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42 – 7 – 16* (Erbschwender)

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Das Grab ist nicht erhalten

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Georg Erbschwender

† 2.11.1855 (München), 40 Jahre alt, Tod durch öffentliche Hinrichtung
Knecht, Todesurteil wegen Mordes an dem Bauern Sebastian Giglmaier in Fridolfing

Der Bayerische Landbote (15.8.1855)

München. II. außerordentl. Schwurgerichtssitzung für Oberbayern. 16te Verhandlung am 13. August gegen Gg. Erbschwendner, Dienstknecht von Fridolfing – wegen Mordes.
Oberstaatsanwalt: Dr. Barth; Vertheidiger: Dr. Hierl. Geschworne: Fleischmann, Groß, Teichlein, Ritter, Genz, Quellhorst, Pröbstl, Kaltenegger, Strixner, Henzler, Schlegel, Witt.

In Fridolfing, Ldgrs. Tittmoning, wurde am 10. Okt. v. Js. Abends 10 Uhr der Bauer Seb. Giglmaier durch das Fenster erschossen, während er Geld zählte, das er am andern Tage zu der Reise nach Salzburg mitzunehmen dachte. Durch den Schuß waren beinahe sämmtliche Bewohner des Hauses aufgeschreckt worden, die Bäuerin, der Gast des Giglmaier, der Bauer Neumaier, der mit ihm nach Salzburg fahren wollte, der Knecht Gg. Erbschwendner, ein Vetter zu der Giglmaier; die Mägde hatten einen so gesunden Schlaf, daß sie geweckt werden mußten. Die erste Person, welche in die Vorstube kam, war die Bäuerin, und in ihren Armen hauchte Seb. Giglmaier nach einigen Minuten sein Leben aus. Eine große Menge Schrote waren in die Brust eingedrungen, so daß der Tod die nothwendige Folge dieser Verletzungen seyn mußte. Im ersten Augenblick hatte man die Vermuthung. daß hier ein Raub beabsichtigt wurde, weil Giglmaier Geld zählte, was vom Fenster her gut gesehen werden konnte, und der Vetter Gg. Erbschwendner wurde daher sogleich an das Landgericht geschickt, um von diesem Vorfall Anzeige zu machen. Ein Brigadier verfügte sich in derselben Nacht mit Erbschwendner nach Fridolfing und ließ sich die Ermordung des Bauern von diesem erzählen; bei dieser Gelegenheit behauptete Erbschwendner zu wiederholten Malen, daß sich auf dem ganzen Hofe kein Gewehr befinde. Von der Bäuerin erfuhr man aber, daß Erbschwendner schon vor einem halben Jahre eine Flinte gekauft habe und wahrscheinlich noch in deren Besitz seyn werde; die Gerichtskommission fand auch dieselbe am folgenden Morgen im Bette des Knechtes versteckt, und Erbschwendner, der überhaupt bei diesem Vorfalle ein verdächtiges Benehmen verrieth, wurde verhaftet. Gg. Erbschwendner war bereits fünf Jahre im Giglmaier'schen Hause, dessen Besitzer das 60ste Lebensjahr schon überschritten und überdieß kinderlos waren, als Knecht im Dienst und hatte seit dem 1. Febr. 1853 das ganze Anwesen in Stand zu halten und die Felder zu bestellen, weil ihm durch das bei Gericht deponirte Testament auf das Absterben der Giglmaier'schen hin das Anwesen als Erbe zufallen solle. Trotzdem daß er mit dem Bauern nicht gut harmonirte und öfters drohte, auf und davon zu gehen, blieb er jetzt doch und die Bekanntschaft mit einer Magd im Hause, welcher er das Heirathen versprochen, scheint auch ein Motiv gewesen zu sein, seinen Aufenthalt nicht zu verändern. Da aber das Anwesen ihm erst nach dem Tode der Giglmaier'schen zufallen sollte, so ist es klar, daß Erbschwender diesen Augenblick seiner Selbständigwerdung nicht zu weit hinausgeschoben wissen wollte, umsomehr als er Mühe hatte, das Verhältnis mit seiner Geliebten zu erhalten, denn als der Bauer einmal krank war, glaubten Beide, die Stunde sei gekommen, aber wider ihr Vermuthen, erholte sich Giglmaier und schien gesünder wie vorher. Seit dieser Zeit kam Erbschwender mit seinem Herrn gar nicht mehr aus; es ist zwar richtig, daß Giglmaier einen rohen, herrischen Charakter hatte und dabei verschwenderisch und ein Trunkenbold war, aber Erbschwender in dessen Seele der Geiz und Neid geherrscht haben mögen, konnte diese Wirthschaft nicht länger ruhig mehr mit ansehen und in jene Zeit fallen mehrere Aeußerungen, in denen er den Tod des Giglmaier herbeiwünschte und noch Schlimmeres ahnen ließ. Daß diese Worte dem Giglmaier selbst zu Ohren gekommen, beweisen die Befürchtungen desselben, denn er sagte einmal: »Ich werde entweder erschlagen oder erschossen, eines natürlichen Todes sterb' ich nicht.« Gg. Erbschwender konnte auch wirklich dem Untersuchungsrichter gegenüber, der ihn ohne zu fragen starr anschaute, »in den Verstand hineinschaute«, wie sich der Angeklagte ausdrückt, seine Schuld nicht länger verberbergen und gestand, seinen Dienstherrn erschossen zu haben. Er gab an, daß ihm der Gedanke, das Anwesen sobald als möglich zu erhalten, keine Ruhe mehr gelassen habe und deshalb wäre er an jenem Abend mit seiner Flinte aus der Kammer durch den Stall geschlichen und hatte sich an das Fenster begeben. Hier angekommen, habe er den Bauern gesehen, wie er Geld zähle und bei diesem Anblick habe er erst recht gefühlt, wie die Arbeit seiner Hände verschwendet werde und das Anwesen immer weiter herunterkomme, wenn diese Wirthschaft fortdauere. Schon bereit zum Schießen, habe er aber doch inne gehalten und gedacht, »es sei doch gar zu grob, so durch's Fenster hineinzuschießen«, sei wieder umgekehrt und in seine Kammer gegangen. Im Bette habe er es jedoch nicht aushalten können, er sei bald wieder aufgestanden, habe den Bauern noch am Tische getroffen, gezielt und abgedrückt. Nach dem Schuße sei er schnell in seine Kammer geeilt und dann auf das Hilferufen in das Wohnzimmer gekommen. Dem Gütler Neumaier fiel bei diesem Erscheinen des Erbschwendner im Wohnzimmer alsogleich auf, daß er ängstlich umhersehe und seine Geliebte sagt, daß ihr erster Gedanke war: »In Gottes Namen, wird ihn doch der Görgl nicht erschossen haben.« (Schl. f.)

Der Bayerische Landbote No. 227. München; Mittwoch, den 15. August 1855.

Der Bayerische Landbote (16.8.1855)

München. II. außerordentl. Schwurgerichtssitzung für Oberbayern. 16te Verhandlung am 14. August gegen Gg. Erbschwendner, Dienstknecht von Fridolfing – wegen Mordes. (Schluß.)

In der öffentlichen Sitzung suchte Gg. Erbschwendner sein Verbrechen als in der Hitze der Leidenschaft begangen darzustellen und haranguirt jeden Zeugen in dieser Weise, indem er ihn an seinen Eid erinnert. Er behauptet nämlich, sein Dienstherr Giglmaier habe ihm, wo er nur konnte, ungünstige Dinge nachgeredet und ihm dadurch an der öffentlichen Meinung, an der ihm viel gelegen sei, geschadet. Giglmaier habe Aeußerungen dieser Art am Abend der That in Gegenwart Neumaiers und der Dienstmägde wiederholt, denn er habe gehorcht und sei darüber so in Wuth und Aufregung gerathen, daß er in seiner Kammer die Flinte ergriffen und dann den Verläumder niedergeschossen habe. Dieses ganz neu vorgebrachte Motiv des Erbschwendner widersprechen nun alle Zeugen, alle sagen im Gegentheil, daß Giglmaier den Erbschwendner als tüchtigen Arbeiter lobte, der »gut regiere und sich nichts einreden ließe«, und besonders erklären Neumaier und die Dienstmägde Erbschwendners Angabe als völlig unwahr. Sie geben wohl zu, daß Giglmaier, wenn er betrunken, roh und spöttisch war, Erbschwendner sei ihm dann immer aus dem Wege gegangen und habe dadurch jeden Disputat abgeschnitten. Mit der Bäuerin kam Erbschwendner ganz gut aus, denn sie hatte ebenfalls unter der Rohheit ihres Mannes viel zu leiden, doch sie selbst gibt ihm das Zeugniß, daß er im nüchternen Zustande der beste Mensch von der Welt war. Erbschwendners heutige Angabe stimmt aber mit allen früher gemachten Aeußerungen nicht überein, denn in der Voruntersuchung gestand er selbst, daß er einmal den Giglmaier schon erwartet, »damit er in's Gewehr hineinrenne,« er sei ihm aber damals zu lange ausgeblieben. Erbschwendner ist jetzt 40 Jahre alt und kein Mensch vermuthet in dieser Person einen Meuchelmörder. Habsucht und Eigenutz scheinen die hervorragendsten Eigenschaften seiner Seele zu seyn, die einen so hohen Grad erreicht haben, daß er jeden Umgang mit Leuten seines Alters mied und immer für sich allein seinen Gedanken nachhing, die sich auf die Erwerbung des Anwesens concentrirten.

Die k. Staatsbehörde begründete die Anklage auf das Verbrechen des doppelt qualifizirten Mordes und die Vertheidigung bemühte sich die eine Qualifikation, die eigennützige Absicht, als nicht gegeben darzustellen und glaubt, daß Haß das Motiv zur That war. Die Geschwornen erkannten nach kurzer Berathung den Erbschwendner des doppelt qualifizirten Mordes für schuldig und der Gerichtshof verurtheilte ihn zur Todesstrafe. Erbschwendner vernahm dieses Urthell ganz ruhig; die Vertheidigung hatte beim Gerichtshof in Anbetracht des guten Leumunds einen Official-Begnadigungsantrag erbeten.

Der Bayerische Landbote No. 228. München; Donnerstag, den 16. August 1855.

Der Bayerische Landbote (1.11.1855)

Georg Erbschwendner hat, nachdem er gebeichtet und communizirt hatte, heute früh um 6 Uhr seinen letzten Gang angetreten. Ziemlich gefaßt und aufmerksam den Zusprüchen seiner beiden geistlichen Begleiter zuhörend, saß er bis zur Richtstätte auf dem Armensünder Wagen. Als er die Treppe zum Schaffot hinanging, verließ ihn alle Kraft, so daß er ganz ganz getragen werden mußte. Wenige Augenblicke später fiel das Schwert und der Gerechtigkeit war Sühne geworden. Eine große Menschenmenge wohnte dem eben so traurigen als ergreifenden Akte bei. Die geschichtliche Darstellung des Verbrechens lautet wie folgt:

Georg Erbschwendner, 40 J. alt. Bauerssohn aus St. Nikolaus im k. k. österreichischen Bezirksgerichte Weitwörth, genoß in seiner Jugend eine christliche Erziehung und führte einen sehr ordentlichen Lebenswandel. Im Jahre 1832 trat er als Knecht in den Dienst der Bauersleute Sebastian und Genovefa Giglmaier zu Fridolfing. k. Ldg. Tittmoning, und blieb dortselbst bis zum Jahre 1846. S. Giglmaier batte als Wittwer eine Vatersschwester des Erbschwendner geheirathet, und da diese, sowie die frühere Ehe kinderlos blieb, so wünschte sowohl Genovefa Giglmaier, als auch die Eltern und Verwandten des Erbschwendner in Oesterreich, daß dereinst das Giglmaier'sche Anwesen auf G. Erbschwendner übergehen solle. Als daher im Jahre 1850 Seb. Giglmaier so krank wurde, daß man an dessen Aufkommen zweifelte, trat G. Erbschwendner wieder als Baumeister in seinen Dienst. Allein schon das erste Mal hatten sich Beide durchaus nicht miteinder vertragen können, und diese Zerwürfnisse steigerten sich nun so weit, daß Erbschwendner erklärte, nicht mehr im Dienste bei Giglmaier bleiben zu wollen, wenn er nicht etwas Bestimmtes zu hoffen habe. Deßhalb machten am 1. Februar 1853 die Giglmaier'schen Eheleute ein gegenseitiges Testament, worin sie bestimmten, daß Georg Erbschwendner nach ihrem beiderseitigen Tode ihr ganzes Vermögen erben solle. Nun betrachtete sich der Letztere als den baldigen Herrn des Bauernhofes, weil ihm sofort nach dem Tode des Seb. Giglmaier, welcher täglich bevorzustehen schien, die Wittwe das Anwesen übergeben wollte. Allein im Laufe des Sommers 1834 erholte sich Seb. Giglmaier plötzlich von seiner Krankheit, fing an gut zu leben, und machte mehrfache Aeußerungen, als wolle er es nicht bei dem Testamente belassen. Deßhalb faßte Gg. Erbschwendner den Entschluß, den Giglmaier gewaltsam aus der Welt zu schaffen, und nachdem er schon einige Wochen vorher demselben einmal aufgelauert hatte, ohne seinen Zweck erreichen zu können, vollführte er sein Verbrechen am 10. Okt. 1854 Nachts dadurch, daß er von Außen durch das Fenster der Wohnstube auf Seb. Giglmaier einen Schuß aus seinem mit Schroten geladenen Gewehre abfeuerte, welcher denselben auf Brust und Hals traf und sofort dessen Tod zur Folge hatte. Nach durchgeführter Untersuchung, in deren Verlaufe Gg. Erbschwendner ein vollständiges Bekenntniß seiner That abgelegt hatte, wurde derselbe vor das Schwurgericht von Oberbayern verwiesen und in der Sitzung vom 13. und 14. Aug. l. Js. abgeurtheilt. Die Geschwornen erkannten ihn des Verbrechens des doppelt qualifizirten Mordes für schuldig, worauf er am 14. August l. Js. vom Schwurgerichtshofe gemäß Art. 142, 146, 147 No. II. und IV. Th. I. des Str.-G.-B. zum Tode verurtheilt wurde. Nachdem der oberste Gerichtshof, welchem die Prüfung des Urtheils gemäß Art. 233 des Str.-Pr.-Ges. vom 10. Nov. 1848 von Amtswegen zustand, weder in dem gegen den Angeklagten durchgeführten Strafverfahren, noch in dem erlassenen Strafurtheile einen Nichtigkeitsgrund gefunden hatte, haben Se. Maj. der König am 24. Okt. l. J. zu erklären geruht, daß zur Begnadigung des Gg. Erbschwendner kein zureichender Grund vorliege. Demzufolge wurde heute Vormittags das Todesurtheil an Gg. Erbschwendner durch öffentliche Enthauptung vollzogen.

Der Bayerische Landbote No. 260. München; Donnerstag, den 1. November 1855.



© Reiner Kaltenegger · Gräber des Alten Südfriedhofs München · 2007-2026


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