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FAMILIE
SCHEDL
ANNA
1845 – 1910
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Gantner, Franz; – 1888; Ehemaliger Krämer
Hussendörfer, Christian; – 11.5.1854 (München), 19 Jahre alt, Tod durch öffentliche Hinrichtung; Sattlergeselle, Todesurteil wegen Mordes an dem Sattler Josef Lindenmaier in Greding
Schedl, Anna (vw); 1845 – (27).8.1910 (München); Flosswarts-Witwe
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† 11.5.1854 (München), 19 Jahre alt, Tod durch öffentliche Hinrichtung; Todesurteil wegen Mordes an dem Sattler Josef Lindenmaier in Greding
Sattlergeselle
Verhandlungen des Schwurgerichtes von Oberbayern.
Am 20. März.
Christian Hussendörfer, 18 J. a., Sattlergeselle von Siebenburg, Ldg. Greding, Kreis Mittelfranken, ist angeklagt, am 29. September v. Js. Abends seinen Meister, den Sattler Niedermayr von Eurasburg, Ldg. Friedberg, mit dem er eine ganze Woche zuvor auf der sogenannten »Störe« in Holzburg gearbeitet hatte, im Nachhauseweg absichtlich um's Leben gebracht und seiner Baarschaft, bestehend in 13 fl. Geld, beraubt zu haben. Donnerstag zu Michaeli v. Js. befand sich Niedermayr mit Hussendörfer gegen Abend noch bei dem Taglöhner Hohlfelder, wo sie während der Woche gearbeitet hatten, jedoch alle Abend ohne die geringste Störung mit einander nach dem 1 Stunde entlegenen Eurasburg heimgegangen waren. An diesem Donnerstag wird dem Meister Niedermair der Arbeitslohn ausbezahlt; der Meister steckte das Geld in Gegenwart des Hussendörfer in die Hosentasche. Beide gingen von da weg n's Wirthshaus zu Holzburg, tranken dort und waren lustig und heiter; Hussendörfer erhielt von seinem Meister auf Ansuchen einen Zwanziger geborgt, einen Zwölfer Trinkgeld hatte er vom Taglöhner Hohlfelder bekommen, als sie jedoch das Wirthshaus verliessen, hatte Hussendörfer sein Geld alles bis auf fünfzehn Kreuzer schon verthan. Unter Spaß und Gesang gingen beide vom Wirthshause weg. Jetzt brachte Hussendörfer zwei Prügel, für sich einen starken hagebuchenen sogenannten Gabelstecken, für den Meister einen Zaunstecken von weichem Holz. Beide gingen nun miteinander fort. Niedermayr kam nicht mehr nach Hause, wohl aber Hussendörfer, welcher in der heftigsten Aufregung nach Eurasburg hineinlief und verkündete, es hätten ihn und den Meister Räuber angefallen, der Meister liege draußen erschlagen im Walde. Er selbst zeigte Blutspuren an seinen Händen vor, die von tödtlichen Angriffen der Räuber herrühren sollten. Man konnte aber die Leiche des Niedermayr nicht sogleich auffinden. Erst am andern Tage wurde sie aufgefunden; der Körper war gräßlich zugerichtet, das Hinterhaupt war zerschmettert, 36 Wunden bedeckten Gesicht, Brust und Arme. Man fand das Messer des Hussendörfer, auch der abgeschlagene Prügel des Hussendörfer kam zu Gerichtshanden. Zu Hause fand man, in dessen Sacktuch eingewickelt und im Heu versteckt, die Baarschaft, welche der unglückliche Niermayr an jedem Abend in der Tasche gehabt hatte. Hussendörfer, verhaftet, brachte auch jetzt noch die Lüge von dem Räuberanfall vor. Erst als ihm sein blutiges Messer vorgezeigt wurde, bekannte er sich als den Mörder. Als sie beide berauscht mit einander durch den Wald gegangen, habe er den Gedanken gefaßt, den Meister, welcher mit der Meisterin nicht gut gehaust und letztere immer mißhandelt habe, aus dem Leben zu räumen; unterwegs hätten sie wegen dieses ehelichen Zwistes Streit bekommen, der meister hätte ihn angepackt, öfters mit ihm gerauft bis er ihm endlich mehrere Stiche gegeben; das Geld habe er nur genommen, um den Raubanfall wahrscheinlich zu machen. Heute in öffentlicher Sitzung machte er wieder eine andere Angabe. Er habe dem Meister die Mißhandlung seiner Frau vorgeworfen, dieser sei darüber ergrimmt, und habe ihn drei Mal angepackt, erst das dritte Mal habe er aus Notwehr auf den Meister gestochen, der Meister habe ihm, sterbend am Boden liegend, selbst das Geld gegeben, und ihm aufgetragen, er solle es seiner Frau nach Hause tragen. (!) Alle diese Angaben machte er mit der gleichgültigsten Miene von der Welt, selbst da noch, als ihm das Messer, die Prügel, die von Blut getränkten Kleider und der Schädel des Ermordeten vorgezeigt wurden. Hussendörfer, ein schlanker, für sein Alter auffallend kräftig gebauter Mensch, wird als ein wilder, jähzorniger, das ihm einmal vorgesteckte Ziel mit Kälte und Ausdauer verfolgender Mensch geschildert, auch wird er als dem Eigenthum gefährlich bezeichnet und ist eine Anklage gegen ihn darauf gerichtet, daß er im Sommer 1852 einem seiner Meister in Augsburg Arbeitszeug im Werthe von 7 fl. gestohlen habe. Es sind 23 Zeugen geladen.
(Schluß folgt.)
Münchener Bote für Stadt und Land No. 68. München; Dienstag, den 21. März 1854.
Verhandlungen des Schwurgerichtes von Oberbayern.
Am 20. März.
[Schluß der Verhandlung gegen Ch. Hussendörfer von Siburg wegen doppelt qualifizirten Mords.] Die öffentlich Verhandlung lieferte hinlänglich die zur Rechtfertigung der Anklage dienenden Gründe. Es wird konstatirt, daß von Holzburg weg ein Mann mitgehen wollte, um ihnen [¿] Weg zu weisen, daß aber dieser von Hussendörfer entschieden zurückgewiesen wurde; es wird wahrscheinlich gemacht, daß er unglückliche Meister in einem Augenblicke überfallen wurde, wo er eines natürlichen Bedürfnisses wegen auf die Seite gegangen war; es geht aus der Aussage des Angeklagten und aus dem Augenschein hervor, daß ein 4maliger Angriff stattgefunden hat. Charakteristisch für die Verschlagenheit des Angeklagten ist dessen Aeusserung, die er zur Wittwe des Gemordeten machte: »Ach, wie man doch so schlecht sein kann und einem Menschen wegen so ein Bischen Geld um's Leben bringen könne!« Alle seine Angaben, als daß z. B. die Sattlerseheleute mit einander nicht im guten Einvernehmen gelebt hätten, daß er und der Meister im berauschten Zustande mit einander nach Hause gegangen seien etc. erweisen sich als pure Unwahrheit. Auf die Frage des Präsidenten, warum er dem Meister das Geld genommen habe, anwortete er: der Meister habe ihm das Geld selbst gegeben. Sterbend habe er ihm das Geld, in ein Sacktuch eingebunden, überreicht und ihn gebeten, es doch seiner Frau einzuhändigen! Der Angeklagte gab auch in der Voruntersuchung noch an, daß ihn der Meister um Gottes Willen gebeten habe, er möge ihn doch am Leben lassen, daß er aber seiner Bitte nicht mehr Gehör schenken konnte, weil es schon zu spät gewesen; er sei so lange bei dem nieder gestreckten verwundeten Meister geblieben, bis er sich überzeugt, daß das Leben aus dem Körper entflohen; erst dann habe er die Flucht ergriffen, das Messer weggeworfen und sei nach Eurasburg hineingelaufen. Er kam in das Haus seines Meisters, am ganzen Körper heftig zitternd; in seiner Verwirrung hatte er noch den abgeschlagenen Prügel in der Hand mitgebracht.
Der k. Staatsanwalt Mähler hielt die Anklage in ihrem vollen Umfange aufrecht; die Vertheidigung (Acc. Schwaiger) plaidirte auf das Verbrechen des Todschlags. Den Geschworenen wurden Fragen auf doppelt qualifizirten Mord und Raub IV. Grades vorgelegt, wovon sie die erste bejahten. Hussendörfer wurde zum Tode verurtheilt. Er nahm das Urtheil ganz gleichgültig auf.
Münchener Bote für Stadt und Land No. 69. München; Dienstag, den 22. März 1854.
Deutschland.
München, 9. Mai. Der zum Tode verurtheilte Sattlergeselle Christian Hussendörfer aus Sieburg gibt sich mit tiefer Ergebung und Reue über seinen grausam verübten Mord den frommen Zusprüchen seiner ihn umgebenden beiden Seelsorger hin. Auf seinen Wunsch, einen seiner auswärts befindlichen Brüder zu sprechen, wurde dieser brieflich hievon in Kenntniß gesetzt.
Der arme Sünder wird Donnerstag früh 8 Uhr von der Frohnveste abgeführt. Der Zug nach dem Stadtgerichtsgebäude (zur öffentlichen Publikation des Todesurtheils) und von da nach der Richtstätte bewegt sich, wie bisher, durch die Dult-, Sendlinger- und Rosengasse, an der Hauptwache vorüber durch die Wein- und Schäfflergasse, Löwengrube und Weitegasse, dann durch die Neuhausergasse zum Karlsthor hinaus durch die Schützen- und Salzstraße.
Die Rede nach der Hinrichtung wird Herr Vikar Freyer halten.
Schaugerüste auf dem Richtplatze aufzuschlagen bleibt polizeilich verboten.
Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik Nr. 130. Mittwoch, den 10. Mai 1854.
Geschichtliche Darstellung
des
Verbrechens
des
Christian Hussendörfer
von Syburg.
Christian Hussendörfer, 19 Jahre alt, lediger Sattlergeselle von Syburg, k. Landgerichts Greding, führte seither kein tadelfreies Leben.
Er neigte sich dem Trunke und der Nachtschwärmerei hin, war dem fremden Eigenthum gefährlich, und bestahl auch schon einen seiner früheren Meister.
Im Monate Juli vorigen Jahres trat Christian Hussendörfer bei dem Sattlermeister Joseph Lindermaier von Eurasburg als Geselle gegen Kost und Lohn in Arbeit, und befand sich im September vorigen Jahres mit demselben bei einem Bauer in Holzburg auf der Störe.
Als sie am 29. desselben Monats die Arbeit dort vollendet hatten, begaben sie sich Nachts zwischen 10 und 11 Uhr auf den Rückweg nach Eurasburg.
Hussendörfer, welcher schon einige Tage vorher den Entschluß gefaßt hatte, seinen Meister zu ermorden und ihm den vereinnahmten Arbeitslohn, welcher in 13 fl. 30 kr. bestand, abzunehmen, überfiel nun plötzlich am Ende eines Waldes denselben, tödtete ihn nach längerer vergeblicher Gegenwehrdurch mehrere Schläge und Messerstiche, und nahm sodann dessen Baarschaft zu sich. In Eurasburg angekommen, rief Christian Hussendörfer sogleich um Hilfe und sagte unter Vorzeigung seiner blutigen Hände, er und sein Meister seien von Räubern überfallen worden, und dieser liege noch im Walde.
Erst am andern Tage wurde Joseph Lindermaier gräßlich verstümmelt und in einem Acker auf dem Rücken liegend entseelt gefunden.
Bei der gerichtlichen Besichtigung der Leiche ergab sich, daß der Hirnschädel gänzlich zerschmettert, das rechte Schläfenbein durchstoßen und die edelsten Organe der Brust und des Unterleibs mehrfach beschädigt waren, Verletzungen, welche nothwendig, unmittelbar und in ihrer allgemeinen Natur nach tödlich gewesen.
Christian Hussendörfer wurde als der Tat verdächtig alsbald in Untersuchung gezogen und nach erfolgter Verweisung vor das Schwurgericht von Oberbayern in der Sitzung vom 20. März l. Js. abgeurtheilt.
Die Geschworenen erkannten ihn des Verbrechens des doppelt qualifizirten Mordes für schuldig, worauf der Schwurgerichtshof von Oberbayern durch Urtheil vom 20. desselben Monats die Todesstrafe gegen ihn aussprach.
Nachdem der oberste Gerichtshof, welchem die Prüfung des Urtheils gemäß Artikel 233 des Strafprozeß-Gesetzes vom 10. November 1848 von Amtswegen zustand, weder in dem gegen den Angeklagten durchgeführten Strafverfahren, noch in dem erlassenen Strafurtheile einen Nichtigkeitsgrund gefunden hatte, haben Seine Majestät der König am 1. Mai l. Js. zu erklären geruht, daß zur Begnadigung des Cjristian Hussendörfer kein zureichender Grund vorliege.
Demzufolge wurde heute Vormittags das Todesurtheil an Christian Hussendörfer durch öffentliche Enthauptung mit dem Schwerte vollzogen.
München, den 11. Mai 1854.
Königliches Kreis- und Stadtgericht München.
Freiherr v. Mulzer,
königl. Kreis- und Stadtgerichts-Direktor.
Weichsler, Rath.
Muckenthaler, Aktuar.
Geschichtliche Darstellung des Verbrechens des Christian Hussendörfer von Syburg (11.5.1854), veröffentlicht in der Beilage zum königlich bayerischen Kreis-Amtsblatte von Oberbayern No. 28. München, den 14. Juli 1854.
Hauptstadt-Neuigkeiten.
Das bei früheren Anlässen bereits bekannt gegebene Verbot der Aufrichtung von Schaugerüsten und des Verkaufes von Viktualien auf dem Richtplatze, wird für die am künftigen Donnerstag den 11. l. Mts. stattfindende Hinrichtung durch die k. Polizeidirektion wiederholt. Die Salzstraße und das Marsfeld bleiben an diesem Tage von 7–11 Uhr für Fuhrwerke jeder Art und für Reiter gesperrt.
Münchener Bote für Stadt und Land No. 112. München; Donnerstag, den 11. Mai 1854.
Neueste Nachrichten
München, 11. Mai. Die heute stattgefundene Hinrichtung des Sattlergesellen Hußendörfer, welcher am 29. Sept. v. Js. einen doppelt qualificirten Mord an seinem Meister Joseph Lindenmaier durch 36 Schnitt- und Stichwunden beging, war von einem eigenen Unstern begleitet. Der Verbrecher bewies zwar Ruhe, wenn auch eine starke Blässe des Gesichtes von dessen innerer Angst zeigte, und bestieg festen Trittes das Gerüst. Allein dem Scharfrichter Schelerer, der sonst in ähnlichen Fällen die Sicherheit seiner Hand bewährte, gelang es erst auf dem siebenten Schwertstreich das Haupt des Delinquenten vom Rumpfe zu trennen. Der Anblick dieser Hinrichtung war ein gräßlicher und drang durch Mark und Bein. Gleich nach dem ersten Hiebe, der zu tief geführt war, wohl aber tödtend gewesen sein mag, obgleich der Delinquent noch die Füße krampfhaft von sich streckte, bemächtigte sich ein schauderhaftes Gefühl der ganzen Zuschauer-Masse, das sich in dumpfen Lauten kundgab. Die übrigen sechs Hiebe folgten mit Blitzesschnelle und als der Gehilfe des Scharfrichters den abgeschlagenen Kopf zeigte, von dem ganze Strimmen herabhängten, machte es auf die Menge einen gräßlichen Eindruck. Viele Gesichter erblaßten und man hörte mehrere Personen sagen, daß es ihnen kalt wie Eis über den Rücken lief. Scharfrichter Schelerer wurde zu seiner Sicherheit mittelst starker Eskorte nach Hause begleitet.
Bayerisches Volksblatt Nro. 112. Regensburg; Samstag, den 13. Mai 1854.
Bayern.
München, 11. Mai. Es scheint bei der heutigen Hinrichtung des Christian Hussendörfer, welcher seinen Meister auf so schauderhafte und martervolle Weise mordete, die Vergeltung mitgewirkt zu haben. Scharfrichter Schellerer, dessen Tüchtigkeit zu seinem traurigen Amte wenigstens erprobt schien, mußte heute sieben Hiebe gegen den Delinquenten führen, bis sich dessen Kopf vom Rumpfe trennte. Machten schon die Vorbereitungen der Hinrichtung, sowie die nochmalige Urtheils-Verkündung mit dem Stabbrechen und die Ablieferung nach dem Richtplatze des von zwei protestantischen Geistlichen begleiteten reumüthigen und in sich gegangenen, todtenblassen, übrigens ziemlich gefaßten Verbrechers einen widerlichen Eindruck, so mußte erst die schauderhaft-blutige Hinrichtung selbst alles menschliche Gefühl auf eine gräßliche Art erregen. Schellerer führte zwar die Hiebe mit außerordentlicher Schnelligkeit, doch bemächtigte sich seiner nach dem zweiten Schwertstreich schon eine gewisse Verwirrung, da Mißfallenstöne aus dem zahlreichen Zuschauerheere vernommen wurden, und gerage dies mag ihm seine Blut-Arbeit erschwert und unsicherer gemacht haben. Kaum war der Kopf abgeschlagen, warf er auch das Todes-Instrument weg und rang die Hände zum Himmel, als wollte er sagen, er glaube doch nicht gänzlich verlassen zu seyn. Dann aber zeigte sich erst das Gräßlichste und Schauderhafteste, was ich je gesehen habe. Der Gehilfe des Scharfrichters zeigte nämlich das zerfetzte Haupt, von dem bluttriefende Stücke herabhingen, der ohnehin bis zum Entsetzen erregten Menge, ein Anblick, den kein menschliches Auge mehr ertragen konnte und wobei es Tausenden von Zuschauern ganz eisig durch Mark und Bein drang. Viele wurden daher auch ohnmächtig. Nachdem der bebende und zitternde Scharfrichter mittelst starker Eskorte nach seiner Wohnung gebracht war, wurde auch der Leichnam des Hingerichteten nach der Anatomie geschafft und hier zeigte sich bei der ärztlichen Untersuchung, daß schon der erste jedoch zu tief geführte Schwertstreich absolut tödtend gewesen sey; daher der Delinquent darnach keine Schmerzenstöne mehr ausgestoßen haben konnte, wie Einige vernommen haben wollen. Solche fielen übrigens allein lediglich von einigen dem Blutgerüste nahe postirten Zuschauern. Ein besonderer Unfall kam nicht vor und erholten sich auch alle ohnmächtig Gewordenen alsbald wieder. Da hier der Fall schon vorgekommen, daß bei einer Hinrichtung erst der achte Schwertstreich den Kopf vom Rumpfe trennte, so wäre es wirklich an der Zeit, daß auch in Bayern ein anderes, mehr Sicherheit versprechendes Hinrichtungs-Instrument eingeführt würde.
Landshuter Zeitung Nr. 111. Samstag, den 13. Mai 1854.
Vergangenen Donnerstag um 9 Uhr Vorm. wurde in München abermals ein Mörder Christian Hussendörfer, Sattlergesell von Syburg, Landg. Greding, mit dem Schwerte hingerichtet. Er hatte seinen Meister Johann Lindermaier von Eurasburg Donnerstag d. 29. September v. J. Nachts auf dem Heimwege von der Arbeit auf schreckliche Art (mit 36 Wunden) getödtet und beraubt. Als eine bemerkenswerthe Zulassung Gottes mag daher angesehen werden, daß der Scharfrichter erst nach 6 Schwertstreichen das Haupt des Unglücklichen vom Rumpfe trennen konnten. In der nach der Hinrichtung vom (protestantischen) Vikar Freyer gehaltenen Anrede wird gesagt, daß der früher sich so gleichgiltig benommene Verbrecher mit heißen Reue-Thränen seine Schuld beweint habe. Zugleich wird hingewiesen auf das ewige Gericht Gottes, dem schon auf Erden nicht leicht ein Frevler enteilt. Kein menschlich Auge sonst hatte die Mordthat gesehen, in tiefe Nacht war das grauenvolle Werk der Finsterniß gehüllt, aber das Auge des ewigen Richters wachte; seinem Arm konnte er nicht entfliehen. »Das kommt auf! das kommt auf!« so hatte damals der in grausamer Weise ermordete sterbend ausgerufen. Wie bald hat sich das Wort erfüllt. Und was auch hier auf Erden verborgen bleibt, der Tag des göttlichen Gerichts wird Alles an's Licht bringen. Darum hüte dich vor der Sünde! Furchtbar geht die Saat der Sünde auf. Erst war es die Lüge, die des Unglücklichen Herz verhärtete; sie dann führte ihn zum Diebstahl und endlich zu grauenvollem Morde an seinem eigenen Dienstherrn, dessen Brod er aß; u. s. w.
Katholisches Sonntagsblatt No. 20. München, den 14. Mai 1854.
Deutschland.
München, 17. Mai. Gegen den Scharfrichter Schellerer ist eine Disziplinar-Untersuchung eingeleitet, um zu ermitteln, ob und welche Schuld an der unglücklichen Exekution des Hussendörfer ihn trifft. Se. Maj. der König hat sich über den Vorfall genauen Vortrag erstatten lassen.
Aschaffenburger Zeitung Nro. 120. Freitag, den 19. Mai 1854.