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42 – 8 – 13 (Klotz · Pachmayr)

Ω

Familie
Pachmayr.

42.8.13. A. Weigel.

Ω

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Michael Klotz

† 26.2.1860 (München), 27 Jahre alt, Tod durch öffentliche Hinrichtung
Schneidergeselle, Todesurteil wegen Mordes an dem Knecht Michael Münzhuber bei Thierham

Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik (22.12.1859)

München, 19. Dez. (9. Verhandlung der III. ordentlichen Schwurgerichtssitzung für Oberbayern.)

Präsident: Appell.-Ger.-Rath Geyr. Oberstaatsanwalt: v. Schab. Vertheidiger: Rechtsprakt. Dietherr.

Geschworne: 1) Graf v. Hundt, Gutsbesitzer von Unterweikertshofen; 2) Seitz, Apotheker von Haidhausen; 3) Erhard, Handelsmann von der Vorstadt Au; 4) Hörl, Privatier und Gutsbesitzer von Ottenhofen; 5) Ritter, Schreinermeister v. h.; 6) Kotz, Taschnermeister v. h.; 7) Kluftinger, Schweinemetzgermeister v. d. Vorst. Au; 8) Glas, Bauer von Kleinhadern; 9) Auracher, Bauer von Hasling; 10) Chorherr, Bäckermeister und Mag.-Rath von Haidhausen; 11) Jank, Kupferschmiedmeister v. h.; 12) Riederer sen., Kaufmann und Magistr.-Rath v. h.

Angeklagt ist Mich. Klotz, 27 J. a., lediger Schneidergeselle von Thierham, wegen qualifizirten Mordes.

Die Voruntersuchung hat Folgendes ergeben: Am Morgen des 2. Juli l. J. entdeckte der Gütler Michael Burghardt von Thierham in dem Paarflusse einen männlichen Leichnam, der bis auf Hemd, Unterhose u. Gilet entkleidet war und mehrere Kopfverletzungen zeigte. Von der Leiche ohngefähr 8 Schuh entfernt, stand im Wasser ein mit einem abgeschnittenen Strick versehener Schubkarren, dessen Geleise von Thierham herführte; es wurde hergestellt, daß jener Karren in der Nacht vom 20. auf 21. Juni aus der Schupfe eines Gütlers von Schlott, unweit Thierham, entwendet worden war. Es wurde sofort die Obduktion und Sektion der Leiche, die von Niemand erkannt wurde, vorgenommen, wobei sich herausstellte, daß die Zeit des Todes höchstens auf den 20. Juni Abends oder Nachts zurückzuverlegen sei und daß die Verletzungen ohne Zweifel mit dem hinteren breiten Theile einer sog. Holzhauerhacke beigebracht worden seien; die ganze Basis der Schädelhöhle war buchstäblich in Scherben zertrümmert und das Gehirn sah eher einem Blutklumpen als einem Gehirne gleich. Am Laufe der Untersuchung stellte sich heraus, daß der Getödtete der übelbeleumundete Dienstknecht Mich. Münzhuber von Manching, Ldg. Neuburg, sei; zwar konnte die Leiche, weil bereits beerdigt, nicht recognoscirt werden, indeß erklärten 2 Schwäger und eine Verwandte desselben, daß nach der zu den Akten genommenen Beschreibung den Leiche, sowie nach den Kleidungsstücken, womit dieselbe angethan war und der übrigen Habseligkeiten, welche von dem Getödteten herrührend, aufgefunden wurden, kein Zweifel über die Identität der Person bestehen könne. Weitere Nachforschungen haben ergeben, daß dieser M. Münzhuber am 18. Juni dem zu Manching abgehaltenen Fischer-Jahrtage beiwohnte, daß er am andern Tag Morgens zwischen 5 und 6 Uhr schlafend getroffen wurde, daß er am selben Vormittage ungefähr um 10 Uhr in das Wirthshaus zu Ebenhausen gekommen, dort bis Abends gegen 5 Uhr gezecht und sich dann mit dem etwa um halb 1 Uhr angekommenen fremden Handwerksburschen, welcher später als der Schneidergeselle Mich. Klotz von Thierham erkannt wurde, entfernt habe, ferner, daß Münzhuber sich mit Klotz am selben Tage in Grillheim bei einer Colonistenswittwe eingefunden und nach kurzem Aufenthalte Abends gegen halb 9 Uhr abermals in Gesellschaft des Klotz im Wirthshause zu Adelshausen erschien, welches er mit demselben gegen 10 Uhr verließ, von welcher Zeit an Münzhuber nicht mehr gesehen wurde.

Münzhuber hatte einen schlechten Leumund, er war bereits wegen Diebstahls mit Arbeitshaus bestraft worden. Mich. Klotz war im Schulbesuche nachläßig, erwarb sich wenige Kenntnisse u. pflog ein tadelhaftes u. unsittliches Betragen, die Lokalschulinspektion äußerte sich über ihn: daß im Ganzen nie etwas Gutes von ihm zu erwarten war. Er wurde schon wegen Arbeitsscheu auf 4 Monate ins Zwangsarbeitshaus eingeschafft, wegen Widersetzung zu 2½ Jahren Arbeitshaus verurtheilt u. mußte wegen Mißhandlung seines leiblichen Vaters gestraft werden. Michael Klotz wurde nach Auffindung der Leiche als der That verdächtig alsbald verhaftet, er leugnete anfangs, machte aber später ein umfassendes Geständniß. (F. f.)

Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik Nr. 356. Donnerstag, den 22. Dezember 1859.

Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik (23.12.1859)

München. (Schluß der 9. Verhandlung vom 19. Dezbr.)

Mich. Klotz machte folgendes Geständniß: Er habe den Münzhuber am 19. Juni l. J. im Wirthshause zu Ebenhausen zum Erstenmal gesehen, gleichen Gelichters haben sie sich bald genähert, Münzhuber habe ihm vertraut, daß er einen Diebstahl begehen wolle, zu dessen Verübung er Weibskleider benöthigt sei, Klotz werde wohl etwas ausfindig machen. Sie seien beide am selben Tage nach Thierham gegangen, Münzhuber habe vorgeschlagen, nicht im Klotz'schen Hause, sondern im Walde zu übernachten, aus der Klotz'schen Behausung aber eine Axt mitzunehmen, damit Klotz, falls er von Jemanden gesehen würde, sagen könne, er befinde sich in Holzarbeit. Er habe nun eine Axt mitgenommen und nun seien sie beide in den Wald, den sog. Brandschlag, gegangen, wo sie sich gelagert und übernachtet haben. Am anderen Morgen haben sie neuerdings das Diebstahlsvorhaben berathen. Etwa um 10 Uhr seien sie von Hunger und Durst gequält worden und nun habe er, nachdem sie ihre aus ?0 kr. 1 dl. bestehende Baarschaft zusammengeschossen haben, die Stiefel des Münzhuber angezogen und in Hemdärmeln, mit der Holzaxt versehen, nach Engelmannsberg sich begeben, wo er 2 Maß Bier, in eine steinerne Flasche gefüllt, Brod und Käs um 23 kr. gekauft habe. Auf dem bezeichneten Lagerplatz hatten sie gemeinschaftlich diese Lebensmittel verzehrt, wobei Münzhuber bis auf Gilet, Hemd und Unterhose entkleidet war, damit die übrigen Kleider, die er in einem nahen Boschen verborgen hatte, nicht beschmutzt würden.

Münzhuber sei abermals auf das Diebstahlsvorhaben zurückgekommen u. habe ihn beredet, von seiner Geliebten in Schlott Weibskleider zu holen; er habe sich wirklich auf den Weg dahin begeben, jedoch unterwegs wankend geworden, weil er gefürchtet, es könne ihn Jemand mit diesen Kleidern sehen; er sei wieder in den Wald zurückgekehrt und habe dem Münzhuber gesagt, daß seine Schwester die Kleider nicht hergebe, worauf jener sich sehr ungehalten zeigte. Es möge damals beiläufig halb 2 Uhr gewesen sein, Münzhuber habe sich, um Schutz vor dem Regen zu suchen, unter einen Tannenboschen gesetzt, er sei mit der Axt in der Hand vor demselben gestanden, es sei wieder die Sprache von der Ausführung des Diebstahls gewesen und da habe er dem Münzhuber den Rath gegeben, seine Uhr und Kette zu versetzen, wodurch er auf redliche Weise Geld bekommen würde, während sie bei einem Diebstahle leicht erwischt werden könnten. Auf dieses Bedenken habe Münzhuber geäußert, er würde sich vor einer Person nicht fürchten, mit dieser wäre er sogleich fertig, er würde ihr das Halszapfel eindrücken. In demselben Augenblick, als Münzhuber diese Aeußerung gemacht, sei ihm der Gedanke gekommen: »ich bring' dich um!« und dieser Gedanke habe ihn so in Anspruch genommen, daß er wie wahnsinnig war und denselben sogleich ausführte. Münzhuber sei in gebückter Stellung, wahrscheinlich mit Uhr und Kette tändelnd vor ihm auf dem Boden gesessen, er habe, von demselben nicht bemerkt, mit der Axt ausgeholt und mit deren Rücken einen Schlag auf die Schläfegegend des Münzhuber versetzt, der sogleich lautlos zusammengesunken sei, er habe ihm hierauf noch ein paar Hiebe vermuthlich auf das Hinterhaupt beigebracht; die auf dem Boden liegende Kette, Uhr und Geldbeutel, sowie ein seidenes Halstuch zu sich genommen, die Leiche mit Tannenreisern und Moos zugedeckt und die Axt im Gebüsche versteckt, hierauf habe er die Bierflasche nach Engelmannsberg zurückgetragen, dort bis Abends 5 Uhr sich aufgehalten, dann seine Geliebte besucht, ihr das seidene Tüchl geschenkt und Uhr und Kette gezeigt. Ganz verstört u. halb von Sinnen habe er sich an jenem kritischen Abend an verschiedenen Orten herumgetrieben, sei nächtlicher Weile nach Schlott gekommen, habe aus einer Schupfe den Schubkarren genommen und die Leiche aus dem Dickicht auf den Fahrweg geschleift, auf den Karren geladen, mit einem Stricke angebunden und bis an die Paar, wo sie gefunden wurde, verfahren, dortselbst habe er den Leichnam über das Ufer hinab in das Wasser hineinrennen wollen, der Karren habe sich aber überstürzt und sei in den Stauden hängen geblieben, weshalb er genöthigt gewesen, den Strick abzuschneiden und die Leiche u. den Karren gesondert in das Wasser zu werfen, die Leiche habe er noch mit einer herbeigeholten Zaunstange untergetaucht. Die That aber habe er in augenblicklicher Sinnesverwirrung ausgeführt und zwar nicht aus Habgier und Lüsternheit nach dem Besitzthume des Münzhuber, dem er auch nichts abgenommen habe, indem die Uhr, Kette und das Halstüchl auf dem Boden gelegen, auch habe er gewußt, daß Münzhuber kein Geld habe.

Dasselbe Geständniß der That legte Klotz früher schon einem Mitarrestanten ab, diesem gegenüber aber äußerte er sich geradezu, daß er den Münzhuber unter dem Vorwand, einen Diebstahl auszuführen, in den Wald gelockt habe, um dessen Geld u. Montur zu bekommen und ihn deshalb erschlagen habe, weil er gemeint, Münzhuber besitze noch mehr Geld. Dieses Gespräch wurde vom Gerichtsdienersgehilfen Mich. Böck belauscht. Im Uebrigen stimmen die Erhebungen mit dem gerichtlich abgelegten Geständniß des Klotz vollkommen überein; die Uhr und Kette sowie die Stiefel des Münzhuber wurden in der Wohnung des Klotz, sorgfältig verborgen, aufgefunden, die übrigen Kleider des Ermordeten wurden in der Nähe des Ortes der That entdeckt, auch die Zaunstange, welche Klotz zum Untertauchen der Leiche brauchte, fand sich neben der Leiche des Münzhuber.

Der Angeklagte widerrief in öffentlicher Sitzung, was er in der Voruntersuchung gestanden hatte, er will von Münzhuber angegriffen worden sein und im Zustande der Nothwehr gehandelt haben, das Geständniß habe er nur gemacht, um von den Fesseln befreit zu werden. Diese neue freche Angabe fand jedoch keinen Glauben.

Michael Klotz wurde der Anklage gemäß des mit Vorbedacht beschlossenen und mit Ueberlegung ausgeführten qualifizirten Mordes schuldig gesprochen und zur Todesstrafe verurtheilt. Er hörte das Urtheil mit scheinbarer Gleichgültigkeit an.

Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik Nr. 357. Freitag, den 23. Dezember 1859.

Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik (23.2.1860)

München, 23. Febr. Die in letzter IV. ordentl. Schwurgerichtssitzung unterm 8. und 20. Dez. gefällten Todesstrafen – über den ledigen Dienstknecht Max Aigner von Sinnertsbichl, wegen quilifizirten Mordes (begangen an dem Melcherbauern Westner (Nr. 340 bis 344 v.J.), dann über den ledigen Schneidergesellen Michael Klotz von Thierham, wegen qualtfizirten Mordes (begangen an dem Dienstknecht Michael Münzhuber (Nr. 356 und 357 vor. Jrs.) – haben die königl. Bestätigung erhalten. Die Publikation beider Todesurtheile fand heute Morgens 7 Uhr durch die kgl. Gerichtskommission in hiesiger Frohnveste statt. – Die in der Verhandlung gegen Max Aigner mitangeklagte und gleichfalls zum Tode verurtheilt gewordene Melcherbauers-Wittwe Maria Westner wurde zur Kettenstrafe begnadigt. – Max Aigner und Mich. Klotz erbaten sich auf Anfragen den gesetzlich gegönnten dreitägigen Aufschub des Vollzugs der Todesstrafe. Die öffentliche Hinrichtung beider Verurteilten findet daher am Samstag Morgens statt.

Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik Nr. 54. Donnerstag, den 23. Februar 1860.

Bayerische Landbötin (26.2.1860)

Heute Morgen fand die Hinrichtung der beiden zum Tode Verurtheilten Michael Klotz und Max Aigner statt. Der Zug ging von der Frohnfeste unter herkömmlicher Eskorte durch's Angerthor, die Blumen-, Sonnen-, Schützen-, Mars- und Salzstraße, in welcher der zweite Armensünderwagen mit dem Delinquenten Max Aigner unter Bedeckung der Eskorte hinter der Jägerkaserne während der Exekution an Michael Klotz warten mußte. Die öffentliche Publikation des Todesurtheils erfolgte in Anwesenheit des kgl. Vollzugscommissärs Hrn. Bezirksgerichts-Assessors Erdmansdorfer unmittelbar nach Abzug außerhalb der Frohnfeste – erst an Michael Klotz dann an Max Aigner. Beide zeigten sich reuig und gefaßt namentlich war letzterer fast zerknirscht.

‎‏Geschichtliche Darstellung des Verbrechens des Michael Klotz von Thierham. Michael Klotz, gegenwärtig 27 Jahre alt, lediger Schneidergeselle von Thierham, Ldg. Schrobenhausen, pflog schon in den Jahren seiner Schulpflichtigkeit ein tadelhaftes Betragen. In späterm Alter bewies er sich als einen leichtsinnigen, arbeitsscheuen, der Sittenlosigkeit und dem Trunke ergebenen Menschen. Er erlaubte sich sogar gegen seinen eigenen Vater Mißhandlungen, so daß dieser genöthiget war, obrigkeitlichen Schutz anzurufen, wurde wegen verschiedener Exzesse öfter polizeilich bestraft und im Herbste 1852 in das Zwangsarbeitshaus auf die Dauer von 4 Monaten geschafft. Im Mai 1853 beging er eine Widersetzung an der Gendarmerie, wofür er vom Kreis- und Stadtgerichte Aichach am 19. Okt. 1853 zu einer Arbeitshausstrafe von 2¼ Jahren verurtheilt wurde‪.‬ Aber auch diese Strafe hatte ihn nicht gebessert, schlechte Gesellschaft und sein Hang zum Müssiggange brachten ihn wieder auf die Bahn des Verbrechens. Am 19. Juli v. Js. lernte M. Klotz im Wirthshause zu Ebenhausen, Ldg. Neuburg a‪.‬ D., den gleichfalls übelbeleumundeten, schon zweimal wegen Diebstahls bestraften, 22 Jahre alten Dienstknecht Michael Münzhuber von Manching kennen. Beide wurden bald sehr vertraut mit einander, verabredeten mit einander die gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls und begaben sich spät Abends nach einem in der Nähe von Thierham, der Heimath des M. Klotz, gelegen Walde. Dort brachten sie in einem abgelegenen Dickicht die Nacht zu, und blieben daselbst auch am andern Tage, nachdem Klotz Morgens aus einem nahe gelegenen Wirthshause Lebensmittel herbeigeholt hatte. Münzhuber war bei dem Zusammentreffen mit Klotz gut gekleidet, trug eine silberne Uhr nebst silberner Kette und war auch im Besitz einiger Baarschaft. Der Anblick dieser Habe erregte die Begierde des M. Klotz, der schon seit einiger Zeit in seiner Kleidung sehr herabgekommen war, und eben erst den letzten Rest seiner an sich geringen Baarschaft im Wirthshause ausgegeben hatte. Er faßte deßhalb den Entschluß, den M. Münzhuber zu tödten und sich seiner Habseligkeiten zu bemächtigen. In dieser Absicht versetzte er Nachmittags, während Münzhuber an der zum Ruheplatze gewählten Stelle im Walde arglos auf dem Boden saß, demselben unversehens mittelst einer Holzhacke, welche er vorher in seinem elterlichen Hause geholt hatte, mehrere Hiebe auf den Kopf mit solcher Gewalt, daß die dem Mißhandelten dadurch beigebrachten schweren Verletzungen an der linken Schläfegegend und am Hinterhaupte den Tod desselben sofort zur nothwendigen Folge hatten. Dann nahm Klotz die in einigen Gulden bestehende Baarschaft des Ermordeten, die Uhr nebst Kette, das seidene Halstuch und die Stiefel desselben zu sich und entfernte sich damit, während er den Hut, Spenser und die Hose Münzhubers in einem Gebüsche verborgen zurückließ. Um Mitternacht kehrte er jedoch, mit einem Schubkarren versehen, wieder in den Wald zurück, lud die Leiche auf den Karren, führte sie an den ungefähr eine Stunde entfernten Paarfluß und warf sie über das steile Ufergehänge hinab in das Wasser, in dem sie am andern Tage gefunden wurde. M. Klotz wurde am 25. Juli vor. Js. als der That verdächtig verhaftet und in Untersuchung gezogen, nach deren Schluß am 19. Dezember v. Js. in öffentlicher Sitzung des Schwurgerichtes von Oberbayern des Verbrechens des qualifizirten Mordes für schuldig erkannt und in Anwendung der Art. 146 und 147, Ziffer IV. Strafgesetzbuch Thl. I. zur Todesstrafe verurtheilt. Nachdem der oberste Gerichtshof zufolge der ihm von Amtswegen obgelegenen Prüfung erkannt hatte, daß weder in dem gegen M. Klotz durchgeführten Strafverfahren, noch in dem gegen ihn erlassenen Strafurtheile ein Nichtigkeitsgrund vorliege, haben Seine Majestät der König durch allerhöchste Entschließung vom 18. Februar d. Js. auszusprechen geruht, daß zur Begnadigung desselben kein hinreichender Grund vorhanden sei. Demgemäß wurde heute Morgens das Todesurtheil an Michael Klotz öffentlich vollzogen.

Bayerische Landbötin No. 57. München; Sonntag, den 26. Februar 1860.



© Reiner Kaltenegger · Gräber des Alten Südfriedhofs München · 2007-2026


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