der Handschrift nicht vorliege.

Buchhalter Georg Scheibenberger der Firma Kustermann glaubt sich erinnern zu können, daß Berchtold einmal mit einem Coupon bezahlt habe, auf den er seinen Namen geschrieben hatte. Ob Berchtold größere Partien an Kohlen bezogen habe, wisse Zeuge nicht.

Zeuge Gastwirth Karl Amann hat dem Berchtold vor dem Jahre 1892 öfters mit kleinen, einmal mit einem größeren, 100 Mark überschreitenden Darlehen ausgeholfen, die er dadurch wieder zurückerhielt, daß er von Berchtold Waaren bezog. Später hat er dem Berchtold keine Darlehen mehr gegeben, dieser hat auch nichts verlangt. Zeuge hat nicht bemerkt, daß Berchtold nach dem Tode der Emetskofer größere Ausgaben gemacht hat. Er kenne Berchtold seit zehn Jahren, und zwar als einen ruhigen, fleißigen Mann; daß er mit seiner Frau jemals gerauft habe oder sonst Zwistigkeiten gehabt habe, davon habe er nie etwas bemerkt oder gehört. So lange er den Berchtold kenne, habe er blonde, grau melirte Haare gehabt.

Zeugin Antonie Ziehrer, die im Jahre 1892 bis 1894 Dienstmädchen bei Berchtold war, sagt aus, daß Berchtold im Februar 1893 in Nothlage sich befand und daß damals von ihm und seiner Frau alle Werthsachen etc. versetzt worden seien. Als die Emetskofer gestorben war, ging es auch nicht besser. Später sei es wieder besser gegangen. An Pfingsten habe Berchtold mit seiner Frau eine Reise nach Salzburg gemacht und blieb einige Wochen aus. Von Salzburg sei ein Faß Wein (Ruster Ausbruch) angekommen. Die Frau habe eine Blouse mitgebracht. Bald darauf sei Berchtold mit seiner Frau nach Unterpeissenberg gefahren und habe sie und die Kinder dorthin mitgenommen. Ob Berchtold während der Zeit, die er abwesend war, stets in Salzburg war oder auch in Freising oder anderen Orten, darüber weiß Zeugin nichts. Während der Abwesenheit der Frau Berchtold kochte die Frau Buscher, von der Zeugin erfuhr, daß die Berchtolds nach Salzburg gefahren seien. Es kann auch sein, daß die Berchtold'schen nur eine Woche in Salzburg geblieben seien. Berchtold war nie roh gegen seine Frau und seine Kinder, sondern immer gut. Er war auch einmal ca. acht Tage in Freising, woselbst er gearbeitet hat. Am Fronleichnamstag hat er mit seinem Wagen einen Ausflug gemacht. Von einem Ausflug nach Partenkirchen weiß Zeugin nichts. Berchtold hat mehr graue als blonde Haare gehabt. Ob Berchtold sich öfter hat rasiren lassen und wann, weiß Zeugin nicht. Den Berchtold hat Zeugin nie mit einem Vollbart wie heute gesehen. Es sei nicht möglich, daß er einen solchen getragen habe. Auf die Frage, ob sie selbst Sachen direct ins Leihaus und nicht zur Versetzerin getragen habe, bejaht Zeugin dies.

Die Verhandlung wird sodann auf Nachmittag 3½ Uhr vertagt.

(Fortsetzung folgt.)

Allgemeine Zeitung Nr. 273. München; Samstag, den 3. Oktober 1896.

Allgemeine Zeitung (4.10.1896) 3ter Prozesstag

Proceß Berchtold.
(Dritter Tag der Verhandlung.)

München, 3. Oct. Die Sitzung wird um 3½ Uhr Nachmittags wieder aufgenommen.

Zeugin Julie Forster gibt an, daß die Verhältnisse der Familie Berchtold im Winter 1892/93 in Folge längerer Krankheit der Frau Berchtold gedrückte waren; am 24. Februar, als Berchtold geholt wurde, um den Bankiers vorgeführt zu werden, kam die Frau Berchtold zur Zeugin und sagte: »Denken Sie nur, jetzt hat man meinen Mann im Verdacht, die Emetskofer umgebracht zu haben, und wir haben doch keinen Kreuzer Geld im Hans, wir haben ja sogar unsre Eheringe und den Schirm versetzt.« Das Brennmaterialiengeschäft des Berchtold ging gut. – Davon, daß seine Joppe versetzt worden sei, will Berchtold nichts wissen; er habe stets Geld gehabt und auch zur Führung des Geschäfts haben müssen. – Daß Berchtold nach dem Tod der Emetskofer großen Aufwand gemacht habe, bemerkte Zeugin nicht.

Berchtold erklärt weiter, daß seiner Frau das Haushaltungsgeld ausgegangen sein könne und sie dann zum Mittel des Versetzens gegriffen habe.

Sicherheitscommissar Seuffert, der im Mai 1893 über Berchtolds Verhältnisse recherchirte, konnte trotz der gegen diesen vorliegenden anonymen Briefe nicht erfahren, daß Berchtold einen über seine Verhältnisse gehenden Aufwand mache. Möglich ist, deponirt der Zeuge weiter, daß ich zur Zeugin Marie Ruhland geäußert habe, ich glaube nicht, daß Berchtold der Dieb ist. Die über Berchtold ausgestreuten Gerüchte hielt ich für Verleumdungen. Auf Grund meiner Recherchen im Jahre 1893 hielt ich den Berchtold nicht für den Dieb. Im Jahre 1896 aber nach meinen Recherchen bei Scheicher habe ich zu keinem Zeugen mehr gesagt: Ich könnte darauf schwören, daß Berchtold an dem Diebstahl der Emetskofer unschuldig sei.

Zeuge Buscher gibt an, daß Seuffert ihm am Tage nach der Verhaftung Berchtolds mit Bezugnahme aus den Fall Roos gesagt habe, er könne nicht glauben, daß Berchtold der Thäter sei.

Sachverständiger Amler bekundet, daß die Bücher bei Arnold u. Winter sehr genau geführt seien. Der Maurer Berchtold finde sich im Jahre 1892 und 1893 aber nicht. Der Verteidiger macht darauf aufmerksam, daß in dem Buche größere Posten von 50 und 53 Centner etc. als abgegeben eingetragen seien, dabei aber nicht verzeichnet sei, an wen geliefert wurde. – Buchhalter Loni muß zugeben, daß es vorkam, daß nicht nur Detailverkäufe, sondern auch ganze Wagenladungen am Ende des Monats zusammengezogen so gebucht wurden. Doch habe das Geschäft nur wenig Detailhändler, die alle bekannt waren; unter diesen befinde sich jedoch Berchtold nicht.

Zeuge Maurer Peter Neumeier sagte früher, er habe am 23. Februar 1893 zwischen 8½ und 9 Uhr eine Bettlerin zu Emetskofer gehen sehen. Heute gab er an, es sei dies zwischen 7½ und 8 Uhr gewesen. Die Bettlerin, welche in das Haus sich begeben hatte, habe sich erst nach einer halben Stunde wieder entfernt. Berchtolds Kohlengeschäft habe sich damals nicht sehr gut rentirt, auch seine Verhältnisse seien nicht die besten gewesen. Der Kohlenvorrath in Berchtolds Lager sei vor dem Tode der Emetskofer ein sehr geringer gewesen, nach deren Tode jedoch habe sich der Vorrath ganz bedeutend vermehrt. Zu dieser Zeit habe Berchtold nicht viel gearbeitet und auch sein Taglöhner habe gleichfalls nur wenig zu thun gehabt, trotzdem sei er gut bezahlt gewesen. Damals habe Berchtold auch ziemlich viel Baumaterialien gekauft, ob den Hühnerhund auch, weiß Zeuge nicht. – Davon, daß Berchtold und seine Familie im Winter 1892/93 in Noth gewesen ist, weiß die folgende Zeugin Kutscherswittwe Victoria Wagner nichts.

Zeugin Versetzerin Anna Friedrich gibt Nachstehendes an: Ich habe im Jahre 1895 das Versatzgeschäft meiner verstorbenen Mutter übernommen und aus den Büchern derselben ersehen, daß Berchtold in den Jahren 1892 und 1893 mehrmals goldene Uhren mit silbernen Ketten, goldene Ringe, Bettwäsche, Bettstücke, zwei Paar Stieferl, Kinderwäsche versetzt und ausgelöst habe. Bis zum 22. Februar 1893 wurde versetzt, am 23. Februar wurden zwei Paar Stieferl und eine Joppe zu fünf Mark ausgelöst. Erst später ist dann ein Theil der übrigen Gegenstände ausgelöst worden.

Auf die Aussage hin erklärte Berchtold, daß er selbst nie etwas versetzt habe, sondern seine Frau; davon habe er jedoch nichts gewußt.

Die Zeugin Versetzerin Betz hat für Berchtold zwar versetzt, jedoch keine Goldwaaren; dagegen hat sie solche mehrfach ausgelöst, und zwar zusammen um 151 Mark. Größtentheils waren sie Ende December 1892 und Mitte März 1893 versetzt worden.

Auf Antrag des Staatsanwalts constatirt nun der Vorsitzende, daß Berchtold mit Beschluß des kgl. Landgerichts München I vom 6. Juli 1893 wegen des Diebstahls an Emetskofer außer Verfolgung gesetzt wurde und daß dem Berchtold am 14. Juli 1893 der Beschluß zugestellt worden war. Auf die Frage des Staatsanwalts, woher Berchtold den Betrag zum Bezahlen der Schuld an Scheicher (414 M.), 20 M. an Maelander, 517 M. für Holz gehabt habe, erklärte Berchtold, 200 M. von seiner Schwiegermutter erhalten zu haben, das übrige Geld habe er aus seinem Kohlenhandel gehabt. Seine Schwiegermutter habe sich am Christkindlmarkt Geld verdient. Ende 1893 sei sie zu ihm gezogen und habe dann seiner Frau 170 M. gegeben.

Privatier Karl Behringer, früherer Besitzer des Arnold'schen Geschäfts, kann sich nicht erinnern, daß Berchtold bei ihm Kohlen bestellt habe. Doch sei es möglich; Zeuge kann sich nach so langer Zeit nicht mehr erinnern. Es müßte aber in der Strazze stehen. Diese Strazze wird Zeuge am Montag bringen.

Es werden nun verschiedene Zeugen vernommen, die über die Einahmen Berchtolds im Jahre 1893 Aufschluß geben sollen. Privatier Ludw. Bollinger bezahlte ihm im Februar 1893 die Summe von 23 M., Schäfflermeister Xaver Sellwanger in Freising, bei dem Berchtold im Sommer ca. 3 Wochen arbeitete, 96 M., Kaufmann Michael Stahl, der im Jahr 1892 die Summe von 82 M. an Berchtold bezahlt hatte, ließ im Jahr 1893 Plafondarbeiten von ihm herstellen, wojür er 117 M. zu entrichten hatte. Die Zeugin Marie Stubenrauch bezahlte 120 M., Marie Uhl 284 M. und noch eine Reihe anderer Zeugen mit kleinen Beträgen in der Gesammtsumme von 280 M.

Zeuge Schlossermeister Joseph Enhuber, der an Berchtold altes Eisen verkauft hatte, erzählt, daß er am 23. Februar 1893 Morgens 8 Uhr bei Berchtold war, um ihn wegen einer Arbeit bei Steinbacher zu befragen. Berchtold sagte zu ihm, er solle warten, er müsse erst zu Steinbacher gehen und ihn fragen. Zeuge ging später durch die Quellenstraße, wo ihm vor dem Hause der Emetskofer eine ihm unbekannte Frau erzählte, daß die Emetskofer gestorben sei. Soviel er sich erinnern kann, sei dies um 10½ Uhr gewesen. Am Tage, an welchem er von dem Tode der Emeteskofer hörte, sei er auch früh 8 Uhr bei Berchtold gewesen. Es sei möglich, daß er auch am Tage nach dem Auffinden der Emetskofer Kenntniß hievon erhalten habe. – Frau Forster gibt mit aller Bestimmtheit an, Enhuber sei am 23. früh vor 8 Uhr zu Berchtold gegangen.

Um 8½ Uhr wird die Verhandlung auf Montag Vormittag 8½ Uhr vertagt.

Allgemeine Zeitung Nr. 274. München; Sonntag, den 4. Oktober 1896.

Allgemeine Zeitung (5.10.1896) 4ter Prozesstag

Proceß Berchtold.
(Vierter Tag der Verhandlung.)

Vor Eintritt in die Verhandlung wurde ein Erkrankungszeugniß des Geschworenen Franz Wieser verlesen, der in Folge dessen von dem Amt eines Geschworenen entbunden wurde. An dessen Stelle tritt der Ersatzgeschworene Bankdirector Hugo Baumann.

Zeuge Enhuber wird nunmehr wieder vorgerufen. Vor seiner Vernehmung macht der Vertheidiger die Bemerkung, daß Enhuber, als er am Samstag Abend den Gerichtsaal verließ, von anderen Zeugen mit den Worten apostrophirt wurde: »Du altes Waschweib, du bist eine Schande für die Au; warum sagst du etwas, um was du nicht gefragt worden bist!« Enhuber, der dies bestätigt, wird ernstlich ermahnt, sich hiedurch nicht abhalten zu lassen, die Wahrheit zu sagen. Er gibt nunmehr die Erklärung ab, daß er sich in der Zeit geirrt und daß er laut Eintrag in seinem Buche am 14. Februar 1894 die Eisenwaaren an Berchtold verkauft habe. Zeuge erklärt weiter: Am 23. Februar bin ich vor 8 Uhr oder gegen 8 Uhr zu Berchtold gekommen, den ich auf der Straße traf, wie er aus seinem Hause kam. Berchtold war in Arbeitskleidern; ich hatte ihn zu fragen, wie ich die Schlosserarbeiten am Thürstock bei Steinbacher am Victualienmarkt machen sollte. Berchtold erwiderte mir, ich muß erst zum Steinbacher gehen, nachsehen und Maß nehmen. Ich ging dann von ihm weg. Als ich um Mittag Nachfragen wollte (es kann auch nach 12 Uhr gewesen sein), da standen die Leute vor dem Hause und erzählten, daß die Emetskofer der Schlag getroffen habe. Als ich frug, ob Berchtold zu Hause sei, wurde mir die Antwort, er sei noch nicht da. Als ich Nachmittags wieder hinkam, war er zu Hause und gab mir das Maß. An dem betreffenden Tag, dem 23. Febr., trug Berchtold einen etwa 14 Tage alten Bart. Berchtold hat auch schon früher mit altem Eisen gehandelt. Der Zeuge, befragt, ob man auf der Auer Dult während einer Woche beim Verkauf von altem Eisen ca. 200 M. brutto einnehmen könne, bejaht dies. Berchtold bezog nämlich auch öfter die Auer Dult.

Zeuge Eisenhändler Beilhack weiß nicht, ob Berchtold im Jahre 1892/93 die Au bezogen habe, im Jahre 1895 war er dort. – Maurer Xaver Herbst, der im Jahre 1894 bei Berchtold gearbeitet hat, gibt an, daß derselbe einen Cement- und Baumaterialienhandel betrieben habe. Wenn er nicht zu Hause war, habe seine Frau die Materialien abgegeben. Ob aber eine getrennte Casse geführt wurde, weiß Zeuge nicht.

Aus den Acten eines Civilprocesses wird constatirt, daß Berchtold bei Leistung eines Offenbarungseides gesagt habe, seine Frau betreibe ein Baumaterialiengeschäft auf seinen Namen. Weiter wird constatirt, daß er die Herbstdult 1893 auf den Namen seiner Schwiegermutter bezogen hat.

Zeugin Grimmer erklärt mit aller Bestimmtheit, daß vor wie nach dem Tode der Emetskofer große Wagen Kohlen bei Berchtold abgeladen worden waren. Wie oft dies geschehen, weiß sie nicht. Eine Fuhre war zweispännig.

Zeuge Jakob Ohmer, Schwiegervater des Angeklagten, deponirt, daß seine Frau im Februar 1893 noch ein Vermögen von mindestens 1000 M. gehabt habe. Was sie mit dem Gelde angefangen, wisse er nicht; dem Berchtold habe sie Geld gegeben, wie viel, weiß Zeuge auch nicht, aber seine Frau habe ihm, als sie krank bei Berchtold gewesen, einmal gesagt, sie habe dem Hans (Berchtold) wieder 200 M. gegeben; wann, könne Zeuge nicht sagen. Im Mai 1893 habe seine Frau dem Berchtold wieder 180 M. geschenkt.

Die nunmehr als Zeugin vernommene Schwägerin, die Maurerswittwe Eva Kaindl, deponirte Folgendes: Meine Mutter (Berchtolds Schwiegermutter) hat bis November 1891 bei mir gewohnt, ist aber dann weggezogen. Damals hat sie ein Vermögen von 800 M. besessen. Sie hat dem Berchtold Geld gegeben, wann sie ihm aber die 200 M. geschenkt, weiß ich nicht. Ueber ihre Vermögensverhältnisse nach dem Jahre 1891 kann ich nichts mehr angeben. Die Herbstdult 1893 hat meine Mutter noch selbst bezogen, die Maidult 1894 Berchtold Namens meiner Mutter. An Werthsachen hat meine Mutter zwei goldene Uhren, zwei goldene Ketten, goldene Ringe etc. besessen.

Aus den Verlassenschaftsacten, welche nunmehr zur Verlesung kamen, wurde constatirt, daß Berchtold zur Verlassenschaft seiner Schwiegermutter Ohmer eine Forderung von 1038 Mark für Pflege, ärztliche Behandlung etc. anmeldete. Da jedoch die verstorbene Ohmer bei ihrem Ableben noch wenigstens 500 Mark Vermögen hatte, wurde diese Forderung seitens der Verwandten bestritten, schließlich aber dem Berchtold der ganze Nachlaß überlassen.

Als der Sachverständige Amler vernommen werden sollte, erklärte der Vertheidiger, daß er noch verschiedene Zeugen laden müßte, falls Amlers Gutachten als ein maßgebendes betrachtet werden sollte. Amler selbst constatirt aus den Arbeitsheften Berchtolds, daß derselbe im Jahre 1892 eine Brutto-Einnahme von Mark 3172.93, eine Gesammtausgabe von Mark 1906.39, somit einen Ueberschuß von Mark 1266.54 hatte. Im Jahre 1893 betrug die Brutto-Einnahme Berchtolds Mark 1639.38, die Ausgaben Mark 883.83, so daß sich ein Ueberschuß von Mark 745.55 ergab. Auf diese Constatirung hin bemerkte der Vertheidiger, daß dieses Gutachten bezüglich der Einnahmen nicht richtig sein könne, da die Baumaterialien zum Selbstkostenpreis angenommen sind, während Berchtold doch aus demselben 30–40 Proc., ja sogar bis zu 100 Proc. verdiente. Auf der anderen Seite seien die Einnahmen aus dem Baumaterialiengeschäft, aus der Dult, die Geldgeschenke der Schwiegermutter etc. gar nicht vorgetragen.

Die Zeugin Milchhändlerin Rosalia Fuchs weiß davon nichts, daß vor dem Tode der Emetskofer größere Wagenladungen von Kohlen zu Berchtold gekommen seien; aber nach dem Tode der Emetskofer, nicht recht lange darnach, seien solche Wagenladungen angekommen, auch Cement etc. habe Berchtold erhalten. Es sei ihr auch auffällig gewesen, daß Berchtold kurz nach dem Tode der Emetskofer viel bessere Kleider trug und ganz flott daher kam; ob er diese Kleider gekauft, oder versetzt und dann ausgelöst hatte, weiß sie nicht. Von Berchtolds Reisen nach Salzburg, Unterpeissenberg etc. habe sie nur reden hören, persönlich kann sie nichts darüber angeben.

Zeuge Mehringer erklärt heute, seine Strazze aus dem Jahre 1893, aus der die Ueberträge ins Lagerbuch gemacht wurden, nicht gefunden zu haben. Die Strazze könne möglicherweise bei den Acten des Civilprocesses, welcher von seinem Besitznachfolger Menzinger anhängig gemacht worden sei, sich befinden.

Kaufmann Heinrich Liebrich, in Firma Pfister u. Meister, Farbenhandlung, gibt an, daß Berchtold im Frühjahr 1893 Farbwaaren verschiedener Art im Betrag zu 251 M. bei ihm bestellt habe. Diese wurden ihm am 24. Mai 1893 geliefert und von ihm auch baar bezahlt. Auf Veranlassung des Liebrich, der Berchtold deßhalb in seiner Wohnung besuchte, machte er noch weitere Bestellungen im Betrage zu 190 M. und 166 M., die ebenfalls von ihm bezahlt wurden. Ein im Jahre 1894 an ihn weiter abgelieferter Posten im Betrage von 139 M. wurde nicht mehr bezahlt. In den Farbwaaren kann Berchtold durch Verkauf wohl 30 Proc. verdient haben.

Cassier Joseph Schmid von Peissenberg deponirt, daß Berchtold am 28. August 1893 sich ihm auf dem Comptoir als Kohlenhändler aus München vorgestellt, 2 Waggons Kohlen bestellt und dieselben auch sofort mit 304 M. bezahlt habe. Ob Berchtold noch eine weitere beträchtlichere Summe bei sich gehabt habe, weiß Zeuge nicht. An diesen beiden Waggons kann Berchtold ca. 120 M. verdient haben.

Zeugin Schneiderin Therese Gnatz, die über den Aufwand der Berchtold'schen Familie vernommen wird, gibt an, daß sie im Jahre 1892 und 1893 der Frau des Berchtold je ein Kleid, im letzten Jahr auch für die Kinder zwei Kleider gemacht habe. Sie hat nicht bemerkt, daß die Frau Berchtold im Jahre 1893 mehr Aufwand als im Vorjahre gemacht habe; sie hat eben alle Jahre ein neues Kleid machen und die alten richten lassen. Weiter erzählt Zeugin, daß die Frau Berchtold einmal zu ihr gesagt habe, die Leute hielten sich so über ihre Ausgaben auf, sie hätten aber bei einem Freund ihres Mannes in Peissenberg, Namens Albrecht, 500 M. geliehen, die sie wieder zurückbezahlen müssen. Die Kosten für die Kleider, die Frau Berchtold im Jahre 1893 bezahlt habe, hätten ca. 25 M. betragen. Davon, daß Frau Berchtold einen Brillantschmuck getragen habe, weiß Zeugin nichts, sie sah nur eine goldene Broche und Ringe im Werthe von vielleicht 24 M. Berchtold lebte mit seiner Frau gut.

Berchtold erklärt, daß er den Albrecht nie um ein Darlehen angesprochen habe.

Antonie Ziehrer (früher Dienstmädchen bei Berchtold, wegen ihrer Jugend unbeeidigt vernommen), wiederholt vorgerufen, gibt auf Befragen an, daß der Aufenthalt Berchtolds in Salzburg 8 Tage gedauert habe. Der von Salzburg geschickte Wein, ein ganz kleines Fäßchen, sei von den Verwandten des Berchtold getrunken worden. Nach dem Tode der Emetskofer habe die Familie keinen größeren Aufwand als vordem gemacht. Der Aufenthalt Berchtolds in Freising hat länger gedauert als der in Salzburg. In der Holzhütte habe sich eine eigene versperrte Casse befunden; ob Frau Berchtold von dieser Casse etwas wußte, oder Geld daraus entnehmen konnte, weiß Zeugin nicht. Die Vermögenslage der Berchtold'schen Familie war eine bedrängte. Sie hätte selbst verschiedene Sachen ins Leihhaus tragen müssen. Was die Eheringe anlangt, so sei bloß jener der Frau versetzt worden; ob Berchtold den seinigen am Finger gehabt, darauf könne sie sich nicht erinnern. Nach seiner Rückkehr von Salzburg ging Berchtold mit seinen Kindern auf einige Tage nach Ebersberg. Daß Berchtold bei Emetskofer gestohlen habe, habe sie nicht gewußt, sonst wäre sie nicht im Dienst bei ihm geblieben.

Der Vertheidiger beantragt nun, den Bürgermeister Zeller von Salzburg zu laden, der darüber Aufschluß geben soll, daß das Hotel »Blauer Hecht« daselbst ein Gasthaus gewöhnlicher Sorte sei, daß Berchtold nur 2 Tage in Salzburg war und keinen größeren Aufwand gemacht habe. Der Staatsanwalt hält dies nicht für nothwendig, da Bürgermeister Zeller über den Aufwand, den Berchtold gemacht habe, wohl keinen Aufschluß geben könne, außerdem aber von der Staatsanwaltschaft das übrige Beweisthema zugegeben werden könne und der gleiche Antrag bereits vom Gericht abgelehnt worden sei. Der Vertheidiger zieht seinen Antrag zurück.

Die Verhandlung wurde hierauf auf 4 Uhr Nachmittags vertagt.

Allgemeine Zeitung Nr. 275. München; Montag, den 5. Oktober 1896.

Allgemeine Zeitung (6.10.1896) 4ter und 5ter Prozesstag

Proceß Berchtold.
(Vierter Tag der Verhandlung.)

München, 5. Oct. Nachm. 4 Uhr wurde die Verhandlung wieder aufgenommen. Zunächst gibt der Vertheidiger bekannt, daß er den Reichsarchivrath Dr. Wittmann als Schriftexperten geladen habe, damit sich derselbe über die Beweiskraft der Gutachten der Schriftexperten Weißmann und Pernat äußere. Weiter habe sich der Kaufmann Uhl angeboten, ebenfalls über die Gutachten der beiden genannten Zeugen sich zu äußern. Dieser sei im Jahre 1890 auf Grund der Gutachten dieser beiden Experten vom Schöffengericht München I als Schreiber mehrerer anonymer Briefe zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt, vom Landgericht München II aber freigesprochen worden, weil dieses Gericht den Gutachten der Schriftsachverständigen keinen Glauben schenkte. Das Gericht beschloß, den Dr. Wittmann und den Kaufmann Uhl zu vernehmen und die Strafacten in der Sache Uhl zu adhibiren.

Gastwirth Joseph Meier gibt an, daß Berchtold im August 1893 der Frau des Zeugen in dessen Wirtschaft erzählt habe, daß er in Salzburg gewesen und dessen Sehenswürdigkeiten, sowie die Umgebung mit Benützung eines Zweispänners besichtigt habe. Da der Zeuge mit seiner Frau ebenfalls in Salzburg gewesen, frug Berchtold, was für Wein sie getrunken hätten; als die Frau ihm denselben nannte, sagte er, er habe Ruster Ausbruch getrunken, der sei besser; wenn Zeuge denselben versuchen wollte, würde er ihm eine Flasche schicken, da er eine Kiste voll nach München gesandt habe. Ob Berchtold größeren Aufwand gemacht, kann Zeuge nicht angeben.

Der Bauer Joseph Albrecht von Sprengelsbach, der den Berchtold aus dem Jahre 1884 vom Militär her kennt, erzählt, daß Berchtold ihn ihm Jahre 1893 von Partenkirchen und Oberammergau, in einem Zweispänner kommend, besucht habe. Gelegentlich habe Berchtold ihm von seinem gut gehenden Geschäft und von seiner Reise nach Partenkirchen etc. erzählt. Für den Wagen von Oberammergau nach Sprengelsbach habe er 24 M. bezahlt. Im Jahre 1894 habe ihn Berchtold per Velociped besucht.

Maurer Alb. Neumeier weiß nur anzugeben, daß Berchtold im Sommer 1893 in seiner Hütte viel Holz und Kohlen aufgespeichert hatte. Er habe ihm auch von seiner Reise nach Salzburg erzählt, daß er in Hellbrunn und auf dem Geisberg gewesen sei. Berchtold habe sich einen Hund und auch Hühner gehalten. Befragt, ob Berchtold sich vier große Leitern, einen Karren u. dgl. nach dem Tode der Emetskofer angeschafft habe, erwiderte Zeuge, das habe Berchtold schon früher gehabt. Nach dem Tode der Emetskofer habe Berchtold Kohlen in größeren Quantitäten gekauft, während er solche früher nur in kleineren Quantitäten erstanden habe. Den Hund hat Berchtold schon vor dem Tod der Emetskofer besessen. Ob Berchtold auch im Jahre 1894 Kohlen in größeren Quantitäten gekauft habe, will Zeuge nicht wissen, da er zu dieser Zeit in der Stadt gearbeitet habe.

Der heute nochmal vorgerufene Zeuge Bäckermeister Oberhäusler gibt an, daß ihm zu Johanni 1893 Frau Berchtold, um ihrem Manne ein Namensfestgeschenk zu machen, eine goldene Uhr, angeblich um 50 M., abgekauft habe. Er selbst habe dem Berchtold einmal eine ganze Fuhre Kohlen mit 70 Centner auf einmal abgekauft. Ob dies 1893 oder ein Jahr später war, kann er sich nicht mehr erinnern. – Die Frage, ob Berchtolds Holz- und Kohlengeschäft gut gegangen sei, bejaht der Zeuge. – Auf die Vernehmung einer Anzahl Zeugen, welche über geringere Einnahmen Berchtolds deponiren sollten, wurde verzichtet.

Von großem Interesse war das nun folgende Gutachten des Reichsarchivraths Dr. Wittmann über die Unterschriften aus den Schlußnoten der Bankiers, die Arbeitshefte und Probeschriften Berchtolds, sowie die Photogramme Hauers. Der Sachverständige äußert sich folgendermaßen: Ich habe Alles durchgesehen, kann mich aber beim besten Willen nicht dazu entschließen, zu sagen, daß die Unterschriften auf den Schlußnoten von der Hand Berchtolds stammen. Ich gebe ja zu, daß einzelne Aehnlichkeiten gefunden werden können. Das ist bei jeder Schrift möglich, vorzüglich aber bei wenig gebildeten Leuten, die außer der Volksschule keine weitere Bildung genossen haben. Ich habe auch das Hauer'sche Gutachten genau studirt und ich muß sagen, er hat sich wohl große Mühe mit den Photogrammen gegeben. Allein das Hauer'sche Gutachten geht von falschen Voraussetzungen aus. Die Photogramme geben ein entstelltes Bild. Wir haben im Archive vorzügliche photographische Bilder und doch ist es uns noch niemals und Niemandem von uns in den Sinn gekommen, wenn er die Absicht hatte, die Echtheit oder Unechtheit eines Dokuments darzuthun, das Photogramm mit dem Original zu vergleichen. Es wird stets Original mit Original verglichen. Dieser Hauptmangel ist dem Hauer'schen System entschieden eigen. Ich habe namentlich die Berchtold'schen Arbeitsbücher sehr eingehend studirt und ich kann nicht nur auf meinen hier geleisteten Eid, sondern auch auf meinen Diensteid, den ich Sr. Majestät dem König geleistet habe, sagen, daß Berchtold die Unterschriften auf den Schlußnoten nicht geschrieben hat. Der Kugelansatz bei und bei »k« und bei »s«, der als Hauptmerkmal bezeichnet wurde, ist sehr erklärlich bei einem Arbeiter, der mit schwieliger Hand die Feder führt und schlechtes Schreibmaterial hat. Wenn wir schreiben, ritzen wir das Papier, namentlich poröses Papier auf und dann gibt es eben eine Kugel. Je besser geleimt das Papier ist, desto weniger bildet sich eine Kugel. Diese Kugel bezeichnet aber Hauer in seinem Gutachten als ein Hauptcharakteristikum. Ich kann auch nicht zugeben, daß Berchtold in seiner nach der Verhaftung gelieferten Probeschrift die Schrift entstellt und nachgemacht habe. Das »K« mit den Häubchen kommt nicht selten vor. Diese »K« werden wir wahrscheinlich bei einer Reihe von Leute finden, die in ein und dieselbe Schule gegangen sind und bei ein und demselben Lehrer schreiben gelernt haben. Es kommt nicht selten vor, daß die Schüler sich die Eigenart der Schrift ihrer Lehrer aneignen. Das »K« in den Arbeitsbüchern Berchtolds erscheint mit verschiedenen Abweichungen; es gibt eine Reihe von verschiedenen Thatsachen, aus denen hervorgeht, daß eine gewisse Ähnlichkeit besteht, aber es ist kein Beweis erbracht, daß gerade das eine »K« ein verstelltes und das andere ein normales ist. Ich kann mich gar nicht zu dem Gedanken durchringen, daß ein Mann mit der geringen Bildung, wie Berchtold sie besitzt, mit der graphologischen Finesse so bekannt sein sollte, daß er alle Merkmale bei einem Buchstaben wegläßt, die ihm später zur Last gelegt werden können. Das Gleiche ist auch mit dem »s« der Fall; ich selbst mache einzelne Buchstaben verschieden und Jedem hier im Saale, selbst den Hrn. Vorsitzenden nicht ausgenommen, ergeht es ähnlich. Ich habe erst heute Morgen meine eigene Schrift auf poröses Papier geschrieben. Weil ich poröses Papier nahm, kam in die Schrift ein zittriger Zug. Bezüglich der langen »s« wird als Merkmal hervorgehoben, daß sie unten manchmal verschwommen sind und einen mit freiem Auge nicht wahrnehmbaren Haken haben; das ist aber kein Charakteristikum; wenn ich Morgens nach einer guten Nacht die Feder in die Hand nehme, wird meine Schrift einen viel ruhigeren Charakter haben, als wenn ich den ganzen Tag angestrengt geistig gearbeitet habe oder meine physische Stimmung eine aufgeregte ist. Ich fasse zusammen: es ist mir nicht möglich – und es wird keinen deutschen Archivbeamten geben, der den Muth hätte, – auf Grund dieser Schriftstücke, die dem Angeklagten zur Last gelegt werden, zu sagen: Die Unterschriften sind von dem Angeklagten. – Auf die Frage des Vorsitzenden, ob nicht die Möglichkeit bestehe, daß Berchtold doch unterschrieben habe, erwidert der Sachverständige: »Unmöglichkeiten gibt es nicht, aber die Gewißheit, mit der Hr. Oberlehrer Weißmann behauptet hat, daß die Unterschriften von Berchtold stammen, muß ich entschieden zurückweisen. Die Schriftexpertise ist ein schwieriges und höchst gefährliches Ding und die Herren, die sich damit befassen, sind in der Regel nicht die berufenen. – Die Schriftexpertise ist außerordentlich schwer; es ist schon schwer, die Urkunden des Mittelalters zu unterscheiden, dort ist die Expertise noch leichter, weil im Mittelalter der Kreis der Schriftkundigen ein begrenzter war. Vom 16. Jahrhundert an beginnt der Kreis sich immer mehr auszubreiten und in neuerer Zeit geht das noch viel weiter. – Der Vorsitzende fragt: Wenn Sie die Unterschriften auf den Schlußnoten ansehen und damit die Probeschrift des Berchtold vergleichen, welche Berchtold im Laufe der gegenwärtigen Untersuchung gefertigt hat, finden Sie da nicht, daß der Mann seine Unterschrift sehr verstellt hat?, worauf der Sachverständige erwidert: Das kann ich nicht finden. Sie ist allerdings verändert, aber sie ist nicht verstellt. Zwei Jahre machen aber bei einem Manne, der körperlich schwer arbeitet, Sorgen durchzumachen hat u. dgl. sehr viel aus. Sie verändern die Schrift. Eine absichtliche Entstellung finde ich mit dem besten Willen nicht. – Der Staatsanwalt bemerkt: Ich bitte, die Unterschriften den Herren Geschworenen zu übergeben; daraus können sie selbst beurtheilen, ob er seine Schrift verstellt hat; das können sie auch ohne Sachverständigen. – Der Vertheidiger fällt hier mit sichtlicher Erregung ein: Das ist eine unzulässige Kritik des Urtheils des Herrn Sachverständigen, gegen die ich entschieden protestiren muß, und – ich spreche es jetzt offen heraus – ist eine Suggestion der Geschworenen.

Weiter befragt, gibt der Sachverständige an: Ich glaube, daß die Unterschriften auf den Schlußnoten der Bankiers von einer Hand geschrieben sind, aber nicht von der Berchtolds, weil auf der einen Oleansplatz und auf der Schriftprobe Oleanplatz steht, was bisher nicht beachtet wurde. – Der Vorsitzende schaltet hier ein: Das ist eben gerade das Charakteristische, daß es in der Unterschrift auf der Schlußnote und auf der Schriftprobe Berchtolds gleichmäßig Oleansplatz, also ohne »r«, heißt, worauf der Sachverständige erwidert: Ich bin falsch verstanden worden; es ist auf der Schlußnote Oleansplatz mit s geschrieben worden, während das s auf der Schriftprobe Berchtolds fehlt, und daraus schließe ich gerade, daß Berchtold der Unterschreiber der Schlußnoten nicht ist. – Auf eine bezügliche Frage der Vertheidigung bemerkt der Sachverständige: Ich habe im Laufe der Jahre während meiner 22jährigen Thätigkeit approximativ 300,000 Documente vom 9. bis zum 19. Jahrhundert durchgesehen. Ich habe zwei Werke ausgearbeilet, wobei ich allein 150,000 Unterschriften durchsehen mußte. An Acten, Protokollen und sonstigen Schriftstücken habe ich 4–500,000 durchgesehen, dazu kommen noch Schriften neuester Zeit und meine jährliche nicht unbedeutende Privatcorrespondenz. – Vorsitzender: Kann ein Lehrer sich Erfahrungen aneignen, um abschließende Gutachten abzugeben? Sachverständiger: Soweit es sich um eine Voruntersuchung handelt »Ja«, für ein Urtheil »Nie«, so daß darauf eine Verurteilung oder Freisprechung erfolgen könnte, wenn es sich um Ehre und Leben eines Menschen handelt. Ich glaube, daß bis jetzt zu Schriftexpertisen zu viel Schullehrer zugezogen wurden, deren Urtheil nur einseitig nach der Seite hin ist, ob eine Schrift schön oder nicht schön ist. Eher ist noch ein Postofficial befähigt, ein Gutachten abzugeben, weil ihm in seiner Amtsthätigkeit Tausende von Adressen vorkommen. Ein absolut abschließendes Urtheil kann Niemand geben. Das müßte schon ein Künstler sein und der bin ich nicht. Wir Archivbeamte machen unsre Urteile nicht von Schriften allein abhängig, sondern wir suchen auch nach anderen Anhaltspunkten für Beurteilung der Echtheit einer Unterschrift. – Auf eine Frage der Vertheidigung erwidert der Sachverständige: »Der berühmteste deutsche Graphologe, Prof. Henri Breslau in Straßburg, wird auf demselben Standpunkt stehen wie ich.«

Auf Grund dieses Gutachtens glaubt der Vertheidiger auf alle weiteren Zeugen, insbesondere auch auf den heute Nachmittag noch mitgebrachten Kaufmann Uhl verzichten zu können.

Es wurde daher lediglich noch der Gendarmerie-Sergent Fürst vernommen, welcher über die einzelnen Entfernungen Aufschluß zu geben hatte. Fürst war u. a. den Weg gegangen, den Berchtold am 23. Februar in die Stadt gemacht haben will, und constatirt, daß der Weg von der Wohnung Berchtolds bis zum Hoffischer Steinbacher 19 Minuten, jener von der Wohnung Berchtolds über den Victualienmarkt durch die Kaufinger-, Neuhauser-, Sonnen-, Müller-, Fraunhofer-, Reichenbachstraße zurück in die Au ohne Aufenthalt 86 Minuten Zeit beansprucht. Rechnet man die Aufenthalte bei den Bankiers etc. hinzu, so beansprucht der Weg von und zur Wohnung Berchtolds unter Benützung der Trambahn 1 Stunde 5 Minuten.

Hiemit schloß die heutige Verhandlung und auch der Fall Emetskofer, so daß morgen Vormittag 8 Uhr das Verhör Berchtolds über den dreifachen Raubmord an der Karlstraße beginnen kann.

Proceß Berchtold.
(Fünfter Tag der Verhandlung.)

Heute Vormittag wurde in die Verhandlung über den dreifachen Raubmord eingetreten, und mit der Beweisaufnahme und dem Verhör Berchtolds begonnen. Im reservirten Raume für höhere Justizbeamte wohnte der Verhandlung Regierungsrath Payer im kgl. Staatsministerium der Justiz an. Am Sachverständigentische saßen heute: Landgerichtsarzt Prof. Dr. Messerer, Hofstabsarzt Dr. Nobiling, Polizeibezirksarzt Dr. v. Weckbecker und praktischer Arzt Dr. Völkl.

Berchtold erscheint heute rasirt im Gerichtssaal; der Vorsitzende macht hierauf besonders aufmerksam, weil es für diesen Fall von Belang ist.

Der Vorsitzende begann das Verhör mit der Einleitung: Sie haben aus dem Eröffnungsbeschlusse ersehen, welch' schwerer That Sie angeklagt sind, nämlich, daß Sie am 14. Februar Vormittags die Frau Ministerialrathswittwe v. Roos, deren Tochter Julie Roos und deren Köchin Marie Gradl ermordet haben sollen. Was haben Sie darauf zu erwidern?

Berchtold: Ich bin seit August 1895 nicht mehr in die Karlstraße gekommen.
Vors.: Kommen wir einmal auf Ihre Verhältnisse zurück; Sie haben in den Jahren 1893 und 1894 ein Bau- und Brennmatterialiengeschäft betrieben; wann haben Sie dasselbe abgemeldet?
Angekl.: Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.
Vors.: Nach dem Gewerberegister haben Sie das Brennmaterialiengeschäft am 15. Juli 1895 und das Baumaterialiengeschäft am 27. März 1894 abgemeldet. Sie sind dann von der Ouellenstraße in die Wagnerstraße gezogen und haben dort im Hause Nr. 2 eingemiethet, wo Sie einen Laden mit Krämerei und eine Wohnung daneben hatten. Wie haben Sie Ihren Unterhalt verdient?
Angekl.: Mit Arbeit und dem Verdienste meiner Frau aus der Krämerei.
Vors.: Im Jahre 1895 wurden in den Häusern Nr. 31 und 33 an der Karlstraße Closets eingerichtet, wobei Sie beschäftigt waren.

Berchtold bejaht dies und bemerkt: Ich bin Ende Juni zur Firma Holzmann u. Co. gegangen und habe gefragt, ob sie keinen Maurer brauchen. Werkmeister Hartmann schickte mich sogleich in das Lagerhaus von Kustermann, wo ich zu arbeiten begann. Nach vierzehn Tagen war diese Arbeit fertig und ich ging in das Comptoir in der Steinsdorfstraße, um nach neuer Arbeit zu fragen. Werkmeister Hartmann schickte mich in die Karlstraße und sagte, ich solle den dort beschäftigten Maurer in die neue Caserne schicken.

Vors.: Was für Arbeiten haben Sie zu machen gehabt?
Angekl.: Ich habe die Maurerarbeiten gemacht; die Installateure haben die Rohre gesetzt; im Hause Nr. 33 war dies bereits geschehen, ich mußte die Löcher, welche die Installateure in die Plafonds gemacht hatten, verputzen und die beschädigten Mauern ausbessern.
Vors.: Wie lange hat diese Arbeit gedauert?
Angekl.: Ungefähr zwei Wochen.
Vors.: Wo haben Sie dann Arbeit gesucht?
Angekl.: Ich bin fortwährend bei Holzmann u. Co. in Arbeit gestanden. Von der Karlstraße wurde ich in die Farbenfabrik von Huber in der Berg am Laim-Straße geschickt, dann arbeitete ich in Laim an der Unterfahrt bei der Kabellegung, dann kam ich in die Burgstraße, von da in die neue Caserne, in die Nordendstraße, in die Friedensstraße, wo ich im Lagerhause von Kathreiners Nachfolger arbeitete.
Vors.: Dann kamen Sie an einen Neubau, von welchem Sie zur Verbüßung Ihrer Strafe abgeholt wurden?
Angekl.: Ich hatte um Strafaufschub nachgesucht und deßhalb wurde recherchirt; dadurch kam es zur Kenntniß der Firma Holzmann u. Co., daß etwas gegen mich vorliegt und ich wurde entlassen. Von da ab kam ich an den Neubau in der Nähe des Großen Wirthee in Schwabing, es war dies am Samstag, dem 12. October. Am Montag Vormittag gegen 8½ Uhr schickte meine Frau ein Mädchen zu mir mit dem Strafantrittsbefehl. Ich verließ nun die Arbeit, ging nach Stadelheim und trat Nachmittags 2½ Uhr meine Strafe an.
Vors.: Während Sie Ihre Strafe verbüßten, brachte sich Ihre Frau aus den Erträgnissen der Krämerei fort, es soll sehr knapp hergegangen sein.
Angekl.: Das weiß ich nicht.
Vors.: Am 14. Januar l. J. hatten Sie die Strafe verbüßt und Tags darauf haben Sie sich bei Flora am Marienplatz ein Haarfärbemittel gekauft. Da sie seit Ende Januar keine Arbeit mehr hatten, wovon haben Sie da gelebt?
Angekl.: Ich habe mit meiner Frau Bürsten gemacht.
Vors.: Sie haben bei Ihrem ersten Verhöre nach der Verhaftung bei der Polizei gesagt, nach meiner Entlassung bin ich nur einen Tag in Arbeit gewesen.
Angekl.: Ich hahe einen Tag auf demselben Bau, wo ich vor dem Strafantritte war, gearbeitet.
Vors.: Wie haben Sie sich in der Woche vor Fastnacht beschäftigt?
Angekl.: Ich habe mit meiner Frau zu Hause Bürsten gemacht.
Vors.: Wir wollen nun gleich auf den Donnerstag, den 13.Febr., kommen. Was haben Sie da gethan?
Angekl.: Ich habe mit meiner Frau gearbeitet, damit die Lieferung am Mittwoch fertig wurde. Da für die Maurerarbeit die Witterung nicht günstig ist und da vor Fastnacht nicht leicht ein Maurer eingestellt wird, sah ich mich nach Neubauten um, damit ich nach Fastnacht um Arbeit nachfragen konnte.
Vors.: Wie kommt es denn, daß Sie gerade in der Fastnachtswoche, wo – wie Sie selbst sagen – keine Maurer eingestellt werden, Arbeit suchten?
Angekl.: Entschuldigen Sie, ich mußte mich doch zuerst nach Neubauten umsehen, damit ich wußte, wo ich hingehen sollte.
Vors.: Wann sind Sie am Donnerstag von zu Hause fort?
Angekl.: Ich bin früh ½9 Uhr von zu Hause fort, durch die Königin-, in die Prinz-Regenten-Straße, durch die Bruder- gegen die Maximiliansstraße, Thiersch- und Fabrikstraße und wollte dann durch die Baader- in die Auenstraße. Da es zu schneien und zu regnen anfing, dachte ich mir, bei dem Wetter ist doch nichts anzufangen. Ich ging deßhalb vom Isarthorplatz aus aud das Amtsgericht München I, um dort den Verhandlungen zuzuhören.
Vors.: Sie wurden am 21. Februar sofort nach Ihrer Verhaftung Hrn. Oberregierungsrath Bauer vorgeführt und haben dort angegeben: Am 13. Februar wollte ich mich in Schwabing um Arbeit umsehen. Zwischen 9 und 10 Uhr bin ich wieder heimgekommen und nicht mehr fortgegangen. Am Tage darauf bei Ihrer ersten richterlichen Vernehmung haben Sie angegeben: Am 13. Februar ging ich von zu Hause fort, um Arbeit zu suchen, dann aufs Amtsgericht München I. Am 24. Februar haben Sie dann bei Ihrer Vernehmung auf einmal gesagt: Am l3. Februar ging ich in die Stadt, um mich nach Arbeit umzusehen. Ich kam ins Thal. Hier wurde es mir zu kalt und ich ging auf das Schöffengericht. Erst später kommt die Erzählung, daß Sie bis zum Isarthorplatz gegangen seien, dort auf dem Holzmarkte den Holzhändler Lechl getroffen haben, welchen Sie gegrüßt haben wollen.
Angekl.: Ich bin eben vom Isarthorplatz durch bas Thor in das Thal gegangen.
Vors.: Wie kommt es, daß Sie verschiedene Angaben gemacht haben?
Angekl.: Entschuldigen Sie, Hr. Oberregierungsrath Bauer hat immer die Daten verwechselt und mich damit ganz verwirrt.
Vors.: Sie haben zuerst gesagt, am 13. Februar bin ich gar nicht mehr fortgegangen, dann haben Sie gesagt, ich bin am Nachmittag wieder fortgegangen.
Angekl.: Entschuldigen Sie, ich habe mich zuerst gar nicht ausgekannt, ich wußte nicht, warum ich verhaftet wurde. In der ersten Verwirrung konnte ich mich an die Einzelheiten nicht erinnern. Im Arrest habe ich dann nachgedacht, wo ich überall war und dann fiel es mir nach und nach ein.
Vors.: Was für eine Kleidung trugen Sie am Donnerstag, dem 13. Februar?Angekl.: Diese Hose, diese Weste, dieses gelbe Halstuch hier, meinen schwarzen Sammethut und meine dunkle Joppe, weil diese hier versetzt war.
Vors.: In welchem Anzuge wurden Sie der Polizei vorgeführt?
Angekl.: Das kann ich nicht mehr sagen, ich halte meinen Havelock an.
Vors.: Welchen Hut?
Angekl.: Meinen schwarzen Sammethut.
Vors.: Sie sind dann in den Sitzungssaal des Schöffengerichts gegangen?
Angekl.: Ja, ich ging durch das Thal, kaufte bei Gautsch Wachs, ging durch den alten Rathhausbogen, durch die Dienerstraße und von da in die Gruftstraße. Hier sah ich den Wagen von Stadelheim. Ich ging schneller, um zu sehen, wer aussteigt. Ich kam zu spät, der Wagen war bereits im Hofe. Ich ging deßhalb die Stiege hinauf und sah zum Fenster hinab, um noch zu sehen, wer aussteigt, allein ich sah Niemand mehr.
Vors.: Wann war das?
Angekl.: Das kann ich auf die Viertelstunde nicht mehr sagen, ich bin zwischen 8 und 9 Uhr fort.
Vors.: Sie haben also den großen Weg gemacht und sind dann auf das Schöffengericht. Haben Sie dort keinen Bekannten gesehen?
Angekl.: O ja; einen Maurer, den ich vom Sehen kenne, aber dem Namen nach nicht kannte.
Vors.: Was für eine Verhandlung war zuerst daran?
Angekl.: Das kann ich nicht sagen. Ich sah die Angeklagten nicht, da der Saal dicht gedrängt voll war, ich konnte auch nicht viel hören.
Vors.: Bei Ihrer Vernehmung am 23. Februar haben Sie bei Hrn. O.-R.-R. Bauer gesagt: Es wurden mehrere Metzger wegen Körperverletzung verhandelt. Unter den Zeugen war ein k. Vorreiter und ein Bader.
Angekl.: Ich habe mehrere Verhandlungen gehört und kann nicht sagen, welche zuerst und welche nachher kam. Ich habe bei circa 8 Verhandlungen zugehört.
Vors.: Sie müssen doch noch wissen, welcher Fall zuerst daran kam.
Angekl.: Ich kann mich nur mehr erinnern, daß der Herr Amtsrichter sagte: Jetzt kommt ein großer Fall daran. Deßhalb fiel mir dieser Fall zuerst ein; ob er der erste war, welchen ich hörte, weiß ich nicht mehr. Ueber die anderen Fälle mußte ich erst nachdenken und dann fielen sie mir nach und nach ein. Ich habe nicht bloß die Verhandlung gegen die Metzger gehört, sondern auch schon die früheren; es wurde eine Frau verhandelt, die einen Arbeitsauftrag nicht befolgte. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen, soviel ich mich erinnere hieß er Obermaier, es waren auch der Wachtmeister Zahn und ein Doctor als Zeugen da. Ein junger Bursche bat, ihn freizulassen, da er schon so lange in Untersuchungshaft sitze. Einem anderen, welcher freigesprochen worden war, wurde sein griffestes Messer zurückgegeben. Auch eine Frau wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu 1 Monat Gefängniß verurtheilt. Ein Wirth, welcher wegen Körperverletzung verhandelt wurde, hatte einen Rechtsanwalt als Vertheidiger. Ob dies der erste oder letzte Fall war, weiß ich nicht.
Vors.: Bei Ihrem merkwürdigen Gedächtniß sollte ich meinen, Sie sollten es der Reihenfolge nach wissen; der Fall mit den Metzgern war der größte Fall; Sie sollten sich doch erinnern können, ob vor diesem oder nach diesem Fall andere verhandelt wurden.
Angekl.: Ich weiß nicht, ob es der erste war.
Vors.: Wann sind Sie dann von der Sitzung nach Hause gegangen?
Angekl.: Ich bin vom Gericht fort und durch die Dienerstraße bis zum Odeonsplatze und von da mit der Trambahn nach Schwabing gefahren. Ich kam etwa um 12 Uhr nach Hause, aber ich kann mich nicht erinnern, ob vor oder nach 12 Uhr.
Vors.: Sie lasen den »General-Anzeiger«?
Angekl.: Ja wohl.
Vors.: Haben Sie nicht etwa nachträglich diese Verhandlungen im »General-Anzeiger« gelesen?
Angekl.: Nein, ich las nur immer die Arbeitergesuche, um Arbeit zu finden. Die Zeitungen habe ich meist Nachmittags gelesen; ich kann mich nicht erinnern, ob ich im »General-Anzeiger« einen solchen Fall gelesen habe.
Vors.: Wo waren Sie Nachmittags?
Angekl.: Ich half meiner Frau bis 3 Uhr arbeiten und ging dann nach Biederstein. Der dortige Wirth hatte mir schon früher eine Arbeit übergeben, und ich wollte nachfragen; ich war noch etwa 150 Meter von der Wirtschaft entfernt, da reute es mich, da ich unter Tags kein Bier trinke, und ich kehrte um.
Vors.: Sie hatten eben kein Geld.
Angekl.: O ja, ich hatte noch 13 M., von Stadelheim stammend, und noch 6 M. für eine Arbeit. Ich bin dann über die Wiese gegangen; hier frug mich eine Frau, ob sie das dort liegende Holz mitnehmen dürfe; ich gab ihr zur Antwort, daß mich das nichts angehe. Ick bin dann direct nach Hause und habe Zeitungen gelesen. Zu Hause war ein Kind aus der Nachbarschaft, welches mit meinen Kindern spielte.
Vors.: Im ersten Verhöre haben Sie angegeben, Sie seien fort, um einen Rauchkamin zu machen. Warum sind Sie nicht zu dem Besitzer des Hauses, um zu fragen?
Angekl.: Ich wollte ja hinuntergehen, wie ich aber schon sagte, trinke ich kein Bier unter Tags, und das Geld reute mich.
Vors.: Es wird ein Zeuge erscheinen, der Sie vom Sehen kennt, wie Sie am Hause Karlstraße 31 standen. Der behauptet mit Bestimmtheit, daß Sie am Donnerstag zwischen 9 und 10 Uhr in der Nähe dieses Hauses gestanden sind. Das Haus Nr. 31 bildet das Eckhaus der Karl- und Louisenstraße vis-à-vis dem Botanischen Garten, woselbst damals ein Neubau hergestellt wurde, und da sollen Sie bemerkt worden sein, wie Sie auf das Haus Nr. 33 gesehen haben.
Angekl.: Nein, ich bin seit der Zeit, als ich dort arbeitete, nicht mehr in die Karlstraße gekommen.
Vors.: Derselbe Zeuge hat Sie Nachmittags zwischen 2 und 4 Uhr wieder in der Nähe des Hauses gesehen.
Angekl.: Nein, ich bin seit August 1895 nicht mehr dort gewesen, weil ich dort nichts zu suchen und zu finden hatte.
Vors.: Da Sie ja doch nach Arbeit suchten, hätte es Ihnen ja in den Sinn kommen können, bei dem dortigen Bau auch nach solcher zu fragen.
Angekl.: Nein, bei diesem Neubau wurde im Jahre 1895 schon die Facade heruntergeputzt. Wenn bei einem Bau die Arbeiten im Innern gemacht werden, bekommt ein Maurer keine Arbeit mehr.
Vors.: Wir kommen jetzt zum Freitag, 14. Februar, was haben Sie da gemacht?
Angekl.: Ich bin um 5 Uhr aufgestanden, habe mich mit Hausarbeiten beschäftigt und bin um 9 Uhr fort, durch die Leopold- und Hohenzollernstraße, um Neubauten anzusehen. Bei der neuen Kirche wurde zu einem Neubau der Grund herausgemauert; es waren genügend Leute beschäftigt, weßhalb ich nicht angefragt habe.
Vors.: Haben Sie auf dieser Tour mit Niemand gesprochen?
Angekl.: Nein, ich kenne Niemand in Schwabing.
Vors.: Wann sind Sie nach Hause gekommen?
Angekl.: Gegen 11 Uhr.
Vors.: Was haben Sie dann gethan?
Angekl.: In der Hohenzollernstraße grüßte ich den Wirth Krell, der mir dankte. Dann bin ich an der alten Kirche vorbei durch die Siegesstraße, wo drei Mörtelweiber standen. Es wurde Grund ausgehoben und neben einem mit zwei Pferden bespannten Brückenwagen stand der Wirth, der mich wieder grüßte. Zwischen 10 und 11 Uhr kam ich heim.
Vors.: Bei Ihrer ersten Vernehmung sagten Sie, um 9½ oder 10 Uhr.
Angekl.: Es ist möglich. Hr. Oberregierungsrath Bauer hat mich mit dem Verwechseln der Daten ganz verwirrt gemacht.
Vors.: Das Verhör war aber doch bei Hrn. Amtsrichter Dantl.
Angekl.: Es sind mir alle Tage 5–6 Personen vorgestellt worden, und da ist es kein Wunder, wenn man sich irrt.
Vors.: Nachmittags sind Sie um 1¼ Uhr gekommen?
Angekl.: Das war später.
Vors.: Also, erzählen Sie.
Angekl.: Als ich zwischen 10 bis 11 Uhr nach Hause kam, war meine Frau im Laden; ich stand in der Thüre zwischen Wohn- und Schlafzimmer; meine Frau war damals mit Wäsche beschäftigt. Es kam ein Herr, ein Reisender von Flora, mit welchem meine Frau längere Zeit sprach; was, hörte ich nicht.
Vors.: Ihre Frau hat aber zum Reisenden gesagt, Sie seien nicht zu Hause, Sie seien fort, um Geld zu holen.
Angekl.: Das weiß ich nicht, es kann aber sein; es kann eine Ausrede gewesen sein, weil der Reisende wohl Geld holen wollte. Als ich mir im Laden eine Cigarette holte, bemerkte ich, daß kein Staubzucker da war; ich nahm mir aus der Ladenbudel 3 Mark, ging zu Bromberger und holte 5 Pfd. Staubzucker. Nach dem Essen, gegen 1 Uhr, ging ich auf den Neubau, wo ich zuletzt arbeitete, fand ihn aber geschlossen und ging dann an der Petuelbrauerei vorüber, wo mir ein bekannter Baumeister begegnete, der mir auf meinen Gruß dankte und die Siegesstraße hinunterging, während ich nach Hause ging.
Vors.: Wir werden Hrn. Bromberger und die Ladnerin hören; an diesem Tage waren Sie nicht dort.
Angekl.: Ich weiß sehr gut, was ich gesagt habe.
Vors.: Am nämlichen Tage hat Sie schon früher nach 9 Uhr ein Zeuge gesehen, als Sie auf dem Trottoir der Karlstraße standen; demselben haben Sie eine Uhr zum Kaufe angeboten?
Angekl.: Das ist die Unwahrheit. Er wurde mir durch Hrn. Ober-Reg.-Rath Bauer vorgestellt und sagte, er kenne mich, ich hätte ihm eine Uhr angeboten, ich sei dann mit ihm gegangen, er will mich gefragt haben, ob ich in der Karlstraße bekannt sei, und da hätte ich ja gesagt. Ich habe den Mann noch nie gesehen. Ich habe seit dem Jahre 1887 nie mehr eine silberne Cylinderuhr gehabt.

(Fortsetzung folgt.)

Allgemeine Zeitung Nr. 276. München; Dienstag, den 6. Oktober 1896.

Allgemeine Zeitung (7.10.1896) 5ter und 6ter Prozesstag

Proceß Berchtold.
(Fünfter Tag der Verhandlung.)

München, 6. Oct. Fortsetzung der Vernehmung des Angeklagten Berchtold.

Vors.: Ein weiterer Zeuge hat Sie in das Haus gehen sehen.
Angekl.: Nein, seit August 1895 bin ich nicht mehr in der Karlstraße gewesen.
Vors.: Noch ein Zeuge hat Sie gesehen, als Sie anläuteten.
Angekl.: Nein, ich war nicht dort.
Vors.: Der Zeuge, dem Sie die Uhr verkaufen wollten, will Sie gesehen haben, wie Sie um 12 Uhr aus dem Hause gekommen sind.
Angekl.: Nein; der Hr. Untersuchungsrichter Trautner hat ihn mir noch einmal gegenübergestellt, und da sagte er, es war eine silberne Remontoiruhr, weil er sah, daß ich keine silberne Cylinderuhr hatte.
Vors.: Der Zeuge will auch bemerkt haben, daß Sie am Ellbogen weiß waren, als ob Sie sich angestoßen hätten.
Angekl.: Das ist nicht wahr.
Vors.: Es ist ein weiterer Zeuge da, der Sie am Maximiliansplatz gesehen hat.
Angekl.: Ich war nicht am Maximiliansplatz gewesen.
Vors.: Dann ist es auch nicht wahr, daß Sie im Pissoir am Karlsplatz waren?
Angekl.: Nein, denn wenn ich in der Karlstraße gewesen wäre, so wäre ich doch in das Pissoir an der Dachauer Straße gegangen.
Vors.: Sie waren also nie mehr in der Karlstraße?
Angekl.: Nein.
Vors.: Was haben Sie am Samstag gethan?
Angekl.: Da bin ich um 5 Uhr aufgestanden, und habe die Hausarbeit wie gewöhnlich gethan, ich habe die Ladenthüre aufgesperrt, meine Frau hat dem Bäcker das Brod abgenommen und ich habe Feuer gemacht. Zwischen 7 bis 8 Uhr bin ich in den Englischen Garten und von da nach Haidhausen, wo ich mich nach Arbeit umsah. Ich ging an den Krankenhausneubau, da war nichts, an einem Neubau in der Nähe wollte ich zum Palier, da war aber ein Monteur und der gab mir auf meine Frage zur Antwort, es sei kein Palier da, sondern nur ein Maurer Namens Heindl, der könne aber Niemand anstellen; es würde überhaupt auch Niemand angestellt. Als ich fortging, begegnete mir der Maler Feldmann, den ich grüßte und der mich auch grüßte. Ich frug ihn, wo er hingehe, worauf er antwortete, »zum Anstreichen und Sie?« Ich sagte ihm, ich suche Arbeit. Ich bin dann in die Wienerstraße und weitergegangen. Am Herzog Ludwig-Palais war noch ein Neubau, da war aber Niemand beschäftigt. Ich bin dann in die Au zur Versetzerin Götz, um einen Havelock auszulösen. Sie hatte aber den Havelock nicht im Hause und sagte, sie müsse ihn erst holen; er sei um 10 M. versetzt; ich hatte nicht so viel bei mir und zählte ihr etwas über 9 M. auf den Tisch; die Götz gab mir 2 M. zurück, indem sie sagte, ein paar Kreuzer müssen Sie doch in der Tasche behalten. Während sie ins Leihhaus ging, ging ich in die Rosenheimer Straße spazieren und als ich wieder zurückkam, gab sie mir den Havelock, den ich gleich anzog.
Vors.: Als Sie von zu Hause fort sind, haben Sie wie gewöhnlich die Rollläden aufgemacht?
Angekl.: Ich habe sie nicht gewöhnlich aufgemacht, aber schon öfter.
Vors.: Der Nachbarschaft ist aufgefallen, daß die Läden bis 8 Uhr geschlossen waren; man glaubte, es sei etwas passirt.
Angekl.: Ich war in den Keller gegangen und habe nicht daran gedacht, daß ich die Schlüssel in der Tasche hatte und da konnte meine Frau den Rollladen nicht öffnen.
Vors.: Es ist eben aufgefallen, daß Sie den Schlüssel eingesteckt haben. Sie haben ihn mit fortgenommen.
Angekl.: Das kam daher, weil ich, als ich das Holz auö dem Keller holte, den Schlüssel einsteckte.
Vors.: Wann haben Sie sich rasiren lassen?
Angekl.: Am Freitag Nachmittag.
Vors.: Früher haben Sie Samstag angegeben.
Angekl.: Ich sagte Freitag oder Samstag; es ist mir aber eingefallen, daß es Freitag war, nachdem ich auf der Suche nach Arbeit gewesen war; es war etwa 3 Uhr, als ich mich in der Leopoldstraße bei Bader Wenzel rasiren ließ.
Vors.: Der Bader kann sich nicht an Sie erinnern.
Angekl.: Das kann schon möglich sein. Ich bin ihm in Sträflingskleidern vorgestellt worden und da sieht man doch ganz anders aus. Auch trug ich gefärbte Haare.
Vors.: Also am Freitag trugen Sie gefärbte Haare.
Angekl.: Ja, am 18. Januar kaufte ich mir bei Flora um 2 M. ein Haarfärbemittel für blonde Haare.
Vors.: Zeugen sagen, es sei für dunkle Haare.
Angekl.: Das verstehe ich nicht; ich habe blondes gekauft. Ich kaufte diese, weil ich immer mit den grauen Haaren verspottet wurde, sogar im Gefängniß in Stadelheim. Als Anfang Februar der Polizeicommissar im Auftrag zu mir kam, frug er mich, ob ich Arbeit habe, und ob ich denn etwas angefangen hätte; ich sagte nein, ging dann auf die Polizei, um zu fragen, warum denn eigentlich der Commissar zu mir gekommen sei. Ich wäre gewiß nicht auf die Polizei, wenn ich etwas auf dem Gewissen gehabt hätte.

Der Vertheidiger läßt constatiren, daß in den bezüglichen Nummern des »General-Anzeigers« kein Bericht über die Amtsgerichtsverhandlung enthalten sei.

Es wird nun mit dem Zeugenverhör begonnen. Als erste Zeugin erscheint die Köchin Pauline Pfefferl, die bei dem im 3. Stocke des Hauses Nr. 33 an der Karlstraße wohnenden Maler Watter bedienstet ist. Zeugin gibt an, es sei ihr am 15. Februar aufgefallen, daß Nachmittag um 5 Uhr das vom Bäcker gebrachte Brod, die Zeitungen und eine Visitenkarte noch alles vor der Thüre heraus gewesen sei und daß sie in der Kammer der Magd kein Licht bemerkte, was man durch die Stiegenguckerl sehen konnte; dann, daß man in der Frühe nicht geöffnet hatte, als geläutet wurde. An das Gesicht des Berchtold kann sich Zeugin nicht erinnern. Ihre Beobachtungen theilte sie zuerst der Köchin Mathilde Kuhn mit, der sie an der Ecke der Karl- und Luisenstraße begegnete. Als sie zurückkam, war die Thüre schon geöffnet. Auf Befragen des Vorsitzenden gibt die Zeugin an, daß der Bediente des Sohnes ihrer Dienstherrschaft, eines Officiers, am Freitag zwischen 10 und 10¼ Uhr gekommen sei. Zeugin ist ungefähr um 9½ Uhr vom Metzger gekommen; im Hause ist ihr Niemand begegnet. Später hat ihr der Bediente erzählt, als er die Kleider ausgeklopft habe, habe er einen Mann gesehen, der angeläutet hätte und dann in die Roos'sche Wohnung gegangen sei. Sie hat die Marie Gradl und zum letzten Mal gesehen; am Donnerstag klagte diese über ihre Füße. In der Nacht hatte der Hund so gebellt; auf die Frage der Zeugin sagte sie, ihre Frau habe deßbalb Herzklopfen bekommen und Blutbrechen gehabt.

Vors.: Wissen Sie, ob die Köchin die Butter gekauft hat?
Zeugin: Nein.
Vors.: Ist die Gradl zu einem Arzt gegangen?
Zeugin: Nein.
Vors.: An dem Tage ist ein Eiermann ins Haus gekommen, war der auch im 3. Stock, haben Sie ihn gesprochen?
Zeugin: Das kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen; wir haben ihm öfter Eier abgekauft.
Vors.: Der Eiermann behauptet, Berchtold sei vor ihm hergegangen, haben Sie, als Sie die Thür öffneten, den Eiermann und Berchtold auf der Treppe gesehen?
Zeugin: Ich weiß nicht einmal, ob ich dem Eiermann die Thür aufgemacht und Eier abgekauft habe.

Zeuge Mathäus Betz, Ausgeher im Kloster St. Bonifaz, erzählt, daß am 15. Februar eine Frau gekommen sei und erzählt habe, es sei etwas passirt, der Herr Pfarrer solle aufsperren. Der Herr Pfarrer habe gesagt, das ist Sache der Polizei. Ich holte dann einen Gendarm und dieser einen Schlosser; der Gendarm ist dann zur ersten Thüre hinein, da war Niemand; an der Abortthür lag die Köchin und die alte Dame ist auf ihr gelegen; wir sind dann weiter fort, da lag auch die Tochter im Bett, einen Fuß aus dem Bett hängend. Auf die Fragen des Vorsitzenden erklärt Zeuge: Die Leiche des Frln. Boos war etwas zugedeckt. Das Gesicht derselben war frei, ein Arm war im Bett, einer ausgestreckt. Eine Spur im Gesicht hat Zeuge nicht bemerkt. Er hat nur die Leichen im Abort zusammen mit dem Gendarmen gesehen. Ob die Leiche der Maria Gradl auf dem Rücken oder der Seite gelegen ist, kann er nicht sagen, da Frau v. Roos darüber lag. Den Berchtold kennt Zeuge nicht und hat ihn niemals gesehen.

Hausmeisterin Maria Müller, die im Rückgcbäude des Hauses 33 an der Karlstraße wohnt, bejaht auf die Frage des Vorsitzenden, daß sie Berchtold kennt. Im August vorigen Jahres wurde in den drei Häusern 31–33–35 die Schwemmcanalisation eingeführt. Nach Beendigung der Arbeit hat sie Berchtold zum letztenmal gesehen.

Vors.: Waren Sie dabei, wie er in der Karlstraße von der Polizei vorgeführt wurde?
Zeugin: Ja da habe ich ihn gesehen.
Vors.: Erinnern Sie sich noch an Freitag, den 14. Febr. 1896? Erzählen Sie, wann Sie die Frau v. Roos und die Gradl, und bei welcher Gelegenheit Sie sie gesehen haben.
Zeugin: Um 8¼ Uhr sagte mir die Gradl, ich sollte zum Doctor gehen, dieser möchte im Laufe des Tages kommen; ich that dies; um 10 Uhr schaute die Köchin herunter und frug, ob der Doctor komme; ich sagte ja. Da antwortete die Köchin: Ich werde schon kommen und Sie bezahlen. Ich habe sie aber nicht mehr gesehen. Später habe ich die Frau Roos am Küchenfenster gesehen, das war gegen 10½ Uhr; dann habe ich sie nicht mehr gesehen.
Vors.: Haben Sie am Freitag Abend wahrgenommen, daß kein Licht war?
Zeugin: Nein.
Vors.: Was war am Samstag?
Zeugin: Da ist die Köchin von der Stadtrichterin gekommen und hat gesagt: Da must etwas passirt sein, bei Roos' macht Niemand auf. Ich habe dann meine Nachbarin in den Pfarrhof geschickt, was man da thun soll. Der Gendarm und der Schlosser kamen dann und haben aufgesperrt.
Vors.: Was haben Sie da gesehen?
Zeugin: In der Wohnung habe ich nichts gesehen; im Abort am Boden lag die Köchin mit dem Kopf gegen den Sitz und an der linken Seite die Frau v. Roos.
Vors.: Haben Sie gesehen, daß ein zerbrochener Besen dort war?
Zeugin: Ja.
Vors.: Haben Sie einen Stock gesehen?
Zeugin: Ja.
Vors.: Sie sind dann doch auch in die Wohnung. Wie lag die Frau im Bett? Angezogen?
Zeugin: Angezogen, der eine Fuß hing herunter; das Gesicht war frei. Ich bin auch in die Küche gegangen, das Essen war schon fertig.
Vors.: Haben Sie nicht beobachtet, was auf irgend einen Teller war.
Zeugin: Auf dem Tisch war ein Ei aufgeschlagen.
Vors.: Was hat die Küche in dem Zustand, in dem sie war, für einen Eindruck gemacht?
Zeugin: Daß noch nicht Mittag gegessen war; es war Alles so, als ob man es essen wollte; es war Alles so ziemlich gerichtet.
Vors.: Wohnte die Frau v. Roos schon lange im Hause?
Zeugin: 33–34 Jahre.
Vors.: Wie lange sind Sie Hausmeisterin?
Zeugin: Seit März 1895.
Vors.: Haben Sie nicht beobachtet, daß die Familie Niemand in die Wohnung gelassen? Wann ist die Köchin fort, um Brod zu holen?
Zeugin: Das ist geholt worden, ebenso die Milch.
Vors.: Erinnern Sie sich, ob der Hausherr Jemand bestellt hat, weil etwa die Closets in Unordnung seien?
Zeugin: Nein. Seit der Fertigstellung der Canalisation ist kein Arbeiter gekommen und keiner bestellt worden.
Vors.: Die Damen hatten in ihrer Wohnung nur Holz geheizt?
Zeugin: Ja, aber in der Waschküche haben sie auch Kohlen gebrannt.
Vors.: Neben dem Abort war die Holzlege, die ist halb so lang als der Abort.
Zeugin: Ja.
Vors.: Sind Sie in die Holzlege gekommen?
Zeugin: Nein.

Zeugin Müller gibt auf Befragen noch an, daß sie aus dem Nachlaß der Frau v. Roos 16 Stück Eier erhielt, das 17. war in einer Schüssel aufgeschlagen. Im Winter 1895/96 waren die Closets nicht eingefroren oder verstopft und ohne ihr Wissen sei ein Arbeiter zur Reparatur nicht geholt worden. Zeugin bestätigt, daß Berchtold von einem Einwohner des Rückgebäudes zum Weißen eines Zimmers geholt wurde, als er im Hause Nr. 33 arbeitete. Die grauen Haare des Berchtold seien ihr nicht aufgefallen, da er meist den Hut aufhatte.

Gendarmeriesergent Fürst deponirt: Am 15. Februar gegen 10 Uhr Vormittag befand ich mich an der Ecke der Karl- und Luisenstraße, als Betz zu mir kam und sagte, ich sollte mit ihm kommen, es müsse bei Frau v. Roos etwas vorgefallen sein. Im Haus traf ich Frau Müller, die mir sagte, Frau v. Roos müsse krank sein, sie habe Tags vorher Hrn. Dr. Völkl holen lassen. Als auf zweimaliges Läuten nicht geöffnet wurde, ließ ich durch den Schlosser öffnen. Im Salon war Alles in Ordnung. Im Zimmer der Frau v. Roos lag eine Frauensperson, sie war bis zum Halse mit der auf dem Gerichtstische befindlichen Decke zugedeckt; der eine Fuß hing zum Bette heraus; es sah aus, als wie wenn Jemand, der krank wird, sich auf das Bett legt. Während ich aus dem Zimmer ging, stieß Betz die Abortthüre auf und rief: da liegen auch zwei. Frau Müller sagte mir, hier liegt die Magd und die Julie Roos; die Müller hatte die Frau v. Roos nicht sofort erkannt. Sie meinte dann: Frau Roos ist zuerst gestorben, Julie Roos wollte dies der im Abort befindlichen Magd mittheilen, fiel dann über diese und starb gleichfalls. Ich schickte sofort nach der Polizei.

Vors.: In den Zimmern war Alles in Ordnung?
Fürst: Ja.
Vors.: Hat es Ihnen den Eindruck gemacht, als ob Frl. Roos sich auf das Bett gelegt habe, um zu ruhen?
Zeuge: Ja es schien, als ob sie schlafe.
Vors.: Wie fanden Sie Frau v. Roos?
Zeuge: Sie lag auf dem Gesicht. – Hier wurden den Geschworenen Photographien gezeigt, mit der Lage der Leichen. Es haben sich Damen gefunden, die sich nach den Angaben des Fürst so legten, wie die Leichen gefunden wurden. – Dr. Völkl bemerkt, daß auf den Photographien die Lage der Leichen nicht stimme. Fürst machte später darauf aufmerksam, daß im Aborte die Wand abgestreift war. Auch habe er einen abgebrochenen Besen gefunden; der eine Theil lag auf dem Abortsitze, der andere zu den Füßen der Köchin. An der Jacke der Frau v. Roos fehlte der obere Knopf, dieser fand sich später unter der Leiche; ein zweiter Knopf war zerbrochen. In der Küche stand das Mittagessen bereit; ein Ei war aufgeschlagen, 16 Stück fanden sich noch ganz vor. Auf Verlangen des Vertheidigers wurde constatirt, daß die Ausgaben der letzten Tage auf einer Schreibtafel standen. Als die Leichen weggebracht waren, fand sich unter dem Kopfe der Einen eine Blutspur, die Zeuge Fürst bemerkte. Trotz dieser Constatirungen meldete Fürst, daß sich keine Spuren von einem Kampfe gezeigt haben; es sei dies sein erster Eindruck gewesen. Durch das Gerede der Hausmeisterin sei er zu der Annahme gekommen, die Köchin Gradl sei unwohl geworden und auf den Besen gefallen, wodurch dieser zerbrochen sei. Auch sei ihm gesagt worden, daß die drei Frauenspersonen krank gewesen seien. – Auf die Bemerkung des Vertheidigers, daß eine solche Schlußfolgerung unmöglich gewesen wäre, wenn Zeuge die Constatirungen gleich gemacht und die Sachen gleich eingeliefert hätte, erwidert Fürst, daß er die Wahrnehmung mit den Knöpfen nicht sofort machen konnte, weil Frau v. Roos auf dem Gesichte lag und er kein Recht hatte, die Leiche anzurühren. Den Knopf habe er andern Tags gefunden und sofort eingeliefert. Da auf der Tafel sich ein Vortrag für den 14. Februar findet: »Für Milch 35 Pf.«, und die Frauen doch schon Vormittags getödtet worden sein sollen, wird die Zeugin Müller hierüber befragt, ob Frau v. Roos auch Vormittags Milch kaufte, erklärt aber, es nicht zu wissen; auch hat sie nichts davon gesehen, daß die Gradl auch anderswo Milch kaufte als bei Göttl. Ueber den Kauf der auf der Schreibtafel stehenden Butter zu 60 Pf. recherchirte Fürst bei allen Butterhandlungen, Milchgeschäften und Melbern in der Nähe der Roos'schen Wohnung. Hiebei bemerkte Fürst, daß er den Auftrag hatte, zu recherchiren, wo ½ Pfund Butter 65 Pf. koste, wie das auf der Tafel angegeben war. Nachdem dasselbe überall 60 Pf. kostete, schloß er daraus, daß die Butter aus einem Delikatessengeschäft stamme.

Milchhändler Göttl bekundete, daß er seit 12 Jahren für Frau v. Roos die Milch lieferte und stets ungefähr Nachmittags 5 Uhr. An einem Vormittag habe er die Milch nie zur Frau v. Roos gebracht. An Fasttagen wurde stets Tags vorher mehr Milch bestellt; wurde dies vergessen, so holte die Gradl die Milch selbst.

Der Vertheidiger beantragt, neuerliche polizeiliche Recherchen darüber einzuleiten, wo die Gradl am 14. Februar die Milch und die Butter holte, da er auf dem Standpunkte stehe, daß die am Freitag gekaufte Milch nicht für das Mittag-, sondern für das Abendessen gebraucht, von Göttl geliefert wurde und die Frauen am Nachmittag noch gelebt hatten, da die Gradl noch die Ausgaben für den 14. Februar addirt hatte.

Der Staatsanwalt protestirt gegen das fortwährende Plaidiren des Vertheidigers, der dadurch die Geschworenen verwirre, und ersucht, den Antrag abzulehnen. Der Antrag des Vertheidigers wird durch Beschluß des Gerichts erst später verbeschieden, wenn derselbe wiederholt werden sollte. Zeuge Göttl bekundet auf Befragen noch, daß er, als er am Freitag Nachmittag wie gewöhnlich die Milch bringen wollte, nicht mehr in die Wohnung eingelassen wurde.

Hierauf wurden die beiden Augenscheinsprotokolle am 14. und 20. Februar l. Js. in der Roos'schen Wohnung von Amtsrichter Dankl aufgenommen, verlesen.

Nunmehr wurde Bezirksarzt Dr. v. Weckbecker als Zeuge und Sachverständiger vernommen. Derselbe gibt Folgendes an: Ich kam eine halbe Stunde später als Hr. Dr. Völkl, kann deßhalb über die Lage der Leichen keine bestimmten Angaben machen. Erst als der Untersuchungsrichter kam, konnte ich die Leichen genauer besichtigen. Die zuerst angekommenen Herren sagten, sie hätten keine Verletzungen bemerkt. Wir hatten die verschiedenen Möglichkeiten der Todesursache besprochen. Die erste Frage war, ob nicht Erstickung durch Kohlenoxydgas vorliege. Es war aber in der Wohnung eine Gasleitung nicht vorhanden und ein Gasgeruch im Hause nicht bemerkbar. Auch für Erstickung durch Rauch ergaben sich keine Anhaltspunkte; es konnte also nur eine gewaltsame oder natürliche Todesursache vorhanden sein. Daß gleich drei Leichen gefunden wurden, war für letztere Annahme allerdings auffallend. Als die Gerichtsconmission eingetroffen war und den Augenschein festgestellt hatte, gingen wir daran, die Leichen zu untersuchen. Die Leiche des Fräulein v. Roos wurde auf den Boden gelegt und speciell der Hals angesehen. Ich fand keinerlei Spuren, die die Annahme einer Erwürgung gerechtfertigt hätten. Ich dachte allerdings an eine solche, aber nicht an eine mit den Händen und nicht in der Weise, wie sie sich später herausstellte. Es wurde also keine Verletzung an der Leiche gefunden. Die kleinen Verletzungen, die bei der Sektion gefunden wurden, kann die Leichenschau nicht constatiren. Die gerichtliche Sektion erachtete ich sofort für notwendig. Wir haben dann die Leichen in Abort besichtigt. Der Raum war dort sehr eng und dunkel, es konnte keine Constatirung dort vorgenommen werden, weßhalb ich die Leichen ans Licht bringen ließ. Die Leiche der Frau v. Roos war sehr entstellt, Gesicht und Brust waren ganz verfärbt, weil die Leiche ganz gewiß 24 Stunden auf dem Gesicht gelegen ist. Auf der Stirne zeigte sich eine Geschwulst, als ob ein Schlag geführt worden wäre. Diese Geschwulst ist aber später zurückgegangen und war anderen Tages bei der Section nicht mehr zu sehen. Bei der Leiche der Köchin habe ich sofort constatirt, daß ein Erstickungstod vorliege. Das Gesicht war blau gefärbt, die Zunge war zwischen den Zähnen eingeklemmt, Blut zeigte sich vor dem Munde. Bei Beiden war aber am Halse keine Spur einer Erwürgung zu bemerken. Man muß aber daran festhallen, daß, wenn Erstickung vorliegt, man nicht immer an gewaltsame Erstickung denken muß. Auch bei natürlicher Erstickung tritt das Verbeißen ein und tritt Blut aus dem Munde. Ich habe noch zu constatiren, daß bei Frl. v. Roos am 14. Februar am Halse nichts zu bemerken war. Als ich aber am anderen Tage in das Sectionszimmer kam, habe ich sofort die Erscheinungen einer gewaltsamen Erstickung, die Hautvertrocknungen an der rechten Halsseite bemerkt, die auch von den anderen Aerzten wahrgenommen wurden. Das kam davon, daß die Leiche, als ich sie am 14. Februar sah, zugedeckt war. Die Hautvertrocknungen wurden erst dann sichtbar, als sie längere Zeit der Luft ausgesetzt waren.

Vors.: Können Sie mit Bestimmtheit sagen, daß die Leichen schon 24 Stunden todt waren?
Dr. v. Weckbecker: Was die Zeit betrifft, so sind äußere Momente gegeben. Es ist gar kein Zweifel, daß der Tod kurz vor Mittag des vorhergehenden Tages eingetreten ist. Der Zustand der Köchin läßt dies mit ziemlicher Sicherheit annehmen. Aber auch aus der Beschaffenheit der Leichen läßt sich das constatiren. Die Leichenstarre bei der Köchin war in den unteren Extremitäten schon gelöst. Dies ist unter 24 Stunden unter keinen Umständen der Fall.

Der Vertheidiger fragt, warum die Leichen nicht schon am Samstag secirt wurden, worauf der Sachverständige erwidert, es sei eine diesbezügliche Anordnung nicht Sache der Polizei, sondern des Untersuchungsrichters im Einvernehmen mit dem betreffenden Landgerichtsarzte. Es wäre übrigens zu spät geworden, um die Sektion vorzunehmen.

Es äußert sich nunmehr zu dieser Frage Landgerichtsarzt Prof. Dr. Messerer wie folgt: Die sofortige Vornahme der Sektion wäre unthunlich und unzulässig gewesen. Nach § 6 der Verordnung für die Aerzte zur Vornahme gerichtlicher Obductionen ist es sogar verboten, – einzelne, besonders dringliche Fälle ausgenommen – die Sektion sofort, event. bei künstlichem Lichte vorzunehmen. Andrerseits handelte es sich gerade hier um wichtige Constatirungen; hätte ich bei künstlichem Lichte die Sektion vornehmen müssen, hätte ich sie vom wissenschaftlichen Standpunkte aus abgelehnt, weil es nicht möglich gewesen wäre, so wichtige Constatirungen zu machen.

Verth.: Was sind besonders dringliche Fälle?
Sachverst.: Zum Beispiel wenn eine Section bereits begonnen hat und es tritt Dunkelheit ein. Würden wir im vorliegenden Falle mit der Section begonnen haben, würden wir Abends 6 Uhr von der Dunkelheit überrascht worden sein, und bei eventuell künstlichem Lichte hätten wir z. B. die Blutaustritte nicht mehr constatiren können. Im übrigen habe ich die Section nicht angeordnet.
Verth.: Ich glaube, daß man vom Standpunkt des Verbrechens aus die Frage des Aufschubs der Sektion hätte beurtheilen sollen.
Sachverst.: Das ist Sache der Behörde. Uebrigens wäre es nicht möglich gewesen, die zur Section nothwendigen Personen in so kurzer Zeit zusammenbringen zu können. Es wäre mindestens 4 Uhr Nachmittags geworden, bis wir hätten beginnen können.

Es folgte nunmehr die Vernehmung des Sachverständigen, prakt. Arztes Dr. Völkl, zur Zeit des Mordes noch Physikatsassistent bei der k. Polizeidirection, der auch als Zeuge vernommen wird. Er wurde Vormittags 10 Uhr telephonisch gerufen und begab sich demgemäß mit Polizeicommissar Pfreindtner dorthin. Fürst und Betz machten ihnen dort Mittheilung. Wir gingen zuerst in das Zimmer der Frau v. Roos, wo wir die Leiche des Frl. Roos auf dem Bette liegen sahen. Die Tochter hat ein Tuch um Hals und Kopf gewickelt. Um die Todesursache constatiren zu können, mußte ich das Tuch beseitigen und die Kleider öffnen lassen. Ich konnte aber keine Anhaltspunkte für die Todesursache finden. Ich ging dann in den Abort zu den beiden anderen Leichen, aber es war mir nicht möglich, die Todesursache zu constatiren, wenn die Leichen so geblieben wären, wie ich sie angetroffen hatte. Ich habe deßhalb die Leiche der Frau v. Roos wegnehmen und habe dann den Tod constatiren lassen. Ich ließ dann Dr. v. Weckbecker rufen und die Constatirungen machen. Der abgebrochene Theil des Besenstiels war zwischen der Abortröhre und der Mauer an der rechten Seite des Aborts, als ob er dort gesteckt und beim Fall der Köchin abgebrochen wäre. Der der Wand zunächst liegende Arm der Köchin, resp. der Aermel war weiß, als habe sie die Wand gestreift. Die Füße waren gebogen. Es hat mir den Eindruck gemacht, als ob die Köchin rückwärts in den Abort gegangen wäre, die alte Frau v. Roos geführt hätte und dabei zu Boden gefallen wäre. Der Kopf der Köchin lag am Boden vielleicht handbreit vom Abortsitze weg. Die Blutspur am Boden kam davon her, daß sich die Köchin verbissen hatte. Die Zunge war zwischen den Zähnen fest eingeklemmt und vor den Zähnen fand sich Blut. Das Blut war über den Kopf geflossen und so auf den Boden gelangt. Ueber die Todesursache konnten wir nichts sagen, weil keine Verletzungen sichtbar waren. Wir dachten an Erstickung; bei der Köchin konnte man es bestimmt sagen. Bei den beiden anderen Leichen ließ sich aber nichts Sicheres feststellen.

Verth.: War die Lage der Leichen derart, daß man glauben konnte, sie seien hineingeworfen oder hineingeschleppt worden oder sie seien gefallen.
Sachverst.: Den Eindruck hat es mir nicht gemacht.
Vors.: Wäre diese Lage nicht möglich, wenn die Sache sich so abgespielt hätte, daß der Mörder im Aborte zuerst die Köchin ermordete und dann die auf den Hülferuf der Köchin herbeieilende Frau v. Roos auch erwürgte? Verth.: Machte es den Eindruck, daß Frau v. Roos künstlich auf die Leiche gelegt wurde, oder war die Lage derart, daß man annehmen mußte, daß die Leichen hineingeschleppt wurden?
Sachverst.: Die Lage der Leichen sprach für beide Annahmen. Mir machte es den Eindruck, als ob sie aufeinander gefallen wären.

Hier tritt die Mittagspause bis Nachmittags 4 Uhr ein.

Nach der Pause berichtet Oberstabsarzt Dr. v. Nobiling über den Sectionsbefund und gelangt zu dem Schlusse: Nach dem Befund erkläre ich, die Frauen haben in Folge äußerer Gewaltanwendung den Tod durch Erwürgen gefunden. An einen Lustmord ist nicht zu denken; die Geschlechtsteile waren unversehrt. Magen und Darmcanal waren völlig intact; auch der Tod durch Erstickung durch Kohlengas etc. ist ausgeschlossen; diese Leichen sehen ganz anders aus. Auch die Frage des Vertheidigers, ob es möglich ist, daß die Leichenstarre zur Entwicklung 10 Minuten bis 7 Stunden braucht, bejaht der Sachverständige, wenn sie aber gelöst ist, so ist der Tod mindestens 24 Stunden vorher eingetreten.

Dr. v. Weckbecker macht auf den Abgang von Urin bei den Leichen aufmerksam, der häufig bei allen Todesursachen auftrete und durchaus nicht als Charakteristikum für Erstickung zu betrachten sei.

Dr. Nobiling erwidert, daß die Todesursache bei den drei Leichen die gleiche war.

Landgerichtsarzt Universitätsprofessor Dr. Messerer äußert sich über den Sectionsbefund in gleicher Weise. Er kommt zu dem gleichen Resultat wie Oberstabsarzt Dr. v. Nobiling und bemerkt noch: Bei Frau v. Roos und bei der Köchin fanden wir außerdem noch Symptome, welche darauf hinwiesen, daß beide Frauenspersonen mit dem Thäter einen Kampf bestanden hatten. Bei Frau v. Roos fand man auf der Stirn und der linken Schläfe Schwellungen und beträchtlichen Bluterguß, ferner an der linken Augenbraue einen kleinen Bluterguß, und auf dem Rücken der rechten Hand verschiedene Kratzer. Bei der Köchin fand man eine Vertrocknung am linken Oberarm und am Unterschenkel. Die erste Frage, die sich bei Betrachtung des objectiven Befundes aufdrängt, ist wohl die: Wurde diese Tödtung von einem einzigen verübt oder ist es nothwendig, anzunehmen, daß mehrere Thäter betheiligt waren? Natürlich gibt es einen sicheren Anhaltspunkt hiefür aus der Section nicht. Man muß sich aber bestimmt dahin äußern, daß die That sehr wohl ein einziger verübt haben kann. Es dürfste ihm nicht schwer gefallen sein, die drei Frauen zu überwältigen, denn alle drei waren krank und schwächlich. Frau v. Roos war 72 Jahre alt, hatte ein krankes Herz, die Lungen zeigten Verwachsungen, außerdem war eine Verkrümmung der Wirbelsäule vorhanden. Julie v. Roos war entweder schwachsinnig oder blödsinnig, schwächlich gebaut. Ferner wurde eine chronische Nieren-Entzündung constatirt. Julie Roos war überdies körperlich verwachsen. Die Köchin Gradl war auch leidend. Sie hat zweifellos an Athmungsbeschwerden gelitten und war in ihrer Gesundheit beeinträchtigt. Auf Grund des objektiven Befundes stelle ich mir den muthmaßlichen Hergang wie folgt dar, bemerke aber, daß es bloß eine Combination ist, die sich aber auf den objectiven Befund stützt. Die Köchin ging dem Thäter auf den Abort voraus. Dort überfiel sie der Thäter, packte mit der linken Hand am linken Oberarm und erwürgte sie mit der rechten Hand. Auf das hiedurch entstandene Geräusch dürfte Frau v. Roos gekommen sein und mit dieser hat sich ein ganz heftiger Kampf entwickelt. Als Zeichen hiefür sprechen die Blutaustritte an der Stirne und die Kratzeffecte am Rücken der rechten Hand. Die Blutaustritte an der Stirne und an der linken Schläfe dürften durch einen Schlag mit einem harten Gegenstand oder durch Anstoßen an einen harten Gegenstand hervorgerufen worden sein. Zuletzt wurde Frl. Roos ermordet. Mit dieser dürfte der Thäter keinen Kampf gehabt haben. Wir fanden auch kein Zeichen eines Kampfes. Ich habe schon erwähnt, daß äußere Zeichen von Gewalteinwirkung bei Frl. v. Roos fehlten. Es sind schon wiederholt Erwürgungen beobachtet worden, ohne daß äußere Spuren zurückblieben. Die Damen haben bochschließende Kleider getragen, so daß der Hals zum größten Theil zugedeckt war. Hiedurch wurde das Entstehen von Kratz- und Nageleffecten äußerlich verhindert.

Es wurde auch gesagt, der Mörder müsse sein Opfer betäubt haben. Das ist in gar keiner Weise anzunehmen. Eine Betäubung eines Menschen ist nicht so einfach, als man glaubt, namentlich wenn die betreffenden Personen Widerstand leisten. Das Erwürgen geht sehr schnell.

Der Sachverständige erklärt sodann ebenfalls auf das bestimmteste, daß eine Erwürgung stattgefunden haben muß. Die Möglichkeit einer Vergiftung durch irgendwelches Gift, einer Kohlenoxydvergiftung, einer Erstickung durch Rauch ist völlig ausgeschlossen, wie der Sachverständige durch das Fehlen aller Merkmale solcher Todesarten beweist. Auch für die Annahme eines Lustmords hat sich nicht der geringste Anhaltspunkt ergeben. Ich bemerkte, fährt der Sachverständige fort, daß der Magen aller drei Leichen leer war, was dafür spricht, daß die Ermordung vor Einnahme der Mahlzeit erfolgte. Die Leichenstarre ist ein sehr unconstantes und unverlässiges Symptom. Es sind auf Grund derselben nur ungefähre Schätzungen möglich, denn sie tritt sehr variabel ein, bleibt dann 10–12 Stunden und löst sich dann wieder. Es kommt vor, daß Leichenstarre sofort eintritt. Ich sah auch einen allerdings Ausnahmefall, wo die Leichenstarre noch am 9. Tag vorhanden war. Man kann aus der Leichenstarre Schlüsse ziehen, besonders sicher sind sie aber nicht. Man kann sagen, daß der Tod schon vor 24 Stunden eingetreten ist. Für mich ist es viel wichtiger bezüglich der Zeitbestimmung des Todes, daß man keine Speisereste im Magen fand.

Vertheidiger: Glauben Sie, daß trotz dieses objektiven Befundes das Gutachten dreier Aerzte auf Vergiftung lauten konnte?
Sachverst.: Ich habe nicht gehört, daß die drei Aerzte die Diagnose auf Vergiftung stellten.
Vertheidiger: Ich habe dies in der Presse gelesen und es blieb unwidersprochen.
Dr. v. Weckbecker: Von Vergiftung wurde nur secundär gesprochen, als man in der Roos'schen Wohnung ein Gläschen fand. Ich habe ausdrücklich in meinem Bericht an die Polizei constatirt, daß keine Vergiftung vorliegt.

(Fortsetzung folgt.)

Allgemeine Zeitung Nr. 277. München; Mittwoch, den 7. Oktober 1896.

Allgemeine Zeitung (8.10.1896) 6ter und 7ter Prozesstag

Proceß Berchtold.
Sechster Tag der Verhandlung.

München, 7. Oct. Die heutige Nachmittagssitzung wurde mit der Vernehmung des Officianten Keferlein eröffnet. Dieser Zeuge weiß jedoch aus persönlichen Wahrnehmungen nichts von Belang anzugeben.

Frau Professor Helene Moritz bekundet: Ich kenne Berchtold. Am 12. Juni 1896 wurde ich vom Untersuchungsrichter vernommen. Ich wohnte im Jahre 1894 in der Findlingstraße. Eines Tages, im Januar des Jahres 1894, kam ein Mann vor die Wohnung, und erkundigte sich, ob Professor Moritz, mein Mann, zu Hause sei. Ich verneinte dies, worauf der Mann sagte, er sei ein verschuldeter Baron und habe Holz zum Kaufe angeboren. Ich sagte, ich brauche kein Holz, worauf der Mann, der sich in auffallender Weise in die Wohnung gedrängt hatte, wieder entfernte. Acht Tage später kam der Mann wieder und bot abermals Holz an. Ein paar Tage später kam der Mann abermals und offerirte mir wieder Holz. Er erkundigte sich, ob mein Mann zu Hause sei. Als ich meinen Mann rief, entfernte sich der Fragende schleunigst. Diesen Mann erkenne ich mit aller Bestimmtheit in Berchtold wieder. Allerdings hatte der Mann damals keine so grauen Haare wie heute, allein ich erkenne ihn nach Gestalt, Größe und Stimme wieder. Er hatte eine Sammetjoppe an. – Berchtold muß nunmehr die Joppe anziehen, worauf die Zeugin wiederholt, daß sie den Mann wieder erkenne.

Berchtold erklärt, daß er im Winter keinen Holzhandel mehr gehabt habe, überhaupt nie Holz angeboten habe. Uebrigens könne er nachweisen, daß er um jene Zeit einen Platz zum Eisschießen gemiethet hatte und dort täglich sich aufhielt.

Ueber das Holzoffert bei Frau Prof. Moritz durch einen fremden Mann deponirte auch die Zeugin Kath. Fischer, welche zu damaliger Zeit bei Prof. Moritz im Dienste stand. Diese gibt zwar eine Aehnlichkeit nach Größe und Gestalt zu, allein dem Gesichte nach kann sie nicht bestimmt sagen, daß Berchtold jener Mann war. Das erste- und zweitemal kam ein kleiner schwarzer Herr. Erst beim drittenmal kam der kleine schwarze Herr in Begleitung eines größeren und älteren Herrn, der einige Aehnlichkeit mit Berchtold hatte.

Der Vorsitzende bemerkt, daß diese Zeugin ganz andere Vorfälle als Frau Professor Moritz beobachtet zu haben scheine. Der Vertheidiger macht darauf aufmerksam, daß Frau Professor Moritz sich selbst auf ihr Dienstmädchen als Zeugin berufen habe. Frau Prof. Moritz bemerkte, beim erstenmal sei das Mädchen nicht dabei gewesen. Zeugin Friedrich bemerkt, daß der betreffende Mann keine so rauhe Stimme wie Berchtold hatte.

Berchtold erklärte von all dem nichts zu wissen, da er nie in dem betreffenden Hause war.

Professor Dr. Moritz theilte die ihm von seiner Frau gemachten Erzählungen über die ungebetenen Besuche des fremden Mannes und dessen Zudringlichkeit mit. Als die Ermordung der Frau v. Roos bekannt wurde und sie eines Tages im »Münchener Tagblatt« das Bild Berchtolds sah, fielen ihr die Vorgänge wieder ein und sie meinte, nach dem Bilde sei es der fremde Mann. »Wir gingen auf die Polizei und ließen uns das Bild Berchtolds zeigen, meine Frau meinte, daß diese Person im Bilde mit jenem fremden Manne nichts zu thun hatte. Als Berchtold in der Angersrohnfeste meiner Frau zur Confrontation vorgeführt wurde, stieß mich meine Frau an und sagte: Das ist er.«

Dr. Frhr. v. Schrenk-Notzing und Dr. Grashey erklären, daß es auffallend ist, daß die Zeugin Frau Professor Moritz dreimal und jedesmal dieselben Beobachtungen machte, so daß ihre Aussagen als vollkommen glaubwürdig erscheinen. Dr. Grashey bemerkt weiter, daß das Bild im »Tagblatt« aus einer Zeit stammt, wo Berchtold noch in Freiheit war und jedenfalls der Wirklichkeit näher kam als die Photographie des verhafteten Berchtold, die einen wehmüthigen Zug hatte.

Angeregt durch die Frage des Vertheidigers, ob es nicht möglich ist, daß bei einer Dame, nachdem sie wochenlang die Berichte in den Zeitungen über den Fall Berchtold gelesen hat, ohne daß sie sich im geringsten bewußt ist, die Unwahrheit zu sprechen, Ideenvermischungen entstehen, mit einem Worte, daß sie das, was sie gelesen und gehört hat, mit dem, was sie vor zwei Jahren selbst erlebt hat, vermischt, begann zwischen den beiden Sachverständigen eine Erörterung über Suggestion, Autosuggestion und Gegensuggestion. Frau Prof. Moritz bemerkte vorausgehend, daß sie nur einen Theil, nicht alle Berichte in der Presse gelesen hat.

Zunächst äußert sich Prof. Dr. Grashey: Wenn das, was der Hr. Vertheidiger eben angeregt hat, bei Frau Prof. Moritz zutreffend wäre, müßte ich annehmen, daß irgend etwas Pathologisches bei derselben vorliege. Man müßte im concreten Falle pathologische Momente nachweisen, für die ich keine Anhaltspunkte finde. Es gibt pathologische Individuen, die zwischen dem, was sie sich gedacht, was sie gelesen, was sie aus einem Bilde gesehen, was sie wirklich beobachtet haben, nicht mehr genau zu unterscheiden vermögen und die durch irgend etwas beeinflußt werden können.

Der Vertheidiger wirft dazwischen die Frage ein, ob nicht der ungewöhnliche Fall die Gemüther derart erhitzt und die Einbildungskraft derart angefacht hat, daß die von ihnen angeblich beobachteten Dinge selbst bei sonst normalen Individuen suggerirt erscheinen, vielleicht auch durch die Furcht und das Entsetzen, das die That hervorgerufen hat, und ob nicht durch ungewöhnliche Ideenassociation die Bilder sich vermischen.

Dr. Grashey ist der Ansicht, daß, wenn es sich um einen sensationellen Fall handelt, der seit längerer Zeit die Presse beschäftigt hat, und wenn durch letztere aufgefordert wird, Alles anzugeben, was das Publicum weiß, gewissen Personen schwer wird, sich solchen Einflüssen zu entziehen. (Der Hr. Sachverständige meint damit wohl nur einen Theil der Presse. D. Red.) Solche Individuen halte ich alle für krank. Unter all den Leuten, welche sich gemeldet haben und den Berchtold gesehen haben wollen, mögen vielleicht 20 Proc. solcher Individuen sein. Die Aussage des Penninger z.B. macht auf mich aus diesen Gründen keinen glaubwürdigen Eindruck. Penninger sagt mit dem besten Willen die Wahrheit, aber er nimmt Gehörtes für Gesehenes an. Dagegen halte ich Frau Prof. Moritz nicht für eine solche Person, die sich durch solche Dinge beeinflussen läßt. Man muß hier individualisiren, nicht generalisiren.

Der Vertheidiger bemerkt, er stehe auf dem Standpunkte, daß jede Person suggestiv ist, die einen mehr, die anderen weniger.

Dr. Grashey fährt fort: Da mich der Hr. Vertheidiger auf das Gebiet der Suggestion führt, muß ich auch von der Gegensuggestion reden. Wenn mir z. B. etwas Unwahres oder Wahres suggerirt werden will, so kommt meine Gegensuggestion: Ich glaube es nicht, ich lasse es mir nicht suggeriren. Wenn ein Individuum äußeren Anlässen zugänglich ist, dann werden sich diese suggestiv auf die Person übertragen. Aber Leute mit Bildung und Wissen und Energie in einflußreicher Stellung nehmen die Suggestion von außen nicht an, sie setzen der Suggestion ihren Widerstand entgegen. Von einem gesunden, normalen Menschen behaupte ich, daß er zwar suggestiv ist, daß man ihn aber nicht einfach zum Opfer der Suggestion machen kann.

Landgerichtsrath Dr. Guggenheimer bemerkt, daß er von den Wahrnehmungen der Frau Prof. Moritz erst durch dritte Hand Kenntniß erhielt und dann erst die Zeugin kommen ließ. Diese selbst habe ihm vorher keine Mittheilungen gemacht. Dem Hrn. Vertheidiger gegenüber äußert Zeuge, daß er (Zeuge) seinerseits die Presse in keiner Weise zur Untersuchung herangezogen habe.

Staatsanwalt Schlicht: Gab es Leute, die bei ihrer Vernehmung zu Ihnen gesagt haben, daß sie schon von Reportern vernommen worden seien?
Dr. Guggenheimer: Gewiß, speciell Frau Berchtold hat gesagt, daß bei ihr schon verschiedene Reporter waren.

Berchtold erklärt, daß er im Jahre 1894 schon sehr früh als Maurer zu arbeiten begonnen habe und im Stande sei, nachzuweisen, daß er fortwährend beschäftigt war und gar keine Zeit hatte, in die Findlingstraße zu gehen.

Dr. Frhr. v. Schrenk-Notzing bestätigt das von Prof. Dr. Grashey Ausgeführte und bemerkt bezüglich der Frau Professor Moritz, daß jeder Anhaltspunkt für eine Suggestion fehle. Der Sachverständige fährt fort: Ich möchte noch weiter erwähnen, daß sog. psychische Epidemien große Volksmassen erregen können. Solche Massenbewegungen spielen im Leben der Völker eine große Rolle. Daß die Presse außerordentlich große suggestive Gewalt hat, ist außer allem Zweifel. Es erfolgt aber eine Correctur solcher psychischer Erregungen durch die Gegensuggestion bei Leuten von Erziehung, Bildung, Einfluß. Ich kann nicht leugnen, daß durch die Presse eine gewisse psychische Epidemie in dem vorliegenden Falle hervorgerufen wurde (auch dieser Sachverständige will wohl nur von einem Theil der Presse sprechen. D. Red.) und ich habe die Ueberzeugung, daß eine große Zahl von Zeugen durch die Presse und die gesehenen Bilder in ihren Wahrnehmungen beeinflußt wurde. So halte ich z. B. den Penninger für beeinflußt.

Verth.: Spielt die Aengstlichkeit einer Dame bei der Beeinflussung eine große Rolle?
Sachverst.: Gewiß, Aengstlichkeit erhitzt die Phantasie.

Prof. Dr. Moritz macht darauf ausmerksam, daß seine Frau eher zu sorglos als zu ängstlich sei.

Zeugin Wilhelmine Widmann, die in demselben Hause wohnt, wie Frau Professor Moritz, gibt an, daß am 14. Oct. 1895 ein Mann zu ihr gekommen sei, der sagte, er sei vom Hausherrn geschickt, die Closets nachzusehen, was aber nicht der Fall war. In Berchtold kann ich den Mann nicht erkennen, der in meiner Wohnung war. – Der Vorsitzende constatirt, daß Berchtold am 14. October Nachmittags 3½ Uhr seine Strafe in Stadelheim angetreten hat. Zeugin gibt weiter an, daß der Mann einen kleinen Vollbart trug.

Der Vertheidiger stellt den Antrag, diejenigen Zeugen zu laden, bei denen Berchtold Ende Januar und Ende März speciell 1896 ständig gearbeitet hat. Diesem Antrag wird entsprochen.

Zeuge Scheibenberger, wieder vorgerufen, gibt an, daß er genau nachgesehen habe und daß im Lagerraum des Geschäfts keine Plomben herumliegen. Man kann sie zwar bekommen, wenn man gerade darauf ausgeht, aber so leicht ist es nicht.

Kohlenlader Johann Arnold im Kustermann'schen Geschäft kennt den Berchtold, der öfter Kohlen in kleineren Quantitäten bei ihm geholt hat. Was die Plomben anlangt, bestätigt er die Aussage Scheibenbergers. Möglich ist es, daß Jemand einmal eine Plombe mitnimmt.

Marie Schonger, welche im Hause Karlstraße 33/1 bei ihren Eltern wohnt, gibt an, daß sie am 14. Februar um 11½ Uhr das Haus verlassen hatte, um eine Commission zu machen. Als sie zwischen 12¼ und 12½ Uhr wieder nach Hause kam, stand ein junger Mann im Haus, der das Haus verließ, als sie an die Stiege kam. Er war groß, schlank, hatte blondes Haar, war circa 30 Jahre alt; mit Berchtold hat er keine Aehnlichkeit.

Crescenz Demml, Werkmeistersfrau, erzählt, daß sie alle Tage ihre Schwester in der Rathgeber'schen Fabrik besucht. Im Februar, die Tage weiß sie nicht genau, es war an einem Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, da begegnete mir am ersten Tag in der Karlstraße ein Mann und sagte zu mir: »Ei, grüß Gott, Frau, wohnen Sie noch in der Karlstraße?« Ich frug ihn: »Ja, kennen Sie mich denn?« Ich glaubte, er sei verliebt und sagte ihm, daß ich ihn nicht kenne. Er frug mich, wo ich wohne, und ob ich am Sonntag Nachmittag allein zu Hause sei und ob er mich besuchen dürfe. Ich antwortete ihm – Zeugin frug hier: Darf ich's sagen? – Schuft etc., was wollen Sie bei mir am Sonntag? Alle Leute, auch mein Mann, lachten mich aus, als ich dies erzählte. Am anderen Tag begegnete mir dieser Mann abermals und frug mich: »Schon wieder heimgegangen?« Ich hieß ihn wieder einen Schuft, ging weiter, und zwar in einen Kramerladen, dann erst zur Frau Gruber und sagte ihr, daß mir heute derselbe Mann nachgegangen ist; heute, sagte ich ihr, kam er mir wie ein Maurer, gestern wie ein Holzhändler vor. Am dritten Tag begegnete er mir wieder in der Nähe der Spatenbrauerei; ich hieß ihn wieder einen Schuften und ging. Es kam nun ein Gendarm, dem ich den Vorfall erzählte. Als er den Gendarm sah, verschwand der Mann. Dieser Mann war der Berchtold. Als er mir begegnete, hatte er wehe Augenlider, heute sind diese wieder gut. Er hatte eine mausgraue Joppe an, eine gelbe Binde und einen schwarzen Hut, am zweiten Tag hatte er einen grauen Hut; am dritten Tag denselben wie am ersten auf. Hohe Stiefel trug er nicht.

Der Vertheidiger hält der Zeugin vor, daß sie bei der ersten Vernehmung gesagt habe, es wäre dies am 29., 30. und 31. Januar gewesen und bei der zweiten Vernehmung, es wäre Anfang Februar gewesen. Zeugin erwidert, daß sie nach 6 Wochen sich nicht mehr genau an die Tage habe erinnern können. Das habe sie ausdrücklich gesagt. Berchtold will die Frau nie gesehen und auch nie angesprochen haben.

Auf Frage eines Geschworenen bezüglich des Bartes sagte die Zeugin, daß Berchtold bei ihren Begegnungen nur einen Schnurrbart getragen habe.

Dr. Frhr. v. Schrenk-Notzing und Dr. Grashey erklären übereinstimmend, daß diese Zeugin nach der ganzen Art ihres Auftretens den Eindruck einer hysterischen Person mache. Ersterer erklärt, daß er für seine Person die Glaubwürdigkeit einer Zeugin, die an Hysterie leidet, nicht sehr hoch schätze, weil solche Personen nicht die objective Wahrheit sagen und vermeintliche Wahrnehmungen für wirkliche halten. Dr. Grashey erklärt, daß die Zeugin keinen günstigen Eindruck mache. Solche hysterische Personen seien im höchsten Grade unzuverlässig.

Ingenieur Englisch der Firma Holzmann u. Co. constatirt, daß Berchtold im August 1895 im Hause Nr. 33 beschäftigt war. Werkmeister Hartmann bekundet in ähnlicher Weise und deponirt weiter, daß im Februar l. J. kein Auftrag zur Vornahme von Reparaturen am Closet ertheilt war.

Monteur Karl Fischer bestätigt, daß am 14. Februar d. J. am Closet und an der Wasserreserve in der Roos'schen Wohnung keine Reparatur vorgenommen wurde. Wäre dies geschehen, hätte er etwas bemerken müssen. Solche Metallstückchen, wie sie bei Berchtold und bei Frau v. Roos gefunden wurden, werden zu Spülvorrichtungen nicht verwendet. Die beiden Metallstückchen stehen auch in keinerlei Zusammenhang.

Math. Bauer, früher beim Stadtbauamt bedienstet, weiß sich nicht zu erinnern, daß im Hause Nr. 33 an der Karlstraße im Februar ds. Js. eine Reparatur des Closets, speciell im II. Stock, angeordnet worden war. Techniker Moosmüller beim Stadtbauamt bestätigt das Gleiche.

Monteur Jacoby deponirt über das Verhalten Berchtolds bei Ausführung der Schwemmcanalisationsarbeiten im Hause Nr. 33 an der Karlstraße. Jacoby hatte die Arbeiten im Accord. Berchtold war als Maurer hiebei fleißig. Er hatte auch auf dem Speicher zu thun, um das Dunstrohr zu vermauern. Um auf das Dach zu gelangen, kann sich Zeuge nicht entsinnen, die Schlüssel zur versperrten Speicherabtheilung verlangt zu haben, um zu dem Fenster zu gelangen. Berchtold hat mit den Miethsparteien nichts gesprochen. Die Roos'sche Familie ließ Niemand von den Arbeitern in die Zimmer und war überhaupt sehr zurückhaltend. Die Arbeiter kamen nur in den Abort.

Karl Blank, Monteur, kann bestätigen, daß Berchtold bei den Canalisationsarbeiten im Hause Nr. 33 an der Karlstraße gut arbeitete und mit den Miethsparteien des Hauses, speciell mit der Köchin der Frau v. Roos – so viel er (Zeuge) beobachtet hatte – nichts gesprochen hat. – Zeuge Jacoby gibt die Möglichkeit zu, daß Berchtold mit der Köchin sprach. Berchtold hatte vielleicht vier Tage im Hause Nr. 33 zu thun.

Berchtold kann sich nicht erinnern, daß er während der Arbeit mit der Köchin gesprochen habe.

Schlosser Bleierer, seit 1892 mit Berchtold bekannt, bekundet, daß Berchtold i. J. 1893 gut lebte, aber auch schön verdiente. Von einem Betäubungsmittel im Besitze Berchtolds weiß Zeuge nichts. Zeuge hat den Berchtold nie betrunken, nie spielen sehen; er war vielmehr arbeitsam. Von den Gehässigkeiten der Leute in der Au gegen Berchtold weiß Zeuge nichts. Zeuge kennt den Berchtold schon seit 10–12 Jahren mit grauen Haaren. So viel Zeuge weiß, war Berchtold gutmüthig.

Um 7¾ Uhr wurde die Sitzung auf morgen Vormittag 8½ Uhr vertagt.

Proceß Berchtold.
Siebenter Tag der Verhandlung.

München, 8. Oct. Der Vertheidiger beantragt die nochmalige Vernehmung des Kirchendieners Betz, welcher nach einem an den Vertheidiger gelangten Brief gestern Abend in der »Walhalla« die Aeußerung gemacht habe, er habe am Freitag Vormittag aus dem Hause Nr. 33 an der Karlstraße einen arg im Gesicht zerkrazten Mann herausgehen sehen.

Betz gibt hierauf an, daß er am 14. Februar einen gewissen Weigand um Mittag gesehen, der auf den Stufen des Hauses Nr. 33 seine Schuhe gewechselt habe. Die Kratzer habe er erst nach fünf Wochen an diesem bemerkt. Dies habe er erzählt.

Gendarm Fürst bekundet, daß Betz ihm mitgetheilt habe, es habe ihm dieser Vorfall geträumt, weßhalb er auch weiter auf dessen Aussage nichts gegeben habe. – Monteur Jacobi hat heute die Speicherräumlichkeilen vom Hause 33 eingesehen und erklärt, daß man durch das Fenster im offenen Raum das Dunstrohr habe sehen können.

Milchhändler Göttl bekundet, daß er am Abend des 12. oder 13. Februar – eher war es der 13. – als er, wie gewöhnlich, die Milch zur Roos'schen Familie brachte, im Abort Licht bemerkte. Er sah einen Mann auf einer Stasffelei stehen, der sich an der Wasserspülvorrichtung zu schaffen machte. Im Gesicht konnte er ihn nicht sehen. Die Statur stimme aber mit der Berchtolds, nur schien er ihm etwas dicker. »Am 14. Februar wurde mir auf mein Läuten nicht geöffnet; an der Thüre stak die Karte des Arztes.« – Der Vertheidiger läßt constatiren, daß Zeuge anfänglich erklärt habe, der Mann sei corpulenter als Berchtold gewesen. Zeuge erwidert, als Berchtold bei der Confrontirung zwei Joppen angehabt habe, habe auch die Corpulenz gestimmt. – Berchtold erklärt, er habe bei der Confrontirung außer den zwei Joppen auch einen Havelock anziehen müssen, so daß er sich kaum mehr habe rühren können und ihm der Gefängnißwärter beim Steigen auf die Staffelei habe helfen müssen. Amtsrichter Dandl, der die Confrontation vorgenommen, bezeichnet es als möglich, daß Berchtold auch den Havelock habe anziehen müssen. Es sei dies öfter geschehen; wohl aber nicht, als Berchtold auf die Staffelei steigen mußte. – Berchtold behauptet dies aufs bestimmteste.

Prof. Dr. Messerer erklärt auf Befragen, daß die Beobachtung eines Momentes als unzuverlässig zu bezeichnen sei.

Zeugin Mathilde Kuhn, Köchin bei Hrn. Schonger im 1. Stock des Hauses Nr. 33: Am 13. Februar, Abends 5½ Uhr, sah ich, als ich die Gangthüre aufmachte, einen Mann auf der Stiege zum 1. Stockwerk stehen, der, als ich aufmachte, die Stiege hinab ging; daß er auffallend schnell ging, bemerkte ich nicht; der Mann war sehr groß, trug graue Joppe und hatte graue Haare; im Gesicht konnte ich ihn nicht sehen. Den Berchtold sah ich gelegentlich der Closetarbeiten im Jahre 1835, seit dieser Zeit nicht mehr. Damals sah ich ihn, als ich auf den Speicher ging, um ein Closetstück hinaufzutragen, auffallenderweise in unsrer Speicherabtheilung, zu welcher die Thür geschlossen war. Auf meine Frage, wie er hineingekommen und was er darin zu thun hatte, antwortete er, daß er zum Fenster aufs Dach hinaussehen müsse. Das Fenster außerhalb der Speicherabtheiluug war auf. Ich sagte ihm, wenn er die Schlüssel zum Speicher brauche, so solle er dies sagen. Als ich am 13. Februar 1896 den Mann auf der Stiege sah – die eine Biegung macht – dachte ich nicht an Berchtold. Am Freitag, dem 14. Februar l. Js., zwischen 10 und 11 Uhr Vormittags, kam zuerst zu mir der mir nur der Person, aber nicht dem Namen nach bekannte Eiermann und fragte mich, ob ich keine Eier brauche. Ich verneinte dies, worauf er sich entfernte. Durch das Guckfenster in der Gangthüre sah ich, daß der Eiermann in den zweiten Stock hinauf ging, herunterkommen sah ich ihn nicht. Etwa um 11 Uhr hörte ich einen Fall und einen Schrei, was mir jedoch nicht auffiel, weil dies bei der kranken Julie Roos öfter vorkam. Von diesem Momente an hörte ich in der Roos'schen Wohnung nichts mehr gehen. Die Gradl hat um die Zeit, wo der Eiermann kam, zur Marie Schell, welche Wäsche aufhing, heruntergerufen. Am Samstag Vormittag ging ich fort, um einzukaufen. Hiebei begegnete ich der Pfefferl, welche mich aufmerksam machte, daß es doch auffallend sei, daß sich in der Roos'schen Wohnung nichts rühre. Bei meiner Rückkehr setzte ich meine Herrschaft hievon in Kenntniß und ging dann in den zweiten Stock, um an der Thüre der Roos'schen Wohnung zu klopfen. Allein es wurde mir nicht geöffnet. Die Hausmeisterin holte dann den Betz. Ich kam zwar nach Eröffnung der Wohnung in dieselbe, aber nicht weiter als bis in den Gang, und ging dann wieder fort. Als ich den Mann am Donnerstag sah, war es noch hell. – Milchmann Göttl bemerkt auf Befragen, daß es im Februar um die angegebene Zeit nicht mehr hell sei. Zeugin Kuhn erwidert: Ich kann es nicht gewiß sagen, ob ich den Mann am Donnerstag Nachmittag oder Freitag früh sah. Ueber ihre Ausgaben sagte mir die Gradl nichts. Auf Befragen des Vertheidigers antwortete die Zeugin: Der Mann, den ich sah, hatte eine kleine schwarze Mappe unter dem Arme.

Verth.: Haben Sie nach dem Eiermann nicht einen zweiten Mann in den zweiten Stock gehen sehen?
Zeugin: Nein.
Verth.: Haben Sie nicht kurz vorher einen Mann hinausgehen sehen?
Zeugin: Nein, ich habe am Freitag Vormittag nur den Eiermann hinaufgehen sehen.
Verth.: Was waren denn in der versperrten Speicherabtheilung?
Zeugin: Nur alte Sachen und ein versperrter Koffer mit werthlosen Gegenständen.
Verth.. War Berchtold erschrocken, als Sie kamen?
Zeugin: Er war schon verlegen.
Verth.: Haben Sie den Speicher offen gelassen, als Sie gingen?
Zeugin: Ja.
Berchtold erklärt, daß das Fenster im offenen Speicher verschlossen war.
Vors.: Zeugin Kuhn, das Fenster war doch offen?
Zeugin: Ja.
Berchtold: Das Fenster war damals nicht offen. Es geht auch noch durch die Speicherabtheilung, wo ich drinnen war, eine Röhre.
Zeugin: Das ist nicht wahr.

Die Gutsbesitzerstochter Auguste Zerzog, die bei ihrer Tante im Hause Nr. 31 im 3. Stock wohnte, erzählt folgendermaßen: Im August 1895 arbeitete Berchtold bei den Closetarbeiten; diesen Mann habe ich am 13. Februar 1896 gegen 9¾ Uhr wieder gesehen, und zwar als ich zum Metzger Demml, Karlstraße 45, ging, Fleisch zu holen. Als ich vom Metzger zurück ging, stand Berchtold an der Wand auf dem Trottoir; ich sah ihn an und dachte mir: »Sieht man diesen Maurer auch einmal wieder.« Ich ging dann weiter, an der Hausthür angekommen, wandte ich mich um und bemerkte dabei, daß er auf mich her sah. Ich ging dann ins Haus hinein und habe mich nicht mehr um ihn gekümmert. Um 3 Uhr Nachmittags ging ich dann in entgegengesetzter Richtung die Karlstraße entlang zum Bäcker Lang; auf dem Rückweg begegnete mir Berchtold wieder; er ging nun in entgegengesetzter Richtung in die äußere Karlstraße.

Auf die Frage des Vorsitzenden, ob Zeugin einen Zweifel habe, daß dies der Berchtold sei, antwortet Zeugin »Nein!«

Ich habe den Mann vom ersten Augenblick an wieder erkannt; er trug graue Joppe mit grünem Kragen und schwarzen Sammethut.

Der Vorsitzende wendet sich nun zu Berchtold: »Sie sind von dieser Dame am Donnerstag bestimmt in der Kartstraße erkannt worden!«

Berchtold: »Nein, ich war des Vormittags im Amtsgericht und Nachmittags in Biederstein, um bei einem herzoglichen Bediensteten, Wirth und Gutswart, der mir früher Arbeit versprochen, nachzusehen, ob diese Arbeit zu machen sei; bin aber dann nicht in die Wirthschaft, weil mich das Geld reute und ich überhaupt unter Tags kein Bier trinke. Berchtold wiederholt nun seine bereits früher über sein Verweilen an diesem Tage gemachten Angaben.

Der Vertheidiger stellte an die Zeugin Auguste Zerzog die Frage, ob in ihrem Hause viel von dem Morde gesprochen wurde, was sie dahin beantwortete, daß im allgemeinen schon viel davon gesprochen wurde. Auf weitere Vorhalte des Vertheidigers gibt die Zeugin folgende Erwiderung: Am Samstag nach der Entdeckung, bezw. Feststellung des Mordes, machte meine Tante die gesprächsweise Bemerkung, wenn dies nur nicht einer der Arbeiter war; ich warnte die Tante, vorsichtig zu sein. Als der Maurer Berchtold im Hause Nr. 33 vorgeführt wurde, sagte ich voll Schrecken zur Tante: Um Gottes willen, das ist ja der Maurer, den ich gesehen habe. Ich habe die Person des Berchtold sofort erkannt, als ich ihn am 13. Februar in der Karlstraße sah, die Kleider habe ich nicht so genau gesehen, ob er am Nachmittag dieselben Kleider trug, als am Vormittag, ich habe ja nur sein Gesicht angesehen und da täuschte ich mich nicht. Ich will auch heute die Kleider nicht mit Bestimmtheit bezeichnen. Bei keiner meiner Vernehmungen habe ich von einem Vollbart oder rasirtem Gesichte gesprochen, sondern mich ganz bestimmt geäußert, daß ich einen Anflug von Bart nicht bemerkte. Ich weiß es ganz bestimmt, daß es um 10 Uhr herum war, als ich vom Fleischholen zurückkommend den Berchtold in der Karlstraße sah.

Emilie Zerzog weiß nur anzugeben, daß ihre Nichte am Samstag, 22. Febr., mit allen Zeichen des Schreckens zu ihr gekommen sei und gesagt habe: Denken Sie nur, der Maurer, den ich gesehen habe, soll die Frauen ermordet haben; er ist verhaftet worden. – Schon als man früher den Verdacht auf einen Arbeiter lenkte, sagte sie: Ich habe einen Maurer dreimal in der Straße gesehen, der wird es doch nicht sein.

Zeuge Alois Schmeller, der in der Voruntersuchung erst ganz bestimmte Aussagen gemacht hatte, die er dann widerrief, wurde zunächst ernstlich vor Meineid verwarnt. Er gibt heute an, daß er den Mann nicht am Donnerstag, 13. Febr., in der Karlstraße gesehen habe, weil er damals eine Verhandlung am Amtsgericht München I hatte. Es müsse daher Freitag gewesen sein. Aufgefordert, seine Beobachtungen ohne Angabe eines Datums zu erzählen, gibt er Folgendes an: Ich ging früh 9 Uhr in die Prannerstraße. In der Karlstraße sah ich einen Mann stehen, den ich zunächst nicht beachtete; als ich aber um 9½ Uhr zurückkehrte, sah ich den Mann wieder. Das fiel mir auf und ich sah mir ihn genauer an. Etwas später holte ich mein Mädchen von der Louisenschule ab und ich traf den Mann wieder. Einige Zeit nachher ging ich zu Eberspacher und beim Zurückkommen sah ich den Mann abermals, wie er auf- und abgehend das Haus Nr. 33 an der Karlstraße beobachtete. Ich erkenne in dem hier sitzenden Angeklagten Berchtold bestimmt jenen Mann wieder, den ich einige Tage vor dem Morde (entweder Mittwoch oder Freitag) vor dem Hause Nr. 33 an der Karlstraße beobachtete. Am Samstag, den 15. Februar, kann es nicht gewesen sein, weil da Mittags die Leichen gefunden wurden. Ich erkenne den Berchtold im Gesichte und an der Kleidung wieder. Ich habe mich früher in der Bestimmung des Tages geirrt, aber wissentlich nicht die Unwahrheit gesagt. Ich traf Berchtold bestimmt, einen oder einige Tage, aber nicht am Donnerstag vor Auffindung der Leichen mehrmals in der Karlstraße.

Die Vertheidigung constatirt, daß dieser Zeuge in der Voruntersuchung seine unwahren Angaben nicht freiwillig, sondern erst dann zurückgenommen habe, als er seitens des Untersuchungsrichters aufmerksam gemacht wurde. Auf Antrag der Vertheidigung wurden diesem Zeugen seine früheren Angaben vorgehalten und seine heutige Aussage protokollirt.

Die Verhandlung wurde sodann auf Nachmittag ausgesetzt.

In unserm Berichte im gestrigen Abendblatt findet sich die Mittheilung, daß Sicherheitscommissar Pfreimdter nach seiner Aussage in der Wohnung der Frau v. Roos eine Dose gefunden habe, welche ein gleiches Messingstückchen enthält, wie es in Berchtolds Joppe gefunden wurde. Auf Wunsch des Hrn. Rechtsanwalts Dr. v. Pannwitz theilen wir nun mit, daß augenscheinlich die Stücke nichts weniger als »gleich« sind. Der Sachverständige hat auch, wie sich dies übrigens schon in unserm Bericht findet, erklärt, daß die Stücke nicht zusammengehören.

Allgemeine Zeitung Nr. 278. München; Donnerstag, den 8. Oktober 1896.

Allgemeine Zeitung (9.10.1896) 7ter und 8ter Prozesstag

Proceß Berchtold.
Siebenter Tag der Verhandlung.

München, 8. Oct. In der Nachmittagssitzung wurde zunächst der Spirituosenhändler Simon Schwab vernommen, der bestätigt, daß Penninger im Monat März bei ihm gewesen sei und ihm die Begegnung mit Berchtold erzählt habe. Er habe ihm dann gesagt, er solle die Sache anzeigen.

Holzhändler Michael Lechmer, der mit Berchtold aufgewachsen ist, gibt an, daß er diesen seit October nicht mehr gesehen habe, auch nicht am 13. Februar 1896 zwischen 9 und 10 Uhr aus dem Isarthorplatz, wie Berchtold behauptet. Früher hatte Zeuge angegeben, er habe Berchtold im heurigen Winter einmal gesehen. An Tag und Stunde könne er sich nicht mehr erinnern. Zeuge bleibt darauf stehen, es sei dies im Oktober gewesen.

Amtsrichter Strobel, der in der Sitzung des Schöffengerichts am 13. Februar Vorsitzender war, gibt die an diesem Tage verhandelten Fälle der Reihe nach an. Die Sitzung begann um 8½ Uhr und hat frühestens um 12½, spätestens um 1¾ Uhr geendet. Unter diesen Fällen befanden sich nun allerdings die von Berchtold seinerzeit erzählten. Die Zeitdauer der einzelnen Fälle betrug ca. 12–18 Minuten.

Rechtsprakticant Frhr. v. Freyberg, nunmehr zu Traunstein, der in der betreffenden Sitzung Protokollführer war, gibt ebenfalls die Reihenfolge der Fälle, wie sie zur Verhandlung aufgerufen wurden, an. Die einzelnen Fälle dürften durchschnittlich je ¼ Stunde Zeit beansprucht haben. Die Sitzung war um 1 Uhr, eher nach 1 Uhr, zu Ende.

Berchtold erklärt, daß er die Reihenfolge nicht angeben könne.

Vors.: Nehmen wir an, der Fall Schraufstetter (der erste Fall, den Berchtold nach seiner Behauptung anhörte), ging um 10¼ Uhr an. Dieser begann frühestens 9¾ Uhr, um 10 Uhr wurden Sie in der Karlstraße gesehen, da können Sie leicht zum Fall Schraufstetter noch rechtzeitig gekommen sein.
Berchtold: Als ich auf das Schöffengericht kam, konnte ich nicht gleich in den Saal. Es herrschte anfänglich Unruhe. Erst nach einiger Zeit konnte ich etwas hören, nachdem ich mich vorgedrängt hatte. An den vorhergehenden Fall Schmeller kann ich mich nicht erinnern, ich erkannte Schmeller auch nicht, als er mir vorgestellt wurde.

Rechtsanwalt v. Obercamp plaidirte an dem fraglichen Tage in dem Falle Schraufstetter. So viel er sich erinnern kann, begann dieser Fall nicht vor 10 Uhr, aber jedenfalls nicht vor 9¾ Uhr. Er könne sich nur auf sein Erinnerungsvermögen stützen; sein Client aber und eine Zeugin in diesem Fall hätten ihm auf Befragen bestimmt gesagt, die Verhandlung habe um 9½ Uhr begonnen und bis um 11 Uhr gewährt.

Berchtold will bekanntlich auch den Gefängnißwagen um 9¼ Uhr in der Gruftstraße gesehen haben. Der Kutscher dieses Wagens, Mich. Gradl, gibt auf Befragen an, daß er am 13. Februar bereits um 8½ Uhr in der Gruftstraße eingetroffen sei.

Zeugin Fräulein Zerzog beibt auf ihrer Aussage stehen, daß sie am 13. Februar den Berchtold um 10 Uhr in der Karlstraße gesehen habe.

Gastwirthin Agathe Storr erklärt es für möglich, daß sie dem Berchtold gerathen habe, sein Haar zu färben, weil er von Bekannten wegen seiner grauen Haare gehänselt werde.

Spänglermeister Joseph Menner, der wegen Körperverletzung sich in Stadelheim mit noch anderen Gefangenen in derselben Zelle mit Berchtold befand, bestätigt, daß Berchtold wegen seiner grauen Haare von ihnen verspottet wurde.

Jakob Wurm, Schuhmacher, bestätigt, daß Berchtold im Winter 1894/95 eine Eisbahn gehabt habe, die gut ging. Ob Berchtold damals auch mit Holz hausirte, weiß Zeuge nicht. Berchtold sei stets wegen seiner grauen Haare aufgezogen worden.

Versetzerin Walburga Betz hat den Berchtold am 28. Januar 1896 mit gefärbtem Bart gesehen.

Dem Kaufmann Alfred Buchner ist Berchtold am 28. oder 29. Januar an der Ecke der Residenz begegnet, wobei ihm auffiel, daß er dunkle, fast schwarz gefärbte Haare hatte.

Der praktische Arzt Dr. Uhl bekundet, daß er die Frau Berchtold vom 16. December 1892 bis 10. Januar 1893 während einer schweren Krankheit behandelt habe. Während dieser Zeit habe er auch dem Berchtold, der Hustenreiz hatte, ein Recept verschrieben. – Schreinermeister Joseph Wimmer gibt an, daß er dem Berchtold am 17. Februar 1894 eine Rechnung im Betrag zu 94 M. für eine im Februar gemachte Arbeit bezahlt hat. Davon, daß Berchtold damals in der Stadt mit Holz hausirte, habe er nichts gehört.

Zeuge Steinbacher bestätigt, daß Berchtold im Januar 1894 bei ihm einige Tage gearbeitet habe. Im März hat ihm Zeuge ebenfalls eine Rechnung bezahlt. Auch dieser Zeuge weiß nichts davon, daß Berchtold damals mit Holz hausirt habe.

Bei dem Zeugen Joseph Berger arbeitete Berchtold Anfang April 1894, und zwar betrug seine Rechnung 1150 M. – Zimmermeister Geisler deponirt über den bei seinem Bruder vorgekommenen Velocipeddiebstahl.

Die Verhandlung wurde sodann auf morgen Vormittag 8½ Uhr vertagt.

Proceß Berchtold.
Achter Tag der Verhandlung.

München, 9. Oct. Zu Beginn der heutigen Verhandlung beantragt der Vertheidiger die Vernehmung neuer Zeugen, die sich ihm angeboten haben. Diesem Antrag wurde stattgegeben und zunächst der Kupferschmied Metzel und der Taglöhner Schöllhorn vernommen. Beide geben an, daß sie im Jahre 1894 einen Mann, der sich Blank nannte, gekannt hätten, welcher mit Holz hausirte. Dieser habe in der Statur Aehnlichkeit mit Berchtold gehabt. Blank, der inzwischen verstorben ist, hatte keine grauen Haare.

Gastwirth Burgauer von Biederstein gibt an, daß Berchtold Anfang Februar eine Arbeit bei ihm gemacht habe. Er habe ihm, weil er damit zufrieden war, eine weitere Arbeit versprochen, doch habe er den Berchtold nicht mehr gesehen. Bier habe Berchtold unter Tags nicht getrunken, trotzdem er ihm solches angeboten.

Zeugin Hartmann bekundet, daß sie öfter in die Berchtold'sche Wohnung kam und Berchtold stets zu Hause traf. Am 13. Februar habe sie um 7 oder 7½ Uhr ihn ebenfalls zu Hause getroffen.

Zur Herbeiholung des abgerufenen Oberregierungsraths Bauer trat eine Pause ein. Nach dieser gab der Vorsitzende bekannt, daß an ihn ein Schreiben gelangte, in dem sich ein angeblicher »Sachverständiger« offerirt, ein Gutachten über Suggestion, Irrenheilanstalten u. dgl. abzugeben; daß aber diesem Offert gleichzeitig eine Reclame für ein neues Lederimprägnirungsverfahren beiliege. Ein gleiches Schreiben sei auch für die Geschworenen in den Einlauf gekommen. Der Vertheidiger constatirt, daß auch er ein solches Schreiben erhalten habe.

Es wurde hierauf Oberregierungsrath Bauer vernommen. Derselbe gibt an: Berchtold wurde am 21. Februar, früh 6 Uhr, in seiner Wohnung verhaftet und um 6 Uhr 50 Min. in der Polizei eingeliefert. Ich wurde hievon verständigt und ließ mir um ¾8 Uhr den Berchtold aus dem Arrest in meinem Bureau vorführen. Bei der Einlieferung in der Polizei erhielt Berchtold sofort Gefängnißkleidung und wurde mir in dieser vorgestellt. Wenn ich mich noch recht erinnere, theilte mir ein paar Stunden später Gendarmeriesergent Fürst mit, daß Berchtold während des Transportes zur Polizei bereits Kenntniß davon erhalten habe, warum er verhaftet wurde und da soll Berchtold dem Gendarmen gegenüber geäußert haben: »Ja, wenn es so ist, komme ich so schnell nicht wieder heraus.« Meine erste Frage an Berchtold war: Sie wissen, warum Sie da sind? Ich habe die Verpflichtung, Sie nun zu fragen: Wo waren Sie am Donnerstag, den 13., Freitag, den 14. und Samstag, den 15. Februar? Unser Gespräch war kein unfreundliches; ich behandelte den Berchtold in freundlichster Weise. Berchtold kam mir ganz eigenthümlich vor, er schien mir etwas verlegen. Auf meine Fragen gab er mir die verschiedensten Antworten. Er hat bald da, bald dort gewesen sein wollen. Ich beauftragte mein Hülfspersonal, sofort nach der Richtigkeit der Angaben Berchtolds Recherchen zu pflegen. Die Herren kamen alle zurück mit der Meldung, daß keine der Angaben Berchtolds sich bestätigt habe. Das erste Verhör hatte vielleicht l½ Stunden gedauert. Berchtold wurde alsdann wieder abgeführt. Bald darauf kam der Arrestverwalter zu mir und sagte: Denken Sie sich, Berchtold kam ganz schweißtriefend in den Arrest zurück, so daß die Kleider getrocknet werden mußten. Berchtold hatte mir angegeben, er sei im Januar aus dem Gefängniß in Stadelheim entlassen worden. Auf meine Frage, wo er vorher gewesen sei, gab Berchtold an, daß er bei Holzmann u. Co. gearbeitet habe und auch bei den Canalisationsarbeiten an der Karlstraße im Sommer 1895 beschäftigt gewesen sei. Seitdem sei er nie mehr in die Karlstraße gekommen. Berchtold sagte ferner noch, daß in den Häusern so junge Köchinnen bedienstet gewesen seien; er habe aber mit Niemandem verkehrt und gesprochen. Ferner sagte Berchtold, daß er weder die alte Frau v. Roos noch deren Tochter kannte, noch mit ihnen gesprochen habe, noch wisse, daß erstere am Stocke ging. Weiter gab er an, er habe sich in der letzten Woche bald da, bald dort herumgetrieben und um Arbeit umgesehen, auch am Donnerstag und Freitag sei er an verschiedenen Stellen gewesen, um sich Arbeit zu suchen. Er sagte ferner, daß er in der Regel zwischen 9 und 10 Uhr wieder nach Hause gekommen und dann nicht mehr von zu Hause fortgegangen sei.

Vors.: Sie haben ihn auch einmal gefragt, ob er vielleicht auch in die Wörth-Straße gekommen sei. Warum?

Der Vertheidiger gibt Aufschluß dahin, daß im Laufe der Untersuchung auch einmal sich ein in der Wörth-Straße wohnender Buchhalter meldete, welcher angab, auch bei ihm sei ein Mann gewesen, der unter dem Vorwande, am Closet etwas richten zu müssen, sich in seine Wohnung eindrängen wollte.

Zeuge O.-R.-R. Bauer deponirt weiter: Ich frag Berchtold, ob er von dem Morde an der Karlstraße schon gehört habe, worauf Berchtold erwiderte: Ja, in der Zeitung habe ich es gelesen; es wurde dort auch etwas gestohlen, so daß man auf ein großes Verbrechen schließen muß. Allein ich bin mir einer solchen That nicht bewußt und sehe dem Ausgange einer Untersuchung getrost entgegen.

Vors.: Sie haben früher gesagt, Berchtold sei verlegen gewesen, etwas Besonderes sei ihnen nicht aufgefallen, nur habe sich Berchtold fortwährend den Schweiß abgewischt.
Zeuge: Ja.
Vors.: Was sagte Berchtold zu Ihnen bezüglich seiner Kleidung?
Zeuge: Er sagte zuerst: Ich habe immer die gleiche Kleidung, namentlich eine dunkle Joppe, getragen. Einmal sagte er, er habe auch einmal eine andere Joppe gehabt.

Zeuge fährt fort: Ich habe noch einen kleinen Kratzer an der Hand Berchtolds, und zwar auf dem Rücken des Zeigefingers der linken Hand, bemerkt. Dieser war nicht mehr neueren, sondern schon älteren Datums, weßhalb ich Berchtold dem Hrn. Bezirksarzt Dr. v. Weckbecker zuführen ließ, um die Untersuchung vorzunehmen.

Letzterer wird vorgerufen und bekundet: Ich constatirte damals an der Rückseite des linken Zeigefingers eine quer verlaufende, 4 mm lange, etwas gebogene, mit Kruste bedeckte Hautverletzung. Sonst bemerkte ich weder am Kopfe noch sonstwo eine frische Verletzung. Es ist natürlich sehr schwer zu schätzen, wie alt diese Wunde war. Ich kann nur sagen, daß sie weder frisch noch alt war. Sie kann älter oder jünger als eine Woche, sie kann aber auch gerade eine Woche alt gewesen sein. Sie kann also vor, bei oder nach der That zugefügt worden sein.

Auf eine Frage des Verteidigers erklärt Dr. v. Weckbecker: Ohne mein Wissen wurde Dr. Völkl damals vom Untersuchungsrichter vernommen. Dort hatte sich Dr. Völkl über den Wundbefund dahin geäußert: Nach unsrer Meinung war die Wunde nur 3 Tage alt. Damit war ich nicht einverstanden, denn ich hatte nicht gesagt, daß der Kratzer nur 3 Tage alt war.

Der Vertheidiger bemerkte: Dr. Völkl sagte, sie könne nur 3 Tage alt sein, wenn die Wunde aber neuerdings ausgerissen worden ist und wieder blutete, könne sie auch 8 Tage alt sein.

Dr. Völkl erklärt, daß er sich an eine bestimmte Zeitangabe nicht erinnern könne. Wenn eine solche in dem betreffenden Protokoll enthalten sei, so könne dies nur daher kommen, daß er möglicherweise gefragt worden sei, ob die Wunde drei Tage alt sein könne, worauf er einfach die Frage bejaht habe, Wenn er bestimmt gesagt habe, sie sei drei Tage alt, so habe er dies nur in dem Sinne sagen wollen, daß sie nicht weniger als drei Tage alt ist.

Berchtold bemerkt: Einige Tage vor meiner Verhaftung arbeitete ich zu Hause und sah auf einmal, daß ich an der Hand etwas blutete. Ich sagte zu meiner Frau: Da schau der, da blute ich. Auf die Polizei verbracht, mußte ich mich völlig entkleiden. Dann mußte ich meine Kleider wieder anziehen, und in diesen wurde ich Hrn. Oberregierungsrath Bauer vorgestellt. Die Sträflingskleidung erhielt ich erst, als ich in das Amtsgerichtsgefängniß eingeliefert wurde. Hinsichtlich des Schwitzens muß ich bemerken, daß ich das ganze Jahr hindurch, selbst im Winter, so stark schwitze, daß, wenn ich mich ausziehe, die Kleider getrocknet werden müssen.

Oberregierungsrath Bauer gibt die Möglichkeit zu, daß Berchtold in Civilkleidern vorgestellt wurde. Wenn er sich aber recht erinnere, wurde Berchtold das erstemal in Sträflingskleidern vorgestellt. Berchtold sei ihm öfter vorgestellt worden.

Verth.: Berchtold behauptet mit aller Bestimmtheit, den Grund seiner Verhaftung erst durch Sie erfahren zu haben.
Zeuge: Berchtold wurde durch den Gendarmen vorgeführt. Ich schickte letzteren wieder nach Schwabing, gegen 9 Uhr kam dieser wieder zurück. Inzwischen hatte mir ein Officiant gemeldet, der Gendarm habe ihm mitgetheilt, Berchtold habe auf dem Wege zur Polizei den Grund seiner Verhaftung erfahren.

L.-G.-R. Dr. Guggenheimer gibt folgende Aufklärung: Der der Verhaftung Berchtolds in seiner Wohnung wurde ihm absichtlich der Grund verschwiegen. Berchtold fragte unterwegs den Gendarmen Fürst, warum er verhaftet worden sei. Es wurde ihm dann der Grund gesagt, worauf Berchtold die schon erwähnte Aeußerung machte. Ich ging von der Wohnung Berchtolds auf die Polizei und traf den Berchtold noch bei der Vernehmung. Berchtold hatte hiebei seine eigenen Kleider an. Die Joppe, die Berchtold bei seiner Verhaftung trug, hatte rothe Flecken und wir glaubten, es seien Blutflecken, was aber nicht der Fall war. Bei der Section der Leichen hatte uns Hr. Dr. Messerer ersucht, bei Verhaftung eines Thäters nach dessen Händen zu sehen, ob er keine Kratzwunde an den Händen habe. Berchtold wurde deßhalb Hrn. Dr. v. Weckbecker zugeführt und dieser sagte, er halte die Wunde für eine Woche alt.

Verth. (zum Zeugen Ober-Reg.-Rath Bauer): Berchtold sagt, Sie hätten bei der Vernehmung sich im Datum öfter geirrt und dadurch sei es ihm schwer geworden, klare Antworten zu geben?

Der Vorsitzende constatirt aus dem Protokoll, daß es einmal Donnerstag den 12. Febr. heißt, während am Donnerstag der 13. Febr. war.

Ober-Reg.-Rath Bauer: Irren ist ja menschlich. Man kann sich einmal versprechen oder verschreiben. Ich setzte aber dem Datum stets den Tag bei.

(Fortsetzung folgt.)

Allgemeine Zeitung Nr. 279. München; Freitag, den 9. Oktober 1896.

Allgemeine Zeitung (10.10.1896) 8ter und 9ter Prozesstag

Proceß Berchtold.
Achter Tag der Verhandlung.

München, 9. Oct. Fortsetzung der Vernehmung des Hrn. Oberregierungsraths Bauer.

Verth.: Sie haben in der Roos'schen Wohnung den Berchtold gefragt: Waren Sie schon hier? Berchtold erklärt nun, er sei von Ihnen gefragt worden: Waren Sie schon in diesem Hause, bezw. in der Roos'schen Wohnung. Dann habe er gesagt: »Nein«, weil er noch nie in der Wohnung war, dann hätten Sie ihn aufmerksam gemacht: Sie haben ja schon gestanden, daß Sie in der Wohnung waren, worauf er gesagt habe: Ja, im Abort war ich, aber nie in der Wohnung.
Oberregierungsrath Bauer: Berchtold war in das Wohnzimmer der Frau v. Roos geführt worden und ich fragte ihn: Sind Sie schon in dieser Wohnung gewesen? Berchtold antwortete entschieden: »Nein.« Ich sagte: »Gut, wollen wir weiter gehen,« und ließ ihn zum Abort führen. Hier fragte ich ihn: »Sind Sie hier auch nicht drin gewesen?« worauf Berchtold sagte: »Ja, da war ich drin.« Hierauf bemerkte ich, das gehört doch auch zur Roos'schen Wohnung.
Verth.: Sie haben gesagt: Sind Sie in diesem Hause, beziehungsweise in dieser Wohnung gewesen? Glauben Sie, daß ein Mann von der Bildung eines Maurers das beziehungsweise versteht?
Zeuge: Ich meine, das könnte man doch verstehen.
Verth.: Faßten Sie die Aeußerung B's. als Widerspruch auf, nachdem er doch zugegeben hatte, daß er im Jahre 1895 in der Karlstraße gearbeitet hatte? Zeuge hat nur gesagt, daß er in der Karlstraße gearbeitet hat.
Verth.: Hat die k. Polizeidirection die Photographie des Berchtold an die »Neuesten Nachrichten« gegeben mit dem Ersuchen, das Bild zu veröffentlichen?
Zeuge: Das kann schon sein, aber ich weiß es nicht genau, da ich den Verkehr mit der Presse nicht pflege.
Verth.: Wissen Sie, wer mit der Presse zu verkehren hat?
Zeuge: Das war damals Regierungsrath Dillmann. Wenn ich die Photographie hergegeben habe, so geschah dies mit Genehmigung des Directoriums, wie ich überhaupt ohne dessen Genehmigung nie etwas thue.
Verth.: Wäre es nicht besser gewesen, wie es sonst überall üblich ist, die Photographie in das Verbrecheralbum aufzunehmen und hiernach die Zeugen zu befragen. War dies hier nicht ein außergewöhnlicher Schritt?
Zeuge: Ich gebe zu, daß letzteres außerordentlich selten und nur dann vorkommt, wenn wir keinen Thäter und keinen Namen haben, sonst unterbreiten wir unser Verbrecheralbum den sich meldenden Zeugen und lassen daraus die Identität des Thäters feststellen. In dem gegebenen Falle hatten wir, nachdem sich der Verdacht gegen Berchtold gewendet hatte, davon Umgang genommen und haben den Zeugen nur immer die Photographie des Berchtold vorgelegt und sagten zu diesen: »Schauen Sie sich die Photographie an, glauben Sie diesen Mann wiederzuerkennen, wenn er Ihnen vorgestellt wird?«
Verth.: Mir ist von sehr competenter Seite gesagt worden, daß eine Photographie nur dann ausgestellt wird, wenn der Thäter bekannt und als solcher eruirt ist, sein Aufenthaltsort aber unbekannt; oder wenn er noch andere Verbrechen auf dem Kerbholz hat, daß es aber nicht üblich ist, die Photographie eines Mannes auszustellen, der nur in dem Verdachte steht, einer bestimmten Persönlichkeit ähnlich zu sehen, weil man dadurch Gefahr läuft, unsichere Zeugen zu bekommen, deren Aussagen auf ihre Richtigkeit hinterher nicht mehr geprüft werden können. Glauben Sie, daß in diesem Falle seitens der Polizei kein Mißgriff gemacht wurde?
Zeuge (auffahrend): Da möchte ich denn doch Verwahrung einlegen, der Polizei den Vorwurf eines Mißgriffs zu machen. Wenn ein Verbrechen geschieht, wird die Photographie des muthmaßlichen oder wirklichen Thäters im Centralpolizeiblatt veröffentlicht und allen Polizeibehörden zugeschickt. Ich muß allerdings zugeben, daß während meiner 30jährigen Thätigkeit wir noch nie eine Photographie an die »Neuesten Nachrichten« abgegeben haben, damit sie dort öffentlich im Schaufenster ausgestellt werde. Ich kann mich nicht mehr erinnern, wann und von wem die Photographie abgegeben worden ist. Es wurde aber damit nicht gesagt, daß die Photographie auch abgedruckt und veröffentlicht werden soll. Unsre Absicht war nur die, auf diese Weise möglichst rasch Kenntniß zu erhalten, ob nicht der eine oder der andere Zeuge den Berthold zur kritischen Zeit am Thatort oder in dessen Nähe gesehen habe.
Verth.: Das ist aber doch ein sehr zweischneidiges Mittel; war da nicht zu fürchten, daß auf Grund dieser Photographie sehr unsichere Zeugen gewonnen werden, die bei erhitzter Phantasie und bei der Grauenhaftigkeit der That etwas angeben, was sie gesehen haben wollen, was sie in der That nicht gesehen haben?
Vors.: Geben Sie zu, daß dies ein außerordentlicher Schritt war? Dem Hrn. Vertheidiger möchte ich bemerken, daß von einem Mißgriff keine Rede sein kann.
Zeuge: Das gebe ich zu.
Verth. fragt unter Vorlage des in den Zeitungen am 23. und 26. Febr. enthaltenen Polizeiberichts, ob diese Polizeiberichte richtig abgedruckt seien.
Zeuge: Ich fertigte keinen Polizeibericht für die Presse.
Vors.: Haben Sie überhaupt die Ermächtigung, über den Verkehr zwischen Polizei und Presse Auskunft zu geben? Im übrigen wozu diese Frage?
Verth.: Ich erachte dies als einen sehr wichtigen Punkt.
Zeuge: Ich habe die Concepte nicht, und wie bereits erwähnt, fertigte damals Regierungsrath Dillmann den Bericht für die Presse. Die Reporter haben auf der Polizei ein eigenes Zimmer, wohin Vertreter der verschiedensten Zeitungen kommen und den Polizeibericht entweder abschreiben oder autographisch vervielfältigt entgegennehmen. Es ist Sache der Zeitungen, ob sie diesen abdrucken oder nicht.

Der Vertheidiger verzichtet auf die Ladung des Regierungsraths Dillmann.

Frau Bechtler, welche im Biedersteiner Park wohnt, gibt an, daß es häufig vorkommt, daß Leute im Park Holz sammeln, ob dies auch am 13. Februar der Fall gewesen, könne sie nicht angeben.

Oberregierungsrath Bauer, gefragt, ob er im Abort der Roos'schen Wohnung Abschürfungen an der Wand bemerkt habe, bejaht dies; eine solche Abschürfung sei ca. ¾ Meter vom Sitz entfernt, und in der Höhe von ½ Meter vorhanden gewesen.

Es wird nun der vielgenannte Zeuge, nunmehrige Kutscher, frühere Nachtfeuermann, 36 Jahre alte Ottmar Kern vernommen. Er erzählt wie folgt: Im Oktober v. Js. traf ich in der Mathäserbrauerei einen Mann, der einem meiner ehemaligen Regimentskameraden in Metz ähnlich sah, dessen Namen war Haxaire; ich grüßte ihn und bat ihn dann um seine Adresse. Er schrieb mir dann seine Adresse auf, Karlstraße 37 oder 47, aber nicht seinen Namen. Am 14. Februar ging ich ungefähr um 10½ Uhr nach der Karlstraße, wo ich mich nach der Hausnummer umsah. Als ich ungefähr an das dritte Haus kam, holte mich der heute Angeklagte ein und sprach mich mit den Worten: »Grüß Gott, Herr Nachbar, suchen Sie Jemand?« an; ich erwiderte ihm, daß ich Jemanden im Hause Nr. 37 oder 47 suche. Ich frug ihn, ob er hier bekannt sei, was er bejahte. Wir gingen dann mit einander und sprachen auf dem Wege über die Arbeit; er sagte unter anderem, daß er momentan in Geldverlegenheit sei; er frug mich, ob ich ihm nicht eine Uhr abkaufen wollte, mit der linken Hand holte er dann eine Uhr ohne Kette heraus. Die Uhr hatte die Nummer 21,017. Ich antwortete ihm: »Ja mein lieber Mann, ich habe eine Uhr und meine Frau hat eine Uhr. Was thäte ich mit einer Uhr? Das wären 6 M.« – so viel wollte er – »hinausgeworfen.« Ich habe den Deckel der Uhr aufgemacht und die Nummer angesehen. Dies that ich, weil ich vom Militär her noch wußte, daß wir einen Compagniebefehl erhielten, daß ein Jeder seine Uhrnummer sich genau merken soll. Die Uhr, welche ein emaillirtes Zifferblatt und gelbe Zeiger hatte, war eine Cylinder-Remontoiruhr. Wir sind dann wieder weiter gegangen und an der Ecke der Arcisstraße gab ich ihm die Uhr zurück. Ich sagte ihm nochmals, daß es eine Verschwendung wäre, wenn ich die Uhr kaufte. Am Haus Nr. 37 verabschiedete ich mich von dem Mann und ging in das Haus. Dort ging ich die drei Stiegen hinauf und suchte den Namen des Hoxaire an den Thüren, fand ihn aber nicht. Ich habe das Haus dann wieder verlassen; als ich heraus war, wandte ich mich um und sah, daß Berchtold in das Haus Nr. 33 hineinging. Ich dachte eben, er wolle seine Uhr verkaufen; weiter dachte ich nichts, ich bemerkte, daß dieses Haus Staffeln hat. Das Haus Nr. 31 ist das Eckhaus. Welchen Hut und Kleider Berchtold trug, weiß ich nicht.

Auf die Frage des Vorsitzenden, ob der Angeklagte dieser Mann sei, erwidert Zeuge: »Ja. Ich wurde auf dem Krankenbett, als ich die Sterbsacramente bereits erhalten hatte, commissarisch vernommen; ich würde nicht so etwas auf mein Gewissen genommen haben und mit einem Meineid in die Ewigkeit gegangen sein.« Zeuge fährt dann weiter fort: »Ich bin dann in das Haus Nr. 47; dort fand ich den Gesuchten auch nicht. Ich ging dann in die an der Ecke der Augustenstraße gelegene Wirthschaft und trank zwei Glas Bier; ich wurde von einer kleinen Kellnerin bedient. Hierauf ging ich wieder in die Karlstraße zurück, und zwar auf demselben Trottoir; als ich an das Haus Nr. 33 kam, ging Berchtold gerade vor mir heraus; er sagte zu mir: »Herr Nachbar, sind Sie wieder umgekehrt?« Ich bemerkte, daß er an der rechten Schulter und am Ellenbogen weiß war, und an der linken Hand hatte er einen Ritzer oder Kratzer, welcher blutete. Der Fleck war so groß wie ein Dreimarkstück. Ich ließ ihn an meiner rechten Seite gehen, an der Seite der Häuser, er hat seine Hand geschlenkert. Ich bin dann fortgegangen; als ich an die Louisenstraße kam, schlug es 12 Uhr; wo Berchtold hinging, weiß ich nicht.«

Berchtold erklärt hierauf: »Ich war nicht der Mann, der dem Kern begegnet ist, ich war auch nicht im Besitz einer Cylinder- oder Remontoiruhr, da ich die meinige schon im vorigen Jahr versetzt habe.« Kern bleibt auf seiner Angabe stehen, auch als Berchtold seinen Hut aufsetzen und an seiner Seite den Saal durchschreiten muß.

Auf die Frage des Vorsitzenden an den Zeugen Kern, wie viel Zeit zwischen dem Verlassen des Hauses 37 und der Restauration, wo er das Bier getrunken und dem Momente, in dem er Berchtold aus dem Hause 33 habe kommen sehen, vergangen sei, erwiderte Kern: Das kann ich nicht sagen, aber wie ich zur Ecke der Louisenstraße kam, hat es 12 Uhr geläutet, wäre es 11 Uhr gewesen, dann wäre ich nicht erst um 12½ Uhr nach Hause gekommen. Daß es Freitag war, wußte ich deßhalb, weil mir meine Frau einen Pfannenkuchen zubereitete, obwohl ich Dispens hatte und am Freitag Fleisch essen durfte; an diesem Tage war es meiner Frau zum Fleischkochen schon zu spät.

Es wurde nun constatirt, daß der Bekannte Kerns, den er Haxaire nannte, nicht eruirt werden konnte.

Zeuge fährt fort: Eine graue Joppe trug der Angeklagte damals, was für eine, weiß ich nicht (Berchtold zieht seine dunkle Joppe an); Zeuge sagt: Ja ich weiß es nicht. Berchtold hatte einen ziemlich kräftigen Schnurrbart und blonde Haare.

Auf diese Aussage hin erhebt sich Berchtold und erklärt: »Ich sage gar nichts darauf, ich überlasse es den Geschworenen ob sie es dem Manne glauben wollen; ich kenne diesen Mann nicht und habe ihn nie gesehen.«

Mit Bestimmtheit erklärt Kern: »Ich sage Ihnen, daß er es ist.« – Berchtold setzt seinen Hut auf und geht mit Zeugen Kern auf und ab, worauf Kern wiederholt bestimmt erklärt: Ja, der ist's.

Der Vertheidiger ließ constatiren, daß Kern bei seiner Vernehmung am 29. Februar zuerst die Wirthschaft mit dem Haus Nr. 47 bei seiner Angabe verwechselt hatte und diesen Irrthum erst Nachmittags richtig stellte. Auf die Frage des Vertheidigers, wo Zeuge den Berchtold zum erstenmal gesehen, erwidert dieser: In der Karlstraße. Weiter gibt Zeuge auf Befragen an, daß er meine, an der Joppe des Berchtold sei ein Stück Futter vorne herausgehangen, jedoch könne er dies nicht auf seinen Eid hin aussagen.

Der Vorsitzende theilt noch mit, daß alle Vorgesetzten des Kern u. s. w., sowie auch Hr. Medicinalrath Dr. Grashey, der ihn einige Zeit beobachtet hat, vernommen werden sollen.

Es folgt nun die Vernehmung des Wagenputzers Gottlieb Hipp, welcher sich über Kern folgendermaßen äußert: Kern wurde im Januar 1895 in den Kranken- und Sterbeverein der Bediensteten der Betriebswerkstätte – von welchem Verein Zeuge Vorstand ist – aufgenommen und zum Schriftführer gewählt. Als man erfuhr, daß Kern von dem Transportverein ausgeschlossen worden war, wurde er auch von obigem Verein ausgeschlossen. Kern war oft krank gemeldet und trotzdem öfters im Wirthshaus betroffen, deßhalb auch aus dem Transportverein ausgeschlossen worden. In den Büchern, die er führte, fanden sich Radirungen, er kam auch nicht bei der Uebergabe der Bücher. Kern sei einer von jenen, welche gern Andere anschwärzen.

Zeuge Gg. Seitz, Eisendreher in der Betriebswerkstätte, deponirt, daß Kern nicht beliebt sei, ihn jeder Arbeiter scheue und er ein hinterlistiges Wesen habe. Kern habe einmal eine Anzeige erstattet, er habe zwei Männer belauscht, welche ausgemacht hätten, den Bezirksmaschineningenieur Fischer von der Brücke auf den Bahnkörper hinabzuwerfen, er konnte aber dafür keine Beweise bringen. Als Hr. Fischer auf die erfolgte Anzeige hin die Arbeiter zusammenkommen ließ und eine Belohnung von 100 Mark versprach, wenn die beiden Attentäter eruirt werden, ließ Kern einmal sogar einen der angeblichen Thäter im Sterngarten verhaften, dessen Unschuld sich dann herausstellte. Als man in der Betriebswerkstätte in den Zeitungen las, daß Kern gegen Berchtold eine Anzeige gemacht habe, sagten alle Arbeiter: Dem darf man gar nichts glauben. Auf Vorhalt des Vorsitzenden erklärt Zeuge, er habe in der Zeitung gelesen, daß Kern eine Anzeige erstattet, und so das Nähere erfahren. Der Vorsitzende erwidert, es sei nicht Alles wahr, was in der Zeitung stehe.

Kern wird vorgerufen und gefragt, wie er Kenntniß von dem Verbrechen erhalten habe; er erklärte darauf, er habe am 26. oder 27. Februar in der »Volkszeitung« oder im »Münchener Tagblatt« das Portrait (von Berchtold) gesehen und sich sofort gedacht, »den habe ich ja auch schon gesehen«; am 28. Februar Abends habe er hievon dem Werkmeister Mathes Mittheilung gemacht. Dieser habe ihn zum Vorstand geschickt, welcher ihn veranlaßte, zur Polizei zu gehen. Bestimmt erklärte Kern, ehe er mit Mathes über seine Beobachtung gesprochen, habe er über das Verbrechen in einer Zeitung nichts gelesen und auch von der Belohnung von 1000 Mark nichts gewußt.

Gendarm Linder führte den Zeugen Kern, nachdem derselbe bereits am 29. Februar Vormittags seine Anzeige bezüglich seiner Wahrnehmungen am 14. Februar Vormittags gemacht hatte, nochmals der k. Polizeidirection vor. Auf dem Wege dorthin, bekundet Zeuge, theilte mir Kern mit, daß er schon wisse, warum er zur Polizei müsse, es sei wegen des Berchtold, den er am 14. Februar Vormittags vor dem Hause Nr. 33 an der Karlstraße gesehen und gesprochen habe. Ich sagte zu Kern: Wenn Sie etwas Genaues wissen, können Sie sich die 1000 M. verdienen.

Kern, wieder vorgerufen, erklärt: Ich habe, als ich dem Werkmeister Mathes und dann am 29. Februar Vormittags der Polizei Mittheilung von meinen Wahrnehmungen machte, von der Aussetzung einer Belohnung auf die Ergreifung des Täthers noch nichts gewußt und erst hievon am Nachmittag durch den Mund des Gendarmen Kenntniß erhalten.

Zeuge Maschinenarbeiter Rödel deponirt in ähnlicher Welse wie Hipp und Seitz über Kerns Ausschluß aus dem Transport- und Krankenverein, sowie über dessen Charakter und über seine Anzeige von einem angeblichen Attentat auf den Bezirksmaschineningenieur Fischer. Ueber die Gründe des Ausschlusses des Kern aus den Vereinen weiß Zeuge nichts; doch habe er gehört, es seien Unregelmäßigkeiten in der Buchführung die Schuld gewesen. Nach der Anzeigeerstattung bezüglich des Attentates auf Fischer durch Kern sei, so weit Zeuge Gelegenheit zu Wahrnehmungen hatte, unter den Arbeitern allgemein die Ansicht verbreitet gewesen, Kern habe die Attentatsgeschichte erfunden, um sich bei seinen Vorgesetzten in ein günstiges Licht zu stellen. Befragt, ob er denn den Kern für befähigt halte, nach vorausgegangener mehrfacher eidlicher Vernehmung auch auf dem Sterbebette noch einen Meineid zu leisten, erwidert Zeuge wörtlich: »Nach Ansicht der Arbeiter in der Betriebswerkstätte ist Kern zu Allem fähig. Kern hat ein heimtückisches Wesen.«

Zeuge Binder äußert sich ebenfalls ungünstig über Kern. Kern habe sich gern als Vorgesetzter der Arbeiter aufgespielt, obwohl er auch nicht mehr als diese war. Er sei bei den Arbeitern nicht beliebt gewesen und habe sich in Dinge gemischt, die ihn nichts angingen. Einmal habe er (Zeuge) in der Restauration der Betriebswerkstätte an seine (des Zeugen) Eltern nach Regensburg telephonirt. Hinterher habe Kern an des Zeugen Eltern telephonirt, ihn bei diesen angeschwärzt und sich dabei als Ingenieur Kern ausgegeben; wenigstens hätten seine Eltern geglaubt, der Hr. Ingenieur telephonire.

Kern muß dies zugeben, bestreitet aber, sich als Ingenieur bei dem fraglichen Telephongespräch ausgegeben zu haben. Als Grund für seine Mittheilung an die Angehörigen Binders gibt Kern an, daß Binder seine Eltern belogen und betrogen habe. Binder sei in seinen Augen ein Schwindler.

Binder verwahrt sich ganz entschieden gegen die Beschuldigungen Kerns.

Der Vorsitzende bemerkt, den Kern hätten die Angelegenheiten Binders eigentlich nichts angegangen und er habe keine Ursache und kein Recht gehabt, sich in dieselben hineinzumischen.

Hülfsbremser Drechsel bestätigt, daß im Protocollbuch des Krankenvereins Radirungen vorkamen: Ob diese Kern oder der mit diesem ausgeschlossene Vorstand vorgenommen habe, wisse er nicht. Es sei richtig, daß Kern sich krank gemeldet habe und dann im Wirthshause betroffen worden sei.

Es wurde hierauf die Sitzung bis Nachmittags 4 Uhr vertagt.

Nachmittagssitzung.

Nach Wiederaufnahme der Verhandlung wird der Cafetier Schöttl vernommen, welcher aussagt, daß Berchtold Anfangs April 1894 eine größere Auswechslung an seinem (des Zeugen) Hause vorgenommen hat.

Auf Verlangen der Vertheidigung verliest Zeuge Binder einen Brief seiner Schwester, in welchem ihm letztere mittheilt, daß Kern sich bei dem Telefongespräch als Ingenieur ausgegeben und ihr gesagt habe, daß ihr Bruder wegen seines leichtsinnigen Lebenswandels noch seine Stelle verlieren werde.

Zeuge Kern muß einen von ihm an den Vater Binders geschriebenen Brief verlesen, aus dem hervorgeht, daß Kern sich gewissermaßen als väterlicher Freund des Binder jun. aufspielte. Kern muß zugeben, an die Angehörigen Binders telephonirt zu haben. Er habe sich nur einen schlechten Witz erlaubt. Als er erfahren habe, daß die Sache ernst aufgefaßt werde, habe er sofort den erwähnten Brief geschrieben.

Kofferträger Georg Bauer, früher Vorstand des Transportvereins, deponirt, daß Kern ausgeschlossen wurde, weil er sich krank gemeldet habe und doch ins Wirthshaus gegangen sei.

Zeugin Wörmann, Paliersfrau und Hausfrau des Kern, bekundet, daß Kern i. J. 1891/92 einige Monate schwer krank war. Wie ihr mitgetheilt wurde, sei Kern währenddessen einmal Nachts im Hemd auf die Straße gesprungen, so daß ihn zwei Männer wieder in die Wohnung zurückbringen mußten.

Dr. Zeitlmann war der behandelnde Arzt Kerns während der erwähnten Krankheit und später. Kern habe auf ihn einen hysterischen Eindruck gemacht. Am 24. März l. Js. sei er zu Kern gerufen worden, da dieser einen nervösen Anfall hatte. Das Familienleben Kerns habe ihm einen günstigen Eindruck gemacht.

Prof. Dr. Grashey: Welch specielle Symptome für Annahme von Hysterie hatten Sie bei Kern?

Dr. Zeitlmann: Ich fand keine organischen Anhaltspunkte für die Krämpfe. Außerdem machte er mir einen ganz eigenthümlichen Eindruck. Es schien mir, als wolle er sich in den Mittelpunkt des Interesses stellen.

Dr. Sundheimer behandelte den Kern im November 1892 an Rippenfellentzündung, die in 14 Tagen ohne Folgen verlief. Nach einiger Zeit stellten sich Gehirnstörungen ein. Nach acht Tagen konnte man eine Gehirnhaut-Entzündung, die eine tuberculose zu sein schien, constatiren. Weitere Störungen von Gehirnfunctionen traten nicht mehr ein. Fieber war vorhanden, mit dessen Steigerung sich auch die Delirien steigerten, Typhus war ausgeschlossen.

Es wird nun constatirt, daß Kern weder gerichtlich noch disciplinär bestraft ist.

Generalmajor Frhr. v. Massenbach war früher (Anfang der 1880er Jahre) Bataillonscommandeur Kerns. Da Kern ein braver Mensch war, verwandte sich Zeuge dafür, daß Kern zur Bahn kam. Im Winter 1892 habe ihm Kern geschrieben, daß er schwer krank gewesen und deßhalb in Noth gerathen sei. Gelegentlich eines Spazierganges habe er Kern besucht und gesehen, daß er Ordnung in seinem Hauswesen habe. Kern habe brav gedient und ihm den Eindruck eines wahrheitsliebenden Menschen gemacht.

Der Vertheidiger hält dem Kern dessen Nationale vor, welches lautet: Zeigt geringe geistige Fähigkeiten und wenig Eifer und weiß sich keine Autorität zu verschaffen.

Bezirksingenieur Fischer, Vorgesetzter des Kern, bekundet: Kern wurde im Jahre 1890 als Wagenputzer und Hülfsbremser aufgenommen. Ich war als sein Vorgesetzter mit seiner Arbeit nicht zufrieden. Kern machte unter Umgehung des Dienstweges eine Eingabe an die Generaldirection um Versetzung zu einer Lokalbahn. Als ihm deßhalb eine Rüge eröffnet wurde, benahm sich Kern so, daß er gewaltsam aus dem Bureau entfernt werden mußte und deßhalb im Juli 1891 seine Entlassung verfügt wurde. Auf Empfehlung des Bahnamtsvorstandes, Frhrn. v. Massenbach, wurde Kern im Januar 1893 als Werkstättentaglöhner wieder aufgenommen. Es wurde ihm dann eröffnet, daß er, nachdem er bereits 30 Jahre alt war, niemals Anspruch auf Aufnahme in den Status zu rechnen habe, selbst wenn er aushülfsweise im Fahrdienst verwendet werden sollte. Als ich nun im Jahre 1895 aus Urlaub zurückkam, empfing mich mein Schwager mit der Mittheilung, ich solle mich in Acht nehmen, denn es sei laut einer Mittheilung des Hrn. O.-R.-R. Bauer ein Attentat gegen mich geplant. Um mich weiter zu informiren, bin ich nächsten Tag zu O.-R.-R. Bauer gegangen. Dieser theilte mir mit, daß Kern bei ihm gewesen sei und ausführliche Meldung über ein geplantes Attentat gemacht habe. Kern sei eines Tages zu ihm (Bauer) gekommen, habe ihm erzählt, er sei krank und habe in vergangener Nacht nicht geschlafen. Er habe plötzlich den Namen Fischer gehört und dadurch sei er aufmerksam geworden. Er habe nun zugehört, wie 2 Mannspersonen sich verabredeten, dem Ingenieur Fischer auf dem Heimweg vom Keller aufzupassen, ihn niederzuschlagen und dann über die Brücke auf den Bahnkörper hinunterzuwerfen, um den Anschein zu erwecken, Fischer sei überfahren worden. Auf das hin sei Kern ins Freie und habe einen der Männer bis zur Katzmaierstraße verfolgt, wo derselbe plötzlich verschwunden sei. Diese gleichen Mittheilungen hat mir Kern persönlich gemacht. Ich sagte ihm, ich sei ihm zu Dank verpflichtet, müßte aber abwarten, was die polizeilichen Recherchen ergäben. Wir sprachen noch Einiges, und dann rückte Kern mit der Bitte heraus, ich sollte ihn in den Fahrdienst aufnehmen. Das machte mich stutzig. Die Sache machte mich bedenklich, da ich mir nicht denken konnte, unter meinen Arbeitern einen Feind zu haben. Ich ließ nun die Arbeiter zusammenkommen und versprach 100 M. Belohnung, wenn einer irgend etwas mittheilen könne, daß die beiden Burschen gefaßt werden könnten. Einige Tage nachher kam Kern zu mir sehr aufgeregt ins Bureau und sagte: Ich habe den Mann schon herausgebracht, der sitzt schon in der Polizei. Ich hatte heute frei gehabt, ging spazieren und kam auch am Sterngarten vorbei. Als ich hineinsah, sah ich am ersten Tische den Mann sitzen, den ich in der fraglichen Nacht gesehen hatte. Ich ging nun auf den Bahnhof ins Polizeicommissariat und ließ mir 2 Gendarmen geben, durch die ich den Mann verhaften ließ. Ich (Fischer) erkundigte mich bei Hrn. Ober-Regierungsrath Bauer, der mir mittheilte, Kern habe ihm gesagt, daß er 100 Eide schwöre, daß der Verhaftete der Attentäter sei. Der Mann wurde entlassen, da er im Stande war, sein Alibi nachzuweisen. Dies hat mir einen sehr unangenehmen Eindruck gemacht. Ich vermuthete, daß den Kern die 100 M. animirt haben, den Mann verhaften zu lassen. Ich fragte vor 3 Wochen den Kern, was denn aus dem Mann geworden sei, und er sagte leichten Herzens: Freigelassen haben sie ihn, ich hab' mich halt geirrt gehabt. Ich habe seit dem Vorfall nichts mehr dienstlich mit Kern zu thun gehabt. Die Arbeiter sagen von ihm: »Der spinnt halt.« Am 20. Juni l. Js. wurde Kern vom Nachtfeuermanndienst entfernt, weil er eine Maschine anfeuerte, ehe sie genug Wasser hatte. Das ist eine der größten Nachlässigkeiten und die Maschine wäre arg beschädigt worden, wenn nicht der Locomotivführer und der Heizer noch rechtzeitig hinzugekommen wären. Seitdem ist Kern Locomotivputzer. Man sieht ihm noch den Unterofficier an, der gern Andere commandiren möchte. Kern ergreift gern die Gelegenheit sich hervorzuthun.

Mit Bezug auf den Fall Roos bekundet Zeuge: Kern machte mir am 28. Februar l. Js. Mittheilung von dem, was er am 14. Februar gesehen hatte. Mit aller Bestimmtheit muß ich sagen, daß Kern mir mittheilte, er habe gesehen, daß der Mann an der rechten, nicht wie Kern später und auch heute sagte, an der linken Hand geblutet habe. Die linke innere Brusttasche der Joppe sei vollständig heruntergerissen gewesen. Ich fragte den Kern: Kennen Sie den Mann, wenn Sie ihm begegnen? weil er ein Signalement gegeben hatte, das mich stutzig machte, da es genau so war, wie ich es kurz vorher in den »Neuesten Nachrichten« gelesen habe. Ein solch haarscharfes Signalement vom Fuß bis zum Kopf zu geben von einem Manne, den man nur für kurze Momente gesehen hat, ist nach meiner Ansicht eine Unmöglichkeit.

Vors.: Stand schon vor der Mittheilung Kerns an Sie etwas in den Zeitungen von der Aussetzung einer Belohnung?
Zeuge: Es war schon 1 oder 2 Tage vorher in den Zeitungen die Belohnung ausgeschrieben.

Kern befragt, warum er zu diesem Zeugen gesagt habe, der Mann habe an der rechten Hand geblutet, während er doch heute gesagt habe, die linke Hand habe geblutet, erwiderte: Der Hr. Bezirksingenieur muß mich falsch verstanden oder ich mich geirrt haben.

Der Vorsitzende ermahnt nun den Kern eindringlichst, die Wahrheit zu sagen und, wenn er ja die Unwahrheit gesagt habe, es zu sagen. Kern bleibt aber auf seiner Aussage bestehen und bestreitet die Möglichkeit eines Irrthums.

Vors.: Wie kam es, daß Sie den weißen Streifen am Ellenbogen gesehen haben, da der Mann doch an Ihrer anderen Seite ging?
Zeuge: Ich sah dies gleich, als Berchtold aus dem Hause kam.
Vors.: Sie hörten, was jetzt alles gegen Sie vorliegt, wenn Sie eine Unwahrheit gesagt haben, so sagen Sie es. Können Sie das, was Sie heute früh mit solcher Bestimmtheit gesagt haben, daß Sie den Manu hinein- und herausgehen sahen, aufrecht erhalten?
Zeuge: Ich bleibe darauf stehen.
Vors. Glauben Sie nicht, daß Sie sich getäuscht haben?
Zeuge: Nein.
Vertheidiger: Sie waren damals krank, haben Sie die Sache vielleicht geträumt?
Zeuge: Ich habe den Mann gesehen.
Vors.: Sie bleiben dabei stehen, Sie können sich nicht geirrt haben?
Zeuge: Nein.
Landgerichtsrath Dr. Guggenheimer: Als das Zeugniß des Herrn Vorstandes des Kern zur Kenntniß gebracht wurde, da hat uns dies auch zuerst scheu gemacht. Oberregierungsrath Bauer bestellte dann den Kern noch einmal in meiner Gegenwart. Ich habe dem Mann die ernstesten Vorhalte gemacht über die Bedeutung seiner Aussagen und die Folgen, die diese für Berchtold haben müßten. Ich war sehr scharf, sogar grob gegen Kern. Kern hat die Aussage genau wiederholt unter ausdrücklicher Betonung, daß er an der linken Hand eine blutende Stelle gesehen habe, nicht einen Kratzer. Es war, meine ich, am 14. März 1896, als die Mittheilung von der k. Polizeidirection kam, daß Kern schwer erkrankt sei und um nochmalige Vernehmung auf dem Krankenbett bitte. Wir, Oberregierungsrath Bauer, Landgerichtsrath Trautner und ich, gingen nun hinaus; als wir durch den Hof des Hauses kamen, hörten wir bereits das Schreien des Mannes, der augenscheinlich Schmerzen hatte. Ich betone dies deßhalb, weil er demnach nicht wissen konnte, daß wir kommen. Diesen Eindruck hatte auch Hr. Trautner. Als wir ins Zimmer eintraten, lag Kern schwer athmend auf seinem Bett. Nach ungefähr ¼ Stunde schien Kern sich wieder in ruhigerer Verfassung zu befinden und wurde dann von Hrn. Trautner wiederholt vernommen, nachdem ihm dieser noch eine ganz eindringliche Ermahnung hatte zugehen lassen. Vorher hatten wir bereits erfahren, daß er mit den Sterbsacramenten versehen worden war. Die Aussagen lauteten mit einer ganz minimalen Abweichung, die mir nicht mehr einfällt, genau so, wie er sie vordem gemacht hatte. Er versicherte auf seinen Eid hin, daß Alles wahr sei, was er angegeben habe. Ich hatte die Ueberzeugung bekommen, daß er die Wahrheit gesprochen habe.

Vors.: Die Angabe von der blutigen Hand und dem weißen Flecken an der Joppe hat Kern gemacht, ehe sie in der Presse stand.
Zeuge: Ich könnte mir gar nicht denken, wie hievon etwas in die Blätter gekommen wäre; denn von den vorher vernommenen Zeugen hatte Niemand etwas davon erwähnt. Ich sah immer nach, ob etwas von dem, was die Zeugen sagten, vorher in den Zeitungen stand. Ein späterer Zeuge Wiesbauer hat dann auch von diesem weißen Flecken gesprochen. Dieser Zeuge aber wurde erst vernommen, nachdem bereits Kern seine Aussage gemacht hat. Daß Kern fromm gewesen sei, dafür sprechen die verschiedenen Heiligenbilder, die ich in seinem Zimmer gesehen habe. Es ist von Suggestion gesprochen worden; die Zeugen, die wir vernommen haben, wurden alle aufs eindringlichste darauf aufmerksam gemacht, welche Bedeutung ihre Aussagen haben; nicht einmal, verschiedenemale wurden sie darauf aufmerksam gemacht; daß sich Zeugen herangedrängt haben, davon habe ich nichts erfahren, im Gegentheil; besonders die Damen zeigten Angst vor der Vernehmung, und wir wurden gebeten, ja nichts zu sagen von den Mittheilungen, die sie uns gemacht hatten.

Der Vorsitzende fragt den Sicherheitscommissar Pfreimdter, ob man vor der Mittheilung des Kern die Spuren an der rechten Seite der Abortwand bemerkt habe.

Pfreimdter erwidert, diese Wahrnehmung sei ihm erst vom Commissar Roth mitgetheilt worden. Der Vertheidiger bemerkt hier, daß dies auch recht auffallend sei, das sei doch ein ganz wichtiges Ueberführungsmaterial, und dies sei erst so spät bemerkt worden. – Pfreimdter erklärt, daß man zur Durchsicht des Nachlasses der Frau Roos 5 Tage gebraucht habe; um den Zustand des Aborts habe man sich ursprünglich nicht so eingehend bekümmert.

L.-R. Dr. Guggenheimer gibt diese Möglichkeit zu, glaubt es aber nicht, da die größte Vorsicht beim Herausschaffen angewendet wurde. Die Frage eines Geschworenen, ob Kern bei seiner Vernehmung auf dem Krankenbette den Eindruck eines geistig klaren Menschen machte, bejaht Dr. Guggenheimer. Auf Anregung des Vertheidigers fragt der Vorsitzende den Kern, warum er dem Ingenieur Fischer die Kleider des Mannes so genau beschrieben und dies heute nicht auch gethan, erklärt Kern: Ich erinnere mich nicht und glaube nicht, daß ich dies dem Hrn. Ingenieur gegenüber gethan habe.

Ein Geschworener stellt nun die Frage: Hr. Ingenieur Fischer soll ja durch die genaue Beschreibung des Thäters seitens des Kern an das in den »Neuesten Nachrichten« gestandene Signalement erinnert worden sein? – Hr.Ingenieur Fischer erklärt, es sei nur das Auffallende gewesen, daß Kern bei der Beschreibung des Mannes eine scharfe Reihenfolge des gegebenen Signalements einhielt.

Der Vertheidiger stellt an Commissar Pfreimdter die Frage, worauf sich die Untersuchung im Aborte bezog, nach Auffinden, bezw. Wegschaffen der Leichen. Pfreimdter erwidert, daß es das Hauptaugenmerk war, festzustellen, ob in der Wasserspülvorrichtung etwas gerichtet worden oder eine Reparatur nothwendig war; man fand dabei im Aborte Blutspuren und Stücke des General-Anzeigers. Den vom Abstreifen herrührenden Flecken an der Wand im Aborte habe man erst 8–10 Tage nach dem Wegschaffen der Leichen entdeckt. Ober-Regierungsrath Bauer bestätigt, daß man diesen Flecken erst entdeckte, als man von dem weißen Flecken am Rockärmel des verdächtigen Thäters sprach. Auch glaubt Ober-Regierungsrath Bauer nicht, daß untergeordnete Polizeiorgane über diese Sache der Presse Mittheilungen gemacht haben. Er kann auch keinen Aufschluß geben, ob der Fleck erst entstanden sei, als die Leichen herausgeschafft wurden.

Es wird nun die kommissarische Vernehmung des kranken Werkführers Wilhelm Mathes verlesen. Mathes erklärte, daß er seinen Angaben von der Vernehmung am 4. April nur beizufügen habe, daß ihm über den Leumund des Kern Nachtheiliges nicht bekannt ist, und er weiß, daß Kern disciplinar nur einmal beanstandet wurde. Aus dessen Vernehmung vom 4. April ist zu erwähnen, daß Mathes angab: Kern sei seit 1895 in seiner jetzigen Stelle und war im Dienste ordentlich; Kern sei aber sehr geschwätzig, wußte immer viel Neuigkeiten und war nicht beliebt. Wenn Kern etwas Uebertriebenes erzählt, glaubt er es selber. Am 28. Februar Abends kam er zu mir und erzählte mir seine Begegnung mit dem verdächtigen Manne, der ihn am Karlsplatze angesprochen und einen goldenen Ring zum Kaufe angeboten habe. Kern erklärt, er habe zunächst au einen Mann gedacht, der ihm einmal beim Donisl einen goldenen Ring anbot; von Karlsplatz habe er nicht gesprochen, sondern von der Karlstraße.

Nun wird Obermedicinalrath Prof. Dr. Grashey gutachtlich über den Geisteszustand des Kern vernommen. Der Sachverständige erklärt, daß er Kern nicht für geisteskrank halte. Was seine Glaubwürdigkeit anbelange, so seien verschiedene der ihm aufgestiegenen Bedenken wieder verschwunden, trotzdem sei ihm die heutige Erzählung Kerns sehr verdächtig. So urtheile er aber nicht als Psychiater, sondern als Psycholog. Was die Möglichkeit der Suggestion anbelange, so sei die Frage, ob Kern durch äußere Dinge, die er gelesen oder gehört habe, in seinen persönlichen Wahrnehmungen beeinflußt worden sei, zu verneinen. Wenn seine Erzählung nicht wahr sei, so sei sie aus einem bestimmten schlechten Motive erfunden und der Mann ganz dafür verantwortlich.

Dr. Frhr. v. Schrenk-Notzing schließt sich hinsichtlich der Frage der Suggestion der Ansicht Dr. Grashey's an, macht aber auf eine besondere Krankheit, die pseudologia phantastica aufmerksam. Genügende Anzeichen, daß Kern hysterisch wäre, seien nicht vorhanden. Kern sei für seine Aussage verantwortlich.

(Fortsetzung folgt.)

Proceß Berchtold.
Achter Tag der Verhandlung.

München, 10. Oct. Wir lassen zunächst den Schluß des Berichts über die gestrige Verhandlung folgen, und geben die bereits im Auszug mitgetheilten Gutachten über den Geisteszustand des Hauptbelastungszeugen Kern ausführlich wieder:

Obermedicinalrath Prof. Dr. Grashey äußerte sich wie folgt: Mir wurde in der Voruntersuchung die Frage vorgelegt, ob Kern geisteskrank sei. Ich hatte Gelegenheit, ihn beim Untersuchungsrichter zu sehen. Ich stellte Fragen an ihn und entfernte mich dann. Später kam Kern zu mir in die Anstalt und ich unterhielt mich mit ihm unter vier Augen. Wir sprachen über persönliche und örtliche Verhältnisse und über gleichgültige Dinge, und auch über solche, die für den vorliegenden Fall von Interesse waren. Hierbei fand ich kein Zeichen, das mich zur Annahme berechtigte, den Kern für geisteskrank zu halten. Die heutige Erregung nahm ich damals an Kern nicht wahr. Sie ist eine wohlbegründete und auch keine krankhafte. Die weitere Frage nach der Glaubwürdigkeit Kerns zu beantworten, lehne ich ab, weil es nicht meine Sache ist und weil ich mir kein Urtheil erlaube. Wenn ich seine Glaubwürdigkeit beurtheilen soll, dann muß ich gestehen, daß mir in seiner Erzählung einige Dinge aufgefallen sind. Es fiel mir auf, daß er bei der ihm zum Kaufe angebotenen Uhr sofort nach der Nummer gesehen haben und sich die Nummer genau gemerkt haben will, obwohl er kein Interesse daran hatte und sie nicht zu kaufen beabsichtigte. Meine Bedenken in dieser Beziehung sind heute wieder geschwunden, nachdem er eine glaubwürdige Erklärung hiefür gegeben hat. Auffallend war mir ferner, daß er Namen und Person seines – wie er sagte – »Compagniespezels« verwechselte, während er den Berchtold so genau im Gedächtnisse behielt. Das läßt sich daraus erklären, daß er seinen Regimentskameraden lange Zeit nicht mehr gesehen hatte. Außerdem fiel mir auf, daß die Art, wie er über Thatsachen referirte, ziemlich unwahrscheinlich ist. Wenn seine Angabe richtig ist, daß Berchtold thatsächlich der Mörder wäre, dann liegt die Sache doch so, daß der Mann, der in ein bestimmtes Haus geht mit der Absicht, drei Personen umzubringen und sie zu berauben, nicht 5 Minuten vorher von selbst mit einem fremden Manne eine Unterhaltung anknüpft, ihm eine Uhr zum Kaufe anbietet und sich dadurch der Gefahr aussetzt, einen Zeugen unmittelbar in der Nähe des Thatortes sich zu schaffen. Die That ist jedenfalls mit größter Vorsicht und feinstem Raffinement ausgeführt worden. Es erscheint mir daher unglaubwürdig, daß der Thäter es so gemacht, wie Kern angibt. Für mich wurde ferner die Glaubwürdigkeit Kerns durch die Erzählung Fischers erschüttert. Wenn es wahr ist – und das muß ich annehmen daß Kern fest überzeugt ist, einen Attentätter belauscht, ihn wieder erkannt zu haben, und ihn ohne weiteres durch zwei Gendarmen auf die Polizei führen läßt, wo man ihn dann als unschuldig wieder entlassen muß, muß ich schon sagen, dann ist mir auch die Erzählung, die Kern heute machte, sehr verdächtig. Allein das ist nicht etwas, was ich von meinem Standpunkt als Psychiater betrachte, sondern das ist ein rein psychologisches Moment. Es erübrigt noch, die Frage der Suggestion zu erörtern. Hiebei darf man nicht zu weit gehen. Einem etwas suggeriren heißt: ihm etwas aus natürlichem Wege beibringen, ihn beeinflussen. Die Einen lassen sich nun leichter etwas beibringen, die Anderen sind selbständiger. Die Frage, ob Kern durch äußere Dinge, die er gelesen oder gehört hat, in seinen persönlichen Wahrnehmungen beeinflußt worden ist, muß ich verneinen. Er hat sich hier in der Verhandlung als ein Mann gezeigt, der genau sagen kann: Bis hieher und nicht weiter, bis hieher geht meine Vermuthung, das nehme ich auf meinen Eid und das nicht. Ich für meine Person glaube, daß diese Erzählung, wie sie Kern gegeben hat, wenn sie nicht wahr ist, nicht durch äußere Suggestion entstanden ist, so daß nicht gesagt werden kann, er könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Wenn die Erzählung also nicht wahr ist, ist sie aus einem bestimmten schlechten Motive erfunden und der Mann ist ganz dafür verantwortlich.

Vors.: Könnte der Thäter nicht von dem Standpunkte aus gehandelt haben, daß er sich sagte: Wenn ich die Uhr anbringe, dann gehe ich nicht hinauf, bringe ich sie nicht an, dann gehe ich hinauf und vollführe die That?
Dr. Grashey: Diese Frage habe ich mir auch vorgelegt. Ich habe aber diesen Gedanken wieder verworfen. Es wurde die Uhr um 6 M. angeboten. Wie lange hätten diese gereicht? Wenn man eine That plant, wie die vorliegende, wobei man seinen Kopf riskirt, dann stellt man sich nicht auf diesen Standpunkt: Bringe ich die Uhr an, dann gehe ich nicht hinauf, bringe ich sie nicht an, dann gehe ich hinauf und vollführe die That. Mit anderen Worten: Ich glaube nicht, daß der Thäter, sei er wer er will, – 5 oder 10 Minuten vor der That den festen Vorsatz hatte, sie zu begehen, sich im letzten Momente abhalten läßt, sie zu vollführen, zumal da er schon vor der That – und das war ja der Anfang der That – im Aborte gewesen war. Es stand für ihn absolut fest, daß er die That begehe. Er wollte nicht bloß 6 M. haben, er wollte sich ein kleines Vermögen holen.

Dr. Frhr. v. Schrenk-Notzing äußerte sich folgendermaßen: Ich kann meine Beobachtungen nur auf die heutigen Verhandlungen beschränken, da ich den Kern vorher nicht zu beobachten Gelegenheit hatte. Aus dem Gang der Verhandlung ging mir nicht mit genügender Sicherheit hervor, daß Momente von suggestiver Bedeutung auf den Kern eingewirkt haben; ich schließe mich in dieser Beziehung Hrn. Dr. Grashey an. Kern scheint sich der Tragweite seiner Aeußerung bewußt gewesen zu sein und ist einer psychischen Epidemie nicht zum Opfer gefallen. Ueber Kerns Charakter mich zu äußern, ist nicht meine Sache. Eine andere Frage ist die Hysterie; man braucht nicht geistig krank zu sein und kann doch seinen Einbildungen zum Opfer fallen. Ich möchte da hier auf eine besondere Krankheit aufmerksam machen, das ist namentlich die pseudologia phantastica, wie sie Prof. v. Dellbrück beschrieben hat. Für die Charakteristik der Hysterie sind bei Kern genügende Anhaltspunkte nicht gegeben. Ich kann mein Gutachten dahin abgeben, daß Kern für seine Aussagen verantwortlich zu erklären ist.

Auf eine bezügliche Frage eines Geschworenen bemerkt Kern, er habe mit seinem »Compagniespezel« beim Mathäser nicht beisammen gesessen. Er sei gerade im Gehen gewesen, da habe ihm dieser zugerufen, ihm gesagt, daß er ihn von seiner Militärzeit her kenne, und habe ihm (Kern) dann seine Adresse gegeben.

Bezirksingenieur Fischer erklärt, daß Kern vom 14. bis 29. Februar nicht im Dienste war, also inzwischen Zeit genug gehabt hätte, die Anzeige zu erstatten.

Simon Kuhn, Officiersbedienter bei Lieutenant Watter im 3. Stock des Hauses Nr. 33, deponirt, daß er in der Regel um 7 Uhr gekommen sei, um die Uniform und Kleider zu richten. Dies habe ich außerhalb der Gangthüre gethan. Der Podest ist derselbe wie in den anderen Stockwerken.

Vors.: Erinnern Sie sich an den 14. Februar? Sagen Sie nicht mehr, als Sie wissen; um wie viel Uhr kamen Sie da aus den Gang?
Zeuge: Ungefähr um 10¼Uhr.
Vors.: Früher sagten Sie 10 Minuten nach 10 oder 20 Minuten nach 10 Uhr. Wie Sie da standen, was haben Sie gesehen?
Zeuge: Da sah ich einen Mann vom 1. zum 2. Stockwerk hinaufgehen.
Vors: Was war das für ein Mann? Zeuge: Er hatte eine hellgraue Joppe an und war ziemlich stark; der hat bei Roos' angeläutet.
Vors.: Was haben Sie darauf gehört?
Zeuge: Da sagte er, er habe etwas zu richten.
Vors.: Haben Sie gehört, daß vor Aufmachen der Thür das Guckfenster geöffnet wurde?
Zeuge: Ja.
Vors.: Wer hat herausgerufen und die Thür aufgemacht?
Zeuge: Der Mann sagte: »Guten Morgen, Marie.« Die Köchin sagte darauf auch »Guten Morgen«. Der Mann sagte, er sei geschickt worden, etwas zu richten; die Köchin erwiderte: Die Frau hat heute früh Nasenbluten gehabt. Dann ging der Mann hinein.
Vors.: Sie haben früher angegeben, der Mann hat geläutet, dann hat die Köchin auf seinen Gruß gesagt: »Guten Morgen, Herr!« und dann der Mann: »Ich habe etwas zu richten« oder: »ich muß geschickt werden«. Wollen Sie aufrecht erhalten, daß Sie gehört haben, die Köchin habe gesagt: Es ist erst gerichtet worden, und ferner: Die gnädige Frau hat heute früh so sehr Nasenbluten gehabt?
Zeuge: Ja das habe ich gehört; der Mann hat nichts mehr darauf gesagt und die Thüre ist zugemacht worden.
Vors.: Haben Sie die Thüre zumachen hören?
Zeuge: Ja, den Mann habe ich nicht fortgehen sehen; ich bin für ungefähr 10 bis 15 Minuten fort und habe ihn nicht mehr gesehen.
Vors.: Sie haben über das Stiegengeländer gesehen; warum haben Sie da hinunter geschaut?
Zeuge: Weil die Köchin selten einen Arbeiter hineinließ.
Vors.: Können Sie auf Eid nehmen, daß dies Alles so war? War das Zufall, daß Sie gerade hinunterschauten?
Zeuge: Ja, das war Zufall.
Vors.: Sie haben aber schon hinuntergeschaut, wie der Mann heraufging? Zeuge: Ja, er hatte eine helle Joppe an.
Vors.: Können Sie sich erinnern, daß er einen hellen Hut hatte?
Zeuge: Nein.
Vors.: Sein Gesicht werden Sie kaum gesehen haben; hat er vielleicht zu Ihnen heraufgeschaut?
Zeuge: Nein; nur einen blonden Schnurrbart habe ich gesehen.
Vors.: Nun ist Ihnen der Mann mehrmals vorgestellt worden und da haben Sie immer gesagt, Sie kennen den Mann mit Bestimmtheit?
Zeuge: Ja.
Vors.: Haben Sie den Mann sprechen hören, als er Ihnen vorgestellt wurde?
Zeuge: Ja.
Vors. (zu Berchtold): Berchtold, sprechen Sie!
Berchtold: Ja wohl, Hr. Präsident.
Vors. (zum Zeugen): Ist das die Stimme?
Zeuge: Ja.
Vors.: Ich möchte Sie nochmals fragen, hat die Köchin gesagt, die Frau hatte heute früh sehr Nasenbluten? Hatten Sie schon von Jemand vorher gehört, daß sie Nasenbluten hatte? Haben Sie auf der Stiege, wie Sie kamen, die Gradl getroffen?
Zeuge: Ja, auf der ersten Stiege, da ist sie hinuntergegangen.
Vors.: Nun frage ich Sie, wäre es nicht möglich, daß Sie das verwechseln und daß Ihnen die Köchin schon um 7 Uhr gesagt hat, die Frau habe Nasenbluten? und hat sie zu dem Mann gesagt, die Frau hatte Nasenbluten?
Zeuge: Ja.
Vors.: Also zu Ihnen hat sie es zuerst gesagt und dann zu dem Mann?
Zeuge: Ja.
Vors.: Haben Sie gehört, daß zum Doctor geschickt wurde?
Zeuge: Nein.
Vors.: Ist das der Mann, den Sie damals auf der Stiege gesehen haben? Zeuge: Jawohl, Herr Präsident, das ist er!
Vors.: Glauben Sie nicht, daß Sie sich irren?
Zeuge: Nein.
Vors.: Sie getrauen sich auf Ihren Eid zu nehmen, daß dies der Mann ist, der damals dort war?
Zeuge: Jawohl, Herr Präsident.
Verth.: Sie haben beim ersten polizeilichen Verhör gesagt, daß die Köchin nach dem Guten Morgen sagte: »Die Frau hatte beute schon Nasenbluten und ist schwer krank«, und da sagte der Mann: Da möchte ich die gnädige Frau besuchen; glauben Sie, daß das ein Arzt war?
Zeuge: Nein.
Verth.: Glauben Sie, daß ein Canalisationsarbeiter so sprechen kann: »Da möchte ich die gnädige Frau besuchen«? Beim ersten Verhör haben Sie dann beschrieben, daß er einen dunklen alten Hut trug; beim zweiten Verhör: »Ja da kann ich die gnädige Frau auch noch ein wenig besuchen«; da hatte er einen hellen Hut. Beim dritten Verhör gaben Sie an, er hätte gesagt: »Ich muß etwas richten; ich bin geschickt worden, etwas zu richten«; da hätte die Köchin gesagt: »Ja das ist recht«, die gnädige Frau hatte Nasenbluten und da sagte der Mann: »Ich habe nur ein bischen was nachzusehen.« Jetzt frage ich Sie, glauben Sie nicht, daß Sie durch das, was Sie in den Zeitungen gelesen haben, beeinflußt worden sind?
Zeuge: Nein.
Vors.: Haben Sie Blätter gelesen?
Zeuge: Ja.
Vors.: Glauben Sie sagen zu müssen, Sie haben nicht allein das gesagt, was Sie gesehen haben, sondern auch etwas von dem, was Sie gelesen haben. Ist das so, wie Sie es gesehen haben?
Zeuge: Ich habe nichts dazu gemacht; das habe ich Alles gehört!
Vors.: Sind Sie durch die Zeitungen nicht irre geworden?
Zeuge: Nein.
Vors.: Haben Sie die Zeitungen vor Ihrer ersten Vernehmung gelesen oder nach derselben.
Zeuge: Nach der Vernehmung.

Auf eine Behauptung des Vertheidigers, Kuhn solle bei seiner ersten richterlichen Vernehmung betr. der Zeit von 20 Minuten vor oder 20 Minuten nach 9 Uhr gesprochen haben, als er den Mann an der Roos'schen Wohnung läuten sah, bestätigen Amtsrichter Dantl, L.-G.-R. Dr. Guggenheimer und O.-R.-R. Bauer, daß Kuhn nie von 9 Uhr, sondern von 10 Uhr gesprochen habe. Auf einen weiteren Vorhalt, er soll zur Köchin Pfeffel geäußert haben, um das Gespräch vor der Wohnungsthüre der Roos habe er sich nicht gekümmert, verneint er dies, und die nun vorgerufene Pfeffel erklärt, es sei dies ein Mißverständniß gewesen, sie selbst habe gesagt: Ich habe mich nicht um das Gespräch gekümmert.

Es kam nun das erste richterliche Verhör des Zeugen Kuhn zur Verlesung, welches einige Widersprüche enthält, Kuhn bleibt aber auf seiner heutigen Aussage stehen. Ferner erklärt er, daß er den Berchtold, als dieser zur Confrontirung in das Haus geführt wurde, daselbst anläuten und sprechen mußte, während er – Zeuge – oben auf der Stiege stand, sofort wieder als den Mann erkannte, der am 14. Februar, Vormittags, an der Roos'schen Wohnung angeläutet und mit der Köchin Gradl gesprochen habe. Auf die gesammte Aussage des Zeugen Kuhn erwidert Berchtold nur: »Ich bin in das Haus nicht hineingekommen.«

Nun wurde Secondlieutenant Herman Watter, bei welchem Kuhn als Diener war, vernommen, und zwar über den Leumund des Kuhn. Zeuge schildert den Kuhn als einen sehr braven und soliden Soldaten: Kuhn sei verlässig, gewissenhaft und glaubwürdig, er sei ein geistig aufgeweckter Mann, den er zu Dienstleistungen verwenden konnte, wie nicht jeden Anderen. Er habe nie eine Klage über Kuhn gehabt, sei stets zufrieden mit ihm gewesen, derselbe habe stets ein anständiges Benehmen gezeigt. Kuhn habe ihm seine Beobachtungen betreffs des Mannes, welcher bei Roos Einlaß verlangte, erzählt. (Zeuge gibt nun die Erzählung wieder, wie sie aus der Vernehmung des Kuhn bekannt ist). Zeuge habe dann Kuhn ermahnt, er solle vorsichtig sein und darüber nachdenken, und Kuhn habe darauf bestimmt erwidert, er habe sich Alles wohl überlegt und über die Sache mit Niemand als mit seinem Vater und ihm – dem Zeugen – gesprochen.

Als letzte Zeugin in der gestrigen Nachmittagssitzung wurde dann die Taglöhnersfrau Bertha Neumaier vernommen. Bekanntlich beruft sich Berchtold darauf, daß er am Donnerstag, dem 13. Februar, Nachmittags einen Gang nach Biederstein gemacht habe, zum Wirth Burgauer aber nicht hineingegangen, sondern über eine Wiese zurück sei und daselbst mit einer alten Frau, welche Holz sammelte, einige Worte gewechselt habe. Als die muthmaßliche alte Frau erschien heute die Zeugin Neumaier, welche aber erklärte, daß sie in Biederstein stets in Arbeit gestanden sei und noch stehe, daß sie niemals Holz gesammelt habe und auch mit Berchtold nicht gesprochen habe. Sie habe den Berchtold nur einmal gesehen, als er beim Wirth Burgauer die Rauchselche machte, sonst nie.

Berchtold erklärte, daß er nicht sagen könne, ob die Zeugin jene alte Frau gewesen sei. Die Sitzung wurde sodann auf Samstag Vormittag 8½ Uhr vertagt.

Neunter Tag der Verhandlung.

Der Vertheidiger stellt zu Beginn der heutigen Sitzung neue Beweisantrage bezüglich der Glaubwürdigkeit einiger Zeugen. Den Anträgen wird stattgegeben.

Die heutige Zeugenvernehmung begann mit der des Eisenhändlers Sig. Neuhöfer. Dieser bekundet, daß er dem Berchtold an zwei Tagen im April 1895 altes Eisen und Zinn abgekauft habe. Ob unter letzterem auch Plomben waren, kann Zeuge sich nicht erinnern, möglich ist es aber immerhin, da dies nicht selten vorkommt.

Es wurde alsdann mit der Zeugenvernehmung bezüglich der Anwesenheit Berchtolds am 14. Februar Vormittags in der Roos'schen Wohnung fortgefahren, und zwar der Eierhändler Florian Schmidt, 65 Jahre alt, vernommen. Dieser gibt an: Ich verkaufte schon seit sechs Jahren an die Roos'sche Familie im Hause Nr. 33 an der Karlstraße Eier. Im Februar l. J. kam ich wieder in das bezeichnete Haus, ich meine, es ist das zweite Haus von der Ecke der Louisenstraße weg. Ich bot bei dieser Gelegenheit im 1. Stocke Eier an. Hier wurde mir nichts abgekauft. Ich ging dann in den 2. Stock hinauf, wo die Köchin mit den zwei Damen wohnte. Dort schellte ich an, die Köchin öffnete die Thüre und sagte zur Frau: Jetzt ist der Eiermann da. Ich habe die alte Frau nicht gesehen, aber ich hörte, wie sie sagte: Nimm einstweilen um 1 M. Eier. Die Köchin sagte: Sind sie ganz frisch? und nahm, als ich erwiderte: Ja freilich, eines heraus und schlug es auf. Dann äußerte sie: Ich nehme einstweilen um 1 M. Sie kommen schon wieder. Ich gab 17 Eier, weil sie klein waren, sonst gab ich nur 16 Stück. Die Köchin ist dann auf einen Moment fort und kam dann mit dem Gelde. Schon als ich in den 1. Stock hinaufging, sah ich vor mir einen unbekannten Mann auf der Stiege stehen. Während ich zum 1. Stocke hinaufstieg, ging der Unbekannte vor mir her in den 2. Stock. Während ich zum 2. Stockwerke hinaufging, ging der fremde Mann die Stiege zum 3. Stockwerk hinauf. Nachdem ich an die Köchin Gradl die Eier verkauft hatte, stieg ich in das 3. Stockwerk hinauf, währenddem beobachtete ich, wie der Mann auf mich herunterschaute. Derselbe hatte den Hut tief ins Gesicht gedrückt. Er trug dunkle Joppe und hatte einen blonden Schnurbart. Der Mann kam mir verdächtig vor und ich dachte mir: Der raucht keinen guten. Als ich gegen das 3. Stockwerk ging, stieg der Mann gegen den Speicher empor, es waren nur einige Stufen mehr. Im 3. Stocke verkaufte ich keine Eier. Ich ging dann wieder die Treppen hinunter, hiebei ging auch der fremde Mann wieder hinter mir her. Als ich einige Stufen der vom 2. zum 1. Stock führenden Treppe heruntergestiegen war, sah ich den Mann, wie er vor der Wohnung der Frau v. Roos stand. Ich dachte mir: Hollah, da mußt aufpassen, weßhalb ich meinen Eierkorb vor mich niederstellte und meine Eier ordnete. Der Unbekannte läutete an der Roos'schen Wohnung stark an. Die Köchin öffnete und fragte den fremden Mann, was er wolle. Derselbe sagte: Erlauben Sie, ich muß controliren. Die Köchin erwiderte: Da fehlt nichts, worauf der Fremde bemerkte: Ich habe oben auch controlirt, da fehlt auch etwas. Ich hörte nun wie die alte Frau, die ich allerdings nicht sah, sondern nur an ihrer Stimme erkannte, sagte: »Da fehlt nichts«, und der verdächtige Fremde erwiderte: Ich bin selber dabei gewesen, ich hab' die Röhren selber eingemauert. Nun drückte der Unbekannte die Köchin beiseite und die Thüre auf, welche er dann zuschlug. Es ist dann ein Krawall entstanden und da habe ich gemeint: der Fremde ist ein unverschämter Kerl und ist über etwas hinübergefallen. Gleich darauf hörte ich den Ruf: Jesses, Jesses! und dann etwas gedämpfter: Mein Gott! Dann wurde es still. Ich brachte den Ruf damit in Zusammenhang, daß der Fremde über etwas hinübergefallen war und dabei etwas zerbrochen hatte, worüber die alte Frau jammerte. Ich habe noch eine Weile gewartet und bin dann gegangen.

Auf Vorhalt des Vorsitzenden ergänzt Schmidt seine Aussage noch wie folgt: Der fremde Mann hat allweil umgeschaut und hat mich nicht aus dem Auge gelassen. Es schien mir, als genire er sich vor mir. Während ich die Eier verkaufte, habe ich auf den Mann Obacht gegeben. Als ich im 2. Stock Eier verkaufte, beugte sich der Mann über das Geländer der 3. Stiege. Als ich im 3. Stock war, lehnte sich der Mann auf die Speicherstiege gegen die Mauer, aber ich sah sein Gesicht. Während ich auf der Stiege der 2. Stockwerkes im Heruntergehen begriffen stand und der fremde Mann läutete, sah ich, wie die Köchin zum Gangfenster heraussah und dann öffnete. Als ich aus dem Hause fortging, dachte ich mir, da muß etwas los sein. Der Mann hatte eine dunkelgrüne Joppe angehabt und einen schwarzen Hut getragen.

Der Vorsitzende machte nun dem Zeugen verschiedene Vorhalte aus früheren Vernehmungen.
Vors.: Im ersten Verhör sagten Sie: Der Mann hatte eine helle Joppe und einen hellen Hut.
Schmidt: Das ist nicht wahr. Er hatte dunkle Joppe und schwarzen Hut. Vors.: Wie kamen Sie zu Ihrer ersten Aussage?
Zeuge: Ich hatte mich getäuscht.
Vors.: Haben Sie denn aus freien Stücken von der Kleidung etwas gesagt oder wurden Sie vom Untersuchungsrichter danach gefragt?
Zeuge: Ich sagte gleich von Anfang an, daß der Mann eine dunkelgraue Joppe hatte.

Es wird nun das erste Vernehmungsprotokoll bei der Polizei verlesen, welches vom 14. April datirt ist, und werden dem Zeugen daraus Vorhalte gemacht. Zunächst hatte Schmidt früer gesagt, es sei zwischen 10 und 11 Uhr gewesen. Schmidt berichtigt dies und sagt heute: Es war von 10½ – 10¾ Uhr.
Vors.: Sie sagten früher: Genau kann ich die Mannsperson gerade nicht beschreiben, aber dessen entsinne ich mich bestimmt, daß der Mann größer und jünger war als ich und ungefähr 40 Jahre alt. Sie sagten ferner, daß er eine hellgraue Joppe trug, sein Hut war kein steifer, sondern ein weicher. An die Farbe des Hutes kann ich mich nicht erinnern. Am 16. April sind Sie vom Untersuchungsrichter vernommen worden, wobei Ihnen Berchtold hier im Gerichtsgebäude vorgestellt wurde. Hiebei haben Sie gesagt: Die Mannsperson trug dunkelgraue Joppe und einen hellen Hut, an die Hose erinnere ich mich nicht. Schließlich haben Sie wieder in dieser Vernehmung gesagt: Ich muß meine Aussage dahin berichtigen, daß der Mann damals die dunklere Joppe und den schwarzen Hut trug, wobei Sie dann stehen blieben. Bleiben Sie auch heute darauf stehen?
Zeuge: Jawohl.
Berchtold muß nun seine dunkelgraue Joppe auziehen und den schwarzen Hut aufsetzen.
Vors.: Schauen Sie sich den Berchtold genau an.
Zeuge: Der ist es ja.
Vors.: Können Sie es auf Ihren Eid nehmen?
Zeuge: Dös glaub i.

Berchtold erklärt auf Befragen, er sei nicht in dem Hause gewesen, der Zeuge spreche die Unwahrheit.

Vors.: Berchtold sagt, es ist nicht wahr.
Zeuge: Das kann er öfter sagen.
Berchtold muß nun sprechen.
Zeuge: Das ist auch die Stimme.

Berchtold muß hierauf die helle Joppe anziehen. Zeuge bemerkt auf Befragen: So war der Mann nicht gekleidet.

Der Zeuge wird nun darüber vernommen, was Alles geschah, als er fortgegangen war und wie es kam, daß er erst so spät Anzeige von seinen Wahrnehmungen machte.

In dieser Richtung gab Schmidt an: Meine Tochter hatte auf mich in der Louisenstraße gewartet und ich traf sie auch dort. Ich gab ihr Geld, um wieder Eier zu kaufen. Abends erzählte ich ihr das Erlebniß vom Vormittag und meinte, da sei etwas dahinter, die Sache komme mir verdächtig vor. Meine Tochter sagte: es gibt immer etwas, sei ruhig und sag nichts. Ein paar Tage später las meine Tochter aus der Zeitung, daß eine Vergiftung vorliegt. Später las meine Tochter in der Zeitung, daß die drei Frauen ermordet wurden. Da sagte meine Tochter: Sei ruhig, du kommst sonst in eine schöne Geschichte hinein. Du bist ein alter Mann und müßtest noch auf das Gericht laufen. Deßhalb bin ich nicht auf die Polizei. Am 13. April kam ich zufällig wieder in das Haus Nr. 33 und da traf mich die Köchin Kuhn. Diese sagte zu mir: Sind Sie endlich wieder da, auf Sie hab ich schon lange gewartet. Sie waren doch an dem Tage im Hause, als die drei Frauenzimmer umgebracht worden sind. Ich sagte, ich erinnere mich an den Tag nicht mehr; ich muß erst meine Tochter fragen. Ich ging dann nach Hause, frug meine Tochter, wann ich in dem Hause Nr. 33 war und da sagte mir diese, daß es Freitag, der 14. Februar, war. Nun ging ich anderen Tags mit meiner Tochter zur Köchin Kuhn und sagte, wenn sie es gewiß wisse, daß es Freitag, der 14. Februar, war, sei ich bereit, Angaben zu machen. Dann ging ich auf die Polizeidirection und sagte, was ich wußte. Hier erst erfuhr ich, daß eine Belohnung von 1000 Mark ausgesetzt sei, vorher habe ich nichts davon gewußt.

Vors.: Als Sie die Tochter mitgenommen haben, was sagte da die Köchin?
Zeuge: Die Köchin sagte: Jetzt kommt er endlich; Sie waren ja am 14. Februar da. Jetzt schicke ich gleich nach einem Gendarmm. Ich sagte darauf, das braucht's nicht; ich gehe schon selbst hin. Unterdessen kam der Hauptmann, der im dritten Stock wohnt, der hörte das Gespräch und sagte zu mir: Gehen Sie zu Herrn Oberregierungsrath Bauer auf die Polizei und zeigen Sie die Sache selbst an. Ich bekam dann eine Visitenkarte mit.
Vors.: Es steht im Protokoll, daß Ihre Tochter Ihnen vorgelesen hat, wie der Mord geschildert wurde, was man gefunden hat u. s. w.?
Zeuge: Ja.
Vors.: Sie waren zweifelhaft geworden, weil es hieß, es wäre am 11. Februar gewesen?
Zeuge: Ja, sie hätten sich am 11. vergiftet.
Vors.: Da sagte die Tochter: Du sei stad, da könntest Du in was Schönes hineinkommen; da sind schon 100 Zeugen da, da braucht man keinen alten Mann wie Du?
Zeuge: Ja.
Vors.: Also, Sie bleiben auf dem, was Sie heute sagten, stehen?
Zeuge: Ja.
Vors.: Sie glauben nicht, daß Sie sich geirrt haben?
Zeuge: Nein.
Vors.: Schauen Sie sich den Berchtold noch einmal an.
Zeuge: Ja, das ist der Mordthäter.

Der Vertheidiger macht nun die Bemerkung: Bei der ersten Vernehmung sagte Schmidt: Ich dachte mir nichts dabei, gleichwohl will er aber zur Tochter gesagt haben: Da ist nichts Gescheidtes passirt. Der Vorsitzende frug den Zeugen darüber worauf er erwiderte: Ich dachte mir nichts Schlimmes dabei.

Verth.: Aber der Tochter hat er am selben Tag gesagt: Da kommt noch etwas nach.
Vors. zum Zeugen: Im ersten Augenblick haben Sie wohl an nichts Schlimmeres gedacht, als er sei über etwas gefallen, habe dabei etwas zerbrochen, und da jammerte die Frau?
Zeuge: Ja.
Vors.: Als Sie in den zweiten Stock hinaufgingen, da stand der Mann auf der dritten Stiege?
Zeuge: Ja.
Vors.: Wie Sie im letzten Stock waren, da wurde Ihnen aufgemacht; wo stand da der Mann?
Zeuge: Immer oberhalb; er hat öfter heruntergesehen.

Der Staatsanwalt fügt hier ein, daß jene Angaben nur eine Aufzeichnung seien, aber keine Vernehmung.

Verth.: Dies war bei der dritten eidlichen Vernehmung.

Oberregierungsrath Bauer erklärt: Die Sache war so: der Eiermann machte in Gegenwart des Hrn. Staatsanwalts Guggenheimer und des Commissars Pfreimdter seine Aussagen; Hr. Dr. Guggenheimer hat diese Vermerkungen dann förmlich dictirt.

Landgerichtsrath Dr. Guggenheimer: Ich habe die Aussagen des Schmidt genau, wie er sie gemacht hat, dem Hrn. Pfreimdter dictirt. Seine Aussagen waren alle mehr oder minder negativ, wie »Ich kann nur sagen, es war kein dunkler Anzug, er war mehr hell«; er sagte auch, er könne sich an die Kleidung nicht so genau erinnern. Ich habe auf die Kleidung das wenigste Gewicht gelegt, sondern mehr auf den Gesammteindruck, den die Person machte.

Der Vertheidiger beantragt, um ein objectives Bild zu, bekommen, da so viele Widersprüche vorkommen, die Verlesung der Zeugenaussagen des Florian Schmidt; Landgerichtsrath Dr. Guggenheimer sei damals Staatsanwalt gewesen und als solcher subjectiv.

Landgerichtsrath Dr. Guggenheimer verwahrt sich hiegegen; er sei heute als Zeuge da; er sei auch nicht suggerirt und habe nicht suggerirt.

Der Vertheidiger bleibt auf seinem Antrag stehen. Der Staatsanwalt beantragt dann die Verlesung des ganzen Protokolls, welchem Antrag sich der Vertheidiger anschließt. Das Protokoll gelangt sodann zur Verlesung. Aus demselben ist zu constatiren, daß der Eierhändler Schmidt angab: »Ich erinnere mich nicht, einen Officiersdiener im Stiegenhause gesehen zu haben; es war außer dem mir verdächtigen Manne und mir Niemand auf der Stiege. Von der Belohnung von 1000 Mark habe ich erst erfahren, als ich schon auf der Polizei war.« – Der Vorsitzende findet es auffallend, daß Schmidt die Worte hörte: »I hab's selber eingemauert, i bin g'schickt und muß controliren«; diese Worte konnte Zeuge Schmidt doch nicht von selber wissen und Berchtold hatte doch tatsächlich die Abortrohre eingemauert. – Der Vertheidiger bemerkt nun: »Schmidt sagte, als der Mann an der Wohnung im zweiten Stock anläutete, habe die Köchin herausgesehen, das ist neu, denn er hat früher angegeben, die Köchin (Gradl) habe auf das Anläuten zum Thürfensterl herausgeschaut«; der Vorsitzende constatirt, daß Schmidt auch heute sagte, die Köchin habe zur Thüre herausgeschaut.

Berchtold, aufgefordert, sich über die Angaben des Eiermann zu äußern, erklärte: Ich kann dem Manne nichts Unrechtes nachsagen, aber es ist die Unwahrheit, was er sagt.

Der Vertheidiger bittet nun zu constatiren, daß in der »Volkszeitung« niemals stand, der Mord sei am 11. Februar geschehen. Der Vorsitzende glaubt aber zunächst die Tochter des Eiermann vernehmen zu sollen, womit der Vertheidiger einverstanden ist.

Es wurde daher zunächst die Zeugin Crescenz Eichhammer, Wäscherin, vernommen. Diese erzählt die Wahrnehmungen ihres Vaters, wie sie dieselben aus dessen Munde weiß, theilt mit, warum ihr Vater so lange geschwiegen habe und wie sie zur Anzeige gekommen seien. Ihre Angaben decken sich vollständig mit denen ihres Vaters. Sie theilt ferner mit, daß ihr Vater am 13. April nicht in das Haus Nr. 33 gehen wollte, um allen Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen, allein er sei zufällig in dasselbe gerathen.

Der Vertheidiger fragt die Zeugin auf ihren Eid, ob sie von der ausgesetzten Belohnung, ehe der Vater die Anzeige erstattet hatte, etwas gewußt habe. Als Zeugin dies mit aller Bestimmtheit verneint, macht sie der Vertheidiger darauf aufmerksam, daß nachher eine gewisse Kath. Sulzbauer kommen werde, die bei Florian Schmidt gewohnt habe. Diese werde sagen, daß sie (die Zeugin) alle Tage aus der »Volkszeitung« von dem Morde vorgelesen habe. Als zum erstenmale davon in der Zeitung gestanden sei, habe Florian Schmidt nur gesagt: »Jesses, die hab' ich ja auch gekannt.« Dann habe sie (die Zeugin) einmal vorgelesen, daß 1000 M. Belohnung ausgesetzt seien, worauf sie zu ihrem Vater gesagt habe: »Wenn Du jetzt sagen könntest, Du hast etwas gehört und etwas gesehen und hingehen und das sagen würdest, dann würden wir die 1000 M. verdienen.«

Die Zeugin erklärt hierauf: Das ist nicht wahr. Ich habe von der Belohnung erst etwas gehört, als ich vernommen wurde.

Mathilde Kuhn, nochmals vernommen, bestätigt die Angaben Schmidts und dessen Tochter über die Art und Weise, wie diese zur Anzeige kamen, und warum erst so spät.

Die Taglöhnerswittwe Kath. Sußbauer, 73 Jahre alt, bekundet auf ihren Eid: Ich habe bei Schmidt gewohnt. Die Eichhammer hat auf mein Ersuchen oft aus der Zeitung von dem Mord vorgelesen. Als in der Zeitung stand, daß die drei Frauen in der Karlstraße umgebracht worden waren, sagte Schmidt nur: Die hab' ich auch gekannt. Eines Tages las die Tochter (Eichhammer) vor, daß 1000 M. Belohnung ausgesetzt seien, und sagte: Wenn wir was Gewisses sagen könnten, dann kriegten wir die 1000 M. Ich bin dann von Schmidt – es war dies im März – fortgezogen und habe bei einem Schwager der Eichhammer eingemiethet. Dort erfuhr ich, daß Schmidt einmal erzählte, er sei beim Untersuchungsrichter gewesen und dieser habe gesagt, der Hauptzeuge bekommt 1000 M.

Auf diesbezügliche Fragen des Vorsitzenden gibt die Zeugin an: Der Eiermann Schmidt hat die Zeitung nicht gelesen. Die Tochter hat – noch vor dem April – vorgelesen, daß 1000 M. Belohnung ausgesetzt sind, und da war der Eiermann auch dabei. Die Tochter machte dann die oben mitgetheilte Aeußerung.

Zeugin Eichhammer erklärt: Das ist die Unwahrheit. Ich habe das nicht gesagt. Das Ganze ist nur eine Tratscherei und Ratscherei.
Zeugin Sußbauer: Ich sage die Wahrheit.
Zeugin Eichhammer: Nein, das ist nicht wahr.
Vors.: Können Sie sich am Ende nicht mehr genau erinnern und haben Sie nicht doch von der Belohnung in der Zeitung gelesen.
Zeugin Eichhammer: Ich habe nichts davon gelesen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft und der Vertheidigung wurde vom Gericht ein informatorischer Augenschein im Hause Nr. 33 Karlstraße angeordnet, zu welchem, wie der Vorsitzende ausdrücklich bemerkte, nur das Gericht, die Geschworenen, Staatsanwalt und Vertheidiger, sonst aber Niemand zugelassen werden. Der Augenschein dient nur zur Information für die Geschworenen und werden weder Zeugen, noch Angeklagter zugezogen.

Zu diesem Behuf wurde die Verhandlung unterbrochen und deren Fortsetzung auf Nachmittag 4 Uhr anberaumt.

Allgemeine Zeitung Nr. 280. München; Samstag, den 10. Oktober 1896.

Allgemeine Zeitung (11.10.1896) 9ter Prozesstag

Proceß Berchtold.
Neunter Tag der Verhandlung.

München, 10. Oct. Zu Beginn der heutigen Nachmittagssitzung wurde die Zeugin Mathilde Kuhn wieder vor gerufen und befragt, ob nicht an dem Tage, an welchem der Eiermann das Haus besuchte, auch eine Bettlerin dorthin kam. Zeugin kann aber nicht sagen, ob dies vor oder nach dem Eiermann geschah.

Nun wurde der Zeuge Jak. Schmidt, Taglöhner, vernommen. Er bestätigt zunächst, daß eine Feindschaft zwischen ihm und dem Florian Schmidt bezw. der Eichhammer bestehe. Er bekundet: Die Sußbauer, welche im Mai l. J. zu mir zog, erzählte mir, daß der Eiermann, als die Tochter von dem Morde aus der Zeitung vorlas, gesagt habe: Die hab ich auch gekannt, die haben mir auch Eier abgekauft. Später hat die Sußbauer zu mir gesagt: Jetzt ist der Eiermann als Zeuge geladen, er ist der Entdecker des Mörders. Die Eichhammer habe aus der Zeitung herausgelesen, daß 1000 M. Belohnung ausgesetzt sind, wobei sie gesagt habe, wenn man wissen würde und behaupten könnte, daß der Berchtold der Thäter ist, bekämen wir die 1000 M.

Ingenieur Roos bemerkt: Als heute die Sitzung zu Ende war, kam die Sußbauer auf mich zu und sagte: No hab i jetzt gnua g'sagt? Ich erwiderte nichts darauf, sie wandte sich dann an den Gendarmen hier im Saale. Was sie zu demselben sagte, weiß ich nicht. Die Herren Geschworenen können sich davon denken, was sie wollen.

Gendarmeriesergent Michel bestätigt, daß die Sußbauer mit ihm habe sprechen wollen, er ihr aber abgewehrt habe. Er wisse nicht, was sie gesagt hatte. Zeugin Sußbauer erwiderte, sie wisse hievon nichts. Sie wisse nicht, was sie sage.

Hausverwalter Wiesenbauer bekundet, als er am 14. Februar l. J. Mittags in das Pissoir am Stachus gegangen, sei rechts zu gleicher Zeit ein Mann hinein, der ihm ausfiel, weil er ihm einen frechen Blick zugeworfen habe, so daß er sich dachte: »Du bist ein frecher Kerl«. Er habe bemerkt, daß der Mann am rechten Aermel weiß war. Als er aus dem Pissoir herausgegangen sei, habe ihm der Mann nachgesehen und ihm nochmals einen scharfen Blick nachgeworfen. Gleich darauf habe es 12 Uhr geläutet. Zeuge bezeichnet den Berchtold bestimmt als den Mann, den er damals gesehen und beobachtet habe, wie er sich die Hände wusch. Als er das Bild Berchtolds im »Tagblatt« sah, habe er zu seiner Frau gesagt: »Das ist der Mann, den ich im Pissoir gesehen habe.« Seine Frau habe ihm abgerathen, indem sie meinte: Gib doch einmal Ruhe mit dem Gerichtlaufen. Zeuge meint, er habe eine helle Joppe angehabt, glaube aber, er habe diese Joppe (Berchtold mußte inzwischen seine dunkle Joppe anziehen) angehabt. Die Augen Berchtolds seien ihm unvergeßlich. Dem Vorhalt, daß Zeugen auftreten werden, die bestätigen, daß Zeuge in jedem Sitzungssaals der hiesigen Gerichte zu finden sei und sich leicht als Zeuge anwerben lasse, begegnet Wiesenbau» mit aller Entschiedenheit.

Der Vertheidiger macht diesem Zeugen verschiedene Vorhalte, insbesondere über eine Privatklage einer Frau Ries gegen »Generalanzeiger« und ihn (Zeugen) und fragt letzteren, ob es richtig sei, daß er (Wiesenbaur) einmal in dieser Angelegenheit bei ihm (Vertheidiger) gewesen sei und daß er (Vertheidiger) ihm abgerathen und gesagt habe, er komme mit seiner Wichtigthuerei noch in die größten Unannehmlichkeiten. Zeuge verwahrt sich entschieden gegen solche Insinuationen.

Der Vertheidiger constatirt ferner, daß Wiesenbauer, noch ehe ihm Berchtold vorgestellt war, bei der Vorlage der Kleider Berchtolds gesagt habe: Das sind die Kleider Berchtolds.

Zeuge bleibt darauf stehen, daß er den Berchtold bestimmt als den Mann erkenne, den er im Pissoir gesehen habe. Er meine den Berchtold von einem Bader in der Zweibrückenstraße her zu kennen. – Berchtold behauptet, nie in diesen Laden gekommen zu sein. – Der Vertheidiger macht dem Zeugen ferner den Vorhalt, daß er verschiedene Angaben gemacht habe, sowie über den Widerspruch, daß er einmal sagte, der Mann sei ihm durch seinen schüchternen, ein andermal durch seinen frechen Blick aufgefallen. Zeuge erklärt, er habe geschworen und sage die Wahrheit.

Die Frau des Zeugen Wiesenbauer bestätigt, daß sie ihrem Manne abgerathen habe, sich in die Geschichte zu mischen. Was die angebliche Proceßwuth ihres Mannes anbelange, so habe nicht dieser processirt, sondern er sei fortwährend verfolgt worden.

Berchtold behauptet, Commissar Pfreimdter habe ihm einmal vorgehalten, Wiesenbauer kenne ihn von der Gastwirthschaft des Hrn. Storr her. Comissar Pfreimdter bestreitet dies entschieden.

Zeuge Journalist Schmid kann nur bestätigen, daß Zeuge Wiesenbauer eine Zeit lang fast tagtäglich auf Gericht bald als Zeuge, bald als Partei zu treffen war. Etwas Unrechtes könne er dem Zeugen nicht nachsagen. Auch könne er nicht behaupten, daß Wiesenbauer sich als Zeuge aufdränge.

Nun wurde Oberregierungsrath Bauer über das vernommen, was die Frau Berchtold über den Verbleib ihres Mannes am 13. Februar in der Voruntersuchung aussagte. O.-R.-R. Bauer deponirt: Frau Berchtold sagte mir, ihr Mann sei am Donnerstag, dem 13. Februar, Vormittags, und bis Nachmittags 3½ Uhr zu Hause gewesen, dann sagte sie – so viel ich mich an die Aussage der Frau Berchtold erinnern kann – sei ihr Mann fortgegangen und Abends, als bereits Licht brannte, heimgekommen.

Um den Alibibeweis für den 14. Februar zu führen, berief sich Berchtold in der Voruntersuchung auf den sog. »Bierführer Hans«, der in der Person des Zeugen Joh. Kröll vernommen wurde. Dieser bekundete: Ich ging am 14. Februar durch die Hohernzollernstraße, es kann etwas vor oder nach 10 Uhr gewesen sein, zur Neureutherstraße, von da in die Arcisstraße, Nordendstraße und dann wieder zur Hohenzollernstraße. In diesem Rayon begegnete mir Berchtold, wo, weiß ich nicht. Er grüßte mich und ich dankte ihm. Ich weiß nicht, wann es war, es kann 11, 12 oder 12½ Uhr gewesen sein. Genau weiß ich es nicht. Ich bemerkte an Berchtold nichts Auffälliges. Auch in seinem Benehmen fiel mir nichts auf.

Berchtold bemerkt: Kröll ist durch die Hohenzollernstraße hinunter und ich bin gegen die Luitpoldstraße gegangen, als ich Kröll in der Nähe eines Gasthauses, ich glaube es heißt zur »Gemüthlichkeit«, traf. Dies war um 10 Uhr oder 10½ Uhr.

Kröll gibt dies als möglich zu, weiß es aber nicht. Er meint, Berchtold habe eine dunkle Joppe und einen dunklen Hut gehabt.

Zeuge Habler war der Hausherr Berchtolds vom August 1895 ab. Berchtold behauptet, diesen Zeugen am 14. Februar, Vormittags, gegrüßt zu haben. Zeuge sagt, dies sei zehn bis vierzehn Tage vor dem 14. Februar gewesen. Am 14. Februar, Nachmittags, sei ihm Berchtold nachgegangen und habe ihn um Arbeit ersucht, worauf er ihm gesagt habe, wenn es wieder eine gebe, werde er ihn berücksichtigen. Nach der Verhaftung Berchtolds am 9. April, etwa Nachmittags 5 Uhr, sei ihm in der Nähe der Mathäserbrauerei ein Mann begegnet, der dem Berchtold sehr ähnlich sah. (In der Voruntersuchung hat Zeuge gesagt, der Mann habe dem Berchtold so ähnlich gesehen, daß er ihn habe ansprechen wollen.) Zeuge hat früher einmal auch einen anderen Mann gesehen, der dem Berchtold ebenfalls ähnlich sah.

Bader Kameter, der mit Bezug auf die Aussage Wiesenbauers geladen wurde, deponirte: Als ich die Photographie Berchtolds in den Zeitungen sah, meinte ich, den Berchtold schon in meinem Geschäfte gesehen zu haben, gewiß kann ich es jedoch nicht sagen. Auch mein Gehülfe sagte, er glaube ihn schon gesehen zu haben. Ich meine, Hrn. Wiesenbauer hievon Mittheilung gemacht zu haben.

Kaufmann Guggemoos erzählte von einer Begegnung, die er vor ein paar Monaten mit dem Eiermann hatte. Derselbe habe ihm erzählt, er sei Berchtold am 14. Februar im Hause Nr. 33 an der Karlstraße begegnet. Zeuge habe ihn weiter fragen wollen, der Eiermann sei aber fortgegangen und habe sich nicht wieder sehen lassen. Das sei ihm auffällig vorgekommen.

Die Köchin und Tapezierersfrau Eberle, Nachbarin der Berchtold'schen Familie, bekundet, daß ihr die Frau Berchtold schon manche Gefälligkeit erwiesen habe. Die Frau Berchtold habe ihr auch erzählt, daß ihr Mann, wenn er zornig sei, einen Menschen tödten könne; im Guten könne er kein Kind verletzen. Zeugin erklärte ferner, sie habe stets das Frühbrod, jedoch ziemlich spät geholt. Dies sei auch am Freitag, 14. Febr., der Fall gewesen. An diesem Tage habe sie den Angeklagten nicht zu Hause gesehen, auch die Woche vorher habe sie ihn nicht gesehen. Sie habe die Frau Berchtold in jener Woche öfter gefragt, wo ihr Mann sei. Frau Berchtold habe ihr gesagt, ihr Mann suche nach Arbeit. Ein andermal habe die Frau Berchtold gesagt, vor Fastnacht bekomme ihr Mann doch keine Arbeit, da seien auch alle Bemühungen umsonst. Ob sie am 14. Februar die Frau Berchtold nach ihrem Manne gefragt und diese gesagt habe, ihr Mann sei nicht zu Hause, wisse sie nicht. In der ersten Februar-Woche habe ihr Berchtold das Brod selbst gegeben. Berchtold habe ihr keinen guten Eindruck gemacht, weil er mürrisch und kurz angebunden gewesen sei. Nach der Verhaftung Berchtolds sei dessen Frau zu ihr gekommen und habe zu ihr in größter Aufregung gesagt: Denken Sie sich, jetzt haben's meinen Mann wegen des Raubmordes an der Karlstraße verhaftet. Können Sie sich nicht erinnern, daß Sie ihn am Freitag, den 14. Februar, gesehen haben? Erinnern Sie sich doch! Am Montag, den 24. Februar, habe ihr Frau Berchtold erzählt, sie wisse gewiß, daß ihr Mann am 14. Februar zu Hause gewesen sei; er lüge, wenn er sage, er sei fort gewesen. Frau Berchtold habe geklagt, daß ihre Krämerei so schlecht gehe und sie wolle ein Versatzgeschäft anfangen. Das hiezu nöthige Geld werde sie in einigen Wochen bekommen. Frau Berchtold betheuerte die Unschuld ihres Mannes, denn er sei ja so gut, daß er kein Kind beleidigen könne. Sie (Zeugin) habe dies auch geglaubt, da er, als sie sich einmal mit ihm unterhalten hatte, auf sie doch einen günstigen Eindruck gemacht habe.

Zeuge Struth, Stadtreisender bei Kaufmann Flora, gibt an, daß seine Firma seit November 1895 mit Berchtold in Geschäftsverbindung gestanden sei. Die Posten seien zur Zeit noch offen. Am Freitag, 14. Februar, gegen 11 Uhr, sei er, auf seiner regelmäßigen Tour begriffen, zu Berchtold gekommen, habe aber nur die Frau getroffen. Sie habe gesagt, ihr Mann sei fort, um Geld zu holen, ich solle Nachmittags wieder kommen. Da Frau Berchtold dem Zeugen sagte, ihr Mann müsse Geld so wie so aufnehmen, da ein Wechsel zu zahlen sei, habe er gesagt, es sei dies nicht nothwendig. Nachmittags kam er wieder zur Frau Berchtold. Sie habe gesagt, ihr Mann habe Mittags Geld gebracht, sei aber wieder fort, er werde selbst ins Geschäft kommen und die beiden fällig werdenden Posten und vielleicht auch den am Morgen bestellten Posten bezahlen. Auffällig sei ihm gewesen, daß am Nachmittag die Frau so barsch war. Später, als Berchtold bereits verhaftet war, sei er wieder zur Frau Berchtold gekommen und habe sie wegen der Schuld gemahnt. Sie habe erklärt, sie könne nicht zahlen, und als er, gesagt habe, er lasse die Waaren wegschaffen, bemerkt, sie werde dann mit den Kindern ins Wasser springen. Sie habe auch geklagt, daß man ihren Mann in Verdacht habe, man könne ihm aber nichts machen, solange Niemand komme, der gesehen habe, daß er aus dem Hause herausgegangen sei.

Berchtold erklärt, er sei zu Hause gewesen, als Struth in den Laden kam; Struth habe ihn nicht sehen können, da er im Wohnzimmer gewesen sei. Er sei zwischen 10 und 11 Ubr nach Hause gekommen. Wenn seine Frau zu Struth gesagt habe, er sei fort, um Geld zu holen, müsse sie gelogen haben, da er kein Geld gehabt habe. Seine Frau müsse das Geld zur Bezahlung des Wechsels an Roßnagel aus ihren Einnahmen aus dem Geschäft gehabt haben.

Es wurde hier ein sogenannter »Kassiber« (Brief), den Berchtold in der Angerfrohnfeste an seine Frau geschrieben hatte und der durch einen Mitgefangenen, der irrthümlicherweise in Berchtolds Zelle gesperrt worden war, nach dessen Entlassung an die Frau Berchtolds abgegeben werden sollte, jedoch in die Hände des Gefängnißwärters kam, verlesen. In diesem Briefe bat Berchtold seine Frau, ihm einen Anwalt zu bestellen der für ihn Haftbeschwerde einlege. Ferner theilte Berchtold seiner, Frau mit, daß er jetzt in der Angerfrohnfeste inhaftirt sei. Außerdem enthielt der Brief das ganze Alibi Berchtolds für Donnerstag und Freitag.

Berchtold erklärt, ein Mitgefangener habe ihm eines Abends an der Mauer geklopft, ihn nach dem Namen und nach dem Reat gefragt, wegen dessen er sitze. Er habe gesagt, er solle den Raubmord begangen haben und wisse nichts von der That. Er brauche einen Anwalt. Der Mitgefangene habe ihm nun den Rath gegeben, an seine Frau einen Brief zu schreiben, bei ihm (dem Mitgefangenen) sitze einer, der bald freikomme und den Brief besorgen werde. Berchtold bemerkt, er habe im Sinns gehabt, den gleichen Brief durch die Gefängnißverwaltung besorgen zu lassen.

Zeuge Kroiß, Geschäftsführer der Firma Bromberger, kann sich nicht erinnern, daß Berchtold am 14. Februar, früh 6 Uhr bei ihm 5 Pfund Staubzucker gekauft habe, dagegen sei dies drei Tage vor der Verhaftung geschehen. Berchtold habe er nur einmal in seinem Laden gesehen.

Hier wurde die Verhandlung bis Montag Vormittag 8½ Uhr vertagt.

Allgemeine Zeitung Nr. 281. München; Sonntag, den 11. Oktober 1896.

Allgemeine Zeitung (12.10.1896) 10ter Prozesstag

Proceß Berchtold.
Zehnter Tag der Verhandlung.

München, 12. Oct. Heute wurde in der Zeugenvernehmung bezüglich des Alibis des Berchtold für den 14. Februar fortgefahren.

Die Ladnerin Louise Reuter bei Kaufmann Bromberger kannte den Berchtold nicht. Einmal kam Berchtold, etwa zwei bis drei Tage vor seiner Verhaftung, gleich nach Oeffnung des Ladens und holte 5 Pfund Staubzucker.

Maurerpolier Schachner, auf den sich Berchtold beruft, daß er denselben am Freitag, 14. Februar, als er zwischen 10 und 11 Uhr nach Hause ging, vor einem Neubau stehend gegrüßt und Schachner gedankt habe, kann sich daran nicht erinnern. Er kennt den Berchtold überhaupt nicht. Möglich sei es, daß Berchtold ihn gegrüßt habe, er wisse es aber nicht.

Berchtold versichert, daß er den Zeugen, den er vom Sehen kenne, gegrüßt habe. Es sei gerade der Grund ausgehoben worden.

Den Maurerpalier Gg. Schindler will Berchtold am Freitag, 14. Februar, Vormittags um 10 Uhr herum an einem Neubau an der Hohenzollernstraße gegrüßt haben. Zeuge kann sich hieran nicht erinnern.

Maurerpalier Jos. Schindler wurde geladen, weil in einer Zeitung einmal eine Notiz enthalten war, daß Berchtold durch einen gewissen Schindler nachweisen könne, daß er am Freitag Vormittag 10 Uhr an einem Neubau in der Hohenzollernstraße um Arbeit nachgefragt habe. Joseph Schindler erklärte, nie in der Hohenzollernstraße einen Neubau ausgeführt zu haben.

Friseur Ant. Wenzel soll bekunden, daß Berchtold sich am 14. Februar Nachmittags bei ihm habe rasiren lassen. Zeuge muß zugeben, daß Berchtold sich einigemale bei ihm habe rasiren lassen, kann aber keine bestimmte Zeit angeben, namentlich nicht, daß Berchtold am 14. Februar Nachmittags bei ihm gewesen war.

Sicherheitscommissar Pfreimdter bekundet über das Resultat seiner Recherchen über die Behauptung Berchtolds, er habe am 13. Februar bei Wachsfabricant Gautsch im Thal Wachs gekauft, daß sich das ganze Ladenpersonal an die Person Berchtolds nicht erinnern konnte. Richtig sei, daß er bei der Verhaftung Berchtolds nichts Auffälliges an demselben bemerkt habe, weil er damals sein ganzes Augenmerk der Frau Berchtold zugewendet habe. Bei letzterer sei drei- bis viermal auf das gründlichste Haussuchung vorgenommen worden, ohne daß man etwas gefunden hätte.

Auf Befragen des Vertheidigers erklärt Zeuge Struth, daß er gehört habe, bei Berchtold sei am 15. Februar Vormittags ein ausgiebiges Frühstück, das 8 Mark kostete, eingenommen worden; behauptet habe er dies niemals. – Oberregierungsrath Bauer bestätigt, daß der Zeuge so ausgesagt habe.

Es wurde hier dem Angeklagten Vorhalt gemacht, daß er bezüglich seines Alibis für den 14. Februar verschiedene Angaben gemacht habe. Berchtold erklärt dies damit, daß er sich erst nach und nach an Alles genau habe erinnern können.

Gastwirth Raut deponirt, daß Berchtold bis zum Octoberfest v. J. bei ihm als Gast verkehrt habe. Berchtold habe jedesmal 3–4 Glas Bier getrunken, aber nie viel gesprochen. Die Familie habe bei ihm um 40–50Pf. Mittagessen geholt. Hie und da sei Berchtold Bier, das für seine Familie geholt wurde, schuldig geblieben, es sei aber nachträglich wieder bezahlt worden. Die Verhältnisse der Familie seien nicht gut gewesen. Nach dem 14. Februar habe, so viel er sich erinnern könne, die Familie Berchtolds auch Bier geholt, zumeist aber sofort bezahlt.

Die Aussage des wegen Betrugs steckbrieflich verfolgten Maschinenmeisters Humpert wird, nachdem derselbe nicht gefunden werden konnte, auf Antrag des Vertheidigers verlesen. Dieser hatte in der Voruntersuchung mehrmals auf Eid hin vernommen angegeben, er habe den Berchtold, den er seit 6 Jahren kenne, am Freitag Mittag zwischen ½ und ¾11 Uhr in der Karlstraße vor dem Neubau des Botanischen Gartens gesehen. Er trug eine hellgraue Joppe mit grünem Kragen, weichen dunklen Filzhut und gelbliche gestreifte Hosen. Aus der Strafliste Humperts geht hervor, daß derselbe einmal wegen Diebstahls vorgestraft ist. Humpert hatte ferner angegeben, er sei am 14. Febr. l. J., Vorm. 10¼ Uhr, beim Arzte der Ortskrankencasse in der Pilotystraße gewesen und von da auf Umwegen in die Karlstraße gegangen, um Arbeit zu suchen. Unterwegs sei ihm ein Mädchen begegnet, mit dem er früher ein Verhältniß hatte. Dadurch erkläre sich die lange Zeit, die er zu dem Wege gebraucht habe. Die polizeilichen Recherchen nach diesem Mädchen hatten ein negatives Resultat.

Die Pflasterersfrau Anna Hartmann gibt an, es sei ihr am Samstag früh nicht auffallend gewesen, daß der Rollladen der Berchtold'schen Wohnung länger als sonst geschlossen war. Das Frühstücksbrod, das sie bei Berchtold stets geholt habe, habe ihr wie immer Frau Berchtold gegeben.

Berchtold erklärt, der Rollladen sei deßhalb so lange verschlossen gewesen, weil er die Schlüssel zum Rolladen eingesteckt und vergessen hatte, beim Fortgehen dieselben wieder an ihren Platz zu hängen. Er sei bereits zwischen 7 und 8 Uhr früh fortgegangen, um in Haidhausen sich um Arbeit umzusehen. Von hier aus sei er zu Frau Betz gegangen, um seinen versetzten Havelock auslösen zu lassen, wofür er allerdings nicht das Geld ganz besammen gehabt habe. Bei seiner Rückkehr habe ihm seine Frau mitgetheilt, daß der Rollladen nicht geöffnet werden konnte, weil die Schlüssel nicht da gewesen seien.

Der Vorsitzende hält dem Angeklagten vor, daß er nach dem Diebstahl bei Emetskofer seine Hausfrau nur zum Theile, den Scheicher aber ganz bezahlt habe und daß das Gleiche auch nach dem Morde geschah, indem Berchtold die zum Auslösen des Havelocks nöthige Summe nicht ganz aufbringen konnte, während dessen Frau den Wechsel an Roßnagel ganz bezahlte.

Die Einnahmen der Frau Berchtold betrugen nach den Recherchen des Sicherheitscommissars Weißbart am 10. Februar 4 M. 23 Pfg. und am 13. Februar 5 M. 9 Pfg. Berchtold erklärt, daß er die 9 M. zum Auslösen des Havelocks aus den Einnahmen seiner Frau entnommen habe.

Die Hausbesitzersfrau Habler bekundete, daß der Rollladen der Berchtold'schen Wohnung am 15. Februar Vormittags 8 Uhr noch geschlossen war. Die Frau Berchtold habe ihr mitgetheilt, daß der Schlüssel aus Versehen von ihrem Manne mitgenommen worden sei. Nach der Verhaftung Berchtolds habe ihr gegenüber die Frau Berchtold gejammert und die Unschuld ihres Mannes betheuert.

Die Tapezierersfrau Eberle, wiederholt vorgerufen, gibt an: Am Samstag, 15. Februar, fiel mir auf, daß um 7½ Uhr früh der Rollladen an der Berchtold'schen Wohnung noch geschlossen war. Ich dachte mir, es sei bei Berchtold etwas passirt, und ging deßhalb sogleich hinüber, um mich zu erkundigen. Frau Berchtold sagte zu mir, ihr Mann sei früh 5 Uhr aufgestanden und fortgegangen, wobei er die Schlüssel aus Versehen mitgenommen habe. Vormittags 9½ Uhr wurde der Rollladen aufgemacht. Am Faschingssonntag war ich wieder bei Berchtolds, woselbst Karten gespielt wurde. Es schien mir, als ob Berchtold dunklere Haare trüge. Ich ging in der Faschingswoche nach Untermenzing. Als ich am 23. Februar wieder zurückkehrte, erzählte mir die Frau Bcrchtold, daß ihr Mann verhaftet worden sei und im Gefängniß gesagt habe, er sei Freitag, 14. Februar, in der Hohenzollernstraße gewesen, ihr Mann lüge, wenn er dies sage, denn er sei den ganzen Tag nicht aus dem Hause gekommen.

Berchtold stellt entschieden in Abrede, am 15. Februar, früh 5 Uhr fortgegangen zu sein; er sei erst zwischen 7–8 Uhr fort. Wenn seine Frau gesagt haben solle, er sei früh 5 Uhr fortgegangen, dann sei dies von der Zeugin nicht richtig aufgefaßt worden.

Sicherheitscommissar Fischbach kann bezüglich der Frage des Vertheidigers, ob der Rollladen des Wohnzimmers in der Regel später als der des Ladens geöffnet wurde, nur constatiren, daß die Eberle ihm gesagt habe, der letztere wurde in der Regel um 5 Uhr, ersterer um 7 Uhr geöffnet.

Zeugin Eberle erklärt, mißverstanden worden zu sein. Die beiden Rollläden seien fast immer zu gleicher Zeit geöffnet worden.

Berchtold bemerkt, daß die Frau Eberle über das Oeffnen der Rollläden nichts sagen könne, denn sie sei ja immer erst um 9 oder 10 Uhr aufgestanden. Commissar Eckart müsse es ja am besten wissen, wann die Rollläden geöffnet wurden.

Versetzerin Walb. Betz bekundet, daß Berchtold am 15. Februar um 8½ Uhr Vormittags zu ihr gekommen sei und sie um die Auslösung des Havelocks gebeten habe, er habe aber nur 9 M. bei sich. Berchtold sei ihr auffallend vorgekommen, er habe so gezittert. Sie habe deßhalb einer Frau gegenüber gesagt: Ich weiß nicht, wie mir der Berchtold vorkommt, es ist grad so, als ob die Gendarmen auf ihn warten. Berchtold habe arg pressirt. Sie habe gesagt, er möge doch, bis sie den Havelock geholt habe, einstweilen ein Glas Bier trinken.

Berchtold sei dann fortgegangen und gegen 10 Uhr wiedergekommen, worauf er seinen Havelock mitgenommen habe. Zeugin bestreitet ganz entschieden, daß auf sie im Corridor des Gerichtsgebäudes eingewirkt worden sei.

Als Beweis für den Terrorismus, der geübt werde, führt der Vertheidiger an, daß man ihm in einem Briefe den Vorwurf mache, er nehme sich des Berchtold nur deßhalb so warm an, weil er die geraubten Wertpapiere habe.

Gastwirth Raut, wieder vorgerufen, gibt an, daß nur einmal im Februar l. Js. – wann, wisse er nicht genau – der Rollladen des Wohnzimmers später geöffnet wurde als jener des Ladens. Wenn er früh 6½ oder 7 Uhr aufgestanden sei, seien beide Rollläden meistens schon offen gewesen.

Ueber die Ausgaben der Berchtold'schen Familie am 15. Febr. bekundet zunächst der Zeuge Kaufmann Roßnagel, daß Frau Berchtold von ihm für ihre Krämerei Waaren bezogen habe und zwar gegen vier Wochen Accept. Am 15. Februar sei ein Wechsel mit 62 M. 63 Pf. fällig gewesen. Dieser sei auch am Verfalltage eingelöst worden, ebenso ein zweiter Wechsel mit 28 M. 63 Pf., fällig am 28. Februar, von Frau Berchtold. Die Berchtold'sche Krämerei, welche früher eine Bruttoeinnahme von 8 bis 11 M. hatte, habe eine durchschnittliche Bruttoeinnahme von 4 bis 6 M. erzielt.

Frau Roßnagel deponirt in ähnlicher Weise und fügt ergänzend hinzu, daß Frau Berchtold nach der Verhaftung ihres Mannes zu ihr (Zeugin) gekommen sei und sie auf Rath ihres (der Frau Berchtold) Schwagers gebeten habe, nichts von der Zahlung des Wechsels am 15. Febr. zu sagen, die Leute könnten, nachdem ihr Mann wegen des Raubmordes verhaftet sei, sagen, das Geld rühre von dem Raubmord her; sie habe aber jeden Tag aus der Ladeneinnahme 1 M. zurückgelegt. Das Geld für den am 28. Febr. fälligen Wechsel bekomme sie von ihren Verwandten in Giesing.

Kaufmann Jos. Schäffler deponirt über die Geschäftsverbindung zwischen der Firma Kathreiner und Berchtold. Diese begann im Juli 1894 und endete im Januar 1895. Anfänglich wurde prompt bezahlt, erst im Januar 1895 traten Zahlungsstockungen ein. Im Mai kam Berchtold und bat um Nachsicht unter Zusicherung der Zahlung von wöchentlichen Noten à 10 M. Bis November 1895 wurden 85 M. bezahlt, dann trat wieder eine Stockung ein. Am 6. December 1895 wurde Frau Berchtold wieder monirt und ersuchte dann um Nachsicht, da ihr Mann wegen einer heftigen Augenentzündung in der Augenklinik sich befinde. Am 23. Februar h. J. bezahlte Frau Berchtold 10 M., seitdem nichts mehr. In der Berchtold'schen Krämerei waren fast keine Waaren vorhanden, die Bruttoeinnahme mag vielleicht 3 M. Pro Tag betragen haben. Die Firma Kathreiner ließ für die Restschuld bei Berchtold pfänden und im Mai h. J. die gepfändeten Gegenstände, zumeist Mobiliar, versteigern, wofür 42 M. Erlös erzielt wurde.

Die Sitzung wurde alsdann auf Nachmittag 4 Uhr vertagt.

Allgemeine Zeitung Nr. 236. München; Montag, den 12. Dezember 1896.

Allgemeine Zeitung (13.10.1896) 10ter und 11ter Prozesstag

Proceß Berchtold.
Zehnter Tag der Verhandlung.

München, 12. Oct. Vor Beginn der Verhandlung theilt der Vertheidiger mit, daß er mehrere Briefe erhalten, darunter einen von einem Stuhlfabricanten Otto Irner, welcher nach der Verhaftung Berchtolds einen diesem völlig ähnlichen Mann (Doppelgänger) gesehen haben will. Einen Antrag auf Ladung stellt der Vertheidiger nicht, sondern überläßt die Entscheidung dem Gerichtshof.

Die Ladnerin Marie Gaßner bei Multerer (Filiale Karlstraße 25) deponirt, daß die Köchin Gradl am 14. Februar früh zwischen 8 und 8½ Uhr 1 Pfund Mehl geholt habe, jedoch keine Butter. (Bekanntlich findet sich auf der Schreibtafel der Gradl eine Bemerkung über eingekauftes Mehl nicht.)

Der Vorsitzende stellt nunmehr die Anfrage an die Geschworenen, ob dieselben noch wünschen, daß der ebengenannte Stuhlfabricant Irner geladen werde. Die Geschworenen bejahen dies, es erfolgt die Ladung.

Die Bürstenmacherin Reiser bestätigt, daß ihr gegenüber die Versetzerin Betz, als Berchtold am 15. Februar seinen Havelok geholt hatte, geäußert hat: »Der Berchtold kommt mir gerade so vor, als wenn ihn die Gendarmen holen wollten.« Es könne schon möglich sein, daß Berchtold sich wegen seines versetzten Ueberziehers genirt habe.

Baumeister Habler bekundet, daß die Bruttoeinnahme der Krämerei Berchtolds in der günstigsten Zeit sich auf 10–11 M. beziffert habe. Im Januar und Februar l. J. habe dieselbe vielleicht 3 M. betragen. Berchtold habe ihm am 14. Februar, Nachmittags, im Keller gesagt, er sei den ganzen Vormittag vergeblich um Arbeit herumgegangen.

Die Dienstmannsfrau Kath. Brandmaier bestätigt, daß Berchtold einmal ihre beiden Kinder aus dem Auer Mühlbach, wo sie gespielt hatten und hineingefallen waren, gerettet habe. Das eine Kind konnte Berchtold noch an der Hand erfassen und retten, das andere nur dadurch vor dem Tode des Ertrinkens bewahren, daß er in den Bach sprang und das Kind noch rechtzeitig ans Land brachte.

Die Blumenmacherin Wirthmüller bekundet in gleicher Weise, daß Berchtold im November oder December 1694 ein Mädchen aus dem Auer Mühlbach von dem Tode des Ertrinkens rettete.

Die Anklage führt bekanntlich als psychologisches Moment an, daß Mörder der Beerdigung ihrer Opfer anzuwohnen pflegen, sie verzichtet jedoch auf die Vernehmung zu diesem Punkt geladenen Zeugen.

Im Laufe der Voruntersuchung war in einigen Blättern zu lesen, daß der Vater des Angeklagten i. I. 1893 einmal in angeheitertem Zustand in einer Wirtschaft geäußert habe: »Wenn ich will, dann ist mein Sohn verloren, dann wird er nicht mehr lange da sein.« Berchtold ersuchte, wie Kommissar Seuffert zugab, diesen einmal, mit ihm zu seinem (Berchtolds) Vater zu gehen, was Seuffert auch that. Der alte Berchtold stellte Alles in Abrede und bemerkte, es sei dies nur ein Gerede der Leute.

Eicherheitscommissar Kuster deponirt über die Gegenstände, welche Berchtold, bezw. dessen Frau im Jahre 1893 durch die Versetzerin Betz auslösen ließ, und zwar nach den ihm von der Betz gewordenen Mittheilungen.

Sicherheitscommissar Wittmann wurde auf Grund einer Zeitungsnotiz, wonach der (außereheliche) Vater Berchtolds, Namens Haberl, gravirende Aussagen über seinen Sohn gemacht haben soll, mit Recherchen hierüber beauftragt. Der alte Haberl lag in Folge eines Schlaganfalles im Krankenhause in Haidhausen. Zeuge Wittmann sollte insbesondere darüber recherchiren, ob es wahr sei, daß der alte Mann geäußert hatte, er sei der Ueberzeugung, daß sein Sohn an dem Tode der Emetskofer und der Frau v. Roos nicht unbetheiligt sei. Das Ergebniß der Recherchen war Folgendes: Der behandelnde Arzt hatte erklärt, daß mit dem alten Mann nichts zu machen sei, er sei nicht mehr recht bei Sinnen und auch nicht mehr im Besitz seiner Sprache. Es war aus dem Haberl nichts herauszubekommen gewesen. Nur ein neben ihm liegender Patient konnte sich noch mit Haberl verständigen, mit dessen Hülfe dann Zeuge Einiges herausbrachte. Nach diesem war Berchtold am 16. Febr. zum Besuch seines Vaters gekommen und hatte ihn gefragt, ob er ihn noch kenne, worauf der alte Mann eine verneinende Handbewegung machte, als ob er von seinem Sohn überhaupt nichts wissen wolle. Zeuge gibt an, daß er dies nur aus dem Munde des neben dem alten Mann liegenden Patienten wisse. Dieser habe ferner noch angegeben, daß der alte Mann zu verstehen gegeben habe, sein Sohn sei ein leichtsinniger, genußsüchtiger Mensch; es sei indessen nicht wahr, daß er seinem Sohn jemals mit einer Anzeige wegen des Falles Schneider oder Emetskofer gedroht habe.

Amtsrichter Dandl bemerkt, daß sich der Vater des Berchtold des Zeugnisses entschlagen habe.

Polizeicommissar Fischbach gibt die Resultate seiner Recherchen betreffs des Schuldenstandes Berchtolds im Jahre 1896 vor dem 13. Februar bekannt; danach beliefen sich die Schulden Berchtolds auf 263 M.

Die Zeugin Anna Habler bekundet, daß sie nach der Verhaftung Berchtolds dessen Frau noch Waaren zum Preise von 40–50 M. abgenommen hat.

Stuhlfabricant Irmer kennt den Berchtold seit 1893 und bestätigt, daß er eines Tages im Frühjahr einem Manne begegnet sei, der dem Berchtold so ähnlich gesehen habe, daß er sich fast versucht fühlte, den Mann anzusprechen. Zu dieser Zeit sei Berchtold bereits verhaftet gewesen.

Zeugin Juliane Forster bestätigt, daß Berchtold bei Rettung eines Kindes in den Auer Mühlbach gesprungen sei. Auch einen Hund habe Berchtold einmal aus dem Wasser gezogen. Hiebei müsse er sich in der Seite wehe gethan haben, weil Berchtold über Schmerzen geklagt habe. Ob er sich zwei Rippen gebrochen habe, wisse sie nicht.

Als die Frau des Berchtold als Zeugin aufgerufsen wurde, entstand im Auditorium Bewegung. Sie erklärt, von dem Rechte der Zeugschaftsentschlagung keinen Gebrauch machen zu wollen, und wird unbeeidigt vernommen. Sie gibt an: Mein Mann führte im Brennmaterialiengeschäft eine eigene Casse. Den Haushalt bestritt ich von dem, was mein Mann mir gab. Außerdem erhielt ich von meiner Schwiegermutter Geld. Mein Mann konnte mir von seinem Verdienste aus dem Brennmaterialiengeschäft nichts geben, weil er das Geld zum Einkaufen wieder brauchte. Deßhalb war ich gezwungen, zu versetzen, was entbehrlich war. Wo mein Mann am 13. Februar war, weiß ich nicht. Er war fort, kam wieder und ging dann wieder fort. Ich lieferte dann die von mir gemachten Bürsten ab; als ich wieder heimkam (6 oder 6½ Uhr Abends), war mein Mann bereits zu Hause. Am 14. Februar ging mein Mann Vormittags fort, kam zwischen 10 und 11 Uhr nach Hause, ging um 1 Uhr Mittags wieder fort und kehrte gegen Abend wieder zurück. Es ist nicht wahr, daß ich zu Hrn. Struth am Vormittag sagte, er solle Nachmittags wiederkommen, mein Mann sei fort, um Geld zu holen. Hr. Struth hat mich mit der Zahlung gedrängt. (Zeuge Struth bestreitet dies unter Berufung auf seinen Eid mit aller Entschiedenheit.) Es ist auch nicht richtig, daß ich der Eberle gegenüber gesagt habe: Mein Mann lügt, wenn er sagt, er sei am Freitag, 14. Februar, fort gewesen. (O.-R.-R. Bauer constatirt demgegenüber, daß Frau Berchtold bei ihrem polizeilichen Verhöre angegeben hat, ihr Mann sei am 13. Februar erst Nachmittags 3 Uhr von zu Hause fort; am 14. Februar sei er früh fort, um sich nach Arbeit umzusehen, und zwischen 10 und 11 Uhr nach Hause gekommen.) Am Samstag früh hat mein Mann den Laden aufgemacht und ging dann gegen 7 oder 7½ Uhr fort, wobei er die Schlüssel mitnahm. Kaum war er fort, dachte ich an die Schlüssel. Der Rollladen des Wohnzimmers wurde stets erst geöffnet, wenn man das Licht nicht mehr brauchte, d. h. um ½ oder ¾8 Uhr. Das Geld für den Roßnagel'schen Wechsel hatte ich schon beisammen, als Struth kam, ich hatte täglich eine Mark zurückgelegt. Ich habe mich und die Familie mühselig durch das Leben geschlagen und nur von dem Verdienste aus dem Bürstenmachen gelebt, so daß ich von der Einnahme aus dem Ladengeschäfte nichts brauchte. Ich erfuhr von dem Grund der Verhaftung meines Mannes erst nach der Haussuchung durch Commissar Seuffert. Es ist richtig, daß ich sagte, mein Mann ist so gut, daß er keinem Kinde etwas thun kann, er ist aber recht jähzornig. Unwahr ist aber, daß ich sagte, die Zeugen sollen sich freuen, wenn er wieder herauskommt. Hr. Polizeirath Steinhäußer hat mir, als ich mich in meiner Noth an ihn um Unterstützung wandte, gesagt, daß niemand Anderer als mein Mann den Raubmord begangen hat; er fragte mich, ob ich denn von dem geraubten Geld nichts mehr habe. Es ist möglich, daß ich einmal sagte, mein Mann habe von einem Regimentsspezl 500 M. aufgenommen.

Kath. Buscher, Schwester der Frau Berchtold, unbeeidigt vernommen, bestätigt, daß sie ihrer anderen Schwester, der Frau Berchtold, am 28. Febr. l. J. 20 M. lieh, um den an diesem Tage fälligen Wechsel Roßnagels zu bezahlen.

Es wurde hierauf die Verhandlung abgebrochen und auf morgen Vormittag 8½ Uhr vertagt.

Proceß Berchtold.
Elfter Tag der Verhandlung.

München, 13. Oct. In der heutigen Verhandlung kam zunächst die Angelegenheit mit dem schon gestern erwähnten Kassiber zur Sprache. Berchtold gibt hiezu an: Ich kam am Samstag, dem 29. Februar, Abends in die Zelle Nr. 22 in Einzelhaft. Abends klopfte in der Nebenzelle 21 Jemand an der Wand, ich gab jedoch keine Antwort. Später klopfte es wieder und diesmal gab ich Antwort. Der Inhaftirte, Dienstknecht Bruckmann, welcher klopfte, fragte mich, wer ich sei und wegen was ich sitze. Ich erwiderte, daß ich Berchtold heiße und wegen des Raubmordes an der Karlstraße sitze. Dann fragte mich Bruckmann, ob bei mir Haussuchung gehalten worden sei, worauf ich sagte, ich weiß es nicht. Anderen Tags fragte mich Bruckmann, ob ich schon einen Anwalt hätte. Ich verneinte dies und sagte, ich müsse erst meiner Frau schreiben, daß sie den Rechtsanwalt Bernstein oder Angstwurm nehmen solle. Bruckmann sagte, ich solle das nicht thun, denn der Brief käme doch nicht aus dem Gefängniß; ich solle aber einen Brief schreiben, bei ihm (Bruckmann) sei einer, der nächsten Samstag hinauskomme und den Brief besorge. Ich solle ihm den Brief beim Hinunter- oder Herausgehen vom Hofe zustecken oder am Morgen, wenn die Matratzen aus den Zellen geschafft werden, den Brief unter dieselbe verstecken, wo er ihn dann schon finden werde. Ich schrieb also den Brief. Am Montag Abend wurde Bruckmann vor den Untersuchungsrichter gerufen und kam dann – warum weiß ich nicht – (es geschah irrthümlicherweise. D. Red.) in meine Zelle. Ich übergab dem Bruckmann den Brief, den er in seinem Socken versteckte. Dann klopfte Bruckmann dem Aufseher, der ihn in seine Zelle Nr. 21 wieder zurückführte. Während seines Aufenthalts in meiner Zelle erzählte mir Bruckmann, daß schon mehrere wegen des Raubmords verhaftet worden seien, die man aber alle wieder habe entlassen müssen. Bruckmann sagte, er wisse es schon, wer es gethan habe, worauf ich erwiderte, er müsse dies dann sagen, wenn er es genau wisse. Er fragte mich weiter: Bist Du es gewesen? worauf ich erwiderte: Ich bin unschuldig, ich bin seit August 1895 nicht mehr in die Karlstraße gekommen. Am Sonntag wurde aus Zelle Nr. 20 den Insassen der Zelle Nr. 21 mitgetheilt, daß meine Frau auch verhaftet worden sei, worauf ich sagte: So, das auch noch, ist es denn nicht genug, daß ich verhaftet bin! Berchtold erklärt weiter, es sei nicht wahr, daß er zu Findl gesagt habe, er könne einen Menschen umbringen, ohne daß man es merkt. »Ich sagte nur, daß man mir dies nachsage und daß die Leute so über mich lügen.«

Es wird nun der Zeuge Clemens Bruckmann vorgerufen. Derselbe ist bereits mehrfach vorbestraft. Er befand sich im Februar in der Angerfrohnfeste in Untersuchungshaft. Dieser Zeuge bekundet: Ich habe am Samstag, den 29. Februar Abends, an der Wand der Zelle Nr. 22 geklopft und erfahren, daß Berchtold in derselben sei und zwar wegen des Raubmords an der Karlstraße. Ich sagte: »Das kann ich nicht glauben, da sind ja andere eingesperrt. Du hältst mich zum Narren«, worauf Berchtold bemerkte: Es ist so; es ist mir schon einer vorgestellt worden, dem ich eine Uhr zum Kauf angeboten haben soll. Berchtold versicherte mir, daß er der Mörder nicht sei, er sei seit 1 Jahr nicht mehr in die Karlsstraße gekommen. Ich frug ihn, ob er denn nicht einen Brief an seine Frau schreiben wolle.

Am Sonntag setzten wir unser Gespräch fort und da erzählte mir Berchtold, vor ein paar Jahren sei in der Nähe seiner Wohnung auch einer umgebracht worden und man habe ihn deßhalb auch eingezogen, ihm aber nichts machen können, da er unschuldig war. Am Montag kam ich irrthümlicherweise in die Zelle Berchtolds, nahm dessen Brief zu mir, versteckte ihn im Strumpf und dann klopfte ich, damit ich wieder in meine Zelle zurückgebracht würde. Andern Tags gab ich den Brief dem Findl.

Vors.: Sie sollen einmal zu Findl gesagt haben: Mit Berchtold kenne ich mich nicht aus, ich meine, er ist es schon.
Zeuge: Daran kann ich mich nicht erinnern; ich glaube, ich sagte nur, Berchtold redet einmal so und einmal so.
Vors.: Was sagte Berchtold, als Sie ihm mittheilten, daß seine Frau auch verhaftet sei?
Zeuge: Der Brief solle dann an den Melbermeister Rambichler in Giesing gebracht werden.

Berchtold bemerkt: Ich habe nur mit Bruckmann gesprochen, zu Findl habe ich kein Wort gesagt. Ich habe dem Bruckmann nur erzählt, daß mir beim Untersuchungsrichter Vorhalt gemacht worden sei, ich hätte zu einem Maurer Vogl gesagt, ich wisse, wie man Leute umbringen könne, ohne daß man es merkt.

Zeuge Maurer Findl, wiederholt bestraft, erzählt, daß Bruckmann fortwährend mit Berchtold correspondirt und ihn aufgezwickt habe mit den Worten: »Nun, mehr als den Kopf herunterhauen können sie Dir auch nicht.« (Bruckmann bestreitet diese Aeußerung.) Zeuge fährt fort: Am Samstag Abend erfuhren wir aus Zelle Nr. 20, daß Berchtolds Frau auch verhaftet sei. Bruckmann theilte es dem Berchtold sofort mit und dieser erwiderte, so viel mir Bruckmann sagte – ich selbst hörte es nicht: Sie sollen uns gleich umbringen, nachher brauchen wir nimmer lange zu leiden. Berchtold rief herüber, wenn ich nur einen Brief an meine Frau hinausbringen könnte, worauf Bruckmann erwiderte, wenn er Bleistift und Papier habe, dann gehe es schon. Zeuge schildert nun die Abmachungen, wie der Brief geschwärzt werden sollte und fährt dann fort: Während Bruckmann am Montag beim Untersuchungsrichter war, sprach Berchtold mit mir. Er fragte mich, ob ich derjenige sei, der den Brief besorgte. Aus meine Bejahung sagte Berchtold, seine Frau werde mir schon etwas geben. Weiter sagte er: Diesmal stinkt es schon mehr als die Sache in der Au. Später rief er herüber: Mir können sie nichts machen, Obligationen und solche Sachen haben sie bei mir nicht gefunden und mit meiner Frau können sie machen, was sie wollen, sie weiß von der ganzen Sache nichts. Hierauf sagte er: Ich weiß schon, wie man einen Menschen umbringt, ohne daß man etwas merkt. Auf Befragen gibt Zeuge an: Was ich sagte, muß der Mitgefangene Nickl gehört haben, was Berchtold sagte, konnte er nur hören, wenn er das Ohr an die Wand legte. Als Bruckmann in die Zelle Berchtolds kam, rief ich ersterem zu, er solle vorsichtig sein. Bei seiner Rückkehr brachte er den Brief, den wir anderen Tags lasen. Beim Kirchengang am nächsten Tage war Bruckmann, der überhaupt immer etwas hatte, dem Aufseher gegenüber frech und kam in eine andere Zelle. Ich kam ebenfalls in eine andere Zelle, und zwar in die Nr. 15, wo ich den Brief Berchtoldsnochmals las. Hiebei stiegen mir Bedenken auf und ich übergab den Brief, als ich auf dem Gange arbeitete, dem Aufseher, zu welchem ich sagte: Da haben Sie einen Brief, machen Sie damit, was Sie wollen, ich will von der Geschichte nichts mehr wissen.

Der Vertheidiger stellt nun an den Zeugen die Frage, wann er mit Berchtold gesprochen habe, worauf dieser erwidert, während Bruckmann aus der Zelle fort beim Untersuchungsrichter war. – Der Vertheidiger frug weiter, wann Berchtold erfahren habe, daß seine Frau verhaftet sei. Der Zeuge behauptet nun, daß ihm dies schon vorher gesagt worden sei, ehe er den Brief an Bruckmann gegeben habe; dieser kann sich nicht mehr erinnern, wann es dem Berchtold mitgetheilt worden ist. Berchtold leugnet, mit Findl überhaupt durch die Mauer gesprochen zu haben, er habe nur mit Bruckmann gesprochen. – Findl behauptet auf die Frage des Vertheidigers wiederholt, daß ihm Berchtold gesagt habe, wenn seine Frau verhaftet sei, so solle er den Brief in die Tegernseer Landstraße tragen.

Oberregierungsrath Bauer gibt an, daß Findl ihm bei seiner Arrestentlassung vorgeführt worden sei, und zwar wegen der Frage seiner Ausweisung und Heimlieferung. Die Angaben über den Kassiber habe er freiwillig gemacht.

Landgerichtsrath Dr. Guggenheimer bemerkt folgendes: Als von dem Gefängnißverwalter die Mittheilung kam von dem »Kassiber« und dieser zugleich eingeliefert wurde, begab ich mich zur Vernehmung des Findl in die Frohnfeste. Es war mir hauptsächlich darum zu thun, zu erfahren, welche Manipulationen gemacht wurden, um den Kassiber in den Besitz des Findl zu bringen, um verhindern zu können, daß Berchtold ferner mit der Außenwelt Verkehr pflegen könne. Wenn Findl bei späteren Vernehmungen mehr sagte, so ist es wohl meine Schuld, da ich ihn nicht um mehr befragte, als um den Kassiber.

Die Aussagen des Zeugen Sebastian Niggl, der nicht mehr aufgefunden wurde, aber protokollarisch unbeeidigt vernommen worden war, werden verlesen. Sie gehen dahin, daß er am Abend des 2. März in der Zelle mit Findl und Bruckmann beisammen war; als Bruckmann zum Untersuchungsrichter geführt wurde, habe Findl nicht mit Berchtold gesprochen, wenigstens könne er sich nicht daran erinnern; nur habe er, als Bruckmann in der Zelle des Berchtold sich befand, diesem durch die Wand zugerufen, er solle sich mit dem Brief in Acht nehmen.

Gendarmerie-Sergent Fürst, der diesbezügliche Beobachtungen gemacht, gibt an, wenn durch die Wand gesprochen wird, so kann nur derjenige den Sprechenden verstehen der direct an dem gleichen Punkte steht.

Gefängnißverwalter Kaspar bekundet, daß die Zelle Nr. 22, in welcher Berchtold sich befand, etwa fünf Schritte lang und vier Schritte breit ist, ebenso die Zelle Nr. 21, in welcher Bruckmann, Findl und Nickel untergebracht waren. Die Wände seien nicht ganz 35 Centimeter dick. Zeuge glaubt, daß, wenn ein in der Zelle befindlicher Gefangener zu einem in der Nebenzelle befindlichen spricht, ein Mitarrestant wohl hören kann, was dieser spricht, wenn er auch nicht Alles verstehen wird.

Gärtner Georg Lämmer aus Dingolfing wurde von der Staatsanwaltschaft telegraphisch hieher berufen, um über eine Äußerung Berchtolds auszusagen. Er führt aus: Ich kenne Berchtold seit dem Jahre 1885, er hat sich aber inzwischen ziemlich verändert. Es wurde einmal im Jahre 1885 im Wirthshaus von Todten gesprochen. Da sagte Berchtold dazwischen: Ihr seid alle Stümper, ich kann die Leute umbringen, ohne daß man es kennt. Zeuge glaubt, daß Berchtold diese Aeußerung that, schließt aber nicht aus, daß sie von einem anderen gemacht wurde.

Zeuge Enhuber erzählt, daß er mit Berchtold vor mehreren Jahren in einer Wirtschaft beisammen gewesen sei, woselbst dieser die Äußerung gemacht habe, man könne einen Menschen umbringen, ohne daß man's kennt. Berchtold behauptet hiegegen, es sei nicht wahr, und fragt, wer dann noch dabei gewesen sei, worauf Zeuge erwidert, es wären noch zwei Herren dabei gewesen, er wisse aber nicht mehr wer.

Tändler Karl Wagner bestätigt, daß vor der am 28. April l. J. erfolgten Versteigerung der Berchtold'schen Sachen die Schwägerin des Berchtold, Frau Buscher, zu ihm gekommen sei und ihn ersucht habe, die Sachen für sie – Frau Buscher – einzusteigern, um welchen Betrag sei gleichgültig. Diesem Ersuchen habe er entsprochen, aber die Sachen seien erst auf wiederholte Aufforderung durch ihn abgeholt und dann auf die Auer Dult gebracht worden. Unter diesen versteigerten Gegenständen hätten sich Waaren aus dem Geschäfte der Frau Berchtold nicht befunden, es sei lediglich Mobiliar gewesen.

Die Maurersfrau Josepha Ewald, eine Stiefschwester des Berchtold, erzählt, daß sie am 16. Februar mit Berchtolds Familie, als der Vater sehr krank war und dessen Tod zu befürchten war, über die Leichenkosten gesprochen habe. Bei dieser Gelegenheit habe Berchtold gesagt, er könne jetzt nichts thun, da er kein Geld hätte.

Sicherheitscommissar Pfreimdter, vom Vertheidiger befragt, ob an den Kleidern der Leichen in der Wohnung bei deren Auffindung Abschürfungen von der Wand herrührend bemerkt worden seien, erklärt, daß er darüber keinerlei Beobachtungen gemacht habe. Diese und andere Beobachtungen, wie z. B. die über die Schiefertafel, hätten alle erst später Werth erhalten. Um solche Abschürfungen zu bemerken, hätte ich ja die Leichen umdrehen müssen.

Landgerichtsrath Dr. Guggenheimer erklärt nun, die Kleider seien nicht sofort untersucht, doch beschlagnahmt und aufbewahrt worden, und erst als durch die Section sich ergeben hatte, daß ein Kampf stattfand, wurde die Untersuchung vorgenommen und die Constatirung der Abschürfung durch die Wand an der Jacke der Frau v. Roos und des Fehlens bezw. Abreißens von zwei Knöpfen gemacht. – Der Vertheidiger ersucht nun den Sicherheitscommissar Pfreimdter um Aufklärung über einen Vorfall, der in einem hiesigen Blatte als Raubanfall bezeichnet war und von einem Hausirer an einer Frau Kehl in deren Wohnung an der Orleansstraße Nr. 2 dadurch begangen worden sein soll, daß der Hausirer die Frau am Halse packte. Ueber diesen Vorfall habe Pfreimdter gemeldet, der Hausirer habe die Frau nur im Spaß am Halse gefaßt. Zeuge Pfreimdter erklärt hierauf, daß seine Meldung auf Grund der Gendarmerie-Recherchen erfolgt sei, im übrigen aber wohl am besten die Frau Kehl selbst Aufschluß geben könne.

Oberlehrer Schmid gibt an: Am Montag der kritischen Woche erhielt ich einen Brief von Berchtold, in welchem dieser darum nachsuchte, ich möchte seinem Mädchen 3–4 Tage freigeben, weil die Mutter an der Influenza erkrankt sei. Als dann die Einziehung Berchtolds bekannt wurde, ließ man dem Mädchen allen Schutz angedeihen, damit es nicht belästigt werde. Trotzdem ließ sich nicht Alles vermeiden; es wurden dem Kinde von anderen Vorhalte gemacht, »der Vater sei ein Mörder« etc. Es gab dann Auftritte, und von diesem Augenblick an wurde das Kind störrisch; es verbreitete sich dann das Gerücht, das Kind habe erzählt, sein Vater lasse die Leute an etwas riechen und dann fielen sie um. Es ließ sich aber kein Ursprung des Gerüchts finden. Auffällig war noch der übergroße Aufwand, der bei der ersten Communion des Kindes gemacht wurde.

Der Vertheidiger richtet an die Geschworenen die Frage, ob sie wünschen, daß er, wie er im Stande sei, den Nachweis liefere, wer dem Kinde die Kleider u. s. w. gekauft hat. Die Geschworenen verzichten

(Fortsetzung folgt.)

Allgemeine Zeitung Nr. 283. München; Dienstag, den 13. Oktober 1896.

Allgemeine Zeitung (14.10.1896) 11ter und 12ter Prozesstag

Proceß Berchtold.
Elfter Tag der Verhandlung.

München, 13. Oct. Den Schluß der umfangreichen Beweisaufnahme bildeten die Gutachten der beiden Sachverständigen, Hrn. O.-M.-R. Dr. Grashey und Dr. Frhrn. v. Schrenk-Notzing, die wir bei dem hohen Interesse, das sie boten, in ziemlicher Ausführlichkeit wiedergeben wollen.

Vor Eintritt in die Expertise bemerkte der Vorsitzende, daß die Sachverständigen bei Abgabe ihrer Gutachten die Prüfung der Frage der Glaubwürdigkeit einzelner Zeugen außer Betracht lassen möchten, da dies Sache der Geschworenen sei. Die Sachverständigen möchten sich vielmehr nur vom rein psychiatrischen Standpunkt aus äußern.

Der Vertheidiger erwiderte: Ich lege keinen Werth darauf, einzelne Zeugenaussagen zu zergliedern, sondern festzustellen, ob in diesem Processe außerordentliche Suggestionsfactoren mitgewirkt haben, welche auf die Zeugen mehr oder minder Einfluß ausüben mußten und – wenn ja – welches diese Faktoren sind und ob sie in jedem oder nur in diesem Processe mitwirken. Ferner soll die Frage beantwortet werden, wann, wo und wie sind Erinnerungstäuschungen und Erinnerungsfälschungen vorgekommen, wodurch sind sie erklärlich, endlich die Frage: Ist es möglich, daß Gesehenes und Gehörtes mit selbst Wahrgenommenem verwechselt wurde: Ich lege nicht Werth darauf, daß bloß von psychiatrischem Standpunkt aus geurtheilt wird. Ich bin der Meinung, daß nicht die Psychiatrie hier eine Rolle spielt, sondern pathologische Momente, Suggestion und Erinnerungsfälschungen.

Obermedicinalrath Dr. Grashey: Ich habe mich darüber auszusprechen, ob ich an irgend einem der Zeugen krankhafte Erscheinungen beobachtet habe, welche ihn vom psychiatrischen Standpunkt aus als geisteskrank bezeichnen. Diese Frage kann und muß ich verneinen. Nur bezüglich einer Zeugin muß ich sagen, daß sie hysterische Erscheinungen an sich trägt, die ihre Glaubwürdigkeit beeinflussen. Ich werde mich aber wohl hüten, sie deßhalb hier öffentlich gerade als geisteskrank zu bezeichnen. Damit wäre ich eigentlich mit meinem Gutachten zu Ende; es müßte denn sein, daß der Hr. Vertheidiger von mir Fragen beantwortet wünscht.

Verth.: Ich habe schon einmal die Frage angeregt, ob jedes Individuum suggestibel ist oder nur pathologische Individuen.

Hr. Grashey: In dieser Beziehung habe ich mich auch schon einmal geäußert. Die Frage, ob jeder Mensch suggestibel ist, d. h. beeinflußt werden kann, ist zu bejahen. Alles, was wir Erziehung, Bildung, Wissen nennen, beruht auf Suggestion, auf Beeinflussung. Je mehr Bildung, Einfluß, Macht der eine besitzt, desto mehr wird er den damit minder Bedachten, der Gebildete den Ungebildeten, der Mächtige den minder Mächtigen, der Starke den Schwachen beeinflussen. Wenn es sich aber um die Frage handelt, ob ein gebildeter Mann, der etwas gelernt und gesehen hat, sich von einem Gerede, das er in einer Stadt gehört hat, von einem Klatsch sich beeinflussen läßt, würde ich diese Frage verneinen. Wenn ich dagegen zu beurtheilen hätte, ob eine Person, die weniger Erfahrung und Bildung hat, und deren Urtheil nicht Anspruch auf Selbständigkeit machen kann, von einem Zeitungsartikel beeinflußt wird, werde ich sagen: Gewiß, wenn auch nicht vollständig, sondern nur in gewissem Grade. Die Personen aber, die hiedurch so vollständig beeinflußt werden, daß sie dagegen mit ihren eigenen Gedanken gar nicht mehr aufkommen können, würde ich für pathologische Individuen halten. Damit wäre die Frage der Suggestion erledigt.

Vertheidiger: Ist es dem Hrn. Sachverständigen bekannt, daß ein großer Theil der Sachverständigen auf gegentheiligem Standpunkt steht? (Redner verliest eine Stelle aus dem Werke von Stoll.)

Dr. Grashey: Darauf hätte ich zu erwidern: Ich glaube nicht, daß man sagen kann, ein solch herausgerissener Satz gebe das wieder, was man vom Standpunkt der Wissenschaft aus von der Suggestion hält. Die Literatur hierüber ist ziemlich neu. Es ließe sich eine Menge derartiger Sätze bringen, die diese Gedanken verfechten. Man könnte aber eine ganze Menge diesem Satze entgegenstehender bringen. Ich kann das nicht anerkennen, daß der vom Hrn. Vertheidiger vorgelesene Satz das genaue Bild dieser noch neuen Wissenschaft gibt. Ich würde es für ein Kunstwerk halten, mit einem solchen kurzen Satz den Stand einer so neuen Wissenschaft wiederzugeben.

Verth.: Ich kann das ganze Werk von Stoll nicht wiedergeben, aber der eine Satz charakterisirt den Standpunkt Stolls vollständig. Nur deßhalb glaubte ich zu der Aeußerung berechtigt zu sein, daß in der Wissenschaft ein anderer Standpunkt vorhanden ist, nämlich der, daß bei einem Durchschnittsmenschen aus dem Volke keine pathologische Grundlage nothwendig ist, um ihn als suggestibel zu bezeichnen.

Dr. Grashey: Ich glaube, ich habe die Pflicht, als Sachverständiger das zu sagen, was ich nach meinem Wissen und nach meinem Urtheile für richtig halte. Ich kann das niemals zugeben – wenn ich auch sonst gern bereit bin, Andere als Autoritäten anzuerkennen – und ich kann auch niemals sagen: Ich spreche hier so, weil die und die Autorität es sagt. Ich muß das wiedergeben, was mein Urtheil ist.

Verth.: Ich bitte den Herrn Sachverständigen die Frage zu beantworten, ob sich im vorliegenden Processe nicht außerordentlich starke Suggestionsfactoren geltend gemacht haben, die sonst in anderen Processen nicht auftreten: In dieser Beziehung bezeichne ich die Angst, die Furcht und das Entsetzen, welches die ganze Stadt erfaßte, so oft eine solch fürchterliche That begangen wurde, deren Thäter nicht eruirt wurde, das mit der Zeit immer wieder zurücktrat, um mit verstärkter Wucht wieder aufzutauchen, so oft ein neues Verbrechen begangen wurde. Ferner bitte ich die Frage zu beantworten, ob nicht diese neue grauenhafte That, da ihr drei Menschenleben zum Opfer fielen, und das Streben, sie gesühnt zu sehen, den günstigen Boden für die Suggestion schufen.

Dr. Grashey: Wenn man in einer Sache klar sehen soll, muß man auch in ruhiger Gemüthsverfassung sein. Es ist zuzugeben, daß man im Zustande der Angst, der Erregung, des Zornes, ja sogar der Freude, eine Frage nicht so beurtheilen kann, wie bei vollständiger Gemüthsruhe. Hier in diesem Saale ist in den letzten Tagen wiederholt Werth darauf gelegt worden, daß man Ruhe bewahren soll. Wenn man in einem Schwurgerichtssaale urtheilen soll, muß Ruhe auf allen Seiten sein. In den ersten 8, 14 Tagen und vielleicht auch in den ersten vier Wochen sind die bedenklichsten Urtheile durch das Publicum gegangen, sie mußten auch durchgehen. Unterdessen ist aber viel Wasser die Isar hinuntergelaufen. Es sind Monate vergangen und es sind auch andere Stimmen laut geworden und wenn zuerst ein Theil der Presse sich ganz auf die eine Seite gestellt hat, so hat sich doch im Laufe der Zeit ein anderer Theil auf die andere Seite gestellt und so kann ich sagen, daß eine Beängstigung des Publicums, wie sie anfänglich vorhanden war, in den letzten Monaten nicht mehr in der Weise vorhanden gewesen ist, daß man sagen kann, die Leute sind nicht in der Lage, klar zu urtheilen. Ich glaube, daß keiner der Geschworenen sich derart beängstigt fühlt, daß er nicht in der Lage wäre, klar und ruhig zu erwägen.

Verth.: Ich mache darauf aufmerksam, daß sich um die Person des Berchtold bereits eine förmliche Sage gebildet hat, die ihn als eine Art Schinderhannes erscheinen läßt. Alle möglichen Mordthaten, die in den letzten Jahren sich ereigneten und unentdeckt blieben, werden ihm zur Last gelegt, so daß die Leute sagten: Wehe, wenn er herauskommt, bringt er wieder neue um. Ich frage, ob denn doch die Angstsuggestion nicht länger vorgehalten hat, nicht bei den Geschworenen, denn diese können hier nicht in Betracht kommen, sondern bei dem Publicum, das die Zeugen liefern mußte.

Dr. Grashey: Ich kann gestehen, daß auch ich, als ich diesen Saal betrat, eine andere Meinung über den ganzen Fall hatte, als andere Leute, obwohl ich in mancher Beziehung ganz anders urtheile. Mein Urtheil hat sich aber ganz geändert und bedeutend geläutert. Das ist eben der Erfolg einer öffentlichen Verhandlung, des öffentlichen Verfahrens. Ich glaube nicht, daß wir diesen Erfolg außer Acht lassen dürfen. Ich glaube, daß die Zeugen, gerade weil sie in öffentlicher Verhandlung aussagen mußten, weil sie sich sagen mußten, daß jedes von ihnen hier gesprochene Wort morgen durch die Presse geht, in die ganze Welt hinaus, sich veranlaßt sahen, mit sich selbst strenge ins Gericht zu gehen und nicht mehr zu sagen, als sie verantworten konnten. Wenn ich auch sagen muß, daß allerlei Zeugen beeinflußt waren von dem Urtheil in den Zeitungen, bin ich andrerseits überzeugt, daß hier in diesem Saale durch die öffentliche Verhandlung eine weitgehende Läuterung stattgefunden hat. In anderer Beziehung bin ich überzeugt, daß wir nicht jahrelang das Strafverfahren aussetzen können, bis die Urtheile sich geklärt und die Gemüther sich beruhigt haben. Wenn Alles spruchreif ist, müssen wir an die Entscheidung gehen. Der eine oder andere Zeuge kann sagen, was er will, er wird wenig Glauben finden, wenn seine Angaben nicht hineinpassen in das Bild, das sich allmählich entwickelt.

Ich kann hier vielleicht auf die Frage der Erinnerungstäuschungen und der Erinnerungsfälschungen eingehen. Es handelt sich hier nicht bloß um die Beeinflussung von außen, sondern man muß auch fragen, ob denn das Gedächtniß der Personen, die hier ausgesagt haben, in der Lage gewesen sei, so genau zu unterscheiden zwischen dem, was sie gehört und gelesen, und dem, was sie selbst wahrgenommen haben. In dieser Beziehung hat der Proceß allerlei ergeben. Wir haben Manches gehört, was nicht recht zusammenpaßt, und wir waren deßhalb berechtigt, zu zweifeln, ob da nicht irgend welche Erinnerungstäuschungen oder Erinnerungsfälschungen vorliegen. Bei Anwendung dieses Kriteriums muß man aber äußerst vorsichtig sein. Es können sich ein paar Aussagen scheinbar nicht zusammenreimen. Die Schuld liegt aber nicht an den Zeugen, sondern an uns selbst, weil wir nicht in der Lage waren, das von diesen Wahrgenommene zu sehen, auf uns einwirken zu lassen. Zum Beleg hiefür will ich Ihnen nur vorführen, wie der Augenschein am Samstag auf uns gewirkt hat. Vor der Augenscheinnahme konnte man zweifelhaft sein, wie sich der Vorgang mit der Köchin, mit dem Officiersburschen, mit dem Eiermann, mit dem Milchmann zugetragen hat. Bei der Augenscheinnahme wird Niemand mehr im Zweifel gewesen sein, wie die Sache sich zugetragen hat. Vor derselben konnte man im Zweifel sein, wie die verschiedenen Aussagen bezüglich der hellen oder dunklen Joppe des Thäters zusammenzureimen sind. Bei der Augenscheinnahme hat es sich gezeigt, daß man in diesem Hause, in diesem Stiegenhause, gelegentlich einmal den Thäter bei guter und dann bei schlechter Beleuchtung gesehen hat. So habe ich die Ueberzeugung gewonnen, daß die scheinbaren Widersprüche, die auch ich fühlte, sich allmählich hoben. Wie lange wurde hier debattirt über die Figur desjenigen Mannes – und dieses muß der Thäter gewesen sein –, der am Donnerstag im Abort der Roos'schen Wohnung auf der Staffelei stand und eine Scheinarbeit verrichtete. Es handelte sich um die Körpergröße des Mannes und dessen Corpulenz. Der Zeuge, der ihn gesehen hatte, war der Meinung, der Mann sei größer und stärker als der Angeklagte gewesen. Ich war anfangs, als ich von Zeugen hörte, der Meinung, bei so kurzer Zeit im Vorübergehen an einem Platze kann man überhaupt über diese Dinge kein richtiges Urtheil abgeben. Der Augenschein hat mich eines Anderen belehrt; der Angeklagte wurde veranlaßt, auf die Staffelei hinaufzusteigen, und da kam er mir viel größer und breiter vor, weil man eben nur die unteren Partien des Körpers sah. Und so glaube ich, daß, wenn sich auch etwas nicht zusammenreimen läßt, man doch nicht Anlaß hat, an der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen zu zweifeln.

Verth.: Glauben Sie, daß es für die Wirkung auf unsre Empfindungsorgane gleichgültig ist, ob ich einen Mann an einem trüben Februartag Nachmittags um 5 Uhr, während ich im Gespräch mit einer Köchin bin, flüchtig sehe, oder ob ich den Mann an einem heiteren Octobertag Mittags bei einem theilweise verdeckten Fenster sehe, zu dem trotzdem das Licht so hell hereinströmt, daß man das Licht der brennenden Kerze, die er in der Hand hält, nicht sieht? Glauben Sie, daß zwischen den Beobachtungen des Richters, der sich das Bild einprägen will, um über Leben und Tod entscheiden zu können, der kein Gespräch führt und nur auf den Abort Obacht gibt, und jenen des Milchmanns, der mit der Köchin ein Gespräch führte und dessen Blick nur flüchtig den Abort streifte, nicht ein großer Unterschied besteht?

Dr. Grashey: Es ist allerdings richtig, daß die Herren bei der Augenscheineinnahme den Angeklagten nicht ganz unter denselben Verhältnissen beobachteten, wie der Milchmann. Dieselben Verhältnisse wieder herzustellen, wird unmöglich sein. Ich war ganz derselben Meinung wie der Hr. Vertheidiger in Bezug auf die Beobachtung an einem trüben Februartag und der an einem heiteren Octobertag, aber bei der Augenscheineinnahme konnte ich mich überzeugen, daß man bei flüchtigem Vorübergeben von dem Angeklagten den Eindruck hatte, der Mann ist größer und dicker. Den Werth des Augenscheins muß ich aufrechterhalten.

Der Vertheidiger verliest nun den am 26. Februar an die Presse herausgegebenen Polizeibericht, in welchem unter anderem gesagt ist, daß durch Zeugen festgestellt sei, daß Berchtold sich am Tage vor der That wirklich in der Nähe des Hauses Nummer 33 herumgetrieben habe, ein Alibibeweis ihm bis jetzt jedoch nicht gelungen sei, daß jedoch die bereits von der Presse früher gebrachten Erörterungen über die beiden Vorfälle in der Au zutreffend seien. Er frage deßhalb, ob dieser Polizeibericht nicht geeignet gewesen sei, außerordentlich große suggestive Wirkung auf den Durchschnittsmenschen auszuüben.

Dr. Grashey: Gewiß kann man zugeben, daß bei einer derartigen Darstellung des Sachverhalts zu einer Zeit, wo wenig Personen sich selbst ein Urtheil bilden konnten, von ihnen das Urtheil in der Presse in Empfang genommen wird. Aber dies wird nur für den geistig etwas tief stehenden, für den nicht gehörig überlegenden und prüfenden Menschen der Fall sein. Allmählich wird sich das Urtheil läutern und ich muß erwähnen, daß ja nicht bloß solche Aeußerungen, sondern auch gegentheilige in der Presse laut wurden. Wenn das der Fall ist, muß ich sagen, daß es nicht bloß eine Suggestion, sondern auch eine Gegensuggestion gab, welch ersterer der Mensch nicht mit gebundenen Händen gegenüberstand.

Verth.: Die Suggestion hat die positiven Aussagen gezeitigt, die Gegensuggestion die Hunderte von Briefen und Betheuerungen der Unschuld Berchtolds. Die Gegensuggestion kann nicht in Frage kommen, weil sie im Schwurgerichtssaal kein positives Resultat hervorbringen konnte. Meine Frage lautet: Ist diese Gegensuggestion für den praktischen Gang des Processes nicht bedeutungslos gewesen?

Dr. Grashey: Was hier überwiegt, kann Niemand voraussehen; das hängt von sehr vielen Faktoren und auch davon ab, auf welcher Seile die größeren Argumente liegen. Darüber würde ich mich nicht täuschen, daß, wenn die Gegensuggestion bedeutungsvoll gewesen wäre, ein Umschwung in der öffentlichen Meinung sich geltend gemacht hätte. Ich habe hier in diesem Saale schon erlebt, daß die öffentliche Meinung sich plötzlich zu Gunsten einer Mannes umstimmte, den man allgemein für schuldig hielt und dessen Unschuld dann selbst vom Staatsanwalt anerkannt wurde.

Verth.: Sind nicht Fälle von Umschwung der öffentlichen Meinung auch nach der Verurtheilung eines Angeklagten zu dessen Gunsten eingetreten?

Dr. Grashey: Wenn es sich um die Verurtheilung eines Verbrechers handelt, ist es eine gewöhnliche Erscheinung, daß mit der Verurtheilung des Verbrechers ein gewisser Umschwung der öffentlichen Meinung eintritt, daß das Mitleid mit dem in der That mitleidswerthen Verurtheilten Platz greift, der nun, unschädlich gemacht, auch Mitleid verdient. Der zarte, ethisch hochstehende Mensch wird mit jedem Verurtheillen Mitleid haben, dessen Berechtigung ich volllommen anerkenne. Nur gefühlsrohe Menschen haben kein Mitleid. Es kann sehr leicht sein, daß das Mitleid der Menschen, wenn in diesem Falle eine Verurtheilung eintritt, sich auch dem Angeklagten zuwenden wird.

Verth.: Mitleid ist derjenige Factor, der hier am allerwenigsten angebracht ist, denn das Verbrechen ist ein so scheußliches und verabscheuungswürdiges, daß von Mitleid hier keine Rede sein kann. Was ich in Anspruch nehme, ist nicht Mitleid, sondern die Stimme der Vernunft, und meine Frage geht dahin, ob nicht diejenigen Leute aus dem Publicum, die jetzt durch Furcht, Angst, Haß, Zorn bewegt sind, in ihrer Stimmung umschlagen, wenn ihnen durch Vernunftgründe dargelegt wird, daß Berchtold nicht der Thäter ist.

Dr. Grahey: Ich habe mich nicht mit der Volksstimme zu befassen, sondern nur mit den Zeugen. Es handelt sich darum, ob die Zeugen durch Haß, Furcht, Gunst beeinflußt und nicht in der Lage sind, klar zu denken. Wenn das Urtheil fertig ist, spielen die Zeugen keine Rolle mehr. Man wird prüfen müssen, ob man dem einen oder anderen Zeugen glauben kann oder nicht, ob er beeinflußt erscheint oder nicht. Die alte Eidesformel lautete: ohne Haß, ohne Furcht, ohne Gunst, ohne Eigennutz, das wird auch heute noch zu prüfen sein.

Verth.: Eine andere Frage wäre folgende: Am 2. Juni 1896 hat der Minister des Innern vor den Kammern des Landtags, also sozusagen vor dem ganzen Lande, Veranlassung genommen, in einer bis dahin noch nicht vorgekommenen Weise in den Gang der Untersuchung einzugreifen und zu sagen: Alle Momente sprechen dafür, daß der Angeklagte der Thäter ist. Ist diese Aeußerung geeignet, die Ueberzeugung zu erwecken oder zu befestigen, daß der Angeklagte der Thäter ist, um als mächtiger Suggestionsfactor bezeichnet werden zu können?

Dr. Grashey: Die Adresse, an welche die Aeußerung gerichtet war, ist geistig so hochstehend, daß man nicht von Suggestion sprechen kann. Die Herren, die in der Kammer des Landtags sitzen und meines Erachtens nicht in der Lage sind, sich etwas suggeriren zu lassen, sind auch wieder die Sendboten, die in das Land hinausgehen, um dort an der Meinung zu corrigiren, was sie für corrigirbar finden.

Verth.: Ist nicht die Frage zu bejahen, daß diese fast vierzehntägige Unterhaltung der Zeugen auf dem Corridor des Gerichtsgebäudes über ihre Wahrnehmungen unwillkürlich den Einen oder Anderen beeinflußt habe und daß dies ein mächtiger Suggestionsfactor war?

Dr. Grashey: Es wird schwer, auf diese Frage eine Antwort zu geben. Ich möchte hervorheben, was ich schon früher sagte, wenn man glaubt, daß eine derartige Beeinflussung stattgefunden hat, darf man diese Beeinflussung nicht generalisiren, sondern muß individualisiren, und wenn ich die Frage beantworten soll, müßte ich den Hrn. Vertheidiger erst ersuchen, mir den einen oder anderen Zeugen zu benennen.

Staatsanwalt: Ist Ihnen im Laufe des Processes aufgefallen, daß sich Gruppen von Zeugen gebildet haben, ich meine dies in Bezug auf einen in der heutigen Nummer des »General-Anzeigers« erschienenen Artikels, in welchem es u. a. heißt: »Das Gericht hat die Masse der Zeugen in Gruppen eingetheilt. Wir wollen versuchen, das Gleiche zu thun.« Es folgt nun die Eintheilung der Zeugen nach fünf Gruppen und dabei heißt es in dem Artikel weiter: »Zur ersten Gruppe gehören die furchtsamen Leute, auf die die Presse so mächtig eingewirkt hat, daß sie völlig beeinflußt sind. Hysterie, Aberglaube und Selbsttäuschung vollenden das Bild.« Glauben Sie, daß durch solche Artikel unmittelbar vor der Spruchfällung Suggestion getrieben werden kann? Ist eine solche Gruppe von Zeugen im Laufe der Verhandlung aufgetreten?

Dr. Grashey: Ich habe einzelne Personen genannt, deren Glaubwürdigkeit von meinem Standpunkt aus nicht hoch anzuschlagen ist. Ich glaube übrigens, daß die Herren Geschworenen über diese Beeinflussung erhaben sind.

Staatsanwalt: In dem betr. Artikel werden zur 2. Gruppe die Leute gezählt, die durch die ausgesetzte Belohnung geradezu hypnotisirt worden seien. Zur 3. Gruppe werden die Zeugen gerechnet, denen es um das Einstecken von Zeugengebühren zu thun gewesen sein soll; zur 4. Gruppe werden jene gezählt, die durch Aufbauschung von wirklich Gesehenem sich in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses haben stellen wollen. Die 5. Gruppe sollen nach dem Artikel die idealen Zeugen, das sollen die Polizeiorgane sein. Ich frage nun, haben Sie von der Belohnung hypnotisirte Zeugen gefunden? Sachverständiger: Nein.

Staatsanwalt: Haben Sie Leute gefunden, die der Zeugengebühren halber sich zu Zeugen hergegeben haben oder die sich in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stellen wollten? Muß da nicht ebenso wie bei den idealen Zeugen wieder individualisirt werden?

Sachverständiger: Ja. Ich glaube, daß die Polizeiorgane in diesem Proceß einen schwierigen Stand gehabt haben; sie haben die Mühen der Arbeit gehabt und müssen jetzt ihre Thätigkeit unter die Lupe der Kritik nehmen lassen. Es ist sehr leicht hinterher zu kritisiren, das und das hätte gethan, dies und dies hätte anders gemacht werden sollen.

Es folgt nunmehr das ausführliche Gutachten des Dr. Frhrn. v. Schrenk-Notzing, welches wir nachtragen werden.

Zum Schlusse der heutigen Verhandlung und damit zum Schlusse der Beweisaufnahme spielte sich zwischen dem Vorsitzenden und der Vertheidigung noch eine Scene ab. Die Vertheidigung hatte nämlich beantragt, es möchte im Sitzungsprotokoll constatirt werden, daß die Zeugen nicht wie in der Strafproceßordnung vorgeschrieben, sofort vollständig, sondern in – allerdings mit Rücksicht auf die Lage des Falles – gebotener chronologischer Reihenfolge vernommen wurden, deßhalb mehrfach vorgerufen werden mußten und daß öfter vorgerufene Zeugen nach ihrer Vernehmung nicht den Saal verließen, sondern bei der Vernehmung von Zeugen, die über Vorgänge auszusagen hatten, über die erstere gleichfalls Auskunft geben mußten, im Saale anwesend blieben.

Der Vorsitzende erwidert, daß er derartige Wahrnehmungen nicht gemacht habe, was ja auch mit Rücksicht auf die obwaltenden Verhältnisse nicht möglich gewesen sei. Mit seinem Wissen sei kein Zeuge, der bereits vernommen war und später nochmals vernommen werden mußte, im Saal anwesend geblieben. Der Vertheidiger hätte eben hierauf aufmerksam machen sollen. Der Vertheidiger machte nun einige Zeugen namhaft, welche im Saal anwesend blieben, trotzdem sie noch einmal zu deponiren hatten, und speciell darauf aufmerksam, daß beispielsweise die Zeugin Kuhn, welche früher hinsichtlich ihrer Wahrnehmungen in Bezug auf den Eiermann in der Voruntersuchung unsichere Angaben gemacht hatte, während dessen Vernehmung im Saal anwesend geblieben war und dann, nochmal vorgerufen, dessen Angaben vollinhaltlich bestätigte. Der Hr. Vorsitzende verweigerte, die Thatsachen, die er nicht selbst wahrgenommen habe und die ihm entgangen waren, im Sitzungsprotokoll constatiren zu lassen und bezeichnete das Vorgehen des Vertheidigers als illoyal, zumal der Zweck desselben ihm nicht recht ersichtlich sei, da er aus dem, was er (Vertheidiger) vorgebracht habe, keinen Revisionsgrund ableiten könne. Es bleibe dem Vertheidiger unbenommen, seine Beanstandung zu Protokoll zu geben, seinerseits (Vorsitzender) werde eine Constatirung nicht vorgenommen. Es wurde hierauf der Antrag des Hrn. Vertheidigers zu Protokoll genommen. Letzterer provocirt nun Gerichtsbeschluß darüber, daß der Vorsitzende eine Constatirung vorzunehmen habe. Das Gericht beschloß hierauf, diesen Antrag zurückzuweisen, nachdem es den Mitgliedern der Gerichtshofs nicht bekannt ist, daß Zeugen, welche wiederholt vernommen werden werden mußten, während der Vernehmung anderer Zeugen im Saal anwesend geblieben waren, dagegen dem Antrag des Vertheidigers entsprechend im Protokoll zu constatiren, daß eine Anzahl Zeugen nicht auf einmal, sondern in getrennten Abschnitten vernommen wurden.

Hierauf wurde die Sitzung abgebrochen und deren Fortsetzung zur Vorbereitung der Plaidoyers auf Mittwoch, Vormittags 8½ Uhr, vertagt.

Proceß Berchtold.
Elfter Tag der Verhandlung.

München, 14. Oct. Wir tragen zunächst den Schluß der gestrigen Verhandlung nach.

Dr. Frhr. v. Schrenk-Notzing, zur gutachtlichen Aeußerung über die aufgeworfenen Fragen aufgefordert, äußerte sich wie folgt: Die erste Frage kann ich gerade so wie mein Vorredner beantworten. Einen psychiatrischen Standpunkt kann man höchstens einer Zeugin gegenüber einnehmen; es gibt aber zwei Formen von Irrthümern, die auch im Leben des normalen Menschen eine Rolle spielen. Ueber Erinnerungsfälschungcn, Erinnerungstäuschungen und Suggestion habe ich mich im allgemeinen bereits geäußert. Ein wichtiger Theil des Schuldbeweises beruht in dieser Verhandlung auf dem psychologischen Problem des Wiedererkennens. Zudem ist an das Gedächtniß einzelner Zeugen die Anforderung subtilster Genauigkeit gestellt worden. Aus diesen Gründen erscheint es nothwendig, unter Beziehung auf meine früheren Ausführungen einige allgemeine Bemerkungen über die Fehlerquellen vorauszuschicken, denen das Gedächtniß, auch des normalen Menschen, ausgesetzt ist, zumal dadurch manche Widersprüche in den Zeugenaussagen sich erklären. Zunächst ist festzuhalten, daß eine Erinnerung an einen Vorgang niemals ganz der Schärfe der Wahrnehmung entspricht. Gewöhnlich wird ein Theil vergessen und allerhöchstens erhält man ein annäherndes Bild des Gegenstandes. Das ist besonders zu betonen, da in diesem Proceß so ungeheuer viel auf Details der Erinnerung anzukommen scheint. Wir glauben, eine Landschaft, eine Person wiederzuerkennen, und doch sind wir sicher, dieselbe nie gesehen zu haben. In Bezug auf die Zeit täuschen wir uns oft gewaltig. Sie haben selbst gehört, daß der Hr. Amtsrichter, der als Zeuge vernommen wurde, nicht die Zeit der einzelnen Verhandlungen angeben konnte. Die fünf Stunden kamen ihm wie eine Stunde vor. Die Schärfe des Gedächtnisses variirt ungemein. Ein Mann z. B. wie Berchtold besitzt ein so gutes Gedächtniß, daß er sich in dem Labyrinth der Zeugenaussagen selten widerspricht und sich besinnt, wer ihn am 14. Februar grüßte. Dagegen gibt es wieder andere Personen, die ein schlechtes Zahlengedächtniß haben oder ein schlechtes Gedächtniß für Gesichter. Auch das Gegenteil kommt vor. Dann kommt es auf die Stärke des Eindrucks an. So ist z. B. nicht anzunehmen, daß ein Mann wie der Officiersbursche so besondere Aufmerksamkeit einer Person schenken wird, die die Treppe heraufkommt und an einer Wohnung anläutet, ebenso der Milchmann, der nur flüchtig sieht, wie eine Person im Abort sich zu schaffen macht. Wenn Sie nun ein- oder mehrmals eine Person wahrnehmen, und dann auf anderem Wege, z. B. durch den Anblick von Photographien oder Abbildungen oder durch Lecture über diese Person, neue Erinnerungsbilder aufnehmen und zu den alten gesellen – so findet in der Regel eine associative Verknüpfung dieser inhaltlich gleichen und nur durch die verschiedene Art der Sinneserregung von einander verschiedenen Vorstellungen statt – eine Verschmelzung in einem Gesammtbild, wobei es vorkommen kann, daß das über eine Person Gelesene, mehr unsre Aufmerksamkeit fesselt als unsre persönlichen Wahrnehmungen. So haben z. B. einige Zeugen Berchtold gesehen, dann über ihn in der Zeitung gelesen, schlechte Reproduktionen seiner Photographie oder diese selbst betrachtet. Sie haben vielleicht über den Fall Roos gesprochen, kurz aus den ganz verschiedenen Zeitperioden angehörenden Vorstellungen ist ein Gesammtbild entstanden. Die alten schwachen Erinnerungsspuren sind neu belebt durch das Interesse, mit dem die Zeitungsberichte aufgenommen und geistig verarbeitet wurden. Wo man ein solches Gesammtbild als Resultate verschiedener nacheinander erfolgter Eindrücke, die nur zeitlich und inhaltlich unterschieden waren, entstanden ist, dürfte es mitunter ungemein schwierig sein, zu unterscheiden, welcher Ursache dieser oder jener Bruchteil der Erinnerung des zu einem Ganzen verschobenen Bildes zuzuschreiben ist. Meines Erachtens kann und darf man, vom psychologischen Standpunkte wenigstens, die Einzelheiten der Erinnerung nicht zu sehr überschätzen. Zu den Fehlerquellen, denen das Gedächtniß des Normalmenschen täglich ausgesetzt ist, tritt nun der illusionirende Einfluß einer erregten Gemüthsstimmung: wenn die Hervorrufung des Erinnerungsbildes begleitet ist von einem Effecte, wenn sie im Zustande psychischer Erregung, plötzlich oder im Augenblick der Ermüdung stattfindet, so leidet in der Regel die Reproductionstreue, indem das Erinnerungsbild leicht im Sinne der neuen lebhaften Wahrnehmung verfälscht wird, indem Elemente der augenblicklichen Situation unwillkürlich übertragen werden auf das Erinnerungsbild. Einer psychologischen Gesetzmäßigkeit zufolge findet dann eine unwillkürliche Verfälschung der Erinnerung statt, ohne daß dadurch die bona fides, die subjective Glaubwürdigkeit der Person in Zweifel gezogen werden könnte. So z. B. mögen von manchen Zeugen, die den Besuch eines verdächtigen Arbeiters erhielten, der vorgab, am Closet Arbeiten vornehmen zu sollen, die Züge des gefürchteten Berchtold nach Anblick der Photographien und Reproduktionen nachträglich auf das vielleicht schon verblaßte Erinnerungsbild des Verdächtigten übertragen sein. An der Hand der neuen Wahrnehmungen, unter dem Einfluß der gruseligen Zeitungslecture, der täglich wiederholten Einwirkungen durch neue Zeitungsnotizen, unter der Mitwirkung einer gewissen Angst und Spannung über den Ausgang fand eine unwillkürliche rückwirkende Erinnerungsfälschung statt. Diese Thatsache kann und wird auch dann nicht bezweifelt werden können, wenn man die Aussagen der Hauptzeugen auf das psychologisch wahrscheinliche Maß ihrer Richtigkeit, d. h. ihrer Uebereinstimmung mit den wirklichen Vorgängen, einschränkt, und selbst dann nicht, wenn es zur Verurtheilung des Angeklagten kommt. Wenn nun die Zeitungslecture ein suggestives Moment stärkster Art enthält, so ist doch auch nicht zu verkennen, daß auch die Art und Weise eines richterlichen Verhörs wohl geeignet sein kann, unwillkürlich, in dem Bestreben den Thatbestand aufzuklären, eine Präcision in manche der Erinnerungen der Zeugen hineinzusuggeriren, die den Erinnerungen ursprünglich nicht zukommt.

Man braucht nun durchaus nicht hysterisch zu sein, oder ein Phantasielügner, um schließlich solchen Suggerirungen – wie sie übrigens in der gegenseitigen Suggerirung durch die Unterhaltung, das Besprechen des Falles geboten werden – zum Opfer zu fallen. Daß die Gehirne gebildeter Personen sich ebenfalls durch Suggestionen beeinflussen lassen – ich sage dies im Hinblick auf die Aussagen der den besseren Ständen angehörigen Zeugen –, kann ich aus meiner Erfahrung bestätigen. Nur sind die Angaben solcher Personen ihrem Bildungsgange angemessen präciser, klarer, weniger widerspruchsvoll und sie machen deßwegen einen glaubwürdigeren Eindruck, auch wenn sie durch dieselbe Fehlerquelle beeinflußt sind. In kindlichen Gehirnen sehen wir gewissermaßen für diese plastische Suggerirbarkeit eine tabula rasa in stärkster Form.

Redner gibt nun zwei Beispiele aus der Literatur wieder, in denen suggerirte Aussagen nachweisbar die Ursache von Justizirrthümern wurden, von ungerechten Urtheilen und den Beweis liefern, daß nicht immer vox populi vox dei ist. In dem einen Falle handelte es sich um einen Mord, im anderen um ein Verbrechen wider das keimende Leben. Die Suggestirten sind die Betrogenen ihrer eigenen Phantasie. Auch die gefaßte Ueberzeugung von der Schuld des Angeklagten, wie sie von einigen Zeitungen nun seit Monaten gepredigt worden ist – sogar noch vor Abschluß der Voruntersuchung –, steigert noch mehr die Schwierigkeit, unbefangene Zeugenaussagen zu erhalten. Daß gerade in Sensationsprocessen diese Schwierigkeit besonders zu betonen ist, darauf haben berühmte Strafrechtslehrer schon aufmerksam gemacht. Es dürfte nun aber im vorliegenden Fall ganz unmöglich sein, bei einzelnen Zeugenaussagen die suggestiven Miterregungen durch Zeitungslecture, Bilderanblick, durch Unterhaltung, Beunruhigung und Beängstigung im einzelnen nachzuweisen. Und wenn ein oder der andere Zeuge auch bona fide behauptet, er sei nicht durch Zeitungsnachrichten beeinflußt, so beweist mir dies noch durchaus nichts. Denn diese Art der Beeinflussung ist eine unwillkürliche, sie erfolgt, ohne daß das Subject es merkt. Die gelesenen Urtheile und Meinungen infiltriren sich ganz unwillkürlich und fälschen die Erinnerung. Daß Lebhaftigkeit der Phantasie und Mangel an kritischer Ueberlegung dazu einen besonders günstigen Boden bieten, liegt auf der Hand. Auffallend erscheint, daß die Belastungszeugen durchweg ein viel besseres Gedächtniß bekunden wie die Entlastungszeugen. Manche Autoren erblicken aus den genannten Erwägungen nicht mit Unrecht in den Zeitungen einen Katechismus des Verbrecherthums. Wie außerordentlich verantwortlich die Presse mit ihrem Urtheil über Schuld und Unschuld des Angeklagten ist, dafür dürfte der Fall Berchtold ein historisches Beispiel bieten. Um aber im ganzen meinen Standpunkt zu den Zeugenaussagen zu präcisiren, so bemerke ich, daß ich den allgemeinen Kern der Aussagen nicht auf Suggestion zurückführe – namentlich insofern dieselben übereinstimmen. Dagegen sind viele widersprechende Uebertreibungen und manche Einzelheiten wohl auf diese Fehlerquelle zurückzuführen.

Vertheidiger: Kann auch die Photographie suggestiv wirken?

Sachverständiger: O ja. Letzterer will nun auf die Aussagen einzelner Zeugen eingehen, worauf einer der Geschworenen ersucht, dies zu unterlassen, da die Geschworenen hierin eine Beeinflussung ihrer Meinung erblicken.

Auf Antrag des Staatsanwalts wird nunmehr ein Urtheil des Militärbezirksgerichts München vom 18. April 1884 verlesen, wonach der damalige Gemeine Wieser des I. Inf.-Regts. wegen Vergehens einer Körperverletzung, begangen an dem damaligen Gemeinen Berchtold, zu 3 Monaten Gefängniß verurteilt wurde.

Der Vorsitzende bemerkt hiezu, dieser Verurtheilung liege der Thatbestand zu Grunde, daß Wieser, von Berchtold am Halse gepackt, keine Luft mehr bekam, dem Berchtold einen Maßkrug an den Kopf warf und dem Angriff Berchtolds gegenüber damals Nothwehr vorschützte. Der Staatsanwalt stellte den Antrag, von den hiefür geladenen Zeugen wenigstens den Wieser zu vernehmen. Der Vertheidiger protestirte gegen diese Vernehmung, denn er könne sich nicht denken, wie das angezogene rechtskräftige Urtheil, das von hochangesehenen Richtern gefällt wurde, umgestoßen werden solle, indem man heute den damals Verurtheilten beschwören läßt, daß er im Stande der Nothwehr gehandelt habe. Dieser Vorgang stehe wohl im Rechtsleben Deutschlands einzig da.

Staatsanwalt: Ich habe nicht behauptet, daß Wieser in Nothwehr gehandelt habe; wer es hören wollte, konnte es hören, daß die Anklage nur darauf Werth legt, durch das Urtheil und die Zeugen nachzuweisen, daß dem Berchtold schon im Jahre 1884 der Griff nach dem Halse geläufig war. Ich habe auch nicht verlangt, daß der damals Verurteilte beute als Zeuge vernommen werden sollte, und begnüge mich, wenn ein anderer Zeuge, vielleicht Romstetter, vernommen wird.

Der Vertheidiger protestirte auch gegen die Vernehmung dieses Zeugen, worauf der Staatsanwalt, um die Geschworenen nicht länger zu belästigen, auf deren Vernehmung verzichtete.

Der Vertheidiger stellte nunmehr den Antrag auf Verlesung der in den Fällen Schneider, Emetskofer, v. Roos über den Angeklagten bei der Gendarmerie und der Polizei eingelaufenen anonymen Briefe, weil daraus hervorgehe, in welcher Weise gegen Berchtold gearbeitet wurde und ein und dieselbe Hand in den drei Fällen für Berchtold eine verhängnisvolle Rolle gespielt hat. Dem Antrag wurde stattgegeben, jedoch bemerkt, daß eine Identität der Schrift in den einzelnen Fällen nicht constatirt werden könne, da dies Sache der Schriftexperten sei. Von dem beisitzenden Richter, der die Briefe im Falle Schneider und Emetskofer verliest, wird constatirt, daß eine Aehnlichkeit in der Schrift zwischen je einem Briefe vorliege, natürlich nur nach Laienurtheil. Ein im Falle Roos aufgegebener anonymer Brief trägt den Poststempel »Neustadt, 1. April«; in diesem schreibt der Anonymus, er habe geträumt, in welch gründlicher Weise der Mörder, als den er den Berchtold bezeichnet, das geraubte Geld in seinem Hause eingemauert hat. Obwohl er selbst zugibt, im allgemeinen nichts auf Träume zu geben, machte er nun der Polizei Vorschläge und Angaben, wo dieselbe überall nachsuchen solle und wo sie Geld finden könne.

Zwölfter Tag der Verhandlung.

München, 14. Oct. Zu Beginn der heutigen Sitzung verliest der Vorsitzende die

Schuldfragen.

Dieselben lauten:

Frage 1: Ist der Angeklagte Johann Berchtold, verheiratheter Maurer in München, schuldig, durch ein und dieselbe Handlung:
a) Am Vormittag des 14. Februar 1896 im zweiten Stock des Hauses Nr. 33 an der Karlstraße vorsätzlich die Ministerialraths-Wittwe Karoline v. Roos getödtet und diese Tödtung mit Ueberlegung ausgeführt zu haben?
b) Am Vormittag des 14. Februar 1896 im zweiten Stock des Hauses Nr. 33 an der Karlstraße mit Gewalt der Ministerialraths-Wittwe Karoline v. Ross fremde bewegliche Sachen in der Absicht, sich dieselben rechtswidrig zuzueignen, weggenommen zu haben, wobei durch die gegen Karoline v. Roos verübte Gewalt deren Tod verursacht wurde?

Frage 2: Ist der Angeklagte Johann Berchtold, verheirateter Maurer in München, schuldig, durch eine und dieselbe Handlung:
a) Am Vormittag des 14. Februar 1896 im zweiten Stock des Hauses Nr. 33 an der Karlstraße vorsätzlich die Ministerialraths-Tochter Julie v. Roos getödtet und diese Tödtung mit Ueberlegung ausgeführt zu haben?
b) Am Vormittag des 14. Februar 1896 im zweiten Stock des Hauses Nr. 33 an der Karlstraße mit Gewalt der Ministerialrathstochter Julie v. Roos fremde bewegliche Sachen in der Absicht, sich dieselben rechtswidrig zuzueignen, weggenommen zu haben, wobei durch die gegen Julie v. Roos verübte Gewalt deren Tod verursacht wurde?

Frage 3: Ist der Angeklagte Johann Berchtold, verheirateter Maurer in München, schuldig durch eine und dieselbe Handlung:
a) Am Vormittag des 14. Februar 1896 im zweiten Stock des Hauses Nr. 33 an der Karlstraße vorsätzlich die Köchin Marie Gradl getödtet und diese Tödtung mit Ueberlegung ausgeführt zu haben?
b) Am Vormittag des 14. Februar 1896 im zweiten Stock des Hauses Nr. 33 an der Karlstraße mit Gewalt der Köchin Marie Gradl fremde bewegliche Sachen, in der Absicht sich dieselben rechtswidrig zuzueignen, weggenommen zu haben, wobei durch die gegen Marie Gradl verübte Gewalt deren Tod verursacht wurde?

Frage 4: Ist der Angeklagte Johann Berchtold, verheiratheter Maurer in München schuldig, am Vormittag, des 23. Februar 1893 in der Wohnung der Heubinderseheleute Anton und Marie Emetskofer, Quellenstr. 14, fremde bewegliche Sachen, in der Absicht sich dieselben rechtswidrig anzueignen, weggenommen zu haben?

Darauf ergreift der Staatsanwalt das Wort zur Begründung der Anklage. Er betont, die Verhandlung hier im Saale habe die Grundlage des Wahrspruchs der Geschwornen zu bilden, nicht das, was außerhalb des Saales gesprochen, geschrieben oder gedruckt wurde. Das Material sei so überwältigend groß, daß er es in seinem Berichte nicht erschöpfend werde behandeln können. Er werde sich daher bemühen, es so kurz als möglich zu fassen und er bitte, ihn da zu ergänzen, wo ihn sein Gedächtniß im Stiche lasse. Die Anklage zerfalle in zwei Theile; erstens den Diebstahl zum Schaden des Anton Emetskofer und zweitens den Raubmord an der Karlstraße. Der Staatsanwalt schildert nun, wie der Heubinder Anton Emetskofer seine Frau todt im Bette fand, wie er die Nachbarn herbeirief, wie wegen mangelnder Spuren von Gewalt die Leiche einfach aufgebahrt wurde und wie erst, als die Leichenfrau bezahlt werden sollte und A. Emetskofer den Kasten aufmachte, um ihm Geld zu entnehmen, die Thatsache des Diebstahls der Werthpapiere im Betrage von 4200 Mark, sowie einiger Kleinigkeiten zu Tage trat. Erst darauf hin sei der Amtsarzt gerufen worden, der außer einer kleinen Schwellung an der Nasenwurzel keine Verletzung bei der Todten constatiren konnte. Nach 24 Stunden sei die Schwellung zurückgegangen. Zwar glaubten einige Zeugen, Kratzer bemerkt zu haben, aber Seelnonne und Arzt hätten nichts davon gesehen. Die Kratzer am Knie und im Gesicht, die noch wahrnehmbar waren, seien jedenfalls älteren Datums gewesen. Es blieb daher nichts übrig, als zu sagen, daß nur ein Diebstahl vorliege. Die Untersuchung wurde deßhalb in dieser Richtung fortgeführt, und schon am nächsten Tage meldeten sich vier Bankiersfirmen, welche alle bestätigten, daß zwischen 10 und 11 Uhr Vormittags der gesammte Effectenbestand umgesetzt worden sei und übereinstimmend das Signalement wiedergaben: ein Mann im Alter von 38–42 Jahren, ziemlich groß, kräftig, untersetzt, mit blondem Haar und Bart, kurzgeschnittenem Vollbart und vollem Gesicht, ferner graue Kleidung und Münchener Dialekt. Der Verkäufer habe den Einen den Eindruck eines Baumeisters oder Maurers, den Anderen denjenigen eines Müllers, Melbers oder mittleren Gewerbsmannes gemacht. Dieses Signalement habe O.-R.-R. Bauer dem Emetskofer vorgelegt und dieser habe sofort erklärt: »Das paßt ja auf meinen Nachbarn, den Johann Berchtold.« Gegen Berchtold war noch niemals etwas vorgelegen, er war noch nie wegen Diebstahl bestraft, wenn auch gewisse Gerüchte gegen ihn in Umlauf waren, denen aber aus eben diesen Gründen keine Beachtung geschenkt wurde. Es wurden deßhalb zunächst vertrauliche Erhebungen gepflogen. Alsbald, nachdem constatirt war, daß die Papiere verkauft worden seien, wurde Berchtold den Bankiers vorgestellt. Sie haben ihn nicht wiedererkannt. Er wurde dann von der Polizei und dem Untersuchungsrichter vernommen und verschiedentlich konnten Berchlolds Angaben nicht bewiesen werden, aber die Untersuchung hat doch damit geendet, daß nach Beschluß der Strafkammer vom 6. Juli 1893 das Verfahren eingestellt werden mußte. Nun ruhte das Verfahren, nicht aber Anton Emetskofer, dessen Glaube feststand, daß Berchtold sein Weib gemordet und sein Geld gestohlen habe. Deßhalb haben die Leute von der Au den Todestag der Emetskofer so gut im Gedächtniß behalten, deßhalb wußten sie noch so gut von den Stunden jenes Tages, an welche sich nur der Angeklagte nicht erinnern kann. Warum soll die That von der Quellenstraße erst jetzt ihre Sühne finden? Weil die That von der Karlstraße ihr Streiflicht zurückgeworfen hat in die Vergangenheit. Die vier ersten Tage, die wir gebraucht haben, um Licht in die Vergangenheit zu bringen, können uns sagen, warum die Untersuchung vor drei Jahren eingestellt wurde: weil Berchtold sein Alibi gefälscht und die Bankiers und den Commissär, der recherchirt hatte, getäuscht hat; weil die Leute in der Au sich vor ihm fürchteten, deßhalb hat der Commissär nichts von ihnen herausgebracht. Das war erst jetzt möglich, als er verhaftet wurde. Das erste, was man herausbrachte, waren seine Ausgaben. Die Gerüchte sagten: Nur derjenige, der den Besitz des Emetskofer an sich genommen, könne so leben wie der Angeklagte.

Nun recapitulirt der Staatsanwalt die Vorgänge vom 23. Febr. 1893; er schildert, wie Frau Emetskofer Morgens zwischen 6 und 6½ Uhr zum letztenmale gesehen wurde; daß sie nicht in der Kirche bemerkt wurde, die sie zwischen 7 und 8 Uhr zu besuchen pflegte; wie um 12 Uhr, als die Leiche aufgefunden wurde, das Zimmer noch nicht in Ordnung gebracht war, was Frau Emetskofer sonst sofort früh nach dem Weggang ihres Mannes that. Sie müsse also schon zwischen 6 und 7 Uhr Morgens vom Tode überrascht worden sein. Der Angeklagte soll um jene Zeit die Papiere gestohlen haben. Er ist hierüber vernommen worden und hat angegeben, er sei um 6 Uhr aufgestanden, in seine Holzhütte jenseit des Baches gegangen und habe da einen Vorrath von Holz zerkleinert; bis 10 Uhr habe er sich da aufgehalten, dann sei er zu Hoffischer Kuffer gegangen, um nachzusehen, wie die Thüre aufgehen muß, weil er damals die Auswechslung machte. Von hier sei er zum Bader Rumpf und dann zum Bader Maisch gegangen, um sich rasiren zu lassen und dann durch die Entenbachstraße über Fraunhoferbrücke und Victualienmarkt zum Hoffischer Kuffer. Dort habe er nicht lange gebraucht und sei alsbald auf dem gleichen Weg zurück. Von den 36 Mark Hauszins habe er sodann an Melander 20 Mark bezahlt. Dann sei er zum Brunnthalerwirth, habe da zwei Fuhren Holz zu 17 Mark gekauft und sei mit dem Holz zurückgekommen. Das Holz habe sein Schwager in die Hütte gebracht. Er sei nach Hause gekommen um ¼ nach 11 Uhr, gerade als der Lehm vor dem Hause seines Nachbars des Bäckers Oberhäuser abgeladen wurde. Letzterer dagegen erklärte, er habe Berchtold zwischen 9¾ und 10¾ Uhr zu Hause gesehen. Damals wurde aber nicht gefragt, wann der Lehm abzeladen wurde; jetzt habe man gehört, daß der Lehm für Oberhäuser zwischen 8 und 8½ Uhr abgeladen worden sei. Berchtold habe gesagt, er sei um 9 Uhr nach Hause gekommen und um 10 Uhr wieder fortgegangen. Da sehe man die große Lüge, er müsse dann früher fortgegangen sein, als er nach Hause gekommen sei. Vor 11 Uhr habe er seinen Miethzins bezahlt, behauptet Berchtold, während Zeugin Melander behauptet, daß der Miethzins nach 11 Uhr bezahlt wurde. Bader Maisch hat damals und jetzt bekundet, daß Berchtold nicht vor 10 Uhr, sondern erst nach 11 Uhr sich rasiren ließ. Der Angeklagte muß also einen Grund haben, die Zeit des Rasirenlassens zu verändern. Er ließ sich nicht vor seinem Gange angeblich zu Kuffer, sondern nachher rasiren. Die Bankiers haben ihn deßhalb nicht erkannt. So wie er ihnen vorgeführt wurde, war es die reinste Maskerade: Jetzt war er rasirt; früher trug er graue Hose nach dem Signalement; der vorgestellte Mann trug Ueberzieher und lange Stiefel, weil er behauptete, er habe lange Stiefel gehabt. Die Zeugen bestätigen eine unverkennbare Aehnlichkeit. Wenn ein Mann mit Vollbart bei einem Bankier so rasch wie möglich Werthpapiere versetzt, wird es mit dem Anschauen nicht so genau genommen. Bei der Beleuchtung der Wechselstuben konnte man den Mann mit grauen Haaren für blond halten. Von Bader Maisch und Zeuge Schabmaier habe man gehört, daß Berchtold damals noch nicht so graue Haare hatte. Berchtold unterschrieb Karl Schmidt, Karl Kraus und Anton Maier; diese drei Unterschriften wurden dem Berchtold im Jahre 1893 vorgelegt, er hat sie niederschreiben müssen, sowie seinen eigenen Namen. Dann hat man sich auch eine Rechnung von denjenigen geben lassen, bei welchen Berchtold gearbeitet hatte. Ich glaube, der Nachweis ist erbracht, daß das, was der Angeklagte damals geschrieben, nichts anderes ist als eine verstellte Schrift. 3 Schriftexperten haben 1893 festgestellt, daß die Unterschrift auf den Schlußnoten von Berchtold stammt. Dann kamen 2 andere Sachverständige: Postofficial a. D. Sittel hat sich nicht entschließen können, zu bestätigen, daß die genannten Unterschriften von Berchtold geschrieben wurden; ebenso hat Reichsarchivrath Dr. Wittmann geurtheilt: er hat ausgesprochen, daß man auf Grund von Schriftvergleichen nicht zu abschließenden Urtheilen kommen könne. Das halte ich auch für verfehlt, nur auf Grund von Gutachten über die Schrift zu abschließenden Urtheilen zu kommen, aber ich frage, woher hat der Angeklagte am 23. Februar das Geld gehabt, womit er bezahlte? Wir haben 35 Zeugen aus dem Jahre 1892 vernommen, wir haben die Einnahmen Berchtolds durch den Sachverständigen Amler zusammenstellen lassen und es ist durch den Rendanten der Ortskrankencasse festgestellt worden, daß der Angeklagte damals 14 Taglöhner an 290 Arbeitstagen beschäftigt. Die Bruttosumme ist festgestellt auf über 3000 Mark. Wenn wir abziehen, was er an Arbeitslöhnen und Materialien bezahlte, so können 1200 Mark übrig bleiben. Auch diese Schätzung soll hinter dem Wirklichen Zurückbleiben, weil Berchtold auch an Baumaterialien verdient hat. Er mag mehrere tausend Mark eingenommen haben, aber im Februar des nächsten Jahres war nichts mehr davon vorhanden, sogar die Stiefletten der Magd, der Ziehrer, und die Joppe des Mannes waren versetzt. Berchtold sagt: »Was versetzt war, hat die Frau versetzt, und nicht für uns, sondern für den Schwager Kolb, der mir jetzt noch 70 Mark schuldig ist. Ich hatte mein Geld in der Holzhütte in der Geschäftscasse.« Aber meine Herren Geschworenen, wenn der Ehering versetzt ist, dann ist auch in der Geschäftscasse nichts mehr. Sie haben die Lage der Familie vom Dienstmädchen Ziehrer genau erfahren, solange sie nicht beeinflußt war. Nachdem der Angeklagte verhaftet war, hat die Frau gejammert: »Jetzt ist der Mann fort und wir haben nichts mehr zu versetzen.«

Nach dem 23. Februar hat Berchtold bei Scheicher 414 M. bezahlt, die am 31. December fällig waren. Der Mann hat aber nicht nur die 414 M. bezahlt, sondern er hat auch alsbald Holz um 17 M. gekauft und weitere Sachen ausgelöst. Berchtold hat gesagt: »Er habe von der Schwiegermutter 200 M. bekommen und genug Geld gehabt, um die 456 M., die er am 23. Februar ausgab, zu bezahlen. Die Kohlen hat er meist von Kustermann bezogen, im Jahre 1892 waren es nur 166 M.; im Februar 1893 dagegen hat er, wie Buchhalter Liegl aussagt, fünfmal kleine Quantitäten, zum letztenmal am 17. Februar zum Höchstbetrag von 6 Mark bezogen! Und aus diesen Einnahmen, zusammen mit dem Geld von seiner Schwiegermutter, soll er diese Schulden bestritten haben? Hatte er vielleicht im Februar so viel Verdienst als Maurer? Es ist festgestellt, daß von den Zeugen keiner mehr als 31 M. angeben konnte. Als Maurer hatte er also 31 M., als Kohlenhändler so viel als er gekauft hat, also nicht mehr als 20 M. und von der Schwiegermutter will er 200 M. haben. Er hat also den verdächtigen Geldbesitz nicht nachweisen können, denn 1893 ging das Geschäft nicht mehr wie 1892. Er hatte damals einen Arbeiter mit 38 Arbeitstagen und er hat vielleicht 1500 Mark im Jahre 1893 verdient, wenn wir das hinzurechnen, worüber die Zeugen nicht vernommen worden sind. Man erinnere sich, daß Berchtold im Jahre 1893 alles bezahlt hat. Waren diese Ausgaben entsprechend den Einnahmen eines Maurers von der Au, der mit seinen Kindern rechtschaffen leben will? Alsbald nachdem er außer Verfolgung gesetzt worden war, ist er nach Salzburg gereist und auf den Gaisberg und am Königsee ist ein Fest gefeiert worden, weil man ihm nichts machen konnte! Unmittelbar darauf, als er von Salzburg gekommen war, ist er nach Garmisch gefahren, dann wieder nach München; dabei kam er nach Peissenberg, wo er Kohlen kaufte. Warum hat er Peissenberg besucht? Damit es nicht auffallen soll. Damals aber war es schon aufgefallen, und die Frau Berchtold hatte es gehört, und sie sagte zur Nachbarin: »Mein Mann hat ja einen wunderschönen Verdienst. Außerdem hat er von seinem Freund Albrecht 500 M. zu leihen genommen, als er das Geschäft anfing.« So hat also schon damals die Familie Berchtold recht wohl gewußt, was sie zu thun hatte, um zu täuschen und zu verschleiern. Die Papiere sind zwischen 10 und 11 Uhr bei den vier Bankiers verkauft worden, und ich frage den Angeklagten, ob er damals nicht in der Stadt war. Er selbst gibt zu, daß er um 10 Uhr in sein Lager gegangen sei, aber Oberhauser hat ihn nicht dahin gehen sehen. Wenn er über der Brücke war, dann war er fort. Daher ist sein Alibi von 1893 gründlich zerstört. Warum hat er denn geleugnet, daß er sich nach dem Gang rasiren ließ? Weil er sein Aussehen verändern wollte! Und darum ist er auch von den Bankiers nicht wieder erkannt worden, weil er sein Aeußeres entstellt hatte. Das Schriftgutachten von Hauer, Weißmann, Pernath ist in keiner Weise von dem Angeklagten widerlegt worden, das Gutachten Hauers und seine Photographien bilden ein Glied in der Kette der Beweise. Beachtet man seine Schrift, wenn sie normal ist, so wird man finden, daß die Buchstaben m, a, o denen in der Schlußnote gleich sind. Der Arzt constatirte damals den natürlichen Tod der Emetskofer. Als der Raubmord an der Karlstraße constatirt wurde, erklärte derselbe Arzt, daß auch bei jenem Fall die Möglichkeit des Mordes vorhanden sei, aber der Nachweis läßt sich nicht mehr erbringen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Frau, als sie den Dieb sah, von Schreck überwältigt, vom Schlag getrofften wurde. »Unrecht Gut gedeiht nicht gut.«

Der Mann, der im Jahre 1892 und 1893 das Recht hatte, Reisen zu machen, der sich damals das Aussehen eines behaglichen Bürgermanns gab und darnach lebte, der Mann hatte später Noth zu leiden und erhielt keinen Arbeitsauftrag. Sein Gewerbe als Maurermeister wurde im Juli 1895 abgemeldet, dagegen hat seine Frau zuerst eine kleine Krämerei in der Quellenstraße und dann in Schwabing. Redner erwähnte nun den Velocipeddiebstahl an der Tegernseer Landstraße und fährt dann fort: als Berchtold am 14. Januar 1896 aus der Strafhaft entlassen wurde, kam er mit 14 Mark nach Hause, die Frau hatte sich unterdessen mit den Kindern kümmerlich durchgeschlagen. Nichts mehr war im Laden, nur Schulden waren da. Der Mann, der so sparsam sein will, daß er sich kein Glas Bier vergönnt, kauft sich ein Haarfärbemittel um 2 M.! Auch arbeitete er im ganzen nur 6 Tage, während seine Frau durch Bürsteneinziehen nur wenig verdiente. Am 14. Februar durcheilte die Kunde die Stadt, daß in der Karlstraße 3 Frauen auf einmal gestorben seien. Erst als die Leichen auf dem Sectionstische lagen, hat man Spuren eines gewaltsamen Todes gefunden und dann, daß es ein Raubmord war, wie er raffinirter nicht gedacht werden konnte; die drei Personen sind erwürgt worden. Damals hat man nicht mehr herausgebracht, als die Zeit des Todes. Als man am 15. Februar Vormittags vor der Thür noch den Zettel des Arztes etc. fand, rief man nach einem Gendarmen und dieser findet die 3 Leichen. Meine Herren! Es ist kein Zweifel, daß der Tod am Freitag gegen 12 Uhr eingetreten ist; es ist ein Mord, es ist ein Raubmord, denn der Mörder hat die Habe geraubt. – Dem Thäter ist zwar nicht Alles in die Hände gefallen, denn man fand noch Werthpapiere im Betrage von ca. 4000 M. der Roos'schen Familie und 6400 M. der Köchin Gradl. Ueber die Person des Thäters war man anfangs sehr im Zweifel. Man hatte nur an einen gedacht, der im Hause bekannt sei, auch an einen Verwandten, aber der Verdacht war ein falscher. Einige Tage später kam der Milchmann Göttl. Hier schildert Redner die schon bekannten Aussagen desselben. Auf dessen Aussage hin richtete sich der Verdacht gegen den Closetarbeiter, der ohne nachweisbaren Zweck am 13. Febr. in der Wohnung war. Durch das erholte Verzeichniß der im Jahre 1895 mit den Closetarbeiten beschäftigten Arbeiter gelangte man in Rücksicht auf die Vergangenheit Berchtolds zu dessen Verhaftung; Berchtold hat die That geleugnet. – Redner fährt in seinen Ausführungen fort und führt die gegen Berchtold aufgetretenen Zeugen und deren Angaben an; so vor allem jene des Frl. Zerzog, des Officiersburschen, des Eiermannes Florian Schmid, des Locomotivputzers Kern, des Hausverwalters Wiesbauer u. s. w., die alle den Berchtold theils im Hause, theils vor demselben und in der Nähe desselben gesehen haben. Was den Zeugen Kern betrifft, so ist derselbe nicht beliebt bei seinen Collegen, seine Vorgesetzten gaben ihm kein gutes Zeugniß, die Sachverständigen erklärten ihn aber für geistig gesund, er sei nicht hysterisch und suggerirt und für seine Aussage verantwortlich. Das scheinbare Nichtübereinstimmen der Zeitangaben des Officiersburschen und des Eiermanns Schmid ließe sich daraus erklären, daß es sich um zwei Vorfälle handelt, die rasch auf einander folgten. Als der Thäter zum erstenmale im Hause war und jemanden dort bemerkte, der ihn ebenfalls sah, verließ er das Haus wieder, begab sich dann kurz darauf zum zweitenmale in dasselbe und wurde nun hiebei von Schmid gesehen. Er verlangte Einlaß in die Wohnung und hat die That rasch vollbracht, die wohl so ausgeführt werden konnte, wie sie von Hrn. Dr. Messerer geschildert wurde. Es ist demnach durch die Zeugenaussagen festgestellt, daß Berchtold am 14. Februar in der Wohnung war und um 12 Uhr mit blutender Hand dieselbe verließ. Der von Berchtold geführte Alibibeweis sei als mißlungen zu betrachten und zwar an den drei Tagen, dem 13., 14. und 15. Februar, denn die von ihm vorgeschlagenen Entlastungszeugen können ihm soviel wie nichts bestätigen oder es stimmen deren Zeitangaben nicht mit jenen Berchtolds überein. Nach der That des 14. Februar fiel Berchtold am 15. Februar durch sein sonderbares Benehmen der Versetzerin Betz auf. Daß Berchtold seinen Havelok so rasch auslöste, glaubt Redner dahin deuten zu sollen, daß er sich vor den Zeugen fürchtete und deßhalb sein Aeußeres verändern wollte, wie er es mit dem Haarfärbemittel gethan hat. – Vielleicht kommt Licht in die Frage, wohin die geraubten Werthpapiere hingekommen sind, wenn man die Zeit von 5 bis 8 Uhr früh des 15. Februar in Erwägung zieht, über welche sich Berchtold nicht ausweisen kann. Auch die Ausgaben Berchtolds, resp. dessen Frau, übersteigen den damaligen Besitz und die Einnahmen desselben in der Zeit nach dem 14. Februar; der Kassiber, den Berchtold aus der Frohnfeste schmuggeln wollte, enthält den ganzen Alibibeweis des Berchtold. Wenn feststeht, daß die Zeugin Zerzoz, ebenso die übrigen Zeugen den Angeklagten in der Karlstraße und im Haus gesehen haben und sein Alibibeweis mißlungen ist, so hat der Angeklagte in der Wohnung nichts Anderes gethan, als die 3 Frauen getödtet; und zwar mit Ueberlegung, und dann ausgeraubt; Berchtold war es selbst und nicht ein Doppelgänger, der nur von zwei kurzsichtigen Personen gesehen worden sein will. Dieser Doppelgänger müßte dem Angeklagten nicht nur auswendig, sondern auch von innen gleichen. Dem Angeklagten ist die That nach seinem Vorleben wohl zuzutrauen. Vergleichen Sie, fährt Redner fort, ob Sie nicht Aehnlichkeiten herausfinden zwischen dieser grauenvollen That und der That, die am 23. Februar 1893 verübt wurde. Sie sehen Wohnungen, in denen der Mann Bescheid wußte, sie sehen Frauen im fremden Bette liegen, zunächst ohne Spuren äußerer Verletzungen, so daß sogar die Aerzte zunächst einen gewaltsamen Tod für ausgeschlossen hielten.

Ich glaube, daß ich Ihnen den Nachweis erbracht habe, daß kein Anderer als Berchtold den Diebstahl bei Emetskofer und den Raubmord an der Karlstraße verübt hat. Urtheilen Sie nach Ihrer vollen Ueberzeugung, lassen Sie sich durch nichts beirren. Die an Sie gestellten Fragen sind schwer, aber klar. Indem ich Sie bitte, diese Fragen im Sinne der Anklage zu bejahen, bin ich mir meiner Verantwortung voll bewußt, daß ich Vergeltung von Ihnen verlange für die Schuld des Mordes.

Allgemeine Zeitung Nr. 284. München; Mittwoch, den 14. Oktober 1896.

Allgemeine Zeitung (15.10.1896) 12ter Prozesstag

Proceß Berchtold.
Zwölfter Tag der Verhandlung.

München, 14. Oct. Nachdem der Staatsanwalt geendet, erhielt der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. v. Pannwitz, das Wort: Nicht Vergeltung, sondern Gerechtigkeit ist es, was ich verlange. Meiner Geschichte möchte ich das Motto geben, wie ein arbeitsamer und noch wenig bescholtener Mann durch eine unglückliche Verkettung der Umstände zum Diebe wurde und später in den Verdacht des Raubmordes kam. – Der Vertheidiger schildert das Vorleben des Angeklagten, das bis zum Jahre 1893 nur durch drei geringfügige Vergehen der Körperverletzung getrübt war. Von mehr als 100 Zeugen wird er als fleißiger Arbeiter und braver Mensch geschildert. Das Unglück wollte es, daß die Leiche des Uhrmachers Schneider aufgefunden wurde. Die Section ergab einen natürlichen Tod, da der Mann an drei schweren innerlichen Leiden litt, deren jedes den Tod herbeiführen konnte. Als man die Mäntel von Pfandbriefen fand, schloß man auf einen Diebstahl. Ein Jahr nach dem Tode des Schneider gelangte an die Polizeidirection ein anonymer Brief, in welchem die schwersten Schmähungen gegen Berchtold enthalten waren und die Denunciation, er habe den Schneider ermordet und seine Werthpapiere und Werthgegenstände geraubt. Der Staatsanwalt stellte gleichwohl Antrag auf Durchsuchung der Berchtold'schen Wohnung. Zwei Jahre später wurde die Frau Emetskofer todt aufgefunden. Die Section ergab wieder eine natürliche Todesursache. Nachdem vorher mehrere andere Personen verdächtig waren, fiel der Verdacht, die Werthpapiere gestohlen zu haben, am 7. März 1893 auf Berchtold. Es war abermals ein anonymer Bries an die Polizeidirection gelangt. Richtig ist, daß die Bankiers ein Signalement des vermeintlichen Thäters entwarfen, ebenso richtig ist es aber, daß auf Grund dieses vagen und nichtssagenden Signalements nichts hätte erfolgen können, wenn nicht der anonyme Brief gekommen wäre. Es folgten neue Recherchen. Es gelang dem Verdächtigten, sein Alibi auf die Minute nachzuweisen, und die Bankiers gaben nur eine entfernte Aehnlichkeit zu, während sie eine Menge von Merkmalen angaben, durch die sich Berchtold vom Verkäufer der Werthpapiere unterschied. In Folge dessen mußte Berchtold außer Verfolgung gesetzt werden. Aber es tauchten immer neue Fabeln und Gerüchte auf, und der alte Emetskofer, bei dem es zur fixen Idee geworden war, daß Berchtold seine Frau gemordet und sein Geld geraubt habe, belästigte unausgesetzt mit neuen Denunciationen die Polizei. Die vertraulichen Recherchen wurden fortgesetzt. Schauen wir uns einmal eine solche vertrauliche Recherche an. Im heurigen Frühjahr führte mich mein Beruf nach Paris. Ein hoher Criminalbeamter theilte mir mit, daß die beste Criminalpolizei in London und die zweitbeste in Paris sei. Hat in Paris ein Criminalcommissar einen Auftrag, so muß er sich in der betreffenden Gegend einmiethen, wobei seinem Scharfsinn alles Uebrige überlassen bleibt. Er darf alle Fragen an seine Umgebung stellen, nur nicht die, auf die es ankommt. Bei uns in München aber geht irgend ein Polizeicommissar in die Au und fragt dort bei den Leuten herum: »Glauben Sie, daß Berchtold die Frau Emetskofer ermordet hat?« Selbst wenn diese Leute nichts wissen, so stecken sie doch die Köpfe zusammen und sagen: »Der Commissar würde nicht so eingehend fragen, wenn nichts daran wäre. So wachsen die Gerüchte und untergraben den Credit und das Ansehen eines Geschäftsmannes. Auf diese Weise kam es auch, daß Berchtold für jedes Verbrechen, das verübt wird, den Zielpunkt abgeben muß. Berchtold sitzt auf einem Pulverfaß, das jederzeit durch die Erregung der Bevölkerung, sie ist der zündende Funke, zur Explosion gebracht werden kann. In München ist eine Reihe von Verbrechen verübt worden, deren Thäter nicht entdeckt wurden. Ich erinnere an die Ermordung der Frauen in Salmdorf, des Pfarrers Wild, des Uhrmachers Huber. Von hohem Munde wurde in der Abgeordnetenkammer ausgesprochen, daß nur fünf Procent von den Verbrechen wider das Leben nicht entdeckt wurden. Läßt man aber den Zweikampf und die Kindstödtung hinweg, so kann man sagen, daß 100 Procent nicht entdeckt wurden. Furcht und Entsetzen wirken wie schleichendes Gift. Bei dem Raubmord in der Karlstraße hieß es drei Tage lang, daß überhaupt kein Verbrechen in Frage stehe. Dann kam es plötzlich auf, daß doch ein furchtbares Verbrechen vorlag. Ein Sturm von Aufregung ging durch die Münchener Bevölkerung. Die gesammte bayerische Presse erhob damals die schwersten Vorwürfe gegen die Polizei, weil sie die richtige Fährte nicht gleich aufgenommen und dem Mörder drei Tage Vorsprung gelassen. Man legte auf eine Reihe von Merkmalen Anfangs gar kein Gewicht, weil scheinbar die Wohnung in Ordnung war und weil man an eine Vergiftung dachte. Auch der Bruder der Köchin Gradl war verdächtigt worden. Er wurde außer Verfolgung gesetzt, weil ein unbekannter Gendarm telegraphirte: Gradl hat sein Alibi vollständig nachgewiesen. Auch hier wurde Berchtold wieder durch einen anonymen Brief verdächtigt, zwei Tage darauf wurde er verhaftet. Schon am 23. und 26. Februar wurde durch die ganze Münchener Presse ein Polizeibericht veröffentlicht, durch welchen die Schuld des Verdächtigen als feststehend hingestellt wurde. Diese Urkunde gehört zu den interessantesten Schriftstücken, welche dies Jahrhundert hervorgebracht hat. Daher kam es, daß Hunderte und Hunderte von Leuten schon im Februar die Ueberzeugung von der Schuld Berchtolds gewonnen haben. Ferner wurde in der Presse eine öffentliche Untersuchung geführt unter den Auspicien und inaugurirt von der k. Polizeidirection München. – Auch ich stehe auf dem Standpunkt, daß es sich im Falle Roos um einen Mord handelt, doch ist es nur eine Hypothese, daß ein Raubmord vorliegen muß, es besteht auch einige Möglichkeit, daß ein Lustmord vorliegt. Ebenso kann der Mord am Abend wie am Mittag verübt worden sein. Berchtold wurde ja früher auch immer gefragt, wo er am Freitag Nachmittag gewesen ist, bis der Zeuge Kern auftrat, der den Angeklagten um 11 Uhr gesehen haben will. Eine weitere Vermuthung der Anklage geht in der Richtung, daß es ein Maurer war, der unter dem Vorgeben, etwas am Closet nachsehen zu müssen, Einlaß erlangte.

Der Vertheidiger glaubt, daß jener Mann den Mord begangen, der um jene Zeit mit einer schwarzen Mappe gesehen worden ist. Die Zeugin Kuhn hat nach dem Polizeibericht einen Mann mit schwarzer Mappe gesehen, groß und stark, aber nicht nur in der Karlstraße, sondern auch auf anderen Wegen wurde dieser Mann gesehen. Die Monteure seien gar nicht in die Wohnung gekommen, die Frauen und das Dienstpersonal seien sehr zurückhaltend gewesen und hätten einfach gelebt, so daß Niemand annehmen konnte, daß da etwas zu holen sei. Die Anklage zählt 12 verschiedene Widersprüche auf, in welche sich Berchtold bezügl. seines Alibis verwickelt haben soll. Das seien aber keinerlei Widersprüche, sondern Ergänzungen. Wenn Jemand aus dem Zuhörerraum verhaftet würde, so könnte er gar nichts Besseres thun, als sich jeder Antwort enthalten und sich 24 Stunden Bedenkzeit geben lassen. Berchtold sei erst nach und nach zur Reconstruction seiner Erinnerungen gekommen. Wenn Berchtold mit seinen Alibi gleich fix und fertig vorgetreten wäre, so wäre dies viel verdächtiger. Was die auf dem Amtsgericht zugebrachte Zeit betrifft, so steht fest durch die Zeugen, daß Berchtold bereits um 9½ Uhr auf dem Amtsgericht gewesen sein muß. Wenn Zeugin Zerzog behauptet, sie habe ihn um 10 Uhr gesehen, so folgt daraus, daß sie sich entweder täuscht, oder einen Doppelgänger gesehen hat, oder das Bild Berchtolds in Folge Suggestion später in ihr entstanden ist. Zeuge Schweller will den Angeklagten am kritischen Vormittag fünfmal gesehen haben in der Karlstraße; als aber die Fälle am Amtsgericht zusammengestellt waren, stellte sich heraus, daß der Zeuge selbst an diesem Vormittag wegen Körperletzung verhandelt und verurtheilt wurde. Der Fall Schweller sei typisch für andere Zeugen, er beweise, wie leicht man sich irren könne. Was das Arbeitsuchen Berchtolds betreffe, so hat er ganz glaubwürdige Angaben gemacht, er wollte sich einfach orientiren. Ueber den Hauptbelastungszeugen Kern, durch den eine Reihe anderer Zeugen zur Folge gekommen ist, fällt der Verteidiger das vernichtendste Urtheil; er habe bei sämmtlichen Unterofficieren beider Regimenter, wo Kern gedient, recherchiren lassen; ein Mann Namens Hauxaire existire gar nicht. Nachdem dem Kern sämmtliche Namen vorgelegt waren, war eine Täuschung nicht mehr möglich. Kern habe also bewußt die nackte Unwahrheit gesagt. Die Hausnummer seines angeblichen Freundes Hauxaire habe Kern schon nach kurzer Zeit nicht mehr gewußt, die Uhrenziffer 21,071 habe er sich merken können. Als Erklärung für diese auffällige Thatsache habe Kern angegeben, er hätte immer Wagen aufschreiben müssen; dessen Vorgesetzte bestätigten jedoch, dies sei nicht wahr. Erst als Kern die Kleidung Berchtolds bei Gericht sah, erklärte er plötzlich, das seien sie, während er vorher keinerlei Angaben hierüber machen konnte. Der Vertheidiger schilderte nun sämmtliche dunklen Vorfälle aus dem Leben des Kern und kam zu dem Schluß, daß dieser Kronzeuge heimtückisch, hinterlistig und falsch sei. Ebenso qualificirt der Vertheidiger den steckbrieflich verfolgten Maschinenmeister Humbert, der wegen Diebstahl schon vorbestraft sei. Was den Zeugen Wiesbauer betrifft, der an Berchtold einen finsteren, frechen Blick bemerkt haben wolle, so sei die Sache einfach die, Wiesbauer sei sehr zudringlich, er habe einen Menschen beim Waschen der Hand beobachtet, dieser habe ihm dann einfach den zurechtweisenden Blick zugeworfen und daraus sei der freche Blick entstanden; das Uebrige habe er sich aus den Zeitungen zusammencombinirt. Am meisten imponirt habe ihm die Zeugin Kuhn und zwar durch ihren Muth: als man ihr vorlas, sie habe die Identität bezeugt, habe sie sich sofort dagegen verwahrt, weil sie die Identität nicht bezeugen könne. Der Officiersbursche Kuhn habe den Mann von oben gesehen und beschrieb ihn als einen Mann mit blondem Schnurrbart. Nun steht aber fest, daß Berchtold vier Tage vor dem kritischen Tag Haar und Bart gefärbt hatte und mit diesem Bart sogar auf die Polizei ging. Der Zeuge sei einfach leicht zu beeinflussen. Der Vertheidiger geht nun zu einer Kritik des Eiermanns Schmidt über. Als er nach der That wieder ins Haus kam, und gefragt wurde, ob er etwas wisse, sagte er nein. Als er Tags darauf mit seiner Tochter wiederkam, frug er zuerst, um sich den Rücken zu decken, ob man genau wisse, daß es am 14. war, und als ihm dies bejaht wurde, erklärte er erst, etwas enthüllen zu können. Die ganze Sache falle logisch und psychologisch in nichts zusammen. Außerdem habe sich der Eiermann versprochen; erst wolle er das Gespräch auf der untersten Stufe gehört haben und erst später, als er gefragt wurde, ob er noch gut höre, verlegte er plötzlich seinen Standpunkt auf die oberste Stufe. Nur durch die Prämie von 1000 M. sei er auf den Gedanken verfallen, daß sich da etwas verdienen lasse. Zeugin Frau Professor Moritz habe sich zu jener Zeit in Umständen befunden, die die Suggestionsfähigkeit ganz besonders begünstigen. Die Frage, ob Berchtold Doppelgänger besitze, sei durch die Aussagen der vier Bankiers, sowie die des H. Habler und drei weiterer Zeugen erwiesen und hienach die Aussage der Frau Landgerichtsrathswittwe Gruber zu rectificiren. Es sei ferner psychologisch unwahrscheinlich, daß Jemand, der einen Raub in Sicherheit bringen wollte, das erst zwei Tage später thun würde. WaS die Kleidung Berchtolds anlangt, so sei bloß das übereinstimmend constatirt worden, daß er eine graue Joppe von dunkler Farbe trug. Was die mehrfachen Plomben betrifft, so sei es ja naheliegend, daß solche gefunden wurden, nachdem der Mann mit Kohlen gehandelt. Den Kassiber erklärt die Vertheidigung in Uebereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft für harmlos. Die Aussagen der beiden Mitgefangenen Bruckmann und Findl seien durch und durch wurmstichig. Bezüglich des Diebstahlsversuchs im Speicher bedauert die Vertheidigung, sagen zu müssen, daß Berchtold hier gelogen habe. Es könne aber auch wahr sein, daß er in den Speicher gegangen sei, um sich zu orientiren. Deßhalb brauche er aber noch keinen so furchtbaren Raubmord zu verüben. Was die Vermögenslage der Familie Berchtold vor und nach dem kritischen Tag anlangt, so seien sowohl im Jahre 1892 als 1893 die Einnahmen Berchtolds genügend groß gewesen, um seine Ausgaben erklärlich erscheinen zu lassen. Die Familie hat nach dem Mord in der Karlstraße keine größeren Ausgaben gemacht als vorher. Der Ausspruch der Frau Berchtold: »Mein Mann lügt«, sei einfach auf die Verwirrung der Frau zurückzuführen.

Auch weitere Verbrechen wurden dem Berchtold in der Folge in die Schuhe geschoben, und es bildete sich ein förmlicher Sagenkreis über seine Person. So sollte er auch einen Raubmord in Deggendorf begangen haben; er konnte aber nachweisen, daß er in der fraglichen Nacht in einem Verein von 30 Personen gesehen wurde. Ebenso habe ein Bauer behauptet, daß seine Großmutter vor 34 Jahren von Berchtold umgebracht worden sei. Die Alibibeweise Berchtolds im Jahre 1893 hätten auf Stunde und Minute gestimmt, jetzt wird verlangt, Berchtold soll sich an jede Kleinigkeit erinnern, und doch wußte der Gendarm, der seinerzeit recherchirte, schon nach vierzehn Tagen nicht mehr, wann er recherchirte. Bezüglich der Schriftexperten habe er, schon bevor Hr. Reichsarchivrath Wittmann gesprochen, ein reichhaltiges Material bekommen. Herr Sachverständiger ging noch weiter und erklärte: »Ein Schriftexperte, der auf solche Schriftproben ein bestimmtes Ja abgebe, mache sich eines Falscheids schuldig. Die Handschrift erbe sich oft vom Vater auf den Sohn, und es gebe Leute, die Urkunden des elften Jahrhunderts täuschend nachzumachen verständen.« Ein weiteres wichtiges Moment bildet die Suggestion. Dieser Proceß sei in einer Weise geführt worden, wie noch keiner im laufenden Jahrhundert. Die Sensation dieses Processes bestehe nicht in der Schrecklichkeit der That oder in der Person des Angeklagten, sondern in dem pathologischen Moment, das sich in dem Gesammtmaterial ausdrückt; das erste Moment, das der Suggestion unterliegt, sei das Moment der Angst, des Entsetzens, der Furcht. Jeder Mensch in Bayern wünsche, daß man den Mörder erreiche. Solche Angst ergreift die Volksseele nach jedem großen Ereignisse. Redner führt hier eine größere Anzahl historischer Beispiele an, aus welchen hervorgeht, daß die Furcht epidemisch wirkt und ganze Volkskreise ergreifen kann. Und ein solches epidemisches Fieber habe der Proceß Berchtold über München und Bayern gebracht, weil Jeder wünsche, daß der Verbrecher entlarvt werde, und so habe sich die Volkswuth auf einen Menschen concentrirt. Der Proceß ist in einer Weise geführt worden, wie noch kein anderer, und das Hauptinteresse besteht in den pathologischen Momenten, welche das Material gezeitigt hat. Auf diese Weise hat der Proceß Berchtold ein epidemisches Seelenfieber über München und ganz Bayern heraufbeschworen. Hauptsächlich aber hat die Presse eine furchtbare Wirkung in Bezug auf die Suggestion ausgeübt (Redner weist hier speciell auf die in den »Münchener Neuesten Nachrichten« erschienenen Notizen hin) und die Gesetzgebung hat darum die Pflicht, auf diesen Proceß hin einzuschreiten und zu verhindern, daß vor der öffentlichen Verhandlung Notizen in den Zeitungen erscheinen. Einzig und allein die Polizei war Schuld daran, daß die Untersuchung öffentlich geführt wurde. Als die Polizei ihren Fehler einsah und das bekannte Circular an die Presse hinausgab, war es bereits zu spät. Auch die Prämie wurde zur denkbar ungünstigsten Zeit ausgesetzt und das Uebrige that dann noch die bekannte Aeußerung des Ministers in der Kammer. Sehen Sie sich doch einmal den Mann an und fragen Sie sich, ob derselbe dieser That fähig ist. Er ist allerdings vorbestraft, aber in erster Linie nur wegen Körperverletzung, und eine solche ist bei Leuten seines Schlages auch nichts anderes, wie bei den Gebildeten der Zweikampf. Was aber dem Staatsanwalt recht ist, ist dem Angeklagten billig. (Der Vorsitzende macht eine abwehrende Handbewegung.) Als es sich darum handelte, Geschworene abzulehnen, bat Berchtold, als ich ihm den einen als abzulehnen bezeichnet und dies mit Gründen belegte, dies nicht zu thun.

Der Vertheidiger schließt sodann mit den Worten: »Meine HH. Geschworenen! Wie Sie aus der Urne gekommen, hat Gott gefügt, damit Sie entscheiden – und nun entscheiden Sie!«

Darauf wurde die Sitzung um 2 Uhr auf 4½ Uhr vertagt.

Nachmittagssitzung.

Zu der heutigen Nachmittags-Verhandlung war der Zudrang ganz außerordentlich. Obwohl der Beginn der Sitzung erst auf 4½ Uhr angesetzt war, hatte sich schon vor 3 Uhr eine kolossale Menschenmenge, besonders in der Ettstraße, anzusammeln begonnen. Auch bei den Eingängen in der Löwengrube und im Augustinergäßchen war der Andrang gleich stark. Der Sitzungssaal selbst war überfüllt, es herrschte eine kaum erträgliche Temperatur.

Staatsanwalt Schlicht kommt in der Replik auf seine bereits heute Vormittag gemachten Ausführungen zurück und betont wiederholt, daß die Anklage nicht auf Grund anonymer Briefe erhoben wurde. Ob es Schuld der Polizei sei, daß Fälle, wie jener des Uhrmachers Huber, Pfarrer Wild, Salmdorf u. s. w. nicht entdeckt wurden, will er dahingestellt sein lassen und weist darauf hin, daß es leicht sei, hinterher zu bemängeln. Er könne dem Vertheidiger nicht auf das Gebiet der Suggestion folgen. Was ausgesetzte Prämien anlange, so würden dadurch allerdings gemeine Denuncianten veranlaßt, sich an die Polizei heranzudrängen. Aber man könne den Zeugen doch ansehen, ob sie den Stempel der Ueberzeugung an der Stirne trügen. Ferner nimmt er die Zeugen gegen die von der Vertheidigung erhobenen Vorwürfe in Schutz. Der Staatsanwaltschaft sei vorgeworfen worden, daß sie Geisteskinder wie den »Ingenieur« Kern vorgeführt habe. Darauf erwidere er, daß man gewissenhaft geprüft habe, bevor man das Material vorführte. WaS den Doppelgänger anlange, so überlasse er es dem Urtheil der Geschworenen, ob es einen Mann gebe, der bereits im Jahre 1893 dem Berchtold fabelhaft ähnlich, Werthpapiere verkaufte und in welchem sich jetzt die Zeugin Zerzog u. s. w. angeblich so getäuscht hätten. Weiter hält der Staatsanwalt die Behauptung, daß der Alibibeweis mißlungen sei, vollständig aufrecht. Die Annahme des Vertheidigers, daß der Tod der Opfer am Abend erfolgt sei, werde dadurch widerlegt, daß die Köchin noch am anderen Morgen gesehen wurde, sowie aus der Art der Aufschreibung auf der Schiefertafel. Daß die Frau Berchtold am Nachmittag des kritischen Tages, als Zeuge Struth Geld holen wollte, nicht zahlte, deutet die Anklage in der Richtung, daß eben weniger Geld bei Roos erbeutet worden sei, als man erwartet habe. Der Fall Rehfuß in Deggendorf, bezüglich dessen die Untersuchung eingestellt wurde, gehört nicht zur Sache. Die Polizeiorgane, die ins Blaue hinein recherchirt haben sollten, nimmt die Staatsanwaltschaft ebenfalls in Schutz. Richtig sei es zwar, daß die Bankiers den Angeklagten nicht wieder erkannt hätten, aber richtig sei es auch, daß eine unverkennbare Ähnlichkeit constatirt wurde. Was die Polizeiberichte in der Presse anlangt, so sei das, was veröffentlicht wurde, weder auf Conto der Staatsanwaltschaft, noch auf das der Polizei, sondern auf Conto der wißbegierigen Reporter zu setzen. (Dagegen müssen wir uns verwahren. D. Red.) Was polizeilich festgestellt ist, sei ja noch nicht definitiv festgestellt, sondern man müsse abwarten, was das Schwurgericht dazu sage. Was die Angriffe auf den Minister wegen seiner Mittheilungen im Landtag anbelange, so habe dieser nur den juristischen terminus technicus »hinreichend verdächtig« gebraucht; er habe sich nicht hinter sein Portefeuille verstecken können. Zum Schlusse seiner Ausführungen überläßt es der Redner den Geschworenen, selbst zu beurtheilen, ob man dem Angeklagten die That zutrauen dürfe.

Hier ereignete sich ein kleiner Zwischenfall, indem der Vorsitzende auf ein in der heutigen Abendnummer der «N. Nachr.« enthaltenes Telegramm hinwies, welchem zufolge der Kitzinger Polizei sich ein Schriftsetzer Namens Jahnke als Mörder der Familie Roos gestellt habe. Der Mann sei festgenommen worden und es habe sich laut eingetroffener telephonischer Mittheilung herausgestellt, daß der Mann dies in trunkenem Zustande gethan habe. (In der ebenfalls in unserm Abendblatts enthaltenen telegraphischen Mittheilung wurde der Mann als offenbar geistesgestört bezeichnet. D. Red.)

Der Vertheidiger tritt diesen Ausführungen wiederholt entgegen, gibt dann in langen ironischen Ausführungen ein Bild des Vorganges, wie er sich nach seiner Ansicht hätte gestalten müssen, wenn die Aussagen der Zeugen säimmlich wahr wären, erklärt die Unvereinbarleit zweier Charaktere wie des jähzornigen, den man Berchtold nachsage, mit dem heimtückischen, wie ihn der Mörder der Familie Roos bewiesen habe. Der Versuch, die anonymen Briefe von den Rockschößen der Polizei abzuschütteln, sei mißlungen. Denn der Brief in Sachen Schneider habe die ganze Untersuchung veranlaßt. Der Zeuge Kuhn und der Eiermann konnten Berchtold gar nicht gesehen haben, da keiner vom andern weiß, sondern der Eiermann müsse den Kuhn für den fremden Mann – den Mörder gehalten haben. Zum Schlusse bittet die Vertheidigung die Geschworenen, Berchtold von allen angeblichen Verbrechen freizusprechen.

Um 7½ Uhr gab der Vorsitzende sein Exposé, worauf sich die Geschworenen zur Berathung zurückzogen.

Nach etwa 1½stündiger Berathung kehrten die Geschworenen in den Sitzungssaal zurück. Der Obmann verkündete den Wahrspruch, welcher auf sämmtliche Schuldfragen mit »Ja« lautete. – Demgemäß beantragte der Staatsanwalt gegen Berchtold die Todesstrafe und für den Diebstahl an Emetskofer 4 Jahre Gefängniß. – Der Vertheidiger verwies den Gerichtshof auf den § 317 der Strafproceß-Ordnung.* Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er noch etwas vorzubringen habe, antwortete Berchtold ruhig und gefaßt: »Nein, Herr Präsident.« – Das Urtheil lautete auf Todesstrafe und 3 Jahre Gefängniß.

*Der Paragraph lautet: »Ist das Gericht einstimmig der Ansicht, daß die Geschworenen sich in der Hauptsache zum Nachtheil des Angeklagten geirrt haben, so verweist es durch Beschluß ohne Begründung seiner Ansicht die Sache zur neuen Verhandlung vor das Schwurgericht der nächsten Sitzungsperiode. Die Verweisung ist nur von Amtswegen und bis zur Verkündung des Urtheils zulässig. Betrifft das Verfahren mehrere selbständige strafbare Handlungen oder mehrere Angeklagte, so erfolgt die Verweisung nur in Ansehung derjenigen Handlung oder Person, in Bezug auf welche die Geschworenen sich nach Ansicht des Gerichts geirrt haben. An der neuen Verhandlung darf kein Geschworener theilnehmen, welcher bei dem früheren Spruche mitgewirkt hat. Auf Grund des neuen Spruchs ist stets das Urtheil zu erlassen.«

Allgemeine Zeitung Nr. 285. München; Donnerstag, den 15. Oktober 1896.

Allgemeine Zeitung (16.10.1896)

Zum Proceß Berchtold.

München, 15. Oct. Nach zwölftägiger Dauer ist gestern in später Abendstunde ein Proceß zu Ende geführt worden, wie ein nach Reat und Ausdehnung ähnlicher glücklicherweise ein Schwurgericht nur selten zu beschäftigen hat. Die Geschworenen haben ihr Verdict auf Schuldig abgegeben, es liegt für uns kein Grund vor, nach der einen oder anderen Richtung irgendwie in eine Prüfung des Beweismaterials einzutreten. Principiell haben wir uns auch vor wie während des Processes jeder Meinungsäußerung enthalten, sondern nur versucht, durch ausführliche, streng objective Berichte unsern Lesern ein möglichst anschauliches Bild von dem Gang der Verhandlung zu geben. Niemals freilich kann durch das Lesen eines Berichts der Eindruck des mündlichen Verfahrens auch nur theilweise ersetzt werden.

In der Verhandlung sind jedoch einige Momente besonders hervorgetreten, welche wir nicht übergehen zu können glauben. Zunächst müssen wir einen Punkt herausgreifen, der uns selbst ein wenig angeht. Von allen in Frage kommenden Seiten ist das Verhalten der Münchener Presse angegriffen worden. Man weiß im allgemeinen recht gut, welche unerhörten Vorgänge zu diesen Vorwürfen Veranlassung gegeben haben. Aber Kritiken, welche gegen Einzelne nur zu sehr berechtigt sind, dürfen nicht schlechtweg an der Allgemeinheit geübt werden. Warum sprechen die Herren von der Presse, wo sie doch wahrscheinlich Namen nennen könnten? Wenn die Staatsanwaltschaft gestern erklärt hat, daß die in der Presse veröffentlichten Polizeiberichte nur auf das Conto wißbegieriger Reporter zu setzen ist, so müssen wir wenigstens uns entschieden gegen diese Behauptung verwahren. Wir unsrerseits haben nur authentische Mittheilungen gegeben.

Freilich dürfen auch die Untersuchungsorgane niemals vergessen, welche werthvolle Unterstützung ihnen die Presse, richtig benutzt, zu gewahren vermag. Darum war es z. B. nicht angezeigt, die Auskunftsertheilung in jenen Tagen der höchsten Erregung nur auf die Bureaustunden von 8–12 und von 2–6 Uhr zu beschränken. Wir brauchen uns nur zu erinnern, daß uns, als in später Abendstunde ein hiesiges Blatt die Verhaftung Berchtolds meldete, auf telephonische Anfrage die Meldung als unrichtig bezeichnet wurde.

In der Verhandlung war besonders auffallend die Erscheinung eines Sicherheitscommissars, der – wir meinen den Fall Emetskofer im Jahre 1893 –, mit der Erhebung der Recherchen beauftragt, wiederholt den betreffenden Personen gegenüber erklärt, daß er die nämliche Persönlichkeit, wegen welcher er zu recherchiren hat, nicht für schuldig hält. Mit gutem Grunde hatte ferner der Staatsanwalt bei der Festnahme Berchtolds angeordnet, daß diesem die Veranlassung verschwiegen werde. Auf dem Transporte wurde ihm dieselbe von dem begleitenden Gendarmen mitgetheilt! Dann scheinen die Verhältnisse im Untersuchungsgefängniß nicht völlig auf der Höhe der Zeit zu stehen. Denn so weit ist die moderne Technik denn doch gekommen, daß man es einem wegen Verdachtes des Raubmordes Inhaftirten unmöglich machen kann, mit anderen Gefangenen zu sprechen, wenn auch zugegeben werden muß, daß gute Ohren dazu gehören, um durch eine 35 Centimeter dicke Mauer jedes Wort zu verstehen. Aber man hat Berchtold sonst noch mit Inhaftirten sprechen lassen und einen derselben sogar aus Versehen in Berchtolds Zelle gesperrt.

Das weitaus Bedenklichste aber war die weitgehende Art der Beweiserhebung. Wir meinen damit die Zulassung Sachverständiger, um über die Glaubwürdigkeit und den Geisteszustand einzelner Zeugen Gutachten abzugeben. Man verstehe uns recht! Eine derartige Zuziehung wird allezeit nothwendig sein, wenn es sich um einen geistig anormalen Zeugen handelt. Ganz anders aber liegt denn doch die Sache, wenn geistig völlig normale, gebildete Menschen nach einer nur Minuten oder eine Viertelstunde zählenden Beobachtung von einem Psychiater oder einem Sachverständigen für Suggestion und Hypnose auf ihre Zurechnungsfähigkeit hin geprüft werden, sei es nun, daß das Urtheil für sie günstig oder ungünstig ausfällt. Dieses Verfahren hat in allen Kreisen mit Recht die größte Erregung hervorgerufen. Wohin sollte es führen, wenn die neue Methode Schule machen würde? Wer wird sich noch zum Zeugen hergeben, wenn er vielleicht im nächsten Momente hören muß, daß er, der eben einen Eid abgelegt hat, wegen seines geistigen Zustandes keinen Glauben verdient? Wir wollen uns hier nicht in das Gebiet der Suggestion verirren, wie das erfreulicherweise auch der Staatsanwalt nicht gethan hat. Eigentlich hat man ja die Sache, ehe man den wissenschaftlichen Begriff der Suggestion erfunden, auch schon gekannt, nur unter einem anderen Namen: Bescheiden hat man von Beeinflussung gesprochen.

Aber auch sonst findet man in den Gutachten auch bei aufmerksamstem Studium, wie ganz erklärlich, wenig Neues. Wer wußte nicht, daß durch Erzählungen, durch Lectüre u. s. w. pathologische Naturen, aber auch nur solche so beeinflußt werden können, daß sie Traum für Wirklichkeit, Gelesenes für Gesehenes halten? Bei solchen Zeugen kann und soll der Psychiater um sein Gutachten angegangen werden, wo es sich aber um normale Naturen handelt, ist es Sache der Richter, die Glaubwürdigkeit zu prüfen. Allen, die es angeht, mag der Proceß Berchtold in dieser Richtung zum Beispiel und zur Lehre dienen. Wir sagen nicht zu viel mit der Behauptung, daß, sollte die Zuziehung medicinischer Sachverständiger bei geistig normalen Zeugen Brauch werden, die Rechtssicherheit auf das schlimmste gefährdet würde. Dabei braucht man noch nicht einmal an die moderne Richtung in der Psychiatrie denken, welcher der hochverdiente Vertreter dieser Wissenschaft an der hiesigen Hochschule durchaus nicht angehört.

Wir können es nur bedauern, daß die Leitung der Verhandlung nicht sofort, wie das später geschah, dieser Art der Beweisführung entgegengetreten ist. Energie und Prägnanz mußten ja bei dieser Verhandlung, eben weil sie der Leitung solch enorme Schwierigkeiten geboten hat, doppelt nothwendig erscheinen. Dagegen müssen wir es als einen Lichtpunkt in dem so unendlich trüben Bilde bezeichnen, daß aus der Reihe der Geschworenen heraus ebenfalls Protest gegen solche Gutachten erhoben wurde. Wenn überall so viel gesundes Gefühl vorhanden ist, wird auch unser Strafverfahren gesund bleiben.

Allgemeine Zeitung Nr. 286. München; Freitag, den 16.10.1896.

Johann Berchtold, der dreifache Raubmörder von der Karlstraße in München (1896)

Der am Fastnachtsamstag den 15. Februar d. J. von der kgl. Polizeidirektion an die Zeitungen abgegebene Polizeibericht brachte die Mittheilung, daß man die Karlstraße 33/II wohnhafte Ministerialrathswittwe Karoline von Roos, ihre Tochter und ihre Köchin Marie Gradl in ihrer Wohnung unter sehr bedenklichen Umständen todt aufgefunden habe; die Obduction und Section werde ergeben, ob etwa Selbstmord – für welche Annahme allerdings soviel wie gar kein Anhaltspunkt vorlag – oder ein Unglücksfall oder, woran man eigentlich anfänglich nicht dachte, gar ein Verbrechen vorliege. Letzteres war auch in der That der Fall.

Ein Zufall führte überhaupt zur

Entdeckung der Todten.

Es fiel nämlich einzelnen Hausbewohnern, namentlich den in dem Hause bediensteten Mägden im Laufe des Vormittags des 15. Februars auf, daß sich in der Roos'schen Wohnung nichts rührte; ferner, daß eine Tags vorher an die Thüre gesteckte Visitenkarte sich noch an derselben befand, und daß der Brodbeutel, den der Bäcker wie gewöhnlich am Morgen vor die Thüre gehängt hatte, noch unberührt an derselben hing.

Diese Wahrnehmung theilte die im 3. Stocke des gleichen Hauses bedienstete Köchin Pfefferl der im ersten Stock bediensteten Köchin Kuhn mit. Diese machte nun der im Rückgebäude wohnenden Hausmeisterin Müller Mittheilung, welche ihrerseits wiederum zunächst die Hausmeisterswittwe Sulcher verständigte, die sodann zu dem Hausdiener Betz bei St. Bonifaz sandte. Dieser endlich avisirte den Gendarmerie-Stationskommandanten Fürst des sechsten Bezirks. Da auf mehrfaches Anläuten die Roos'sche Wohnung nicht geöffnet wurde, ließ Fürst durch einen Schlosser die Thüre gewaltsam öffnen. Fürst und Betz drangen nun in die Wohnung ein und fanden hier zunächst sämmtliche Zimmer, bis auf jenes der Magd unverschlossen. Als Beide die Zimmer betreten hatten und in das der Frau v. Roos gelangt waren, bemerkten sie quer über dem Bette, mit dem Kopfe an der Wand liegend, mit dem Oberbette völlig zugedeckt, den linken Fuß auf einen neben dem Bette stehenden Stuhl aufgestützt, die völlig angekleidete Leiche der Tochter Julie Roos. Betz kehrte in den Gang zurück und ging zum Aborte, dessen Thüre öffnend. Zu seinem Entsetzen bemerkte er hier die gleichfalls völlig angekleideten Leichen der beiden anderen Frauen und zwar dem Abortsitze zunächst die Leiche der Köchin und über deren Unterleib und Beine auf dem Gesichte liegend jene der Frau v. Roos. Ferner fand man in dem Abort einen Stock und einen Kehrbesen, beide Gegenstände am unteren Ende mit einem Lappen umwickelt. Sonst befand sich in der Wohnung scheinbar Alles in bester Ordnung. Es waren weder Blut- noch Schleifspuren, noch sonstige Anzeichen eines Kampfes zu bemerken. Die Leichen zeigten äußerlich keinerlei Verletzungen, Blut wurde nur bei der Gradl vor den Zähnen, zwischen denen die Zunge fest eingeklemmt war, gefunden. Die herbeigeholten Aerzte, nämlich Bezirksarzt Dr. v. Weckbecker, Physikatsassistent Dr. Völkl und der Hausarzt der Frau v. Roos, Dr. Köck, konnten sich über die Todesursache gutachtlich vorerst nicht äußern.

Da man nämlich in dem Zimmer der Frau Roos, wo die Leiche der Tochter lag, verschiedene Arzneiflaschen, darunter eine mit der Aufschrift: »Arsenicum II.« (eine ziemlich unschädliche homöopathische Lösung dieses Giftes) fand und die drei Frauenzimmer notorisch fortwährend kränkelten, vermuthete man anfänglich eine unfreiwillige Selbstvergiftung, da jede andere Todesart ausgeschlossen schien. Es wurden hierauf die drei Leichen in den Sectsaal des nördlichen Friedhofes verbracht und die Verwandten der Frau v. Roos, zunächst deren Sohn, Bezirksingenieur Roos in Rosenheim, von dem Geschehniß verständigt. Am Morgen des 16. Februar wurde die Section der Leichen vorgenommen. Diese ergab bezüglich der Todesursache ein ganz überraschendes Resultat: Schon der äußere Befund stellte mit Sicherheit fest, daß bei allen drei Personen zweifellos eine äußere Einwirkung auf den Hals stattgefunden hatte. Man fand am Halse der Leichen braunrothe Hautvertrocknungen von mehr oder minder beträchtlicher Ausdehnung und Blutaustritte. Dieser äußere Befund wurde durch die Leichenöffnung auf das Evidenteste erhärtet, denn man fand am Kehlkopfe, der Schilddrüse, am Schlüsselbein etc. zahlreiche mehr oder minder große Blutergüsse und sonstige nur durch äußere Gewalteinwirkung mögliche Veränderungen vor. Außerdem fanden sich auch bei den drei Personen alle Merkmale der Erstickung, als Blutaustritte in die Kehlkopfschleimhaut, in der Rückseite des Herzens, großer Blutreichthum der Lungen, Leber und Nieren, blutiger Schaum in den Bronchien, blaue Färbung der Handflächen und Nägel. Ebenso konnten Spuren eines Kampfes nachgewiesen werden. So zeigte sich bei Frau v. Roos Blutaustritt in den Weichtheilen des oberen Schädels, dann an der rechten Hand einige Kratzer; bei der Köchin Blutunterlaufungen am linken Oberarm und Unterschenkel, sowie Blutungen in dem entarteten Kehlkopf, woraus geschlossen wurde, daß sie am Arme gepackt und gedrosselt worden war, so daß man es nicht mit einem Unglücksfalle, sondern mit einem

dreifachen Morde

zu thun hatte, der wahrscheinlich in der Weise verübt worden war, daß der oder die Thäter, die ihnen auf ihr Läuten öffnende Magd am Arme gepackt und durch einen festen Griff gegen den kropfigen Hals erwürgt, die auf das Geräusch aus ihrem Zimmer tretende Frau mit einem Stockstreich auf den Kopf niedergeschlagen und ebenfalls erdrosselt, endlich die im Zimmer der Mutter befindliche Tochter mit den Händen erdrosselt und, um freien Raum zu haben, die Leichen der Köchin und der Frau auf den Abtritt geschleppt hatten.

Unterstützt wurde diese Annahme des Vorganges der That durch den Umstand, daß der alsbald von Rosenheim hieher beschiedene Sohn der ermordeten Frau, Bezirksingenieur Roos in Rosenheim den Abgang von 350 Mark Baargeld, von 3 Pfandbriefen der bayer. Hypotheken- und Wechselbank zu je 500 Mark, von 7 solchen zu je 300 und 2 solchen zu je 100 Mark constatirte, so daß also nahezu 4000 Mark entwendet worden waren, wodurch sich die That zu einem

Raubmorde

gestattete.

Alsbald nach dem Ergebnisse der Obduction und Section entfaltete die Polizei eine anstrengende Thätigkeit, welcher jedoch der Umstand zu spotten schien, daß der Thäter einen Vorsprung von mehr als 2 Tagen hatte, bevor überhaupt nur fest gestellt war, daß hier ein Verbrechen in Mitte lag. Es erfolgten eine Reihe von Verhaftungen, die jedoch zu keinem Resultate führten, da die hievon Betroffenen alsbald ihre Unschuld nachweisen konnten.

Schon war nahezu 1 Woche vergangen, da führte der Karlstraße 38 wohnhafte Milchmann Göttl die Polizei auf eine neue Spur durch die Angabe, daß er 1–2 Tage vor dem Tode der Roos'schen in deren Abort, in welchem im J. 1895 das Schwemmsystem eingerichtet worden war, einen Arbeiter auf einer Staffelei habe herumhantiren sehen, als fehle etwas an den Röhren. Da nun die Erhebungen ergaben, daß weder überhaupt eine Reparatur nothwendig gewesen, noch von irgend einer Seite Auftrag hiezu ertheilt worden war, ergab sich die Folgerung, daß ein solcher Auftrag von einem Arbeiter nur fingirt worden war, um sich Eingang in die Roos'sche Wohnung zu verschaffen. Gleichzeitig aber kam die Polizei auch zu dem Schluß, daß der Thäter unter jenen Arbeitern zu suchen sei, welche im Vorjahre im Hause No. 33 die Closets eingerichtet hatten.

Die Polizei ließ sich von der mit Durchführung dieser Arbeitete betrauten Firma, Holzmann & Co. ein Verzeichniß der damals beschäftigten Arbeiter vorlegen und fand darin auch den Namen des verheiratheten, vorbestraften und in denkbar schlechtestem Rufe stehenden Maurers

Johann Berchtold,

eines verhältnißmäßig jungen Mannes von 33 Jahren, der denn auch in seiner damaligen Wohnung an der Wagnerstraße in Schwabing am 22. Februar früh 6 Uhr verhaftet wurde.

Berchtold erfreute sich, wie eines üblen Rufes, so auch eines schlechten Leumundes. Er hatte nämlich früher in der Quellengasse in der Au gewohnt und hier bezeichnete ihn der Volksmund als den

Thäter zweier Raubmorde.

Er wurde nämlich bezichtigt, den am 18. März 1891 unter verdächtigen Umständen todt aufgefundenen Hausknecht Jos. Schneider und die am 23. Febr. 1893 gleichfalls unter verdächtigen Umständen todt aufgefundene Heubindersfrau Marie Emetskofer ebenfalls durch Erwürgung getödtet und Ersterem Werthpapiere im Betrage von 11000 M., Letzterem solche zu 5000 M. entwendet zu haben. Es wurde damals gegen Berchtold in der That auch Untersuchung eingeleitet, die indeß resultatlos verlief. Dagegen wurde erhoben, daß sich Berchtold zu Anfang dieses Jahres um so mehr in Noth befand, als er etwa 4 Wochen vor der dreifachen Unthat in der Karlstraße erst aus dem Vollstreckungsgefängnisse in Stadelheim entlassen worden war, wo er eine ihm wegen Velozipeddiebstahl zuerkannte dreimonatliche Gefängnißstrafe verbüßt hatte.

Die Voruntersuchung,

welche über 5 Monate dauerte, fiel gegen Berchthold sehr belastend aus. Zwar bestritt er die ihm zu Last gelegte That mit aller Entschiedenheit, namentlich mit dem Bemerken, daß er seit vorigem Jahre gar nicht mehr in die Karlstraße gekommen sei, allein, je länger die Untersuchung dauerte, um so mehr Personen traten auf, welche ihn kurz vor der Unthat und zwar gerade in dem kritischen Theile der Karlstraße zwischen Luisen- und Augustenstraße gesehen hatten.

Zwei Hauptzeugen

waren der ehem. Wagenaufschreiber Kern, welcher behauptete, Berchtold habe ihm am kritischen Tage in der Nähe des botanischen Gartens eine mit der No. 21017 bezeichnete Cylinderuhr um 6 M. zum Kaufe angeboten, er habe den Berchtold in das Haus No. 33 hinein- und zufälligerweise 1 Stunde später auch wieder herausgehen sehen.

Der zweite Hauptzeuge war der Eiermann Florian Schmidt, der kurz vor der That an die ermordete Köchin 17 Eier um 1 Mark verkaufte und dabei den Berchtold beobachtete, wie er, um ihm auszuweichen, bis zum Speicher (4. Stock) hinaufging, dann, als Schmidt wieder herabging, ihm langsam herabfolgte, bis zur Roos'schen Wohnung, an der Berchtold anläutete und, als ihm geöffnet wurde, sich sofort hineindrängte, worauf dann Schmidt einige Rufe und einiges Getöse hörte, das er jedoch nicht weiter beachtete.

Berchtolds Verteidigung

bestand darin, daß er behauptete, er sei schon lange nicht mehr in die Karlstraße gekommen und habe am kritischen Tage auf verschiedenen Neubauten (vergeblich) um Arbeit angefragt, wobei er verschiedene Personen, die er gegrüßt oder angesprochen habe, namhaft machte. Indeß verwickelte er sich auch in

Widersprüche,

indem er plötzlich behauptete, er sei am kritischen Vormittag mindestens um ½10 Uhr im Sitzungssaale des Schöffengerichts beim Amtsgerichte München I. gewesen und habe verschiedenen Verhandlungen angewohnt. Als sehr auffällig erschien endlich der Umstand, daß die

finanziellen Verhältnisse

der Familie Berchtold, welche im allgemeinen sehr schlechte waren, sowohl nach dem Raubmorde an der Karlstraße, als auch nach den rätselhaften Todesfällen des Schneider und der Emetskofer sich plötzlich besserten und Ausgaben gemacht wurden, welche in keinem Verhältnisse zu den Einnahmen standen. Insbesondere ergab die bezüglich des Falles Emetskofer wieder aufgenommene Untersuchung, daß Berchtold nach jenem Todesfalle außer schon früher in Betracht gezogenen auffallenden Ausgaben eine, wenn auch kleine Reise (nach Salzburg) machte und nicht unbeträchtliche Schulden bezahlte, während die nachweisbaren Einnahmen sehr gering waren.

Es wurde darum schließlich gegen Berchtold

Anklage

erhoben wegen drei Verbrechen des Mordes im Zusammenflusse mit zwei Verbrechen des Raubes (Fall Roos), im sachlichen Zusammenhange mit einem Vergehen des einfachen Diebstahls (Fall Emetskofer) und Berchtold

vor das Schwurgericht bei dem kgl. Landgerichte München I

verwiesen.

Bei demselben begann unter ungeheurem Andrange des Publikums am 1. Oktober die Verhandlung unter dem Vorsitze des Oberlandesgerichtsrathes Cremer, als dessen Beisitzer die Landgerichtsräthe Selig und Frhr. v. Eberz fungirten. Mit Rücksicht auf die voraussichtlich lange Dauer der Verhandlung wurden zwei Ersatzrichter berufen, die Landgerichtsräthe Frhr. v. Sartor und Müller; die Anklage vertrat der von 2 Stenographen unterstützte kgl. II. Staatsanwalt Schlicht, nachdem kurz vorher der bisherige II. Staatsanwalt Dr. Guggenheimer, welcher die Anklage erhoben hatte, zum Landgerichtsrath befördert worden war. Die Vertheidigung führte Rechtsanwalt Dr. von Pannwitz, früher rechtsk. Bürgermeister in Kulmbach. Als Geschworene wurden ausgeloost die HH. Josef Unterholzner, Bauer von Neuötting, Eduard Kilp, Kaufmann (München), Rudolf Landherr, Anwesensbesitzer (Althegnenberg), August Hagenbuchner jun., Kaufmann (München), Mich. Nußbaum, Privatier (München), Frz. Wieser, Privatier (München) Kaspar Krabler, Rentier (München), Michael Bichl, Bauer (Rudelshofen), Frz. X. Dändl, Gastwirth (Wasserburg), Adam Ott, Apotheker (München), Edm. Harburger, Kunstmaler (München), Benno Wassermann, Bankier (München); ferner 3 Ersatzgeschworene: Hugo Baumann, Bankier (München), Thomas Schäffler, Hofdekorationsmaler (München) und Math. Sedlmeier, Bauer von Luka. Endlich war auch noch ein Ersatzsekretär aufgestelt worden.

Als Sachverständige erschienen: Professor Dr. Messerer, Obermedizinalrath Dr. Grashey, Hofstabsarzt Dr. Nobiling, Physikatsassistent Dr. Völkl, Universitätsprofessor Dr. Hilger, Bezirksarzt Dr. v. Weckbecker-Sternfeld, Dr. Hauer, Dr. Schwaiger, Oberlehrer Weißmann und Offizial a. D. Sittl, letztere Beide als Schriftexperten. Dr. Grashey, Dr. Nobiling, Dr. Völkl für den Mord.

Die Verhandlung.

Bereits um 7 Uhr früh war der Angeklagte Berchtold in einem geschlossenen Landauer durch zwei Gendarmen von der Angerfronfeste in das Gerichtsgebäude verbracht und alsbald in den Schwurgerichtssaal geführt worden. Berchtold ward nur von einem Gendarm bewacht. Die äußere Erscheinung des Angeklagten machte durchaus jenen unheimlichen Eindruck, wie man ihn vielleicht angesichts der furchtbaren Anklage, die gegen ihn erhoben war, erwarten mochte. Berchtold ist ein übermittelgroßer Mann von kräftigem Körperbau, mit nicht unschönen, aber finsteren Gesichtszügen, in denen blaugraue Augen zeitweilig unheimlich aufleuchten. Das gegenüber dem Alter des Angeklagten früh ergraute Haar ist in der Mitte gescheitelt und starrt unbotmäßig in die Höhe; der blonde Schnurrbart zeigt sich ziemlich gepflegt. Die Kleidung besteht aus geschlossener, hellgrauer Lodenjoppe mit grünem Kragen, dunkler Hose, schwarzem, weichem, aber starkem Filzhut.

Vor Eintritt in die Verhandlung und vor der Vereidigung
ermahnte der Vorsitzende die Geschworenen,

ihre Ueberzeugung einzig und allein aus dem Gange der Verhandlung zu schöpfen und ihren Spruch nur nach sorgfältiger Prüfung des gerade in diesem Falle so reichhaltigen Be- und Entlastungsmaterials zu fällen. Die grauenhafte That vom 14. Februar l. Jrs. hat begreiflicher Weise große Aufregung hervorgerufen. Es ist natürlich, daß eine große Beängstigung weite Kreise erfaßte. Sobald eine bestimmte Person in Verdacht war, häufte sich Meinung gegen Meinung. Sie wurde von Mund zu Mund und auch durch die Pesse verbreitet. Es sind diesen Aeußerungen ja Thatsachen zu Grunde gelegt, aber das ganze Material ist doch nicht bekannt geworden. Ich muß Sie daher dringend ersuchen, alle Einflüsterungen von außen von sich zu weisen, mögen sie kommen woher und von wem sie wollen.

Ueberführungsgegenstände und Zeugen.

Auf dem Podium vor dem Richtertische befanden sich als Ueberführungsgegenstände: eine abgenähte Decke, eine Schreibtafel (der Köchin Gradl), ein Haushaltungsbuch, zusammengeballtes Zeitungspapier, ein Gläschen, ein Paar schwarze Wollhandschuhe und einzelne Kleidungsstücke.

Nach Vereidigung der Geschwornen wurden die Zeugen, 210 an Zahl – wohl die höchsten Zeugenziffer, die je in dem hiesigen Schwurgerichtssaale erschien, zur Eidesbelehrung vorgerufen und zwar in vier Gruppen: zunächst für den Mord an der Karlstraße in der ersten Gruppe mit 74, in der zweiten Gruppe mit 46. In der dritten Gruppe – 32 an der Zahl – kamen die Zeugen bezüglich des Diebstahls an der Emetskofer und in der vierten Gruppe noch 58 Entlastungszeugen zum Aufrufe. Die Gesammtzahl der Zeugen bezifferte sich demgemäß auf 210. Die vorgeladenen Zeugen rekrutiren sich aus allen Ständen und Gesellschaftskreisen, Männern und Frauen. In großer Zahl sind Gerichts-, Gefängniß- und Sicherheitsbeamte vertreten. Der Angeklagte wirft auf sie einen musternden Blick, verräth aber niemals Zeichen der Unruhe. Nach dem Abtreten der einen Gruppe ein Reiben an der Stirne, und ruhig sieht er dann der Ankunft der neuen Zeugengruppe entgegen. Unter der letzten Gruppe befindet sich die Frau des Angeklagten, bei deren Aufruf das Publikum in Bewegung geräth.

Um ¼ nach 10 Uhr begann das

Verhör des Angeklagten

und zwar zunächst mit der Verlesung seiner Strafliste. Hiernach wurde er in den Jahren 1879, 1882, 1885 und 1894 wegen leichter Vergehen der Körperverletzung mit niederen Geldstrafen (5 Mark und 60 Mark) oder kurzen Freiheitsstrafen (2 Tage und 14 Tage Gefängniß) belegt. Hervorzuheben ist, daß Berchtold im Jahre 1894 60 Mark Geldbuße entrichten mußte, weil er ein Frauenzimmer ans der Au mißhandelte, das ihn einen »Raubmörder« gescholten hatte. Schließlich wurde Berchtold am 13. September 1895 zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt wegen eines einfachen Vergehens des Diebstahls, das darin bestand, daß er aus einem leicht zugänglichen Raume eines Wirthshauses in der Au ein werthvolles Voloziped entwendete und durch einen Dienstmann im Schwabinger Leihhaus für 60 Mark versetzen ließ.

Ueber seine persönlichen Verhältnisse

machte er folgende Angaben: Ich heiße Johann Berchtold, bin am 28. Okt. 1862 zu München geboren, katholisch, verheiratet, Maurer, Landwehrmann 2. Aufgebotes und habe bis zu meiner Verhaftung am 21. Februar l. J. im Hause Nr. 2 an der Wagnerstraße in Schwabing gewohnt.

Hierauf erfolgte die

Verlesung des Verweisungsbeschlusses, wonach Berchtold dringend verdächtig erschien, 1. am 14. Februar ds. J. Vormittags die Ministerialrathswitwe Karoline von Roos, ihre Tochter Julie und die Köchin Maria Gradl vorsätzlich und mit Ueberlegung durch gewaltsames »Einwirken auf den Hals« getödtet zu haben und nach der bestialischen That einige hundert Mark Baargeld, drei Pfandbriefe der bayerischen Hypotheken- und Wechselbank im Nennwerthe von je 500 Mark einen im Werthe von 300 Mark, 7 im Werthe von je 200 Mark und 2 im Werthe von je 100 Mark, sowie ein silbernes, aus dem Kloster von Dietramszell stammendes Kreuzchen und einen Firmungsthaler geraubt; 2. am 23. Februar 1893 dem Todestage der Frau Emetskofer, Werthpapiere verschiedener Art im Gesammtwerthe von 4900 M., ferner eine goldene Broche in länglicher Form mit rothen und weißen Glassteinen und eine aus einem Frauenthaler hergestellte silberne Broche aus der Emetskofer'schen Wohnung entwendet zu haben.

Es gelangte nun zunächst der Fall Emetskofer zur Verhandlung, dessen Thäterschaft deßhalb auf Bechtold fiel, weil Bankiers, bei denen die entwendeten Werthpapiere verkauft worden waren, von dem Verkäufer eine solche Personalbeschreibung gaben, daß der Mann der Verlebten sofort ausrief: »Das ist der Berchtold und sonst Niemand.« Berchtold war nämlich damals der Hausnachbar der Emetskofer'schen Eheleute, welche Quellenstraße 13 wohnten, Berchtold aber No. 14.

Wie in dem Fall Roos, erklärte Berchtold auch hier nichts zu wissen; er sei am 23. Februar 1893, zu welcher Zeit er ein gut gehendes Holz- und Kohlengeschäft betrieben und nebenbei auch als Maurer gearbeitet habe, morgens bis 10 Uhr im Holzgeschäft gewesen, dann in die Stadt zur Vornahme der Ausmessung einer Maurerarbeit gegangen, von wo er um ½–¼ 11 Uhr wieder zurückgekommen sei, beim Brunnthalerwirth gegen Baarzahlung Holz gekauft und während des Abladens auf dem Holzplatze gehört habe, daß man die Emetskofer in ihrer Wohnung todt aufgefunden habe.

Der Vorsitzende wies nun darauf hin, daß die bei Emetskofer gestohlenen Werthpapiere schon verkauft waren, als man die Leiche der plötzlich verstorbenen Frau fand. Und zwar wurden die Papiere der Reihe nach veräußert in Bankgeschäften an der Kaufingerstraße, Neuhauserstraße, am Stachus, und an der Müllerstraße. Der Verkauf kann auch ebenso gut in umgekehrter Reihenfolge erfolgt sein. Zu beachten ist, daß in jedem Falle der Ausgangspunkt des Verkäufers in der Au gesucht werden muß. Der Mann, der die Papiere veräußerte, soll nach verschiedenen Aussagen dem Berchtold ähnlich gewesen sein. Gleichwohl mußte das seinerzeit gegen ihn eingeleitete Verfahren wegen Mangels ausreichender Beweise eingestellt werden. Ferner erklärte der Präsident, daß Berchtold nach seinen Angaben zu seinem Gange in die Stadt am 23. Februar 1893 nur ¾ Stunden gebraucht habe, einschließlich der vor dem Laden des Baders Rumpf, beim Bader Maisch (wo er sich angeblich rasiren lassen wollte) und bei der Vermessung verbrauchten Zeit. Auf Veranlassung des Untersuchungsrichters hat ein Polizeibeamter den Weg ohne Aufenthalt gemacht und dazu 56 Minuten gebraucht. Erwähnenswerth ist auch noch, daß von der angeblichen Arbeitsvermessung kein Mensch etwas wissen wollte.

Auf die direkte Frage des Präsidenten: »Sie leugnen also, daß Sie der Mann waren, der die Papiere an die Bankiers (Beer, Greiner, Ritscher und Schröder) verkaufte,« erwiderte Berchtold mit aller Bestimmtheit: »Ja«

»Der Betreffende hat drei verschiedene Namen angegeben und damit unterschrieben. Die Schriftexperten bezeichnen die Unterschriften als von einer und derselben Hand herrührend, wenn auch die Schrift verstellt wurde.« Auch auf den weiteren Vorhalt des Vorsitzenden entgegnete Berchthold wiederholt: »Ich habe die Papiere nicht verkauft.«

Auf den Vorhalt des Staatsanwaltes, Berchtold habe am gleichen Tage Nachmittags an einen Lieferanten Scheicher 414 Mark bezahlt und das früher zugegeben, bezeichnte Berchthold das als falsch, da er die Zahlung schon am 19. oder 20. Februar gemacht habe. Da ein weiteres für dieses Reat Verhör zwecklos gewesen wäre, begann nunmehr

die Vernehmung der Zeugen und Sachverständigen.

Die Zimmermannsfrau Walburga Schabmeier, früher Nachbarin des Berchtold und der Emetskoferschen, wurde am 23. Februar Mittags nach 12 Uhr von dem Manne geholt, der klagte, daß seine Frau regungslos auf dem Bette liege. Zeugin fand, daß die Frau in der That todt sei und am Munde und an der Nase Kratzer habe. Als auf Veranlassung des Emetskofer die Seelnonne kam, Geld für verschiedene Auslagen verlangte und Emetskofee solches aus der Kommode nehmen wollte, habe er bemerkt, daß aus derselben alles Geld gestohlen sei. Man munkelte schon damals, daß die Frau keines natürlichen Todes gestorben sei. In ähnlicher Weise deponirte auch die Zeugin Alpenhofer, Taglöhnerswittwe und die Schreinerswittwe Juliana Forster. Unwesentliches bekundete die Seelnonne Stöckl, die Bäckermeistersfrau Oberhäuser, der Bäckergeselle Kindel; Sachverständiger Dr. Schwaiger gibt an, er behandelte die Emetskofer schon i. J. 1889 an den Folgen eines Schlaganfalles; Gendarmeriewachtmeister Zahn berichtet, daß der (inzwischen †) Emetskofer den Tod seiner Frau dem Berchtold zugeschrieben und diesen auch des Obligationendiebstahls bezichtigt habe. Die Malersfrau Bierdimpfl bettelte gewohnheitsgemäß am 23. Februar zwischen 9 und 10 Uhr bei der Emetskofer, deren sonst geschlossene Hausthüre halb offen stand, ohne daß sich Jemand sehen ließ, worauf sich die Zeugin ohne ihr gewöhnliches Geschenk – 1 Pfennig – entfernte.

Die Sachverständigen Dr. von Weckbecker und Dr. Messerer bezeichnen, ohne jedoch äußere Gewaltanwendung gerade ausschließen zu wollen, einen (wiederholten) Schlaganfall als die Todesursache bei der Emetskofer. Sicherheitskommissär Seuffert führte den als Dieb bezeichneten und verdächtigen Berchtold bei den Bankiers vor, die aber in ihm nicht den Verkäufer erkannten; das Geschäft Berchtolds ging nicht schlecht – Oberregierungsrath Bauer gibt an, daß, als er dem Emetskofer das von den Bankiers gegebene Signalement des Verkäufers der Papiere mittheilte, jener gerufen habe: »Das paßt ganz auf den Berchtold, meinen sauberen Nachbar. – Emetskofer kam in der Folge 30 bis 40 Mal zu dem Zeugen und quälte ihn, den Berchtold zu verhaften; denn kein Anderer habe die Papiere gestohlen als Berchtold. Sogar auf seinem Todbette verlangte Emetskofer, man solle den Berchtold doch einsperren, denn dieser sei der Dieb seiner Papiere. Anonyme Briefe kamen an den Zeugen genug. Emetskofer hat den Berchtold dem Zeugen gegenüber auch des Diebstahls an Schneider beschuldigt. Emetskofer äußerte, der hat den Schneider so gut bestohlen, wie meine Frau. Berchtold trat den Alibibeweis an und erklärte, von 8 bis 10 Uhr zu Hause gewesen zu sein, dann aber sei er in die Stadt und habe dort im Heilig-Geistgäßchen etwas vermessen. Dies konnte jedoch nicht erwiesen werden. Für den Zeugen war zur Annahme, Berchtold sei der Dieb, das Signalement des Bankiers im Zusammenhalte mit den Angaben des Emetskofer Veranlassung, nicht aber die anonymen Briefe.

Zeuge Albert Neumayer, Maurer, war Nachbar der Emetskofer und mit Berchtold bei der Obduktion der Leiche als Identidätszeuge geladen. Dieser Zeuge sagte zu Berchtold: »Ich glaub', die Emetskofer ist umbracht worden,« worauf Berchtold erwiederte: »Ich glaub' auch.«

Die Zeugen Kolb, Oberhäuser, Riedmaier, Maisch, welche über die Ortsan-, resp. -abwesenheit Berchtolds am 23. Februar zwischen ½9–12 Uhr Vormittags aussagen sollen, verrathen, wie nicht anders zu erwarten war, in der Zeitbestimmung eine große Unsicherheit.

Die Schriftsetzersfrau Melander bekundet, daß ihr Berchtold um die Zeit des Todes der Emetskofer 36 Mark Zins schuldete. Am 23. Februar kam Berchtold etwa um 11 Uhr oder halb 12 Uhr zur Zeugin und zahlte, wie Sie mit voller Bestimmtheit erklärt, die ganze Schuld mit 36 Mark ab. Vor drei Jahren sagte diese Zeugin, Berchtold habe nur 20 Mark bezahlt. Zeugin wußte damals auch ganz genau die Kleidung des Berchtold zu beschreiben. Dieselbe erklärte diesen Widerspruch damit, daß sie sich nicht mehr erinnern könne, was damals alles geschehen sei.

Die Zeugen Grümmer, Wachter, und Kleber bekunden, daß Berchtold am 23. Februar zwischen 11–12 Uhr Holz vom Brunnthalerwirth bekam und ablud, Cementfabrikant Scheicher, daß Berchtold am 23. Febr. eine Schuld mit 414 Mark bei ihm beglich.

Der »Fall Schneider.«

Am 20. März 1891 wurde die Leiche des Uhrmachers Schneider, der Oberkörper in eine rothe Wolldecke eingehüllt, in seiner Wohnung im Bette aufgefunden und obduzirt. Die Leiche war bereits stark in Verwesungsfäulniß übergegangen, die Todesstarre war in Folge dessen gelöst, die Haut zeigte verschiedene grüne Flecken und war an mehreren Stellen vom Körper abgelöst. Die Ohren waren stark blau gefärbt. Schneider, der 74 Jahre alt war, war gut genährt. Die stark belegte Zunge wir etwas vorgelagert. Gewaltsame Einwirkungen auf die Leiche konnten nicht beobachtet werden. Die innere Besichtigung der Leiche zeigte gleichfalls keine auffallende Veränderung. Doch ergab die Obduktion eine chronische Entzündung der harten Hirnhaut. Ebenso, wie die Frau Emetskofer, schien Schneider einmal eine Art Schlaganfall erlitten zu haben. Im oberen Lappen der rechten Lunge zeigte sich eine starke Blutung. Das Herz war äußerst schlapp und welk und seine Kanäle waren verkalkt. Darin war ein blosgelegtes Blutgerinsel sichtbar. Man konnte als vermuthliche Todesursache annehmen, daß dieses Blutgerinsel sich losgelöst und die Blutung im oberen Lappen der rechten Lunge herbeigeführt hat, was den Tod zur Folge hatte. Außerdem zeigte die Obduktion, daß Schneider auch an einer chronischen Nierenentzündung litt.

Bekanntlich sollen hier für 11000 Mk. entwendet worden und der Angeklagte auch in diesem Falle der Thäter gewesen sein, wofür jedoch kein Beweis erbracht wurde, weshalb die Anklage nach dieser Richtung hin fallen gelassen wurde.

Weitere Zeugen und Sachverständige zum »Falle Emetskofer.«

Die Zahlung an Scheicher wurde entgegen dein Widerspruche Berchtold's buchgemäß für den 23. Februar konstatirt – ob Vor- oder Nachmittags konnte allerdings nicht mehr festgestellt werden.

Die Bankiers: Bär, Schröter u. Greiner vermögen ebenso wenig wie die Commis Giegolt und Ellenrieder den Angeklagten direkt als den Verkäufer der bei Emetskofer gestohlenen Papiere zu agnosciren, doch scheint ihnen Berchtold dem Verkäufer ähnlich zu sehen.

Letztere hatte den Schlußschein bei Ritscher mit »Karl Schmid. Kohlstraße 3/0« bei Schröder mit »Karl Mayer, Oleanplatz (!) 3/2«,bei Greiner mit »Karl Kraus, Kohlstraße 3/0« unterschrieben. Bei den Bankiers hatte der Verkäufer den Eindruck hinterlassen, als wäre er ein Baumeister oder ähnliches. – Der Verkauf der Papiere erfolgte bei Bauer gegen 10 Uhr, bei Greiner um etwa die gleiche Zeit, bei Schröder nach 10 Uhr.

Von den Schriftexperten erklärte der bekannte Postoffizial a. D. Sittl die Unterschriften der Schlußnoten als nicht von Berchtold herrührend, Apotheker Hauer aus Oberhausen, der mit Photographien manipulirte und Oberlehrer Weismann dagegen schrieben sie mit aller Bestimmtheit der Hand Berchtolds zu, der nach einer Constatirung des Vorsitzenden bei einer Schriftprobe den gleichen Fehler machte, wie ihn der Schröder'sche Schlußschein zeigt mit der Adresse: »Oleansplatz« statt »Orleansplatz«. Dem Gutachten der beiden Experten entgegen bestritt Berchtold entschieden, die Scheine unterschrieben zu haben.

Es wurde nun eine Reihe von Zeugen über die Thätigkeit und Einnahmen des Berchtold i. J. 1893 vernommen, woraus zu entnehmen ist, daß Berchtold ein fleißiger Mann ist, und 1892/93 etwa 3000 M. als selbständiger Maurer verdiente, wobei er allerdings das Material und etwaige Hilfsarbeiter selbst zu zahlen hatte. Außerdem erzielte er beim Verkaufe eines Fuhrwerks einen Gewinn von ca. 200 M. und betrieb ein nicht unrentables Holz- und Kohlengeschäft, über dessen Ausdehnung verschiedene Großhändler die widersprechendsten Angaben machten. Evident wurde auch, daß seit den polizeilichen Recherchen betr. der Emetskofer Berchtold an Geschäft und Ansehen verlor.

Sensation erregte der Zeuge Maurer Joh. Buscher, der Schwager der Frau des Berchtold durch seinen Bericht über Berchtold, den er als fleißigen Mann und liebevollen Familienvater bezeichnete, und über das Schicksal der Familie Berchtold seit dessen Verhaftung berichtete: »In der Au ist Niemand, der über Berchtold etwas Gutes sagt. Es geht allgemein die Rede, ob sie wahr ist, weiß ich nicht, daß am Paulanerplatz und an der Quellenstraße die schlimmsten Weiber von ganz Europa wohnen. Und wie haben sie's seiner unglücklichen Frau und seinen Kindern gemacht, seitdem er in der Untersuchungshaft ist! Sie mußte am 1. Oktober ihre Wohnung verlassen, doch wollte es ihr nicht gelingen, eine neue Unterkunft zu finden. Nach allen möglichen und den angestrengtesten Bemühungen bei Behörden u. s. w. ist es mir gelungen, daß Frau Berchtold die Erlaubniß erhielt, sich unter ihrem Mädchennamen einzumiethen. Sie hat das auch probirt und vor zwei Tagen ist es ihr endlich gelungen, in der Orleansstraße ein Plätzchen zu finden. Sämmtliche Anwohner ihrer bisherigen Wohnung haben erklärt: »Wir schaffen uns alle Vorhängschlösser an, jetzt kommt der Berchtold wieder heraus und dann sind auch wir nicht mehr sicher! Wie schlecht und niederträchtig die Menschen sind, das habe ich erst in diesem Falle kennen gelernt. Daß man die unglückliche Frau und die unschuldigen Kinder in dieser herzlosen Weise verfolgt, daß man sie obdachlos macht und sie auf die Straße setzt, das ist entschieden nicht schön.« (Der Angeklagte Berchtold brach in Thränen aus und weinte heftig, als er diese bittere Schilderung der Unbilden hörte, die seine Frau und Familie erdulden mußte.) Wie die meisten Maurer, war Berchtold in den verdienstlosen Wintermonaten hauptsächlich in Noth.

Der von der Vertheidigung versuchte Beweis, daß Berchtold ganze Waggonladungen Kohlen bezogen und mit Vortheil verkauft habe, mißlang, dagegen ergab sich, daß verschiedene, mit Recherchen betraute Polizeibeamte mehr als gut war, redeten, sowie daß nach dem Tode der Emetskofer die zahlreichen versetzten Gegenstände ausgelöst wurden. – Zu seinen Zahlungen will Berchtold von seiner, als conscripirte Arme † Schwiegermutter, 200 Mark erhalten haben.

Am 5. Oktober producirte die Vertheidigung in dem k. Reichsarchivrathe Dr. Wittmann einen neuen Schriftexperten, der die Unterschrift der Schlußscheine als nicht von Berchtold herrührend bezeichnete und die »Unfehlbarkeit der Lehrer als Schreibsachverständige« hart mitnahm.

Der »Fall Roos«

begann am 6. Oktober und leitete ihn Berchtold mit der Erklärung ein, daß er seit August 1895 nicht mehr in die Karlstraße gekommen sei. Im Herbste vor. Js. habe er dann in verschiedenen Gegenden der Stadt gearbeitet, am 14. Oktober seine Strafe in Stadelheim angetreten, von wo er am 14. Januar entlassen wurde, worauf er seiner Frau beim Bürstenmachen geholfen habe. Am 16. Januar oder später habe er sich, da man sich überall über seine grauen Haare lustig machte, ein – Haarfärbemittel gekauft. Am 13. Februar sei er fort, um sich nach Arbeit umzusehen, schlechtes Wetter habe ihn aufs Schöffengericht geführt, von wo er Mittags heim sei. Am (kritischen) Freitag den 14. Februar sei er um 9 Uhr von zu Hause fort, aber schon um halb 11 Uhr wieder heim gekommen; in die Karlstraße sei er überhaupt nicht gekommen und wenn Zeugen aufträten, denen er eine Uhr zum Kaufe angeboten haben sollte, oder die ihn an oder bei dem Hause Nr. 33 gesehen haben wollen, so sei das eine Unwahrheit. Am 15. Februar Vormittags habe er durch eine ihm bekannte Versetzerin seinen versetzten Havelock auslösen lassen. Als er zwischen 7–8 Uhr fortging, habe er vergessen, den Rollladen aufzumachen. (Seine Frau betrieb nämlich eine kleine Krämerei)

Da Berchtold jede Thäterschaft in Abrede stellte, begann nunmehr

das Zeugenverhör zum Falle Roos.

Erste Zeugin war die bei dem Karlstraße 33/3, wohnhaften Kunstmaler Watter bedienstete Köchin Pauline Pfeffer, welcher am 15. Februar nachmittags 5 Uhr auffiel, daß das Brod, die Zeitungen und eine Visitenkarte an der Thüre waren und sie auch in der Kammer der Magd kein Licht bemerkte. Sie theilte ihre Wahrnehmungen einer anderen Köchin mit; Zeugin kann sich an den Angeklagten in keiner Weise erinnern. – Die Hausmeisterin Müller schickte, da sie um das Geschick der Familie Roos um so mehr besorgt war, als die Gradl ihr am Morgen des 14. geklagt hatte, daß Frau von Roos eine so schlechte Nacht gehabt hatte, das sie gemeint habe, sie müßte für dieselbe die Provisur verlangen, in den Pfarrhof, was man thun solle? Der Pfarrer gab zur Antwort: da solle man die Pollzei holen, was auch der im Kloster bedienstete Ausgeher Betz that, der einen Gendarm holte, welcher seinerseits einen Schlosser mitnahm; als geöffnet war, sahen sie an der Abortthüre die Gradl und auf ihr die alte Frau, dann in einem Zimmer die Tochter im Bette liegen. – Gendarmeriesergent Fürst sagt in ähnlicher Weise aus; derselbe veranlaßte das Erscheinen des Physikus Dr. Völkl und des Kommissärs Pfreimdter. Ersterer bemerkte außer den beiden Leichen auch noch den Stock der Frau von Roos und einen abgebrochenen Besen; in der Küche war das Mittagessen vorbereitet, ein Ei war aufgeschlagen; auch fand man eine Schiefertafel mit der Ausgabenaufzeichnung für 3 Tage. – Milchmann Göttl brachte stets nachmittags 5 Uhr Milch zu Roos; am 14. Februar fand er die Wohnung stets geschlossen. – Bezirksarzt Dr. von Weckbecker ergab den Leichenbefund und erklärte, daß die Leichen als solche wenigstens 24 Stunden alt waren, als er am 15. gegen 11 Uhr an Ort und Stelle kam; die Besichtigung ergab keine Merkmale der Erwürgung; bei der Köchin konnte sofort Erstickung konstatirt werden. Hofstabsarzt Dr. von Nobiling nahm mit Professor Dr. Messerer die Sektion vor. Professor Dr. Hilger erklärte, die Untersuchung auf etwaige Vergiftung sei negativ verlaufen. – Dr. Röck, Hausarzt der Getödteten bezeichnet diese als kränklich. – Bezirksingenieur Roos, Sohn, bezw. Bruder der Ermordeten bekundete daß Werthpapiere und Baargeld gestohlen worden sei. – Der Landgerichtsrath früher Staatsanwalt Guggenheimer wies darauf hin, daß der Milchmann Göttl, was dieser bestätigt am 12. oder 13. Februar einen Mann, anscheinend Arbeiter im Roos'schen Aborte gesehen habe. – Dem Maurer Penninger, der ebenfalls arbeitslos den Berchtold in der 2. Februarwoche in der Dachauerstraße traf, gefiel dessen Äußerung: er wußte in der Nähe einen leichten Verdienst gar nicht; bei der Landgerichtsrathswittwe Gruber erschien Anfangs Februar ein Mann »wie der Angeklagte,« um die Wasserleitung nachzuschauen, wobei ihr sein Benehmen verdächtig vorkam, weßhalb sie nach ihrem Sohne rief, worauf der Mann davonlief. – Die Professorsgattin Helene Moritz erkennt in dem Angeklagten bestimmt den Mann, der ihr 1894 in verdächtiger Weise Holz zum Kaufe anbot und die Werkmeistersfrau Kath. Köppel als jenen, der ihr im Februar mehrmals in der Karlstraße nachging und sie fragte, ob er sie besuchen dürfte, was sie mit Entrüstung zurückwies. – Berchtold erklärt, keine der drei Frauen zu kennen, daher ihr Gerede unwahr sei. – Der Monteur Fischer und die Techniker Hartmann, Bauer, Moosmüller und Blank stellen dem Berchtold als Arbeiter ein gutes Zeugniß aus, bekunden aber auch, daß weder am Closet noch an der Wasserleitung bei Roos etwas fehlte. – Auch die Gutsbesitzerstochter Zerzog sah den Berchtold am 13. Vormittags gegen 10 Uhr, wo er am Schöffengericht gewesen sein wollte, sowie Nachmittags 3 Uhr in der Karlstraße, was Berchtold energisch widerspricht. – Eine Reihe von Zeugen konstatirte, daß das auffallend graue Haar des Berchtold Anlaß zu vielen Spöttereien gab. – Einige Zeugen konstatirten, daß es allerdings einige Maurer gebe, die entfernte Aehnlichkeit mit Berchtold haben. – Dr. Uhl, prakt. Arzt in der Au berichtete, daß Berchtold um die Jahreswende 1892/93 mehrere Kinder und einen Hund aus dem Auer Mühlbache zog und sich dabei 2 Rippen brach.

Der Kronzeuge Kern.

Der Betriebswerkstätten-Arbeiter Johann Kern traf den Berchtold angeblich am 14. Februar halb 11 Uhr in der Karlstraße, wo ihm Letzterer eine Cylinderuhr um 6 M. zum Kaufe anbot, welche auf dem von Kern geöffneten Deckel die No. 21017 hatte; Kern wies den Kaufantrag zurück und sah den Berchtold in das Haus No. 33 gehen, und nach etwa 5/4 Stunden, als Kern ebenfalls wieder zufällig des Wegs kam, wieder herausgehen, wobei Berchtold am rechten Ellenbogen und der rechten Schulter weiß war und an der linken Hand blutete. Berchtold erklärte, den Kern in seinem Leben nicht gesehen zu haben. – Zeuge Kern wird von Kameraden und Vorgesetzten als ein bösartiger Mensch geschildert, der selbst vor falschen Denunciationen nicht zurückschreckt, wofür Beispiele angeführt werden, was Dr. Zeitelmann auf hysterische Zustände zurückführte.

Weitere »Kronzeugen«.

Der Bediente Kuhn des Karlstraße 33/III wohnhaften Lieutenants Watter sah den Angeklagten am 14. Februar gegen 10¼ Uhr bei Roos anläuten, mit der Köchin reden und dann eintreten.

Der Eiermann Florian Schmidt, 65 J. a., kam am 14. Febr. Vormittags in das Haus No. 33 an der Karlstraße, um Eier zu verkaufen und sah einen Mann vor sich die Stiege hinaufgehen, der, als Schmidt in den 3. Stock kam, sogar noch die paar Stufen gegen den Speicher hinaufging, und sich hier an die Wand drückte. Schmidt erkennt den Angeklagten mit Bestimmtheit als den Mann, worauf Berchtold entgegnet: das ist nicht wahr, das ist die Unwahrheit. – Als Schmidt vom dritten Stock wieder herabging, ging ihm jener Mann nach und läutete im 2. Stock an. Die Köchin hat zum Fenster herausgeschaut, dann hat sie die Thüre ein wenig aufgemacht. Der Mann sagte: »Ich muß was kontroliren an den Abtrittsrohren.« Die Köchin hat gesagt: »Bei uns fehlt nichts!« – »Ja«, sagt er, »da oben hat auch etwas gefehlt, da hab' ich auch kontrolirt! Oben hat aber nichts gefehlt, weil er gar nicht angeläutet hat. Die alte Frau hat gerufen: »Bei uns fehlt nichts, weils im vorigen Jahre erst gerichtet worden ist«. Darauf hat der Mann gesagt: »Die Rohre hab ich selber eingemauert da bin ich selber dabei gewesen!« Darauf hat er die Thüre aufgedrückt' ist hineingegangen und hat die Thüre fest zugeschlagen.

Während sich Zeuge dachte, das ist einmal ein unverschämter Kerl, hörte er in der Wohnung einige Schritte, dann einen Rumpler und den Ruf eines Frauenzimmers: Jesus, mein Gott. Das »mein Gott, mein Gott war schon schwächer und »demüthiger«. Zeuge glaubte, der Mann sei in der Wohnung über etwas gefallen und habe sich wehe gethan, weshalb Schmidt ruhig weiter ging. Da es später in den Zeitungen hieß, die Frauen seien an Gift gestorben, habe sich Zeuge nicht weiter um die Sache bekümmert, bis er am 13. April wieder in das Haus kam und von der Köchin im 1. Stock veranlaßt wurde, sich als Zeuge zu melden.

Der Hausverwalter Xaver Wiesenbauer erkennt in dem Angeklagten den Mann wieder, der sich am 14. Februar in dem Bedürfnißhäuschen am Stachus die linke Hand wusch.

Ein, den Angeklagten schwer belastender Zeuge war der dermalen wegen Diebstahls verurtheilte Zuchthaussträfling Clemens Bruckmann, welcher im Februar in der Angerfronfeste internirt war, am 29. Febr. mit Berchtold durch die Mauer »dibberte« und am 2. März aus Versehen (?) nach einer Vernehmung beim Untersuchungsrichter in die Zelle Berchtolds verbracht wurde. Diesem gab Berchtold einen »Kassiber« (Brief) an seine Frau, in welchem er derselben unter dem Scheine einer Anfrage Instruktion gab, wie sie über sein Verbleiben am 14. Februar aussagen sollte; da dem Bruckmann die Sache gefährlich schien, lieferte er den Zettel an den Gefängnißverwalter ab; Bruckmann behauptete – allerdings unter dem Widerspruche des Angeklagten – daß dieser zu einem Mitgefangenen, der den Kassiber besorgen sollte, sagte: Wenn Du das besorgst, dann gebe ich Dir so viel, daß Du reichst! Als Zeuge dann meinte: Warst Du doch so hell und hast Deiner Alten nichts davon gesagt, erwiderte Berchtold: Meinst Du denn, ich bin so dumm und sage so etwas meiner Alten! Weiter äußerte derselbe: Die Sache stinkt Heuer noch besser, wie sie vor zwei Jahren gestunken hat! und endlich will Zeuge bestimmt die Aeußerung von Berchtold gehört haben: Ich kann die Menschen umbringen, ohne daß man etwas davon merkt. – Letztere Aeußerung wird auch von anderen Zeugen bestätigt. – Die Frau des Angeklagten, unter großer Sensation unbeeidigt vernommen, erklärte, ihr Mann sei am 14. Februar Vormittags 9–10 Uhr nach Hause gekommen und setzte sich dadurch mit seinen eigenen Angaben in Widerspruch.

Nachdem am 10. Oktober die gesammte Gerictskommission einschließlich der Geschworenen die Roos'sche Wohnung besichtigt hatte und am 12. die Zeugenvernehmung beendet worden war, gaben am 13. die Sachverständigen Prof. Grashey und Dr. v. Schrenk ihr Gutachten über Suggestionen ab; den 14. nahmen die Plaidoyers bis Abends ½8 Uhr in Anspruch. Um 8 Uhr begann der Vorsitzende die Rechtsbelehrung der Geschworenen welche zur Berathung der ihnen vorgelegten Fragen 1½ Stunden brauchten und um 10 Uhr Abends durch den Obmann Bankdirektor Baumann folgenden Wahrspruch abgaben, der von dem den Saal bis zum Erdrücken füllenden Auditorium mit athemloser Spannung entgegengenommen wurde:

Frage 1a (Mord an Frau Karoline v. Roos) Ja mit mehr als sieben Stimmen. Frage 1b (qualifizirter Raub an derselben) Ja mit mehr als sieben Stimmen. Frage 2a (Mord an Fräulein Julie Roos) Ja mit mehr als sieben Stimmen. Frage 2b (qualifizirter Raub an demselben) Ja mit mehr als sieben Stimmen. Frage 3a (Mord an der Köchin Gradl) Ja mit mehr als sieben Stimmen. Frage 3b (qualifizirter Raub an derselben) Ja mit mehr als sieben Stimmen. Frage 4 (Vergehen des Diebstahls an Emetskofer) Ja mit mehr als sieben Stimmen.

Der Staatsanwalt beantragte auf Grund des Spruches der Geschwornen, den Angeklagten wegen jedes der drei Verbrechen des Mordes und Raubes zum Tode und zum Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebensdauer, wegen Vergehens des Diebstahles an Emetskofer zu vier Jahren Gefängniß zu verurtheilen.

Der Vertheidiger hatte keinen Antrag zu stellen, verwies aber auf § 317 der Straf-Prozeß-Ordnung, wornach das Gericht, wenn es der einstimmigen Anschauung sein sollte, daß die Geschworenen sich zu Gunsten des Angeschuldigten geirrt haben, die Sache zur anderweitigen Verhandlung vor das nächste zuständige Schwurgericht verweisen kann.

Berchtold, der auch während der Bekanntgabe des Spruches der Geschworenen und des Antrages des Staatsanwaltes keine Miene verzog und ruhig und gelassen beides entgegennahm, erklärte mit tonloser, von keinerlei Erregung zeigender Stimme, er habe Nichts mehr hinzuzufügen.

Der Gerichtshof zog sich hierauf zur Berathung des Urtheils zurück.

Während der Urtheilsberathung wischte sich Bechtold, der während der Berathung der Geschworenen im Zeugenzimmer anfänglich unruhig auf- und abgegangen war, dann sich auf eine Bank niedergelassen und den Kopf auf die über den gefalteten Beinen ruhende Hand gestützt hatte, einige Thränen aus den Augen; dann ward er wieder völlig ruhig.

Das nach halbstündiger Berathung gefällte

Urtheil

lautete: Johann Berchtold, 33 Jahre alt, verheiratheter Maurer von hier, wird wegen jedes der drei von ihm am Vormittag des 14. Februar lfd. Js. verübten Verbrechen des Mordes im rechtlichen Zusammenhange mit je einem Verbrechen des erschwerten Raubes an Frau Karoline von Roos, Fräulein Julie v. Roos und Marie Gradl zur Todesstrafe und wegen des Vergehens des Diebstahles an Emetekofer zu 3 Jahren Gefängniß, sowie zum Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebensdauer und zur Tragung der Kosten verurtheilt. Zur Anwendung des § 317 der Strafprozeß-Ordnung fand das Gericht keinen Anlaß.

Berchtold hörte auch das Urtheil ruhig und gelassen an, nur schien er etwas blässer zu sein. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er das Urtheil verstanden habe, erwiderte Berchtold mit einem bestimmten »Ja« und auf die weitere Frage, ob er das Weitere seinem Vertheidiger überlassen wolle, antwortete Berchtold in militärischem Tone: »Jawohl, Herr Präsident!«

Hiemit endete eine Verhandlung, wie sie von gleichem Interesse und gleicher Dauer hier noch nicht stattgefunden hatte.

L. Ruwe: Johann Berchtold, der dreifache Raubmörder von der Karlstraße in München. München, 1896.



© Reiner Kaltenegger · Gräber des Alten Südfriedhofs München · 2007-2026


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